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1. Kleines Handbuch der Realkenntnisse und deutschen Sprachkunde für Schüler in Volksschulen - S. 79

1835 - Darmstadt : Jonghaus
79 warb sich große Verdienste um Deutschland, suchte überall Ordnung herzustellen, legte Städte und Burgen an, und war überhaupt bemüht, Deutschland Wohlstand und An- sehen zu verschaffen. Seine Nachfolger Otto I., Ii. und Iii. verbanden mit der deutschen Königswürde auch die römische Kaiserkrone. 70. Die folgenden Könige und Kaiser wurden aus den fränkischen, und nach diesen aus den schwäbischen Her- zogen gewählt, von welchen besonders Heinrich Iv. merk- würdig geworden ist (1106). 71. Gegen das Ende des 11. Jahrhunderts hatte sich in Deutschland Unwissenheit, Aberglauben, sogar Räu- berei allgemein verbreitet. Hierzu trugen besonders die Kreuzzüge bei, welche vom Jahre 1096 zwei Jahrhunderte hindurch zur Eroberung Palästinas unternommen wurden und an sechs Millionen Menschen das Leben kosteren. 72. Denn während die Könige und andere Herren in einem fremden Lande Krieg führten, entstanden im eig- nen Lande mancherlei Unordnungen und Uneinigkeiten. Dieses war der Zeitraum, wo das Faustrecht herrschte, wo jeder Edelmann (Ritter) für sich mit seinen Nachbarn Krieg führte^ feste Schlösser baute und das Land durch Räuberei unsicher machte. Noch jetzt sieht man hie und da die Ueberreste solcher Raubschlösser oder Burgen. 73. Im Jahre 1272 bestieg Rudolph von Habsburg den deutschen Kaiserthron und wurde der Wohlthäter Deutschlands. Mit aller Strenge suchte er dem Faust- rechte zu steuern, zerstörte die Burgen der widerspenstigen Ritter und gebot einen allgemeinen Landfrieden. So ver- schaffte er dem Lande Ordnung und Ruhe. Allein sein Tod veränderte leider wieder gar Vieles. Erft 200 Jahre später gelang es dem Kaiser Maximilian I., eine vollkom- mene Ordnung in Deutschland herzustellen. 74. Unter der Regierung dieses Kaisers erfolgte im Jahre 1517 die Reformation durch Luther und Zwingli, wodurch in Deutschland drei christliche Religionsparteien ent- standen. Es erfolgten daraus mancherlei Streitigkeiten, und sogar blutige Kriege, von welchen besonders der drei- ßigjährige Krieg (1618 — 1648) unsägliches Elend über ganz Deutschland brachte, der aber doch die Folge hatte,

2. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 26

1895 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
26 auf faulem Heu und Stroh und in bitterer Kälte oft fo lange, bis ihnen die Beine abfaulten. Zuweilen ließ man ihnen auch eine Hand abhauen. Alles das ging den Rittern ungestraft hin. Die Ufer des Rheins u. a. Flüsse hatten sie dicht mit Burgen besetzt, und jedes vorüberfahreude Schiff mußte ihnen einen Zoll zahlen, wenn es nicht ausgeplündert werden wollte. Auch der Landmann hatte viel von ihnen zu er- dulden. Sic entführten ihm nicht selten sein Vieh von der Weide oder aus dem Stalle, mühten ihm in der Nacht das Getreide ab, nahmen ihm fein Hausgerät und steckten dann, um fein Elend voll zu machen, noch seine Hütte in Brand. Das nannten sie „auspochcn". Händeringend sah der Bauer ihrem wüsten Treiben zu; denn Recht wußte er nirgends zu finden. 17. Nudols von Haösöurg. 1273—1291. 1. Faustrecht. Von 1254—1273 hatte das deutsche Reich keinen Kaiser. Da gab's weder Gesetz noch Recht im Lande; der Starke fiel über den Schwachen her und nahm ihm Hab und Gut, ja, wohl gar das Leben. Es war niemand da, den Übelthäter zu strafen und den Schwachen zu beschützen; ein jeder war ans sich selbst angewiesen. Das war die schlimme Zeit des „Faustrechts." Besonders übel hausten damals die Raubritter. (Vergl. S. 25.) 2. Rudolfs Wahl. Um den traurigen Zuständen des Reichs ein Ende zu machen, beschlossen die Kurfürsten*) mit Ausnahme Ottokars von Böhmen, den Grafen Rudolf von Habsburg (im Aargau in der Schweiz) zum deutschen Kaiser zu wählen. Er war nicht reich an Land und Leuten, aber seine Tapferkeit und Frömmigkeit waren allgemein bekannt und lenkten die Wahl auf ihn. Seine Krönung wurde zu Aachen mit großem Jubel gefeiert. „Denn geendet nach langem, verderblichem Streit, war die kaiserlosc, die schreckliche Zeit, und ein Richter war wieder auf Erden. Nicht blind mehr waltet der eiserne Speer, nicht fürchtet der Schwache, der Friedliche mehr, des Mächtigen Beute zu werden." Als Rudolf nach der Krönung die Fürsten belehnen wollte, war das Zepter nicht sogleich zur Hand. Schnell ergriff er das Kruzifix und sprach: „Dies Zeichen, welches die Welt erlöst ist, mag uns wohl als Zepter dienen!" Daun berührte e< damit die Fürsten. Um auch die Zustimmung des Papstes zu erlangen, mußte Rudolf auf alle kaiserlichen Hoheitsrechte und Besitzungen in Italien verzichten. Dieser Verzicht wurde ihm jedoch nicht schwer, da er längst eingesehen, daß die italienischen Besitzungen dem deutschen Reiche nur Unheil gebracht hatten. Italien erschien ihm wie die Höhle des Löwen, von welcher der Fuchs sagt: „Ich sehe wohl Uo Kußstapfer. derer, die glücklich hineinkamen, aber nicht derer, die glücklich heraus- Ifhtteit. 3. Rudolf und der Priester. Als Graf ritt Rudolf einmal mit seinem Knappen auf die Jagd. Da hörte er, wie man erzählt, plötzlich mitten im Walde ein Glöcklein. Als er darauf losritt, sah er einen Priester, der eben mit bloßen Füßen den ange- schwollenen Bach durchwaten wollte, da die Brücke, welche über den Bach führte, von den reißenden Fluten hiuweggerissen worden war. Auf seine Frage erfuhr der Gras, daß der Priester auf dem Wege zu einem Sterbenden sei, ihm das heilige Abendmahl zu reichen. Schnell sprang Rudolf vom Pferde und übergab es dem Priester, welcher nun auf demselben zu dem Kranken ritt. Er selbst aber bestieg das Tier seines Knap- *) Die drei Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln und die vier weltlichen Fürsten: König von Böhmen, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog von Sachsen, Markgraf von Brandenburg.

3. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 30

1895 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
30 Herberge, halten gemeinschaftliche Feste, einen gemeinschaftlichen Trinkbecher und eine gemeinschaftliche — Totenbahre. Auch bildeten sie einen besondern Teil des Bürgerheeres und kämpften ans den Stadtmauern gegen feindliche Überfälle unter Anführung ihrer Zunftmeister. Der Innung gehörten Meister, Geselle und Lehrling an. Nach beendeter Lehrzeit erhielt der Lehrling von der Innung einen „Lehrbrief". Der Geselle konnte ohne Einwilligung der Innung nicht Meister werden, auch war es einem fremden Meister, bevor er Mitglied der Innung geworden war, nicht ge- stattet, sein Handwerk in der Stadt zu treiben. Um das Handwerk vor Überfüllung zu schützen, hatten die Zünfte festgesetzt, daß jeder Meister nur einen, ein junger Meister gar keinen Lehrling halten durfte. 4. Die Hansa. Zur Zeit des Faustrechts lauerten die Raubritter nicht selten den vorüberziehenden Kaufleuten an der Heerstraße auf oder plünderten ihre Schiffe, die den Rhein und die Elbe befuhren. Da vereinigten sich Lübeck und Hamburg (1241) und beschlossen, sich gegen diese Räuber zu schützen. Sie schufen sich ein eignes Heer und rüsteten Kriegsschiffe aus, welche die Kauffahrer auf der Elbe in Schutz nahmen. Diesen Bund nannte man die Hansa. Bald traten nun auch noch andre Städte diesem Bündnisse bei, wie Braunschweig, Stralsund, Stettin, Köln, Frank- furt a. O., Königsberg, Magdeburg u. s. w., im ganzen 60 Städte, und es dauerte nicht lange, so zitterte alles vor der Macht der Hansa. 300 Jahre lang war die Hansa in voller Blüte. Im 15. Jahrhundert aber zerfiel sie allmählich, weil die Fürsten selbst mehr für Ordnung und Sicherheit sorgten. 20. Lehnsweseir. Recht und Gesetz. 1. Lehnswesen. Aus dem Frankenlande hatte sich das Lehnswesen (S. 6) nach und nach über ganz Deutschland ausgebreitet. Der Kaiser war gewöhnlich der Lehns- herr der Fürsten (S. 16), Erzbischöfe und andrer Großen, und diese teilten wieder kleinere Lehen aus, z. B. Städte, Burgen, Wälder, Fischereien, Brauereien, Mühlen, Ackerhöfe re. Selbst das Amt eines Schultheißen, Grafen rc. war vielfach ein Lehen. Besonders häufig wurden die Klöster an weltliche Große als Lehen abgegeben. Dafür mußten diese dann gewisse Gegendienste thun, z. B. den Abt zu Pferde begleiten, den Klosterwagen gegen Räuber schützen rc. Aus den Lehnsleuten ist ein großer Teil des Adels hervorgegangen. 2. Strafen. An die Stelle des früher gezahlten „Wergeldes" trat nach und nach eine Bestrafung an Gut und Ehre, Leib und Leben. Die Strafen waren im allge- meinen sehr hart. So heißt es z. B. im Salzburger Stadtrecht: „Wer ein Falsch- münzer ist, der wird verbrannt oder versotten. Wer meineidig ist, dem soll die Zunge hinten zum Nacken herausgerissen werden." Ungetreue Frauen wurden lebendig be- graben, Mordbrenner, Kirchenräuber, Grabschänder u. a. lebendig verbrannt. Landes- verräter wurden gevierteilt, indem an jeden Arm und Fuß ein Pferd gespannt und so der Leib auseinander gerissen wurde. Sehr beliebt war auch das Verstümmeln. So wurden die Nasen und Ohren abgeschnitten, die Hand oder der Fuß abgehauen, die Augen geblendet rc. Daneben waren noch allerlei Ehrenstrafen in Gebrauch. So mußten z. B. Obstdiebe, Verleumder u. a. mit dem Halseisen am Pranger stehen. Betrüger, falsche Spieler, Bäcker, die zu kleines Brot gebacken hatten, u. a. wurden mit der sogenannten Prelle (einem gitterartigen Kasten) im Wasser untergetaucht und dann wieder emporgeschnellt. 3. Femgerichte. Aus den alten Volksgerichten der Franken entstanden nach und nach die Femgerichte. Dieselben verbreiteten sich in den schütz- und rechtslosen Zeiten des Mittelalters durch ganz Deutschland. Sie gewährten jedem Freien den sichersten Schutz und waren der Schrecken der Übelthäter. Ihre obersten Richter hießen Frei- grasen, die übrigen Mitglieder Freischöffen oder auch „Wissende", weil sie um die Geheimnisse der Feme wußten. Die Stätte, wo das Gericht abgehalten wurde.

4. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 43

1895 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
43 Der Kurfürst von Brandenburg wurde durch die Bistümer Kammin, Halberstadt und Minden und das Erzstift Magdeburg entschädigt. — Durch diesen langen Krieg war Deutschland in manchen Gegenden fast zur Einöde geworden. Tausende von Städten und Dörfern lagen in Schutt und Asche, und ihre Bewohner irrten heimat- los umher. Die Felder lagen unbebaut da; denn es fehlte an Saatkorn und noch mehr an Zugvieh. Zwei Drittel der Bewohner waren^durch das Schwert oder durch Hunger und Pest dahingerafft worden. Roheit und Sittenlosigkeit hatten überhand genommen. In den Wäldern hausten Räuber und fielen über die Reisenden her oder brachen in die Dörfer ein. Not und Elend herrschte überall. Es dauerte an zweihundert Jahre, ehe Deutschland sich vollständig wieder erholte. 12. Der Verfall des deutschen Reiches. Durch den westfälischen Frieden wurde die Einheit des deutschen Reiches fast vernichtet. Die kaiserliche Macht sank zum Schatten herab, während die Macht der Einzelstaaten bedeutend verstärkt wurde. Ohne die Zustimmung des Reichstages (mit 240 Stimmen) konnte der Kaiser weder über Krieg und Frieden beschließen noch Gesetze erlassen oder ein Heer ausrüsten. Die etwa 360 weltlichen und geistlichen Fürsten und unmittelbaren Reichsstädte dagegen, ans denen sich Deutschland zusammensetzte, waren jetzt selbständige Herren geworden; sie konnten Krieg führen und Frieden und Bündnisse schließen, ganz wie es ihnen beliebte. So war Deutschland in zahllose einzelne Länder zerfallen, die nur noch lose durch den Kaiser zusammengehalten wurden. Das Gefühl der Zu- sammengehörigkeit schwand immer mehr, und im Auslande sah man nur mit Hohn und Spott auf das ohnmächtige, zerrissene deutsche Reich. Diese Ohnmacht Deutsch- lands machte sich besonders Frankreich zu Nutzen, indem es seine Grenzen auf Kosten Deutschlands zu erweitern und die Geschicke desselben nach seinem Willen zu leiten suchte. Die Kaiser, nur darauf bedacht, ihre östreichischen Besitzungen zu vergrößern, schützten das Reich nur, wenn sie sich selbst Vorteil davon versprachen. In dieser Nacht leuchtete nur ein Hoffnungsstern: das Geschlecht der Hohenzollern, das in Brandenburg mächtig emporstrebte. Ix. Gründung -rs lirandrnbnrg-prcußischen Staatrs. 29. Die Mark Brandenburg. 1 Gründung der Mark. (S. 15.) 2. Albrecht der Bär. 1134 schenkte der Kaiser Lothar dem Grafen Albrecht aus dem Hause der Anhaltiner die Nordmark. Zu seiner Zeit ließ sich der Wendensürst (Pribislaw) taufen. Da er kinderlos war, setzte er später Albrecht zum Erben seines Landes ein. Von jetzt ab nannte sich Albrecht „Markgraf von Brandenburg". Um aber die heidnischen Wenden für das Christentum zu gewinnen, mußte Albrecht mehr- mals mit dem Schwerte in der Hand gegen sie vorrücken. Ganz besonders war es Jazzo, der Neffe Pribislaws, der die Wenderffgegen Albrecht aufreizte. Endlich aber wurde Jazzo an der Havel bei Potsdam besiegt, und nun war Albrecht Herr des Landes bis zur Oder hin. Die Götzen der Heiden wurden vernichtet, ihre Tempel aber in christliche Kirchen umgewandelt. Um das Land urbar zu machen, zog Albrecht aus Holland und vom Rheine Ansiedler herbei, welche Dörfer anlegten, Sümpfe austrockneten und deutsche Sitten und christlichen Sinn im Lande ausbreiteten. 3. Die Raubritter in der Mark. Nach Albrechts Tode kam Brandenburg im Laufe der Zeit noch an viele Herren. 1356 wurde es durch die „goldene Bulle" (so benannt nach der goldenen Kapsel, die das Siegel des Schriftstückes umschloß) zu einem Kurfürstentume erhoben. Ums Jahr 1400 fiel es an den Kaiser Sigismund. Da dieser oft in Geldnot war, so verpfändete er die Mark an seinen Vetter Jobst in

5. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 31

1889 - Braunschweig [u.a.] : Wollermann
Bauern, die Heinrich durch dos Los in die Stadt gerufen hatte (S. 16). Ihre Nachkommen bildeten die sogenannten „Geschlechter" („Patricier"), zu welchen die vornehmsten Familien gehörten. Sie hatten fast den ganzen Grundbesitz inne und waren nicht selten unermeßlich reich. In ihren Häusern sah es prächtig aus und strahlte alles von Gold und Silber. Den übrigen Stadtbewohnern gegenüber hatten die Patricier viele Vor- rechte. Auch wählten sie den Schultheißen sowie die Schöffen und Ratsherren aus ihrer Mitte. Späterhin gewannen auch die geringeren Bürger, die sich aus den Nach- kommen der Unfreien und aus später Eingezogenen zusammensetzten, immer mehr an Macht und Ansehen. Zu ihnen gehörte auch der Handwerkerstand, der sich bald zur schönsten Blüte entwickelte. 4. Zunftwesen. Um sich gegenseitig Schutz und Hilfe zu leisten, traten (ua- mentlich im 13. Jahrhundert) die Handwerker zu besondern „Innungen" (d. h. Einigungen) oder Gilden (Zünften) zusammen. Die einzelnen Zünfte unterschieden sich äußerlich durch Fahnen, Abzeichen und besondere Bräuche. An der Spitze einer jeden Zunft stand der Zunftmeister (Jnnungs-, Ober-oder Altmeister). Derselbe genoß ein hohes Ansehen und hatte oft Sitz und Stimme im Rate. Die Jnnungsgenossen hielten meist brüderlich zusammen. Sie wohnten gern in derselben Gasse, verkehrten in einer Herberge, hatten gemeinschaftliche Feste, einen gemeinschaftlichen Trinkbecher und eine gemeinschaftliche — Totenbahre. Auch bildeten sie einen besondern Teil des Bürgerheeres und kämpften auf den Stadtmauern gegen feindliche Überfälle unter Anführung ihrer Zunftmeister. Der Innung gehörten Meister, Geselle und Lehrling an. Nach beendeter Lehrzeit erhielt der Lehrling von der Innung den „Lehrbrief" Der Geselle konnte ohne Einwilligung der Innung nicht Meister werden, auch war es einem fremden Meister, bevor er Mitglied der Innung geworden war, nicht ge- stattet, sein Handwerk in der Stadt zu treiben. Um das Handwerk vor Überfüllnng zu schützen, hatten die Zünfte festgesetzt, daß jeder ältere Meister nur einen, ein junger Meister gar keinen Lehrling halten durfte. Die Jnnungsmeister hatten anfangs sogar richterliches Recht über die Mitglieder. Später ging ihnen dieses "Recht verloren, doch hielten sie auch da noch streng auf Zucht und Ehre, und so kam es, daß der Hand- werkerstand in damaliger Zeit sehr geachtet war. 6. Kandel und Verkehr. Wollte der Kaufmann Waren einkaufen, so begab er sich (in der Regel zu Pferde und gut bewaffnet) nach Frankfurt, Köln, Breslau oder einem andern Meßort. Wenn möglich, wurden die gekauften Waren in ein Schiff verladen, das auch der Kaufherr bestieg. Aber die Fahrt war mit vielen Hindernissen verknüpft. Wenn das Schiff irgendwo das Ufer berührte, so verfiel die ganze Ladung dem Besitzer des Uferlandes. War der Fluß durch ein Seil gesperrt — wozu manche Städte und Ritter das Recht sich aneigneten — so mußte ein Zoll gezahlt werden. In bestimmten Stapelorten mußten alle Waren ausgeladen und auf dem Markte 2 — 3 Tage lang zum Verkaufe ausgestellt werden. Nur was nicht verkauft war, durfte weiter geführt werden. War zur Weiterreise ein Frachtwagen nötig, so mußte derselbe hier in der Stadt gemietet werden. Er wurde nach Bedarf mit 8 —10 Pferden be- spannt. Die Straße war, damit der Zoll nicht umgangen werden konnte, genau vor- geschrieben. Wer bei sandigen oder sumpfigen Stellen zur Seite fuhr oder einen Nichl- weg einschlug, hatte hohe Strafe zu zahlen. Warf der Wagen um oder berührte die Achse den Boden, so gehörte die abgefallene Ware oder wohl gar der Wagen nebst La- dung dem Herrn des Grund und Bodens, auf dem das Unglück geschehen war. Führte der Weg über eine Brücke, so mußte ein Brückengeld gezahlt werden. Wo Räuber und Wegelagerer den Weg unsicher machten, da mußte sich der Kaufherr von dem Herrn des Landes das „Geleit" kaufen, wofür ihn dieser ungefährdet durch sein Ge- biet führen ließ. Erst nach wochenlanger, mühseliger Fahrt kam der Kaufherr— nicht feiten nur mit eine ^ Bruchteile der gekauften Ware» — te der Heimat an.

6. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 29

1897 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
29 Als Waffen dienten ihnen ein kurzes Seitengewehr, 2 Pistolen, eine 5 m lange Pike oder statt dieser eine Muskete. (S. 32.) 5. Reichssteuer. Zur Erhaltung dieses Heeres legte Maximilian eine Reichs- steuer, den sogenannten „gemeinen Pfennig", auf. Jeder, der über 15 Jahre alt war, mußte von je 1000 Gulden seines Besitzes 1 Gulden zahlen. Mit der Ein- nahme dieser Steuer waren die Pfarrer beauftragt. Vii. Leben im Mittelalter. Erfindungen u. Entdeckungell. t9- Stabte im Mittelalter. 1. Bauart. Tie Städte waren zum Schutz gegen die Feinde mit einer hohen, oft doppelten Mauer umgeben, ans der sich runde, eckige oder spitze Wehrtürme be- fanden. An einzelnen Stellen führten enge Thore durch die Mauer in die Stadt, die nachts durch mächtige Thorflügel geschlossen wurden. Die Feldmark der Stadt war noch von einem besonderen Walle oder Graben umzogen, der an den Wegen mit hohen Warttürmen besetzt war. Von ihnen verkündeten spähende Wächter durch Trompetenstoß den nahenden Feind. Die Straßen der Stadt waren ungepflastert, gekrümmt und so eng, daß man oft über sich den blauen Himmel kaum zu sehen ver- mochte. Die Häuser waren mit überstehenden Stockwerken gebaut und mit zierlichen Ecktürmchen, Holzbildern und frommen Sprüchen geziert. Meistens standen ihre Giebel nach der Straße hin. Oft war das Dach mit Schindeln oder Stroh gedeckt und die Hausthür quer in der Mitte geteilt. Auf den Straßen fand man Brunnen mit Rolle, Kette und Eimer. 2. Ackerbau, Handel, Künste. Mit großer Vorliebe trieb der Städter Ackerbau, und daher behielten auch die Städte lange Zeit hindurch das Aussehen eines großen Dorfes. Vor dem Hause lag in der Regel ein großer Düngerhaufen, und die Schweine liefen fast den ganzen Tag frei auf der Straße umher. Des Morgens „tutete" der Hirt die Kühe und Schweine zusammen und trieb sie dann auf die gemeinschaftliche Weide. — Den Haupterwerbszweig des Städters bildeten jedoch Handel und Ge- werbe. Die Seestädte, besonders Genua und Venedig, holten die Schätze des Morgenlandes herbei, diese wurden dann auf Saumtieren durch die Alpenpässe nach Augsburg und Nürnberg gebracht und von hier aus in alle Teile Deutschlands verkauft. Mit dem Handel wuchs die Macht und der Reichtum der Städte. Die Augsburger Bürger waren so reich wie Fürsten. In ihren Häusern strahlte alles von Gold. Die vornehmsten Familien in den Städten hießen „Geschlechter". In ihren Händen lag meist die Verwaltung der Stadt. — Unter den Künsten blühte vornehmlich die Baukunst. Der Kölner Dom und das Straßburger Münster geben noch heute Zeugnis davon. Auch die Goldschmiedekunst und die Kunst des Siegelschneidens wurden eifrig betrieben. In vielen Städten pflegten die Handwerker auch die Dicht- kunst und den Gesang. Allsonntäglich kamen sie zusammen und sangen in den Sing schulen ihre selbstgedichteten Lieder. Man nannte sie „Meistersänger". Der berühm- teste unter ihnen war Hans Sachs in Nürnberg, ein „Schuh—macher und Poet dazu." 3. Zunftwesen. Um sich gegenseitig Schutz und Hilfe zu leisten, traten (nament- lich im 13. Jahrhundert) die Handwerker zu besondern „Innungen" (d. h. Einigungen) oder Gilden (Zünften) zusammen. Die einzelnen Zünfte unterschieden sich äußerlich durch Fahnen, Abzeichen und besondere Bräuche. An der Spitze einer jeden Zunft stand der Zunftmeister (Jnnungs-, Gilde- oder Altmeister). Dieser genoß ein hohes Ansehen und hatte oft Sitz und Stimme im Rate. Die Jnnungsgenossen hielten meist brüderlich zusammen. Sie wohnten gern in derselben Gasse, verkehrten in derselben

7. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 30

1897 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
30 Herberge, hatten gemeinschaftliche Feste, einen gemeinschaftlichen Trinkbecher und eine gemeinschaftliche — Totenbahre. Auch bildeten sie einen besonderen Teil des Bürgerheeres und kämpften auf den Stadtmauern gegen feindliche Überfälle unter Anführung ihrer Zunftmeister. Der Innung gehörten Meister, Geselle und Lehrling an. Nach beendeter Lehrzeit erhielt der Lehrling von der Innung einen „Lehrbrief". Der Geselle konnte ohne Einwilligung der Innung nicht Meister werden, auch war es einem fremden Meister, bevor er Mitglied der Innung geworden war, nicht ge- stattet, sein Handwerk in der Stadt zu treiben. Um das Handwerk vor Überfüllung zu schützen, hatten die Zünfte festgesetzt, daß jeder Meister nur einen, ein junger Meister gar keinen Lehrling halten durfte. 4. Die Hansa. Zur Zeit des Faustrechts lauerten die Raubritter nicht selten den vorüberziehenden Kaufleuten an der Heerstraße auf oder plünderten ihre Schiffe, die den Rhein und die Elbe befuhren. Da vereinigten sich Lübeck und Hamburg (1241) und beschlossen, sich gegen diese Räuber zu schützen. Sie schufen sich ein eignes Heer und rüsteteten Kriegsschiffe aus, die die Kauffahrer auf der Elbe in Schutz nahmen. Diesen Bund nannte man die Hansa. Bald traten nun auch noch andre Städte diesem Bündnis bei, wie Braunschweig, Stralsund, Stettin, Köln, Frank- ftirt a. O., Königsberg, Magdeburg u. s. w., im ganzen 60 Städte, und es dauerte nicht lange, so zitterte alles vor der Macht der Hansa. 300 Jahre lang war die Hansa in voller Blüte. Im 15. Jahrhundert aber zerfiel sie allmählich, weil die Fürsten selbst mehr für Ordnung und Sicherheit sorgten. 20. Tehnswesen. Recht und Gesetz. 1. Lehnswesen. Aus dein Frankenlande hatte sich das Lehnswesen (S. 6) nach nnb nach über ganz Deutschland ausgebreitet. Der Kaiser war getvöhnlich der Lehnsherr der Fürsten, Erzbischöfe und anderer Großen, und diese teilten wieder kleinere Lehen aus, z. B. Städte, Burgen, Wälder, Fischereien, Brauereien, Mühlen, Ackerhöse re. Selbst das Amt eines Schultheißen, Grasen re. war vielfach ein Lehen. Besonders häufig wurden die Klöster an weltliche Große als Lehen abgegeben. Dafür mußten diese dann gewisse Gegendienste thun, z. B. den Abt zu Pferde begleiten, den Klosterwagen gegen Räuber schützen re. Aus den Lehnsleuten ist ein großer Teil des Adels hervorgegangen. 2. Strafen. An die Stelle des früher gezahlten „Wergeldes" trat nach und nach eine Bestrafung an Gut und Ehre, Leib und Leben. Die Strafen waren im allgemeinen sehr hart. So heißt es z. B. im Salzburger Stadtrccht: „Wer ein Falschmünzer ist, der wird verbrannt oder versotten. Wer meineidig ist, dem soll die Zunge hinten zum Nacken herausgerissen werden." Ungetreue Frauen wurden lebendig begraben, Mordbrenner, Kirchenräuber, Grabschänder u. a. lebendig verbrannt. Landesverräter wurden gevierteilt, indem an jeden Arm und Fuß ein Pferd gespannt und so der Leib auseinander gerissen wurde. Sehr beliebt war auch das Verstümmeln. So wurden die Nasen und Ohren abgeschnitten, die Hand oder der Fuß abgehauen, die Augen geblendet re. Daneben waren noch allerlei Ehrenstrafen in Gebrauch. So mußten z. B. Obstdiebe, Verleumder u. a. mit dem Halseisen am Pranger stehen. Betrüger, falsche Spieler, Bäcker, die zu kleines Brot gebacken hatten, u. a. wurden mit der sogenannten Prelle (einem gitterartigen Kasten) im Wasser untergetaucht und dann wieder emporgeschnellt. 3. Femgerichte. Aus den alten Volksgerichten der Franken entstanden nach und nach die Feingerichte. Diese verbreiteten sich in den schütz- und rechtslosen Zeiten des Mittelalters durch ganz Deutschland. Sie gewährten jedem Freien den sichersten

8. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 57

1884 - Braunschweig : Wollermann
- 57 — einigt, die sich durch Fahnen, Abzeichen und besondere Bräuche von einander unter- schieden. Hatte der Lehrling seine Gesellenprüfung bestanden, so wanderte er von Stadt zu Stadt, grüßte den fremden Meister mit bestimmt vorgeschriebenem Spruch und erhielt dafür ein Geldgeschenk, falls der Meister keine Arbeit für ihn hatte. Um Zunft- meister zu werden, wurde ein besonderes Meisterstück verlangt. Unter den Künsten blühte vornehmlich die Baukunst. Der Kölner Dom und das Straßburger Münster geben noch heute Zeugnis davon. Auch die Goldschmiedekuust und die Kunst des Siegel- schneidens wurden eifrig betrieben. Jede Stadt hatte ihr besonderes Wappen, Lübeck z. B. ein Schiff auf hoher Flut, Magdeburg eine Jungfrau líber den Zinnen, Worms einen Lindwurm, Braunschweig einen Löwen. Auch Ackerbau trieb der Städter, und Herden von Kühen, Schafen und Schweinen wurden, nachdem sie in der Frühe vom Hirten durch das Horn znsamnien „getutet" loaren, auf die gemeinsame Weide ge- trieben. Eins der liebsten Feste der Städter lvar das Frühlingsfest, an welchem ein bullt bekränzter Knabe an der Spitze gewappneter Bürger als Soilnengott in den Wald zog. Hier ergötzte man sich unter einem glatt geschälten Baum mit grüner Krone durch Spiel und Tanz. Später verloandelte sich dieses Fest in das Schützenfest. Dabei wurde ein bunter Frühlingsvogel von der Stange herabgeschossen und der Sieger belohnt. 3. Zue Hansa. Zur Zeit des Faustrechts lauerten die Raubritter nicht selten den vorüberziehenden Kaufleuten all der Heerstraße oiif oder plünderten ihre Schiffe, die den Rhein und die Elbe befuhren. Da vereinigten sich Lübeck und Hamburg (1241) und beschlossen, sich gegen diese Räuber zu schützcu. Sie schufen sich ein eignes Heer und rüsteten Kriegsschiffe aus, tvelche die Kauffahrer auf der Elbe in Schutz nahmen. Diesen Bund nannte man die Hansa. Bald traten nun auch noch andre Städte diesem Bündnisse bei, wie Braunschweig, Stralsund, Stettin, Köln, Frankfurt a. O., Königs- berg, Magdeburg u. s. )v., im ganzen 60 Städte, und cs dauerte nicht lange, so zitterte alles vor der Macht der Hansa. Sie hatte eine Flotte von 200 Schiffen, ein furchtbares Landheer und führte Krieg luit Fürsten und Königen. So erklärte einmal der Bürger- meister von Danzig dem König von Dänemark den Krieg. In Lübeck war der Bun- destag. Hatte eine Stadt ihre Pflicht lischt erfüllt, so wurde sie „gehanset", d. h. aus dein Bunde gestoßen. 300 Jahre lang loar die Hansa in voller Blüte. Im 15. Jahr- hundert aber zerfiel sie, weil die Fürsten selbst nichr für Ordnung und Sicherheit sorgten. 4. Ierngerichle. In den schütz- und rechtslosen Zeiten des Faustrechts verbreiteten sich die schon zu Karls d. Gr. Zeiten gebildeten Femgerichte durch ganz Deutschland. Sie gewährten jedem Freien den sichersten Schutz und waren der Schrecken aller Übel- thäter. Ihre obersten Richter hießen Frcigrafcn, die übrigen Mitglieder Freischöffen oder auch „Wissende", weil sie um die Geheimnisse der Feme wußten. Das Gericht wurde auf der „Malstätte" abgehalten. Dort bestieg der Freigraf den „Freistuhl". Bor ihm auf einem Tische lagen Schwert und Strick, die Zeichen des Rechts über Leben und Tod. Der oberste Freistuhl lvar in Dortmund linter der Femlinde, die noch heute als Zeuge jener Gerichtsstätte dasteht. War jemand bei dem Femgericht verklagt, so ward er durch den Ladebrief mit 7 Siegeln vorgeladen. War er ein Ritter, der auf seiner Raubburg verschlossen wohnte, so hefteten die Fronboten die Ladung des Nachts an das Thor, schnitten aus demselben 3 Späne als Wahrzeichen und schlugen dreimal laut gegen die Thorflügel. Erschien der Angeklagte, so führte man ihn mit verbundenen Augen in den Kreis der Richter und las ihm die Anklage vor. Bekannte er sich schul- dig, oder wurde er überführt, so sprachen die Schöffen das Urteil; lvar cs die Todes- strafe, so wurde er sofort, lneistens von den: jüngsten Schöffen, all den nächsten Baum gehängt. Gelindre Strafen waren Landesverweisung und Geldbuße. Erschien der An- geklagte nicht, so galt er als schuldig und ward „verfemt". Daun wurde der Name des Verurteilten in das Blutbuch geschrieben, und der also Verfemte von allen Wis- senden verfolgt. Keiller von ihnen durfte das Urteil verraten, aber jeder hatte die

9. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 78

1904 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
I 78 Elend herrschte überall. Es dauerte an 200 Jahre, ehe Deutschland sich voll- ständig wieder erholte. 17. Verfall des Deutschen Reiches. Durch den Westfälischen Frieden wurde die Einheit des Deutschen Reiches fast vernichtet. Die kaiserliche Macht sank zum Schatten herab, während die Macht der Einzelstaaten bedeutend verstärkt wurde. Ohne Zustimmung des Reichstages (mit 240 Stimmen) konnte der Kaiser weder über Krieg und Frieden beschließen noch Gesetze erlassen oder ein Heer ausrüsten. Die etwa 360 weltlichen und geistlichen Fürsten und unmittel- baren Reichsstädte dagegen, aus denen sich Deutschland zusammensetzte, waren jetzt selbständige Herren geworden; sie konnten Krieg führen und Frieden und Bünd- nisse schließen, ganz wie es ihnen beliebte, nur nicht gegen Kaiser und Reich. Somit war Deutschland in viele kleine Länder zerfallen, die nur noch lose durch den Kaiser zusammengehalten wurden. Das Gefühl der Zusammengehörigkeit schwand immer mehr, und im Auslande sah man nur mit Hohn auf das ohn- mächtige, zerrissene Deutsche Reich. Diese Ohnmacht Deutschlands machte sich besonders Frankreich zu nutze, indem es seine Grenzen auf Kosten Deutschlands zu erweitern suchte. Die deutschen Kaiser, vor allem darauf bedacht, ihre österreichischen Besitzungen zu vergrößern, schützten das Reich nur, wenn sie sich selbst Vorteil davon versprachen. In dieser Nacht leuchtete nur ein Hoffnungsstern: das Geschlecht der Hohen- zollern, das in Brandenburg mächtig emporstrebte. Xl Gründung drs braiidenburgisch-preußischc» Staates. 46. Die Mark Brandenburg. 1. Die Wenden. Zwischen Elbe und Oder wohnten die Wenden. Sie hatten einen gedrungenen Körper und schwarzes Haar. Ihre Dörfer waren in Form eines Hufeisens gebaut. Nur von einer Seite führte ein Weg in diesen Hüuserkranz. Die Toten wurden verbrannt und die Aschenreste in Urnen auf- bewahrt. Starb der Mann, so mußte die Frau den Scheiterhaufen besteigen oder sich in anderer Weise den Tod geben. Schwächliche Kinder wurden im Walde zum Verhungern ausgesetzt. Altersschwache Eltern ließen sich nicht selten von ihren Söhnen töten. Die Hauptgötter der Wenden waren Belbog, der Schöpfer der Welt und Geber des Guten, und Zernebog, der Urheber des Bösen. 2. Gründung der Nordmark. Die Wenden fielen häufig raubend und plündernd in das benachbarte Sachsenland ein. Das änderte sich aber, als Heinrich I. Kaiser von Deutschland wurde. Nachdem sich dieser ein kriegstüchtiges Heer (S. 27) ausgebildet hatte, ging er (927) über die Elbe, die übermütigen Wenden zum Gehorsam zu zwingen. Eiligst zogen sich diese in ihre Hailptstadt Brennaburg (Brandenburg) zurück, wohin ihnen die Sachsen wegen der vielen Sümpfe nicht folgen konnten. Schon triumphierten die Wenden. Plötzlich trat jedoch Frost ein, und Heinrichs Scharen drangen auf dem Eise bis unter die Mauern der Stadt vor. Nach kurzer Belagerung mußten sich die Wenden ergeben (928). Sie verpflichteten sich, eine Abgabe zu zahlen, und gelobten, sich taufen zu lassen. Zu ihrer Bewachung setzte Heinrich im Havellande einen Markgrafen ein. Otto der Große, Heinrichs Sohn, erhob den tatkräftigen, aber grausamen Gero zum Markgrafen über das eroberte Wendenland. Dieser hatte seinen Wohnsitz in Salzwedel. Einst machten die Wenden einen Anschlag auf sein Leben. Er aber erfuhr davon, lud 30 Wendenfürsten zu einem Mahle und ließ sie alle ermorden. Das reizte die Wenden

10. Anschaulich-ausführliches Realienbuch - S. 106

1904 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
I 106 54- Deutschland am Ende des t8. Jahrhunderts. 1. Fürsten. Seit dem 30jährigen Kriege war die Macht des deutschen Kaisers gebrochen. Deutschland war aus mehr als 300 weltlichen und geistlichen Staaten und Reichsstädten zusammengesetzt. Jeder Fürst konnte Krieg führen und Bündnisse schließen, ganz wie es ihm beliebte, nur nicht gegen Kaiser und Reich. Er hatte auch das Recht, Gesetze zu geben, die er für gut hielt, und Steuern aufzulegen, soviel er wollte. Viele der kleinen Fürsten suchten Friedrich d. Gr. nachzuahmen und wollten sich gleich ihm eine Militärmacht schaffen. Häufig kamen dabei aber nur Soldatenspiele zum Vorschein. So hatte man es z. B. an dem Hofe eines kleinen deutschen Fürsten dahin gebracht, daß die 50—100 Soldaten nach verschiedenen Schwenkungen schließlich den Namenszug des Landes- herrn darstellen konnten. 2. Das Heer bestand noch immer zum größten Teil aus Söldnern, die ans allen Ländern zusammengeholt (geworben) waren. Die Armee Preußens hatte nach dem Tode Friedrichs d. Gr. viel von ihrer Kriegstüchtigkeit verloren. Die Heerführer waren alt und gebrechlich, die Soldaten mehr Handwerker als geübte Kriegsleute. Ein großer Teil der Soldaten war fast das ganze Jahr hindurch beurlaubt. Viele waren auch Familienväter, die mit Zittern und Zagen in den Krieg zogen. Der Dienst lief größtenteils auf Tändelei und Spielerei hinaus. Alle 108 Griffe am Gewehr mußten mit der größten Schnelligkeit ausgeführt werden, und auf gerade Haltung beim Paradeschritt wurde das Hauptgewicht gelegt. Aber die Ausrüstung war sehr mangelhaft. Das Gewehr war — damit es sich besser senkrecht tragen ließ — mit einem geraden Schafte versehen, wodurch es an Brauchbarkeit verlor. Der blank polierte Lauf blendete und erschwerte das Zielen, das Schloß war groß, aber versagte leicht. Die Uniform war eng und un- praktisch. Noch immer band der Soldat auf den kurzgeschorenen Kopf einen arm- langen Zopf, noch immer trug er die engen Gamaschen, die das Bein einzwängten und das Marschieren erschwerten. Die Bewegung der Armee ward behindert durch einen endlosen Troß von Packpferden und Packwagen, die für die Offiziere Zelte, Feldtische, Feldstühle, Feldbetten, Koffer, Kochgeschirre re. fortzuschaffen hatten. 3. Bauern und Bürger. Noch immer war der Bauer seinem Herrn erb- untertänig (S. 50) und mußte ihm oft 4—5 Tage in der Woche Frondienste leisten und alljährlich Abgaben an Getreide, Geld re. entrichten. Ohne Erlaubnis seines Gutsherrn durfte er seinen Wohnsitz nicht verändern, ja, nicht einmal heiraten. Zwar versuchten einige Fürsten, wie Friedrich d. Gr., das traurige Los der Bauern zu mildern, aber die Gutsherren sträubten sich, ihre Vorrechte aufzu- geben, und so blieb meist alles beim alten. Etwas besser sah es in den Städten aus. Der Kaufmann war meist wohlhabend, auch der Handwerksmeister lebte in behaglichen Verhältnissen. Die Innung nahm eben nicht mehr Meister auf, als sie für gut befand. (S. 49.) Mancher Geselle aber mußte daher sein Lebtag Geselle bleiben. Brauereien, Mühlen und Bäckereien waren oft an bestimmte Grundstücke gebunden. Auch der Mühlzwang herrschte noch; dieser nötigte die Bewohner eines bestimmten Umkreises, in einer bestimmten Mühle mahlen zu lassen. So war der einzelne oft sehr in seinem Erwerbe beschränkt. Dazu kam noch, daß der Bürgermeister und die anderen Beamten der Stadt vom Staate angestellt wurden. Der Bürger hatte in der Stadt nichts zu sagen, daher aber auch wenig Sinn für das Wohl der Stadt.
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