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1. Geschichte der Reformation - S. 229

1834 - Leipzig : Dürr
Die Herrnhuter oder die Brndergemerne. 229 dem Collegium, das die Aufsicht auf die Kasse und die äußere Ordnung hat, und mit einigen Ausschußpersonen die große Helferkonfcrenz, und bei außerordentlichen Fallen versammelt sich ein Gemeinderath. Sie haben Bischöffc, welche die Pre- diger ordiniren und die kirchlichen Angelegenheiten besorgen: Presbyteren, welche als Missionare versendet werden, und diese haben Diakonen zu Gehülfen; Diakonissinnen sorgen für das weibliche Gefchlccht. Das Direktorium führt die Unitatsältcstcnkonfcrenz, welche aus den Bischöffen und Ael« testen besteht, aber einer besondern Synode, so wie der Ge- meine verantwortlich ist. Es befindet sich jetzt in Herrnhut, und an dasselbe wenden sich alle Brüder und erhalten daher ihre Anweisungen: auch belehrt cs durch ein Wochenblatt und jährliche Berichte die ganze Gesellschaft von dem Zustande der verschiedncn Gemeinen. Ihre Andachtsübungen sind zahlreich, aber feierlich; jeden Vormittag ist in einem freundlichen Saale eine Ver- sammlung für Kinder, Abends 7 llhr eine Gemeintstunde, unr 9 Uhr Singstunde. Sonntags ist in der Kirche Predigt, und alle vier Wochen werden die Nachrichten von den Gemei- nen vorgelcftn, so wie sie auch gewöhnlich nach vier Wochen die Abendmahlsfeier rührend begehen, au welcher dann alle, die dazu fähig sind, Theik nehmen. Ihr Gesang ist unge- mein schön. Den ernsten Schritt von der Erde suchen sie sich durch die Verschönerung ihrer Todtonäcker, welche lieblichen Gärten ähnlich sind, und durch ihre ganze Vorstcllungsart von dem Tode zu erleichtern; sie nennen ihn ein Entschlum- mern, ein Heimgehen zum Vater, und betrachten die Heim- gegangenen als Mitglieder der himmlischen Gemeine. Darum klagen und trauern sie auch nicht. Ist ein Mitglied gestorben, so wird ein Lied mit Posaunen vom Thurm geblasen und der Verstorbene wird unter Posannenschall in einem hellangestri- chenen Sarge in die Gruft getragen. Ihrer Erziehung, welche frühzeitig fromme Gefühle weckt und belebt, ihren strengen Verboten der Karten - und Würfelspiele, die nicht einmal in Wirthshäusern gefunden werden, des Tanzes, den sie für die guten Sitten gefährlich halten, ihrer Aufsicht über jedes

2. Geschichte der Reformation - S. 285

1834 - Leipzig : Dürr
in dem achtzehnten und neunzehnten Jahrhundert. 285 Urtheileu auch manche Meinung über den Zustand der Kir- chcu und Schulen, über Besoldung ihrer Lehrer, wobei ent- weder Unbekanntschaft mit den wirklichen gerechten Forde- rungen derselben, oder ein bloß dem jetzigen Erwerb - und Ersparungsstreben zugekehrter Sinn sich auszusprechen scheint. Wie schwer der Zeitgeist dem, der cs treu meint, hie und da die Amtsführung in Kirchen und Schulen macht, wie sorgenvoll der Lehrer, zumal auf dem Lande und in klei- nen Städten bei den neuen Hcimathsgesetzen und Erschwe- rungen einer anständigen Erziehung und eines sichern Unter- kommens auf eine vielleicht zahlreiche Familie blicken muß, wie wenig noch in manchen Landern für feine Witwe und Waisen gesorgt ist*), was Alles zu thun oder zu unterlassen sey, um der Religion den gewünschten Einfluß anfalle menschli- chen Verhältnisse zu verschaffen, darüber dürften doch wohl er- fahrne Volkslehrer die beste Auskunft geben können, und nur darauf war der Wunsch nach Vertretung der Kirche gerichtet. Die Synoden, die eigentlich auf die Presbyterien zu bauen und aus Geistlichen und Weltlichen zusammen zu setzen wären, sind in Baden, Baiern, im Reußischen und auch im Preußischen in ihren Verathungen über Landeskatechismen, Gesangbücher, Agenden und andere kirchliche und Schul- angelcgenheiten nicht ohne heilsame Folgen geblieben. Da indcß die Regierungen, von deren Genehmigung und theil- weisen Leitung sie abhangen, in unserer Zeit so viel in Staatsangelegenheiten zu schaffen, auch Kosten und andre “-) Im Herzogtum Gotha waren die Geistlichen schon längst, in Altenburg wurden sie 1832 in den trefflichen allgemeinen Witwen- fiskns der Staatsdiener unter sehr milden Bedingungen ausgenommen und anch die Schullehrer haben Hoffnung zur Aufnahme erhalten. — So verdienen auch die in einer ft ü Hern Zeit, wo Vedürfniffe, Arbeits- lohn und Geldwerth ganz anders war, als jetzt, festgesetzten, meist sehr niedrigen Accidenzien, und die Ablösung des Zehnten eine vielseitige Er- wägung , damit man auch an eine gerechte, für die Ankunft befriedi- gende Entschädigung denke. Am wenigsten mochte im Ungemeinen die Veräußerung der geistlichen Güter zu rathen seyn, da man schwerlich ein anderes so sicheres und mit der Zeit so rtg chen des, wenn auch in manchen Fallen mühsames Einkommen ausmitteln würde. 19 *

3. Geschichte der Reformation - S. 303

1834 - Leipzig : Dürr
des Iahres 1 8 3 4. 303 selbst zu forschen und seine Glaubens - und Gewissensfreiheit zu behaupten, nimmt aber die auf Sprach - und Geschichts- kunde gestützte Auslegung als die einzig gültige an. Bei der Beurtheilung dessen, was nun irr dem erforschten Inhalt auch „als echt christlich und evangelisch anzuschen" sey, er- kennt er die ursprüngliche, mit den Aussprüchen der Ver- nunft und unsers Gewissens zusammen gehaltene, und aus dem Standpunkte des durch und durch sittlichen Geistes des Evangeliums in ihrem göttlichen Charakter erkannte Lehre Jesu Christi selbst als die einzige Richtschnur an, nach welcher nicht nur über die alttestamentlichen, sondern auch über die Apostolischen Schriften entschieden wird, um die von den Aposteln treu verkündigte, aus dem Geiste Jesu stammen- de, allgemeine christliche Glaubenswahrheit von demjenigen zu unterscheiden, was in den Schriften dieser im Wesent- lichen vom Geiste Gottes getriebenen Männer ihrer cigen- thümlichen religiösen Auffassungsweise jener Wahrheit und ihrer besondcrn Darstellungsform angehört. Dabei wird den Lehrern das Recht und die Freiheit noch besonders zuge- sprochen, jenen allgemein gültigen Inhalt frei und öffentlich vorzutragen, ohne dabei an eine buchstäbliche, menschliche Lehrnorm gebunden zu seyn; doch mit den Beschränkungen, daß nichts damit vermischt werden darf, was entweder aller religiösen Wahrheit überhaupt, oder der christlich-religiösen insbesondere (z.b. die Verwerfung der christlichen Geschichte und Gebräuche), oder den bestimmten Grundsätzen ihrer Kirche B. römisch-katholische Satzungen) widerspricht, oder Fragen herbeizieht, die zu nichts frommen, vielmehr das Volk in feinem Glauben und Gewissen stören. In dieser Kirche ist die innere und geistige Verehrung Gottes das Erste; die Meinung, Gott einen Dienst zu leisten, ist verwerf- lich. Die gemeinsamen kirchlichen Andachtsübungen sind zu jener Verehrung Mittel, aber es darf Niemand dazu ge- zwungen werden. In der Anordnung des Ganzen oder der einzelnen Theile ist nicht völlige Uebereinstinunung crfor- dorlich; jede evangelisch-protestantische Landes - oder Parti« cnlarkirche kann dabei nach eignem, durch Bedürfniß und
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