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1. Das Großherzogthum Baden - S. 43

1861 - Freiburg im Breisgau : Herder
43 Umkirch, Emmendingcn, Niedereschach, Waldkirch, Zell, Haslach, und andere Seidenwaarenfabriken in Jnzlingen (Amts Lörrach), Säckingen, Kleinlaufenburg und Lichtenau. Papierfabriken sind in Freiburg, Ettlingen, Aach, Emmen- dingen, Todtnau, Schopfheim, Kandern, Elzach, Bruchsal, Gen- genbach, Lauf, Walprechtsweier. Glasfabriken sind zu Aeule oberhalb dem Schluchsee, Her- zogenweiler (eine der ältesten), Offenburg, Nordrach, Gaggcnau, Bubenbach und Watterdingen. Hauptfabrikat ist ordinäres Hohl- glas, das zu 1/3 im Lande bleibt, das übrige geht nach Württem- berg und in die Schweiz. In Wolterdingen bei Donaueschingen ist die einzige Tafelglasfabrik. In der Nähe von Mannheim ist eine bedeutende Spiegel Manufaktur. Lederfabriken find in Weinheim, Lahr und Ziegelhausen. Die Strohmanufaktur ist auf dem ganzen Schwarzwald verbreitet. Eine der bedeutendsten befindet sich zu Lenzkirch (Gebr. Tritschler); eine andere zu Thiengen, und eine Fabrikation von Hüten aus Palmblättern hat sich in St. Georgen begründet. Die Bürstenfabrikation in Todtnau und den umliegenden Ortschaften versorgt Baden und die Nachbarländer mit ihren Waaren. Tabaksfabriken sind zu Lahr, Mannheim, Carlsruhe, Hei- delberg, Leimen u. a. O. Cichoriensabrikcn zu Lahr und Freiburg. Zuckersiedereien zu Waghäusel, Offenburg und Mannheim. Kunstmühlen zu Mannheim, Oberuhldingen, Freiburg und Heidelberg. Unter den Bierbrauereien sind die in Mannheim und Hei- delberg die bedeutendsten. Auch die Brauerei zu Rothhaus in der Gemeinde Grasenhausen (Staatseigenthum), die fürstlich Fürsten- bergische Brauerei in Donaueschingen, die fürstlich Wertheimische Brauerei zu Bronnbach, sowie die Bodmannische in Espasingen arbeiten mit bedeutendem Betriebskapital. Chemische Fabriken find zu Rüppurr, Pforzheim, Mann- heim. Große Betriebe mechanischer Fabrikate z. B. von Loko- motiven, Eisenwerken u. dgl. sind zucarlsruhe, Pforzheim (Benkiser). Färbereien und Druckereien zu Constanz. Käsereien zu Heiligenberg, Schloß Hegne, Renchen. Stearinkerzenfabrik zu Mannheim. Die Interessen des Handels und der Industrie sind einem eige- nen Handelsministerium überantwortet, unter welchem die Handels- kammern zu Mannheim, Freiburg, Lahr, Constanz u. s. w. stehen. Ausgeführt wird: Getreide, Wein, Obst, Vieh, Flachs, Hanf, Holz, gebrannte Waffer, Bijouteriewaaren, Uhren, Tabak, Cichorie, Papier, Glas; eingeführt werden: Pferde, fremde Weine, Süd- früchte, feine Tücher, Eisen, Stahl, Seidenzeug, Colonialwaaren, und es übersteigt die Einfuhr die Ausfuhr. Doch ist der Handel hauptsächlich Transithandel, wozu das Land die günstigste Lage hat. Haupthandelsplatz ist Mannheim. Andere bedeutende Han- delsplätze sind Lahr, Pforzheim, Freiburg, Heidelberg, Wertheim, Constanz rc.

2. Bilder aus der vaterländischen Geschichte für hessische Schulen - S. 14

1885 - Mainz : Frey
14 Kriegsverfassung der Deutschen. Unsere Voreltern waren ein Volk von Kriegern. Wenn Krieg entstand, so wurden alle freie Männer zu den Waffen gerufen. Dies war der Heerbann. Die vornehmste Stärke des Heerbanns bestand in den Fußgängern. Mit denselben waren die Reiter oft gemischt, und beim Angriffe hielten sich die Fußgänger an den Mähnen der Pferde. Tie Schlachtordnung war gewöhnlich keilförmig. Vor der Schlacht stimmte man den Schlachtgesang (Bardit) an, der furchtbar erklang und durch das Zusammenschlagen der Waffen noch verstärkt wurde. Wer feig aus der Schlacht entfloh, war ehrlos und wurde mit dem Tode bestraft. Diese Strafe führte man aus, indem man den Schuldigen in einen Sumpf steckte und Steine darauf warf. Gefolgschaften. Oft verbanden sich zum Zwecke der Eroberung junge Helden (Recken) auf Leben und Tod. Der Tapferste wurde als Führer gewählt, auf einen Schild erhoben und demselben unbedingter Gehorsam gelobt. Dann sielen sie in das Gebiet des Feindes oder eines benachbarten Stammes ein, plünderten und führten Vieh und sonstige Beute mit sich fort. Solche Raubzüge unternahm auch oft der König oder Herzog eines Stammes. Eroberte der Stamm ein fremdes Land, so wurde dieses gewöhnlich in drei Teile geteilt. Einen Teil behielt der König; den zweiten vergab er an die Vornehmen als festes Eigentum; den dritten ließ er den Eingeborenen des Landes gegen Zinszahlung. Was ein Vornehmer bekam, hieß Allod (All = ganz und 6t = gut), Freigut, und davon konnte er kleinere Allode an Freunde abgeben. Weil der König seinen Teil nicht allein bebauen tonnte, so gab er gewissen Edlen einen Teil davon auf eine bestimmte Zeit, nicht auf Lebenszeit, ab, wofür sie ihm mit Leben und Gut beistehen mußten. Sie hießen Antrustionen und bildeten sein Gefolge. Das geliehene Gut hieß Fe-öt. An solche Verleihungen schloß sich später das Lehenswesen an. Sittliche Verhältnisse und Gesetze. a) Die Römer rühmen an den Deutschen die Treue. In gleicher Weise zierte sie Redlichkeit und besonders Achtung gegen das weibliche Geschlecht. Bei andren Völkern nahmen die Frauen eine niedere Stellung ein. Der Deutsche dagegen verehrte in der Frau etwas Heiliges und Prophetisches. Gleiche Liebe umfaßte Mann, Weib und Kind. Mit feinem Leben beschützte der Hausvater die Seinen. Das eheliche Band galt für unauflöslich, und oft töteten sich die Frauen aus den Gräbern ihrer Männer, um von ihnen selbst im Tode nicht geschieden zu sein. Der Name für die Familie hieß Sippe, Sippschaft oder auch Magenfchast.

3. Bilder aus der vaterländischen Geschichte für hessische Schulen - S. 117

1885 - Mainz : Frey
frieden erklärte und wiederholt in das Land einfiel, trat Philipp dem schwäbischen Städtebunde bei, wodurch er Ruhe erhielt. Philipp der Großmütige. Sickingen überzog auch den Kurfürsten von Trier mit Krieg. Jetzt verband sich Philipp mit dem Kurfürsten von der Pfalz gegen ihn. Sie trieben Sickingen zurück und belagerten ihn in seiner Burg Landstuhl. Von einem Splitter tödlich in der Seite getroffen, mußte

4. Bilder aus der vaterländischen Geschichte für hessische Schulen - S. 124

1885 - Mainz : Frey
124 Totengewande, während die Mönche singend und betend den Sarg begleiteten. Schon am nächsten Tage nach der Trauerfeier erkrankte ^ Karl am Fieber und starb im Jahre 1558, neun und fünfzig Jahre alt. 55. Georg I., der Fromme, Landgraf von Hessen-Darmstadl. (1567—1596.) Georg I., der Fromme, Landgraf von Hessen-Darmstadt. Georg I. war der jüngste Sohn Philipps des Großmütigen, und ist der Stammvater des großherzoglichen Hauses. Bei der Teilung erhielt er etwa den achten Teil des Landes und nahm seinen Sitz zu Darmstadt. In seiner Jugend wurde er einfach und streng erzogen. Sein Vater duldete keiue neue Moden und ließ ihm einst die feinen
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