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1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 738

1888 - Berlin : Hertz
738 Zeittafel der vaterländischen Geschichte. 1640—1688 20. November 1640 1641 1648 1656 1656 18.-20. Juli 1656 1657 1660 1663 1672 1674 18. Juni 1675 1676 1677 1678 1679 1679 1685 1686 29. April 1688 1688—1713 Friedrich Wilhelm, der große Kurfürst (geboren am 16. Februar 1620). Friedrich Wilhelm's Thronbesteigung. Schwarzenberg's Ungnade und Tod. Waffenstillstand mit Schweden. Bildung eines stehenden Heeres. Der westphälische Friede. (Hinterpommern u. Kammin, sowie die Stifter Magdeburg, Halberstadt und Minden fallen an Brandenburg, Vorpommern und Schweden.) Friedrich-Wilhelms-Kanal; Gründung der Post; Bibliothek in Berlin. Bündniß mit Karl Gustav von Schweden gegen Johann Kasimir von Polen. Die Verträge von Labiau und Marienburg mit Schweden. Schlacht bei Warschau. Vertrag von Welan mit Polen; Friedrich Wilhelm erhält die volle Landeshoheit in Preußen. Friede zu Oliva; Preußen als unabhängiges Her-zoqthum bestätigt. Kampf mit den preußischen Ständen; Rhode und Kalck-stein. Huldigung der preußischen Stände. Unionsversuche; Paul Gerhardt. Krieg gegen Frankreich; Friede zu Vossem. Erneuerter Krieg; die Schweden fallen in die Marken ein. Schlacht bei Fehrbellin. Glücklicher Krieg in Pommern. Eroberung von Stettin. Eroberung von Stralsund. Vertreibung der Schweden aus Preußen. Friede zu St. Germain. Versuch zur Gründung einer Flotte. Aufnahme srauzösischer Protestanten in Folge der Aufhebung des Edicts von Nantes; französische Colonien. Allianzvertrag mit dem Kaiser. Tod des großen Kurfürsten. 1692 1689 1697 Kursurst Friedrich Iii. (geb. 11. Juli 1657) Kurfürst bis 1701, als König Friedrich I. 1701 bis 1713. Danckelmann; Kolb von Wartenberg. Stiftung der Universität Halle (bestätigt 1694). Francke stiftet das Halle'sche Waisenhaus. Krieg gegen Frankreich; Belagerung von Bonn. Friede zu Ryswick.

2. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 23

1888 - Berlin : Hertz
Die deutschen Ansiedler; freie Bauern; Dörfer; der Adel. 23 yt zahlen, worüber sie sich im Jahre 1280 mit dem Markgrafen einigten. Auch diese jährliche Bede aber verkaufte oder verschenkte der Fürst oft im voraus, und während hierdurch einzelne Rittergeschlechter an Besitz und Vermögen zunahmen, versaukeu die Markgrafen, besonders nach der Theilung des Landes, in eine peinliche Verarmung. In der Bevölkerung des Landes waren Wenden und Deutsche überall gemischt, aber deutsche Sitte gewann mit der deutschen Herrschaft, dem deutschen Recht und dem christlichen Glauben durchweg die Oberhand. Die gemeinen Wenden wurden, wie bereits erwähnt, zu Leibeigenen gemacht und blieben an den Grund und Boden des Guts, aus welchem sie geboren waren, gefesselt. Sie waren ihren Gutsherren und außerdem noch den Landesherren zu einer Menge von Diensten und Zinsen verpflichtet. Der erste Stamm der deutschen Bevölkerung für das eroberte Wendenland waren die Krieger gewesen, welche zur Bekämpfung des Heidenthums herbeigezogen waren. Sie blieben in dem Lande, welches sie erobern geholfen, und wurden von den Fürsten mit Landbesitz unter günstigen Bedingungen ausgestattet; zu ihnen gesellten sich dann die Ansiedler ans allen Gegenden Deutschlands, welche auf den Ruf von den Vortheilen dieser Niederlassung herbeiströmten. Ihnen wurde Grund und Boden in größerem oder geringerem Umfange gegen Erlegung eines bestimmten Zinses für jede Hufe erb eigenthümlich überlassen, was ein Vorzug gegen die Banern in vielen anderen Gegenden war, die ihr Land nicht als erbliches Eigenthum besaßen und nicht frei darüber schalten konnten. Ein vorzügliches Augenmerk richteten die Fürsten, die geistlichen Herren und begüterten Ritter auf die Anlegung von Dörfern. Zu diesem Zweck wurde gewöhnlich einem freien Mann, welcher die Begründung unternehmen wollte, eine Anzahl Hufen Landes gegen ein Kaufgeld überlassen, und er trat dieselben zu kleineren Theilen wieder an Andere ab, unter der Bedingung jedoch, daß sie jährlichen Zins, so wie den Zehenten von den Feldfrüchten und dem Vieh entrichten und die üblichen Dienste leisten mußten. Für sich selbst erhielt der Unternehmer eine Anzahl zinsfreier Hufen und zugleich das Amt eines Schultheiß in dem zu gründenden Dorfe mit dem Recht, Schank zu halten, Mühlen anzulegen u. f. w. Der Schultheiß nahm den Zins von den Bauern ein und führte denselben an den Grundherrn ab. Wo das Land erst urbar gemacht werden mußte, so wurde auf eine Reihe von Jahren (Freijahre) kein Zins gefordert. Als nun eine Menge von deutschen Ansiedlern sich überall verbreitet hatten, und die Anlagen dieser freien Leute durch bessere Bebauung des Feldes reichlicheren Ertrag brachten, gaben viele Grundherren auch den slavischen Leibeigenen die Rechte und Freiheiten der deutschen Bauern, damit sie mit diesen auch in den Erfolgen freier und nutzbringender Thätigkeit wetteifern möchten. In kurzer Zeit gewann denn das vorher verwüstete und verödete Land eine ganz andere Gestalt; weite Strecken waren urbar gemacht, Sümpfe und Moore ausgetrocknet und überall erblüheten fruchtbare Landstriche, wo vorher Wildniß und Oede gewesen war. Der Adel, welcher unter Albrecht dem Bären gekämpft hatte, erhielt, wie oben erwähnt, für die geleisteten Dienste zinsfreie Hufen von dem eroberten Lande; dagegen blieb er mit seinem Gefolge dem Markgrafen zum

3. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 78

1888 - Berlin : Hertz
78 Bestrafung der Raubritter; Joachim's landesväterliche Thätigkeit. fahren. Da legten ihm die Verschworenen einst bei der Jagd auf der Köpe. nicker Haide einen Hinterhalt; der Fürst wurde jedoch von einem Bauern ge» warnt, ließ seine Reisigen herbeikommen, jagte die Verschworenen aus ihrem Hinterhalt auf und uahm eine große Anzahl derselben nebst ihrem Führer gefangen. Sie erlitten zur Warnung einen schrecklichen Tod. Um das Uebel gründlich auszurotten, schickte der Fürst eine Anzahl bewaffneter Reiter mit Henkersknechten überall im Lande umher, die Landbeschä-diger aufzugreifen und sofort zuhängen. In einem Jahre wurden auf diese Weise über siebzig Junker und Knechte zum schimpflichsten Tode gebracht. Selbst die Fürsprache der angesehensten Verwandten, auch fürstlicher Personen wurde von dem strengen Joachim nicht beachtet, und als sein Onkel, der Markgraf Friedrich von Anspach, an ihn schrieb, er möchte nicht fürder gegen den Adel seines Landes wüthen, antwortete er: „Adelich Blut habe ich nicht vergossen, sondern nur Schelme, Räuber und Mörder hinrichten lassen. Wären dieses redliche Edelleute gewesen, so würden sie kein Verbrechen begangen haben." Ein ander Mal, als ein Ritter aus dem Mecklenburgischen ergriffen worden war, baten dessen zahlreiche Verwandte, nebst vielen Fürsten und Joachim's eigene Gemahlin, sowie sein Bruder für denselben, auch bot der Ritter sein ganzes Vermögen als Lösegeld; Joachim aber sagte: „Es ziemt sich nicht, daß ein Fürst die Gerechtigkeit seil habe oder Strafbare um Geld freilasse, und wenn dieser und jeder andere als Verbrecher Ergriffene hundert tausend Gnlden geben könnte, so würde doch keiner meinen Spruch ändern." Natürlich waren die Bauern und die Städte sehr bereitwillig, dem Fürsten bei seinem Unternehmen zur Ausrottung der Räubereien allen Beistand zu leisten, und so gelang es seinen ernstlichen Bemühungen, denen sich auch die benachbarten Fürsten anschlossen, die innere Sicherheit endlich wieder herzustellen und durch fortgesetzte Strenge zu befestigen. Die Marken erholten sich nun zuseheuds von den Zeiten der Noth und der Bedrängniß, und der Kurfürst konnte nach wenigen Jahren des Friedens mit Genugthuung auf die wieder erblühenden Länder sehen, welche seinem Scepter unterworfen waren. Auch außerhalb Brandenburgs wurde sein Name mit Achtung und Ruhm genannt, und die Stadt Hamburg begab sich während eines Streits der Hansestädte mit Dänemark freiwillig uuter seinen Schutz. Joachim's landesvaterliche Thätigkeit. In der That verdiente Joachim solches Vertrauen, wie der ganze Verlauf seiner eben so vorsorglichen und landesväterlichen, als strengen Regierung erwies. Wir sehen ihn später durch das ganze Land reisen, um sich eine genaue Kenntniß von allen 93er* hältuissen zu verschaffen. Ueberall wird er mit Jubel empfangen: denn man weiß von ihm, wie ein alter Schriftsteller sagt, daß er „aus gnädiger Zuneigung und Wohlmeinung kommt, um sich überall nach dem Regiments und Wesen der Städte zu erkundigen und ferner gnädiglich zu helfen und zu rathen, damit Städte und Einwohner an ihrer Nahrung zunehmen, sich bessern, Friede, Gericht und Recht bei ihnen erhalten werden." Nach dieser Reise erließ Joachim eine allgemeine Städteordnnng, worin unter Anderem auch die Einführung gleicher Maaße und Gewichte in allen märkischen Landen

4. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 96

1888 - Berlin : Hertz
96 Der Augsburger Religionsfnede^ Concil zu Trident. ihm arglos vertraute. Derselbe hatte ihm so eben die Züchtigung der Stadt Magdeburg aufgetragen, welche allein in ganz Deutschland noch muthig und zuversichtlich gegen das Augsburger Interim protestirte. Statt aber die gesammelten Truppen wirklich gegen Magdeburg zu verwenden, knüpfte Moritz heimlich Verbindungen mit einer großen Anzahl evangelischer Fürsten an, schloß ein Bündniß mit König Heinrich Ii. von Frankreich und rückte plötzlich mit beträchtlicher Kriegsmacht vor Augsburg, um „Deutschland," wie er nun öffentlich ankündigte, „aus unerträglicher, viehischer Knechtschaft zu erlösen." Kaiser Karl lag krank zu Innsbruck; er floh vor dem so unerwarteten Feinde und verstand sich zum Abschlüsse despassauervertrages (1552), durch welchen Landgraf Philipp seine Freiheit wieder erhielt und die Erledigung der Religionsangelegeuheiten auf einem binnen sechs Monaten zu haltenden Reichstage beschlossen wurde. Zu Augsburg kam endlich (1555) der berühmte Religionsfriede zu Stande, in welchem die beiden Religionsparteien versprachen, sich nicht ferner zu beeinträchtigen. Die Protestanten folltendie vor dem Paffauer Vertrage eingezogenen geistlichen Güter behalten, dagege n Geistliche, welche später erst von der alten Religion abträten, ihrer Pfründen verlustig gehen; den weltlichen Fürsten sollte das Recht zustehen, nur die Ausübung derjenigen Religion, zu welcher sie sich bekannten, in ihren Ländern zu gestatten, jedoch müßten sie jeden Unterthan, welcher wegen anderen Glaubens auswandern wolle, gehen lassen. Wiewohl dieser Frieden den Katholiken in mehrfacher Beziehung sehr Vortheilhaft war, besonders darin, daß der Uebertritt der Geistlichen für die Zukunft durch den Verlust ihrer Pfründen erschwert wurde, so ist doch seitdem der rechtliche Bestand der evangelischen Kirche in Deutschland überhaupt erst gesichert gewesen, und insofern konnten sich auch die eifrigen evangelischen Reichsstände bei den Augsburger Bestimmungen fürerst beruhigen. Joachim, welcher bis vor Kurzem noch immer aus eine Vereinigung der Religionsparteien gehofft hatte, war jetzt zu der Ueberzeugung gekommen, daß eine solche Versöhnung durch eine vom Papst berufene Kirchenversammlung nicht erreicht werden könne, und lehnte die Einladung zu dem Concil zu Trident, obwohl deshalb eine besondere päpstliche Gesandtschaft nach Berlin kam, entschieden ab. Er erklärte: „Nur wenn der Kaiser eine Kirchenversammlung berufe, werde er sie für gültig anerkennen." Ebenso lautete die Antwort der übrigen evangelischen Fürsten, und das Concil von Trident, welches nun blos von katholischer Seite abgehalten wurde, machte die Spaltung nur unheilbarer, indem es gerade die von den Protestanten angefochtenen Meinungen als ausdrückliche katholische Kirchenlehren feststellte. Kurfürst Jo ach im's Besonnenheit während der kirchlichen Streitigkeiten hatte ihm das größte Ansehen im deutschen Reiche erworben, was sich bei der Kaiserwahl Maximilian's Ii. auf die glänzendste Weise äußerte. Als der Kurfürst nach einem kurzen Krankenlager, welches ihn zu Kassel zurückgehalten hatte, nach Frankfurt a. M. reiste, kam ihm der Kaiser, umgeben von sämmtlichen Kurfürsten und den anderen Fürsten des Reiches entgegen, um ihn im glänzendsten Zuge einzuholen. Vor allen Fürsten rühmte Maximilian Joachim's Weisheit, weil ihm vor Allem des Reiches Ruhe und Wohl-

5. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 98

1888 - Berlin : Hertz
98 Bauten; Steuern; Juden; Lippold. Trotz wiederholten Mißwachses und anderer öffentlicher Plagen vermehrte sich daher des Landes Wohlhabenheit zusehends; in demselben Verhältniß aber stieg auch die Neigung zu verschwenderischem Aufwands und zu glänzender Ueppigkeit in allen Volksklassen. Joachim sah sich genöthigt, zur Beschränkung des überhandnehmenden Luxus strenge Verordnungen zu erlassen. Er verbot unter Anderem, daß bei Hochzeiten von Bürgern mehr als zehn Tische, jeder zu zwölf Personen, gedeckt werden sollten, außer einem für die Kinder und einem zwölften allenfalls für auswärtige Verwandte; woraus man einen Schluß auf die damals üblichen übertriebenen Festgelage ziehen kann. Ebenso mußte er gegen den Aufwand, welchen Männer und Fraueu mit glänzenden Kleidern trieben, einschreiten. Freilich trug das Beispiel seiner eigenen glänzenden Hofhaltung viel dazu bei, solche Verordnungen unwirksam zu machen; denn es gab keinen prachtliebenderen Fürsten als Joachim. Kostbare Feste, glänzende Turniere, Hetzen wilder Thiere und große Jagden wechselten an seinem Hofe ab. An einem Theil der Festlichkeiten konnte auch das Volk sich erfreuen: im sogenannten Thiergarten zu Berlin wurde seltenes Wild gehegt und öfter mußten die wilden Thiere mit einander kämpfen. Jährlich, am Fronleichnamsfeste, ließ der Fürst zu Berlin ein Wettrennen halten, woran sich Edelleute und Bürger beteiligten. Besonders bei der Anwesenheit fürstlicher Gäste nahmen die Festlichkeiten gar kein Ende. Ein altes Verzeichniß führt 435 zur Hofhaltung gehörige Personen ans. In den Niederlanden ließ der Kurfürst kostbare Tapeten wirken, worauf die ganze Geschichte des kurfürstlichen Hauses bildlich dargestellt werden sollte. Auch die Bauten, welche der Kurfürst ausführen ließ, waren großartig und sehr kostbar. Schon vor der Durchführung der Reformation hatte er ein Kloster neben seiner Hofburg an der Spree zum Dom umwandeln und die Särge seiner Ahnen aus dem Kloster Lehnin dahin bringen lassen. Später beschenkte er den Dom mit den in Gold gearbeiteten Bildsäulen des Erlösers und der heiligen Jungfrau und mit den silbernen Statuen der zwölf Apostel. Dann ließ er die alte Hofburg niederreißen, um sie prächtiger wieder aufzuer-banen; in allen Theilen der Mark legte er Jagd- und Lustschlösser an, Spandau aber ließ er durch zwei berühmte Baumeister in eine Festung umwandeln. Natürlich kostete sein glänzendes Hofleben ungeheure Summen Geldes, und wiewohl die Einkünfte aus den Marken sich mit der Zunahme des öffentlichen Wohlstandes ungemein vermehrt hatten, so befand sich der Fürst doch fast immer in großer Geldverlegenheit. Da halfen denn die Stände, welche ihm für die sonstige treffliche Regierung dankbar ergeben waren, immer getreulich aus, indem sie die Bierziese erhöhten und noch andere Steuern freiwillig gewährten, wogegen ihnen Joachim das Zngeständniß machte, „keine wichtige Sache, die das Land angehe, auch kein Bündniß mit fremden Fürsten ohne Beirath und Bewilligung der Landräthe (Stände) zu verhandeln." Eine andere Folge der Geldverlegenheiten des Kurfürsten war die Zurückberufung der Juden, welche sich alsbald in großer Zahl wieder in der Mark verbreiteten. Sie mußten ein hohes Schutzgeld zahlen, wußten sich aber durch Wuchergeschäfte reichlich dafür zu entschädigen. Joachim bediente sich ihrer Hülfe in vielen Geldnöthen, besonders aber war ihm ein Jude Lippold

6. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 41

1888 - Berlin : Hertz
Die Quitzows. 41 daß er im Bunde mit den magdebnrgischen Raubrittern in die Feldmarken der Stadt Brandenburg einfiel und große Viehheerden räuberisch forttrieb. Als das Land über eine solche Statthalterschaft bei Jobst Klage führte, kam dieser nach der Mark, setzte Hans von Qnitzow ab und machte an seiner Statt die Herzoge von Mecklenburg zu Landeshauptleuten. Da verbanden sich die Qnitzows mit den Herzögen von Pommern und den Grafen von Rnppin und begannen ungehindert neue Raubzüge in den Marken. Im Sturme wurde die Stadt Straußberg erobert, ein Theil der Bürgerschaft daraus vertrieben und bis in die Nähe von Berlin verbreiteten die räuberischen Schaaren Schrecken und Jammer. Auch die magdeburgischeu Ritter fielen wiederum in das Land ein, aber ein tapferer Ritter, v o n M a n t e n f f e l, stellte sich an die Spitze der Bürger Brandenburgs und schlug sie nach blutigem Kampfe aus dem Lande heraus. Um dem verwegenen Treiben der Quitzows Einhalt zu thun, ernannte Jobst den Grafen Günther von Schwarz bürg, einen ehrenwerthen, wohlgesinnten Mann, zum Statthalter, aber die Quitzows gaben demselben von vorn herein auf die frechste Weise zu verstehen, wie wenig sie sich vor ihm fürchtete»; denn als der neue Statthalter eben heranzog und bei Tangermünde über die Elbe fitzte, erwartete ihn Dietrich mit einer Ranb-schaar in einem Versteck, nahm ihm vor seinen eigenen Augen sein ganzes Gepäck fort und ritt hohnlachend davon. Als Günther sein undankbares Amt, in welchem ihn Jobst nicht unterstützte, bald darauf wieder niedergelegt hatte, waren die Quitzows und ihre übermüthigen Genossen vollends die Herren im Lande. Ungehindert zogen sie mit ihren Schaaren umher, plünderten und brandschatzten Alle, welche sich nicht mit ihnen durch freiwillige Geldopfer abfinden wollten. Viele Städte demüthigten sich ohne Widerstand unter ihrer Herrschaft und thaten ihnen sogar alle Ehre an. In Berlin gab man ihnen große Festlichkeiten, wobei, wie eine Chronik erzählt, „köstlicher Wein, allerlei Saitenspiel, und was dergleichen mehr znr Freude und Fröhlichkeit dienen möge, gewesen. Abends geleitete man die Gäste mit Laternen, Fackeln, Gesängen und anderen Freudenbezeugungen nach Hause/' Natürlich mußten die Srädte ihren in solcher Art verehrten Freunden und Beschützern außer den Schmausereien auch reiche Geldgeschenke machen. — Soweit ging der Ueber-muth der Quitzows, daß, als Herzog Jobst wieder einmal selbst in der Mark war und den Herzog Johann von Mecklenburg unter sicherem Geleit auf sein Fürstenwort nach Berlin kommen ließ, die Ritter Hans und Dietrich denselben bei Liebenwalde überfielen und gefangen nach ihrem Schlosse Plaue schleppten. Jobst war so ehrvergessen, daß er, statt sie dafür zu züchtigen, die Beute mit ihnen theilte. Die Quitzows wußten feine ewige Geldnoth zu benutzen und durch Bewilligung reichlicher Abgaben von ihrem räuberischen Verdienste seine Gunst zu gewinnen, so daß sie seinethalben ungestört ihr Unwesen forttreiben konnten. Herzog Johann von Mecklenburg versuchte nun mit Hülfe eines Bäckers von Brandenburg aus seiner Gefangenschaft zu entfliehen. Schon war er über das Eis der Havel gegangen. Aber Hans von Quitzow entdeckte die Flucht, ließ eiligst seine Leute zu Pferde steigen und jagte mit ihnen und den losgemachten Hunden der Spur des Flüchtlings nach, den sie vor Frost halb erstarrt in den Kerker zurückbrachten. Die Bürger von Brandenburg hatten versucht, sich den wilden Schaaren entgegenzusetzen, aber Haus

7. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 48

1888 - Berlin : Hertz
48 Burggraf Friedrich wird Dankbarkeit zu erweisen. Der Tod des Herzogs Jobst von Mähren gab ihm da;n die beste Gelegenheit: die Mark Brandenburg war dadurch an Sigismund zurückgefallen, unverzüglich faßte er den Entschluß, dieselbe dem Burggrafen zum Lohn für seine treuen Dienste und als ein weiteres Feld für seine erprobte fürstliche Thätigkeit zu übertragen. Friedrichs Berufung als Landeshauptmann der Mark. Im Mai 1411 erschienen Abgesandte der Stände von Brandenburg an Sigismund's Hoflager in Ungarn, um ihm zu huldigen, an ihrer Spitze der Erbmarschall der Mark Brandenburg, Caspar Edler Gans zu Putlitz. „Sie klagten dem König," wie eine alle Chronik erzählt, „der Lande Mißstand und Nothdurft und namentlich klagten sie die von Quitzow an und etliche andere Mannschaft und Landsassen und deren Helfer, die dem Lande überlegen waren mit Schlössern überall, von denen aus sie die Laude groß beschädigten, und die mit anderen Herren und Landen umher große Kriege führten; sie baten den König, daß er Rath finden möchte, daß solche Unsteuer, Krieg und Schaden beigelegt und niedergehalten werden möge. Der König antwortete, selbst könne er nicht kommen, da er, zum römischen König erwählt, arbeiten wolle, das Reich zu handhaben; aber er wolle ihnen den Burggrafen Friedrich senden, daß die Räthe gar sehr erfreut wurden, und war ihnen eine gute Zuversicht." Die Abgeordneten sagten dem König feierlich zu, daß sie den Burggrafen Friedrich als obersten Hauptmann und Verweser der Mark aufnehmen und ihm Gehorsam und Beistand leisten würden. Durch eine zu Ofen in Ungarn am 8. Juli 1411 vollzogene Urkunde wurde denn Friedrich Burggraf zu Nürnberg zum „vollmächtigenver-weser und obristen Hauptmann" der Mark Brandenburg bestellt. Es heißt darin: „Da uns die göttliche Vorsehung außer den Mühen und Sorgen der Regierung unserer Lande auch noch die Sorge und Verwaltung des heiligen römischen Reichs übertragen, so thut es wohl noth, daß wir uns Gehülfen erwählen und unsere und des Reiches Fürsten berufen, damit sie den Landen vorstehen, denen wir selbst nicht vorstehen können." „Insbesondere," heißt es dann, „liege ihm die Wohlfahrt der Mark Brandenburg am Herzen, seines väterlichen Erbes, dessen Herrschaft ihm zuerst zugefallen, und es habe ihm deshalb nothwendig geschienen, diesem Lande einen Verweser zu geben, der an seiner Statt dasselbe klüglich zu beherrschen und zu beschützen wisse, weil nur auf solche Weise zu hoffen sei, daß der Zustand der Mark und ihrer Bewohner verbessert werden könne. Deshalb, nach reiflicher Ueberlegung und in Betracht der unbefleckten und beständigen Liebe und Treue, und der verschiedenen und bewährten Verdienste, welche der hochgeborne Fürst, Burggraf Friedrich von Nürnberg, sein geliebter Vetter, Fürst und Rath ihm vielfältig treu und eifrig erwiesen, und noch erweise, und in der Hoffnung, daß seine Klugheit und Rechtschaffenheit sich am meisten dazu eigne, um mit Gottes Hülfe die Mark aus ihrer jammervollen Lage zu erretten und sie zu ihrem früheren Wohlstände zurückzuführen — übergebe und überlasse er demselben, mit Beirath feiner Edlen und Getreuen die gedachte Mark Brandenburg und verordne ihn zu einem obersten Hauptmann, Verweser und Statthalter des gesammten Landes, in der Art, daß ihm und seinen Erben alle und jede Einkünfte, Gerechtsame und Befugnisse eines

8. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 114

1888 - Berlin : Hertz
114 Das Geheimerathscollegium. eröffnete die meisten Sachen, welche schriftlich eingingen, hielt ihm Vortrag darüber und besorgte die Ausfertigung der Bescheide; er hielt auch die Landtage im Namen des Fürsten ab, erstattete demselben Bericht über die Verhandlungen und ertheilte in Auftrag des Landesherrn alle Befehle und Anordnungen. Meistens handelte er, ohne den Rath Anderer einzuholen, blos nach Rücksprache mit dem Fürsten und nach eigener Ansicht. Im Fall einer längeren Abwesenheit des Fürsten war es nun öfter geschehen, daß zur Besorgung der Geschäfte die Räthe desselben mit anderen angesehenen Männern aus dem Adel und der hohen Geistlichkeit zu einer Art Regentschaft oder Geheimerathscollegium vereinigt wurden, welches jedoch bei der Rückkehr des Landesherrn sich wieder auflöste. Allmälig mochte man die Vorzüge einer solchen gemeinschaftlichen Behandlung der Geschäfte erkannt haben, nach und nach wurde darauf ein um so größeres Gewicht gelegt, als die Sorgen des Fürsten sich im Laufe der Zeiten immer mehr erweiterten. In Folge der Reformation war die Macht und das Ansehen der evangelischen Landesfürsten überhaupt, besonders aber ihr Einfluß auf Regelung der kirchlichen Dinge und auf Gründung der Schulen bedeutend gestiegen. Dazu kam, daß das Kriegswesen allmälig eine ganz andere Einrichtung erhalten hatte: statt des Aufgebots der Lehensritter und ihrer Reisigen hatte man sich mehr und mehr gewöhnt, Söldnerheere anzuwerben, und in allen Staaten wurden bald stehende Truppen gehalten. Hierdurch, wie auch durch die Zunahme der auswärtigen Verhandlungen in Folge der Religionswirren und bei dem Herannahen des dreißigjährigen Krieges war die Nothwendigkeit einer strengen geregelten Landesverwaltung mehr hervorgetreten, und dieselbe wurde noch lebhafter empfuuden, als die brandenburgifchen Fürsten ihre Fürsorge zugleich dem Herzogthum Preußeu und bald auch der Auwartschaft auf die jülich-clevesche Erbschaft im westlichen Deutschlaude zuweuden mußten. Die Häufung wichtiger Geschäfte in den verschiedenen, zum Theil sehr entlegenen Landestheilen veranlaßte daher den Kurfürsten Joachim Friedrich, ein st e -hendes Geheimerathscollegium zur schleunigen Bearbeitung der Geschäfte einzurichten. Die geheimen Räthe sollten des Fürsten Briefwechsel führen und seine Obliegenheiten gegen das deutsche Reich wahrnehmen; ihrer Leitung wurden, nach der Stiftuugsurkunde, ferner auch die Kammergüter und die Finanzen untergeben „zur Erhaltung Treu und Glaubens in gehöriger Leistung der Zahlungen" (also zur strengereu Ueberwachuug der regelmäßigen Zahlungen), sodann die Sorge für Gewerbe und Handel, wobei sie die Bedenken der vornehmsten Städte und der Verständigen aus der Ritterschaft hören sollten, endlich das gesammte Kriegswesen mit Zuziehung der Obersten und Kriegsverständigen. Das Kirchenwesen dagegen gehörte vor das Konsistorium, die Rechtspflege unter das Hof- und Kammergericht, in welchem der Kanzler den Vorsitz führte, der auch die Landtagsverhandlungen nach wie vor allein leitete. Der Geheimerath hielt nun im kurfürstlichen Schlosse wöchentlich zwei Sitzungen, in welchen gewöhnlich der Kanzler die zu berathenden Gegenstände vortrug; doch stand auch jedem Mitgliede frei, solche zur Sprache zu bringen. Der Vorsitzende unter den Räthen selbst war der Oberst-Kämmerer. War der Geheimerath in einer Sache einstimmig derselben Ansicht, so pflegte der Kurfürst nach derselben zu handeln;

9. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 174

1888 - Berlin : Hertz
174 Spannung mit dem Kaiser wegen Schlesiens; Aufnahme französ. Protestanten. doch des Kurfürsten Kühnheit und Entschlossenheit wiederum allgemeines Erstaunen erweckt (1680). Mit dem Kaiser gerieth Friedrich Wilhelm ebenfalls in ein sehr gereiztes Verhältniß, besonders weil gerade damals auch die schlesische Erbschaftsfrage wieder in Anregung kam. Der letzte Herzog von Liegnitz war (1675) gestorben, und das Haus Oesterreich hatte sich ohne Weiteres in den Besitz seines Landes gesetzt. Der Kurfürst war zuerst noch zu sehr mit dem pom-merschen Kriege beschäftigt, um seine auf der alten Erbverbrüderuug beruhenden Ansprüche mit Nachdruck geltend machen zu können. Als er aber nach dem Friedensschlüsse mit diesen Ansprüchen hervortrat und den Kaiser aufforderte, ihm eine Zeit zu bestimmen, wo er die schlesischen Herzogtümer zu Lehen empfangen könnte, wurde er kurz abgewiesen; man gab ihm zu verstehen, das Haus Oesterreich werde niemals einen protestantischen Fürsten mitten in seinen Erbländern Fuß fassen lassen. Der Kurfürst vermochte für jetzt nicht zu erlangen, was erst sein berühmter Urenkel, Friedrich der Große, mit gewaffneter Hand erkämpfen mußte. Natürlich mußten solche Vorgänge Friedrich Wilhelm immer mehr vom Kaiser abziehen, während von Frankreich ans Alles versucht wurde, um ihn für ein Bündniß zu gewinnen. Wirklich ließ er sich zum Abschlüsse eines Vertrages bewegen (1682), durch welchen er sich freilich nur verpflichtete, den Frieden zwischen Frankreich und dem deutschen Reiche zu vermitteln. Seine Bemühungen zur Herstellung einer Einigung waren jedoch vergeblich. Neue Feindschaft gegen Frankreich; schütz der französischen Re-formirterr. Die Hinneigung des Kurfürsten zu Frankreich war nicht von langer Dauer; dieselbe widerstrebte seinem deutschen Herzen, und als er die fortwährenden Gewaltthaten sah, welche sich Ludwig Xiv. wider alle Zusicherungen gegen deutsche Länder erlaubte, konnte er es nicht länger über sich gewinnen, mit ihm verbündet zu bleiben. Vor Allem aber waren es die Verfolgungen der Protestanten in Frankreich, welche den Kurfürsten von Brandenburg, als einen ächt evangelischen Fürsten, zu sehr entrüsteten, als daß er hätte länger Ludwig unterstützen können. Friedrich Wilhelm hatte sich überall der gedrückten Evangelischen angenommen, in Polen, Schlesien, Ungarn, ja selbst in Piemont; ebenso hatte er sich schon vor vielen Jahren bei Ludwig Xiv! für die verfolgten französischen Protestanten verwendet. Der König hatte das als eine Einmischung in seine Landesangelegenheiten zwar sehr übel genommen, jedoch ziemlich höflich darauf geantwortet und die Erhaltung der Privilegien der Evangelischen versprochen. Seit dem Jahre 1681 aber wurden die Bedrückungen der französischen Protestanten immer stärker und zuletzt unerträglich. Dies bestimmte den Kurfürsten, sich Oesterreich wieder zu nähern. Vollends sagte er sich von Ludwig Xiv. los, als das von Heinrich Iv. zum Schutz der französischen Protestanten gegebene Edict von Nantes im Jahre 1689 durch Ludwig aufgehoben, die freie Religionsübung der Evangelischen verboten und dieses Verbot mit den gewaltsamsten Mitteln zur Ausführung gebracht wnrde. Nachdem die Protestanten schon vorher von allen öffentlichen Aemtern, ihre Kinder sogar von den Schulen ausgeschlossen, und ihnen aller richterlicher Schutz genommen war, begann jetzt ein grausames Bekehrungsgeschäft. Mit den Priestern zugleich wurden Dragoner in die

10. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 175

1888 - Berlin : Hertz
Der Kurfürst und Ludwig Xiv.; Bund mit Oesterreich. 175 Häuser der Protestanten geschickt, um mit Gewalt den Uebertritt zmn Katholicismus zu erzwingen. Die Evangelischen, welche ihnen zu widerstehen wagten, mußten Schmach, Elend und die bittersten Verfolgungen über sich ergehen lassen, wurden in die Gefängnisse, auf die Galeeren, sogar aufs Blutgerüste geschleppt. Um ihrer Glaubenstreue auch die Zuflucht ins Ausland unmöglich zu machen, wurde ihnen die Auswanderung verboten; so streng indeß die Grenzen bewacht wurden, so fanden dennoch an 50,000 Familien Gelegenheit, den Boden des Vaterlandes zu verlassen, Leute, welche sich fast überall durch ihre ernste Frömmigkeit und durch regsamen Fleiß die Achtung ihrer neuen Mitbürger zu erwerben wußten. Mit offenen Armen wnrden sie in den meisten protestantischen Ländern ausgenommen; aber unter allen Fürsten war Friedrich Wilhelm von Brandenburg der erste, der ihnen mit thätiger Hülfe entgegenkam. Unmittelbar nach der Aufhebung des Edicts von Nantes lud er durch eine öffentliche Bekanntmachung die flüchtigen Protestanten ein, in sein Land zu kommen, und verhieß ihnen allen Schutz und alle Unterstützung, der sie zur Begründung eines neuen Hausstandes bedürftig wären. Allenthalben waren seine Gesandten angewiesen, sie auf der Reise zu unterstützen und für ihr Fortkommen auf jede Weise zu sorgen. Er ließ ihnen die freie Wahl des Wohnortes, gab ihnen Bauplätze in Städten und Dörfern nebst dem Baumaterial, gleiche Rechte und Freiheiten mit seinen übrigen Unterthanen , Geld und andere Unterstützungen zur Errichtung von Fabriken und Manufaetureu, gewährte ihnen freie Religionsübung, den Unterhalt der Geistlichen, ein eigenes Confistorinm, Kirchen und Schulen. Die Vornehmeren, welche nach Berlin kamen, wurden vom Kurfürsten persönlich mit dem größten Wohlwollen ausgenommen; mit lebhafter Theilnahme ließ er sich von ihnen ihre Schicksale erzählen und stellten sie bei seinem glänzenden Hofe oder im Heere oder in bürgerlichen Aemtern an. An 20,000 nützlicher Unterthanen wurden auf diese Weise dem braudenburgischeu Staat gewonnen, welche in Berlin und an anderen Orten die sogenannten französischen Colonien bildeten. Natürlich war Ludwig Xiv. über diesen Schutz seiner verfolgten Unterthanen sehr erbittert, beschwerte sich darüber in sehr empfindlicher Weise, indem er auch erwähnte, er habe sich nie um die Angelegenheiten der katholischen Unterthanen des Kurfürsten gekümmert, so möge sich dieser auch nicht in die der französischen Protestanten mischen. Friedrich Wilhelm antwortete ihm jedoch sehr entschieden. Er geißelte nochmals sehr scharf das Verfahren des Königs gegen die Protestanten und fuhr dann fort: Er verfolge die Katholiken nicht und der Köuig möge nur seine evangelischen Unterthanen so behandeln, wie er seine katholischen, dann würden sie sehr zufrieden sein. Er habe es sich besonders angelegen sein lassen, Katholiken und Evangelische gleichmäßig zu schützen, Allen Gewissensfreiheit zu gönnen und die Katholiken auch zu den städtischen und höheren Aemtern zuzulassen. Der Bruch zwischen Frankreich und dem Kurfürsten war jetzt entschieden und die Folge davon war, daß sich dieser wieder um so enger an den Kaiser anschloß. Es kam am 22. März 1686 zwischen Brandenburg und Oesterreich ein geheimer Allianztractatznberlinzn Stande, in welchem Friedrich Wilhelm versprach, in allen deutschen und europäischen Angelegenheiten mi§
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