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1. Repetitorium der Gesellschaftskunde zur Ergänzung des Geschichtsunterrichts - S. 36

1899 - Gütersloh : Bertelsmann
— 36 — c) für den Wohlstand? d) für die Bildnug? [e) für das Seelenheil?^ Was für freiwillige Dienste können auch ohne Amt geschehen (z. B- im Kriege u. s. w.)? 18. ajslrt welchem persönlichen Dienst können alle Bürger sich beteiligen? Warum sollten sie es auch von Rechts wegen? (Spr. 18, l) was hängt davon ab? — Unverständige oder gewissenlose Volksvertreter können über ihr Land großen Schaden und arges Unheil bringen — wie z. B. die französische Revolution von 1789 gezeigt hat. b) Welchen stillen segenbringenden Dienst können und sollten alle gottesfurchtigen Herzen — Kleine und Große — dem Könige und dem Vaterlande leisten? (itim. 2, 1—4.) 19. a) Wie nennt man die allgemeinen Geldbeiträge der Mitglieder zur Staatskasse? Wonach bemißt sich die Höhe dieses Beitrages bei jedem Bürger? b) Welche sog. indirekten Steuern sind in unserm Lande eingeführt, um die allgemeine Staatssteuer zu erleichtern? Worin besteht der Unterschied zwischen direkten und indirekten Steuern — l hinsichtlich des besteuerten Gegenstandes? X hinsichtlich der Zahlenden? 20. a) Welche dritte Art von Einnahmequellen hat die Staatskasse in unserm Lande? (Nennt die einzelnen Quellen!) b) Wie groß ist die jährliche Haushaltungs-Rechnung (Einnahme und Ausgabe) unsers Staats? Wie hoch beläuft sich die Einnahme aus: (Welcher dieser drei a) der direkten Steuer? -Beiträge ist der b) den indirekten Steuern? 1 höchste? — welcher c) den Zöllen u. eigenen Erwerbsquellen? ^ der niedrigste? Merke: Der Staat ist eine Vereinigung der Bürger zu gemeinsamen Arbeiten (durch persönliche und sachliche Leistungen) für das allgemeine Wohl. Darum: je mehr Gemeinsinn, desto mehr Gemein-wohl. Jak. 2, 8; - 1 Joh. 3, 18; - 1 Kor. 13, 1-7.

2. Kleine Staatskunde - S. 29

1902 - Leipzig : Voigtländer
wh 29 tionelle (beschränkte, verfassungsmäßige) Monar- chie bezeichnet werden. 2. Deutscher Kaiser ist der jeweilige König von Preußen; das Deutsche Reich ist also eine Erbmonarchie. Als Vorsitzender des Bundes beruft der Kaiser den Bun- desrat und den Reichstag, er unterzeichnet die Reichsgesetze und ernennt die obersten Reichsbeamten, namentlich den Reichs- kanzler, er vertritt das Reich nach außen, er erklärt Krieg (nach Zustimmung des Bundesrats) und schließt Frieden. Zu- gleich ist er Oberbefehlshaber über sämtliche Truppen des Reiches im Kriege, er verfügt über die Reichsslotte und hat auch im Bundesrat als König vonpreußen einen be- deutenden Einfluß. Der Kaiser verkörpert in seiner Person die Einheit unseres Volkes. 3. Der Bundesrat, der die Verwaltung des Reiches leitet und (mit dem Reichstage) die Gesetzgebung des Reiches ausübt, besteht aus den Bevollmächtigten der einzelnen deutschen Regierungen, und zwar so, daß die größeren Staaten mehrere Vertreter haben, jeder Staat aber mindestens einen Vertreter ernennt. Preußen, dem nach Größe und Einwohnerzahl zwei Drittel aller Stimmen zukämen, hat bei der Errichtung des Reiches weise Mäßigung geübt und besitzt deshalb nur 17 Stim- men ; Bayern hat 6, Sachsen und Württemberg je 4, die übrigen weniger Stimmen; die Gesamtzahl beträgt 58 Stimmen. Vor- sitzender des Bundesrates ist der Reichskanzler, der vom Kaiser ernannt und entlassen wird und zugleich preußischer Minister sein muß; alle staatsrechtlichen Unterschriften des Kaisers bedürfen zu ihrer Giltigkeit seiner Gegenzeichnung; er ist durchaus Beamter und nicht, wie der Erzkanzler im alten Reiche, selbständiger und noch dazu dem Papste unter- gebener Reichssürst. Zum Bundesrat entsenden die Einzelstaaten ihre höchsten Beamten; diese sind an die Weisungen (Instruktionen) ihrer Regierungen gebunden und stimmen nach einfacher Mehrheit ab. Preußen kann also überstimmt werden, hat jedoch bei der Änderung der Gesetzgebung über Heer, Marine, Zölle und Reichssteuern ein Einspruchsrecht, so daß die festen Grundlagen des Reiches völlig dem Schutze des mächtigsten Staates anver- traut sind. — Eine Verfassungsänderung ist unmöglich, sobald 14 Stimmen dagegen sind. § 12. Der Reichstag. Bürgerrechte und Bürgerpflichten. 1. Der Reichstag besteht aus den gewählten Ver- tretern des deutschen Volkes, und zwar beträgt ihre Zahl 397.

3. Kleine Staatskunde - S. 17

1902 - Leipzig : Voigtländer
17 Cannä, auf den catalaunischen Gefilden, bei Tours und Poitiers, die Mongolenschlacht bei Liegnitz, die Eroberung Konstanti- nopels, Leipzig, Sedan. In den Kriegen entscheidet endgiltig nicht der Zufall, son- dern die körperliche, geistige, sittliche und wirtschaftliche Tüch- tigkeit der Völker: die starken, freiheitsliebenden, fleißigen, an Zucht und Gehorsam gewöhnten Völker besiegen die schwächlichen, genußsüchtigen, in sich uneinigen und legen ihnen ihr Joch aus. So erklärt sich als selbstverschuldet das Schicksal der Griechen gegenüber den Macedoniern, der Deutschen vom 15. bis zum 19. Jahrh., Preußens 1806, der Polen, deren Staat sogar gänz- lich vernichtet wurde. Jeder Staat, der seinen Gegnern, sei es durch eigene Kraft oder durch Bündnisse, nicht gewachsen ist, geht dem Untergänge entgegen. Darum muß jeder Staat in erster Linie alle Kräfte anspannen, um seine Selbständigkeit' (Souveränität) zu wahren: die Selbsterhaltung ist die oberste Pflicht j e d es S ta ates. An Bündnissen zu Schutz und Trutz oder auch zum Angriff zeigt uns die Geschichte eine große Mannigfaltigkeit, sie leiden aber häufig durch die Uneinigkeit der verbündeten Mächte: die Tripelallianz gegen Ludwig Xiv., die Koalitionen gegen Napoleon I., die heilige Allianz, der Dreibund seit 1879. Nicht in der Abschaffung der Kriege und der Herbeiführung des ewigen Friedens liegt der Kultursortschritt, sondern darin, daß die Kriege menschlicher geführt (Genferkonven- tion) und nur aus berechtigten Gründen unternommen werden. 3. Staatlose Völker, d. h. Völker, die ohne Obrig- keit, ohne Gesetze und Ordnungen leben, bei denen jeder nach seiner Willkür in völliger Freiheit handeln kann, giebt es in der Geschichte nirgends und kann es auch nicht geben. Die Menschen, die als gesellige Wesen in Gemeinschaften zusammenleben, müssen gewisse Ordnungen, Einrichtungen, Gesetze, geschriebene oder ungeschriebene, anerkennen, durch die jeder gezwungen wird, aus den Volksgenossen die gebührende Rücksicht zu nehmen, da er seiner Natur nach zunächst nur auf sein Wohl bedacht ist. Der Fortschritt der Kultur zeigt sich auf diesem Gebiet darin, daß die Willkür der Obrigkeit möglichst beschränkt und die Ge- setze ausgeschrieben werden (Drakon, die Zwölftafelgesetze), daß die Gesetze und Ordnungen dem Wohle des gesamten Volkes dienen, daß die Bürger vor dem Gesetze alle gleich sind und bei dem Erlaß derselben mitwirken (in demokratischen Republiken und konstitutionellen Monarchieen), und daß sie endlich die Ge- setze als allgemein nützliche und notwendige Einrichtungen gern und willig befolgen. Giese, Kleine Siaatskunde. 2

4. Bürgerkunde für höhere Schulen des Königreichs Sachsen - S. 13

1910 - Leipzig : Dürr
13 Gefahr allmählicher Erstarrung, gegen die sie sich nur durch fort- währende Ergänzung aus den unteren Schichten schützen kann. Wo eine solche gelingt, hat diese Staatsfonn eine lange Dauer, wo nicht, geht sie, obgleich oft erst nach langem Siechtum, zugrunde. Im antiken Griechenland ist nach dem Falle des heroischen Königtums die aristokratische Republik die allgemeine und langdauernde Form des Stadtstaats und findet ihre schroffste Ausprägung in dem einseitigen dorischen Kriegerstaate Sparta. Die römische Republik, das größte Beispiel einer Aristokratie in der gesamten Geschichte, stattet ihre Magistrate, an die allmählich die Königsgewalt übergeht, mit großer Amtsgewalt aus, befristet aber deren Dauer und hält sie unter strenger Verantwortung, bewahrt in den Volksversammlungen demo- kratische Formen, und versorgt die Kleinbürger mit Ackerbaukolonien, macht aber den Senat zum tatsächlichen Träger der Souveränität, führt den ursprünglich alleinherrschenden Patriziern (Altbürgern) durch allmähliche Ausdehnung der politischen Rechte auf die Plebejer (Neu- bürger) fortwährend verjüngende Kräfte zu und bildet so aus der Verschmelzung der leitenden Kreise beider Stände einen geschäftskun- digen, von festen Traditionen durchdrungenen Amtsadel (nodilitas). Sie beginnt zu sinken, als dieser sittlich entartet und der hauptstädtischen Masse unverständige Zugeständnisse macht. Das Gegenbild Roms ist Karthago, der Typus einer geistlosen, ganz von Habgier und roher Völlerei durchdrungenen, aber herrschkundigen Geldaristokratie. — Von den aristokratischen Stadtstaaten des mittelalterlichen Italien behaupten sich auf die Dauer nur Genua und Venedig, dieses nächst Rom die großartigste aller Aristokratien, eine Stadtrepublik, wie dieses (Venedig nicht nur Hauptstadt, sondern die über Untertanenlande herrschende Stadt) mit einer aufs feinste berechneten Ämterverteilung, einer ge- legentlich zu rascher Gewalttat greifenden mißtrauischen geheimen Über- wachung des gesamten Lebens und einer nüchternen, aber höchst erfolg- reichen Jnteressenpolitik. Als sie aber 1298 die Zahl der regierenden Familien abschließt, beginnt sie trotz großer äußerer Erfolge langsam zu erstarren und nimmt endlich wie Genua ein rühmloses Ende. Auch die Reichsstädte und die größeren Landstädte Deutschlands sind in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters aristokratische Republiken unter der Herrschaft der „Geschlechter", des Kaufmannsadels. In der Gegenwart existiert die ganze Staatsform nicht mehr. 17. Die demokratische Republik geht von der Fiktion der Die demo- Gleichheit aller aus, ermittelt den Willen des souveränen Volkes ^pübnr^ durch Abstimmung, so daß der Wille der Mehrheit als Wille der Gesamtheit gilt, und sucht die natürlichen Unterschiede durch künst- liche Mittel möglichst zu beseitigen, wobei ihr das Gefühl des Neides, eine charakteristische Eigenschaft jeder Demokratie, zu Hilfe

5. Bürgerkunde für höhere Schulen des Königreichs Sachsen - S. 34

1910 - Leipzig : Dürr
34 Selbstverwaltung nach englischem Muster unter einem königlichen Gouverneur. Die Kolonisation in den fremden Weltteilen hat den Nationen Europas und ihrer Kultur die Herrschaft über den größten Teil der Erde gegeben und damit der Weltgeschichte neue Bahnen gewiesen. Vii. Der Staat im Wötkerverlrefir. 55. Die Stellung des Staates im Völkerverkehr wird be- stimmt durch seine Souveränität, die eine Unterwerfung unter eine höhere Autorität ausschließt. Jeder Vertrag mit einem fremden Staate bringt also eine Beschränkung der Souveränität mit sich. Ist er unfreiwillig, so bindet er den dazu gezwungenen Staat innerlich nur so lange, als die Machtverhültnisse, die ihn veranlaßt, fortdauern. Aus der Souveränität folgt weiter, wenn dieselbstbehauptung es verlangt, das Recht zum Kriege als der gewaltsamen Form der Politik (Völker- prozeß). Doch ist über das, was hier Vernunft und Gewissen fordert oder zuläßt, die Meinung der Zeiten sehr verschieden gewesen. Im Altertum fühlt sich der Staat nur als Macht und sieht in dem Nachbarn seinen Feind, den er zu unterwerfen oder zu vernichten strebt (hostis = Fremder und Feind). Daher ist die Regel nicht der Friede, sondern der Krieg selbst zwischen Staaten, desselben Volkes; die Griechen als Gesamtheit fühlten sich sogar grundsätzlich berufen zur Herrschaft über die Aus- länder (Barbaren; ßanßdoav Exxrjvag ccq/eiv elxög). Daraus folgt die harte, oft grausame Kriegführung (Abschlachtung oder Versklavung der Kriegsgefangenen, Zerstörung eroberter Städte u. dgl.). Daneben bilden sich immerhin gewisse formale Regeln für den Völkerverkehr aus (feierliche Kriegserklärung durch die römischen Fetialen; Un- verletzlichkeit der fremden Gesandten). Erst die Eroberung des Ostens durch Alexander den Großen verbindet große Völkerreiche friedlich durch die hellenische Kultur und stellt eine Art Gleichgewicht zwischen den Hauptstaaten des Ostens (Makedonien, Syrien, Ägypten) her. Die Bildung des römischen Reichs geht aus demselben einseitigen Macht- streben hervor, faßt aber schließlich die ganze Mittelmeerwelt zu einer großen Staats- ltnb Kultureinheit zusammen, sichert ihr den inneren Frieden und bereitet die Idee von der Einheit der Menschheit vor. 50. Dieser verhilft das Christentum, das auf dem Boden der antiken Kultureinheit erwächst, vollends zum Durchbruch. So fühlt sich die christ- liche Welt als eine große Völkergemeinschaft und trotz fortdauernder innerer Gegensätze und Kämpfe doch solidarisch verbunden gegen Heiden- tum und Islam (die Kreuzzüge). Erst im 16. Jahrhundert kommt diese Solidarität ins Wanken (Bund Frankreichs mit der Türkei). Zugleich wächst der friedliche Verkehr der Staaten durch die stehenden Gesandt-

6. Bürgerkunde - S. III

1915 - Berlin : Parey
Vorwort zur zweiten Auflage. Der 4. August 1914 ist einer der größten Tage in unsers Reiches Geschichte. Angesichts der drohenden Kriegsgefahr hat unser Kaiser den Reichstag zur Beratung und Beschlußfassung über die zum Kriege notwendigen Gelder zusammengerufen. Im Weißen Saale des Königlichen Schlosses zu Berlin eröffnet Kaiser Wihelm Ii., der bisher in seiner 26 jährigen Regierung ein Hort und Schützer des Friedens war, die außerordentliche Tagung des Reichstages. Nachdem er die Thronrede verlesen hat, fügt er hinzu: „Ich kenne keine Parteien mehr; ich kenne nur Deutsche. Und zum Zeichen dessen, daß Sie fest entschlossen sind, ohne Parteiunter- schiede, ohne Standes- und Konsessionsunterschiede zusammenzu- halten mit mir durch dick und dünn, durch Not und Tod, fordere ich die Vorstände der Parteien auf, vorzutreten und mir dies in die Hand zu geloben." Die Präsidenten des Reichstages und die Vorsitzenden der Parteien treten vor und besiegeln durch kräftigen Handschlag den Treubund zwischen Kaiser, Reich und Volk. Darauf beginnt die ewig denkwürdige Sitzung, in der der Deuffche Reichstag seine größte Stunde erlebt. Einstimmig bewilligt er fünf Milliarden Mark zur Kriegsführung. Der einzige Redner zu den Vorlagen, der sozialdemokratische Abgeordnete Haase, gibt bei seinen Ausführungen die Versicherung ab: „Wir lassen in der Stunde der Gefahr das Vaterland nicht im Stich. — Unsere heißen Wünsche begleiten unsre zu den Fahnen gerufenen Brüder ohne Unterschied der Partei!" Die Welt hält den Atem an in solcher Schicksalsstunde. Das Vorbild des Reichstages löst freudigen Widerhall im deutschen Volke aus. Die waffenfähige Mannschaft schart sich um die Fahnen des Kaisers. Niemand will zurück- bleiben. Die Universitäten werden leer, die Oberklaffen der höheren l*

7. Bürgerkunde - S. IV

1915 - Berlin : Parey
Iv Vorwort zur zweiten Auflage. Lehranstalten nicht minder. Aus den Fabriken, Werkstätten und Bergwerken eilen junge und alte Krieger zu den Waffen. Der Landmann, der in schwerer Arbeit die Ernte barg, vertauscht die Sense mit dem Schwerte. Aus den Schreibstuben und Kausläden drängen sich die Jungen und die Alten, um den Waffenrock an- zuziehen. Ein einziger Wille beherrscht das deutsche Volk in allen seinen Schichten: der Wille zum Siege. Und die Zeit ist ernster als jemals. So viele Feinde sah man noch nie aus unsers Reiches Grenzen stürzen. Die Engländer, die noch niemals gegen uns Krieg sührten, haben die Russen, Franzosen und Japaner gegen uns gehetzt und sind selber gegen uns in den Kamps eingetreten, um mit vereinten Kräften Deutschland niederzuringen. Wir aber sind gewillt, unter der Führung unsers geliebten Kaisers für unsers Reiches Ehre und Bestand bis zum letzten Blutstropfen zu kämpfen. Furchtlos und kühn treten wir allen unsern Feinden entgegen. Nun wird in deutschen Landen das Wort des eisernen Kanzlers wahr: „Wir Deuffche fürchten Gott, sonst nichts in der Welt!" Schulter an Schulter mit unserm Brudervolke Österreich- Ungarn, dem wir Nibelungentreue halten, stemmen wir uns gegen eine Welt von Feinden mit der festen Gewißheit, daß wir obsiegen werden. Unerschütterliches Vertrauen zum höchsten Gott, dem ewigen Weltenrichter, erfüllt unser Volk in allen seinen Gliedern. Ein Volk, das sich so für Kaiser und Reich einsetzt, kann nicht untergehen. Es wird ewig bestehen, so lange es solche Kraft ent- faltet. Groß war die Begeisterung von 1870, ergreifend der Opfer- sinn von 1813: das Jahr 1914 hat unser Volk größer gesehen als 1813 und 1870. Mit todeskühnem Wagemut schauen wir jeder Gefahr fest ins Auge. Keine Angst kommt auf. Je mehr Feinde sich erheben, desto fester fassen wir das Schwert. Das Antlitz wird ehern. Wir verzichten auf die ruhige Behaglichkeit und ziehen in den Donner der Schlachten mit dem selbstverständlichen Pflichtbewußtsein, daß wir Heim und Herd, Weib und Kind, deutsche Kultur und Gesittung gegen jede andringende Gewalt zu schützen haben. Wie hell leuchtet deuffcher Wahrheitssinn hinein in das niederträchtige Lügengewebe unserer Gegner! So soll's bleiben für alle Zeilen. Aufrichtig, ehrlich wollen wir unser Volk

8. Bürgerkunde für die höheren Schulen Deutschlands - S. 21

1910 - Leipzig : Quelle & Meyer
Völkerverkehr und Völkerrecht. 21 die Lohne wurden wieder Soldaten, die Soldatenkinder heirateten untereinander, an die Stelle des Volksheeres war damit ein Krieger- stand getreten, der selbstbewußt sogar den Kaiser ernannte. Unter Diokletian wurden die Worte bli-burus und wilss identisch, die fremden traten in die Führerstellen und höchsten Würden ein und stürzten schließlich das Kömerreich, wie's die Griechen einst mit dem perser- reich gehalten hatten (trotz dieser Erfahrung denken die Franzosen heute daran, Kegimenter aus Afrikanern zu bilden). Über die alten Germanen muß Eäsar und Tacitus' Germania nachgelesen werden. Bei den Sueben begegnet uns die Wechselwehr- pflicht, die auch dahin zielt, die allgemeine Wehrpflicht erträglich zu machen. Eäsar berichtet: ,,Jeder Suebengau sendet jährlich 1000 Bewaffnete in den Krieg über die Grenze. Die andern bleiben zu Hause. Die Zurückgebliebenen ziehen dafür das nächste Jahr in den Krieg, während die andern zu Hause bleiben. So versäumen sie den Ackerbau nicht, noch die Kenntnis und Übung des Kriegs." 8. Die Wehrpflicht blieb die schwerste von allen Pflichten des Lebens. So suchte man auch anderwärts Teile des Volks von ihr zu entbinden. Wir finden an vielen Grten einen besonderen Krieg er- stand, durch den die Kriegstechnik mächtig gefördert wurde (z. B. bei den Indern und Ägyptern). In Griechenland galten die Spar- taner für Kriegsmeister, die vom 7. Jahre an ihr Leben im Lager (in der Kaserne) verbrachten, in der Kameradschaft der ,,Gleichen" (Tisch- und Zeltgemeinschaft) gehorchen und befehlen lernten und auf dem Felde der Ehre ihre Manneskraft voll entfalteten und Mut und Zucht bewährten. Ein solcher Kriegerstand bildete sich seit der Zeit Karls des Großen auch unter den Deutschen. Karl wollte noch alle Gemeinfreien wieder zum Heerbann heranziehen, mußte aber doch, da er viele und ferne Kriege führte und eine zu schwere Last aufbürdete, seinem Volke im Jahre 808 das Zugeständnis machen, zum Landbanne solle jeder sich stellen, zum Heerbanne nur der persön- lich ausziehen, der vier bebaute Hufen (ein Ackermaß; eine Königs- hufe umfaßte etwa 40 Hektar) besitze,' die unter vier Hufen be- säßen, sollten für je vier Hufen einen Mann stellen. Aber auch das ließ sich nicht halten, und die Landleute wurden immer unkriegerischer. Dann waren die Feinde, mit denen man es in jenen Jahrhunderten zu tun hatte, meist Keitervölker, Kraber und Avaren, Magyaren und Slaven. So scharten sich weiterhin auch bei uns berittene Leute als Vasallen um einen Senior bzw. den König, der sie mit Lehen aus- stattete und dem sie folgten, wohin er gebot. Der Bauer konnte seiner Wirtschaft leben,' ein erblicher Kitterstand, zu Helm und Schild geboren, übernahm den Kriegsdienst und beanspruchte für sich allein das Kecht, Waffen zu tragen (Schwertleite,' Pagen, Knappen, Kitter;

9. Bürgerkunde für die höheren Schulen Deutschlands - S. 22

1910 - Leipzig : Quelle & Meyer
22 Zweites Kapitel. Wappen,' Eisenhelm, Brünne, Kettenpanzer,- verdachte Bosse und Burgen), das doch die von Festungswerken geschützten Stäöte und auch die Bauernschaften dort sich nicht nehmen ließen, wo sie durch Lage oder Begeisterung gestärkt wurden: Friesen im Bampf gegen Wilhelm von Holland und die Dänen, Schweizer und die Habsburger, die böhmischen hussiten mit Btangen und Wagen. 9. Die neuen Waffen (Bogen, Faust- und Fahrrohr) kamen, und der Fernkampf verdarb das ritterliche Bpstem. Bo versuchte es die Welt mit einer neuen Heeresart, die man doch längst erprobt hatte, dem Söldnerheer, das eine große Bedeutung gewann, so- bald ein geordnetes Finanzwesen die Zahlung von Bold ermöglichte. Beiche Völker bedienen sich zu allen Zeiten gern der Böldner (vor allem die Handelsmächte wie Barthager und Engländer, Hanseaten und Holländer),- die Bthener taten's in der Zeit nach dem großen Briege,' wie Handel und Industrie blühten, nahmen ihnen Btaats- männer wie Eubulus die Waffen aus der Hand (im 6. Jahrhundert Pisistratus), weil's die Bürger wünschten: Bthen verteidigen wollte noch jeder, keiner lange Zeit in der Ferne Kämpfen,' und weil's die Feldherrn forderten: das Briegführen sei eine Bunst, und nur die Langgedienten verstünden sich auf sie. Bchon damals ergaben sich bestimmte Übelstände: die Böldner versagten, sobald die Bold- zahlung stockte,' sie verkauften sich an den Meistbietenden,' sie suchten die Beute lieber als die Gefahr. Gegen Ende des Mittelalters mie- teten die italienischen Btädte kriegsgeübte Grafen (Visconti, äella. Scala) mit ihren Bcharen, sog. Eondottiere. In Deutschland organisierte Maximilian die Landsknechte. Basken, Iren und Bchotten, Böh- men, Bchweizer und Deutsche aus allen Gauen dienten den Fürsten der Welt, und der deutsche Brieg zeigte das Böldnerwesen in größter Busdehnung und entsetzlicher Verwilderung. Die Führer neigten auch damals dazu, unabhängig aufzutreten (Mansfeld, Walle.htein, Bern- hard von Weimar). Beiner schlimmsten Fehler entkleidet ward dieses Bystem, wo mächtige Fürsten stehende Heere mit langer Dienstzeit bildeten, vor allem, wenn die Werbung durch Bushebung von Landes- kindern ergänzt ward: Frankreich unter Barl V. und Vii., Lud- wig Xiv. (Louvois)' Österreich seit Leopold I., Preußen seit dem Großen Burfürsten (Bantonreglement vom l. Mai 1733). Im ganzen blieb der Dienst eine Bchande oder ein Unglück: auch in Preußen wurden die meisten Boldaten, um die Brbeitskraft des Volkes zu schonen (ganze Btädte wie Berlin blieben von der Bantonaushebung verschont,' die Bantonisten waren meist junge Bauernburschen, die 20 Fahre dienen mußten, aber in Wirklichkeit nur für kurze Wochen eingezogen wurden), für das ganze Leben angeworben: ungebildete Böldner, Ztrolche und Bbenteurer, verlorene Böhne gebildeter Fa-

10. Bürgerkunde für die höheren Schulen Deutschlands - S. 24

1910 - Leipzig : Quelle & Meyer
24 Zweites Kapitel. Völkerverkehr und Völkerrecht. 11. Das alte preußische heerspstem blieb auf dem Schlachtfelds von Jena. In der Zeit schwerster Not schmiedeten Männer wie Scharnhorst, Gneisenau und Dopen die Waffen des neuen Preußens, und das Heer, das sie schufen, wurde ein nationales Heer: die all- gemeine Wehrpflicht (zunächst für die Dauer des Kriegs) ward die Grundlage des neuen Wesens. Mit der Werbetrommel fiel der Stock,- einen Anspruch auf Dffizierstellen gewährten fortan im Frieden Kenntnisse und Bildung, im Kriege ausgezeichnete Tapferkeit, Tüchtig- keit und Überblick. Das Gesetz vom 3. September 1814 behielt die allgemeine Wehrpflicht im Prinzip bei, gewährte jedoch den Ge- bildeten das Privileg der einjährigen Dienstzeit (sie tragen die Kosten ihrer militärischen Nusbildung zum guten Teil selbst) und bestimmte darüber hinaus die Dienstzeit auf 3 Jahre bei der Fahne, 2 bei der Neserve, je 7 Jahre beim ersten und zweiten Nufgebot der Landwehr. In den fünfziger Jahren erwies sich eine Vermehrung und Verjüngung des Heeres darum notwendig, weil die Bevölkerung des Landes sich seit 1814 fast verdoppelt hatte, während man noch ungefähr die gleiche Zahl zu den Waffen einzog, und weil viele infolge davon durch den Zufall des Loses völlig freikamen, während andre 19 Jahre lang dem Kufe des Vaterlandes folgen mußten. Im Jahre 1860 wurden 49 neue Regimenter errichtet und seit 1863 die Dienstzeit auf 3, 4 und 5, also im ganzen auf nur l2 Jahre festgesetzt (seit 1888 wieder 19jährige Dienstzeit, dazu Landsturm- pflicht bis zum 45. Jahre,- seit 1893 Kavallerie und reitende Nr- tillerie 3, alle übrigen Truppenteile 2 Jahre bei der Fahne. Die Friedenspräsenzstärke wird von Zeit zu Zeit besonders festgesetzt, warum? Sind die Gründe zu billigen?). Das ist die Heeresverfassung, die in den Kriegen 1864, 1866 und 1870 sich bewährt hat und 1867 auf den Norddeutschen Bund und 1875 auf das Deutsche Reich übertragen worden ist,- das ist die Rüstung, die unser Volk, das in alter Zeit wohl Sturmkraft (furor Teutonicus) entwickelte, aber der Nnstrengung und der Nrbeit gegenüber nicht die rechte Nusdauer zeigte und das später, z. B. im 17. Jahrhundert langwieriges Un- gemach des Krieges vorzüglich ertrug, während ihm Hitze des Nngriffs fehlte, nun auf die höhe der Kriegstüchtigkeit gehoben hat (Zpichern, Gravelotte,'winterfeldzug 1870/71 und die Kämpfe in Deutsch-Südwest- afrika). wöge unser Volk auch in der kommenden Zeit trotzend dem feigen Reichtum und der weichlichen Kultur es in der Schule des Heeres lernen, kräftig und gewandt, tapfer und gehorsam, einfach und hart zu werden, Eigensinn um des Ganzen willen abzulegen und entschlossen das Leben für Ehre und Vaterland einzusetzen, allezeit treu bereit für des Reiches Herrlichkeit.
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