32
Geschichte der ffiitecficn.
eiaot. Mit dem zwanzigsten Jahre wurde der Athener Bürger und erhielt
Zutritt zu der Volksversammlung. Mit dem dreißigsten Jahre erhielt er das Recht, sich zu einem Amt wählen oder auslosen zu lassen, in den Rat einzutreten oder als Richter in einem der großen Geschworenengerichte zu sitzen, die immer mehrere hundert Richter zählten. Als Geschworener empfing er eine kleine Geldentschädigung. So war immer ein außerordentlich großer Teil der Bürgerschaft im Dienste des Staates tätig, sei es im Heeres- und Flottendienst, sei es als Geschworene, Ratsherren oder Beamte.
Bolksver- Der Volksversammlung stand in allen politischen Fragen die
sammlung. Scheidung zu. Natürlich war nie das gesamte Volk anwesend,
besonders die Landbewohner wurden häufig durch die Entfernung am Erscheinen verhindert-, es trug nicht zum Besten des Staates bei, daß die niedere städtische Bevölkerung überwog. Mit Gebet wurde die Versammlung eröffnet. Nachdem dann der Vorsitzende einen Gegenstand zur Beratung gestellt hatte, fragte ein Herold, wer reden wolle. Jeder Bürger durfte das Wort ergreifen und auch Anträge stellen; doch trug er auch die Verantwortung für seinen Antrag und konnte, wenn dieser den Gesetzen widersprach, zur Verantwortung gezogen werden.
Beaml- Unter den Beamten nahmen die Archonten nicht mehr, wie früher, die oberste Stellung ein. Sie waren nur noch Leiter der Schwurgerichte; ihre übrigen Befugnisse hatten sie verloren. Einer von ihnen, der noch den Namen Archon König trug, hatte den Vorsitz im Areopag. Dieser Gerichtshof hatte an Macht eingebüßt; er besaß nicht mehr das Recht der Oberaufsicht über das politische und private Leben (vgl. § 19), sondern übte nur noch die Blutgerichtsbarkeit aus. Das einflußreichste Amt war jetzt das der zehn Feld Herrn (Strategen).
Es ist leicht begreiflich, daß durch die große Machtstellung Athens auch Oonbti und das wirtschaftliche Leben gefördert wurde. Der Piräus wurde jetzt Gewklbe. ^ h^H^ste Handelshafen Griechenlands. Dort lagen immer zahlreiche Schiffe, die Getreide von den Küsten des Schwarzen Meeres oder Linnen und feingewebte Gewänder aus dem Orient oder Wein, Früchte, Fische, auch Sklaven herbeigeführt hatten; andere Schiffe wieder wurden mit athenischen Waren, mit Ol, Vasen und Krügen, Lederwaren, Waffen und anderen Metallarbeiten belastet, um sie in die Ferne zu führen. Infolgedessen erblühte das G e w e r b e; die Fabriken vermehrten sich, der Wohlstand wuchs, freilich stieg auch die Zahl der Sklaven, die nicht viel geringer war als die der Bürger. Sie wurden meist milde behandelt, waren aber rechtlos und konnten verkauft werden wie irgend ein anderer Besitz.
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34 Geschichte der Griechen.
1. Die Sp artiaten, d. H. die herrschenden Dorier, der Rdel des Landes. Sie allein waren an der Verwaltung des Staates beteiligt und besaßen den größten und besten Teil des Landes.
2. Die Umwohner, d.h. die rings um Sparta wohnenden Rchäer, die sich nach kurzem widerstände freiwillig unterworfen hatten! Sie waren ohne politische Rechte, aber persönlich frei. Sie trieben R&erbau, Gewerbe und Handel und waren zur Zahlung von Rbgaben verpflichtet.
3. Die Heloten, d. H. die nach längerem Kampfe unterworfenen Hchäer. Sie waren Leibeigene des Staates und mußten den Sp artiaten die Felder bestellen oder sonstige Knechtesdienste leisten. Da sie die Spartiaten an Zahl weit übertrafen, so wurden sie aus Furcht vor Rufständen streng überwacht und häufig ungerecht und grausam bestraft.
3. Lykurgs Gesetzgebung. 3n Sparta regierten immer zwei Ho'" Könige zugleich; man führte ihr Geschlecht auf Zwillingsbrüder aus dem hause der herakliden zurück (§ 23, 1). Rber zwischen den beiden Königsfamilien, zwischen Königen und Rdel und zwischen den Spartiaten und Achäern herrschte andauernd heftiger Streit, der den Staat in die größte Gefahr brachte, Rus ihr wurde Sparta durch die Gesetzgebung Lykurgs (um 880 v. (Ihr.) gerettet.
Lykurg Lykurg entstammte nach dem Bericht der griechischen Geschicht-
schreiber aus königlichem Geschlecht und verwaltete eine Zeitlang als Vormund seines minderjährigen Hessen das Königs amt. Dann lernte er im Ausland die Einrichtung anderer Staaten, besonders die von Kreta, kennen. Da baten ihn seine Mitbürger, die Verwirrung in Sparta durch eine Gesetzgebung zu beseitigen. (Er kehrte heim und erhielt zu diesem Werke die Zustimmung des Orakels zu Delphi. Hun ordnete er durch Gesetze die Verfassung des Staates und das Leben des Volkes. Hach feierlicher (Einführung seiner Gesetze verließ er Sparta und starb im Ruslande.
a) Die Verfassung:
Könige 1. Die beiden Könige blieben die obersten Priester und Heer-
führer, doch ihre Regierungsgetvalt wurde beschränkt.
Ratöeraiten 2. Die Gerusia, ein Rat von 28 Riten von mindestens 60 Jahren,
hatte alle wichtigen Dinge zuerst zu beraten, famm^ungen Volksversammlung umfaßte alle Spartiaten vom
30. Jahre an und trat immer zur Zeit des Vollmondes zusammen; sie hatte über die Wahl der Beamten, über Gesetze und Verträge, über Krieg und Frieden durch Abstimmung zu entscheiden.
Spartiaten
Umwohner
Heloten
Lykurgs Ge-
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§. 33,2. Der 5. und 6. König und die Änderung der römischen Verfassung. 213
zugleichen, und die Sicherheit des Staates dadurch zu erhöhen. Tul-lius machte deshalb das Wahlrecht und den Heeresdienst nicht mehr von der Herkunft sondern von dem Vermögen abhängig, sodaß jeder freie Einwohner zur Teilnahme an der Staatsregierung gelangen konnte. Rom wurde in 4 städtische und 26 ländliche Bezirke (Tribus) und die gesamte Bevölkerung in fünf Vermögensklassen eingeteilt. Die zur 1. Klasse Gehörigen mußten wenigstens 100 000 Aß (ungefähr 7800 M.), die der 2. Klasse 75 000, die der 3. Klasse 50 000, die der 4. Klasse 25 000, die der 5. Klasse 12 500 Aß im Vermögen haben. Diejenigen Einwohner, deren Besitz die Höhe der 5. Klasse nicht erreichte, hießen Proletarier und waren weder zu Steuern noch zum Kriegsdienst verpflichtet. Nach den 5 Vermögensklassen war auch der Heeresdienst geordnet. Die gesamte Bewohnerschaft war in 193 Centurien (Abteilungen) eingeteilt, von welchen 18 die Reiter oder Ritter und 175 das Fußvolk enthielten. Auf die 1. Vermögensklasse kamen 18 Centurien Reiter und 80 Centurien Fußvolk; auf die 2., 3. und 4. Klasse je 20, auf die 5. Klasse 30 Centurien; aus die Werkleute und Spielleute, welche dem Heere beigegeben waren, kamen je 2; die Proletarier bildeten zusammen eine Centurie. In den Volksversammlungen hatte jede Centurie eine Stimme; die erste Klasse hatte deshalb, wenn die Centurien derselben einig waren, stets die Entscheidung in den Händen. Jeder Bürger war vom 17.—40. Jahr zum Kriegsdienst im Felde, vom 40.—60. Jahre zum Besatzungsdienst in den Städten verpflichtet. Da der Besitz wechselte, so wurde alle fünf Jahre eine neue Vermögensab-schätzung (ein Census) vorgenommen.
Servius Tullius hatte aber durch diese Verfassungsänderung so sehr den Haß der Patrizier aus sich geladen, daß eine Verschwörung gegen ihn entstand, infolge deren er von feinem eigenen Schwiegersohn, Tarquinius Supsrbus, gestürzt und ermordet wurde.
Die Sage berichtet darüber in folgender Weise: In seiner Familie hatte der gute König viel Kummer; er besaß keine Söhne sondern nur zwei Töchter, die beide Tullia hießen. Die eine war eine fromme, sanfte und edle Jungfrau, ihre Schwester dagegen war ungestüm, leidenschaftlich und herrschsüchtig. Beide vermählte Servius zwei ihnen ähnlichen Männern, den Söhnen des erschlagenen Königs Tarquinius Priscus, und zwar gab er die sanfte Tullia dem herrschsüchtigen Lucius, die ungestüme Schwester dem gutmütigen Ar uns. Allein die Hoffnung des Vaters, die heftigen Gemüter durch die Verbindung mit einem sanfteren zu mildern, schlug fehl: die leidenschaftliche Tullia tötete ihren Gemahl und Tulius seine Gemahlin, worauf sich beide mit einander vermählten. Dem herrschsüchtigen Ehepaar regierte nun der greise Servius
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Extrahierte Personennamen: Servius_Tullius Tarquinius_Supsrbus Servius Königs_Tarquinius_Priscus
228
Dritter Abschnitt. Zweiter Zeitraum.
und L. Sextius für die Plebejer: 1) Ermäßigung der Schulden
durch Abzug der entrichteten Zinsen, 2) Anteil an dem Staatslande, von welchem kein Bürger über 500 Morgen besitzen dürfe, 3) Ersetzung der Kriegstribunen durch zwei Konsuln, wovon jedesmal einer aus den Plebejern zu wählen sei. Zehn Jahre lang traten die Patrizier diesen Forderungen entgegen; da gaben sie endlich nach. 366 traten die sogenannten licinischen Gesetze in Kraft, und Lucius Sextius wurde der erste plebejische Konsul.
Von dem Konsulate war jedoch die Rechtspflege getrennt und dafür ein neues Amt, die Prätur geschaffen worden, das nur den Patriziern zugänglich sein sollte. Aber nach und nach fielen auch die letzten Vorbehalte der Patrizier. 356 erhielten die Plebejer Zutritt zur Diktatur, 351 zur Censur, 337 zur Prätur und endlich 300 auch zum Pontifikate, der Oberpriesterwürde. Dckmit waren die letzten Schranken für die Plebejer hinweggeräumt und die volle Gleichstellung der Stände durchgeführt. Zur Feier der Versöhnung wurde der Göttin Concordia (Eintracht) ein Tempel errichtet.
Die Schließung der Kluft zwischen den beiden Ständen, welche die Patrizier durch Aufgabe ihrer überkommenen Vorrechte endlich herbeiführten, wird durch folgende Sage veranschaulicht: Auf dem römischen Markt war infolge eines Erdbebens ein großer Spalt entstanden. Die sibyllinischen Bücher, welche Prophezeihungen für alle Unglücksfälle des Staates enthielten,, sagten aus, der Spalt werde sich schließen, wenn Rom das Beste und Stärkste, was es besitze, hineinwerfe. Da bestieg ein Jüngling, Marcus Curtius, sein Roß, weihte sein Leben den unterirdischen Göttern und stürzte sich hinab in den Abgrund, welcher sich alsbald über ihm schloß.
Die Staatsämter. Außer der Priesterschaft zählte die Republik folgende, meist jährlich gewählte, höhere Staatsbeamten: 1) Die beiden Konsuln oder an deren Stelle in gefahrvollen Zeiten der für 6 Monate gewählte Diktator als Staatsleiter; 2) die beiden (später 16) Prätoren als Leiter des Gerichtswesens; 3) die beiden Censoren, welche alle 5 Jahre (Lustrum) gewählt wurden. Diese besorgten den Census d. H. die Schätzung des Vermögens und der darauf gegründeten Einteilung der Bürger in Centurien und bildeten die Sittenpolizei, als welche sie solche Vergehen gegen das öffentliche Wohl und die Sitte zu rügen und zu strafen hatten, welche gerichtlich nicht verfolgt werden konnten. 4) Die Ädilen, welche über das Gesundheitswesen, die öffentlichen Gebäude und den Marktverkehr zu wachen und für die öffentlichen Spiele zu sorgen hatten; 5) die beiden (später 4—10) Quästoren, welche die Staats- und Kriegskasse zu verwalten hatten.
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§. 44. Cornelia und die beiden Gracchen.
255
Bildung folgten, ergaben sich bei weitem die meisten Vornehmen dem zugleich mit in Rom einziehenden griechischen Sittenverderbnisse.
Durch die Siege der römischen Heere strömten unermeßliche Reichtümer nach Rom; prächtige Bauten stiegen allenthalben empor und glänzten in griechischem Schmucke; Üppigkeit, Genußsucht und Verschwendung nahmen überhand, und vergeblich steuerte der alte, einfache Cato denselben. Ein neuer schroffer Gegensatz entstand in der römischen Bürgerschaft, indem sich die reichgewordenen Patrizier und Plebejer nebst ihren Nachkommen als Stand der Vornehmen (nobiles) oder Optimalen von dem übrigen Volk absonderten, das Gemeindeland in Händen hielten und die Staatsämter unter sich zu verteilen wußten. Geschah es einmal, daß ein talentvoller Mann niederer Herkunft gegen ihren Willen zu einem höheren Amt gewählt wurde, so wurde er als Neuling (homo novus) in ihren Stand ausgenommen. Die höheren Beamten bereicherten sich bei der Verwaltung der Provinzen; der Geldadel (die Ritter) pachtete die Zölle in denselben und vermehrte seinen Besitz durch Erpressungen, durch Geldanleihen oder Handelsgeschäfte. Mit den erworbenen Mitteln kauften sie die Ländereien der kleinen Bauern zu großen Gütern zusammen und ließen dieselben durch Sklaven bebauen, deren Unterhalt nur wenig kostete. Die Folge war, daß der wohlhabende Mittelstand, aus dem Roms Macht hervorgegangen war, verschwand und es bald nur noch Reiche und Arme gab. Die letzteren entfremdeten der Arbeit und suchten den in den Kriegen ausgebildeten Hang zum Nichtsthun dadurch zu befriedigen, daß sie sich von den Reichen Gaben spenden ließen und einen schändlichen Gebrauch von ihrem Stimmrechte in den Volksversammlungen machten. Wer ihnen das meiste Geld gab, Brot und Korn verteilte oder durch glänzende öffentliche Spiele die Gunst des Volkes erstrebte, ging, auch wenn er sonst tüchtigeren Männern nachstand, in der Regel siegreich aus den Wahlversammlungen hervor. Mit Recht konnte daher der numidische König Jugurtha von dem Rom der damaligen Zeit sagen: „Rom, wie bist du so feil geworden; wenn sich ein Käufer fände, du wärest zu erkaufen."
§. 44. Cornelia mul die ßeitlen Smcrfien.
Cornelia. Jener Quästor, mit welchem die Numantiner unterhandelt hatten, Tiberius Sempronius Gracchus, war ein Sohn der Cornelia, einer Tochter des ältern Scipio. Diese, eine der edelsten Frauen Roms, Hatte ihren Gemahl frühzeitig verloren und widmete
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Extrahierte Personennamen: Cornelia Cornelia Cornelia Tiberius_Sempronius_Gracchus Tiberius Cornelia Scipio Scipio
324
Dritter Abschnitt. Dritter Zeitraum.
Gegenwart der Priester die Trauung statt, wonach es üblich war, die junge Frau über die Schwelle der Hausthüre ihres Gemahls zu tragen. Bisher war der Vater ihr Herr und Richter gewesen; durch , die Heirat wurde der Gemahl ihr Vater und Beschützer. Ihre Mitgift, und was sie erwarb, war Eigentum des Mannes; nach dessen Tod erbte sie einen Kindesteil und hatte überhaupt die Erb-schastsrechte wie eine Tochter. Schon Romulus soll den Frauen besondere Vorrechte eingeräumt haben. Der Mann mußte der ihm begegnenden Matrone ausweichen; anstößige Reden und ungeziemende Handlungen gegen Frauen wurden hart geahndet. Dafür, daß die römischen Frauen beim gallischen Brande (§. 36, 2) dem Staate ihr goldenes Geschmeide dargebracht hatten, wurde ihnen die Ehre zu teil, daß bei ihren Begräbnissen Gedächtnisreden gehalten wurden. Ebenso durften sie, was nur den höchsten Amtspersonen gestattet war, auf einem Wagen ausführen. Man erlaubte ihnen die Teilnahme an öffentlichen Festen und Mahlzeiten, den Besuch des Theaters und der Kampfspiele, die Mädchen besuchten die Schulen und waren nie so von der Männerwelt abgeschlossen, wie dies in Griechenland und im Orient der Fall war. Und doch widmeten sich die römischen Frauen bei aller Freiheit, die man ihnen einräumte, vorzugsweise der Leitung des Hauswesens. Das Haus war ihr Wirkungskreis; .hier sah man die angesehensten Frauen mitten unter ihren Mägden spinnen und weben, die Küche besorgen, die Kinder beaufsichtigen und anleiten und alle Geschäfte bewerkstelligen helfen, die einer thätigen Hausfrau wohl anstehen. Und welchen Einfluß die römischen Frauen daneben in öffentlichen Angelegenheiten übten, ist uns schon bekannt; wir wollen hier in der Kürze darauf zurückkommen und die Namen derjenigen zusammenstellen, welche sich in der Geschichte ausgezeichnet haben.
Als die Römer ihre Stadt erbaut hatten, ließ Romulus die Sabinerinnen rauben. Es entstand Krieg, und Tarpeja fiel als Opfer ihrer thörichten Eitelkeit und Habsucht. Die geraubten Sabinerinnen dagegen stürmten mutig zwischen die Kämpfenden, stifteten Frieden und erwirkten die Übersiedelung der Sabiner nach Rom. Die kluge Tanaquil bewog ihren Gemahl, die königliche Würde zu erstreben, und verschaffte nach dem Tode desselben ihrem Schwiegersohn durch Fassung und Gewandtheit die Krone. Die beiden Tullia, Enkelinnen der Tanaquil, waren von Gemüt sehr verschieden ; während die eine den Ränken der Schwester erlag, verschuldete die andere den Tod ihres eigenen Vaters. Die edle Lu-
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118
Zweiter Abschnitt. Erster Zeitraum.
und erhielten ein Denkmal, auf dem ihre Namen eingegraben waren. Eine Wunde auf der Brust galt für die größte Ehre; Wunden auf dem Rücken waren das Kennzeichen des feigen Flüchtlings.
Die Spartaner blieben den Gesetzen Lykurgs lange treu, aber eben deshalb in geistiger Hinsicht hinter den übrigen Griechen zurück. Sie lernten zwar auch lesen und schreiben (die Verfassung des Lykurg, welche nicht geschrieben war, wußten sie auswendig) und ergötzten sich an den Gedichten Homers; aber eine höhere Bildung blieb ihnen fern, da dem Staate vorzugsweise daran gelegen war, seine Bürger zu gemeinnützigen Staatsgliedern und zu tüchtigen Kriegern herangebildet zu sehen.
§. 17. Die meflsßiiifdißii Krieg?.
Die Spartaner versuchten ihre Stärke, die sie durch die lykur-gischen Gesetze erlangt hatten, zuerst in dem Kriege mit ihren westlichen Nachbarn, den dorischen Mefseniern. Die Veranlassung dazu gaben Grenzstreitigkeiten und gegenseitige Aufreizungen. Es wird erzählt, mes-senische Jünglinge hätten in einem gemeinschaftlichen Tempel der Artemis spartanische Jungsrauen geraubt und den König, welcher sie zurückgefordert habe, erschlagen. Ferner habe ein Spartaner einen vornehmen Messenier, der ihm seine Herde anvertraut habe, darum betrogen und, als Entschädigung gefordert wurde, sogar den Sohn desselben getötet. Als der Messenier darauf hin Genugthuung in Sparta nicht habe erhalten können, habe er jeden Spartaner, welcher ihm begegnete, ermordet. Sparta soll darauf die Auslieferung desselben verlangt, Messenien dieselbe aber verweigert haben.
Der erste messenische Krieg 743—723. Die Spartaner eröffneten den Krieg 743 durch die Besetzung einer messenischen Stadt und Verwüstung des Landes. Im fünften Jahre des Krieges kam es zu einer mörderischen Schlacht, in der beide Teile große Verluste erlitten. Nach derselben zogen sich die Messenier, durch böse Seuchen und andere Unglücksfälle geschreckt, in die Bergfeste Jthome zurück und ließen das delphische Orakel befragen, was zur Rettung Messeniens zu thun sei. Sie erhielten den Spruch:
„Aus dem Geschlechte des Äpytos fordert das Los eine Jungfrau:
Gieb sie der Unterwelt Göttern, und retten wirst du Jthome."
Das Los traf eine edle Jungfrau; sie entfloh aber mit ihrem Vater nach Sparta. Ta bot Aristod6mos, ein Sprößling des löniglichen Hauses, seine Tochter zum Opfer an, und als ihr Bräutigam sich dem Opfer widersetzte, erstach sie der Vater mit eigner Hand.
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124
Zweiter Abschnitt. Erster Zeitraum.
sichtigen, über Religion, Gesetz und Sitte zu wachen und das Recht der Einsprache gegen Beschlüsse des Rates und der Volksversammlung. Seine Gerichtssitzungen hielt er bei Nacht ohne Licht. Die Thatsachen mußten bei denselben schlicht vorgetragen werden; die Richter stimmten durch Scherben, welche sie entweder in die Urne des Todes oder des Mitleids warfen. Waren die Stimmen gleich, so warf der Gerichtsdiener im Namen der Göttin Athene eine Scherbe in die Urne des Mitleids, und dadurch wurde der Angeklagte frei. Neben dem Areo-pag bestanden noch die niederen oder Volksgerichte, deren Mitglieder in der Volksversammlung jährlich aus allen vier Klassen gewählt wurden. Sie hatten die Rechtssachen über Leben, Eigentum und Bürgerrecht unter sich. Zum Kriegsdienst war jeder Bürger vom 18. bis zum 60. Lebensjahre verpflichtet. An der Spitze des Kriegswesens standen zehn Strategen, die ebenfalls jährlich gewählt wurden. Alle Ämter mußten unentgeltlich verrichtet werden.
Um die Athener über die übrigen Hellenen zu erheben, forderte er bei der Erziehung der Jugend eine gleichmäßige Ausbildung von Körper und Geist, machte dieselbe aber nicht zur Staatssache wie Sparta, sondern überließ sie der Sorge des Hauses. Jeder Knabe mußte ein Gewerbe lernen, damit er sich dem Staate nützlich machen und seine Eltern, wenn nötig, im Alter unterstützen konnte. Der regelmäßige Unterricht begann in der Folge mit dem 7. Jahre. Die Jugend lernte Lesen, Rechnen und Schreiben auf Wachstafeln, vaterländische Lieder und Homers Dichtungen, die mit Begleitung der Kithara, eines Saiteninstrumentes, vorgetragen wurden. Der Unterricht wurde entweder von Hofmeistern (Pädagogen), denen die ganze Erziehung aufgetragen war, im Hause oder von Lehrern in Privatschulen erteilt. Neben dem Unterricht wurden in Gymnasien oder Turnhäusern die verschiedenen Leibesübungen betrieben. Mit dem 18. Jahre trat die Mündigkeit und ein zweijähriger Kriegsdienst ein, mit dem 20. Jahre das Stimmrecht in der Volksversammlung. Der Mädchenunterricht wurde ganz im Hause erteilt und blieb meist auf Handarbeiten und die Erlernung des Hauswesens beschränkt (§. 30, 4).
Jeder Bürger mußte an dem Staatsleben regen Anteil nehmen. Wer in gefahrvollen Zeiten von den Volksversammlungen fern blieb, ging feines Bürgerrechtes verlustig.
Nachdem Solon seine Gesetze auf hölzernen Tafeln hatte eingraben und auf der Burg hatte aufstellen lassen, ließ er feine Mitbürger schwören, die erhaltenen Gesetze zehn Jahre lang beizubehalten. Er verließ sodann seine Vaterstadt und begab sich auf Reifen nach Klein-
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270
Dritter Abschnitt. Zweiter Zeitraum.
Konsulat für das folgende Jahr (59) und sah sich in seinem Bestreben unerwartet von Pompejus unterstützt. Dieser hatte bis jetzt vergeblich die Bestätigung seiner asiatischen Einrichtungen vom Senate zu erlangen gesucht und erfahren müssen, daß man seinen Gesetzesvorschlägen zur Belohnung seiner Soldaten und Veteranen abgeneigt war. Hierdurch gekränkt, trat der stolze Mann zur Partei des Volkes über, um die Macht des Senates zu stürzen. Cäsar brachte auch zwischen Pompejus und Crassus eine Aussöhnung zu stände, und die drei Männer, „der Berühmteste, der Klügste und der Reichste" schlossen einen Bund, das erste Triumvirat 60, wobei sie sich gelobten, in allen Stücken vereint zu handeln und im Senate nichts zuzulassen, was ihren Absichten zuwider sei. Cäsar wurde für das Jahr 59 zum Konsul gewählt und erhielt als Mitkonsul den Kandidaten der Aristokratenpartei, B i b u l u s. Als sich dieser nach kurzer Zeit einem Antrag des Cäsar widersetzte, ließ ihn Cäsar nach Hause bringen. Die Folge war, daß Bibulus nicht mehr neben seinem überlegenen Amtsgenossen zu den Sitzungen auf dem Forum erschien. Daher sagte das Volk spöttisch, Julius und Cäsar seien die Konsuln.
Die Triumvirn gewannen das Volk durch Verteilung von Staatsländereien und die Ritter durch Nachlaß der zu hoch angesetzten Pachtsumme für übernommene Zölle. So wurde ihre Macht eine unwiderstehliche. Die Verbindung zwischen Pompejus und Cäsar wurde aber noch inniger, als Pompejus dessen Tochter Julia zur Gemahlin nahm. Jetzt wurden auch die Einrichtungen des Pompejus in Asien bestätigt. Cicero, der Führer des Senats, wanderte, weil man feinen Einfluß fürchtete, in die Verbannung, und nun war es ein leichtes, den römischen Staat nach Belieben zu lenken. Nach Beendigung seines Amtsjahres erhielt Cäsar von dem Volke die Statthalterschaft über das diesseitige Gallien aus 5 Jahre, und der Senat fügte noch diejenige des jenseitigen Galliens, wo noch viel zu thun war, hinzu, um ihn möglichst lange von Rom fern zu halten. Pompejus und Crassus blieben in Rom, um die gemeinsamen Interessen daselbst zu schützen.
§. 49. Cäsar in Mim unis (Tee jweife Bürgerkrieg.
(Säfar in Gallien 58—51. Außer dem diesseitigen Gallien {D&eritalien) hatten die Römer auch einen Teil des jenseitigen Galliens (die Provence im Südosten des heutigen Frankreichs) in Besitz. Der nichtrömische Teil Galliens wurde von keltischen Völkerschaften bewohnt, die von einem mächtigen Adel beherrscht wurden, dem ein-
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Extrahierte Personennamen: Cäsar Cäsar Cäsar Cäsar Julius Cäsar Cäsar Julia Cicero Cäsar Cäsar
Extrahierte Ortsnamen: Asien Gallien Galliens Rom Rom Gallien Gallien Galliens Frankreichs Galliens