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1. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 195

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 195 — Salyjens Staalsoerfassung. 1. Die Bestimmungen über das Königtum. Das Königreich Sachsen ist ein unter einer Verfasstmg vereinter unteilbarer Staat. Kein Bestandteil des Königreiche* und kein Recht der Krone kann ohne Zustimmung der Stande veräußert werden. Die Regierungsform ist monarchisch, und es besteht dabei eine landständische Verfassung. Der König ist. das souveräne unabhängige Oberhaupt des Staates; er vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie nach den Bestimmungen der Versuchung ans. Seine Person ist heilig und unverletzlich; Beleidigungen gegen ihn werden als Majestätsbeleidigungen verfolgt und streng bestraft Dem Könige gebührt der Titel „Majestät" und den Prüfen und Prinzessinnen die Bezeichnung „Königliche Hoheit". Ohne Zustimmung der Stände kann der König weder zugleich Oberhaupt emes anderen Staates werden, noch seinen dauernden Ausenthalt un Auslande nehmen. Die Krone ist erblich im Mannesstamme nach dem Rechte der Erstgeburt. Nur wenn der Mannesstamm erloschen ist, kann die Krone auf die weibliche Linie übergehen. Mit dem 18. Lebensjahre wird der König volljährig. Während der Minderjährigkeit desselben tritt eine Regierungsverwesung ein, welche dem nächsten volljährigen Verwandten zukommt. Ebenso wird eine solche eingesetzt, wenn der König aus längere Zeit an der Ausübung der Regierung verhindert ist. 2. Die Staatsgüter. Bei dem Erlaß der Verfassung sind alle Güter der Krone, nämlich alle Forsten, Berg- und Hüttenwerke, Kammergüter, Sammlungen usw., welche die sächsischen Fürsten früher erworben hatten, und aus deren Erträgen sie ihre Bedürfnisse deckten, in den Besitz des Staates übergegangen und untrennbar vom Kronbesitz, der jedesmal unteilbar in seinem vollen Umfange auf den Thronfolger übergeht. Er kann ohne Einwilligung der Stände weder vermindert, noch mit Schulden belastet werden. Als Ersatz dafür bezieht der^ König aus den Staatskassen eine Zivilliste, deren Höhe mit den ständen vereinbart wird. Sie betrug anfangs 550000 L-aler, gegenwärtig aber 3,550 Millionen Mark. Die Prinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses empfangen Unterhaltungsgelder, welche Apanagen heißen und gegenwärtig sich auf 524568 Mark belaufen. Von der Zivilliste hat der König alle Ausgaben für seinen Hofhalt, für den Unterhalt der von ihm benutzten Schlöffer, für den Hofgottesdienst, die Hofkapelle und das Hoftheater zu bestreiten. 13*

2. Praktisches Lehrbuch der Sächsischen Geschichte - S. 130

1907 - Leipzig : Wunderlich
— 130 — Helmen, Hüten und Kübeln. Selbst die Frauen huldigten dem Trunke. Die Gothaische Hoftrinkordnung vom Jahre 1648 erlaubte den Hofdamen je sieben Maß Bier. Christian Ii. hielt siebenstündige Trinkgelage und dankte einst dem Kaiser Rudolf, den er besucht hatte: „Eure Majestät haben mich gar trefflich gehalten, also daß ich keine Stunde nüchtern gewesen." Bei einer fürstlichen Hochzeit in Leipzig wurden in sechs Tagen 444 Faß Bier, 300 Eimer Wein und 99 Lägel süßen Weins getrunken. Solche Feste waren nichts Seltenes. Mit Recht erregte diese Unsitte großen Anstoß bei allen ernstdenkenden Männern. Giordano Bruno, der große Gelehrte Italiens, geißelte das widerliche Trunklaster in Deutschland also: „In Deutschland wird die Trunksucht gefeiert, geehrt und unter die Heldentugenden erhöht, die Betrunkenheit zu den göttlichen Eigenschaften gerechnet. Dort wird mit Trinken und Zutrinken, mit Vorkommen und Nachkommen, Vonsichgeben und Wiedertrinken das Schwein der Schweine als Fürst von Toren bejubelt." Der Trunk raubte dem Kurfürsten auch schließlich das Leben, denn nach einem zu raschen Trunke auf die Hitze rührte ihn 1611 der Schlag. Wie seine Mutter Sophie und sein Vormund war er ein Feind der Reformierten und trug sich lange Zeit sogar mit dem Plane, sich an die katholische Liga anzuschließen. Den Grund dazu gab der Erbfolgestreit wegen der erledigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg in den Rheinlanden. Im Jahre 1609 erlosch das Herzogshaus. Nun hatte sich schon Albrecht der Beherzte vom Kaiser Friedrich Iii. das Erbrecht in jenen Landen sichern lassen. Kaiser Maximilian und Karl V. hatten es nochmals bestätigt. Aber Karl V. hatte dann nachträglich erklärt, daß auch die weibliche Linie erbberechtigt sein solle, wertn der Mannesstamm erloschen wäre. Da nun der Kurfürst von Brandenburg die Tochter der ältesten Schwester des letzten Herzogs zur Gemahlin hatte, so beanspruchte er das ganze Land für sich. Zwar sprach Kaiser Rudols zuerst dem Kurfürsten Christian Ii. die erledigten Länder zu; aber der Kurfürst Johann Sigismund besetzte diese schleunigst mit Truppen und blieb so in deren Besitze; denn der Kaffer .machte keine Anstalten, dem Kurfürsten Christian diese zu verschaffen. Österreich hatte wieder im Trüben sischen und Sachsen mit Brandenburg, dem einzigen Hause, zu dem es noch in freundlichem Verhältnis stand, verfeinden wollen, um die Ketzer aneinander zu Hetzen und ihre zwei Flügel zu zerbrechen und womöglich selbst die Herzogtümer zu erwerben. Sachsen stand völlig allein da und gewann in diesem Streite nur den Titel und das Wappen der drei Herzogtümer. Sein plötzlicher Tod kam den Hohenzollern zugute, welche nun unangefochten im Besitze der Herzogtümer verblieben, obgleich Sachsen noch bis zum Jahre 1806 bei verschiedenen Anlässen seine Ansprüche auf diese erneuerte.

3. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 25

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
25 worden. Er stiftete 1162 das Kloster Altenzelle, und schenkte dazu 800 Hufen Land. Zu dieser Schenkung ge- hörten auch die Dörfer Christiansdorf und Losnih, und ein Theil des Waldes M i r i q u i d i. Als dieser Wald ausgerottet werden sollte, wurden Silberadern entdeckt*). Otto tauschte nun die beiden Dörfer und den Wald im I. 1174 gegen die Stadt Roßwein ein, berief Berg- leute vom Harz, und ließ den Bergbau fleißig betreiben. Die Entdeckung dieser Bergwerke, wovon die Gegend das Erzgebirge genannt wird, hat die segensreichsten Früchte für das Land und die Fürsten gehabt. Die Stadt Frei- berg wurde deshalb 1179 gegründet, und die Gegend durch die Bergarbeiter stark bevölkert; Markgraf Otto er- hielt aber von den Bergwerken eine reiche Ausbeute, die er zur Aufnahme des Landes- verwandte. Er befestigte die Städte Freiberg und Leipzig, kaufte die Herrschaft Weißenfels und noch viele andere Güter in Thürin- gen, und baute die Burg Landsberg. Da aber durch den Bergseegen der Verkehr im Lande sich vergrößerte, so stiftete Markgraf Otto zwei Jahrmärkte mit großen Vorrechten in Leipzig, aus welchen nachmals die beiden Hauptmeffen entstanden sind. So ist unter diesem Mark- grafen durch die Auffindung der Bergwerke der Grund zu dem nachmaligen großen Wohlstände des Landes und zum Reichthum seiner Regenten gelegt worden. Verdient der gute Gebrauch, den Markgraf Otto der Reiche von den Schätzen machte, die er durch den Bergbau gewann, dank- bare Anerkennung, so darf doch nicht verschwiegen werden, daß er in seinen letzten Negierungsjahren durch die unbe- dachtsame Nachgiebigkeit gegen die Vorliebe seiner Gemah- lin Hedwig für ihren jüngcrn Sohn Dietrich viel Un- heil über sein Land, über seine Familie und über sich selbst gebracht hat. Sein ältester Sohn Alb recht sollte nach deutschem Rechte, und wie auch üblich und billig, die Markgrafschaft Meißen erben, dem jüngern Die- trich war die Herrschaft Weißenfels nebst einigen an- dern Gütern zugedacht. Die Markgräfin Hedwig aber, *) Nachandern haben Salzsuhrlcute bei der Ausbesserung des Weges die Silberadern gefunden.

4. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 53

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
53 schwer, bei vielen ganz unmöglich auszumitteln, ob sie Allode oder Neichslehne waren. Außer der Herzogin S o- ' phie von Brabant, die zum wenigsten ganz Hessen; und einen großen Theil von Thüringen forderte, ver- langte Graf Siegfried von Anhalt, Herzog Albrecht von Braun schweig, als Verlobter der Tochter Sophi- ens, verlangte Graf Herman n von Henneberg, Hein- richs des Erlauchten Stiefbruder, endlich auch der' Herzogin Sophie Schwester, eine Klosterfrau, Antheil an den Allodien; der Erzbischof von Mainz aber forderte alle thüringischen Güter, die Main zische Lehne waren, zurück. Endlich wollten auch die thüringischen Vasallen dem Markgrafen Heinrich nicht huldigen, er mußte sie mit den Waffen in der Hand dazu zwingen, und erst nachdem er sie in einer Schlacht besiegt, leisteten sie ihm 1249 zu Weißenfels die Huldigung. Unterdeffen hatte der Her- zog von Braunschweig Minden, das Landgericht an der Lüne, die Duderstädter Mark an sich gerissen, und die Landschaft an der Werra überfallen. Die hes- sischen Lehnsträger aber und auch piele thüringische erklärten sich für die Herzogin Sophie. Damit nun nicht in dem Streit dieser Beiden um die Erbschaft, das Land der Raub der Nachbarn werden möchte, so schloß der Mark- graf mit der Herzogin Sophie einen Vergleich auf io Jahre, nach welchem er als Vormund Heinrichs des Kindes Hessen und die Wartburg verwalten wollte, cs sei denn, daß ein Kaiser oder Fürstcnrath den Streit frü- her entscheiden sollte. Als aber 1254 der Erzbischof Ger- hard von Mainz dem Markgrafen die Neichslehne in beiden Landen verlieh, da glaubte die Herzogin Sophie ihres Sohnes Rechte gefährdet und verbündete sich deshalb mit Herzog Albrecht dem Großen von Braunschweig, dem sie ihre Tochter zur Gemahlin gab, und mit dessen Schwester Adelheid ihren Sohn verlobte. Markgraf Heinrich gab der Herzogin Gutensberg zurück, um den Krieg zu vermeiden, da er aber die thüringischen Al- lode nicht zurückgeben wollte, so behielt Herzog Albrecht die Landschaft an der Werra und rückte mit einem Heere in Thüringen ein, und nun begann ein heftiger 7jahri- ger Krieg, in welchem Thüringen auf eine gräuelvolle

5. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 56

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
56 Denkungsart und so anstößige Sitten, daß er mit vollem Recht den Beinamen f,bcc Ausgeartete" erhalten hat. Zuerst fing er 1268 einen Streit mit seinem Bruder D i et- rich an, und beide zogen mit großen Heeren gegeneinander. Ihrem Oheim, dem Bischof Dietrich von Naumburg, gelang es jedoch die feindlichen Brüder zu versöhnen. Dar- auf. gerieth Alb recht mit seinem eigenen Vater in Streit, und welche arge Gesinnung er gehabt, geht daraus hervor, daß er, als er 1270 sich zu unterwerfen gezwungen war, eine Urkunde ausstellen und beschwören mußte, daß er seinen Vater und dessen Räthe nie gefangen nehmen, dessen Städte und Schlösser nie erobern und sich mit seinem Bru- der nie gegen ihn verbünden wolle. Nicht weniger schänd- lich als gegen den Bruder und den Vater handelte der ent- artete Fürst gegen seine eigene Gemahlin und Kinder. Er hatte sich 1254 mit Margaretha, der Tochter des Kaisers Friedrichii. vermählt, und mit ihr als Brautschatz für 10,000 Mark Silber als Pfandstück das Pleißnerland erhalten. Seine Gemahlin hatte ihm drei Söhne Hein- rich, Friedrich und Diezmann geboren. Markgraf Albrecht hegte aber eine strafbare Neigung gegenzdaö Hoffräulein Kunigunde von Eisenberg und kränkte seine edle Gemahlin nicht nur durch Untreue, sondern auch dnrch rohe Behandlung und Verfolgungen. Endlich wollte er sie sogar in der Nacht erdrosseln lassen, doch ein armer Eselstreiber, der zu dem Morde gedungen war, verrieth den gottlosen Anschlag, und die unglückliche Fürstin ent- floh mit Hilfe ihres Hofmeisters Vargula. Bei dem Abschiede von ihren Kindern biß sie aus Schmerz ihren zweiten Sohn Fiedcich, der ihr Liebling war, in die Wange, wovon er den Beinamen der Angcbissene oder „mit'der gebissenen Wange führte." Die Landgräfin fand eine Zuflucht in Frankfurt am Main, starb aber bald vor Gram. Das waren die traurigen Folgen von Markgraf Hein- richs übereilter Theilung, der, nachdem er seinem ältesten Sohne ein so großes Landgebiet abgetreten hatte, nicht mehr Macht genug besaß, ihn mit Strenge von seinen Ausschweifungen und Ungerechtigkeiten abzuhaltcn. Bald nachdem die Markgräfin Margaretha gestorben war,

6. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 95

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
95 bürg, dem sie, nach Zusicherung ihres Lebens und der Frei- heit, den Prinzen auslieferten. Kunz wurde schon 7 Tage nach dem begangenen Raube von dem Gericht der Vier und Zwanziger zu Freiberg verurtheilt und enthaup- tet. Schweinitz und Schwalbe wurden geviertheilt, der Köhler Georg Schmidt aber erhielt ein Freigut und jährlich vier Scheffel Korn für sich und seine Nachkommen geschenkt und führte von nun ab den Namen Triller, weil er den Prinzenräuber mit seinem Schürbaume getrillt. Herzog Wilhelm führte auch nach der Aussöhnung mit seinem Bruder eine unruhige und wunderliche Lebens- weise, verwickelte sich in viele politische Händel, machte weitaussehende Pläne, that große Reisen und Kriegszüge und lebte in ewigen Wirrem Seine Gemahlin, eine edle Kaiserstochter, Anna, liebte er nicht, eine schöne aber freche Frau, Katharina von Hesberg, geborne von Brandenstein, hatte ihn bethört. Er verwies seine Gemahlin nach Eckarts berge, daselbst mußte sie in tiefer Einsamkeit in Gesellschaft von nur zwei Frauen und einem alten Hofmarschall ihr Leben vertrauern. Er soll ihr sogar die Fenster haben zumauern lassen. Als sie einst, um die Liebe ihres Gemahls zu erflehen, nach Rosta fuhr, be- gegnete ihr der Herzog auf der Brücke und warf ihr seinen Holzschuh ins Gesicht. _ Mit blutenden Wunden am Kopf und im Herzen kehrte die unglückliche Fürstin zurück in ihre Einsamkeit, wo sie am I3ten November 1464 dem Grame erlag. Nun vermählte sich ihr untreuer Gatte mit seiner Buhlin, gegen die er bis an ihren Tod die größte Zärt- lichkeit bewies, obgleich sie mehrmals die eheliche Treue brach und selbst von dem Hofgesinde verachtet wurde. Da der Herzog durch seine Gemahlin Erbansprüche auf Luxemburg hatte, so zog er mit einem ansehnlichen Heere dahin, um sein Erbtheil geltend zu machen, doch wurde er mit Geld abgefunden. Als darauf 1457 sein Schwager, König Ladislav von Böhmen starb, da suchte er die böhmischen Stände für sich zu gewinnen, daß sie ihn zu ihrem Könige wählten, allein die Böhmen gedachten der Mißhandlungen, die er an ihres verstorbenen Königs Schwester ausgeübt. Auch war die Mehrzahl schon für den Georg Podiebrad gestimmt, und dieser machte,

7. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 96

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
96 um den Herzog desto gewisser von seiner Bewerbung zu- rückzuschrccken, eine Forderung auf 63 Städte und Schlösser im Meißnischen, die von Böhmen zu Lehn gingen. Darüber kam am 25ften April 1459 der Vergleich zu Eg er zu Stande. Sachsen gab Brix, Niesenburg,Dux und Landskrona an Böhmen zurück, erhielt aber die Belehnung für die übrigen; auch wurde zwischen Meißen und Böhmen eine Erbeinigung geschloffen. Darauf machte Herzog Wilhelm 1461 in Begleitung von vielen Grafen und Herrn eine Wallfahrt nach dem heiligen Grabe, die er binnen 28 Wochen vollendete. Hatte er daselbst die gegen seinen Bruder gehegte Feindschaft und das an seiner Gemahlin begangene Unrecht abbüßen wollen, so hatte er wenigstens seine unruhige Gemüthsart durch diese Bußfahrt nicht abgelegt; nach wie vor war er in auswärtige Händel verwickelt, so 1462 in die streitige Mainzer Erzbischofs- wahl; 1465 als Bundesgenosse des Landgrafen Ludwig von Hessen gegen den Bischofsimon von Paderborn; von 1466 bis 1474 in eine Fehde mit dem Grafen Ernst von Gleichen; 1474 als Bundesgenosse des Kaisers gegen Karl den Kühnen von Burgund, 1475 in eine Fehde mit dem Grafen Sigismund von Gleichen, weil der- selbe seiner Gemahlin den Titel gnädige Frau ver- weigert hatte. Außerdem belegte er die Güter der Nürn- berger in seinem Lande mit Beschlag, und trieb die Ju- den, die sich nicht wollten taufen lassen, aus Thürin- gen. Seine Streitbarkeit war so im Nus, daß von ihm gesagt wurde: „Wenn Herzog Wilhelm, mit seinen Sporen angethan, über den Schloßhof von Weimar geht, so klirrt ganz Thüringen davon." Er starb am I7ten September 1482 ohne männliche Erben und hinterließ seine Länder seinen beiden Neffen Ernst und Alb recht. Ganz anders war die Gemüthsart Kurfürst Fried- richs, des Sanftmüthigen, der mit seiner Gemahlin Mar- garetha in einer sehr glücklichen Ehe lebte; sie nahm an den Negierungsgeschäften vielen Antheil und verwaltete sie jederzeit, wenn ihr Gemahl außer Landes war. Auch nach seinem Tode übte sie landesherrliche Rechte über die zu ihrem großen Witthume gehörigen Städte und Schlösser aus. Kurfürst Friedrich starb zu Leipzig am 7ten September 1464.

8. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 97

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
07 Neunzehnte? Capitel. Die Regierung der Brüder Ernst und Albrecht. Beide Brüder sollten, dem Testamente ihres Vaters zufolge, gemeinschaftlich regieren, und das haben sie auch zu ihrem Vorthcil und zum Besten des Landes 21 Jahre lang gethan. Im Jahr 1465 empfingen sie beide gemeinschaft- lich die Belehnung über ihre Lander von ihrem Oheim, dem Kaiser; darauf unterstützten sie den König Georg von Böhmen, Albrechtö Schwiegervater, gegen die unru- . higen Schlesier. 1466 zogen beide Brüder gegenhcin- richii., Burggrafen zu Meißen und Herrn von Plauen, der ihre Unterthanen beraubt hatte, nahmen ihm Schloß und Stadt und behielten es als ein Lehn von Böhmen. Da sie durch die Auffindung der Silbergruben zu Schnee- de rg zu einem Ueberfiuffe an Gelde gekommen waren, so- kauften sie 1472 die Herrschaft Sagan für 50,000 Gold- gülden , die bis 1549 bei Sachsen blieb. Dann kauften sie 1477 die Herrschaft Sorau, Breskau und Storgau für 62,000 Gülden. Die letzter« wurden aber schon i5io gegen Rückzahlung der Kauffumme zurückgegeben. Nach dem Tode König Georg Podiebrads von Böhmen, be- warb sich der Herzog Albrecht, dessen Eidam, um die böhmische Krone. Er rückte mit einer beträchtlichen Kriegsmacht in Böhmen ein; doch da er seine Ansprüche zu heftig verfolgte, so faßten die Stände eine Abneigung gegen ihn und wählten den Prinzen Wradislaw von Polen. Seiner Schwester, der Acbtissin Hedwig von Q-ue d linb urg, leistete der Kmfürst Ernst Beistand gegen die Bürger, wofür er 1470 die erbliche Schirmherrschaft über dieses Kloster erhielt. Seinem Sohn Ernst verhglf der Kurfürst 1476 zum Erzbisthum Magdeburg. 1473 wurde derselbe auch zum Bischof von Halberstadt er- wählt. Er unterstützte denselben in seinen Streitigkeiten mit der Stadt Halle 1478, und half ihm i486 die wider- spenstige Stadt Halberstadt überwältigen. Unterdessen leistete Herzog Albrecht dem Kaiser Friedrich Iii. Kucgö- dienste gegen Karl den Kühnen, von Burgund, und 7

9. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 74

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
74 Zweig, das Sachsen -La ue n burgi sch e Haus, vorhan- den, und dieses hatte nach Recht und Billigkeit die Wit- tenbergische Linke beerben sollen, und dem gemäß for- derte auch der Herzog Erich V. von Sachsen-Lauen- burg die Einlassung in diese Erbschaft. Auch der Kur- fürst Friedrich I. von Brandenburg sprach die Erb- folge in Kursachsen für seinen ältesten Sohn Johann an, weil derselbe mit des vorletzten Kurfürsten von Sach- sen, Rudolf Iii., Tochter Barbara vermählt war, auch hatte er sogleich nach Kurfürst Albrechts Tode Witten- berg und den Kurkreis in Besitz genommen. Der Markgraf Friedrich der Streitbare aber, obgleich er kein Recht auf diese Erbschaft hatte, wandte sich dennoch an den Kai- ser, und bat ihn um die Verleihung der Kur Sachsen mit den dazu gehörigen Landen, Würden und Gerechtsamen. Kaiser Friedrich, dem viel daran gelegen war, einen so mächtigen Fürsten sich treu ergeben zu erhalten, gewährte seine Bitte, und verlieh durch eine Urkunde am 6ten Ja- nuar 1423 Friedrich dem Streitbaren das Kurfürften- thum und Herzogthum Sachsen mit der Erzmar- schallswürde und allen dazu gehörigen Landen, mit Aus- nahme des Schlosses Kahlau und des Klosters Dobri^- lugk, ferner der Pfalz Allftadt, der Burggrafschaft Magdeburg und der Grafschaft B re ne. Bald darauf erhielt der Markgraf auf seine Bitte das Recht, daß seine Unterthanen vor kein fremdes Gericht gefordert werden durften, und ungebeten die Erlaubniß, mit rothem Wachs zu siegeln, welches damals ein Vorzug der vornehmsten Fürsten war. Den Kurfürsten von Brandenburg be- schwichtigte der Markgraf für seine Ansprüche durch 11,000 Schock böhmische Groschen; der Herzog von Sachsen- Lauenburg fand mit seinen Forderungen beim Kaiser und Reich kein Gehör, und so hatte denn Friedrich der Streitbare eine Erwerbung für sein Geschlecht gemacht, wodurch dasselbe in den Rang der vornehmsten deutschen Fürstenhäuser eintrat, und von nun ab eine höchst bedeu- tungsvolle Rolle in der deutschen Reichsgeschichte spielte. 1

10. Die Geschichten des sächsischen Volks - S. 76

1834 - Dresden [u.a.] : Arnoldi
70 aber nicht zugelassen. Als es darauf 1314 zu einer neuen Wahl kam, und die Wahlfürsten in zwei Parteien gespal- ten waren, von denen eine, zu der Sachsen-Witten- berg gehörte, Friedrich von Oestre ich'wählte, da trat Sachsen-Lauen bürg zu der Partei., die. Ludwig von Baiern erkor. Nachdem dieser aber durch den Sieg bei Mahldorf 1322 Platz behalten hatte, da gedachte ec es dem Herzoge Rudolf, daß er seine Wahlstimme dem Oestreichcr-gegeben, und versagte ihm die Belehnung mit der Mark. Branden bürg, auf die der Herzog nach dem Aussterben des A s ca n i sch -Branden burgischen Hauses 13w ein Erbrecht.hatte. Ludwig, belehnte damit seinen eigenen Sohn, und Rudolf erhielt dafür-die Lau- sitz und einige Brandendurgisehe Städte, doch nur als Pfand für lg',ooq Mark Silber. Rud olf unterstützte 1346 die Wahl Karls von Mahren.gegen Ludwig und blieb ihm auch treu,'als Sachsen-Lauenbürg den Gegenkönig: Gü.n.th.er von Schwarz bürg wählen half. Dafür legte König Karl Iv, der Linie Sg ch s.e n.-- W i t- t.enberg in der goldenen,Bulle 135.6 ausschließlich das' Wahlrecht, : das Er z.m.a,rfch allamt, die? Re i ch s- verweser.schaft in allen Landen, wo sächsisches Recht galt, und die Pfalzgrqlschaft Sachsen bei. Zu dieser gehörten nur noch Lauchstädt-und Allstädt; letzteres wurde 1309 lehnsweise an die Herrn von Qu e rfu rt über- lassen- und fiel erst 1496 an Kursachsen zurück. Ru- dolf Ii., der seinen Vater 1356 folgte, und bis 1370 regierte, war der erste- der, sich Kursürst von Sachsen nannte, Md von. da ab hat diese Herzogslinie den Kur- fürstentitel unangefochten fortgeführt. Rudolf Ii. starb ohne Kinder, und ihm folgte bis. 13k8 sein jüngerer Bru- der Wenzel. Von einem alteren-Bruder lebte, noch ein Sohn Al brecht, der einigen Antheil an der Regierung er- hielt, aber 1385 erbenlos.starb. Wenzels Sohn, Ru- dolf Iii., bis 1419, führte eine unruhmvolle uyd unglückli- che Regierung, und zu seiner Zeit war durch die schlechte Verwaltung des Königs Wenzel das deutsche Reich in große Verwirrung gerathen'; daher mußte Kurfürst Rudolf sich viel mit den Reichsangelegenheiten zu thun machen, weshalb er denn nicht viel Sorge auf seine eigenen Lande
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