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1. Repetitorium der Gesellschaftskunde zur Ergänzung des Geschichtsunterrichts - S. 23

1899 - Gütersloh : Bertelsmann
— Zö — gelten und geschehen soll (z. B. die Pflichten und Rechte der Mitglieder u. s. w.). Dieses wird dann ausgeschrieben. Wie heißt diese Schrift (Aufsatz), welche angiebt, was in dem Verein gelten und geschehen soll? d) Wie wird ein solches Schriftstück noch anders genannt? — (Was heißt das Wort „Statut" auf deutsch?) Das ist das Ii. Hauptstück einer Gesellschaft. (Wie heißt es?)*) L, „ 7. (Iii) a)3ft das Statut fertig und soll nun die Krankenauflage ms Leben treten, so wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte einige Personen aus, welche darauf zu achten haben, daß das Statut auch wirklich ausgeführt wird und alles recht und friedlich hergeht. Wie bezeichnet man diese leitenden Personen insgesamt? — Wie viele sind ihrer gewöhnlich? b) [Worin besteht die gemeinsame Aufgabe (Arbeit) des I Vorstandes? »Was hat jede der drei Personen für sich allein zu 'thun ? (Welchen besondern Titel führt daher jede?) c) Warum bildet der Vorsitzende die Spitze des Vorstandes? (Was hat er auch gegenüber seinen beiden Mit« vorstehern zu thun?) (1) Welche andern Ausdrücke giebt es für „Vorstand" — namentlich bei größeren Gesellschaften? 8. Außer der genannten Arbeit des Vorstandes (Leitung und Aus- sicht) giebt es zuweilen noch etwas Besonderes zu thun. Es kommt vor, daß am Vereinsstatut etwas geändert werden muß, oder etwas hinzuzufügen ist, oder daß sonst etwas beschlossen werden soll, z. B- die Anstellung eines Vereinsarztes, a) Was thut der Vorstand in diesen Fällen? und wie wird diese neue Angelegenheit erledigt? d) Es lassen sich somit zweierlei Arbeiten des Vorstandes unterscheiden: (eine, die er allein thut (Leitung und Aufsicht), I eine, die er in Verbindung mit der Generalversammlung besorgt (Änderung oder Ergänzung des Vereinsgesetzes). Wie bezeichnet man ( die erste Art der Arbeiten — (Leitung und Aufsicht) — J mit einem gemeinsamen Namen? | die zweite Art — (Änderung und Ergänzung des Vereins-l gesetzes)? *) Es wird Tätlich sein, den Schülern das Statut einer Krankenauflage oder irgend eines andern Vereins vorzuzeigen und die wichtigsten Bestimmungen vorzulesen, auch darauf aufmerksam zu machen, was in jedem (vorgelesenen) § geregelt werden soll.

2. Repetitorium der Gesellschaftskunde zur Ergänzung des Geschichtsunterrichts - S. 35

1899 - Gütersloh : Bertelsmann
— 35 — gelb), Salinen, Staatsschatz, Staatsarchive, Exercierplätze, Schießplätze u. s. w. C. Werkzeuge u. s. w.: Kanonen, Torpebos, Hanbwaffen aller Art, Pontons, Fuhrwerk, Krankenwagen, — Lokomotiven, Eisenbahnwagen, Postwagen, Waffen der Polizeibeamten, Pferbe, — Möbel, Lehrmittel allerlei Art, — einige Stoffe, die in Menge gebraucht werben (z. B- Pulver) u. f. w. Übersicht der staatlichen Anstalten. Ministerien. Bildungs- anstalten. andere Austeilten. Werkzeuge u. f. w. 1 Kriegsminister: 2. Justizminister: u. s. w. 12. Woher kommt es, daß heutzutage die staatlichen Anstalten (und bemgemäß auch die Staatsbeamten) viel zahlreicher und mannigfaltiger sind, als in früheren Zeiten? (S. § 7 Fr. 20 a, b, c.) 13. Schreibt einen Aufsatz über die Vorteile und Seg- nungen eines wohleingerichteten Staates. V. Leistungen der Mitglieber. 14. Welche zwei Arten der Leistungen für den Staat unter- scheidet man? Warum reicht eine allein nicht aus? 15. Die persönlichen Dienste zerfallen in drei Unterarten: welche sind es? 16.3.) Welcher Pflichtdienst ist zu leisten für den Landesschutz ? von welchen Bürgern? Warum ist biefer Dienst (Arbeit!) so hochwichtig für das ganze 2(mb? (S. § 5. Fr. 1 a, b, c.) Welche Vorzüge hat biefe Art der Lanbeswehr vor den früheren gebungenen Sölbnerheeren? b) Welche besonderen Pflichtdienste sind zuweilen beim Landesschutz nötig? 17. Zählt auf die verschiedenen ehrenamtlichen Dienste, welche in unserm Lande für das Staatswohl geleistet werden (abgesehen von der bürgerlichen Gemeinbe): a)tiet der Ge samt Verwaltung (und Gesetzgebung)? ferner: b) für den Rechtsschutz? (Warum stnb biefe ehrenamtlichen Dienste zugleich Pf licht bimste?) 3”

3. Repetitorium der Gesellschaftskunde zur Ergänzung des Geschichtsunterrichts - S. 36

1899 - Gütersloh : Bertelsmann
— 36 — c) für den Wohlstand? d) für die Bildnug? [e) für das Seelenheil?^ Was für freiwillige Dienste können auch ohne Amt geschehen (z. B- im Kriege u. s. w.)? 18. ajslrt welchem persönlichen Dienst können alle Bürger sich beteiligen? Warum sollten sie es auch von Rechts wegen? (Spr. 18, l) was hängt davon ab? — Unverständige oder gewissenlose Volksvertreter können über ihr Land großen Schaden und arges Unheil bringen — wie z. B. die französische Revolution von 1789 gezeigt hat. b) Welchen stillen segenbringenden Dienst können und sollten alle gottesfurchtigen Herzen — Kleine und Große — dem Könige und dem Vaterlande leisten? (itim. 2, 1—4.) 19. a) Wie nennt man die allgemeinen Geldbeiträge der Mitglieder zur Staatskasse? Wonach bemißt sich die Höhe dieses Beitrages bei jedem Bürger? b) Welche sog. indirekten Steuern sind in unserm Lande eingeführt, um die allgemeine Staatssteuer zu erleichtern? Worin besteht der Unterschied zwischen direkten und indirekten Steuern — l hinsichtlich des besteuerten Gegenstandes? X hinsichtlich der Zahlenden? 20. a) Welche dritte Art von Einnahmequellen hat die Staatskasse in unserm Lande? (Nennt die einzelnen Quellen!) b) Wie groß ist die jährliche Haushaltungs-Rechnung (Einnahme und Ausgabe) unsers Staats? Wie hoch beläuft sich die Einnahme aus: (Welcher dieser drei a) der direkten Steuer? -Beiträge ist der b) den indirekten Steuern? 1 höchste? — welcher c) den Zöllen u. eigenen Erwerbsquellen? ^ der niedrigste? Merke: Der Staat ist eine Vereinigung der Bürger zu gemeinsamen Arbeiten (durch persönliche und sachliche Leistungen) für das allgemeine Wohl. Darum: je mehr Gemeinsinn, desto mehr Gemein-wohl. Jak. 2, 8; - 1 Joh. 3, 18; - 1 Kor. 13, 1-7.

4. Repetitorium der Gesellschaftskunde zur Ergänzung des Geschichtsunterrichts - S. 43

1899 - Gütersloh : Bertelsmann
— 45 — Bemerkung.**) A. Die Familie ist die von Gott gegründete Urgemeinschaft; wie alle übrigen Gesellschaften aus ihr entsprungen sind, so ruhen )te auch auf ihr. ^ , B. Die öffentlichen Gesellschaften (Staat und Kirche) findet jetzt jeder vor; der einzelne Mensch stirbt, aber diese Gemeinschaften bleiben, sie sind dauernd, notwendig. Der Staat erstreckt sich (wie auch seine Unterverbände) über ein bestimmtes Gebiet (Territorium): innerhalb desselben übt er Zwangsrecht: Jeder muß irgend einer bürgerlichen Gemeinde und einem Staate angehören (Heimatsrecht und Staatsbürgerrecht besitzen). Die Kirche braucht sich nicht auf ein bestimmtes Gebiet einzuschränken, sie kann über viele Länder und Völker, über die ganze Erde sich erstrecken; auch ist niemand an eine bestimmte Konfession gebunden, jeder entscheidet sich nach seiner Überzeugung. _ 6. Die privaten Gesellschaften (Vereine) bilden sich durch freie Übereinkunft der Mitglieder und sönnen sich zu jeder Zeit wieder auflösen. *) (Zu S. 42.) Manche Gesellschaften Haben mehrere Zwecke (z. B. der Verein zur Pflege verwundeter Krieger, der Gesangverein, der Erziehungsverein, der Verschönerungsverein u. s. w.) und können daher bei verschiedenen Klassen mit aufgeführt werden. Im größten Maßstabe zeigen dies der Staat und feine Unterverbünde. Der Staat bient außer seinen beiden Hauptzwecken (Landesschutz und Rechtsschutz) auch noch mehr oder weniger — schützend oder zugleich positiv fördernd — den vier übrigen Bedürfnissen (Wohlstand, Gesundheit, Bildung und Seelenheil). **) Eine streng logische Einteilung der Gemeinschaften würde zunächst unterscheiden: I. natürliche, Ii. historische (oder geschlossene). Die letzteren zerfallen dann wieder in A. territoriale (mit Zwangsrecht, öffentliche = der Staat mit feinen Unterabteilungen); B. nichtterritoriale (freie, private = alle übrigen Gesellschaften). Die Kirche würde demnach den privaten Gesellschaften beigezählt sein. Sie besitzt auch nur dann Den Charakter einer öffentlichen Gesellschaft, wenn sie vom Staate als solche anerkannt wird. In diesem Sinne ist die obige Einteilung gefaßt.

5. Repetitorium der Gesellschaftskunde zur Ergänzung des Geschichtsunterrichts - S. 44

1899 - Gütersloh : Bertelsmann
Zu § 7. Die bürgerliche Gemeinde. (Kommune; Land- oder Stadtgemeinde.) I. Zweck: (Hauptzwecke)...............- Wohlstand, Gesundheit, Gildung (bei der Schulerziehung in Ver- bindung mit Schulgem. und Kirche auch: Seelenheil). (Hülfsdienste für den Staat) = Rechtsschutz (und Landesschutz). Ii. Statut: Gemeindeordnung; — außerdem für einzelne Zweige: Bauordnung, Feuerwehr- ordnung, Armengesetz, — Schulordnung, — Polizei-ttt n x >=». .v Ordnung (darunter auch Vorschriften der Gesundheitspolizei). Iii. Vorstand: Gemeindebehörde = der Bürgermeister und die Beigeordneten. (Magistrat) (Amtmann) (im Ehrenamt) ihre Arbeiten: a) Verwaltung — durch die Behörde allein; d) Gesetzgebung — in Verbindung mit den Gemeindeverordneten (Stadtrat), besondere Ämter (besoldete und Ehrenämter): für Rechtsschutz = Schöffengericht (dessen Schöffen im Ehrenamt): Potyeilieamte, — Flurschütz, Nachtwächter, vielleicht auch ein besonderer Civil-standsbeamter.*) für Wohlstand = die Feuerwehr, — Armenpfleger; vielleicht auch: Stadtbaumeister, Armenhausvorsteher, für Gesundheit = vielleicht: Armenarzt, Krankenhausarzt, Krankenhausverwalter.**) für Bildung - die Lehrer der verschiedenen Schuten; — Schulvorsteher, vielleicht : Waisenhausvater n. s. w., vielleicht auch: ein ftäbt, Schnlinspektor u. eine ftäbt. Schnlbepntation.***) Zur Verwaltung gehörend = ^>tenereinnehmer (und Hülfsarbeiter).

6. Repetitorium der Gesellschaftskunde zur Ergänzung des Geschichtsunterrichts - S. 47

1899 - Gütersloh : Bertelsmann
für Die einzelnen Zweige (Ministerien): ) s.)Landesfchutz = der Kriegsminister — (mit (einen Räten); ^Rechtsschutz der Justizminister — (mit u. s. w.); c) Wohlstand l = der Minister für Handel und Gewerbe — (mit u. f. m.); dazu der J G en e r a l -P o st m e ist e r: 1 = der Landwirtschaftsminister — (mit u. s >«.); = der Minister für öffentliche Arbeiten (Strien, Kanälen, s.w.)- (nutu. w.); ä) Gesundheit ) der Minister für geistliche, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen- 6) Bildung ? heilen — (mit n. f. m.); ft) Seelenheils 1 8)Oberaufsicht der Provinz-, Bezirks-,\ = der Minister des Innern (mit u. s. w.); Kreis- und Gemeinde-Verwaltung I , .. hlmebi- mit andern Staaten --- der Minister der auswärtigen Angelegenhelten U) -oeueyi Diplomatie) (Gesandten. Handels^Konsul») — (mit u. s. w.); i) die gesamte Staatskasse = der Finanzminister - (mit u. f. w.); Iv. anntcn (Sauten. Werkzeugen. f. m.): fioftmen , Baffen «,«„ M Werheuge. a)im Kriegswesen — Kriegsschiffe, Kriegshäfen re./ Magazine rc. d)im Justizwesen = Gerichtsgebäude, Gefängnisse, Möbel, Werkzeuge u. s. w. (Ähnlich in den übrigen Zweigen der Staatsregienmg.) *) Die Darstellung beschränkt sich auf die Zergliederung der Centralbehorde (Mlmsterlum). Bezüglich der unteren Behörden (in den Provinzen, Regierungsbezirken, Kreisen) wird es genügen, mündlich kurz die Spitzen nennen und deren nächste Helfer (Räte) anzudeuten - nebst der Vertretung der Verbände (Provinzm stände Kreisstünde). - Hütten auch die Unterbehörden mit aufgeführt werden sollen, so wurde das die Übersicht zu sehr erschwert haben. Überhaupt würde jedes tiefere Eingehen ins Detail mehr hindern als fordern.

7. Repetitorium der Gesellschaftskunde zur Ergänzung des Geschichtsunterrichts - S. 2

1899 - Gütersloh : Bertelsmann
— 2 - b) der Irrtum, die Freude, die Begierde, — der Gedanke, die Meinung, die Vorstellung, der Begriff, das Urteil, die Wissenschaft, die Thorheit, die Liebe, der Haß, der Vorsatz, der Wunsch, die Neigung, der Hang, die Absicht, die Niedergeschlagenheit, die Verzweiflung, die Befriedigung, der Friede, die Beruhigung, die Geduld, der Zorn, der Verstand, die Vernunft, der Schluß, der Entschluß. Nähere Betrachtungen der einzelnen Seelentmigkeiten. A. Das Erkennen (Wissen, Denken). 6. a) Wodurch kann die Seele äußere Dinge (samt ihren Eigenschaften und Thätigkeiten) wahrnehmen? d)Wie heißen die fünf Sinne? (Welches sind ihre leiblichen Werkzeug e?) e) Mit welchem der 5 Sinne werden folgende Eigenschaften der Dinge wahrgenommen: durchsichtig, laut, leise, wohlriechend, bitter, kalt; — süß, rund, sauer, eckig, rot, weiß, rauh, glatt, klingend, tönend, schwarz, bunt, groß, klein, rauschend, schmetternd, donnernd, lang, schmal, dick, bünn,_ schwer, leicht, schnell, langsam, weich, flüssig, gasförmig, fest, hell, dunkel, klar, trübe, hart, krumm, gerade, spitz, naß, trocken, fein? 7. a) Welche inneren Vorgänge und Zustände (in der eigenen Seele) werden uns auch bewußt? b) Wie unterscheidet sich dieses Wahrnehmen (Bewußtwerden) von dem Gewahrwerden der äußeren Dinge und Vorgänge? 8. Wie nennt man die Fähigkeit (das Vermögen, die Kraft) der Seele, über das äußerlich oder innerlich Wahrgenommene weiter nachzudenken? Welche andere Namen gebraucht man für die Verstandesfähigkeit in besondern Fällen? • 9. a) Welche der folgenden Ausdrücke bezeichnen a) Sinnesthätigkeit? b) Verstandesthätigkeit? erblicken, nachsinnen; — hören, empfinden, gewahren, erforschen, urteilen, schließen, unterscheiden, vergleichen, bemerken, riechen, betasten, überlegen, rechnen, durchdenken, horchen, spähen, schauen, erwägen, begreifen, erfassen, einsehen, acht geben, träumen, bedenken, untersuchen, gucken, gaffen, lauschen, lauern, sich etwas vorstellen, ergründen, b) Nennet einige Beispiele (in Satzform), worin eine Art des Nachdenkens (der Verstandesthätigkeit) beschrieben wird! Z. B. der Arzt beobachtet bei einem Kranken zuerst die äußern Zeichen der Krankheit (Krankheitserscheinungen), dann forscht er, wo das Übel seinen Sitz habe, endlich überlegt er, welche

8. Repetitorium der Gesellschaftskunde zur Ergänzung des Geschichtsunterrichts - S. 4

1899 - Gütersloh : Bertelsmann
— 4 — Bemerkung. Das Verhältnis jener Ausdrücke zum Gefühl liegt genauer so. Wie bereits bemerkt wurde, geht jedem Gefühl eine Erkenntnisthätigkeit (ein Auffassen) voraus; je nach der Art des betreffenden Objekts entsteht dann auch ein eigentümlicher Gemütseindruck, ein Gefühl (a oder b oder c). Nun ist aber zu beachten, daß die Ausdrücke bei b und c immer ein Zwiefaches bezeichnen: einmal ein Urteil über das betreffende Objekt (also etwas Erkanntes), und sodann das dadurch erweckte Gefühl: das letztere wird eigentlich nur angedeutet, es muß hinzugedacht werden. Man darf daher auch nicht sagen: „jene Ausdrücke stammen (bloß) aus dem Gefühl ; — sie stammen vielmehr aus beident: aus dem Erkennen und aus dem Gefühl. Die Urteile (und Gefühle) bei b beziehen sich auf Körperliches (Gestalten, Farben, Töne u. s. w.): die Urteile (und Gefühle) bei c beziehen sich auf Personen und zwar auf ihre Gesinnung, also auf etwas Geistiges. Wenn von Sittlich keitsgefühlen (o) geredet wird, so ist noch zu unterscheiden, ob es sich um diejenigen Gefühle handelt, welche eine sittliche oder unsittliche Handlung im Beobachter erweckt, oder aber um diejenigen, aus welchen die Handlung selbst hervorgegangen ist: bei den letzteren sind immer auch Stimmungsgefühle mit im Spiele, zuweilen überdies ein Schönheitsgefühl. 13. Stimmungsgefühle, a) Welche zwei Unterarten unterscheidet man hier — nach folgenden Beispielen? «) die Rose riecht angenehm; Anstrengung macht müde; eine Wunde thut weh u. s. w. ß) der Getadelte schämt sich: ein Sterbefall erweckt Trauern u. f. w. b) Wodurch werden die sinnlichen Stimmuugsgefühle (Lust und Unlust) hervorgerufen — (lediglich) ? Wodurch die geistigen Stimmungsgefühle? 14. Schönheitsgefühle. a) Durch was für Gegenstände (Objekte) werden dieselben hervorgerufen? b) Wie bezeichnet man den Schönheitssinn (Verstand und Gefühl für das Schöne) noch anders? 15. Sittlichkeitsgefühle.*) a) Durch was für Objekte (Gegenstände) werden sie hervorgerufen? b) Wie bezeichnet man den Sittlichkeitssinn (Verstand und Gefühl von gut und böse) noch anders? 16. Aus welchen Gefühlen (Gemütseindrücken) stammen folgende Ausdrücke? Ordne sie in drei Reihen: a) Stimmungsgefühle, b) Schön-heitsgefühle, c) Sittlichkeitsgefühle! *) Die religiösen Gefühle sind mit einbegriffen.

9. Repetitorium der Gesellschaftskunde zur Ergänzung des Geschichtsunterrichts - S. 14

1899 - Gütersloh : Bertelsmann
— 14 — d) Welche Arbeitsklasse hat es damit zu thun, die Güter (und Personen) von einem Orte zum andern zu schaffen? 5. Zu welcher Art gehören die folgenden Beschäftigungen? (Stellt die gleichartigen zusammen!) Der Bergbau, die Jagd, — der Ackerbau, die Viehzucht, — die Bierbrauerei, die' Zuckerfabrik, — die Arbeit des Krämers, — des Frachtfuhrmanns; — die Fischerei, die Schiffahrt, das Wechselgeschäft (Banquiergeschäft), der Weinbau, der Seidenbau, die Fischzucht, die Ziegelbrennerei, das Torfgraben, das Bernsteinsuchen: die Arbeit des Maurers, des Zimmermanns, des Müllers, des Bäckers, des Schusters, des Schreiners, des Schmiedes, des Schleifers; der Gartenbau, die Forstwirtschaft, der Blutegelfang, die Bienenzucht, die Austernzucht; die Arbeit des Spediteurs, des Postillons, des Gastwirtes, des Schenkwirtes, des Webers, des Bandwirkers, des Maklers, des Rentners, des Färbers, des Lohgerbers, des Buchdruckers, des Buchbinders, des Buchhändlers, des Papierfabrikanten, des Dachdeckers, des Kohlenbrenners, der Köchin, der Wäscherin, des Zugführers aus der Eisenbahn, des Lokomotivführers, des Schaffners, des Schneiders, der Putzmacherin, des Barbiers, des Hirten, des Steinbrechers, der Hausmagd, des Matrosen auf einem Handelsschiffe, des Telegraphisten, des Photographen, des Kellners, des Steuermanns auf einem Kriegsschiffe, des Lumpensammlers, des Juweliers, — des Seiltänzers, — (des Falschmünzers! des Diebes! —) Nähere Betrachtung. A. Aneignung (Occupation) der Naturgüter. 6. Welche Gewerbe beschäftigen sich mit der Gewinnung von 9tohgütern: a) aus dem Mineralreich? (z. B. der Bergbau, der Torfgräber zc.) d) aus dem Pflanzenreich? c) aus dem Tierreich? 7. Welche Wasser bilden einen Gegenstand des Erwerbs (und des Handels)? Welche höchst bedeutenden Dienste das Wasser sonst noch bei den Wohlstandsarbeiten leistet — ebenso die Luft, das Licht, die Elektricität 2c. muß in der Naturkunde betrachtet werden. B. Pflege von Naturgütern (Landwirtschaft und Viehzucht). 8. In welchen 9tntumichen ist es möglich, durch Pflege eine größere Menge (und wertvollere) Güter zu erzielen? Warum ist dies bei den Mineralien nicht möglich?

10. Repetitorium der Gesellschaftskunde zur Ergänzung des Geschichtsunterrichts - S. 17

1899 - Gütersloh : Bertelsmann
— 17 — b) Warum kann man sagen: daß jeder in der verkauften Ware eigentlich seine Arbeit [feine Mühe, Zeit und Kunst] verkauft (b. t.: dahingiebt, damit dient)? e) Was geben die Arbeiter der persönlichen Dienste [Beamten jc] zum Nutzen anderer hin? was tauschen sie dafür ein? Warum kann man sagen: daß alle Arbeitsklassen (Stände) eigentlich ihre Dienstleistungen [Kunst, Zeit, Mühe] dahingeben, verkaufen, — und dafür die Dienstleistungen anderer eintauschen (kaufen) ? — 22. a) Wenn in einem Orte ein Spezereiladen, ein Manu- fakturladen rc. ist: warum erspart dies den andern Einwohnern viel Zeit, Mühe und Sorge? b) Warum ist in den Städten ein Markt (für Lebensmittel) eingerichtet? 23. Welche Leute arbeiten lediglich für den Austausch der Güter? — (Worin besteht ihre Arbeit?) 24. a) Welchen Vorteil schafft die Arbeit der Handelsleute den andern Leuten? (In manchen Gegenden nennt man auch die großen Fabrikanten Kaufleute: warum ist dies eigentlich nicht richtig?) b) Wie nennt man diejenigen Arbeiter im Handelsgeschäft, welche für andere kaufen oder verkaufen? 25. Ausfuhr und Einfuhr. a) Nennet einige Güter, welche in unserer Gegend [Stadt, Landschaft ac.] im Überfluß erzeugt und darum nach anderen Gegenden verkauft werden! Wie nennt man diese Handelsartikel insgesamt? b) Nennet Güter, welche in unserer Gegend nicht (oder unzureichend) erzeugt werden und deshalb aus andern Gegenden bezogen werden müssen! Wie nennt man diese Handelsartikel insgesamt? c) Was ist Ausfuhr (oder Export)? was ist Einfuhr (Import)? 26. Großhandel und Kleinhandel. a) Wie heißen die Handelsleute, welche ihre Waren nur in kleinen Mengen verkaufen? b) Wie weit reicht ihr Markt (d. h. wo wohnen ihre Kunden)? c) Wie nennt man ihre Verkaufslokale? Nennt einige Arten von Kleinhändlern! 27. a) Wie heißen diejenigen Kaufleute, welche ihre Waren nur in großen Mengen verkaufen? Dörpfeld, Gesellschaftskunde. 2
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