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1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 222

1888 - Berlin : Hertz
222 Die innere Verwaltung. Fähndrich angenommen wurde. Der König wollte nur solche anstellen, die das Exercitium gut verstanden, keine Ausschweifungen begingen, erträgliche Wirthschaft führten und sich auch äußerlich gut aufnahmen. Wie dem Könige selbst der Soldat über Alles ging, so rief er auch in den Offizieren das Gefühl der Standesehre hervor, welches für die Tüchtigkeit der preußischen Armee höchst bedeutsam geworden ist. Freilich war seine eigene Überschätzung des militärischen Wesens und der gar zu derbe und übermüthige Sinn seines Generals Leopold von Dessau Schuld, daß sich die Offiziere überall viel Gewalt und Willkür gegen die übrigen Stande gestatteten, worüber es nicht selten zu bitteren Klagen und zu traurigen Austritten kam. Um in seinen Soldaten auch religiöse Gesinnung zu Pflegen, stellte er eine große Anzahl besonderer Feldprediger an, und ließ an die Compagnien Exemplare des Neuen Testamentes mit einem Anhange kirchlicher Gesänge vertheilen, welche beim Gottesdienste regelmäßig wiederkehren sollten. Auf die Befestigung des religiösen Sinnes unter den Kriegsmannschaften war es auch bei dem Unterrichte abgesehen, welche er den ungebildeten Soldaten ertheilen ließ. Die Staatsverwaltung unter Friedrich Wilhelm. Die Regierung Friedrich Wilhelm's ist oft so angesehen worden, als hätte der König für gar nichts Anderes Sinn und Herz gehabt, als für das Soldatenwesen; aber so sehr dies auch seine Lieblingsneigung war, so hat er doch darüber keine der übrigen wichtigen Pflichten eines gewissenhaften Regenten versäumt: vielmehr führte er in jeder Beziehung nach seinem besten Wissen und Willen ein redlich landesväterliches Regiment, und legte in vielen Dingen den Grund zu heilsamen neuen Staatseinrichtnngen. Besonders ist es ihm hoch anzurechnen, daß er die unter Friedrich's I. Regierung zerrütteten Finanzen wieder regelte. Es entsprach seinem strengen geordneten Wesen, daß er überall die größte Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit in der Verwaltung der Staatseinkünfte verlangte; er liebte überdies von Jngend auf das Geld, und suchte daher nicht blos das unbedingt Nothwendige herbeizuschaffen, sondern selbst noch einen Schatz für künftige Bedürfnisse zu sammeln. Doch war er jeder Zeit zu allen Ausgaben bereit, die er für die Förderung des öffentlichen Wohles als nützlich erkannte. Um der ganzen Staatsverwaltung einen besseren geregelten Gang zu geben, richtete Friedrich Wilhelm statt mehrerer getrennter Behörden, die bis dahin öfter mit einander in Streit gerathen waren, eine einzige ein, welcher Alles übergeben wurde, was die Finanzen, die Domainen und die Erhaltung des Heeres betraf. Dieselbe erhielt den Namen eines General-Ober-Finanz-Kriegs- und D omain endir ector iums (over kurzweg Geueraldirectorium), und der König selbst arbeitete eine genaue Geschäftsinstruktion für die Beamten aus, worin die Abtheilung der Behörden genau festgestellt, überall unablässiger Fleiß und strengste Aufsicht zur Pflicht gemacht und alle Maßregeln gegen Vernachlässigung des öffentlichen Interesses vorgeschrieben waren. Diese Instruktion ist ein ruhmvolles Denkmal der Einsicht und Willenskraft Friedrich Wilhelm's I. Auch in den einzelnen Provinzen wurden die bis dahin getrennten Behörden in sogenannten Kriegs-

2. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 152

1886 - Berlin : Hertz
sondere Negierung mit zwei oder brei Abteilungen (für die innc reit, b. h. die Lanbes-Polizei-, die Oemeinbe- u. a. Angelegenheiten^, ferner für die Kirchen- und Schul-Angelegenheiten, enbtich für die Finanz- ober Domänen-, Forst- und Stener-Angelegen-heiten). Jeber Regierungsbezirk zerfällt in eine Anzahl Kreise, beren Verwaltung unter Leitung der Regierung dem für gewöhnlich aus den Rittergutsbesitzern des Kreises gewählten Lanbrat obliegt. — Unter dem Oberpräsidenten besteht in jeber Provinz für die Leitung der höheren Lehranstalten ein Provi nzial-Schnl-Kol-l e g i u m, für die Beratung aller die offen fstche Gesnnbheitspflege betreffenben Maßregeln ein Mebizinal-Kolleginrn. Diein-rilren evangelischen Kirchen-Angelegenheiten werben in jeber Provinz burch.konsistorien geleitet, neben biefen übteingeneral-©it perinten beut im Namen des Staates die Aufsicht über die kirchlichen Angelegenheiten. Die katholischen Kirchen-Angelegenheiten werben von den Bischöfen geleitet. Zur sorgfältigen Ausarbeitung der Gesetze und zur höchsten Beratung der Grunbsätze, nach benen die Verwaltung stattsinben soll, würde der Staatsrat ueu organisiert. Die Militär - Verfassung würde im wesentlichen auf die Dauer so festgestellt, wie sie von Scharnhorst ausgearbeitet und im Drange der Zeiten vorläufig eingeführt worben war. Die Grunb-lage der Heereseinrichtung ist die allgemeine Dienstpflicht; die bewaffnete Macht zerfällt in das^stehenbeheer, die Lanbwehr und den Lanbstnrm. Das stehende Heer ist zugleich die Bildungs-schule für die Landwehr; jenes allein steht immer gerüstet und schlagfertig da, auch die Landwehr aber ist mit den Waffenübungen so vertraut und ihre Einberufung so vortrefflich geordnet, daß Preußen gegenwärtig (infolge der von König Wilhelm durchgeführten neuen Einrichtungen) in wenigen Tagen ein wohlgerüstetes Herr von mehr als 600 000 Mann aufstellen kann. Was aber die preußische Armee besonders auszeichnet, ist der Geist der Ehre und ernster sittlicher Zucht, welcher in derselben gepflegt wird. Die Provinzialstände. Um feinem Volk eine größere Beteiligung an den öffentlichen Angelegenheiten zu gewähren, hatte der König schon von Wien aus am 22. Mai 1815 eine Verordnung erlassen, nach welcher eine „Repräsentation des Volkes gebil-bet werben sollte." Zunächst sollten in allen Provinzen die früheren Provinzialstänbe wieberhergestellt ober neue geschaffen, ans die-

3. Geschichtsbilder aus der alten und der vaterländischen Geschichte für Volksschulen - S. 20

1880 - Berlin : Hofmann
B. Aus der vaterlndischen Geschichte. 1. Unsere deutschen Vorfahren. 1. Das Land der Deutschen oder Germanen erstreckte sich von der Nord- und Ostsee bis an die Alpen, von den Vogesen bis zur Weichsel. Nur stellenweise war es mit Hafer, Gerste, Rben, Rettichen u. dgl. angebaut, grtentheils aber mit Laub- und Nadelwldern oder Smpfen bedeckt. In den Wldern hausten Bren, Wlfe, Auer ochsen, Elenthiere n. ct. Wild. Auf den Wiesen und Berghngen wei-beten Pferde, Rinder u. a. Hausthiere. Die Flsse waren wasserreicher als heute, das Klima rauh und nebelig. 2. Das Volk. Der Krper der Germanen zeigte hohen Wuchs, groe Kraft und Ausdauer (nur nicht in der Hitze!), helle Hautfarbe, goldgelbes Lockenhaar und blaue Augen. Ihre Nahrung bestanb in wilbem Obste, Fleisch, Gemse, Milch und Meth (Gerstenbier mit Ho-nig), ihre Kleidung hauptschlich in Thierfellen, die wie Mntel um-geworfen wurden. Die Beschftigung der Männer war brauen Jagb und Krieg, baheim Waffenbung, Trunk und Wrfelspiel auf der Brenhaut. Die Weiber bauten den Acker, hteten das Vieh, spannen, webten und nhten. Die Hauptwaffen waren Schild und Speer. Lieber verlor der Deutsche das Leben als den Schilb. Der Heerbann bestanb bei Volkskriegen aus allen Freien. Einzelne Hausen unternahmen auf -eigene Hand als treue Gefolgschaft eines Huptlings Raub- und Fehdezge. Die Wohnungen oder Hfe lagen einzeln und zerstreut; mehrere bildeten eine Gemeinde, mehrere Gemeinden einen Gau. Der deutsche Charakter zeichnete sich durch Tapferkeit, Freiheitsliebe, Wahrhaftigkeit, Gastfreundschaft, Keuschheit und Treue aus. Die Viel-weiberei herrschte nie bei ihnen. Den Frauen erwiesen die Männer Ach-tung, den weisen Seherinnen Gehorsam. Der Rmer Tacitu s sagt von ihnen: Gro war ihr Krper, grer ihre Seele. Die Freiheit war ein deutsches Gut. Gute Sitten waren bei ihnen mchtiger als anders-wo Gesetze." Das Volk bestand aus Edlen, Freien und Leibeigenen. Die Tapfersten wrben als Herzge im Kriege, die Vornehmsten als Huptlinge, die Erfahrensten als Gaurichter gewhlt. Wichtige Auge-legenheiten wrben in den Volksversammlungen bei Neu- und Voll-monb auf der Malstatt berathen. In Streitigkeiten entschieb oft das Gottesurteil eines Zweikampfes ober der Feuer- und Wasserprobe.

4. Das Jahrhundert des Großen Kurfürsten - S. 52

1891 - Berlin : Verl. der Buchh. der "Dt. Lehrer-Zeitung"
Oberbefehl über das Heer nieder, das immer noch auf 50000 Mann belassen wurde. — In die Mark ist Wallenstein nachmals nur als Feind noch gekommen. 19. Das brandenburgische Heerwesen im dreißigjährigen Kriege. Noch im Anfange des 17. Jahrhunderts finden wir in der Mark als die hauptsächlichste militärische Einrichtung das „Aufgebot". Sobald der Kurfürst dasselbe befahl, hatten sich die Ritter und die Städter zu versammeln. Letztere gaben das Fußvolk, auch einige Pferde und die Rüstwagen, erstere die Reiterei des Heeres. Die Ritter, nach den Kreisen in Scharen abgeteilt, hatten selbst gewählte Anführer, die Rittmeister, und in dem vom Kurfürsten ernannten Marschall den gemeinsamen Befehlshaber. ^Die Städte kämpften unter ihren Bürger- oder Gildenmeistern; jede Stadt hatte ihre eigene Fahne. In der Schlachtordnung hielt das kurfürstliche Banner die Mitte, rechts von ihm Alt- und Neustadt Brandenburg, Berlin, Kölln und die übrigen Städte der Mittel- und Neumark, links Stendal und Salzwedel mit allen anderen Städten der Altmark und Priegnitz. Der Landeshauptmann führte in jeder Provinz die Verwaltung des Kriegswesens. Der Musterherr, gewöhnlich von Adel, hatte darüber zu wachen, daß das Aufgebot allezeit in guter Rüstung und in Bereitschaft, alles Kriegsgerät in gutem Stande war. Während _ das Aufgebot auch zum Kriegsdienste außerhalb des Landes verpflichtet war, wurde der „Landsturm" nur aufgerufen, wenn der Feind sich den eigenen Grenzen näherte. Seit 1620 geschah dies öfter. Der Landsturm war vornehmlich aus den Bauern gebildet und wurde von den Gutsbesitzern und Amtshauptleuten in Führung der Waffen geübt. So lange^ das Aufgebot noch üblich war, hielten die Kurfürsten kein größeres stehendes Heer, sondern nur eine Leibgarde znm Schutze ihrer Person und zur Bewachung ihrer Schlösser und Festungen. Den ersten Rang in derselben nahmen junge Edelleute ein, „die Adelsburschen". Sie dienten zu Pferde, mußten sich immer auf ein Jahr verpflichten und „hatten des Kurfürsten Nachteil, Schaden, Schimpf und Gefahr so viel wie möglich zu hintertreiben, seinen Nutzen und sein Bestes dagegen zu befördern". Einige von ihnen hielten stets vor des Kurfürsten Gemächern die Wache. Bei Hofe mußten sie aufwarten und erhielten auch von dort ihre Beköstigung. Sie standen unter einem Hauptmanne und zwei Rottenmeistern. Unter Johann Georg waren ihrer erst 24, dann 12, 1615 noch 9. Neben ihnen gab es die „Einspänner". Das waren Reiter von bürgerlicher oder bäuerlicher Herkunft, die ebenfalls auf ein Jahr verpflichtet und von einem Hauptmanne und einem Lieutenant befehligt wurden. Des Kurfürsten Wohl und Glück sollten sie sich angelegen fein lassen, für ihn und die Seinen

5. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 436

1888 - Berlin : Hertz
436 Der Staatsrath; die Mmlrverfassung. Heiken der Provinz durch einen Generalsuperintendenten, in kleineren geistlichen Bezirken durch Superintendenten geführt. Die katholischen Kirchenangelegenheiten leiten die Bischöfe und nach deren Anweisung in den einzelnen Bezirken die Erzpri ester, Pröpste u. s. w. Zur sorgfältigen Ausarbeitung der Gesetze und zur höchsten Berathung der Grundsätze, nach denen die Verwaltung stattfinden sollte, war schon früher der Staatsrath eingesetzt; durch eine Verordnung vom Jahre 1817 wurde derselbe neu und fest organisirt. Der Staatsrath sollte unter dem Vorsitze des Staatskanzlers (später eines vom Könige besonders ernannten Präsidenten) bestehen: aus den Prinzen des königlichen Hauses, welche das achtzehnte Jahr zurückgelegt haben, aus einer Anzahl von Staatsdienern, welche durch ihr Amt selbst Mitglieder desselben sind (nämlich den Feldmarschällen, den Ministern, dem Generalpostmeister, den Chefs des Obertribunals und der Oberrechnungskammer, deu Geheimen Cabinetsräthen, Oberpräsidenten und commandirenden Generalen) und außerdem aus Staatsdienern, welche das besondere Vertrauen des Königs dazu beruft. Zum Geschäftskreise des Staatsrathes sollten gehören: alle Vorschläge zu neuen, oder zur Abänderung und Erklärung bestehender Gesetze, alle Pläne und leitende Grundsätze zu Verwaltungsmaßregeln, — ferner alle Streitigkeiten über den Geschäftskreis der Ministerien, — sowie alle Sachen, welche der König in einzelnen Fällen an den Staatsrath verweisen will (z. B. Beschwerden der Unterthanen über die Minister it. s. w.). Was die Militärverfassung des Landes betrifft, so hatte der König dieselbe schon am 3. September 1814 im Wesentlichen für die Dauer so festgestellt, wie sie von Scharnhorst ausgearbeitet und im Drange der Zeiten vorläufig eingeführt worden war. Das Landwehrreglement vom 21. November 1815 vervollständigte die Vorschriften über unsere Heereseinrichtung. Die Grundlage derselben ist bte allgemeine Dienstpflicht, der zufolge jeder Preuße, sobalb er das zwanzigste Jahr zurückgelegt hat, zum Dienste für die Lanbesvertheibigung verpflichtet ist. Die bewaffnete Macht zerfällt aber in das stehenbe Heer, die Lanbwehr (ersten und zweiten Aufgebots) und den Laub sturm; jeber Dienstpflichtige wirb auf brei Jahre zum Dienste im stehenben Heere herangezogen, gebilbete junge Leute, wenn sie sich selbst bewaffnen und kleiben, nur auf ein Jahr (die einjährigen Freiwilligen). Jeber tritt, nachdem er bte bestimmte Zeit im stehenben Heere gebient hat, zunächst auf zwei Jahre (neuerbings auf 4 Jahre) zur Kriegsreserve, dann zur Landwehr über, welche im ersten und zweiten Aufgebote die Männer bis zum 39. Lebensjahre umfaßt (in Zukunft nur bis zum 32. Jahre). Das stehende Heer ist zugleich die Bildungsschule für die Landwehr; jenes allein steht immer gerüstet und schlagfertig da, auch die Landwehr aber ist mit den Waffenübungen so vertrant und ihre Einberufung so geordnet, daß Preußen schon auf Grund der damaligen Einrichtungen zum Angriffe oder zur Vertheidigung in kurzer Zeit eine Armee von mehr als 400,000 Mann wohlgerüsteter Truppen aufstellen konnte (nach der neuerdings eingetretenen Reorganisation und der jüngsten Erweiterung des preußischen Gebietes 6 — 800,000). Alles, was zur Ausrüstung dieser Truppen an Kleidungsstücken, an Waffen und Kriegsgeräth nothwendig ist, muß jederzeit vorräthig

6. Unser Vaterland - S. 615

1900 - Berlin : Bruer
-— 615 —- hatte Kaiser Franz die Tochter dem französischen Kaiser zur Gemahlin gegeben, nachdem noch nicht zwei Jahrzehnte zuvor die Schwester seines Vaters in Frankreich unter der Guillotine ihren Tod gefunden hatte. Der fast übermenschliche Glanz des Vermählungsfestes war um so mehr beängstigend, da der große, zum Feste gebaute Ballsaal in Brand geraten war, als alle Festteilnehmer darin versammelt waren. Ungezählte kamen darin um oder wurden im Gedränge erdrückt. „Wie Gott den eingebornen Sohn für die Erlösung der Menschheit dahin gegeben", so trösteten sich die Wiener, „gab der gute Kaiser-Franz seine Tochter für die Rettung des Vaterlands." Schon vor seiner Vermählung hatte Napoleon den von ihm erwarteten Sohn zum König von Rom bestimmt, den Quirinal für sich zum Kaiserpalast. Die altrömische Kaiserpracht sollte sich in seinem Hause erneuern. Am 20. März 1811 wurde ihm wirklich ein Sohn geboren, von dein das Volk in Deutschland spottend sang: „Der König von Rom, Napoleons Sohn, Ist viel zu klein Ein König zu sein." . . In Preußen waren unterdessen, nach außen fast unscheinbar, die von Stein, Hardenberg und Scharnhorst angebahnten Neugestaltungen langsam, aber sicher ins Leben getreten. Unterstützt von Gneisenau, dem einstigen tapfern Kommandanten Kolbergs, suchte Scharnhorst die in den Kriegsjahren sichtbar gewordenen Schwächen der preußischen Heeresausbildung der neuerdings bewährten französischen Kriegskunst entsprechend umzugestalten. Besonders wertvoll erschien es, durch fortwährende militärische Ausbildung der immer wieder als Reservetruppen entlassenen Soldaten, die jeden Augenblick zur Waffe zurück gerufen werden konnten, ein Heer von 150,000 Mann zur Verfügung zu haben, obgleich Napoleon Preußen nur eine stehende Armee von 42,000 Mann erlaubt hatte. Fester, als auf diese Waffenmacht, gründete sich Preußens Zukunft auf den Freiheitsdrang, auf den Haß des Volkes gegen das Fremdjoch. Die nationale Stimmung schuf sich selbst Pflege und Kraft in geheimen Bündnissen (Tugendbund), die sich als sittlich-wissenschaftliche Vereinigungen über ganz Norddeutschland verbreiteten. Das war eine neue Seite des Erwachens im deutschen Volksleben. Von dem Taumel schwelgerischer Genußsucht, von dem Luxus, der Sittenlosigkeit und der

7. Unser Vaterland - S. 103

1900 - Berlin : Bruer
— 103 — machtlos. Da verschanzte sich König Heinrich mit seinen Mannen in der Veste Verla bei Goßlar und machte von da Ausfälle auf den Feind. Bei einem solchen hatte er das Glück, einen feindlichen Heerführer in seine Gewalt zu bekommen. Um diesen loszukaufen, gingen die Ungarn endlich auf einen neunjährigen Waffenstillstand ein, da Heinrich ein hohes Lösegeld an Gold und Silber verschmähte. Freilich mußte er sich daneben zu einem jährlichen Tribut verstehen; aber Zeit gewonnen war auch hier alles gewonnen. Leider galt der Waffenstillstand nicht für das südliche Deutschland, wo sich die Ungarn durch wilde Raubfahrten gütlich thaten. Die Germanen, besonders die Sachsen, hatten allezeit einen Widerwillen gegen feste Städtemauern gehabt. Sie waren hingerissen von den Prachtbauten römischer Städte; aber es mochte ihnen sein, wie dem Landbewohner heutiger Zeit, der auch gern die Großstadt sieht, ihr aber bald mit noch größerer Befriedigung wieder entflieht. Die Burgen, die Königspfalzen und Bischofssitze waren durch Mauern umfriedigt; der freie deutsche Bauer aber, der Kern des deutschen Volkes, liebte sein freies Heim und seinen Hof, von dem er in weite Ferne hinaus schauen konnte, über die wogenden Felder hin, die durch seiner Hände Arbeit grünten und Frucht trugen. Darum her hatte er Wallhecken gezogen; das galt nun als Grenzmarke für des Nachbars Gehöft, und das Vieh der Weide konnte nicht darüber hinweg. Der dunkle Wald in der Ferne war sein und seiner Stammesgenossen Jagdrevier. Nun wurden Wall und Mauern nothwendig gegen die Ungarn, und Heinrich ließ Tag und Nacht bauen, Burgen, Vesten und Städte zu errichten. Aus der jederzeit zum Kampfe verpflichteten Bevölkerung mußte jeder neunte Mann zum Heerdienst in die fette Stadt ziehen; die acht übrigen bebauten das Land und mußten den dritten Teil des Ertrages in die Stadt liefern, die ihnen zur Zeit der Noi eine Zufluchtsstätte bot. Gerichtstage, Märkte, Festlichkeiten sollten in den Städten abgehalten werden. Der älteste Sohn des Hauses war verpflichtet, mit dem Heere auszuziehen; die Heergeräte und Waffen mußte er mitbringen. Ein altes Schriftstück der Gothaer Bibliothek, das etwa, der Sprache nach zu urtheilen, ein Jahrhundert später geschrieben wurde, meldet darüber: „De uegeu jar redete sie de Koning Heinrich un bot, (gebot) dat de negebe (neunte) man van dem Lanbe in be stabe vore

8. Unser Vaterland - S. 607

1900 - Berlin : Bruer
— 607 — spätere Verordnung wies jedes Regiment an, in einem bestimmten Bezirk (Kanton, daher Kantonsystem) sich zu ergänzen. Jeder kriegstüchtige Mann konnte „enrolliert" werden, ausgenommen die Söhne von Offizieren und Adligen, die so schon auf alle Weise gezwungen wurden, Offizierstellen anzunehmen. Um recht viel Reichtum ins Land zu ziehen, sollten auch die Söhne von wenigstens 10,000 Thaler reichen Kapitalisten militärfrei sein. Allmählich wurden dadurch alle wohlhabenden Klassen von der „Kantonpflicht" frei, so daß endlich die Ergänzung der Armee nur eigenes und fremdes Proletariat war, bei dem kein vaterländisches Interesse zur Geltung kam. Das alles war aus einen Höhepunkt gelangt, der nun die Probe schlecht bestanden hatte. In der innern Verwaltung hatten sich ähnliche Mißstände heraus gebildet. Das städtische Gemeindeleben, das einst so herrlich geblüht, hatte eine städtische Aristokratie heranwachsen lassen und war erblich in den Ratsfamilien, die den Stadtsäckel verwalteten und die ärmeren Volksklassen ausbeuteten. Preußens Könige hatten dem entgegen gearbeitet und die städtische Verwaltung von der Staatsverwaltung abhängig zu machen getrachtet. Das hatte den Parteiinteressen gesteuert; aber dem Bürger war's dabei nicht viel besser geworden. Was über Wohl und Wehe der Stadt beschlossen wurde, kümmerte ihn wenig, hätte doch keiner mitreden oder etwas ändern können. Auf dem flachen Lande hatte nur der adlige Großgrundbesitz Rechte, dem der Bauer diente, über dessen Wohl und Wehe derselbe Gutsherr zu Gericht saß, der auch die Verwaltung des Kreises führte. In den höheren Instanzen lag die Verwaltung des Landes in den Händen der Beamten. Außer Adel, Offizier- und Beamtentum wußten alle übrigen Stände, sie hatten nichts mitzureden. Was sollten sie sich um Dinge kümmern, in die sie nicht den geringsten Einblick haben tonnten? Das Militär war dazu da, das Land zu verteidigen; das hatte es bisher alle Zeit gethan; warum sollte es das nicht weiter können? Was ging es den Bürger an? Für die Ordnung im Lande hatten die Beamten zu sorgen. Dafür erhielten sie ihr Gehalt, und die Bürger zahlten ihre Steuern. So allein ist es annähernd faßlich, das nur in den herrschenden Klassen das Unglück Preußens beklagt wurde und in den niedern Ständen sogar Schadenfreude laut werden konnte. Das mußte anders werden. Schon vor dem Tilsiter Frieden hatte der König seinen Minister Stein als einen „störrischen, hartnäckigen Beamten, der nur persön-

9. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 152

1865 - Berlin : Hertz
152 für die Finanz- oder Domainen-, Forst- und Steuer-Angelegen- heiten). Jeder Regierungsbezirk zerfällt in eine Anzahl Kreise, deren Verwaltung unter Leitung der Regierung dem aus den Rit- tergutsbesitzern des Kreises gewählten Landrath obliegt. — Un- rer dem Oberpräsidenten besteht in jeder Provinz für die Leitung der höheren Lehranstalten ein P r o v i n z i a l - S ch u l - C o lle gi u m, für die Berathung aller die öffentliche Gesundheitspflege betreffenden Maßregeln ein Medicinal - Collegium. Tie inneren evange- lischen Kirchen-Angelegenheiten werden in jeder Provinz durch Con- sistorien geleitet, neben diesen übt ein General-Superin- tendent im Namen des Staates die Aufsicht über die kirchlichen Angelegenheiten. Die katholischen werden von den Bischöfen geleitet. Zur sorgfältigen Ausarbeitung der Gesetze und zur höchsten Berathung der Grundsätze, nach denen die Verwaltung stattstnden soll, wurde der Staatsrath neu organisirt. Dic Militllir-'Lcrfaffttttsi wurde im Wesentlichen auf die Dauer so sestgestellt, wie sie von Scharnhorst ausgearbeitet und im Drange der Zeiten vorläufig eingesührt worden war. Die Grund- lage der Heereseinrichtung ist die all genieine Dienstpflicht; die bewaffnete Macht zerfallt in das stehende Heer, die Landwehr und den Landsturm. Däs stehende Heer ist zugleich die Bildungs- schule für die Landwehr; jenes allein steht immer gerüstet und schlag- fertig da, auch die Landwehr aber ist mit den Waffenübungeu so vertraut und ihre Einberufung so vortrefflich geordnet, daß Preußen in wenigen Tagen ein wohlgerüstetes Heer von mehr als 400,000 Mann aufstellen kann. Was aber die preußische Armee besonders auszeichnet, ist der Geist der Ehre und wirklicher geistiger und sitt- licher Zucht, welcher in derselben gepflegt wird. Die Provinzialstiiude. Um seinem Volk eine größere Be- theiligung an den öffentlichen Angelegenheiten zu gewähren, hatte der König schon von Wien ans ani 22. Mai 1815 eine Verord- nung erlaffen, nach welcher eine „Repräsentation des Volkes gebil- det werden sollte." Zunächst sollten in allen Provinzen die frühe- ren Provinzialstände wiederhergestellt oder neue geschaffen, aus die- sen aber später allgenieine Reichsstände gebildet werden. Der da- malige Kronprinz war es besonders, der sich mit der Ausbildung der ständischen Verfassung schon damals lebhaft beschäftigte. Nach einiger durch die Umstände herbeigeführten Verzögerung erschien am 1823 3. August 1823 das genauere Gesetz wegen allgemeiner

10. Bis zum Tode Friedrichs des Grossen - S. 17

1886 - Berlin : Oehmigke
17 junckern ohne geldt, eine groe, breite gae zu enge, einen andern gemeinen Menschen neben sich lassen herzu gehen, und mchte wohl jemand zu solchen Hoffertigen gesellen sprechen: lieber juncker nicht zu hochgetretten. Solve quod debes, et servato fidem." In den Kleidungen der Berliner herrschte bereits einige Mannigfaltigkeit, je nachdem man sie von den Trachten anderer Nationen, die man nachahmte, entlehnt hatte, und dadurch entstand eine Art von Mode, besonders bei dem Frauenzimmer, welches sich darinnen ansznzeichnen schien. Man trug aber meh-renteils noch kurze Wmser, gewhnlich von schwarzer Farbe, ferner spanische Mntel und Kragen und auf dem Kopfe stolze Barette, die bei vornehmen Personen von Sammet, bei ge-ringeren von Filz, Tuch oder Leder waren. Als der Krfrst 1609 die Erbhuldigung in der Altmark einnahm, trug er ein grn-damastnes Habit und hatte das Haupt entblt. Da die Vermgensumstnde der Unterthanen sich verringert hatten, so waren keine Polizeigesetze wider den Aufwand in den Kleidungen ntig; der Mangel machte deshalb natrliche Einschrnkungen. Weil keine stehenden Soldaten unterhalten wurden und, wie gesagt worden, nicht unterhalten werden konnten, um die Stadt zu bewachen, so war solches das Geschft der Brger. Damit aber solche auch mit den Waffen einigermaen umzu-gehen verstehen mchten, so verstattete man ihnen das Scheiben-und Vogelschieen. Daher schrieb der Kurfürst 1617 an den Rat zu Berlin, da der Brgerschaft vor dem Ratanse fr die Bchsen- und Bogenschtzen eine Vogelstange errichtet werden sollte, und gab selbst dazu einen Teil der Kosten her. Er schien auch fr dieses Vergngen der Einwohner sehr ein-genommen zu sein, weshalb er dem Rate nachdrcklich befahl, es ja so einzurichten, da das Werk bei seiner Rckkunft ans Preußen vollendet sei. Schillmann, Bilder. 2
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