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1. Geschichte des Altertums - S. 14

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
14 Der Orient. gefangen und eroberte Memphis: Ägypten wurde persische Provinz. Kambyses war argwöhnisch und herrisch. In der Heimat empörte sich ein Mager, der sich für den Bruder des Kambyses (Bärdija) ausgab, welchen der König tatsächlich hatte ermorden lassen. Kambyses starb auf der Heimkehr an seiner Verwundung. § 10. c) Darius. Zum Sturz des Thronräubers verband sich der nächste Thronerbe Darius mit sechs edlen Persern; er wurde König. Unter ihm erstreckte sich das persische Weltreich, 5 Mill. qkm groß mit etwa 50 Mill. Einwohnern, vom Ml bis zum Iaxartes, vom Hellespont bis zum Indus. Darius ist der große Organisator des Reiches, der das Werk des Kyros vollendet hat. Wie alle großen Staaten des Orients war auch das Perserreich eine Despotie. In seinen Residenzen Susa, Persepolis, Babylon und Ekbätana, den Sitzen der Zentralregierung, umgab den König eine prunkvolle Hofhaltung. Zum Zweck der Verwaltung war das Reich in 20 Satrapien eingeteilt; der Satrap war der oberste Verwaltungsbeamte und Richter. Unter ihm blieben in manchen Gegenden die einheimischen Fürsten bestehen oder es wurden solche eingesetzt; so in den Griechenstädten, wo die Griechen sie „Tyrannen“ nannten. Im ganzen trug die Verwaltung des Reiches einen humanen, Kulturzwecke fördernden Charakter. Jede Landschaft hatte eine bestimmte Summe an Steuern zu zahlen und Truppen zum Reichsheere oder Schiffe zu stellen. An zahlreichen Orten waren Festungen angelegt, die durch Straßen verbunden waren, auf denen königliche Posten regelmäßig verkehrten. Diese Einrichtungen kamen auch dem Handel zu gute; ihm war auch der Umstand günstig, daß Darius eine einheitliche Münze prägen ließ, auf der der König als Bogenschütze dargestellt war (1 Golddareikos = 231/, jg). Von der Höhe der Kultur zeugt auch der persische Kunststil mit seinen schlanken Säulen und harmonischen Verhältnissen, der für die Monumentalkunst Indiens vorbildlich geworden ist. Das persische Reich war durch Eroberung entstanden. Somit ist es begreiflich, daß Darius es durch Eroberung zu erweitern trachtete. Er unternahm einen Zug gegen die Skythen, die

2. Geschichte des Altertums - S. 24

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
24 Griechische Geschichte. Erste Periode (bis 500). b) Wirtschaft und soziale Verhältnisse. Ursprünglich wohnten die Griechen in Dörfern, trieben Viehzucht und Ackerbau und kannten kein Privateigentum. Nach dessen Entstehung machte sich bald eine Ungleichheit des Besitzes bemerkbar. So entstand einerseits ein großgrundbesitzender, herrschender Adel, der seine bevorrechtete Stellung bald aus der Abstammung herleitete; anderseits wurden diejenigen, welche sich wirtschaftlich nicht halten konnten, gezwungen als Pächter oder Tagelöhner in den Dienst der Besitzenden zu treten; so wurde ein großer Teil der Bauernschaft unfrei oder politisch rechtlos. Umgeben von ihren Tagelöhnern und leibeigenen Knechten, die ihren Herren oft herzliche Anhänglichkeit bewiesen, führten die Adligen ein Leben ähnlich demjenigen der Ritter des Mittelalters; im Kriege kämpften sie zu Roß oder zu Wagen. Jedes Gut erzeugte der Hauptsache nach alles, was seine Bewohner brauchten, selber (Eigenwirtschaft). Mehrfache Ursachen wirkten zusammen, daß durch Zusammenziehen des Hauptteils der Bürgerschaft auf einen Punkt die Stadt entstand (Sparta, die mauerlose, blieb immer eine Vereinigung von 4—5 Dörfern). Nun waren die Städter Ackerbürger, die draußen ihre Felder hatten. Allmählich begann das Gewerbe sich zu entwickeln, am frühesten das der Töpfer und Schmiede; dazu trat in wachsendem Umfange die Schiffahrt. Im 7. Jh. nahm, im Zusammenhange mit der Kolonisation, der Handel einen mächtigen Aufschwung. Neben Rohprodukten führte man Waren aus, die schon in fabrikmäßiger Weise, und zwar von Sklaven, für die Ausfuhr angefertigt waren, wie Töpferwaren, Waffen, Schmucksachen, Zeugstoffe, Möbel. Während in der älteren Zeit reine Naturalwirtschaft mit Tauschhandel geherrscht und als Wertmesser das Rind gegolten hatte, an dessen Stelle später Kupfer oder Eisen in Barren getreten war, prägte man jetzt aus Gold und Silber Münzen. Es begann die Geldwirtschaft. Unter dieser wirtschaftlichen Umwälzung hatten die kleinen Leute, die Kleinbauern, Pächter, Tagelöhner, schwer zu leiden. Sie gerieten in Schulden. Der Zinsfuß war hoch, das Schuldrecht streng: der nicht Zahlungsfähige verlor nicht nur seine Habe, sondern wurde mit seiner Familie in die Knechtschaft verkauft.

3. Geschichte des Altertums - S. 129

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Hi. Die inneren Zustände des Reiches im 1. und 2. Jh. 129 2. Die politischen Verhältnisse. § 118. Während in der Zeit der Republik nur die Bewohner des Gebiets von Rom und seit dem Jahre 90 v. Chr. nur die Bewohner Italiens volles Bürgerrecht besessen hatten (§ 93 b), begann sich in der Kaiserzeit der Gegensatz zwichen Italien und den Provinzen auszugleichen, kam der Reichsgedanke stärker zur Geltung. Vollendet wurde diese Entwickelung durch ein Gesetz des Kaisers ^ Caracalla aus dem Anfänge des 3. Jh., wonach alle freien Bewohner der Provinzen Vollbürgerrecht erhielten. Hatte die Verfassung des Kaisertums ursprünglich auf der Teilung der Gewalt zwischen Princeps und Senat beruht (§ 107), so war sie allmählich tatsächlich monarchischer, absoluter geworden. Der größte Mangel der Verfassung bestand darin, daß eine feste Erbfolgeordnung fehlte und der jedesmalige Kaiser seinen Nachfolger bestimmte. Das hat dann zu den verwüstenden Imperatorenkämpfen des 3. Jh. geführt. 3. Die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse. § 119. a) Die materielle Kultur stand außerordentlich hoch. Der dauernde Weltfriede (von den Grenzkriegen abgesehen) kam dem Handel und Gewerbe, der Landwirtschaft und jeder Art nutzbringender Tätigkeit sehr zu statten. Die besonders im Polande hochentwickelte Landwirtschaft, die im Ackerbau, Weinbau und in der Obstkultur erstaunliche Erträge lieferte, die Entfaltung des Gewerbes, die Einrichtung von Kranken-, Sterbe- und Unterstützungskassen, der Geldverkehr, dessen Ausdehnung durch die Tatsache gekennzeichnet wird, daß seit Augustus der Zinsfuß 4—6 betrug, das alles bezeugt die Höhe der wirtschaftlichen Entwickelung:. O b) Auf der ändern Seite fuhren die Latifundien Wirtschaft mit dem Sklaventum und der Kapitalismus fort ihre zerstörenden Wirkungen auf wirtschaftlichem und sittlichem Gebiete zu üben. In den oberen Gesellschaftskreisen, in Rom und den Weltstädten des Ostens auch in den niederen, war die sittliche Verdorbenheit groß; in den Provinzen aber war das sittliche Brettschneider, Geschichtl. Hilfsbuch. I. 9

4. Geschichte des Altertums - S. 67

1892 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
I. Bis zum Sturze der etruskischen Macht und zur Ausgleichung der Stände inkom. 67 und Plebejer erhalten Gesetzeskraft.1 Die com. trib. unterscheiden sich also von den com. centur. nur durch ihren demokratischeren Abstimmungsmodus. 2. Jeder Magistrat, auch der Dictator, ist an die Provocation gebunden. 3. Das Tribunat wird wiederher- gestellt, den Tribunen und Ädilen die Sacrosanctität gewährleistet. Auch erhielten die Tribunen das Recht den Senatssitzungen zu- hörend beizuwohnen. c) Bis zum Ausgleich der Stände (366 bezw. 300). a) Nun durften die Plebejer hoffen, weitergehende Ansprüche befriedigt zu sehen. 445 brachte der Tribun C. Canuleius den Antrag durch, dafs eine rechtsgültige Ehe zwischen Angehörigen der beiden Stände geschlossen werden könne. Damit war die gesellschaftliche Gleichstellung der Stände erfolgt. Ferner wurde erreicht, dafs statt der Consuln Consulartribunen (tribuni militares consulari potestate an Zahl 3, 4, auch 6) gewählt werden dürften, — was jedes Jahr der Senat zu bestimmen haben sollte, — und dafs zu diesem Amte auch Plebejer wählbar sein sollten (thatsächlich jedoch wurden bis 400 nur Patricier gewählt). Infolge dieses Zugeständnisses wurde bald darauf (wohl 435) vom Consulat ein neues Amt, das der 2 Censoren (Schätzer), abgezweigt und den Patriciern Vorbehalten. Sie wurden alle 5 Jahre auf die Zeit von iv2 Jahren gewählt; sie hatten die Bürger nach ihrem Vermögen (ex censu) in die 5 Klassen zu verteilen, die Senats- (lectio senatus) und Ritterlisten aufzustellen; hatten später auch das gesamte Budget zu entwerfen, erhielten die Aufsicht über die Sitten und hatten in dieser Eigenschaft die Befugnis Ehrenstrafen zu verhängen (notae censoriae; senatu movere, tribu movere). 421 erlangten die Plebejer den Zutritt zur Quästur. Mit welchem Widerstreben die Patricier sich alle Zugeständnisse abringen liefsen und welchen kleinlich-boshaften und tückischen Charakter ihre Politik trug, 1) Dies ist wahrscheinlich der Inhalt des Gesetzes. Übrigens müssen schon vor dem Decemvirat die Plebiscite der plebejischen Sonderversammlungen bedingte Gesetzeskraft erlangt haben, vielleicht in dem Falle, wenn der Senat den betr. Anträgen vorher zugestimmt hatte; unbedingte Gesetzeskraft bekommen sie seit ca. 287 (lex Hortensia). Daraus ergiebt sich der bedeutende Einflufs, den seitdem die Tribunen auf die Gesetzgebung erhalten.

5. Geschichte des Altertums - S. 29

1892 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Ii. Die Zeit der athenischen Grofsmaeht (479 — 431). 29 Perser sehr gestiegen war, hatte seit der Zeit die Leitung des Staats thatsächlich in Händen gehabt. Durch Ephialtes verlor er alle Rechte aufser der Gerichtsbarkeit bei Mordklagen. In allen andern Fällen wurde diese nun von der Heliäa geübt: jährlich wurden 6000 Geschworene ausgelost, die sich in 10 Dikasterien zu etwa 500 Richtern verteilten. Bei der Besetzung aller Ämter, zu denen nicht besondere Fachkenntnisse gehörten, trat das Los an die Stelle der Wahl. Infolge des Anwachsens der Thätigkeit der Geschworenengerichte wurde durch Perikies ein Richtersold (Heliastikon), Diäten zur Entschädigung für versäumte Zeit, im Betrage von 2 Obolen (= 26 Pf.) für den Tag eingeführt; des- gleichen später Besoldungen für die Ratsherren, Soldaten u. a. Es ist begreiflich, dafs die Besoldung sowohl auf die Zusammen- setzung der Gerichtshöfe wie überhaupt auf das Volk einen ungünstigen Einflufs allmählich ausübte1. Der Zutritt zu den Ämtern wurde weiteren Kreisen eröffnet, den Zeugiten der Zutritt zum Archontat, auch den Theten das Recht gewisse Ämter zu erlangen eingeräumt. Doch wählte man bis zum peloponnesischen Kriege für verantwortungsvolle Ämter thatsächlich nur Männer aus altangesehenen Familien. Der höchste Souverän in allen das Reich und die Finanz Verwaltung betreffenden Angelegenheiten war die Volksversammlung. — Die antike Demokratie ist nach modernen Begriffen immer eine höchst aristokratische Verfassung: denn statt des modernen Arbeiterstandes existiert in den alten Staaten das Sklaventum, welches auch für die Entwickelung der griechischen Geistesbildung die notwendige Voraussetzung bildet. Die Bürger- schaft Attikas mochte etwa 100000 Köpfe zählen, dazu kamen etwa 50000 Metöken, Fremde, die gegen eine Steuer den Schutz der attischen Gesetze genossen, und vielleicht 350000 Sklaven, die aber im ganzen menschlich behandelt wurden2. 1) Noch ungünstiger in moralischer und finanzieller Beziehung wirkten die 410 eingeführten Theorika (Schaugelder), vom Staat bezahlte Gelder, um den ärmeren Bürgern den Besuch des Theaters oder sonstiger Festlichkeiten zu ermöglichen. 2) Die Bevölkerungsdichtigkeit Attikas betrug also 12000 Einwohner auf die Quadratmeile; heute beträgt sie 1500.

6. Geschichte des Altertums - S. 88

1892 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
88 C. Römische Geschichte. Dritte Periode. hingen in Rom stimmberechtigt. Die Beibehaltung der alten Stadt- verfassung für ein Weltreich war an sich eine Unmöglichkeit: daran vor allem ist die Republik zu gründe gegangen. Bald nach 241 war eine demokratische Umgestaltung der Centuriat- comitien erfolgt: jede der 5 Klassen zählte hinfort 35 centuriae maiorum und 35 centuriae minorum. — 2. Die Regierten. Die italischen Bundesgenossen (socii) wurden seit dem Kannibalischen Kriege härter bedrückt; besonders schwer lastete auf ihnen die Kriegspflicht. —- Die Provinzen wurden verwaltet von einem Consul oder Prätor nach seinem Amtsjahre (proconsul mit einem Heere, propraetor gewöhnlich ohne ein solches); für die Finanz- verwaltung und überhaupt als untergeordneter Beamter stand ihm ein Quästor zur Seite. Die Provinzialen waren vom Kriegsdienst befreit, aber zur Zahlung von Steuern, direkten (tributa) und indirekten (vectigalia: decumae, portoria, scriptura u. a.), verpflichtet. Durch das indirekte Erhebungsystem der Steuern (Steuerpächter, publicani) wurden die Provinzen furchtbar ausgesogen. Dazu waren sie für die Nobilität die Geldquelle, die ihr die Mittel für die kostspielige politische Laufbahn liefern mufste. Die einzelnen Gemeinden waren (nach altem Grundsatz!) ungleich behandelt: es gab civitates foederatae, civ. liberae et immunes, civ. liberae und die große Masse der nichtprivilegierten. Ein gewisses Mafs von Selbständigkeit behielten alle: nie griffen die Römer in den Glauben, die Sitten und Gebräuche der Provinzialen ein. b) Die wirtschaftlichen Zustände. Das Kapital hatte in Rom in erstaunlich kurzer Zeit eine aufserordentliche Bedeutung erlangt (vgl. S. 83 u.). Die Klasse der überreichen Kapitalisten setzte sich zusammen aus der Amtsoligarchie und den Rittern (ordo equester). Grofsartige Entwickelung der Geldwirtschaft. Die Kluft zwischen den wenigen Reichen und der Masse des Yolkes wurde immer gröfser. Letztere sank mehr und mehr zum reinen Prole- tariat herab. Denn der Stand der Kleinbauern, auf denen im alten Rom die Kraft des Staates beruht hatte, war geschwunden 1. infolge des Kannibalischen Krieges, 2. infolge der erdrückenden Konkur- renz der Provinzen im Getreidebau, 3. infolge der attrahierenden Macht des Kapitals. An die Stelle der Bauernhöfe waren gewaltige Latifundien getreten, die statt des Getreidebaus mehr Weinbau

7. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 59

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
59 Der Ackerbau nebst der damit verbundenen Viehzucht war die weit berwiegende Erwerbsart, der gegenber Handel und Gewerbe ent-schieden zurcktraten. Grundbesitz und Viehherden waren daher auch der wichtigste Besitz. Die Gegenstnde, deren man bedurfte, fertigte man fast durchweg selber an, wie Gerte, Kleider, Htten; man kaufte nur die, welche man nicht selber machen konnte, wie Metallarbeiten und besonders Waffenstcke; man kaufte sie aber nicht fr Metallgeld, sondern durch Warentausch; als Zahlungsmittel diente besonders das Rmd, wie wir bei der Bewertung der Rstungen des Glaukos und Diomebes ersehen. Edelmetalle wurden zwar hoch geschtzt, dienten aber nur zum Schmucke nicht zur Wertbestimmung von Waren. 5l Gewerbe und Handel. Das niedere Handwerk fehlte ganz, weil jeder Grundbesitzer in Leder, Holz und Eisen, seine Frau und Tchter in Flachs und Wolle au arbeiten verstanden, und sogar der König Pflug und Axt ebenso aut fhrte, wie Turmschild und Lanze. Doch finden sich beachtensw^te Anfnge der hheren Gewerbearten, die eine grere Einsicht oder Be-schicklichkeit erforderten- ihre Vertreter, oder gemeinnutzige Leute genannt, standen eben deshalb in hohem Ansehen; es waren Seher, Snger, Kunsthandwerker, rzte und Herolde. brigens mssen von den hochgeachteten ffentlichen Herolden, die sowohl selbst unver-letzlich waren, als auch ihren Begleitern Schutz und Sicherheit boten, die huslichen Herolde unterschieden werden, die mit jenen nur den Namen xvqv'z gemein hatten, im brigen aber als freie Aufwarter die gewhnlichen huslichen Dienstleistungen in Hof, Kche und Speisesaal verrichteten. Der Handel, besonders der berseeische, lag damals in den Hnden der Phoiniker; weil diese nebenher noch gern Menschenraub trieben, so waren die Handelsleute (ol Tt^rjxr^eg) berhaupt bel beleumundet. 52. Das Frstenhaus. Das Frstenhaus diente nicht nur dem Aufenthalte der frstlichen Familie mit ihrer Dienerschaft, sondern auch wirtschaftlichen Zwecken; dazu mute es Raum fr die (Berontensitzungen bieten; als Wohnort des Herrschers und Sitz der Regierung mute es zudem stark befestigt und so umfangreich sein, da auch noch viele andere Burger fr sich und ihre Habe bort eine Zuflucht in der Not finden konnten. Das homerische Frstenhaus lag daher in der Regel auf einer leicht zu ver-teibigenben Anhhe von betrchtlicher Ausbehnung, war rings ummauert und hatte meist nur einen einzigen Torbau als (Eingang, der als der gefhrbetste Punkt so eingerichtet war, ba bort mglichst viele Uer= teibiger Platz finben konnten. Im Innern lag eine groe Anzahl verschiebenartiger, meist einstckiger (Bebube, die enttveber Durch breite Korribore ober enge Gnge getrennt waren ober sich an Hofe vonosl

8. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 138

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
138 turmae (Schwadronen) zu je 30 Mann eingeteilt wareni die turma bestand aus 3 decuriae zu je 10 Mann (Beritt). Ad Ii. Mit dem Anwachsen der kriegerischen Unternehmungen empfanden die besser gestellten Brger den Kriegsdienst als drckende Last und suchten nicht selten durch (Bestellung eines Ersatzmannes davon frei zu kommen. Diesem Umstnde trug Marius Rechnung, indem er das Werbesystem einfhrte, so da nunmehr das Heer aus brgerlichen Sldnern bestand, die sich auf 20 Jahre verpflichten muten, sobald ein Krieg ausbrach, zur Fahne zu eilen. Namentlich drngten sich jetzt die rmeren Brger zum Kriegsdienste, da ja nunmehr der Krieg eine Erwerbsquelle fr sie bildete. Wenn der Sold, Stipendium, (stipendia facere oder merere [mereri] Kriegsdienst tun, einen Feldzug mitmachen usw.) auch nicht sehr hoch war (10 asses = 50 Pfg. tglich), zumal sich der Soldat noch davon die Lebensmittel be-schaffen mute, so standen dem Soldaten doch bei siegreichen Feldzgen noch besondere Belohnungen, Anteil an der Beute und viele Auszeichnungen in Aussicht. Auerdem erhielt der Soldat nach Beendigung seiner Dienstzeit (finis stipendiorum) seit Sulla eine honesta missio, d. h. es wurde ihm in einer Militrkolonie ein Landsitz zu eigen gegeben. 3n der Kaiserzeit gab es dafr meist eine Geldprmie (vgl. unsere Unteroffiziersprmie von 1000 Mark nach zwlfjhriger Dienstzeit). Da die Heere aber auf den Namen des Feldherrn vereidigt wurden, der sie in Sold nahm, so waren sie nunmehr zumeist Werkzeuge der ehrgeizigen Fhrer. Die taktische (Einheit der Legion bildeten nun nicht mehr die Manipeln, sondern die Kohorten (s. unten!). Auch der Rangunterschied zwischen den Manipeln fiel jetzt fort. Zwar blieben noch die Namen hastati, principes, triarii bestehen, aber sie hatten weiter keine Bedeutung (vgl. unsere Fsiliere, Musketiere und Grenadiere) Auch die Bewaffnung mit dem Pilum (f. unten!) statt der Stolanze (hasta), die seit Camillus nur noch die Triarier fhrten, wurde jetzt vollstndig durchgefhrt. Mit der Ausbreitung des rmischen Staates kamen zu den rmischen Legionen noch hinzu die Aufgebote der italischen Bundesgenossen, socii nominis Latini, welche alarii genannt wurden, weil sie auf dem Flgel des rmischen Heeres kmpften. Ihre Befehlshaber waren die praefecti soci(or)um. Zu den Kriegen auerhalb der italischen Landesgrenzen wurden auch noch aueritalische Hlfstruppen, auxilia, herangezogen. Besonderen Ruf unter diesen auxiliares hatten die kretischen Bogenschtzen, die balearischen Schleuderer und die Reiter der (Ballier, Germanen, Thraker, Numidier. ad Iii. 3n der Kaiserzeit wurde das stehende Heer eingefhrt. Der oberste Kriegs-Herr ist jetzt der Kaiser, der auch die Offiziere fr die Legion ernennt. Aus der cohors praetoria (f. unten!) entwickeln sich jetzt die 9 (spter 10) co-hortes praetoriae, je 1000 Mann, welche die Leibgarde der Kaiser bildeten. 3t. Dos rmische Heer seit Marius unter besonderer Verckfichtigung der Zeit Lsars. a) Die Heeresabteilungen und ihre Feldzeichen. Das Heer bestand aus einzelnen Legionen, legiones, die seit Csar Nummern und z. T. Ehrennamen tragen, z. 33. Victrix, Germanica, Alaudarum, Ferrata, usw. (vgl. die Ehrennamen deutscher Regimenter, zumeist Namen von berhmten Heerfhrern.) *) i) Alle Bergleiche mit unserer deutschen Heereseinrichtung treffen natrlich nur annhernd zu; aber Ein Begriff mu bei dem Worte sein" (Goethe, Faust).

9. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 296

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
- 296 der Altis und ebenso das 192,27 m lange Stadion, fr das die Ab-hnge des Kronoshgels den Zuschauerraum bildeten, und das Hippo-drom in ihrer einstigen Pracht deutlich erkennen. 5. Dos Olympia-Museum, das sog. Syngreion. hat seinen Namen von seinem hochherzigen Stifter, dem athenischen Bankier Syngros, und ist nach den Plnen des Geh. Vaurates Adler in Berlin und Professors Drpfeld auf der Sttte des alten Olympia erbaut. Abgesehen von einigen Metopen des Ieustempels, die 1829 nach Paris in den Louvre wanderten, sind alle Originalfunde, die nach griechischem Gesetze im Lande bleiben mssen, dort untergebracht, während wertvolle Gipsabgsse sich im Albertinum in Dresden und in Berlin, wo ein neues Olympia-Museum erbaut wird, befinden. 67. D. Delphi. Lage von Velphi. Delphi liegt an dem Wege, der durch die Thermopylen und Boiotien direkt nach dem Peloponnes fhrt. 2. Geschichte seiner Ausgrabung. Nachdem durch den Befehl des Kaisers Theodosius I. im Jahre 393 die berhmten heidnischen Kultsttten dem Untergange geweiht waren, war es infolge hufiger Erdbeben um den hl. Bezirk in Delphi noch schneller geschehen als um die Sttte der berhmten Festspiele in Olympia. Dem 19. Jahrhundert war die Ausgrabung vorbehalten. Schon hatten Deutsche (Ulrichs, K. O. Mller im Verein mit (E. Curtius, sowie H. Pomtow) und Franzosen in edlem Wetteifer wiederholt an einzelnen Stellen den Spaten angesetzt und wertvolle Schtze aus dem alten Delphi ans Tageslicht gefrdert, aber zu einer systematischen vollstndigen Ausgrabung kam es erst, als im Jahre 1891 die franzsische Negierung denn die Lorbeeren, welche die Deutschen in Olympia sich erworben hatten, lieen die Franzosen nicht schlafen -die Mittel dazu bereit stellte. Welche Kosten das verursachte, knnen wir ermessen, wenn wir bedenken, da das auf der Sttte des alten Delphi stehende Dorf Kastri erst abgebrochen und weiter westlich wieder aufgebaut werden mute. Zwar ist schon seit 1901 die Arbeit, die mit groer Umsicht der Direktor der franzsischen Schule" in Athen, Th. Homolle, leitete, beendet, aber die mit Spannung erwartete Verffentlichung der wissenschaftlichen Ergebnisse steht noch aus. 3. Ergebnisse der Ausgrabungen. Wie in Olympia, so waren auch aus dem hl. Bezirk in Delphi schon vor der Verschttung sehr viele Kostbarkeiten gerettet . Bereits

10. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 67

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
67 61 Vorbereitungen zur Auffhrung. Dichter, welche an einem tragischen Wettkampfe teilnehmen wollten, reichten ihre Dramen bei dem zustndigen Archon ein und baten um berweisung eines Chores. Der Archon prfte die Dramen und be-willigte je nach Befund den Chor. Zugleich mit der Bewilligung des Chores bestimmte der Archon einen wohlhabenden Brger als Choregen (xo^ydg). Dieser hatte die sogenannte Choregie zu leisten, d. h. er hatte einen Chor zusammen zu bringen und die Kosten fr dessen Ausstattung, Unterhaltung und Einbung, sowie fr das bungslokal zu tragen, auch einen Chormeister und die Musik, d. h. die Fltenspieler, fr die Auffhrung zu stellen und zu besolden. Die Kosten fr den Choregen werden in einem gegen Ende des 5. Jahrhunderts stattgehabten Wettkampfe auf 3000 Drachmen (=2400 Mk.) angegeben. Ein geringer Teil der Kosten war durch den Theaterpchter (d-eatqotko^g) aufzubringen, welcher fr eine bestimmte Summe das Theater mit seinen Baulichkeiten vom Staate pachtete, mit der Verpflichtung, die Anlage im Stande zu halten, und mit dem Rechte, das Eintrittsgeld (&6wqlx6v) fr sich zu erheben. Ein solches Eintrittsgeld hatte ursprnglich berhaupt nicht bestanden, da wegen des religisen Charakters der Feier jedem Teilnehmer der Ein-tritt frei stand. Als dies mit der Zeit zu Streitigkeiten um die Pltze fhrte, begann man ein Platzgeld zu erheben, welches seit der Aus-bildung der schrankenlosen Volksherrschaft durch Perikles jedem Brger aus der Staatskasse gezahlt wurde, in welche es dann freilich der Theaterpchter zum Teile wieder zurckfhrte. Auch sonst mute die Staatskasse einen bedeutenden Teil der Kosten fr die Festspiele aufbringen, teils an Honoraren fr die angenommenen Dramen, teils an Preisen fr Schauspieler. Die Hauptschauspieler wurden vom Archon geprft und auf Staatskosten den Dichtern zugewiesen. Nachdem so der Dichter den Chor und die Hauptschauspieler erhalten hatte, begann die Einbung des Stckes unter der Oberleitung des Dichters, welcher auch die Kostme und Dekorationen bestimmte und die ganze Inszenierung besorgte. 62. Theater. Nach dem bei einem Wettstreit zwischen Pratinas, Ehoirilos und Aischylos erfolgten unglcklichen Einsturz der Holzgerste des Zuschauer-raumes (500-497) stellte man unter Benutzung des sdstlichen Ab-Hanges der Akropolis zunchst feste und sichere Sitze fr die Zuschauer her und nahm dann allmhlich jene prachtvolle Anlage des groen Dionysos-Theaters in Angriff, deren Reste durch Professor Drpfeld seit 1886 ausgegraben wurden, nachdem der Berliner Architekt Strack das Vorhandensein derselben 1862 festgestellt hatte. Wann der Bau des steinernen Theaters begonnen wurde, ist mit Sicherheit nicht zu ermitteln- der Redner und Finanzmann Lykurgos (s. S. 53) hat gegrndeten Anspruch darauf, als Vollender des 30000 Personen fassenden Baues zu gelten (um 330). Die groen Tragiker hatten zwar ein
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