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1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 98

1888 - Berlin : Hertz
98 Bauten; Steuern; Juden; Lippold. Trotz wiederholten Mißwachses und anderer öffentlicher Plagen vermehrte sich daher des Landes Wohlhabenheit zusehends; in demselben Verhältniß aber stieg auch die Neigung zu verschwenderischem Aufwands und zu glänzender Ueppigkeit in allen Volksklassen. Joachim sah sich genöthigt, zur Beschränkung des überhandnehmenden Luxus strenge Verordnungen zu erlassen. Er verbot unter Anderem, daß bei Hochzeiten von Bürgern mehr als zehn Tische, jeder zu zwölf Personen, gedeckt werden sollten, außer einem für die Kinder und einem zwölften allenfalls für auswärtige Verwandte; woraus man einen Schluß auf die damals üblichen übertriebenen Festgelage ziehen kann. Ebenso mußte er gegen den Aufwand, welchen Männer und Fraueu mit glänzenden Kleidern trieben, einschreiten. Freilich trug das Beispiel seiner eigenen glänzenden Hofhaltung viel dazu bei, solche Verordnungen unwirksam zu machen; denn es gab keinen prachtliebenderen Fürsten als Joachim. Kostbare Feste, glänzende Turniere, Hetzen wilder Thiere und große Jagden wechselten an seinem Hofe ab. An einem Theil der Festlichkeiten konnte auch das Volk sich erfreuen: im sogenannten Thiergarten zu Berlin wurde seltenes Wild gehegt und öfter mußten die wilden Thiere mit einander kämpfen. Jährlich, am Fronleichnamsfeste, ließ der Fürst zu Berlin ein Wettrennen halten, woran sich Edelleute und Bürger beteiligten. Besonders bei der Anwesenheit fürstlicher Gäste nahmen die Festlichkeiten gar kein Ende. Ein altes Verzeichniß führt 435 zur Hofhaltung gehörige Personen ans. In den Niederlanden ließ der Kurfürst kostbare Tapeten wirken, worauf die ganze Geschichte des kurfürstlichen Hauses bildlich dargestellt werden sollte. Auch die Bauten, welche der Kurfürst ausführen ließ, waren großartig und sehr kostbar. Schon vor der Durchführung der Reformation hatte er ein Kloster neben seiner Hofburg an der Spree zum Dom umwandeln und die Särge seiner Ahnen aus dem Kloster Lehnin dahin bringen lassen. Später beschenkte er den Dom mit den in Gold gearbeiteten Bildsäulen des Erlösers und der heiligen Jungfrau und mit den silbernen Statuen der zwölf Apostel. Dann ließ er die alte Hofburg niederreißen, um sie prächtiger wieder aufzuer-banen; in allen Theilen der Mark legte er Jagd- und Lustschlösser an, Spandau aber ließ er durch zwei berühmte Baumeister in eine Festung umwandeln. Natürlich kostete sein glänzendes Hofleben ungeheure Summen Geldes, und wiewohl die Einkünfte aus den Marken sich mit der Zunahme des öffentlichen Wohlstandes ungemein vermehrt hatten, so befand sich der Fürst doch fast immer in großer Geldverlegenheit. Da halfen denn die Stände, welche ihm für die sonstige treffliche Regierung dankbar ergeben waren, immer getreulich aus, indem sie die Bierziese erhöhten und noch andere Steuern freiwillig gewährten, wogegen ihnen Joachim das Zngeständniß machte, „keine wichtige Sache, die das Land angehe, auch kein Bündniß mit fremden Fürsten ohne Beirath und Bewilligung der Landräthe (Stände) zu verhandeln." Eine andere Folge der Geldverlegenheiten des Kurfürsten war die Zurückberufung der Juden, welche sich alsbald in großer Zahl wieder in der Mark verbreiteten. Sie mußten ein hohes Schutzgeld zahlen, wußten sich aber durch Wuchergeschäfte reichlich dafür zu entschädigen. Joachim bediente sich ihrer Hülfe in vielen Geldnöthen, besonders aber war ihm ein Jude Lippold

2. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 128

1889 - Berlin : Nicolai
— 128 — und tragen. — Zn Urkund mit unserem anhangenden Jnsiegel besiegelt; geschehen und gegeben zu Cölln an der Spree, am Tage Purificatiouis Maries, nach Christi Unseres lieben Herrn Gebnrt im 1542ften Jahre. Nichtigkeitserklärung der schlesifcheu Erbverdrüdernng durch König Ferdinand. 1546. (Cod. Ii., 6, Nr. 2581.) Wir Ferdinand, von Gottes gnaden Romischer Knnig, zu allen Zeiten merer des Reichs, in Germanien, zu Hungaru, Behaim, Dalmatien, Kroatien :c Knnig ze., Bekennen öffentlich mit disem brief und thnn knndt allermeniglich, Alls uns die Wolgeboruuen, Gestrengen, erenvesten, Erbern2), Ersamen uuud unser lieb getreuen, N. gemaine Stennd nnsers Kunig- reichs Behaim ans Jüngst gehaltenem Landtag zu Prag mit beschwernng anpracht, Wie sich die Hochgeboruuen, unnsere Ohaim, Fürsten und lieben getreuen, Friderich der Elter, Friderich der Jünger und Georg in Slesien, Hertzogen zu der Lignitz nnnd Brigg, mit dem Hochgebornnen Joachim, Marggraven zu Brandenburg 2c., nnnserm lieben Oehaim nnnd Chursursteu, unser Cron Behem alt erlangten nnnd habenden Freyhaiten, Rechten, Gerechtigkaiten, Vertraegen, Satzungen, verainigungen, einleibungen und verwantnnssen^) entgegen und zuwider, und derselben Cron nnnd Inen zu merklichem uachtail uund schaden, einen Contraet nnnd vertrag einer Erbverbrndernng anffzerichten uund zu vollziehen uuuderstaunden haben, derhalbeu uund dieweil solcher Contract nnnd Erbverbrndernng der Cron Behaim, anch Inen den Stennden und Glidern nachtailig, schedlich nnnd ergerlich, nnnd der Ursachen wegen nnns demnetiglich angesucht unnd gepeten, das wir Inen gegen ermellten Hertzogen zu der Lignitz ladung zu erkennen uund rechtlicher nottnrstiger Hauudluug guediglich zu gestatten gernehten, dieweil wir nuu aus uunserm trageudeu Kuuiglicheu ampt meniglichen Rechtens zu gestatten uuud zu verhelffeu mit gnaden gewogen sein, nnns auch das ze thuu schuldig erkennen: haben wir aus solich der Stende uuderteuig demnetig bete4), als Regierender Kuuig zu Behaim unnd Oberster Hertzog der Slesien, bed taill aus Diustag nach dem Sontag Quasimodogeniti, das ist den vierten tag gegenwnrtigs Monots May, hie- Heer in nnnser stat Presslaw^) in nnnsern Knniglichen Hose vor nnnser Kuniglichen Person zu rechtlicher hanndlnng zu erscheinen peremptorie Citiert unnd ervordert, daraus auch ermellte Steundt nnnser Cron Behaim durch Ire bevelhaber unnd Machtmenner als Clager, der- gleichen auch ernennte Hertzogen von der Lignitz all drey in aignen Personen alhie ankumben, . . . Alda wir beder taill Clag, anntwnrt, red. ') 2. Februar. — 2) Ehrbareu. — 3) Eiuverleibuuaeu und Verbindungen. 4) Bitte. — •') Breslau.

3. Griechische, römische, deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 110

1872 - Berlin : Gaertner
— 110 — mit der ältesten Tochter Albrecht Friedrichs, Anna, verheiratet, er selbst heiratet eine jüngere). Joachim Friedrich steuert der Üppigkeit durch Einschränkung des Aufwandes in den Kleidertrachten. Seine erste Gemahlin, Katharina, eine Tochter Iohann's von Küstrin, ist ein Muster der Häuslichkeit (ihre Kuhmelkereien auf dem Molkenmarkt und die Schloss-Apotheke für arme Kranke). Der Kurfürst legt Schulen an (das Joachimsthalsche Gymnasium), in der Kirche werden die Prozessionen abgeschafft, das erste Staatsministerium unter dem Titel „Geheimer Staatsrath" gestiftet. Sein Sohn Johann Sigismund (1608—1619) muss die Belehnung Preußens mit Mühe und Geldspenden durchsetzen. Zwischen ihm und dem Pfalzgrasen Wolfgang Wilhelm von Neuburg, dessen Mutter eine jüngere Schwester von Marie Eleonore war, entsteht Streit wegen der Erbschaft der Länder Jülich, Cleve, Berg und Mark, die durch den Tod ihres Besitzers erledigt sind. Um die Dazwischen-kuuft des Kaisers Rudolf Ii. zu hintertreiben, vereinigen sich beide zu Dortmund (1606) zu einer gemeinschaftlichen Regierung, und Johann Sigismund verspricht außerdem dem Pfalzgrafen Wilhelm seine Tochter zur Gemahlin. In Düsseldorf, bei dem Verlobungsfeste, kommt es zu neuem Streit, der Kurfürst gibt dem Pfalz-grafeu eine Ohrfeige, dieser geht in seine Länder zurück, tritt zur katholischen Kirche und zum Kaiser über und vermählt sich mit einer baierischen Prinzessin. Es kommt zum Kriege, die Soldaten der protestantischen Union und die der katholischen Liga tummeln sich in den cleveschen Ländern. Doch legen sich fremde Mächte ins Mittel, und der Vertrag zu Xanten (1614) verschafft Brandenburg die Länder Cleve, Mark und Ravensberg, und Neuburg die Länder Jülich und Berg. Noch zu des Kurfürsten Lebzeiten gelangt Brandenburg in den erblichen Besitz Preußens (1618). Die letzten Tage seines Lebens bringt er, vom Schlage gerührt, in dem Hause seines Kammerdieners Freitag zu. Die braudenburgischeu Staaten haben einen Umfang von 1472 Q.-M. §. 126. Sitten und Gebrauche. Unter den beiden Joachim ist in den Sitten weniges verändert worden; dieselbe Pracht wie zur Zeit der Quitzows, kostbare Kleider mit Gold, Silber, Edelsteinen (Sammet- und Seidenkleider, mit Puffjacken), ebenso auf den Festen Schmausereien (Kindelbier, Thierkämpfe zu Köp-nick, Preise in Stieren, Schweinen) sind noch sehr üblich, Ringelstechen, Feuerwerke und Maskenzüge werden mit Vorliebe von den Kurfürsten getrieben; in den Strafen zeigt sich das Zeitalter barbarisch und grausam (Folter und Tod des Kämmerers Lippold; Prozess des brandenbnrgischen Rosskamms Michael Kohlhaas). Johann Georg ist, wie gegen die Diener seines verschwenderischen Vaters, so insbesondere gegen Anna Sydow, die schöne Gießerin, seines Vaters Geliebte, hart und unbillig. (Entstehung der Sage von der weißen Frau). Der Aberglaube ist trotz der neuen Religionslehre noch sehr verbreitet, Wahrsagerei und Hexerei allgemein; es gibt Jagd-, Spiel-, Sauf- und Lügenteufel zc., Hexen werden verbrannt. (Joachim Ii. flüchtet auf den Kreuzberg, hier den prophezeiten Untergang Berlins abwartend). Astrologie und Alchymie, die Kunst des Goldmachens, blühen. Zu Georgs Zeiten hat der Alchymist Thurueisen großen Ruf, bringt aber das Gold doch nicht zustande ; Hofnarren werden besoldet, so Johannes von Röbel.
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