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1. Geschichte des Mittelalters - S. 216

1888 - Wiesbaden : Kunze
216 Vierte Periode des Mittelalters. Herzog einen Brief und einen an den Ritter Rucho, er möge mit Fleiß dahm wirken, daß ihr Gemahl den Krieg beende und heim, •lehre; dann wolle sie ihm auch feine Bitte gewähren, welche er ihr beim Schachspiele vorgetragen habe. Allein der tückische Zufall vertauschte die Briefe und brachte den für Rucho bestimmten in Ludwigs Hand, iubtmg mißdeutete die unverständlichen Worte aufs ärgste, erschien unerwartet m Donauwörth bei feiner Frau und der Königin Elisabeth, schalt das treue Weib, hieb mit eigner Hand ihre Kammerfrauen n er und ließ, ungerührt von den Beteuerungen der Unschuld, ohne gerichtlichen Spruch feine Gemahlin in der gleichen Stunde enthaupten. Aber noch in der nämlichen Nacht des Grauens erhielt der Herzog überzeugende Beweise von der Unschuld seiner Gemahlin- da brach feine Kraft, und Mark und Bein wurden ihm durch Gewissensnot so furchtbar erschüttert, daß der erst 27jährige Herr am andern Morgen zum Entsetzen seiner Umgebung mit ergrautem Haupthaare emhergmg. Ludwig errichtete zur Sühne seines Frevels das Kloster Fürstenfeldbruck und verlegte feine Residenz von Donauwörth nach Vierte Periode des Mittelalters. von Rudolf von Haösöurg Bis zur Reformation 1273 —1517. §♦ Ä Üßersidit der (Ereignisse. -vjn diesem Abschnitte der Geschichte bereitet sich die neue Zeit vor. Die Übermacht des Papsttums beginnt zu sinken, der dritte Stand der Bürger und Bauern wird vollständig ausgebildet, Künste und Wissenschaften leben im Abendlande, besonders nach dem Sturze des griechischen Thrones in Konstantinopel, wieder auf, viele wichtige Entdeckungen und Erfindungen werden gemacht und üben auf die Gestaltung der öffentlichen und Privatverhältniffe einen bedeutenden Einfluß aus. Die Erfindung des Kompasses, des Schießpulvers, der Buchdruckerkunst, des Papiers, die Entdeckung Amerikas 1492 durch Christoph Kolumbus und die Auffindung des Seewegs nach Ostindien durch 9j>a§fo de Gama 1498 sind Ereignisse von so hoher Bedeutung, daß auch sie, wäre die Kirchenverbefferung durch Luther nicht unmittelbar darauf erfolgt, das Mittelalter abzuschließen im stände gewesen wären.

2. Geschichte des Mittelalters - S. 304

1888 - Wiesbaden : Kunze
304 Vierte Periode des Mittelalters. allgemeine Einführung der Ölmalerei zu danken ist, blieb nicht ohne Einfluß auf die zeichnenden und bildenden Künste in Deutschland. Im Gegensatz zu dem gotischen Stil sind bei umfassenderem Studium der Natur kurze gedrungene Gestalten mit individualisierten Gesichtszügen und Gebärden, das vorherrschend Geradlinige statt der früher geschwungenen Linien, und nach Papier-Modellen gebildete, in kleinliche, knitterige Falten gebrochene Gewänder von durcheinander geworfenen Massen charakteristisch. Diese veränderte Richtung tritt besonders an Gemälden und Schnitzwerken, weniger an Steinbildwerk und Gußwerken hervor, da jene meist bei der Ausartung des gotischen Stils stehen bleiben, bei diesen dagegen zum Teil die Einwirkung des neuen italienischen Stils unverkennbar ist. In der Malerei, welche in dieser Periode eine hohe Stufe erreicht, tritt an die Stelle der Wasser- und Temperafarben die Ölfarbe mit der durch sie bedingten blendenden Pracht. Die Anwendung des Goldgrundes verschwindet im Ansang des 16. Jahrhunderts, und statt des früheren teppichartigen Abschlusses zeigen die Bilder einen reichen Hintergrund, jedoch mit wenig entwickelter Perspektive. Dekorative Kunst. Die verschiedenen Perioden mittelalterlicher Kunst sind reich an prächtigen Geräten, welche meistens bis in die kleinsten Einzelheiten ihres Baues und ihrer Verzierung die charakteristischen Kennzeichen des zur Zeit ihrer Verfertigung herrschenden Stiles an sich tragen und nicht selten durch reiche Erfindung und feine Ausführung der Formen sich auszeichnen. Dergleichen sind: Elfenbeinschnitzereien zu Buchdeckeln und Altärchen, Kreuze, Kelche, Monstranzen, Altarleuchter, Lampen, Rauchfässer, Siegel und dgl. m. Die bildende Kunst verschönerte die Kanzeln, Altäre, Taufbecken und Sarkophage. Wichtige Kunstdenkmale sind die den verschiedenen Epochen angehörenden Miniaturbilder und Initialen der Evangelien- und Meßbücher re., welche sich oft durch hohe Schönheit der Zeichnung und lebhafte Farbenpracht auszeichnen. Die Kupferstecherkunst ist gleichzeitig mit der Buchdrucker-kunst entstanden. Sie ist, nach den erhaltenen Kupferstichen zu urteilen, eine deutsche Erfindung. Zwar wurden schon in den ältesten Zeiten und auch im frühen Mittelalter Figuren und Ornamente in Metallplatten eingegraben, allein erst gegen Mitte des 15. Jahrhunderts wurden, und zuerst in Deutschland, Kupferplatten mit dem Grabstichel zu dem Zwecke gestochen, um von denselben Abdrücke aus Papier zu nehmen. Der älteste, mit einer Jahreszahl bezeichnete Kupferstich trägt die von 1446. Einige niederländische Kupferstiche

3. Geschichte des Mittelalters - S. 277

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 40, 1. Erfindungen. 277 §. 40. Die Uotgofßii tfec 1. Erfindungen. Die letzten Jahrhunderte des Mittelalters brachten eine Reihe Erfindungen und Entdeckungen, welche für die Entwickelung der Menschheit von dem größten Einflüsse waren und als Vorboten einer neuen Zeit angesehen werden müssen. Dazu gehören insbesondere : 1. Die Erfindung des Kompasses zu Ansang des 14. Jahrhunderts durch Flavio Gioja aus Amalfi, wodurch die freie Fahrt auf dem Ozean ermöglicht wurde, da der Steuermann mit feiner Hilfe sich auch bei bedecktem Himmel leicht zurecht finden kann. Die wesentlichsten Bestandteile eines Kompasses sind die auf einem Stifte freispielende Magnetnadel, welche die Eigenschaft besitzt, nach dem magnetischen Nordpol zu zeigen, sodaß das eine Ende nach Norden, das andere nach Süden steht, ferner die Windrose, eine kreisförmige Scheibe, auf welcher ein Stern von 32 Strahlen angebracht ist, deren Spitzen die Welt- oder Himmelsgegenden anzeigen. 2. Die Erfindung des Schießpulvers 1340 durch den Franziskaner Berthold Schwarz zu Freiburg im Breisgau. Schwarz beschäftigte sich mit Chemie. Einst hatte er Salpeter, Schwefel und Kohlen in einem Mörser gestampft und diesen mit einem Steine zugedeckt. Zufällig fiel ein Funken in den Mörser, die Mischung entzündete sich, und unter heftigem Knalle flog der Stein empor. Die Chinesen, welche die Seide und das Porzellan vor uns zu fertigen verstanden, rühmen sich, vielleicht nicht mit Unrecht, auch das Schieß-pulver, den Kompaß, die Buchdruckerkunst und das Papier vor uns erfunden zu haben. Es ist gewiß, daß schon im 12. Jahrhundert in den Harzbergwerken bei Goslar Pulver zur Sprengung des Gesteins gebraucht wurde. Durch Berthold Schwarz erhielt es aber feine Anwendung auf die Schießwaffen. Anfangs kannte man nur die großen Donnerbüchsen oder Kanonen; die Handbüchsen oder Musketen scheinen eine deutsche Erfindung zu fein und werden zuerst 1381 erwähnt, als der Rat von Augsburg 30 Büchfenfchützen ausrüsten ließ. Handbüchfen und Kanonen wurden zuerst durch Lunten abgebrannt. 1547 wurde in Nürnberg das deutsche Radschloß erfunden. Von dem Stein, welcher im Englischen flint heißt, ist das Wort Flinte herzuleiten. In neuester Zeit sind die Steinschloßgewehre durch die Perkussions-, Zündnadel- und Magazingewehre verdrängt worden. Es ist leicht begreiflich.

4. Geschichte des Mittelalters - S. 278

1888 - Wiesbaden : Kunze
278 Vierte Periode des Mittelalters. daß die Anwendung des Schießpulvers eine ganz veränderte Krieg-führung hervorrief, weil die alten Sbaffert den aus weiter Ferne treffenden Mörsern und Büchsen nachstanden, und selbst die Rüstungen der Ritter leine ausreichende Sicherheit gegen die Kugeln gewährten. 3. Die Erfindung der Buchdruckerkunst 1440*) durch den Mainzer Johannes Gutenberg. Früher wurden alle Bücher und Urkunden auf Pergament geschrieben, die Anfangsbuchstaben schön gemalt, oft durch Bildchen verziert oder mit Gold ausgelegt; es war dies eine äußerst einträgliche Beschäftigung der Mönche, welche für eine Bibel zuweilen 1000 Mark erhielten. Diese Art der Vervielfältigung eines Buches war aber sehr mühsam und zeitraubend, die Bücher selbst waren deshalb außerordentlich teuer. Die Formschneidekunst, durch welche Heiligenbilder und Spielkarten gedruckt wurden, versuchte auch Bibelstellen und einzelne Kapitel in Holz zu schneiden und zum Drucke zu bringen. Dies gelang; allein jede Seite oder Tafel, deren Schnitt so viel Mühe und Sorgfalt erfordert hatte, war nach erfolgtem Abdrucke nicht mehr brauchbar. Für jedes Buch mußten neue Tafeln geschnitten werden. Da kam Gutenberg auf den glücklichen Gedanken, die einzelnen Schriftzeichen in buchenen Stäbchen auszuschneiden, mit Fäden zu Zeilen zu verbinden und abzudrucken. Diese Stäbchen oder Buchstaben konnten nach dem Abdrucke wieder auseinander genommen und zu einem andern Buche verwendet werden. Allein die hölzernen Lettern zersprangen sehr leicht; darum fertigte Gutenberg später solche aus Blei und Zinn. 1439 wurde auch die Presse erfunden. Aber noch kam kein vollständiges Buch zustande. Streitigkeiten zwischen den Zünften und dem Adel in Mainz hatten Gutenberg 1424 bewogen seine Vaterstadt zu verlassen und sich nach Straß bürg zu begeben, wo er bis 1443 blieb. Daher kam es, daß Straßburg auch die Ehre hat, die Mutterstadt der Buchdruckerkunst zu sein. Als aber Gutenberg mit denen, welche ihm Geld geliehen hatten (er selbst war sein Lebenlang ein armer Edelmann), in Streit geriet, verließ er Straßburg und kehrte nach Mainz zurück. Hier verband er sich mit Johann Faust (Fust), einem reichert Goldschmiede, und mit Peter Schösser, Pfarrer zu *) Die Holländer geben ihrem Landsmann Co st er zu Harlem die Ehre, die Buchdruckerkunst erfunden zu haben, und haben ihm in seiner Vaterstadt ein Denkmal gesetzt. Der älteste Druck Costers trägt die Jahreszahl 1440.

5. Geschichte des Mittelalters - S. 279

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 40, 1. Erfindungen. 279 Germersheim. Dieser veranlaßte Gutenberg, die Buchstaben nicht mehr zu schneiden, sondern zu gießen und aus Kienruß und Lemol eme bessere Druckerschwärze zu verfertigen. Jetzt konnte zum Drucke ganzer Werke übergegangen werden. Das erste gedruckte Werk war eme lateinische Bibel in zwei Bänden, welche 1456 erschien. In der ersten Ausgabe der Psalmen ist Drucker und Jahreszahl 1457 angegeben. Gutenberg hatte sich durch seine Versuche in große Ausgaben gestürzt und schuldete dem Faust 2020 Goldgulden. Da er den drängenden Gläubiger nicht befriedigen konnte, nahm Faust ^ bte ganze Druckerei in Beschlag und versetzte Gutenberg in die traurigste Lage. Daher begab sich derselbe wieder nach Straßburg, kehrte aber nochmals nach Mainz zurück und errichtete mit dem Gelde des Ratsherrn Humery eine neue Offizin. 1462 wurde Mainz von dem Erzbischöfe Adolf von Nassau, welchem der abgesetzte Dieter von Isenburg, nicht weichen wollte, erobert und zum Teil eingeäschert. Fausts Werkstätte verbrannte, Gutenbergs Druckerei kam ins Stocken. Da verließen viele Buchdruckergehilfen, welche man bisher zur Bewahrung des Geheimnisses ängstlich bewacht hatte, die Stadt Mainz und legten in Augsburg, Nürnberg, in der Schweiz und in Italien Druckereien an. Faust und Schöffer eröffneten ihre Offizin bald wieder, Gutenberg dagegen verkaufte 1465 seine Druckerei, welche er in Eltville errichtet hatte, und wurde unter die Hofkavaliere des Erzbischofs Adolf von Mainz aufgenommen. Er führte seitdem zwar ein sorgenfreieres Leben, allein arm blieb er bis zu seinem Tod (1468). Im Jahre 1837 hat Mainz dem Erfinder der Buchdruckerkunst ein Denkmal errichtet, Straßburg hat seiner ebenfalls gedacht. Durch die Erfindung der Buchdruckerkunst wurde die allgemeine Bildung sehr gefördert; die Bücher konnten jetzt billiger und rascher geliefert und in größerer Zahl verbreitet werden. Dadurch ist m den Verhältnissen des geistigen Lebens ein Umschwung hervorgerufen worden, welcher vordem nicht möglich war. Die Erfindung des Leinenpapiers kam der Buchdruckerkunst außerordentlich zu statten. Infolge seiner billigeren Herstellungsweise wurde das bis dahin übliche Pergament und Baumwollenpapier durch dasselbe immer mehr verdrängt. Im Altertum hatten die Ägypter die Papyrusstaude zur Anfertigung von Papier benutzt. Dte Chinesen machten aus roher Baumwolle Papier, welches auch in Europa bekannt war. Um 1300 verfertigte ein Araber in Spanien aus abgenutzten baumwollenen Zeugen Papier. Einem Deutschen wird dann die Erfindung der Bereitung von Papier aus leinenen

6. Bürgerkunde - S. 25

1907 - München : Gerber
25 Der Nürnberger Peter He le (oder H en lein) erfand die Taschenuhren, die so klein waren wie Mandelkörner und darum Nürnberger Eier genannt wurden. Der Erfinder erhielt für ein Stück 300—400 Taler. Als Unruhe diente eine Schweins- borste. (Der Holländer Hui g h ens^) stellte 1657 die erste Pendeluhr her.) Auch das Spinnrad ist eine deutsche Erfindung. Der Steinmetz Johannes Jürgens erfand 1530 die Flügelspindel oder Drossel. Das Drahtziehen wurde 1400 von Rudolf in Nürnberg erfunden. — Die Kutschen sind zuerst in Deutsch- land gebaut worden. — Die Spitzenklöppel hat Frau Barbara Uttmann in Annaberg erfunden. — Auch die Windmühlen, die P a p i e r m ü h l e n, der K o nr P a ß und die k ü n st l i ch e u Gläser sind zuerst von Deutschen hergestellt worden. Die wichtigste Erfindung ist die des Buchdruck s. Die Kunst des Schreibens hatten die Menschen schon iur Altertume gekannt und mittels derselben waren Gesetze und Regententafeln in Stein geritzt worden. Die griechischen und römischen Gelehrten hatten die Ergebnisse ihrer Gedankenarbeit niedergeschrieben. Nach dem Untergange des römischen Reiches hatte sich die Schreibkunst in die Klöster zurückgezogen. Gutenberg nun erfand die „schwarze Kunst". Durch sie konnten die Gedanken einzelner Männer rasch dem Volke übermittelt werden. Die Handwerker waren vor allem bestrebt, das Brauchbare ànvwèrk mit dem Schönen zu verbinden; viele Zweige des Handwerks wurden zum Kun st Handwerk, ja zur Kunst. Der erste künstlerisch wertvolle Holzschnitt stanunt aus dem Jahre 1423: der hl. Christoph trägt das Christuskind. Die Holz- schneidern st gelangte im 16. Jahrhundert zur Blüte. Deutsche Künstler übten sie. Welcher wahre Künstler und Kunstfreund erfreut sich nicht 4- -"'"m.. heute noch eines Adam Krafft, eines Peter Bischer? Krasfts"' ~fulptm' „Grablegung Christi" an der Außenseite der Sebalduskirche in Nürnberg ist nicht weniger berühmt als Wischers Relief „Christus bei Martha und Maria" im Dom zu Regensburg und das „Grab des hl. Sebaldus" in Nürnberg. Noch heute erregt die Kunst an alten Kelchen, Leuchtern, Lampen, Kreuzen, Kästchen, Schränken, Reliquienschreinen re. unsere Bewunderung. Welcher Maler hätte neben italienischen Meistern nicht auch i») Malerei, die deutschen Meister Hans Holbein, Albrecht Dürer und Lukas Cran ach mit Eifer studiert? Noch heute betrachten wir die himmelwärts strebenden e) Baukunst. Bauten der Gotik in den Domen zu Regensburg, Landshut, 0 Sprich Heugens!

7. Bürgerkunde - S. 24

1907 - München : Gerber
24 2. Sie hielten Lehrlinge und Gesellen in Zucht und erzogen sie zur Arbeitssrendigkeit. 3. Sie sorgten für Kranke, Witwen und Waisen. 4. Sie stellten tadellose Waren her, straften Betrug und schlossen unfolgsame Mitglieder aus der Zunft aus. 5. L-ie eroberten sich das Stadtregiment und verteidigten die Stadt gegen Feinde. 6. Sie zeichneten sich durch Fleiß und Tüchtigkeit aus. Der Name „Meister" war ein Ehrentitel für den Handwerker, wie „Doktor" für den Gelehrten, „Ritter" für den Soldaten. Die Zünfte waren Förderer der deutschen Kultur. Ist es zu verwundern, daß das deutsche Handwerk eine hohe Stufe erreichte? 1. Deutsche Handwerker begehrt. 2; Erfin- dungen. 3. Die Blüte des deutschen Handwerks. Durch die Zunftordnungen, das Zunftrecht und den Zunft- zwang war die Tätigkeit der Handwerker auf ein kleines Arbeits- feld beschränkt. Dies hatte zur Folge, daß der Handwerker in seinem Fache große Fertigkeit erlangte. Die Zunftpolizei und der Ehrgeiz der Handwerker spornten außerdem zu besonderer'sorg- falt an. Uber den guten Ruf der deutschen Handwerker urteilt ein Ulmer Mönch, namens Felix Fab er: „Wenn jemand ein vortreffliches Werk will in Erz, Stein, Holz geliefert haben, so schickt er es den Deutschen. Ich habe deutsche Goldschmiede, Juwe- liere, Steinhauer und Wagner unter den Sarazenen^) Wunderdinge machen sehen und wie sie, besonders die Schneider, Schuster und Maurer, die Griechen und Italiener an Kunst übertrafen .... Italien hat kein anderes schmackhaftes, gesundes und annehmliches Brot, als das von deutschen Bäckern gebacken ist, die durch Ge- schicklichkeit und fleißige Arbeit das Feuer dämpfen, die Hitze mäßigen, das Mehl durchseihen, daß ein leichtes, geringes und schmackhaftes Brot wird, das, wenn es der Italiener bäckt, schwer, dicht, ungesund und unschmackhaft hervorkommt. Daher der Papst und die großen Prälaten, die Könige, Fürsten und großen Herren selten Brot essen, wenn es nicht aus deutsche Art gemacht ist." Der große Eifer, das Streben nach Verbesserung der Werk- zeuge und Einrichtungen hatte wertvolle Erfindungen im Gefolge. Konstantin Antlitzen, unter dem Klosternamen Bertold Schwarz bekannt, ein deutscher Franziskanermönch, erfand zwar das Pulver nicht, denn die Chinesen hatten es schon früher gekannt, aber er stellte es in einer Mischung her, daß es für den Krieg brauchbar wurde. — Ein Gießer von Augsburg, Johann von Aarau, erfand bald darauf das F e u e r g e w.e h r. *) *) Einem Volksstamme im Norden Arabiens.

8. Deutsche Bürgerkunde - S. 65

1910 - Leipzig : Voigtländer
65 herigen Prüfung (Zensur) ihres Inhaltes durch die Obrigkeit, unterworfen, im neuen Reiche aber ist durch das Reichspreß- g e s e tz das Recht derfreienmeinungsäußerung grund- sätzlich anerkannt und unterliegt nur den bestehenden all- gemeinen Strafgesetzen; es sind also natürlich durch die Presse begangene Beleidigungen oder Aufreizungen zu Verbrechen strafbar. Für die durch die Presse begangenen strafbaren Hand- lungen sind außer dem Verfasser der Leiter der betreffenden Druck- schrift, der Verleger, der Drucker und der Verbreiter haftbar. Auf der Druckschrift muß der Name und Wohnort des Druckers und des Verlegers, auf jeder Nummer einer Zeitung außerdem auch der des verantwortlichen Schriftleiters (Redakteurs) angegeben sein. Der Redakteur ist nach ff kl des Preßgefetzes verpflichtet, tatsächliche Be- richtigungen mitgeteilter Tatsachen auf Verlangen kostenfrei auf- zunehmen. Von jeder Zeitung muß der Verleger bei ihrer Ausgabe einen Abdruck (das sog. Pflichtexemplar) der Polizeibehörde un- entgeltlich abliefern. — Die Theaterzensur dagegen besteht noch: die Theater müssen ihre Stücke vor der Aufführung der Polizei zur Prüfung einreichen. v. Die Vereins- und Versammlungsfreiheit. Durch das Vereinsgesetz von 1908 hat das Reich die bisherigen landesgesetzlichen Bestimmungen aufgehoben und ge- währt allen Reichsangehörigen, auch den Frauen, im weitesten Maße die Freiheit, Vereine zu bilden und sich zu ver- sammeln. Alle Reichsangehörigen haben das Recht, Vereine zu bilden; verboten sind nur solche, deren Zweck den Strafgesetzen zuwiderläuft. Vereine, die eine Einwirkung auf politische, d. h. den Staat und seine Einrichtungen betreffende Angelegenheiten bezwecken (politische Vereine), müssen einen Vorstand und eine Satzung haben und müssen diese Satzung sowie das Ver- zeichnis der Vorstandsmitglieder der Ortspolizei in deutscher Sprache einreichen. Ebenso dürfen alle Reichsangehörigen sich nach Belieben versammeln; nur die öffentlichen politischen Ver- sammlungen unterliegen der Beschränkung, daß sie 24 Stunden vor Beginn der Polizei angezeigt oder öffentlich bekanntgemacht werden und daß sie einen Leiter haben müssen, der für Ruhe und Ordnung zu sorgen hat. Öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge auf öffentlichen Straßen bedürfen der Genehmigung der Ortspolizei, die sie aber nur wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit versagen darf. Bei den Versammlungen oder Aufzügen darf niemand bewaffnet er- scheinen; die Verhandlungen in öffentlichen Versammlungen müssen in deutscher Sprache geführt werden. In der Zeit vor Giese, Burgerkunde. (Ausg. f. Sachsen.) 5

9. Bürgerkunde des Hansa-Bundes - S. 211

1911 - Berlin : Hansa-Bund für Gewerbe, Handel und Industrie
211 In Patentangelegenheiten entscheidet das Patentamt, welches unter dem Reichsamt des Innern steht (S. 38). Das Patentver- fahren beginnt mit der in besonderen Formen vorgeschriebenen An- meldung der Erfindung. Darauf erfolgt die Vorprüfung des angemelde- ten Patentes und die Erledigung etwa erhobener Einsprüche, worauf das Patentamt im Reichsanzeiger die vorläufige Bekanntmachung der Anmeldung erläßt. Sodann ergeht durch eine der Anmeldeabteilungen des Patentamts der Beschluß über die Erteilung des Patents. Nach dessen Rechtskraft erfolgt die Eintragung in die Patentrolle. Der Patentinhaber erhält eine Urkunde über die Erteilung und letztere wird im Reichsanzeiger bekannt gemacht. Der Patentsucher oder der durch den Beschluß Betroffene kann die Beschwerde an die Be- schwerdeabteilung des Patentamtes einlegen. Die Nichtigkeitsabtei- lungen des Patentamtes entscheiden über Anträge auf Nichtigkeits- erklärung oder Zurücknahme des Patents. Die Berufung gegen deren Entscheidung geht an das Reichsgericht (S. 148). Verletzungen des Patentrechts sind strafbar und begründen ferner einen Anspruch auf Entschädigung oder statt dieser auf Buße. Der Ertrag der Patentgebühren (7 Mill. M.) übersteigt die Kosten für das Patentamt (4 Mill. M.). Zur Vertretung der Rechte der Parteien sind beim Patentamt besondere technisch und juristisch vorgebildete Personen, die so- genannten Patentanwälte, zugelassen. Diese werden in eine vom Patentamt geführte Liste eingetragen und können bei Ver- letzung ihrer Pflichten oder unwürdigem Verhalten, ähnlich wie die Rechtsanwälte (S. 151), in einem ehrengerichtlichen Verfahren gestrichen werden (Reichsgesetz vom 21. Mai 1900, Rgbl. S. 233). Durch Reichsgesetz vom 11. Januar 1876 (Rgbl. 11) ist der Ur- heber eines gewerblichen Musters oder Modells, wenn es sich um neue und eigentümliche Erzeugnisse, z. B. neue Stoff- muster, Zeichnungen von Schmuckgegenständen usw. usw., handelt, gegen Nachahmung geschützt. Zu diesem Zweck ist das Muster oder Modell (Geschmacksmuster), ohne daß eine Prüfung statt- findet, in ein bei den Amtsgerichten geführtes Musterregister ein- zutragen. Der Schutz wird auf 1—3 Jahre gewährt und kann gegen Erlegung steigender Gebühren bis auf höchstens 15 Jahre ausgedehnt werden. Bis Ende 1908 waren 3,4 Millionen Muster und Modelle eingetragen. Abgesehen von dem Schutz der Muster und Modelle (Ge- schmacksmuster) werden auch die sogenannten Gebrauchs- muster (Reichsgesetz vom 1. Juni 1891, Rgbl. S. 290) gesichert. Es handelt sich in diesem Falle meist um kleinere Erfindungen, z. B. Arbeitsgerätschaften oder Gebrauchsgegenstände, welche ihren

10. Bürgerkunde des Hansa-Bundes - S. 181

1911 - Berlin : Hansa-Bund für Gewerbe, Handel und Industrie
— 181 — Der Verfasser (Urheber) hat das ausschließliche Recht, sein Werk zu vervielfältigen und gewerbsmäßig zu verbreiten, zu übersetzen und zu bearbeiten (dasselbe Recht hat bei Übersetzungen der Übersetzer und der Bearbeiter), bei Bühnenwerken und Werken der Tonkunst auch das ausschließliche Recht der öffentlichen Auf- führung. Die Benutzung eines geschützten Werkes ist gestattet, wenn da- durch eine eigentümliche Schöpfung entsteht. Für die Presse (S. 117) gilt folgendes: Politische Artikel können mit Quellen- angabe in anderen Zeitungen wiedergegeben werden, es sei denn, daß sie die Angabe „Nachdruck verboten“ führen, wissen- schaftliche, technische und unterhaltende Artikel überhaupt nicht. Dies gilt jedoch nicht für tatsächliche Mitteilungen über Tagesneuig- keiten; diese sind frei (§ 18 d. G.). Die Melodien eines Werkes der Tonkunst sind ebenso wie das melodiöse Gesamtwerk geschützt. Der Schutz des Urheberrechts dauert 30 Jahre nach dem Tode des Urhebers und außerdem müssen 10 Jahre nach Ver- öffentlichung des Werkes abgelaufen sein. Solange besteht ein Recht zugunsten der Erben. Anonyme und pseudonyme Werke werden 30 Jahre von der Veröffentlichung an geschützt. Sie er- halten die normale Schutzdauer durch Nennung des Autors auf dem Werke oder durch Anmeldung in die beim Leipziger Stadtrat ge- führte Eintragsrolle. Der Verfasser (Urheber) ist befugt, einem anderen, dem Ver- leger, das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung auf eigne Rechnung zu übertragen. Die hierdurch entstehenden Rechts- beziehungen sind im einzelnen im Rg. vom 19. Juni 1901 (Rgbl. 217; Novelle vom Juni 1910) über den Verlagsvertrag behandelt. Dieses trifft insbesondere Bestimmungen über Rechte und Pflichten des Verfassers und Verlegers und über die Wirkungen des Verlags- vertrages. Durch das sogenannte Kunstschutzgesetz vom 9. Januar 1907 (Rgbl. 7) sind die Urheber von Werken der bild enden Künste einschließlich von solchen des Kunstgewerbes und von Bauwerken, wenn sie künstlerische Zwecke verfolgen, ferner die Urheber von Werken der Photographie oder ähnlicher Methoden geschützt. Das Gesetz bezieht sich vor allem auf Vervielfältigungen irgendwelcher Art, aber auch auf Verbreitung und Vorführung auf mechanischem oder optischem Wege, was in der Regel ohne Er- laubnis des Urhebers unzulässig ist. Ausnahmen bestehen zugunsten frei aufgestellter öffentlicher Kunstwerke, ferner für Dar- stellungen aus der Zeitgeschichte, öffentliche Versammlungen und
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