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1. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 152

1886 - Berlin : Hertz
sondere Negierung mit zwei oder brei Abteilungen (für die innc reit, b. h. die Lanbes-Polizei-, die Oemeinbe- u. a. Angelegenheiten^, ferner für die Kirchen- und Schul-Angelegenheiten, enbtich für die Finanz- ober Domänen-, Forst- und Stener-Angelegen-heiten). Jeber Regierungsbezirk zerfällt in eine Anzahl Kreise, beren Verwaltung unter Leitung der Regierung dem für gewöhnlich aus den Rittergutsbesitzern des Kreises gewählten Lanbrat obliegt. — Unter dem Oberpräsidenten besteht in jeber Provinz für die Leitung der höheren Lehranstalten ein Provi nzial-Schnl-Kol-l e g i u m, für die Beratung aller die offen fstche Gesnnbheitspflege betreffenben Maßregeln ein Mebizinal-Kolleginrn. Diein-rilren evangelischen Kirchen-Angelegenheiten werben in jeber Provinz burch.konsistorien geleitet, neben biefen übteingeneral-©it perinten beut im Namen des Staates die Aufsicht über die kirchlichen Angelegenheiten. Die katholischen Kirchen-Angelegenheiten werben von den Bischöfen geleitet. Zur sorgfältigen Ausarbeitung der Gesetze und zur höchsten Beratung der Grunbsätze, nach benen die Verwaltung stattsinben soll, würde der Staatsrat ueu organisiert. Die Militär - Verfassung würde im wesentlichen auf die Dauer so festgestellt, wie sie von Scharnhorst ausgearbeitet und im Drange der Zeiten vorläufig eingeführt worben war. Die Grunb-lage der Heereseinrichtung ist die allgemeine Dienstpflicht; die bewaffnete Macht zerfällt in das^stehenbeheer, die Lanbwehr und den Lanbstnrm. Das stehende Heer ist zugleich die Bildungs-schule für die Landwehr; jenes allein steht immer gerüstet und schlagfertig da, auch die Landwehr aber ist mit den Waffenübungen so vertraut und ihre Einberufung so vortrefflich geordnet, daß Preußen gegenwärtig (infolge der von König Wilhelm durchgeführten neuen Einrichtungen) in wenigen Tagen ein wohlgerüstetes Herr von mehr als 600 000 Mann aufstellen kann. Was aber die preußische Armee besonders auszeichnet, ist der Geist der Ehre und ernster sittlicher Zucht, welcher in derselben gepflegt wird. Die Provinzialstände. Um feinem Volk eine größere Beteiligung an den öffentlichen Angelegenheiten zu gewähren, hatte der König schon von Wien aus am 22. Mai 1815 eine Verordnung erlassen, nach welcher eine „Repräsentation des Volkes gebil-bet werben sollte." Zunächst sollten in allen Provinzen die früheren Provinzialstänbe wieberhergestellt ober neue geschaffen, ans die-

2. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 300

1889 - Berlin : Nicolai
300 — An den zweiten preußischen und den vierten und fünften deutschen Heeresteil'). Die verbündeten Monarchen sind mit dem schleichen Heer zufrieden. Sie haben es dadurch bewiesen, daß sie dieses Heer verdoppeln durch euch, ihr tapfern Soldaten des zweiten preußischen Heerteils, die ihr bei Kulm und in der blutigen Schlacht von Leipzig unter den Augen der erhabenen Monarchen fochtet; durch euch, ihr biedern Hessen, die ihr nie den dent- schen Charakter und die Treue gegen die in eurer Mitte geborenen Fürsten verlängnetet; und durch euch, Soldaten des fünften deutschen Heerteils, die ihr selbst in den Reihen unserer Feinde des deutschen Namens nicht vergaßt und, obgleich aus verschiedenen Völkerschaften zusammengesetzt, doch fest verbunden seid durch gleiche Gesinnung, durch gleicheu Abscheu gegeu die Herrschaft der Ausländer, die euch so lauge unterdrückten und ver- achteten. Soldaten! Ich sühle mich hochgeehrt, ener Feldherr zu sein. Das schlesische Heer des Jahres 1813 empfängt ench als Brüder, als würdige Mitglieder, mit denen es freudig alles teilen wird. Das schlesische Heer des Jahres 1814 wird ruhmvoll ans dem gebahnten Wege der Ehre fortschreiten. Und ihr, Deutsche, von euren angestammten Fürsten geführt, feid versichert, daß es meine erste Sorge, mein höchster Stolz sein wird, den übermütigen Feind die Gewalt eurer Waffen sühlen zu lassen, damit er erkenne — was auch der List vormals gelangen sein mag — daß die alte deutsche Tapserkeit noch in uns lebt, und damit das Band des Friedens dauerhaft geknüpft werde dnrch eure letzten Thaten. 229. Wuchers Ueujahrsgruß „An dir Semohner des linken Rheinnfers!" 1814. (Förster, Ii., S. 598.) Ich habe die schlesische Armee über den Rhein geführt, damit die Freiheit und Unabhängigkeit der Nationen hergestellt, damit der Friede errungen werde. Der Kaiser Napoleon hat Holland, einen Teil von Deutschland und Italien dem französischen Reiche einverleibt, er hat erklärt, daß er kein Dorf dieser Eroberung Heransgeben würde, selbst wenn der Feind auf den Höhen von Paris erfcfjetne. Gegen diese Erklärung, gegen diese Grundsätze marschieren die Heere aller europäische Mächte. Wollt Ihr diese Grundsätze verteidigen, wohlan, so tretet in die Reihen Napoleons und versucht Euch im Kampfe gegen die gerechte Sache, welche die Vorsehung so augenscheinlich beschützt. Wollt Ihr es nicht, so siudet Ihr Schutz bei uns. Ihr werdet Euer Eigentum sichern. Ein jeder Bürger, jeder Landmann bleibe rnhig in seiner Wohuung, jeder Beamte an seinem Platz und setze ungestört seine ') Tie seiner schleichen Armee neu zugeteilten Korps.

3. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 304

1889 - Berlin : Nicolai
— 304 § 13. Der Landsturm tritt nur in dem Augenblick, wenn ein seind- licher Anfall die Provinzen überzieht, auf Meinen Befehl zusammen; im Frieden ist es eiuer besonderen Bestimmung unterworfen, wie er von der Regierung zur Unterstützung der öffentlichen Ordnung in einzelneu Fälleu gebraucht werden kann; er besteht ans allen Männern a) bis zum 50. Jahre, die nicht in die stehenden Heere und die Landwehr eingeteilt sind; b) aus allen Männern, die ans der Landwehr heransgetreten sind; c) ans allen rüstigen Jünglingen vom 17. Jahre an . .. § 15. Im Frieden bestimmen als Regel die in den obigen Gesetzen angegebenen Jahre den Ein- und Austritt in die verschiedenen Heeres- abteilnngen, im Kriege hingegen begründet sich dies dnrch das Bedürfnis, und alle zum Dienst ausgerufeneu Abteilungen werden von den Zurück- gebliebenen und Heraugewachseueu uach Verhältnis des Abgangs ergänzt. — 234. Verordnung über die Landstände*). 1815. (Förster, Iii., S. 723 ff.) §. 1. Es soll eine Repräsentation des Volkes gebildet werden. §. 2. Zu diesem Zwecke sind: a) die Proviuzialstäude da, wo sie mit mehr oder minder Wirksani- keit noch vorhanden sind, herznstellen und dem Bedürfnisse der Zeit gemäß einzurichten; b) wo gegenwärtig keine Provinzialstände versammelt sind, sie an- zuordnen. §. 3. Aus den Provinzialständen wird die Versammlnng der Landes- repräsentanten gewählt, die in Berlin ihren Sitz haben soll. §. 4. Die Wirksamkeit der Landesrepräsentanten erstreckt sich ans die Beratung über alle Gegenstände der Gesetzgebnng, welche die persönlichen und Eigentumsrechte der Staatsbürger mit Einschluß der Besteuerung betreffen. §. 5. Es ist ohne Zeitverlust in Berlin eine Kommission niederzusetzen, die aus eiusichtvolleu Staatsbeamten und Eingesessenen der Provinzen be- stehen soll. *) Tiefe im Augenblick eines neubeginnenden Kampfes auf Leben und Tod (gegen Napoleon) erlassene Verordnung bezeugt des Königs ernsten Willen, seinen alten, in den schwersten Prüfungen bewährten Unterthanen sowie den neuen eine feste Bürgschaft über ihre ständischen Rechte zu erteilen; es ward damit zugleich vor ganz Deutschland ausgesprochen, was der König für heilsam und notwendig hielt, und dem leeren Ausdruck des Bundesverfassungsentwurfes sein Inhalt gegeben; Pertz, Steius Leben, Iv., S. 232. — Die späteren Verhältnisse ver- zögerten bekanntlich die volle Durchführung bis zu den Umwälzungen des Jahres 1848.

4. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 436

1888 - Berlin : Hertz
436 Der Staatsrath; die Mmlrverfassung. Heiken der Provinz durch einen Generalsuperintendenten, in kleineren geistlichen Bezirken durch Superintendenten geführt. Die katholischen Kirchenangelegenheiten leiten die Bischöfe und nach deren Anweisung in den einzelnen Bezirken die Erzpri ester, Pröpste u. s. w. Zur sorgfältigen Ausarbeitung der Gesetze und zur höchsten Berathung der Grundsätze, nach denen die Verwaltung stattfinden sollte, war schon früher der Staatsrath eingesetzt; durch eine Verordnung vom Jahre 1817 wurde derselbe neu und fest organisirt. Der Staatsrath sollte unter dem Vorsitze des Staatskanzlers (später eines vom Könige besonders ernannten Präsidenten) bestehen: aus den Prinzen des königlichen Hauses, welche das achtzehnte Jahr zurückgelegt haben, aus einer Anzahl von Staatsdienern, welche durch ihr Amt selbst Mitglieder desselben sind (nämlich den Feldmarschällen, den Ministern, dem Generalpostmeister, den Chefs des Obertribunals und der Oberrechnungskammer, deu Geheimen Cabinetsräthen, Oberpräsidenten und commandirenden Generalen) und außerdem aus Staatsdienern, welche das besondere Vertrauen des Königs dazu beruft. Zum Geschäftskreise des Staatsrathes sollten gehören: alle Vorschläge zu neuen, oder zur Abänderung und Erklärung bestehender Gesetze, alle Pläne und leitende Grundsätze zu Verwaltungsmaßregeln, — ferner alle Streitigkeiten über den Geschäftskreis der Ministerien, — sowie alle Sachen, welche der König in einzelnen Fällen an den Staatsrath verweisen will (z. B. Beschwerden der Unterthanen über die Minister it. s. w.). Was die Militärverfassung des Landes betrifft, so hatte der König dieselbe schon am 3. September 1814 im Wesentlichen für die Dauer so festgestellt, wie sie von Scharnhorst ausgearbeitet und im Drange der Zeiten vorläufig eingeführt worden war. Das Landwehrreglement vom 21. November 1815 vervollständigte die Vorschriften über unsere Heereseinrichtung. Die Grundlage derselben ist bte allgemeine Dienstpflicht, der zufolge jeder Preuße, sobalb er das zwanzigste Jahr zurückgelegt hat, zum Dienste für die Lanbesvertheibigung verpflichtet ist. Die bewaffnete Macht zerfällt aber in das stehenbe Heer, die Lanbwehr (ersten und zweiten Aufgebots) und den Laub sturm; jeber Dienstpflichtige wirb auf brei Jahre zum Dienste im stehenben Heere herangezogen, gebilbete junge Leute, wenn sie sich selbst bewaffnen und kleiben, nur auf ein Jahr (die einjährigen Freiwilligen). Jeber tritt, nachdem er bte bestimmte Zeit im stehenben Heere gebient hat, zunächst auf zwei Jahre (neuerbings auf 4 Jahre) zur Kriegsreserve, dann zur Landwehr über, welche im ersten und zweiten Aufgebote die Männer bis zum 39. Lebensjahre umfaßt (in Zukunft nur bis zum 32. Jahre). Das stehende Heer ist zugleich die Bildungsschule für die Landwehr; jenes allein steht immer gerüstet und schlagfertig da, auch die Landwehr aber ist mit den Waffenübungen so vertrant und ihre Einberufung so geordnet, daß Preußen schon auf Grund der damaligen Einrichtungen zum Angriffe oder zur Vertheidigung in kurzer Zeit eine Armee von mehr als 400,000 Mann wohlgerüsteter Truppen aufstellen konnte (nach der neuerdings eingetretenen Reorganisation und der jüngsten Erweiterung des preußischen Gebietes 6 — 800,000). Alles, was zur Ausrüstung dieser Truppen an Kleidungsstücken, an Waffen und Kriegsgeräth nothwendig ist, muß jederzeit vorräthig

5. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 437

1888 - Berlin : Hertz
Das preußische Heer; Provinzialstände. 437 gehalten werden. Nur im Falle der äußersten Noth soll zur Vertheidigung im Juueru des Landes der Landsturm aufgerufen werden, welcher alle dienstfähigen Männer bis zum 60. Lebensjahre umfaßt, aber nicht regelmäßig bewaffnet ist. Was die preußische Armee aber vor anderen auszeichnet, ist der Geist der Ehre und wirklicher geistiger und sittlicher Zucht, welcher in derselben gepflegt wird. Offiziere sollen, ohne Rücksicht auf Geburt und Stand, nur diejenigen werden, welche neben praktischer Dienstkenntniß auch eine gewisse geistige und wissenschaftliche Bildung nachgewiesen haben und gegen deren sittliche Führung kein Bedenken vorliegt; auch für die gewöhnlichen Soldaten aber ist das Heer eine Pflanzstätte guter Gewöhnung und Ausbildung. Ueberall ist dafür gesorgt, daß die maugelhaften Kenntnisse derselben ergänzt werden, und für Viele, die in der Kindheit vernachlässigt worden sind, werden erst die Dienstjahre eine Zeit rechter geistiger Erweckuug und wenigstens nothdürstiger Bildung. Mit Recht steht daher das preußische Heer nicht nur wegen seiner Schlagfertigkeit und trefflichen Waffenübung, sondern auch wegen seines würdigen Geistes allgemein geachtet da und hat neuerdings in schweren Zeiten diese hohe Achtung gerechtfertigt. Die Provinzialstände. Während nun der Ausbau der preußischen Staatseinrichtungen nach allen Seiten hin eifrig betrieben wurde, sollte auch dem lebhaften Wutische derjenigen Genüge geschehen, welche mit Stein die Betheiligung des Volkes selbst an den öffentlichen Angelegenheiten erstrebt hatten. Schon von Wien aus erließ Friedrich Wilhelm (am 22. Mat 1815), wahrscheinlich auf den Rath Stein's, eiue Verordnung über die zu bildende Repräsentation des Volkes. Der König sagte darin: „Die Geschichte des preußischen Staates zeigt zwar, daß der wohlthätige Zustand bürgerlicher Freiheit und die Dauer einer gerechten, auf Ordnung gegründeten Verwaltung in den Eigenschaften der Regenten und in ihrer Eintracht mit dem Volke bisher diejenige Sicherheit fanden, die sich bei der Unvollkommenheit und dem Unbestande menschlicher Einrichtungen erreichen läßt. Damit sie jedoch fester begründet, die preußische Nation ein Pfand Unsers Vertrauens und die Nachkommenschaft die Grundsätze, nach welchen Unsere Vorfahren und Wir selbst die Regierung Unsers Reiches mit ernstlicher Vorsorge für das Glück Unserer Unterthanen geführt haben, treu überliefert und vermittelst einer Urkunde, als Verfassung des preußischen Reiches dauerhaft bewahrt werden, haben Wir Nachstehendes beschlossen: 1. Es soll eine Repräsentation des Volkes gebildet werden. 2. Zu diesem Zwecke sind a) die Provinzialstände da, wo sie mit mehr oder minder Wirksamkeit noch vorhanden sind, herzustellen und dem Bedürfniß der Zeit gemäß einzurichten; b) wo gegenwärtig keine Provinzialstände vorhanden sind, solche anzuordnen. 3. Aus den Provinzialständen wird die Versammlung der Landesrepräsentanten gewählt, die in Berlin ihren Sitz haben soll. 4. Die Wirksamkeit der Landesrepräsentanten erstreckt sich auf die Berathung über alle Gegenstände der Gesetzgebung, welche die persönlichen und Eigenthumsrechte der Staatsbürger mit Einschluß der Besteuerung betreffen."

6. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 502

1888 - Berlin : Hertz
502 Heeresreform. feilen Heeresverfassung zu prangen, die im Augenblicke der Entscheidung den Erwartungen nicht entspräche. Preußens Heer müsse mächtig und angesehen sein, um, wenn es gelte, ein schwer wiegendes Gewicbt in die Waagschale werfen zu können. Im Vergleiche mit der Entwickelung, welche die Heere anderer Staaten, besonders Frankreichs in den letzten fünfzig Jahren erhalten hatten, reichte das stehende Heer Preußens nicht hin, um in Augenblicken einer drohenden Gefahr sofort mit einer achtunggebietenden Macht auftreten zu können, und die Erfahrungen der letzten drei Jahre hatten rnannichsach gezeigt, daß die Regierung in Zeiten der Krisis, um ihren Einfluß auf die europäischen Angelegenheiten zu wahren, immer gleich dazu schreiten mußte, die Landwehr einzuberufen, welche nach der ursprünglichen Einrichtung nur im wirklichen Kriegsfälle zur Vertheidigung des Landes bestimmt war. Jede Mobilmachung, durch welche die Landwehrmänner zur Fahne einberufen wurden, hatte dadurch die größte Störung aller bürgerlichen Verhältnisse, vielfache Noth und Bedrängniß der Familien der Wehrleute, sowie eine große Belastung der Gemeinden und der Kreise zur Folge gehabt. Eben darum aber hatte die Regierung mit einer so tief eingreifenden Maßregel immer so lange als möglich gezögert, was wiederum zur Folge hatte, daß ihr rechtzeitiges Auftreten in entscheidenden Augenblicken gelähmt war. Der Prinz-Regent hielt deshalb eine Vermehrung des stehenden Heeres und eine entsprechende Erleichterung der Landwehr für dringend nothwendig und benutzte die erwähnte Mobilmachung während des italienischen Krieges dazu, das Heer durch Bildung einer Anzahl neuer Regimenter alsbald so einzurichten, wie dasselbe nach seinem lang vorbereiteten Plane auch für die Zukunft bleiben sollte. Der Prinz-Regent und sein Ministerium traten mit dieser Absicht schon beim Beginn der Landtags-Session von 1860 hervor. In der Thronrede vom 12. Januar 1860 kündigte der Regent die Durchführung der Reorganisation des Heeres mit folgenden Worten an: „Im Drange einer schweren Zeit würde unsere Heeresverfassung geschaffen. Der bamaligen Volkszahl und Finanzkraft des Staates entsprechet , ist sie im Gefühl ruhmreicher Erfolge festgehalten worben. Die Erfahrungen der letzten zehn Jahre, in benen die Wehrkraft des Volkes mehrfach aufgeboten werben mußte, haben jeboch verschiebenartige, tief empfun-bene Uebelstänbe immer klarer herausgestellt. Die Beseitigung berselben ist Meine Pflicht und Mein Recht, und Ich nehme Ihre verfassungsmäßige Mitwirkung für Maßregeln in Anspruch, welche die Wehrkraft steigern, der Zunahme der Bevölkerung entsprechen und der Entwickelung unserer industriellen und wirtschaftlichen Verhältnisse gerecht werben. Es ist nicht die Absicht, mit dem Vermächtniß einer großen Zeit zu brechen. Die Preußische Armee wirb auch in Zukunft das Preußische Volk in Waffen sein. Es ist die Aufgabe, die überkommene Heeresverfassung durch Verjüngung ihrer Formen mit neuer Lebenskraft zu erfüllen. Der Vertretung des Landes ist eine Maßregel von solcher Bebeutung noch nicht vorgelegt worben." Die Landesvertretung war sich der Größe der Aufgabe auch an ihrem

7. Unser Vaterland - S. 547

1900 - Berlin : Bruer
— 547 So ergriff Friedrich Ii. das Ruder des preußischen Staates, den er zu Ruhm und zu Ehre führen wollte, nachdem das Preußen feines Vaters und Großvaters so manche Schmach ruhig hatte hinnehmen müssen. Zunächst schien sich der junge König nur int Staatshaushalt genau umzusehen, dessen Verhältnisse er doch lange klug studiert hatte. Er erklärte, daß er zur bessern Leitung die Autorität aller Staatsverhältnisse allein vertreten werde. Obgleich das Interesse des Landes und seines Königs allemal dasselbe sein müsse, so könne es doch vorkommen, daß beider Vorteile nicht stets die gleichen sein möchten. Da fei es notwendig, dem großem Ganzen nachzugeben; das sei unstreitig fein Land und Volk. Er aber fei nur „der erste Diener des Staates." Dem entsprechend handelte König Friedrich Ii. Die Philosophie, welche er einst in jugendlichem Wissensdrange mit gelehrten Freunden gepflegt hatte, wurde ihm zur rechten und fruchtbringenden Weltweisheit, in der er „dem Geringsten feiner Unterthanen das Recht zusprach, Don ihm als König jede königliche Hülfe zu erwarten." Seine erste Regierungshandluug bestand darin, daß er in einer -großen Hungersnot, die über Preußen herein gebrochen war, die wohlgefüllten Kornmagazine feines Vaters für die Armen feines Landes eröffnete und um billiges Geld die sorgsam gesammelten Vorräte verlauste. Auch litt das Volk unter einer harten Rechtspflege. Das sollte anders werden; mit Abschaffung der Folter wurde der Anfang gemacht. Die Armee mußte, als Preußens Schutzmauer, wohl erhalten und gepflegt werden. Sie wurde zunächst' ans 100,000 Mann erhöht, und dem preußischen Gesandten, der aus Anlaß des Thronwechsels nach Wien geschickt wurde, wurde aufgegeben, möglichst viel Sache von der Armee Seiner Majestät des Königs von Preußen zu machen. Etwas mehr Respekt vor Preußens Streitmacht, als bisher, war recht wünschenswert. Aber die kostspieligen „langen Kerls" wurden abgeschafft, und eine menschenwürdigere Behandlung sollte dem gemeinen Soldaten Lust und Liebe zum Dienst einflößen. Auf eine Anfrage des geistlichen Ministeriums, wie es anjezo mit der Religion in Sr. Majestät Lauben sollte gehalten werben, gab der König bett Befcheib, daß „in feinen Staaten jebermann nach feiner Facon selig werben könne." Das war vier Wochen nach dem Tode Friedrich Wilhelms 1. Unter Anregung und Ermunterung des Königs, imß er „die Gazetten nicht genieren wolle," erschien bic erste Haube- 35*

8. Unser Vaterland - S. 615

1900 - Berlin : Bruer
-— 615 —- hatte Kaiser Franz die Tochter dem französischen Kaiser zur Gemahlin gegeben, nachdem noch nicht zwei Jahrzehnte zuvor die Schwester seines Vaters in Frankreich unter der Guillotine ihren Tod gefunden hatte. Der fast übermenschliche Glanz des Vermählungsfestes war um so mehr beängstigend, da der große, zum Feste gebaute Ballsaal in Brand geraten war, als alle Festteilnehmer darin versammelt waren. Ungezählte kamen darin um oder wurden im Gedränge erdrückt. „Wie Gott den eingebornen Sohn für die Erlösung der Menschheit dahin gegeben", so trösteten sich die Wiener, „gab der gute Kaiser-Franz seine Tochter für die Rettung des Vaterlands." Schon vor seiner Vermählung hatte Napoleon den von ihm erwarteten Sohn zum König von Rom bestimmt, den Quirinal für sich zum Kaiserpalast. Die altrömische Kaiserpracht sollte sich in seinem Hause erneuern. Am 20. März 1811 wurde ihm wirklich ein Sohn geboren, von dein das Volk in Deutschland spottend sang: „Der König von Rom, Napoleons Sohn, Ist viel zu klein Ein König zu sein." . . In Preußen waren unterdessen, nach außen fast unscheinbar, die von Stein, Hardenberg und Scharnhorst angebahnten Neugestaltungen langsam, aber sicher ins Leben getreten. Unterstützt von Gneisenau, dem einstigen tapfern Kommandanten Kolbergs, suchte Scharnhorst die in den Kriegsjahren sichtbar gewordenen Schwächen der preußischen Heeresausbildung der neuerdings bewährten französischen Kriegskunst entsprechend umzugestalten. Besonders wertvoll erschien es, durch fortwährende militärische Ausbildung der immer wieder als Reservetruppen entlassenen Soldaten, die jeden Augenblick zur Waffe zurück gerufen werden konnten, ein Heer von 150,000 Mann zur Verfügung zu haben, obgleich Napoleon Preußen nur eine stehende Armee von 42,000 Mann erlaubt hatte. Fester, als auf diese Waffenmacht, gründete sich Preußens Zukunft auf den Freiheitsdrang, auf den Haß des Volkes gegen das Fremdjoch. Die nationale Stimmung schuf sich selbst Pflege und Kraft in geheimen Bündnissen (Tugendbund), die sich als sittlich-wissenschaftliche Vereinigungen über ganz Norddeutschland verbreiteten. Das war eine neue Seite des Erwachens im deutschen Volksleben. Von dem Taumel schwelgerischer Genußsucht, von dem Luxus, der Sittenlosigkeit und der

9. Unser Vaterland - S. 103

1900 - Berlin : Bruer
— 103 — machtlos. Da verschanzte sich König Heinrich mit seinen Mannen in der Veste Verla bei Goßlar und machte von da Ausfälle auf den Feind. Bei einem solchen hatte er das Glück, einen feindlichen Heerführer in seine Gewalt zu bekommen. Um diesen loszukaufen, gingen die Ungarn endlich auf einen neunjährigen Waffenstillstand ein, da Heinrich ein hohes Lösegeld an Gold und Silber verschmähte. Freilich mußte er sich daneben zu einem jährlichen Tribut verstehen; aber Zeit gewonnen war auch hier alles gewonnen. Leider galt der Waffenstillstand nicht für das südliche Deutschland, wo sich die Ungarn durch wilde Raubfahrten gütlich thaten. Die Germanen, besonders die Sachsen, hatten allezeit einen Widerwillen gegen feste Städtemauern gehabt. Sie waren hingerissen von den Prachtbauten römischer Städte; aber es mochte ihnen sein, wie dem Landbewohner heutiger Zeit, der auch gern die Großstadt sieht, ihr aber bald mit noch größerer Befriedigung wieder entflieht. Die Burgen, die Königspfalzen und Bischofssitze waren durch Mauern umfriedigt; der freie deutsche Bauer aber, der Kern des deutschen Volkes, liebte sein freies Heim und seinen Hof, von dem er in weite Ferne hinaus schauen konnte, über die wogenden Felder hin, die durch seiner Hände Arbeit grünten und Frucht trugen. Darum her hatte er Wallhecken gezogen; das galt nun als Grenzmarke für des Nachbars Gehöft, und das Vieh der Weide konnte nicht darüber hinweg. Der dunkle Wald in der Ferne war sein und seiner Stammesgenossen Jagdrevier. Nun wurden Wall und Mauern nothwendig gegen die Ungarn, und Heinrich ließ Tag und Nacht bauen, Burgen, Vesten und Städte zu errichten. Aus der jederzeit zum Kampfe verpflichteten Bevölkerung mußte jeder neunte Mann zum Heerdienst in die fette Stadt ziehen; die acht übrigen bebauten das Land und mußten den dritten Teil des Ertrages in die Stadt liefern, die ihnen zur Zeit der Noi eine Zufluchtsstätte bot. Gerichtstage, Märkte, Festlichkeiten sollten in den Städten abgehalten werden. Der älteste Sohn des Hauses war verpflichtet, mit dem Heere auszuziehen; die Heergeräte und Waffen mußte er mitbringen. Ein altes Schriftstück der Gothaer Bibliothek, das etwa, der Sprache nach zu urtheilen, ein Jahrhundert später geschrieben wurde, meldet darüber: „De uegeu jar redete sie de Koning Heinrich un bot, (gebot) dat de negebe (neunte) man van dem Lanbe in be stabe vore

10. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 152

1865 - Berlin : Hertz
152 für die Finanz- oder Domainen-, Forst- und Steuer-Angelegen- heiten). Jeder Regierungsbezirk zerfällt in eine Anzahl Kreise, deren Verwaltung unter Leitung der Regierung dem aus den Rit- tergutsbesitzern des Kreises gewählten Landrath obliegt. — Un- rer dem Oberpräsidenten besteht in jeder Provinz für die Leitung der höheren Lehranstalten ein P r o v i n z i a l - S ch u l - C o lle gi u m, für die Berathung aller die öffentliche Gesundheitspflege betreffenden Maßregeln ein Medicinal - Collegium. Tie inneren evange- lischen Kirchen-Angelegenheiten werden in jeder Provinz durch Con- sistorien geleitet, neben diesen übt ein General-Superin- tendent im Namen des Staates die Aufsicht über die kirchlichen Angelegenheiten. Die katholischen werden von den Bischöfen geleitet. Zur sorgfältigen Ausarbeitung der Gesetze und zur höchsten Berathung der Grundsätze, nach denen die Verwaltung stattstnden soll, wurde der Staatsrath neu organisirt. Dic Militllir-'Lcrfaffttttsi wurde im Wesentlichen auf die Dauer so sestgestellt, wie sie von Scharnhorst ausgearbeitet und im Drange der Zeiten vorläufig eingesührt worden war. Die Grund- lage der Heereseinrichtung ist die all genieine Dienstpflicht; die bewaffnete Macht zerfallt in das stehende Heer, die Landwehr und den Landsturm. Däs stehende Heer ist zugleich die Bildungs- schule für die Landwehr; jenes allein steht immer gerüstet und schlag- fertig da, auch die Landwehr aber ist mit den Waffenübungeu so vertraut und ihre Einberufung so vortrefflich geordnet, daß Preußen in wenigen Tagen ein wohlgerüstetes Heer von mehr als 400,000 Mann aufstellen kann. Was aber die preußische Armee besonders auszeichnet, ist der Geist der Ehre und wirklicher geistiger und sitt- licher Zucht, welcher in derselben gepflegt wird. Die Provinzialstiiude. Um seinem Volk eine größere Be- theiligung an den öffentlichen Angelegenheiten zu gewähren, hatte der König schon von Wien ans ani 22. Mai 1815 eine Verord- nung erlaffen, nach welcher eine „Repräsentation des Volkes gebil- det werden sollte." Zunächst sollten in allen Provinzen die frühe- ren Provinzialstände wiederhergestellt oder neue geschaffen, aus die- sen aber später allgenieine Reichsstände gebildet werden. Der da- malige Kronprinz war es besonders, der sich mit der Ausbildung der ständischen Verfassung schon damals lebhaft beschäftigte. Nach einiger durch die Umstände herbeigeführten Verzögerung erschien am 1823 3. August 1823 das genauere Gesetz wegen allgemeiner
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