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1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 23

1888 - Berlin : Hertz
Die deutschen Ansiedler; freie Bauern; Dörfer; der Adel. 23 yt zahlen, worüber sie sich im Jahre 1280 mit dem Markgrafen einigten. Auch diese jährliche Bede aber verkaufte oder verschenkte der Fürst oft im voraus, und während hierdurch einzelne Rittergeschlechter an Besitz und Vermögen zunahmen, versaukeu die Markgrafen, besonders nach der Theilung des Landes, in eine peinliche Verarmung. In der Bevölkerung des Landes waren Wenden und Deutsche überall gemischt, aber deutsche Sitte gewann mit der deutschen Herrschaft, dem deutschen Recht und dem christlichen Glauben durchweg die Oberhand. Die gemeinen Wenden wurden, wie bereits erwähnt, zu Leibeigenen gemacht und blieben an den Grund und Boden des Guts, aus welchem sie geboren waren, gefesselt. Sie waren ihren Gutsherren und außerdem noch den Landesherren zu einer Menge von Diensten und Zinsen verpflichtet. Der erste Stamm der deutschen Bevölkerung für das eroberte Wendenland waren die Krieger gewesen, welche zur Bekämpfung des Heidenthums herbeigezogen waren. Sie blieben in dem Lande, welches sie erobern geholfen, und wurden von den Fürsten mit Landbesitz unter günstigen Bedingungen ausgestattet; zu ihnen gesellten sich dann die Ansiedler ans allen Gegenden Deutschlands, welche auf den Ruf von den Vortheilen dieser Niederlassung herbeiströmten. Ihnen wurde Grund und Boden in größerem oder geringerem Umfange gegen Erlegung eines bestimmten Zinses für jede Hufe erb eigenthümlich überlassen, was ein Vorzug gegen die Banern in vielen anderen Gegenden war, die ihr Land nicht als erbliches Eigenthum besaßen und nicht frei darüber schalten konnten. Ein vorzügliches Augenmerk richteten die Fürsten, die geistlichen Herren und begüterten Ritter auf die Anlegung von Dörfern. Zu diesem Zweck wurde gewöhnlich einem freien Mann, welcher die Begründung unternehmen wollte, eine Anzahl Hufen Landes gegen ein Kaufgeld überlassen, und er trat dieselben zu kleineren Theilen wieder an Andere ab, unter der Bedingung jedoch, daß sie jährlichen Zins, so wie den Zehenten von den Feldfrüchten und dem Vieh entrichten und die üblichen Dienste leisten mußten. Für sich selbst erhielt der Unternehmer eine Anzahl zinsfreier Hufen und zugleich das Amt eines Schultheiß in dem zu gründenden Dorfe mit dem Recht, Schank zu halten, Mühlen anzulegen u. f. w. Der Schultheiß nahm den Zins von den Bauern ein und führte denselben an den Grundherrn ab. Wo das Land erst urbar gemacht werden mußte, so wurde auf eine Reihe von Jahren (Freijahre) kein Zins gefordert. Als nun eine Menge von deutschen Ansiedlern sich überall verbreitet hatten, und die Anlagen dieser freien Leute durch bessere Bebauung des Feldes reichlicheren Ertrag brachten, gaben viele Grundherren auch den slavischen Leibeigenen die Rechte und Freiheiten der deutschen Bauern, damit sie mit diesen auch in den Erfolgen freier und nutzbringender Thätigkeit wetteifern möchten. In kurzer Zeit gewann denn das vorher verwüstete und verödete Land eine ganz andere Gestalt; weite Strecken waren urbar gemacht, Sümpfe und Moore ausgetrocknet und überall erblüheten fruchtbare Landstriche, wo vorher Wildniß und Oede gewesen war. Der Adel, welcher unter Albrecht dem Bären gekämpft hatte, erhielt, wie oben erwähnt, für die geleisteten Dienste zinsfreie Hufen von dem eroberten Lande; dagegen blieb er mit seinem Gefolge dem Markgrafen zum

2. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 124

1888 - Berlin : Hertz
124 Der Ritterdienst und das Söldnerwesen. an den König von Polen, um denselben zu versichern, daß er Alles aufbieten werde, die Verbindung rückgängig zu machen. In der That versuchte er dies, indem er an die Kursürstin Anna, wie an Gustav Adolph sehr entschieden schrieb, ihn „hinsüro mit dieser Heirath gnädig zu verschonen." Aber ungeachtet dieses Berbots erschien noch in demselben Jahre eine schwedische Gesandtschaft, um die hohe Braut feierlich einzuholen. Georg Wilhelm hatte nicht die Energie, sich weiter zu widersetzen, und nachdem die Vermählung zu Stockholm vollzogen war, entschuldigte er sich beim Könige von Polen, „er habe dem Willen seiner Mutter und der Neigung seiner Schwester nicht Gewalt anthun wollen." Wenn Georg Wilhelm's Ohnmacht sich selbst in seinen Familienange-legenheiten so klar erwies, so konnte es nicht Wunder nehmen, daß der Fürst sich in den öffentlichen Angelegenheiten noch schwächer zeigte. Als der dreißigjährige Krieg sich den Grenzen der Mark näherte, war er völlig außer Stande, eine feste Stellung in dem großen Parteikampf zu ergreifen. Das Söldnerwesen. Die Mark Brandenburg selbst war in Folge des damaligen Kriegswesens bereits schwer heimgesucht. Das Söldnerwesen war, wie erwähnt, überall an die Stelle der früheren Wehrpflicht der Ritter und Städte getreten. Von dem alten kriegerischen Geist der Adeligen war fast nirgends mehr die Rede: er war allmälig erloschen, seitdem durch die Auwendung des Schießpulvers die Bedeutung des ritterlichen Kriegsdienstes gesunken war. Früherhin war der Ritterdienst im vollen Harnisch die Ehre des Adels und sein Vorrecht gewesen; nachher, wo die Harnische als unnütze Last großenteils weggeworfen wurden, weil sie gegen das Geschütz doch nicht helfen konnten, „durfte (wie sich der Kurfürst Johann Sigismund ausdrückt) jeder schlechte Kerl aus eiu Pferd gesetzt werden und des Ritters Stelle vertreten. Dieser gewöhnte sich daran, heim zu bleiben und an seiner Statt Kutscher, Vögte, Fischer und dergleichen schlimm und unversucht Lumpengesindel, statt guter, starker Heugste aber kleine schwache Klepper zu schicken. Welcher Ritter mochte dann mit solchem Volke dienen!" Bald war so wenig kriegerischer Sinn im Adel, daß der Kurfürst Georg Wilhelm, als er im Jahre 1623 die Lehensleute aufbot, hinzufügte, sie möchten das für keinen Scherz halten und nicht etwa säumig sein. Nicht besser war es in den Städten: die Bürger machten es wie der Adel, und schickten Tagelöhner und Gesellen, statt selber auszuziehen. Trat ein Kriegsfall ein, so vermochte der Fürst auch durch die dringendsten Bitten an die Stände niemals eine genügende Anzahl Truppen zusammenzubringen, und oft geuug kam es zu den ärgerlichsten Auftritten, wenn er eine Musterung der dienstpflichtigen Leute halten ließ. Dies wurde noch schlimmer, als die religiöse Spaltung zwischen dem Kurfürsten und dem Volke eingetreten war; denn seitdem wurde dem Fürsten oft ganz geflissentlich die nöthige Hülse vorenthalten. So blieb denn nur ein Mittel übrig, um im Kriege etwas auszurichten: nämlich die Werbung von Söldnern. Bei den häufigen Kriegen waren seit Jahrhunderten hoher Sold und Beute, sowie das zügellose Kriegsleben Lockungen geuug für eine Menge von Menschen , welche nicht Vermögen oder Lust hatten, sich durch ein anderes Gewerbe zu ernähren. Im Falle eines Krieges schlossen die Fürsten Werbeverträge mit bewährten Hauptleuten oder Obersten, welche sich verpflichteten,

3. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 219

1888 - Berlin : Hertz
Friedrich Wilhelm's Selbstthnigkeit; die Aushebung und Werbung. 219 ordnet und ändert die Verfassung und Verwaltung des Staates; wenn die Stände widersprechen wollen, so sagt er gerad heraus, daß er „die Junkers ihre Autorität rniniren werde." „Ich stabilire die Souveränität," sagte er, „wie einen Kocher de Bronce,“ und ohne Widerrede müssen seine Befehle vollzogen werden. Aber er ist sich dabei bewußt, nur den Vortheil des Volkes im Auge zu haben, und das Herrschen ist ihm nicht blos persönliche Leidenschaft, sondern er sieht es als Gottes Ordnung an und will, daß diese Ordnung überall beachtet werde, von oben herab soll jeder Untergebene seinem Vorgesetzten eben so gehorsam sein, wie ihm. Während Friedrich I. den Erweis seines fürstlichen Ansehens in äußerem Prunke suchte, hat Friedrich Wilhelm in seinem einfachen Rocke, auf seinem hölzernen Schemel, in seinem geraden, derben Soldatentone doch eben einen höheren Begriff von seiner königlichen Stellung als Jener; aber vor Allem fühlt er sich für seinen Staat verpflichtet und lebt nur seines Staates wegen. Er muß daher Alles wissen, was in jedem Zweige der Verwaltung vom Größten bis zum Kleinsten gethan wird, er muß erfahren, was in jedem Theile seines Staates vorfällt, ohne ihn darf Nichts gethan werden. Er arbeitet von früh bis spät, er schläft kaum und immer unruhig; ihn halten die schlechtesten Wege, Wind und Wetter, Eis und Schnee nicht ab; ohne alle Bequemlichkeit ist er immer auf, zu Wagen oder zu Pferde, immer eilig, Nichts geht ihm schnell genug; so bietet er allen Beschwerden Trotz. Dasselbe verlangt er von seinen Beamten, seinen Dienern, weil er sie dafür bezahlt, daß sie arbeiten sollen. Er selbst bewacht Alles unablässig. Alle Beamten zittern vor ihm, weil Keiner vor seiner Eontrole sicher ist. Er erfährt, daß der Thorschreiber in Potsdam die Bauern srüh vor dem Thore warten läßt, ohne zu öffnen; eines Morgens geht er selber hin, findet den säumigen Beamten noch im Bette und prügelt ihn mit den Worten: „Guten Morgen, Herr Thorschreeiber," höchst eigenhändig aus dem Bette heraus. Er wollte, die ganze Nation sollte so einfach leben und so thätig und betriebsam sein wie er*). Das Heer unter Friedrich Wilhelm; die langen Kerls. Seine Thätigkeit ging, wie gesagt, vor Allem auf die Vermehrung und Vervollkommnung des stehenden Heeres hinaus. Er nannte die Soldaten,,seine lieben blauen Kinder" und widmete ihnen wirklich eine Art väterlicher Zärtlichkeit, wiewohl er es als guter Vater, wie wir sehen werden, an sehr strenger Zucht nicht fehlen ließ. Während seiner Regierungszeit ist die Armee von 48,000 Mann, wie er sie vorfand, fast auf das Doppelte vermehrt worden. Schon im Jahre 1719 zählte dieselbe 54,000, im Jahre 1740, dem Todesjahre des Königs, 83,500 Mann. Es war natürlich nicht leicht, diese großen Truppenmassen aus der beschränkten Einwohnerzahl des Landes zusammenzubringen und doch mußte wenigstens der größte Theil aus den Landeskindern genommen werden. Die freiwilligen Werbungen reichten nicht Hin, und so geschah es, daß junge dienstfähige Leute auch mit Gewalt fortgenommen wurden. Doppelt saftig wurden die Aushebungen dadurch, daß die Werber in gegenseitigem Wetteifer sich oft in denselben Ortschaften durch listige oder gewaltsame Wegführung *) Stenzel, Itt.

4. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 222

1888 - Berlin : Hertz
222 Die innere Verwaltung. Fähndrich angenommen wurde. Der König wollte nur solche anstellen, die das Exercitium gut verstanden, keine Ausschweifungen begingen, erträgliche Wirthschaft führten und sich auch äußerlich gut aufnahmen. Wie dem Könige selbst der Soldat über Alles ging, so rief er auch in den Offizieren das Gefühl der Standesehre hervor, welches für die Tüchtigkeit der preußischen Armee höchst bedeutsam geworden ist. Freilich war seine eigene Überschätzung des militärischen Wesens und der gar zu derbe und übermüthige Sinn seines Generals Leopold von Dessau Schuld, daß sich die Offiziere überall viel Gewalt und Willkür gegen die übrigen Stande gestatteten, worüber es nicht selten zu bitteren Klagen und zu traurigen Austritten kam. Um in seinen Soldaten auch religiöse Gesinnung zu Pflegen, stellte er eine große Anzahl besonderer Feldprediger an, und ließ an die Compagnien Exemplare des Neuen Testamentes mit einem Anhange kirchlicher Gesänge vertheilen, welche beim Gottesdienste regelmäßig wiederkehren sollten. Auf die Befestigung des religiösen Sinnes unter den Kriegsmannschaften war es auch bei dem Unterrichte abgesehen, welche er den ungebildeten Soldaten ertheilen ließ. Die Staatsverwaltung unter Friedrich Wilhelm. Die Regierung Friedrich Wilhelm's ist oft so angesehen worden, als hätte der König für gar nichts Anderes Sinn und Herz gehabt, als für das Soldatenwesen; aber so sehr dies auch seine Lieblingsneigung war, so hat er doch darüber keine der übrigen wichtigen Pflichten eines gewissenhaften Regenten versäumt: vielmehr führte er in jeder Beziehung nach seinem besten Wissen und Willen ein redlich landesväterliches Regiment, und legte in vielen Dingen den Grund zu heilsamen neuen Staatseinrichtnngen. Besonders ist es ihm hoch anzurechnen, daß er die unter Friedrich's I. Regierung zerrütteten Finanzen wieder regelte. Es entsprach seinem strengen geordneten Wesen, daß er überall die größte Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit in der Verwaltung der Staatseinkünfte verlangte; er liebte überdies von Jngend auf das Geld, und suchte daher nicht blos das unbedingt Nothwendige herbeizuschaffen, sondern selbst noch einen Schatz für künftige Bedürfnisse zu sammeln. Doch war er jeder Zeit zu allen Ausgaben bereit, die er für die Förderung des öffentlichen Wohles als nützlich erkannte. Um der ganzen Staatsverwaltung einen besseren geregelten Gang zu geben, richtete Friedrich Wilhelm statt mehrerer getrennter Behörden, die bis dahin öfter mit einander in Streit gerathen waren, eine einzige ein, welcher Alles übergeben wurde, was die Finanzen, die Domainen und die Erhaltung des Heeres betraf. Dieselbe erhielt den Namen eines General-Ober-Finanz-Kriegs- und D omain endir ector iums (over kurzweg Geueraldirectorium), und der König selbst arbeitete eine genaue Geschäftsinstruktion für die Beamten aus, worin die Abtheilung der Behörden genau festgestellt, überall unablässiger Fleiß und strengste Aufsicht zur Pflicht gemacht und alle Maßregeln gegen Vernachlässigung des öffentlichen Interesses vorgeschrieben waren. Diese Instruktion ist ein ruhmvolles Denkmal der Einsicht und Willenskraft Friedrich Wilhelm's I. Auch in den einzelnen Provinzen wurden die bis dahin getrennten Behörden in sogenannten Kriegs-

5. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 469

1888 - Berlin : Hertz
Hauptbestimmungen der Verfassung vom 31. Januar 1850. 469 Nissen des Staates ohne Gefährdung des öffentlichen Wohles nicht geschmä* lert werden darf. So kam denn in Folge jener Revisionsarbeiten die Verfassungs-Urkunde vom 31. Januar 1850 zu Stande. Die Verfassung handelt im Titel I vom Staatsgebiete, — Ii von den Rechten der Preußen, — Iii vom Könige, — Iv von den Ministern, — V von den Kammern, — Vi von der richterlichen Gewalt, — Vii von den nicht zum Richterstande gehörigen Beamten, — Viii von den Finanzen, — Ix von den Gemeinden, Kreis-, Bezirks- und Provinzial-Verbänden, — dann folgen noch allgemeine und Übergangsbestimmungen. Wir stellen die wesentlichsten Bestimmungen der Verfassung kurz zusammen: In dem Abschnitte „von den Rechten der Preußen" wird zunächst die Gleichheit vor dem bürgerlichen Gesetze verbürgt. Artikel 4: „Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich. Standesvorrechte fmden nicht statt. Die öffentlichen Aemter sind unter Einhaltung der von den Gesetzen festgestellten Bedingungen für alle dazu Befähigten gleich zugänglich." , , „Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vererm-gung zu Religionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsübung ist gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen." (Art. 12.) Der christliche Charakter des preußischen Staates. Ar» tikel 14: „Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen, welche mit der Religionsübung im Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Artikel 12 gewährleisteten Religionsfreiheit zum Grunde gelegt." Die Selbstständigkeit der Kirche. Art. 15: „Die evangelische und die römisch-katholische Kirche, sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig und bleibt im Besitze und Genusse der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds." Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und Fürsorge des Staates fürdie allgemeine Volksbildung. Artikel 20: „Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei." — Art. 21: „Für die Bildung der Jugend soll durch öffentliche Schulen genügend gesorgt werden. Aeltern und deren Stellvertreter dürfen ihre Kinder und Pflegebefohlenen nicht ohne den Unterricht lassen, welcher für die öffentliche Volksschule vorgeschrieben ist." Art. 24: „Bei der Einrichtung der öffentlichen Volksschulen sind die konfessionellen Verhältnisse möglichst zu berücksichtigen. Den religiösen Unterricht in der Volksschule leiten die betreffenden Religionsgesell-schasten." Die Preßfreiheit. Art. 27: „Jeder Preuße hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern. Die Censur darf nicht eingeführt werden, jede andere Beschränkung der Preßfreiheit nur im Wege der Gesetzgebung."

6. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 152

1886 - Berlin : Hertz
sondere Negierung mit zwei oder brei Abteilungen (für die innc reit, b. h. die Lanbes-Polizei-, die Oemeinbe- u. a. Angelegenheiten^, ferner für die Kirchen- und Schul-Angelegenheiten, enbtich für die Finanz- ober Domänen-, Forst- und Stener-Angelegen-heiten). Jeber Regierungsbezirk zerfällt in eine Anzahl Kreise, beren Verwaltung unter Leitung der Regierung dem für gewöhnlich aus den Rittergutsbesitzern des Kreises gewählten Lanbrat obliegt. — Unter dem Oberpräsidenten besteht in jeber Provinz für die Leitung der höheren Lehranstalten ein Provi nzial-Schnl-Kol-l e g i u m, für die Beratung aller die offen fstche Gesnnbheitspflege betreffenben Maßregeln ein Mebizinal-Kolleginrn. Diein-rilren evangelischen Kirchen-Angelegenheiten werben in jeber Provinz burch.konsistorien geleitet, neben biefen übteingeneral-©it perinten beut im Namen des Staates die Aufsicht über die kirchlichen Angelegenheiten. Die katholischen Kirchen-Angelegenheiten werben von den Bischöfen geleitet. Zur sorgfältigen Ausarbeitung der Gesetze und zur höchsten Beratung der Grunbsätze, nach benen die Verwaltung stattsinben soll, würde der Staatsrat ueu organisiert. Die Militär - Verfassung würde im wesentlichen auf die Dauer so festgestellt, wie sie von Scharnhorst ausgearbeitet und im Drange der Zeiten vorläufig eingeführt worben war. Die Grunb-lage der Heereseinrichtung ist die allgemeine Dienstpflicht; die bewaffnete Macht zerfällt in das^stehenbeheer, die Lanbwehr und den Lanbstnrm. Das stehende Heer ist zugleich die Bildungs-schule für die Landwehr; jenes allein steht immer gerüstet und schlagfertig da, auch die Landwehr aber ist mit den Waffenübungen so vertraut und ihre Einberufung so vortrefflich geordnet, daß Preußen gegenwärtig (infolge der von König Wilhelm durchgeführten neuen Einrichtungen) in wenigen Tagen ein wohlgerüstetes Herr von mehr als 600 000 Mann aufstellen kann. Was aber die preußische Armee besonders auszeichnet, ist der Geist der Ehre und ernster sittlicher Zucht, welcher in derselben gepflegt wird. Die Provinzialstände. Um feinem Volk eine größere Beteiligung an den öffentlichen Angelegenheiten zu gewähren, hatte der König schon von Wien aus am 22. Mai 1815 eine Verordnung erlassen, nach welcher eine „Repräsentation des Volkes gebil-bet werben sollte." Zunächst sollten in allen Provinzen die früheren Provinzialstänbe wieberhergestellt ober neue geschaffen, ans die-

7. Leitfaden der vaterländischen Geschichte für Schule und Haus - S. 50

1886 - Berlin : Hertz
den als weltliche Fürstentümer erhielt. An Flächenraum und Schönheit des Landes gewann er auf diese Weise viel mehr, als ihm in Pommern entging, aber es schmerzte ihn tief, daß er das pommersche Küstenland nicht erhielt, weil er von jeher den Plan hatte, Preußen zu einer Seemacht zu erheben. Die Erwerbung jener schönen Länder im Innern von Deutschland war jedoch sehr folgenreich, indem sie Preußen mit dem mittleren Deutschland in eine immer engere Berührung brachte. Friedrich Wilhelm war bei den Friedensverhandlungen auch eifrig bemüht, die Sache der Evangelischen vor jeder Beeinträchtigung zu schützen; besonders drang er mit Erfolg darauf, daß den Reformierten gleiche Rechte mit den Lutheranern zu teil wurden. 1648 Am 2 4. Oktbr. 164 8 wurde die Urkunde des westfälischen Friedens zu Münster unterzeichnet. 2v. Friedrich Wilhelms Streben in der Landesregierung. Des Kurfürsten großes Ziel. Friedrich Wilhelm war der erste brandenburgische Fürst, der mit klarem Bewußtsein das Ziel verfolgte, einen selbständigen, mächtigen Staat zu gründen, die brandenburgische Macht, unabhängig von der Stellung zum deutschen Reich, zu einer Weltmacht zu erheben. Dazu wollte er vor allem ein tüchtiges Heer bilden; um dies zu vermögen, mußte er die Steuern ganz nach Bedürfnis und ohne Widerspruch der Stände erheben können, — wenn aber das Land unter den großen Kosten des Heeres nicht erdrückt werden sollte, mußte wieder Ordnung in die Verwaltung gebracht und das Erblühen des Landbaus, wie der Gewerke befördert werden. Das stehende Heer; die Accise; die Stände. Mit der Bildung eines stehenden Heeres hatte der Kurfürst den Anfang gemacht ; im Jahre 1646 war dasselbe schon bis auf 8000 Mann gebracht. Die Stände machten viele Schwierigkeiten, die Geldmittel für die Truppenwerbungen aufzubringen, aber der Kurfürst griff dabei kräftig durch und schon im Jahre 1655 konnte er 26 000 Mann ins Feld führen. Um die vermehrten Abgaben aber für einzelne nicht zu drückend werden zu lassen, führte er eine andere Art der Steuer als bisher ein; bis dahin hatten die Grundbesitzer fast allein die Abgaben aufgebracht, jetzt wurde eine Verbrauchssteuer oder Accise auf alle

8. Geschichtsbilder aus der alten und der vaterländischen Geschichte für Volksschulen - S. 20

1880 - Berlin : Hofmann
B. Aus der vaterlndischen Geschichte. 1. Unsere deutschen Vorfahren. 1. Das Land der Deutschen oder Germanen erstreckte sich von der Nord- und Ostsee bis an die Alpen, von den Vogesen bis zur Weichsel. Nur stellenweise war es mit Hafer, Gerste, Rben, Rettichen u. dgl. angebaut, grtentheils aber mit Laub- und Nadelwldern oder Smpfen bedeckt. In den Wldern hausten Bren, Wlfe, Auer ochsen, Elenthiere n. ct. Wild. Auf den Wiesen und Berghngen wei-beten Pferde, Rinder u. a. Hausthiere. Die Flsse waren wasserreicher als heute, das Klima rauh und nebelig. 2. Das Volk. Der Krper der Germanen zeigte hohen Wuchs, groe Kraft und Ausdauer (nur nicht in der Hitze!), helle Hautfarbe, goldgelbes Lockenhaar und blaue Augen. Ihre Nahrung bestanb in wilbem Obste, Fleisch, Gemse, Milch und Meth (Gerstenbier mit Ho-nig), ihre Kleidung hauptschlich in Thierfellen, die wie Mntel um-geworfen wurden. Die Beschftigung der Männer war brauen Jagb und Krieg, baheim Waffenbung, Trunk und Wrfelspiel auf der Brenhaut. Die Weiber bauten den Acker, hteten das Vieh, spannen, webten und nhten. Die Hauptwaffen waren Schild und Speer. Lieber verlor der Deutsche das Leben als den Schilb. Der Heerbann bestanb bei Volkskriegen aus allen Freien. Einzelne Hausen unternahmen auf -eigene Hand als treue Gefolgschaft eines Huptlings Raub- und Fehdezge. Die Wohnungen oder Hfe lagen einzeln und zerstreut; mehrere bildeten eine Gemeinde, mehrere Gemeinden einen Gau. Der deutsche Charakter zeichnete sich durch Tapferkeit, Freiheitsliebe, Wahrhaftigkeit, Gastfreundschaft, Keuschheit und Treue aus. Die Viel-weiberei herrschte nie bei ihnen. Den Frauen erwiesen die Männer Ach-tung, den weisen Seherinnen Gehorsam. Der Rmer Tacitu s sagt von ihnen: Gro war ihr Krper, grer ihre Seele. Die Freiheit war ein deutsches Gut. Gute Sitten waren bei ihnen mchtiger als anders-wo Gesetze." Das Volk bestand aus Edlen, Freien und Leibeigenen. Die Tapfersten wrben als Herzge im Kriege, die Vornehmsten als Huptlinge, die Erfahrensten als Gaurichter gewhlt. Wichtige Auge-legenheiten wrben in den Volksversammlungen bei Neu- und Voll-monb auf der Malstatt berathen. In Streitigkeiten entschieb oft das Gottesurteil eines Zweikampfes ober der Feuer- und Wasserprobe.

9. Geschichtsbilder aus der allgemeinen und vaterländischen Geschichte - S. 56

1883 - Berlin : Hofmann
56 bau war der einzige Nahrungszweig; Herren und Sklaven besorgten ihn gemeinsam. Mancher berhmte Feldherr, z. B. Cincinnatus, wurde vom Pfluge hinweg zur Fhrung des Heeres berufen, legte nach dem Siege den Feldherrnstab aus der Hand und baute wieder seine Rben. Bergwerke gab es nicht, Handel nur wenig. Der Vater war Herr der das Leben seiner Kinder. Die Frauen waren meist gebildet, edel und geachtet; sie liebten den Schmuck, während die Männer sehr einfach gekleidet gingen. Die Zierde des Mannes war die Toga, ein Mantel, der der die Schultern geworfen wurde, so da ein Arm bedeckt, der andere aber frei blieb. Das Familienleben war rein und edel. Die Wohnhuser waren zweckmig aber sehr einfach, die ffent-lichen Bauten dagegen groartig, schn und dauerhaft. Noch heute erregen z. B. die appische Strae, ein langer Quaderdamm zwischen Rom und Capua, und die 3 Stunden lange Wasserleitung, die Rom mit gesundem Wasser aus dem Gebirge versorgte, die Bewunderung. Die Vergngungen der Rmer waren allerlei Kmpfe, Pferderennen, lrmende Musik und ppige Gastmhler. Die Einnahmen des Staates bestanden in einer Vermgenssteuer, in dem Ertrage der Staats-lndereien und in Kriegsbeute. Die Beamten erhielten kein Gehalt, durften sich aber auf Kosten der unterworfenen Völker bereichern. Alle Sorgfalt und Liebe richtete sich auf das .Kriegswesen, so da Rom einem groen Heerlager glich. Jeder Brger war 1620 Jahre lang als Soldat dienstpflichtig. Nur Ehrlose waren ausgeschlossen. Im Heere war hoch und niedrig, reich und arm gleich. Nur die Konsuln und Kriegstribunen behielten ihren Rang. Sie verteilten anfnglich die Stellen nach Gutdnken; spter whlte die Volksversammlung die Fhrer. Nicht selten geschah es, da einer heute gemeiner Soldat, morgen aber Haupt-mann, ja General war. Das Heer teilte sich in Legionen, anfnglich zu 3000, spter zu 6000 Mann. An der Spitze von 100 Mann stand ein Centnrio, an der Spitze von 1000 (einer Tribus) ein Kriegstribun. Fuvolk und Reiterei wirkten stets zusammen; die Legionen teilten und vereinigten sich leicht und sicher. Die Waffen bestanden in langen Schilden, Wurf- und Stospeeren. 2. Ursachen des Verfalls. Das stete Glck machte die Rmer bermtig und hart. Die erbeuteten Schtze befrderten Luxus und Schwelgerei. Die Geldgier fhrte zu Bestechlichkeit und Gewalttaten, die Genusucht zur Trgheit. Zuletzt gab es in Rom nur noch einen Vermgensadel und arme Proletarier, die ihre Stimmen bei Wahlen verkauften und immer recht viele Feste herbeisehnten. Selbst die Strenge der Sensoren, als Wchter der Sitten, konnte dem Verderben keinen Einhalt thun. Der strenge Cato seufzte: Einer Stadt, wo ein Fisch mehr kostet als ein Ochse, ist nicht mehr zu helfen." 3. Die gracchischen Unruhen (133121). Tiberius und Gajus Gracchus, die edlen Shne der vortrefflichen Cornelia, wollten aus Mitleid

10. Quellenbuch zur brandenburgisch-preussischen Geschichte - S. 71

1889 - Berlin : Nicolai
— 71 — und der Seinigen wegen aufhalten und als des Reiches offenbare und ungehorsame Ächter ferner auch bekümmern, antasten, angreifen, fahnden und mit ihnen thnn und verfahren sollen, wie man mit des h. Röm. Reiches offenbaren und ungehorsamen Ächtern billig und von Rechts wegen thnn und verfahren soll, so viel und so lange, bis sie in unsere und des Reiches Gnade und Gehorsam zurückgekehrt sind, wie Recht ist. lind was also an diesen Ächtern verübt und gethau wird, darin soll noch mag von Rechts wegen niemand missethnn noch freveln wider uns und das Reich noch sonst Wider jemand anders, noch wider geistliches oder weltliches Gericht, Landfrieden, Landgericht, Städtegericht, Freiheit oder Gewohnheit noch wider ein ander Ding, in keiner Weise. — Gegeben zu Koblenz 2c. (10. Mai). Peter Wacker. 53. Ertchuldigung der märkischen Stände in Sertiu. 1415*). lfidiein, Diplomatische Beiträge, I., 262; deutsch.) Wir huldigen und schwören Herrn Friedrich und seinen Erben, Mark- grasen vou Brandenburg, eine rechte Erbhuldigung als nnsern rechten Erbherrn, nach Ausweisung ihrer Briese, getreu, gewärtig und gehorsam zu sein, ihren Nutzen zu werben und ihren Schaden zu wenden, ohne Gefährde, fo uns Gott helfe und die Heiligen. 5)4. König Sigismund belehnt Friedrich I. endgültig mit der Mark und Kur. 1417. (Cod. Ii., 3, Nr. 1356; deutsch.) Wir Sigismnnd, von Gottes Gnaden Römischer König zc. Da wir seit der Zeit, als wir zum Römischen König erwählt worden, allzeit er- wogen haben, daß es uns und dem heiligen Römischen Reiche unzuträglich wäre, weuu die Zahl der sieben Kurfürsten, zumal sie „dieses Reiches erste Glieder und feste Säulen sind, worauf es gebaut ist"*), unvollständig bleiben sollte, und da wir den hochgeborenen Friedrich, Markgrafen von Brandenburg, des heiligen Römischen Reiches Erzkämmerer und Burg- grasen von Nürnberg, unfern lieben Oheim und Kurfürsten, fo redlich, fest, bieder, vernünftig und getren in allen Dingen allzeit erkannt und be- fuudeu und wir auch solche gute, ganze und zweifellose Zuversicht zu ihm haben, daß wir zu Gott hoffeu und gänzlich vertrauen, er werde des frag- lichen Kurfürstentums der Mark Brandenburg, feiner Kur und Zubehörung wohl würdig sein und werde und könne sie auch redlich, vernünftig und rechtlich regieren, verwesen und um uus und das Reich sich verdient machen: *) 18. Oktober, ') Worte Karls Iv. aus der Goldenen Bulle.
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