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1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 277

1888 - Berlin : Hertz
Geheime Instruction an den Grafen Finkenstein. 277 su sönnen. Am meisten vertraute er auf seine eigene Kraft und auf die feines tapferen Volkes: er hatte das Heer in den Friedensjahren unablässig vermehrt, jetzt stand ihm eine bewaffnete Macht von 150,000 Mann zu Gebote, welche er durch fortgesetzte Uebung und treffliche Zucht zu dem neuen Feldzuge gestählt hatte. Zuversichtlich blickte Friedrich auf dieses sein Heer hin, welches den Kampf gegen die vereinigten Kräfte Oesterreichs, Rußlands, Frankreichs, Schwedens und Sachsens unternehmen sollte; aber außer seinem braven Heere durfte er auf seinen überlegenen Geist vertrauen, welcher durch Scharfblick, kühnen und raschen Entschluß die Uebermacht der Feinde aufwog. Geheime Weisungen an den Grasen Finkenstein. Aus jener Zeit haben wir ein denkwürdiges Aktenstück, welches die ganze Größe des in Friedrich wohnenden Heldengeistes bekundet: es ist dies eine geheime Instruction, welche derselbe beim Beginne des gefährlichen Feldzuges für seinen Minister Grafen Finkenstein zurückließ, und welche folgendermaßen lautet: ,,Jn der gegenwärtigen schwierigen Lage muß ich Euch Befehle hinterlassen, damit Ihr in allen etwaigen Unglücksfällen zu den nöthigen Beschlüssen ermächtigt seid. Wenn es sich (was der Himmel verhüten möge) ereignete, daß eine unserer Armeen in Sachsen geschlagen würde, oder daß die Franzosen in die Altmark einzufallen drohen, oder daß die Russen in die Neumark eindringen, so muß die Königliche Familie nebst den wichtigsten Behörden, dem Ministerium und dem Generaldirectorium von Berlin weggebracht werden. Wenn wir in Sachsen in der Richtung von Leipzig geschlagen werden, so ist Küstrin der geeignetste Ort, um bic Königliche Familie und den Schatz hinzubringen; in biefem Falle muß die ganze Garnison sie bahin begleiten. Wenn die Russen in die Neumark einfielen ober wenn wir ein Unglück in der Lausitz hätten, so müßte Alles nach Magbebnrg gebracht werben, — der letzte Zufluchtsort enblich ist Stettin, aber bahin barf man erst im äußersten Falle gehen. Die Garnison, die Königliche Familie und bei* Schatz sinb unzer-trennlich und müssen immer zusammenbleiben, ebenso wie die Kronbiamanten und das große Silbergeräth, welches in einem solchen Falle zu Gelb ausgemünzt werben muß. Im Fall, daß ich getöbtet werbe, sollen die Angelegenheiten ganz ohne die geringste Aenberung ihren Lauf behalten, und ohne daß man bemerken kann, daß sie sich in anbeten Händen befinden; in diesem Falle muß man die Huldigung hier wie in Preußen und Schlesien beschleunigen. Wenn ich das Unglück hätte, vom feinde gefangen zu werden, verbiete ich, daß man auf meine Perso die geringste Rücksicht nehme, oder daß man im Allergeringsten auf das achte, was ich etwa aus der Gefangenschaft schreibe. Wenn mir ein solches Unglück begegnet, so will ich mich für loen Staat opfern, und man soll alsdann meinem Bruder Gehorsam leisten, welchen, sowie die Minister und Generale ich mit ihrem Kopf dafür verantwortlich mache, daß man für meine Befreiung weder eine Provinz noch Lösegeld anbiete, daß man vielmehr den Krieg fortsetze und alle Vortheile benutze, ganz so, als hätte ich niemals in der Welt existirt. — Ich hoffe, daß Ihr nicht nöthig haben werdet, von dieser Instruction Gebrauch zu machen, aber im Fall eines Unglücks ermächtige ich Euch, dieselbe auszuführen, und zum Zeichen, daß dies

2. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 130

1886 - Berlin : Hertz
zubilden, ließ man die Rekruten, sowie sie einexerciert waren, nach Hause gehen und berief andere an ihre Stelle, und so immer weiter, so daß in kurzem schon 150 000 exercierte Leute im Lande waren. Auch sonst wurden alle Ausrüstungen insgeheim eifrig betrieben. Der Haß gegen Napoleons Gewaltherrschaft, durch begeisterte Männer lebhaft angefacht, nahm täglich überhand; derselbe führte auch zur Gründung des sogenannten Tugendbundes, welcher zum besonderen Zweck hatte, die Selbstsucht in allen öffentlichen Verhältnissen zu bekämpfen, die edleren, sittlichen Gefühle in der Nation zu beleben und dadurch die Befreiung zu befördern. Der Verein erhielt die Bestätigung des Königs und trug viel zur Verbreitung einer männlicheren Stimmung in den Gemütern bei; der Geist desselben wirkte fort, selbst nachdem der Bund auf Napoleons Befehl aufgehoben worden (1810). Steins Vertreibung; Hardenberg. Der Minister von / Stein wurde leider feinem heilsamen Wirken nur zu bald entrissen. Ein aufgefangener Brief desselben erregte Napoleons Zorn in so hohem Grade, daß Stein selbst es für vorteilhaft hielt, fein Amt aufzugeben. Der König entließ ihn mit den ehrenvollsten Beweisen seiner Anerkennung (Januar 1809), Bonaparte aber verfolgte ihn mit einer förmlichen Achtserklärung, weshalb der hochverdiente Mann erst nach Österreich, dann nach Rußland flüchtete, von wo er fort-fuhr, nach Kräften für Preußens Wiedererhebung zu wirken. Sein Nachfolger wurde der Minister von Haddenberg, der sich bereits als ein verständiger, gewandter und edel denkender (Staatsmann bewährt hatte. Der König übertrug ihm die Leitung der Geschäfte als erster Minister mit demtitel eines Staatskanzlers. Seine Verwaltung hielt zuerst au den Grundsätzen des Freiherrn von Stein fest. Er setzte dessen Bemühungen für die Verbesserung der Lage des Bauernstandes fort, wandte der Ordnung und Verbesserung der Finanzen des Staats seine besondere Aufmerksamkeit zu und beförderte durch die Einführung der Gewerbefreiheit ;10 (2. November 1810) den Wetteifer und die Vervollkommnung im Gewerbebetrieb, wiewohl durch Aufhebung aller Schranken später auch die Überfüllung, Verarmung und Zuchtlosigkeit im Handwerkerstand herbeigeführt wurde. — Durch ein Edikt vom Jahre 1812 wurde dielage-der Judeu-im preußischen Staat wesentlich erleichtert. Auch für die Bildung des Volks wurde in jenen schweren ( / S /? lf s f y , Iaj. Ijaayl

3. Geschichtsbilder aus der allgemeinen und vaterländischen Geschichte - S. 185

1883 - Berlin : Hofmann
185 Herzen feind. In Minden hrte er die Verteidigung eines Angeklagten und rief, da der Advokat geendet: Der Kerl hat recht!" Nun aber trat der Advokat der andern Partei auf und sprach nicht minder geschickt. Der Kerl hat auch recht!" rief der König rgerlich und wandte den Rechtsverdrehern" den Nucken. Ein hohes Verdienst erwarb sich der König um die Volksbildung, so da er als Vater des blhenden preuischen Volksschulwesens gelten kann. Er wollte, da jeder Unterthan in der Religion, im Lesen, Schreiben und Rechnen unterrichtet werde und hielt die Bildung des ganzen Volkes bis zum letzten Bauern fr viel wich-tiger als die gelehrte Bildung einzelner. berall lie er Schulen anlegen und befahl den Eltern, ihre Kinder vom 5.12. Jahre hinein zu schicken. . Sein Heer hielt er fr den Grundpfeiler der Staatsmacht und brachte es von 48 000 auf 84 000 Mann. Die Soldaten nannte er seine lieben blauen Kinder" und widmete ihnen vterliche Frsorge. Sie wurden aus dem ganzen Lande angeworben, wozu jeder Werber seinen bestimmten Bezirk angewiesen bekam. Die ltesten Shne waren vom Heerdienst befreit. Doch das eigene Land lieferte nicht genug Rekruten, so wurden denn die benachbarten Staaten mit zu Hilfe genommen. Be-sonders eifrig wurde Jagd auf lange Kerls" gemacht, denn fr diese hatte der König eine wahre Leidenschaft. Sein Leibregiment in Potsdam bestand aus lauter Riesen. Ein Deutscher, der sich in Paris als Riese fr Geld sehen lie, konnte erst als 4. Mann eingestellt werden. Durch Geld, gute Worte, List und Gewalt waren sie aus allen Lndern zusammengeholt, in langer Mnch ward aus Rom mit viel Gefahr und Kosten entfhrt. Peter der Groe von Rußland hatte den König mit 150 baumlangen Rekruten erfreut. Das Leibregimeut kostete dem Könige ein Heidengeld. Den Soldaten gab er hohen Sold, erzeigte ihnen allerlei Begnstigungen und stiftete gern eintrgliche Heiraten fr sie. Alle militrischen Verbesse-rungen wurden zuerst in diesem Regiments probiert, so da es die Muster-schule fr die ganze Armee war. Der treueste Gehilfe des Knigs in mili-tarifchen Dingen war der Fürst Leopold von Dessau, der alte Dessauer genannt. Er fhrte eiserne Ladestcke statt der hlzernen, den Gleichschritt und das gleichzeitige Feuern ein. Doch ehe es so weit kam, da auf ein Kommandowort die ganze Schar wie ein Mann stand, lud und scho, also eine vollkommene Einheit in der Vielheit darstellte, setzte es weidliche Pffe und Schlge mit dem Korporal-stocke; denn die Zucht war eisern streng. Die grausamste Strafe war das Spierutenlaufen. Der König war bemht, die Bildung und Tchtig-keit der Offiziere und ihr Standes-Ehrgefhl zu heben. Leider gestattete sich ihr bermut allerlei Willkr gegen Brger und Bauern. 4. Seine Kriege und sein Ende. Das vortreffliche Heer hat nur selten Gelegenheit gehabt, seine Tchtigkeit zu bewhren. In dem nor-dischen Kriege besetzte Friedrich Wilhelm Stettin, nahm die Inseln Usedom, Wollin und Rgen und eroberte Stralsund. Im Friede:: mit Schweden

4. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 376

1889 - Berlin : Nicolai
— 376 — Antwort König Wilhelms. Mein Herr Bruder! Indem ich die Umstände, in denen wir uns begegnen, bedanre, nehme ich den Degen Ew. Majestät an und bitte Sie, einen Ihrer Offiziere bevollmächtigen zu wollen, um über die Kapitulation der Armee zu ver- handeln, welche sich so brav unter Ihrem Befehle geschlagen hat. Meiner- seits habe ich den General Moltke hierzu bestimmt. Ich bin Ew. Majestät guter Bruder Wilhelm. Vor Sedan, 1. September 1870. 294. Die Kapitulation von Sedan. (Generalstabswerk, I., 8, Anl. 49; französ.) Zwischen den Unterzeichneten, dem Chef des Generalstabes Sr. Majestät des Königs von Preußen, Oberfeldherrn der deutschen Armee, und dem Ober-Besehlshaber der sranzösischen Armee, beide mit Vollmacht des Königs Wilhelm und des Kaisers Napoleon versehen, ist der nachstehende Vertrag abgeschlossen worden: Art. 1. Die französische Armee, unter dem Befehle des Generals de Wimpffen, welche augenblicklich von überlegenen Streitkräften bei Sedan eingeschlossen, ist kriegsgefangen. Art. 2. Mit Rücksicht auf die tapfere Gegenwehr dieser Armee sind hiervon ausgenommen alle Generale und Offiziere sowie auch die höhereu Beamten mit Osfiziersrang, welche sich schriftlich mit ihrem Ehrenwort verpflichten, bis zur Beendigung des gegenwärtigen Krieges die Waffen gegen Deutschland nicht zu ergreifen und iu keiner Weise gegen die Interessen Deutschlands zu handeln. Die Offiziere und Beamten, welche diese Be- dingungen annehmen, behalten ihre Waffen und ihr Privateigentum. Art. 3. Alle übrigen Waffen sowie sämtliches Armee-Material, als Fahnen, Adler, Standarten, Geschütze, Pferde, Kriegskassen, Armee-Fuhr- werk, Munition n. m., werden in Sedan an eine von dem französischen Ober-Besehlshaber eingesetzte Militär-Behörde abgeliefert, um von dieser unverzüglich dem deutscheu Bevollmächtigten übergeben zu werden. Art. 4. Die Festung Sedan wird dann in ihrem gegenwärtigen Zu- stände und zwar spätestens am Abend des 2. September Sr. Majestät dem Könige von Preußen überliefert. Art. 5. Diejenigen Offiziere, welche die im Art. 2 erwähnte Ver- pflichtung nicht eingehen, sowie die entwaffneten Mannschaften werden regimenterweise und militärisch geordnet vorgeführt. Diese Maßregel beginnt am 2. September und muß am 3. beendet sein. Die Abteilungen werden auf das von der Maas umflossene Terrain bei Jges gebracht, um den

5. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 220

1889 - Berlin : Nicolai
— 220 — fortnehmen und rauben konnten, haben sie verbrannt oder rninirt und zerstört, sämtliche Pferde aus deu köuiglicheu Ställeu und sämtliche Wagen mit fortgeführt. — Außerdem haben sie alle Schatzkammern, garde-meubles, Speicher und Magazine von Grund und Boden aus verwüstet oder rein ausgeplündert. Diese Nachrichten verbreiteten allenthalben eine solche Betrübnis, daß niemand an etwas anderes denken konnte. Es schmerzte uns doppelt, daß alle Briefe immer wiederholten: die Russen hätten sich wie ehrliche Leute und ehrliche Feinde, die Österreicher und Sachsen da- gegen, welche letztere besonders in Charlottenburg hausten, hätten sich wie Barbaren und wie gemeine Diebe benommen. Mein Gott, welche Unzahl von Menschen sind durch alle diese Gewaltthaten verarmt und unglücklich geworden')! 173. Die Haltung der Kaiserin Katharina Ii. Russische Note au den österreichischen Gesandten in Petersburg, 1762, 13. Juli. (U. Arneth, Geschichte Maria Theresias, Wien, 1863 ff., Bd. Vi., S. 481; französ.) Nachdem Ihre Maj. die Kaiserin zur Befriedigung aller Ihrer getreuen Unterthanen glücklich deu Thron aller Reußen bestiegen2), gab Sie am selben Tage Befehl, dem Herrn Gesandten Mitteilung davon zu machen und ihm gleichzeitig die Versicherung zu geben, daß Ihre Maj. fest ent- schlössen sei, gute und dauernde Freundschaft mit Ihrer Maj. der Kaiserin- Königin zu unterhalten. Zum besseren Beweise dieser Gesinnung der Kaiserin hat das russische Ministerium deu Befehl, dem Herrn Gesandten die vertrauliche Mitteilung zu macheu, daß unverzüglich nach der Thron- besteiguug Ihrer Kaiserl. Maj. durch einen Kurier an den Oberbefehlshaber Grafen Czernitscheff der Besehl abgegangen ist, dem Könige von Preußen die formelle Erklärung zu machen, daß Ihre Kaiserl. Maj. alle Mittel anzuwenden wüusche, um in Europa einen allgemeinen Frieden zu sichern, und daß Sie gewillt sei deu besonderen, welcher kürzlich mit Sr. Maj. von Preußen geschlossen worden^), solange zu beobachten, als der König Ihr keine Veranlassung geben werde ihn zu brechen; das Wohl Ihres Reiches erheische es, daß der Gras Czeruitscheff mit seinem ganzen Armeekorps^) nach Rußland zurückkehre. Sollte der König versuchen der erwähnten Rückkehr in den Weg zu treten, so hat der Gras Czeruitscheff Befehl, sich mit der Armee oder dem zunächst stehenden Truppentheile Ihrer Maj. der Kaiseriu-Königiu zu verbinden, und in dem Falle, daß beim Empfange dieses Befehles der Graf Czernitscheff seine Vereinigung mit der preußischen ') Tie Stadt mußte I V? Million Thaler Brandschatzung und 200 000 Thaler Donceurgelder au Tottleben bezahlen. Am Il. Oktober zogen die Feinde a!). 2) Am 9. Juli wurde Katharina in Petersburg zur Kaiserin ausgerufen, am 17. Juli Peter Iii. ermordet. 3) Am 5. Mai in Petersburg. — 4) 20000 Mann,

6. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 252

1889 - Berlin : Nicolai
— 252 — 1w. Friedrich Wilhelms Iii. Strafgericht über die Befehlshaber von 180(>. d. Ortelsburg, 2. Dez 1806. (Förster I., S. 848 f.) Allerhöchster Befehl. Bei der leider fast gänzlichen Auflösung der verschiedenen, gegen Frankreich ins Feld gerückten Armeekorps ist es Sr. Königl. Majestät von Preußen, bei dem gänzlichen Mangel an bewährten Nachrichten, bis jetzt unmöglich geblieben, das Wahre von dem Falschen, Gerüchte von That- sachen zu unterscheiden oder nach Verdienst belohnen oder bestrafen zu köunen. Sie müssen daher Ihre hierüber zu uehmeudeu Beschlüsse bis dahiu aussetzen, wo Sie dazn mit mehrerer Gewißheit oder Bestimmtheit im Stande sein werden. Se. Majestät sind weit entfernt, Ihrer braven Armee alle Drangsale und Unglücksfälle znzuschreibeu, welche sowohl Ihr selbst als dem Lande begegnet sind; vielmehr gereicht es Ihnen zur Be- ruhiguug, daß sich viele derselben vom Ersten bis zum Geringsten durch ausdauernden Mut und Beharrlichkeit und wahres Ehrgefühl ausgezeichnet haben. Ebenso haben sich leider Thatsachen ergeben, die für sich selbst sprechen und keiner näheren Aufklärung bedürfen und die vou der Art sind, daß solche uicht länger mit Stillschweigen übergangen werden können, vielmehr znm warnenden Beispiele für die Zukunft aus das Allerstreugste und Öffentlichste geahndet werden müssen. Hierunter sind zu rechueu: 1. Alle diejenigen, die aus eiue beispiellose Art in den Festungen Stettin, Küstrin und Magdeburg sich dem Feinde übergeben haben; 2. serner alle diejenigen Offiziere, welche nicht bei den kapitulierenden Korps zugegen gewesen, sich aber freiwillig als hierzu gehörig an- gesehen und wohl gar ihren Kommandos, ja selbst ihren Unter- gebenen zugeredet habeu, einen gleichen nichtswürdigen Entschluß zu fassen; Z. endlich alle diejenigen, welche, ohne Urlaub erhalten zu habeu oder gefaugeu wordeu zu sein, sich von der Armee weg und nach Hanse begeben haben. Demzufolge haben Se. Majestät vorläufig ad 1. iii Erfurt deu Major und Kommandanten von Prüschenk ohne Abschied entlassen. Der Kommandant von Küstrin, Oberst- lieutenant Graf Ingersleben, ist zum Arkebusiereu (Totschießen) verurteilt; Geueral von Romberg in Stettin ohne Abschied entlassen. Die Kommandanten von Magdeburg, Geueral Gras Kleist und Oberstlieutenant du Trossel ohne Abschied entlassen. Sämtliche in Magdeburg befindlich gewesenen Generale, die bei dem versammelten Kriegsrate für die Uebergabe gestimmt haben, sind gleichfalls ohne Abschied entlassen, desgleichen alle diejenigen Offiziere, welche mehrerwähnte Kapitulation mit unterzeichnet haben.

7. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 286

1889 - Berlin : Nicolai
— 286 — hörigen Administrations - Beamten, die sich dieser Konvention anschließen wollen, darin mit einbegriffen. Artikel 6. Wenn durch die Kaiserlich russischen Truppen unter Kom- mando des General-Majors v. Diebitsch preußische Truppen von dem De- tachement des Generallieutenants v. Massenbach gefangen genommen werden sollten, so werden sie in diese Konvention mit eingeschlossen. Artikel 7. Dem preußischen Korps steht es frei, seine Verpflegung mit deu Provinzialregierungen des Landes zu regulieren, selbst wenn der Sitz dieser Regierungen durch Kaiserlich russische Truppen besetzt wäre. Vorstehende Konvention ist in duplo ausgefertigt und vou den Unter- Zeichneten eigenhändig unterschrieben und mit ihrem Familiensiegel be- kräftigt worden. Pofcherunfche Mühle *), deu 18. (30. n. St.) Dezember 1812. v. Jork/ Königl. Preuß. General-Lieutenant. v. Diebitsch, Kaiserl. Russ. General-Major. 217. Uorks Abjage an den Marschall Macdonald. 1812. (Troysen, Das Leben des Feldmarschalls Grafen Jork von Wartenburg, 4. Aufl. Leipzig 1863, Bd. I., S. 298 ff.) Gnädiger Herr! Nach sehr mühseligen Märschen ist es mir nicht möglich gewesen, sie fortzusetzen, ohne ans den Flanken und im Rücken ge- fährdet zu werdeu. Dies hat die Vereinigung mit Ew. Excellenz verzögert, und da ich zwischen der Alternative wählen mußte, den größten Teil meiner Truppen und alles Material, welches allein meine Subsisteuz sichern konnte, zu verlieren oder alles zu retten, so habe ich es für meine Pflicht gehalten, eine Konvention zu schließen, nach welcher die Sammlung der preußischen Trnppen in einem Teile Ostpreußens, der sich durch den Rückzug der französischen Armee in der Gewalt der russischen befindet, stattfinden foll. Die preußischen Truppen werden ein neutrales Korps bilden und sich gegen keinen Teil Feindseligkeiten erlauben. Die künftigen Begebenheiten, Folge der Verhandlungen, welche zwifchen den kriegführenden Mächten statt- haben müssen, werden über ihr künftiges Schicksal entscheiden. Ich beeile mich, Ew. Excellenz von meinem Schritte in Kenntnis zu setzen, zu dem ich durch gebieterische Umstände gezwungen bin. Welches auch das Urteil sein mag, das die Welt über mein Verfahren fällen wird, ich bin darüber weuig in Unruhe. Die Pflicht gegeu meine Truppen und die reiflichste Erwägung schreiben es mir vor; die reinsten Beweggründe, wie anch immer der Schein sein mag, leiten mich. Indem ich Ihnen, gnädiger Herr, diese Erklärung mache, entledige ich mich der Verpflichtung gegen Sie und bitte Sie, die Versicherung der tiefsten Hochachtung zu ge- nehmigen 2c. Jork. ') Bei Tauroggen in Litauen, Gouv. Wilna.

8. Das Jahrhundert des Großen Kurfürsten - S. 86

1891 - Berlin : Verl. der Buchh. der "Dt. Lehrer-Zeitung"
Getauft wurde „das junge Herrlein" am 30. Juli; der Kurfürst war aus Preußen noch nicht zurückgekehrt. Paten des Prinzen waren auch der brandenburgische Adel und die Städte, welche kein anderes Geschenk mitbringen sollten, als die dem künftigen Landesherrn schuldige Treue. Die Kindheit des großen Kurfürsten fiel in die für unser Vaterland unglücklichste Zeit. Fremde Kriegsscharen hausten im Lande; auch in Berlin, das leider so gut wie unbefestigt war, glaubte man sich oft vor ihnen nicht sicher. Mehrmals schien es daher geboten den Hoshalt des jungen Prinzen zu verlegen. Als dieser fünf Jahre alt war, wurde feine Erziehung dem verständigen Johannes von Borch anvertraut, der bereits Hofmeister seines Vaters gewesen war. Seit Mai 1627 lebte Friedrich Wilhelm in Küstrin unter der Leitung eines klugen und erfahrenen Staatsmannes, des Johann Friedrich Kalkhuhn, genannt von Leuchtmar. Sein kindliches Gemüt empfing schon früh ernste und trübe Eindrücke. Er sah das Unglück seiner mütterlichen Familie; sein Oheim Friedrich hatte Land und Leute verloren und führte das elende Leben eines Flüchtlings. Aber auch die Gefahr, in welcher fein eigenes Haus schwebte, konnte ihm nicht verborgen bleiben. Überall traf er auf die Spuren eines erbarmungslos geführten Krieges. Bei der Not und Bedrängnis der Zeit war die größte Einschränkung geboten und auch der Hofhalt des Prinzen auf das knappeste hergerichtet. Ost hatte_ man Mühe, die dringendsten Bedürfnisse zu _ befriedigen. Mit feinen Einkünften war der Prinz auf die Gefälle der Stadt Landsberg an der Warthe angewiesen; kaiserliche Truppen aber nahmen 1629 hier Quartier und legten Beschlag auf alle Zölle und Abgaben. Da ließ man Friedrich Wilhelm ein Bitt-fchreiben an Wallenstein unterzeichnen, in welchem es heißt: „Unsers Herrn Vaters ganzes Land ist durch Durchzüge so verderbt, daß kein Ort übrig, der uns armen, jungen Fürsten hätte zu unserm Unter-halte übergeben werden können, als die ohnehin sehr verringerten Gefälle dieses Städtchens". Wallenstein wurde gebeten, Landsberg ferner mit Einquartierung zu verschonen, und er, der sonst wenig vder gar keine Rücksicht nahm, gab doch in diesem Falle nach und ließ den Ort von feinen Truppen räumen. Bei aller Zurückgezogenheit fehlte es dem jungen Prinzen nicht ganz an Vergnügungen. Vor allem war es die Jagd, welche ihn schon frühzeitig anzog, ohne daß die Lust daran je zur Leidenschaft bei ihm wurde. Er war noch ein Knabe, als man ihn in die damals itngemein reich bestandenen Wildbahnen führte, um die Hirsche Zu belauschen oder zuzusehen, wie man den Eber erlegte. Häufig machten ihm kaiserliche Offiziere in Küstrin ihre Aufwartung und einer derselben, ein Graf Schafgotfch, verehrte ihm ein manfefahles Pferdchen, worüber er sich nicht "wenig freute, weil es so schön und klein war. Der Aufenthalt in Küstrin ward bisweilen mit dem in Letzlingen unterbrochen. Letzlingen, ein Jagdschloß in der Altmark, lag ganz in dichten Waldungen versteckt, und hier konnte sich der Prinz nach Herzenslust in der freien Natur ergehen.

9. Das Jahrhundert des Großen Kurfürsten - S. 217

1891 - Berlin : Verl. der Buchh. der "Dt. Lehrer-Zeitung"
— 217 — sollte von ihnen geführt werden, doch mit dem Vorbehalte daß sie ohne Vorwissen und Beirat des Kurfürsten Beamte weder' anstellen noch entlassen durften. Ihre Vertretung auf den Reichs- und Kreistagen erfolgte durch den kurfürstlichen Gesandten; das Recht Kontributionen auszuschreiben und zu erheben, Bündnisse zu schließen' sremden Truppen den Durchzug zu gestatten und die Garnisonen der Regimenter zu bestimmen,_ verblieb dem Kurfürsten, ihm auch der Oberbefehl des Heeres im Kriege und im Frieden; er allein hatte die Kommandanten der Festungen zu ernennen. Dagegen sollten die Brüder die Einkünfte ihrer Gebiete als erbliche Apanage erhalten, die für einen standesgemäßen Haushalt geeigneter war als die bisherige, zumal sie bei guter Verwaltung einer Vermehrung sähig schien. Zu ihr gesellte sich die Stellung als Statthalter, der Wohl die Unabhängigkeit fehlte, die aber doch bedeutend genug war, um ihrer Person Ansehen und Würde zu verleihen*). 0 , letzte Testament wurde, wie alle früheren, vom Knrsürsten gehem gehalten und nur dem Kaiser davon Mitteilung gemacht-, dieser bestätigte es. In Wien suchte man damals dringend ein Bündnis mit dem großen Kurfürsten, ohne es doch erlangen zu können, denn Friedrich Wilhelm bestand daraus, daß man von den unrechtmäßig ui Besitz genommenen schlesischen Herzogtümern ihm zuvor Schwiebus zuspreche. Dazu war der Kaiser nur schwer zu Be-wegen und die Verhandlungen wollten nicht vorwärts gehen. Da fielen die kaiserlichen Minister auf eine sonderbare Intrigue Man unternahm es, dem Kurprinzen Friedrich die schlechteste Meinung von r?T^lln seines Vaters beizubringen, und schilderte ihm solchen ? ? gefährlich für den brandenbnrgifchen Staat. In der ft and bey Kaisers läge es, dereinst auf seine strenge und genaue Ausführung zu dringen. Er würde einer Vernichtung des Testamentes aber nicht entgegen ftm, wenn Friedrich sich verpflichten wollte, nach des Vaters Tode den Kreis Schwiebus, über dessen Anfall an Brandenburg man eben unterhandelte, an das Kaiserhaus zurückzugeben. Friedrich in banger Sorge wegen des Testamentes und ohne Ratgeber (man hatte ihn vermocht, gegen jeden, auch gegen feinen Vertrauten Dankelmann zu schweigen) unterzeichnete am 28. Februar 1686 zu Potsdam einen geheimen Revers, durch welchen er sich, unter der angegebenen Bedingung, wirklich zur Herausgabe von Schwiebus verpflichtete sobald er zur Regierung gekommen sein würde. Und vierzehn Tage' später ge-nehmigte der Kaiser Leopold emen Vertrag mit dem Kurfürsten, durch welchen angeblich auf ewige Zeiten, Schwiebus an Brandenburg abgetreten ward. Er konnte dies mit leichtem Herzen thun, denn durch rs ?.urp.rwzen abgelockten Revers hatte dieser Vergleich jedes Gefährliche für ihn verloren. ■ ; 1 Als Friedrich Kurfürst geworden war, verweigerte er, mit %-stimmung des Staatsrates und unter Einwilligung des Kaisers, die 97 9nn beengen die Einkünfte für Halberstadt 35 412 Thaler, Minden N-ngard >2 0s4 Thaler $6oitr' «-»--nbnrg-Bnt-w und Draheim ohne

10. Das Jahrhundert des Großen Kurfürsten - S. 90

1891 - Berlin : Verl. der Buchh. der "Dt. Lehrer-Zeitung"
— 90 — dienen sollte. Weil es aber Ew. Durchlaucht Wille ist. so habe ich nur an die großen Gnaden. Ehren und Wohlthaten zu gedenken, die mir von meinen vorigen lieben Herren stets erwiesen worden, und eichte mich daher zur Dankbarkeit verbunden und nichts zu unterlassen verpflichtet, was ich mit meinen höchsten Kräften im Dienste Ew. Kurfürstlichen Durchlaucht zu leisten vermag". Wenn es demnach so aussah, als sollte Schwarzenbergs Einfluß auch unter dem neuen Regenten der alte bleiben, so kamen doch bald Anzeichen, welche auf eine Minderung seiner Macht und aus die erwachende Selbständigkeit seines jungen Herrn gedeutet werden konnten. Schon die Weisung des Kurfürsten an die Kommandanten von Peiz und Küstrin. keine kaiserliche Besatzung auszunehmen, erschien wie ein Akt des Mißtrauens gegen die bisherige von Schwarzenberg vertretene Politik, welche der kaiserlichen Sache allen möglichen Vorschub geleistet hatte. Der junge Fürst war auch unzufrieden, daß der Statthalter dieselben Truppen, die zu Georg Wilhelms Zeiten diesem und dem Kaiser geschworen, ihm selbst uur durch Handschlag verpflichtete. Das unklare Verhältnis zu einem Heere, das zwar sein Land inne hatte, aber den Kaiser als den eigentlichen Oberherrn anerkannte, bei dessen Offizieren Trotz und Ungehorsam gegen ihn deshalb an der Tagesordnung waren, wollte Friedrich Wilhelm lösen. _ Die Truppen seines Landes sollten ihm allein angehören. Er sandte außerordentliche Bevollmächtigte nach allen Garnisonplätzen. die Vereidigung der Regimenter vorzunehmen. Sie kamen auch uach Spandau, wo der Statthalter zur Zeit residierte; ihr Erscheinen und ihr Auftrag, mit dem eigentlich er hätte betraut werden müssen, verriet ihm, daß er die Zustimmung seines Herrn nicht vollkommen besaß. Er fühlte sich gekränkt, mußte jedoch das Verfahren des Kurfürsten den Truppen gegenüber nur als klng und richtig loben. Still und zurückgezogen lebte er feit dem Tode Georg Wilhelms in Spandau, und niemand wohl ahnte. daß er diesem so bald ins Grab nachfolgen würde. Manches trug dazu bei. feine letzten Lebenstage zu verbittern. Am 28. Februar (1641) war der Kriegsrat von Zastrow in amtlichen Geschäften bei ihm und wurde nachher zur Tafel gezogen. Diese gestaltete sich nach Sitte der Zeit zu einem Zechgelage. In der Trunkenheit ging der Kammerjunker von Lehndorf aus den Kriegsrat zu und verlangte, daß dieser ihm mit einem Becher Wein Bescheid thun sollte. Der von Zastrow erklärte, er könne und wolle nicht mehr trinken. Der Kammerjunker faßte die Weigerung als eine Beleidigung auf und begann, aus den Kriegsrat in ehrenrührigen Ausdrücken zu schelten, woraus ihm dieser eine Ohrseige gab. Mit Mühe brachte man die Streitenden auseinander und den wütenden von Lehndorf in den Vorsaal. Das Schlimmste, was geschehen konnte, ahnte man nicht und ließ den Trunkenen ohne Aufsicht. Kaum aber trat der Kriegsrat aus der Saalthür, um nach Haufe zu gehen, als der von Lehndorf mit gezücktem Degen auf ihn einstürmte und feinen Gegner an der Schwelle des Speisezimmers er-
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