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1. Vaterländische Geschichte - S. 11

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 11 — Grundstücke zu lebenslänglicher Nutznießung. Ein solches Stück hieß Lehen, die Inhaber waren Lehnsmannen, Dienstmannen, Vasallen oder Getreue. Nach dem Tode des Lehnsherrn oder des Belehnten, desgleichen, wenn der Lehnsmann seinen Verpflichtungen nicht nachkam, besonders im Falle der Treulosigkeit, konnte dieses Lehen zurückgezogen werden. Die Lehnsträger verpflichteten sich dauerndem Beistand im Kriege oder auck zu Diensten am Hofe; aus letzteren entstanden die sogenannten..Hosämter (Mundschenk, Kämmerer 2c.)._ Nach und nach wurden sämtliche Ämter als Lehen angesehen und von dem König an seine Vasallen vergeben. Aus diesen Vasallen bildete sich der A d e l, während die alten Geschlechter der Edelinge verschwanden. Aber bald gab nicht bloß der König Lehen aus, sondern auch seine eigenen großen Lehnsträger. Die Gemeinfreien übernahmen häufig von ihnen ein Gut zum Nießbrauch gegen bestimmte Abgaben und persönliche Dienste und wurden dadurch Lehnsmannen. Viele kleine Freien begaben sich ferner in den Schutz eines mächtigen Herrn, boten diesem ihr Gut an und erhielten es von ihm als Lehnsgut zurück. Sie alle wurden dadurch in ihrer persönlichen Freiheit beschränkt. So zog sich das Lehnswesen wie eine Kette hinab vom König, dem obersten Lehnsherrn, bis zum untersten Vasallen, der keinen Lehnsmann mehr hatte. Die Zahl der Freien ging so sehr zurück, daß die frühere Volksversammlung zu einer einfachen Heerschau herabsank, das Märzfeld, später Maifeld genannt. Aus dem unruhigen germanischen Jäger und Krieger war ein friedliebender Bauer geworden, der seine Besitzungen durch Rodungen weiter auszudehnen suchte. Von den Unterworfenen lernte er auch die vorteilhaftere Ausnutzung des Bodens durch die Dreifelderwirtschaft, bei welcher die Ackerflur abwechselnd Sommer- und Winterfrucht trug und im dritten Jahre brach liegen blieb (Sommerung, Winterung, Brache.) V. Die Einführung des Christentums. Sonifatius. 1. Die ersten Glaubensboten in Deutschland. Die Goten, die Langobarden und andere deutsche Völker hatten das Christentum angenommen, als sie mit den christlichen Römern in engere Berührung traten. Bei dey Franken wurde e* nach Chlodwigs Bekehrung ausgebreitet. Seit dem Anfang des 'i. Jahrhunderts zogen nun auch gottbegeisterte Männer in das Innere des heutigen Deutschland und unternahmen die Riesenarbeit, das Heidentum bei unseren Vorfahren auszurotten. Sie kamen aus dem linksrheinischen Franken und besonders aus Irland und England, wo das Christentum bereits festen Boden gewonnen hatte. So wirkte unter den Alemannen Kolumban mit seinem Schüler Gallus, dem Stifter des Klosters St. Gallen in der Schweiz; im fränkischen Mainlande predigte Kilian, St. Goar lehrte am Rhein, Lubentius au der Lahn. Emmer an begann die Bekehrung der Bayern, und Willibrord arbeitete segensreich unter den Friesen an der Nordsee. 2. Bonifatius bei den Friesen, Thüringern und Hessen. Größer als alle diese Glaubensboten war Winfried (Glücksfried), mit seinem Klosternamen Bonifatius genannt; ihm gebührt der Name „Apostel der Deutschen." Er stammte aus einem vornehmen G e s ch l e ch t e der Angelsachsen, welche im 5. Jahrhundert n. Chr. aus Deutschland in das heutige England eingewandert waren. Schon früh widmete er sich dem geistlichen

2. Vaterländische Geschichte - S. 20

1902 - Wiesbaden : Behrend
etn Wahlrerch; man wählte jedoch meistens den König aus dem Geschlechte seines Vorgängers und verband auf diese Weile Wahl und Erblichkeit. 2. Heinrich einigt das Reich. Die Sage berichtet uns, daß Eberhard den mächtigen Herzog Heinrich auf seinem Gute im Harz mit dem Finkenfange beschäftigt fand, als er ihm mit den Großen des Reiches die Botschaft feines Bruders überbrachte; darum nennt man Heinrich wohl „den Finkler." (Gedicht: Herr Heinrich sitzt am Vogelherd.) Aber mit mehr Recht sollte man ihn „den Großen" nennen; denn er erhob das gesunkene Reich zur ersten.macht der Christenheit. Die Herzöge behandelte er mit Freundlichkeit und ließ ihnen möglichst viel Selbständigkeit; jeder Stamm sollte sich selbst ordnen nach altem Recht und Herkommen. So erreichte er auf friedlichem Wege, daß die Herzöge von Schwaben und Bayern ihn als König anerkannten. Dem Herzog von Lothringen gab er feine Tochter zur Gemahlin und gewann auch Lothringen für das deutsche Reich zurück. Wie aber die Herzöge über die einzelnen Stämme geboten, so wollte er selbst hoch stehen über allen Landen des Reiches als König, als höchster Richter und Heerführer des ganzen Volkes, als oberster Schirmherr der Kirche. 3. Heinrich und die Ungarn. Im Jahre 924 fielen dieungarn wieder in Deutschland ein und drangen bis tief in Sachsen vor; brennende Dörfer, beraubte Kirchen und Klöster bezeichneten ihren Weg. Heinrich warf sich ihnen entgegen, war aber ihrer Kampfesart nicht gewachsen. Sem. Fußvolk war zu schwerfällig und schwach gegenüber dieser wilden Reiterschar; dazu fehlte es im Lande noch zu sehr an Burgen und festen Plätzen, die Schutz gewähren konnten. Heinrich mußte sich in die befestigte Königspfalz bei Goslar zurückziehen. Bei einem Ausfalle hatte er das Glück, einen angesehenen Führer der Ungarn in seine Gewalt zu bekommen. Diesen guten Fang benutzte er dazu, sich gegen Zahlung eines jährlichen Tributs einen 9jährigen Waffenstillstand zu erzwingen, der aber nur für Sachsen galt. 4. Heinrich der Städtegründer. Die gewonnene Zeit gebrauchte der König, um Land und Volk wehrhaft zu machen. In Sachsen gab es noch wenig befestigte Orte, weil die Bewohner es liebten, nach altgermanischer Weise in Gehöften zu leben. Unermüdlich war nun Heinrich bestrebt, die wichtigsten Orte zu ummauern und so für Kriegszeiten den Landbewohnern Zufluchtsstätten zu schaffen. So entstanden an den Grenzen zahlreiche feste Plätze (Städte) — Goslar, Meißen, Quedlinburg, Merfeburg u. a. Um sie zu bevölkern, mußte jeder neunte freie Mann.

3. Vaterländische Geschichte - S. 86

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 86 — nicht vertragen konnte; besonders plagte ihn die Gicht. Trotz der größten Schmerzen blieb er heiter und ergeben. Auch seine rastlose Thätigkeit setzte er nicht aus, und die Räte hatten schon um vier Uhr morgens vor ihm zu erscheinen. „Mein Leben ist auf der Neige", sagte.er; „die Zeit, die ich noch habe, muß ich benutzen, sie gehört nicht mir, sondern dem Staate". Am 17. August 1 7 8 6 starb der große König, beweint von seinem Volke und betrauert von der ganzen Welt. Auf seinem Sarge in der Garnisonkirche zu Potsdam stehen die Worte: Friedrich Ii. Die Nachwelt nennt ihn aber nur „Friedrich den Großen." Die Schlußworte seines Testaments lauten: „O möge Preußen in höchster Blüte bis an das Ende der Zeit fortd auern!" Vii. König Friedrich Wilhelm Ii. 1786—1797. 1. Seine Person. Friedrich Ii. starb kinderlos, und ihm folgte in der Regierung sein Neffe Friedrich Wilhelm Ii. Weil Friedrichs großer Geist den ganzen Staat allein regiert hatte, übernahm sein Nachfolger eine überaus schwere, kaum lösbare Anfgabe. Leider besaß er zudem nicht die feste Entschiedenheit und Thatkraft feine Vorgängers. In feiner Gutmütigkeit ließ er sich leicht von andern beeinflussen und schenkte unfähigen Günstlingen sein ganzes Vertrauen zum Schaden des Landes. Auch die Sparsamkeit seines königlichen Oheims war ihm fremd. — Friedrich Wilhelm Ii. war von hoher, stattlicher Gestalt; mannigfache Kenntnisse des Geistes zeichneten ihn aus. Durch sein liebenswürdiges Wesen und freundliches Wohlwollen gegen jedermann hatte er sich schon vor seiner Thronbesteigung die Liebe des Volkes erworben. Echter Soldatenmut beseelte ihn. - 2. Seine Sorge für Land und Volk. Voll guten Willens trat der neue König die Regierung an. Er erleichterte allen Unterthanen die Steuerlast, entließ die verhaßten französischen Beamten und schaffte den Alleinhandel des Staates mit Kaffee und Tabak ab. Auch befahl er, die Strafgesetze milde zu handhaben, und drang im Heere mit Entschiedenheit auf bessere Behandlung der Soldaten. Deutsche Wissenschaft und Bildung schätzte der König hoch; deutsche Gelehrte und deutsche Künstler fanden verdiente Beachtung. Als oberste Schulbehörde trat das Ob er sch ul-kollegium ins Leben, welches alle Schulaustalten des Staates überwachte. Zur Ausbildung tüchtiger Lehrer wurden Lehrerseminare gegründet. — Auch für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe opferte der König große Summen; in verschiedenen Teilen seines Landes ließ er Chausseeen anlegen. — 1794 trat das allgemeine preußische Landrecht in Kraft. 3. Die französische Revolution. Während die Hohenzollern in ernster Arbeit ihr Volk zu beglücken suchten, waren in Frankreich die Bürger und Bauern mit ihrer Regierung unzufrieden. Sie hatten unerschwingliche Abgaben zu leisten, während die Adeligen und die Geistlichen ganz steuerfrei waren. Der hohe Adel sah mit Geringschätzung auf Bürger und Bauersmann. Dazu raubten ungläubige Männer durch ihre Schriften dem Volke die Religion und die Achtung vor dem Gesetze. Im Jahre 1789 brach „die französische Revolution" aus. Die ersten Leiter dieser Be-

4. Vaterländische Geschichte - S. 35

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 35 — Kranke zu pflegen und gegen die Ungläubigen zu kämpfen. Die Johanniter, io genannt nach ihrem Schutzpatron Johannes dem Täufer, hatten als Ordenstracht einen schwarzen Mantel mit weißem Kreuze. Dieser Orden besteht heute noch in veränderter Form und übt Werke der Barmherzigkeit aeaen verwundete Krieger. Der T e m p l e r o r d e n trägt den Namen von seinem Hause in Jerusaleum neben dem Tempel Salomons. Dre Templer trugen einen weißen Mantel mit rotem Kreuze; der Orden wurde spater tn Frankreich aufgehoben. Der deutsche Ritterorden entstand tnbetn Kreuz-zuge Barbarossas. Das Ordenskleid war ein weißer Mantel mit schwarzem Kreuze. Die deutschen Ritter eroberten später P r e u ß e n^stehe S. 60). 6 Die Städte. Von der Zeit Heinrichs Iv. ab hatte sich eine Reihe von Städten mächtig emporgearbeitet. Die Bürger hatten die Kaiser tn ihren Kämpfen gegen die Reichsfürsten vielfach unterstützt und wurden dafür von denselben mit V o r r e ch t e n (Privilegien) belohnt. So waren sieben Btschofs-residenzen (darunter Straßburg, Speier, Worms und Mainz) von der Herr« fchaft der Bischöfe losgelöst worden, und ihre Obrigkeiten erhielten von den Kaisern die sämtlichen Rechte, die vorher die Bischöfe gehabt hatten. Sre standen also direkt unter dem Kaiser, waren reichsunmittelbar und hießen frete Städte. Neben ihnen wuchsen die Reichsstädte heran. Sie sind aus königlichen Städten entstanden, die ursprünglich Eigentum des Königs waren und sich durch große Dienstleistungen allmählich dieselben Rechte erwarben, wie sie die freien Städte besaßen. Sie wurden in der älteren Zeit von Dienstmannen des Königs (Ministerialen) verwaltet, neben denen es auch noch eine Anzahl freier Bürger gab, während die Handwerker unfrei waren. Gegen Ende des Mittelalters wurden beide Gruppen zusammen freie Reichsstädte. Xiii. Rudolf von Habsburg. 1273-1291. 1. Wie sah es im Reiche aus? Eine traurige Zeit nahm in Deutschland ihren Anfang, als der letzte Hohenstaufenkaiser, Konrad Iv., starb (1254). Die Fürsten strebten mit Erfolg dahin, ihren Anteil an der Reichsregierung zu erhöhen, und nach und nach übten die sieben mächtigsten das Recht der Kaisermahl allein aus (Kurfürsten)- Wer Kaiser werden wollte, mußte ihnen vorher möglichst viele Versprechungen machen und kaiserliche Rechte abtreten. Das Ansehen der deutschen Kaiserkrone sank so tief, daß kein deutscher Fürst sie tragen mochte. Die Uneinigkeit der Kurfürsten brachte die kaiserliche Würde sogar an zwei Ausländer, die sich um das Reich wenig kümmerten. Diese Zeit heißt die „kaiserlose Zeit", und mit Recht nennt man sie „die schreckliche Zeit" (1254—1273). Überall im Reiche brach Unordnung und Verwirrung aus. Der Starke fiel über den Schwachen her und raubte ihm nicht selten das Leben. Das Faustrecht galt als Gesetz, da ein oberster Richter fehlte. In dieser schlimmen Zeit entartete der Ritter st and. Die höfische Sitte schwand, und die meisten lebten von Streit, von Raub und Plünderung. Diese Raubritter überfielen mit ihren Reisigen den friedlichen Kaufmann, nahmen ihm feine Ware ab und warfen ihn selbst in L

5. Vaterländische Geschichte - S. 41

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 41 — freie Mann ausüben durfte, doch mußte die Fehde drei Tage vor Beginn der Feindseligkeiten dem Gegner schriftlich angesagt sein (Fehdebrief). War dieses geschehen, so durfte man dem Feinde an seinem Gute und Leibe Schaden thun. Dieses Recht ist vielfach mißbraucht worden; namentlich die freien Städte und die Reichsstädte hatten darunter zu leiden. Die benachbarten Ritter, die meistens arm waren, sagten den reichen Städten unter den wichtigsten Vorwänden Fehde an; dann wurden die Feldmarken der Städte verwüstet, die ihnen gehörigen Dörfer ausgeraubt, die Bürger gefangen genommen und nur gegen schweres Lösegeld wieder freigegeben. Diesem Unwefen wollte Kaiser Maximilia n I., der um 1500 regierte, ein Ende machen. Er hob das Fehderecht auf und verkündete auf dem Reichstage zu Worms den sogenannten ewigen Landfrieden, nach welchem jede Selbsthilfe bei Strafe der Reichsacht verboten war. Die Streitigkeiten der Reichsstände oder der Untergebenen verschiedener Reichsstände sollte ein oberster Gerichtshof, das Reichskammergericht, entscheiden. Dieses wurde im Jahre 1495 in Frankfurt von Kaiser Maximilian selbst eröffnet, doch schon nach zwei Jahren nach Speier verlegt, von da fast zweihundert Jahre später nach Wetzlar. Die Richter dieses Gerichts, sowie diejenigen der fürstlichen Gerichte waren studierte Leute und richteten nach römischem Recht. Gelehrte Advokaten, die das Volk nicht verstand, übernahmen für hohe Gebühren die Führung der Prozesse. Zur Unterhaltung des Kammergerichts und zur Deckung anderer Reichskosten ließ der Kaiser eine allgemeine Steuer erheben, „der gemeine Pfennig" genannt Das war die erste regelmäßige Geldsteuer im Reiche. Die Ritter entzogen sich dieser Steuer, weil sie den Kriegsdienst leisten mußten. 3. Leben in den Städten, a) Äußeres. Wie die Ritter ihre Burgen befestigt hatten, so waren auch die Stadtbewohner vor feindlichen Überfällen geschützt. Das ganze Gebiet der Stadt (das Weichbild) umzog ein Graben, dessen Brücken durch Türme verteidigt wurden. Dahinter erhoben sich unmittelbar an der Stadt Wall und Ringmauer, von Wehrtürmen überragt. Wurde die Stadt vom Feinde belagert, so suchten die Belagerer zuerst den Graben auszufüllen, während die Verteidiger, die Stadtknechte und die bewehrte Bürgerschaft, von der Mauer aus den Feind mit einem Hagel von Pseilen und Steinen überschütteten; Kanonen und Gewehre gab es noch nicht. Dann galt es, mit Mauerbrechern die Mauern und Thore einzurennen, mit Wurfmaschinen dicke Steine in das Innere der Stadt zu schleudern, während die Stadtbewohner die Stürmenden mit siedendem Oel und heißem Wasser ^begossen oder mit brennenden Pechkränzen bewarfen. \

6. Vaterländische Geschichte - S. 57

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 57 — Die Grafen von Zollern standen wegen ihrer Tapferkeit, Klugheit und Treue von jeher in hohem Ansehen. Um das Jahr 1200 erhielten sie vom Kaiser zur Belohnung ihrer Verdienste um Kaiser und Reich das mächtige Amt eines Burggrafen von Nürnberg. Burggrafen hießen in älterer Zeit die höchsten kaiserlichen Beamten in einer Stadt, die eine kaiserliche Burg hatte. Die hohenzollernschen Burggrafen von Nürnberg hatten zwar der mächtigen Stadt Nürnberg nichts zu gebieten; aber sie erwarben durch ihre Tüchtigkeit nach und nach die Fürstentümer Ansbach und Bayreuth und zählten so unter die mächtigsten Fürsten Süddeutschlands. - Sie gehörten auch stets zu den vertrautesten und treuesten Räten des Kaisers. Im Frieden fiel ihr Rat,'im Kriege ihr Schwert allezeit schwer in die Wagschale (S. 36 u. S. 38). Zur Zeit Friedrichs Vi. waren sie so reich an Ehre und Ansehen, daß sie in der Reihe der deutschen Fürsten einen hervorragenden Platz einnahmen. 2. Die Person Friedrichs Vi. In dem Burggrafen Friedrich Vi. tritt uns eine echte Hohenzollernnatur vor Augen. Er war ein stattlich er Mann; sein blondes Haar siel in Locken auf die kräftigen Schultern hinab. Keiner übertraf ihn an Mut und Tapferkeit. Man will 30 Kriegszüge zählen, an denen er ruhmvoll teilgenommen hat. Er besaß einen klaren Verstand und ein scharses, rasches Urteil. Auch zeichnete er sich durch gründliche Bildung aus. Auf den Reichstagen hörten alle auf seine Stimme. Sein Wohlwollen und seine Leutseligkeit machten ihn besonders bei dem gewöhnlichen Volke beliebt. Sein Wahlspruch lautete: „Wer Gott getraut, den verläßt er nicht". Es zierte ihn also auch echt christliche Frömmigkeit. 3. Friedrich als Statthalter. Friedrich hatte sich um Kaiser und Reich viele und große Verdienste erworben; Kaiser Sigismund hatte ihm die Wahl zum deutschen Kaiser zu verdanken. Darum belohnte er ihn mit der (Statthalterschaft in Brandenburg in der Hoffnung, „daß er mit feiner Arbeit, Mühe und Macht und mit Gottes Hilfe die Mark aus solchem kriegerischen und verderblichen Zustande, worin sie lange Zeit gewesen, besreien möge". Im Jahre 1412 erschien Friedrich in der Mark, um die Verwaltung zu übernehmen. Brandenburg umfaßte nur noch etwa die Hälfte des askanifchen Besitzes; die schrecklichste Verwirrung herrschte im Lande. Freudig jubelten ihm die geplagten Landbewohner zu, auch die Städte öffneten ihm die Thore ; aber die raublustigen Adeligen, die Quitzows an der Spitze, stellten sich ihm trotzig entgegen. Spottend nannten sie ihn den „Tand von Nürnberg. Sie höhnten: „Sollte es auch ein ganzes Jahr Burggrafen regnen, so sollen sie doch in der Mark nicht gedeihen". Friedrich zeigte ihnen aber, daß mit ihm nicht zu spielen war. Die Raubritter belagerte er in ihren Burgen und zwang sie zur Übergabe. Es gelang ihm, im ganzen Lande Ruhe und Sicherheit wiederherzustellen. Dann verkündete er einen allgemeinen Landsrieden zu Tanger-

7. Vaterländische Geschichte - S. 3

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 3 — sie dem Würfelspiel ergeben. Nicht selten wagten sie als Einsatz alles, was sie besaßen, sogar ihre eigene Freiheit. Bei den fröhlichen Gelagen machte das Trinkhorn mit Met fleißig die Runde; hier pflegte man Zu beraten, aber erst am folgenden Tage wurde der Beschluß gefaßt. Weil der Germane immer bewaffnet ging, nahmen Streitigkeiten nicht selten einen tödlichen Ausgang. 7. Stände. Heutzutage sind alle Bürger des Staates gleich in ihren Rechten und in ihren Pflichten. Bei unseren Vorfahren finden wir verschiedene Bevölkerungsklassen oder Stände, nämlich Freie und Unfreie. Die Freien, deren Vorrecht das herabwallende Haar war, zerfielen in die Gemeinfreien und die Adeligen oder Edelin ge; erstere bildeten den Kern des Volkes, letztere gehörten den angesehensten Geschlechtern an. Die Freien hatten gleiche Rechte. Rechtlos und schutzlos aber waren die Unfreien, entweder Kriegsgefangene oder Nachkommen von solchen Stammesgenossen, die ihre Freiheit verloren hatten. Sie erhielten jedoch oft von ihren Herren Ackerland und zahlten dafür eine Abgabe an Getreide, Vieh oder Zeug. Nicht viel über den Unfreien standen die Freigelassenen, da sie bei den öffentlichen Angelegenheiten nicht mitzureden hatten. 8. Verfassung und Heereswesen. Einen Gesamtstaat kannte man nicht. Bei jeder Völkerschaft, deren es mehr als 50 gab, bildete die Gesamtheit der Freien das Thing oder die Volksversammlung, welche am bestimmten Tage, zur Zeit des Volloder Neumondes, unter freiem Himmel auf der Thingstätte zur Beratung zusammentrat. Sie wählte aus den angesehensten Geschlechtern den Fürsten und den Herzog oder Feldherrn. Sie entschied über Krieg und Frieden, machte die Jünglinge wehrhaft und hielt auch Gericht über Vergehen; denn es gab noch keine besonderen Rechtsgelehrten. — Zwar bestand kein stehendes Heer wie heute, aber im Kriege zogen alle freien Männer in den Kampf; sie bildeten den Heerbann. Die Hauptwaffe war ein Speer mit, scharfer Eifenspitze; ein großer Schild aus grell bemalten Brettern und Weidengeflecht diente zum Schutze. Von Helm und Harnisch wollten sie nichts wissen, mit blqßer Brust stürzten sie sich in den Kampf. Waren die alten Deutschen auf der Wanderung, so befanden sich hinter der Schlachtordnung die Frauen und die Kinder; ihr Zuruf feuerte _ die Kämpfenden an. Die Fürsten wählten sich aus angesehenen Familien Jünglinge zur Gefolgschaft aus und wetteiferten mit ihnen um den Preis der Tapferkeit. Schimpf und Schande war es, seinen Fürsten überlebend aus der Schlacht zurückzukehren. 9. Religion. Die Religion unserer heidnischen Vorfahren war ein einfacher Natur dien st. In den Kräften der Natur sahen sie höhere Wesen. Als den höchsten Gott verehrten sie den Wodan, auch Odin genannt, den Allvater der Götter und Menschen. Als Abzeichen hat er einen Speer. Er verleiht den Sieg in den Schlachten und thront in der Himmelsburg Walhall a mit den Helden, welche in der Schlacht gefallen sind. Er sendet die Walküren oder Schlachten-

8. Vaterländische Geschichte - S. 16

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 16 — Altars mebereniete, setzte ihm Leo die Kaiserkrone aufs Haupt und salbte ihn. Jubelnd rief das Volk: «Heil und Sieg dem von Gott gekrönten, großen und friedfertigen Kaifer der Römer!" Karl nahm jetzt den Titel eines römischen Kaisers an und betrachtete sich als den Nachfolger der alten römischen Kaiser und als das von Gott bestimmte weltliche Oberhaupt der abendländischen Christenheit. So erweckte ein Deutscher das abendländische Kaiserreich zu neuem Dasein. 6. Gesetzgebung und Verwaltung des Reiches. Karl war nicht nur groß als Kriegsheld, sondern auch als guter und weiser Landesvater. Eine bestimmte Residenz hatte er nicht. Am liebsten weilte er zu Aachen, dessen heiße Quellen er sehr schätzte, und zu Ingelheim, wo ihn der herrliche Blick auf den Rhein und den Taunus erfreute. Jährlich hielt er zwei große Reichsversam.nlungen ab, die erste im Frühjahr (das Maifeld), zu welcher alle Freien Zutritt hatten, die zweite im Herbste, auf welcher nur die Grafen, Bischöfe und Abte erschienen. Hier wurde verhandelt Über Krieg und Frieden, und der König gab neue Gesetze für das gesamte Reich; mit dem Maifeld war eine große Heerschau verbunden. Das ganze Reich war in G a u e (Regierungsbezirke) eingeteilt, denen die Gaugrafen vorstanden. Diese hatten den Heerbann zu sammeln und ihn dem König zuzuführen; sie mußten bei Gericht den Vorsitz führen und auf Ordnung im Lande halten. Die Pfalzgrafen waren über die königlichen Güter gefetzt (Pfalz-Schloß), die Markgrafen bewachten die Marken. Zur Überwachung der Grafen setzte Karl die Sendgrafen oder Königs-boten ein. Diese, gewöhnlich ein Bischof und ein Graf zusammen,' bereisten die einzelnen Gaue. Der Bischof hatte darauf, zu fehen, daß Bischöfe, Priester und Mönche treu ihre Pflichten erfüllten. Der Graf hatte zu prüfen, ob die Gaugrafen recht ihres Amtes walteten; er hörte in den regelmäßigen Versammlungen Beschwerden an und entschied Klagen. Nach ihrer Rückkehr mußten die Königsboten dem König berichten, wie sie alles im Lande gefunden hatten. 7. Gerichts- und Heerwesen. Karl liebte eine strenge Rechtspflege. Wenn er auf feinen Pfalzen weilte, hielt er selbst Gericht ab im Beisein der Pfalzgrafen. In den einzelnen Gauen richtete der Gaugras; sieben angesehene Männer des Gaues,.„Schöffen" genannt, standen ihm zur Seite zur Auffindung des Urteils. Zu großer Bedeutung kamen die „Gottesurteile." Der Angeklagte wurde z. B. ins Wasser geworfen und galt für schuldig, wenn er oben schwamm; er mußte seine Hand in siedendes Wasser stecken, glühendes Eisen anfassen oder Über eine glühende Plugschar gehen und wurde freigesprochen, wenn er unverletzt blieb. Zum Heeresdienste im Kriege waren zunächst diejenigen verpflichtet, welche vom König ein Lehen besaßen, dann aber auch alle freien Männer. Sie alle hatten selbst für ihre Ausrüstung und Verpflegung zu sorgen. Diese

9. Vaterländische Geschichte - S. 84

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 84 — damit die einheimischen Fabriken besser bestehen konnten. Die Leinwand fabrikation nahm besonders in Schlesien solchen Aufschwung, daß sich der Handel mit ihren Erzeugnissen bis nach Amerika erstreckt/. In Berlin errichtete Friedrich eine große Porzellanfabrik. — Zur Unterstützung des Handels trat in Berlin eine Bank ins Leben, welche den Kaufleuten gegen mäßige Zinsen Geldvorschüsse goß' um sie vor Wucherern zu behüten. Neue Kanäle erleichterten den Schiffsverkehr im Lande. Der Plauens che Kanal zwischen Havel und Elbe verkürzte den Wasserweg von Brandenburg nach Magdeburg; der Finow-Kanal verband Havel und Oder; der Bromberger Kanal zwischen Netze und Brahe stellte'auch zwischen Oder und Weichsel die Verbindung her. 10. Steuern. Die strenge Sparsamkeit des Königs ließ ihn zwar Millionen für das Land gewinnen, aber das reichte noch nicht hin. Deshalb belegte er in strengerer Weise als seine Vorfahren alle Verbrauchsgegenstände mit Steuern. Dabei berücksichtigte er aber die armen Leute, indem Fleisch und andere Bedürfnisse des Volkes ganz gering besteuert wurden. Friedrich sagte von sich: „Ich bin der Sachwalter der Armen!"' Die schwerste Steuer traf die Luxusgegenstände (Wein u. dergl.); „so etwas", sagte der König, „kauft der Arme nicht". Auch aus Kaffee und Tabak kamen hohe Abgaben; der Staat hatte den Alleinhandel mit diesen Waren (Tabaks- und Kaffee-Monopol). Als Steuerbeamte berief er einige in der Steuerverwaltung geübte Franzosen; diese gaben der neuen Einrichtung den Namen „Regie". 11. Sorge für die Rechtspflege. Als erste Pflicht des Königs sah Friedrich die Pflege der Gerechtigkeit an. Noch immer sah es in der Rechtspflege traurig aus; die Prozesse dauerten ungebührlich lange, und nicht selten gewann der Reiche gegen den Armen. Der König aber betrachtete sich als den Anwalt der Unterdrückten. Eine Verordnung bestimmte nun, daß jeder Prozeß spätestens in einem Jahre beendet sein müsse. 1747 erschien die neue Gerichtsordnung. Den Richtern war die strengste Unparteilichkeit geboten. Jedermann konnte sich zu jeder Zeit an den König, wenden, wenn er meinte, daß ihm Unrecht geschehen sei. „Der geringste Bauer, ja der Bettler", sprach Friedrich, „ist ebensowohl ein Mensch, wie Se. Majestät, und ihm muß alle Gerechtigkeit widerfahren." Schon am dritten Tage seiner Regierung erging der Befehl, in seinem Lande die Folter gänzlich abzuschaffen. Ein bleibendes Denkmal seiner Fürsorge für eine gute Rechtspflege ist das allgemeine preußische Landrecht, dessen Ausarbeitung gegen Ende seiner Regierung begann. Wie der König sich auch selbst unter das Gesetz beugte, lehrt die

10. Vaterländische Geschichte - S. 39

1902 - Wiesbaden : Behrend
— 39 — städte und auch andere landeinwärts gelegene Städte in diesem Bunde. Der Handel in der Notd- und Ostsee lag in ihrer Hand, und das mächtige Dänenvolk zitterte vor der Flotte der Hansa. Das Haupt des Bundes war Lübeck; hier wurden auch die ' Bundesversammlungen abgehalten. Selbst auswärtige Staaten bewarben sich um die Gunst dieser Handelsstädte und räumten ihnen allerlei Vorrechte im Handel ein. Der Bund hielt strenge Polizei unter seinen Gliedern und sorgte besonders für die Güte und das rechte Maß der Waren. Hatte eine Stadt ihre Pflichten nicht erfüllt, so wurde sie „verhanset" d. H. aus dem Bunde gestoßen und geächtet. Die Blüte der Hansa dauerte fast dreihundert Jahre. Dann verfiel sie nach und nach, weil infolge der Entdeckung Amerikas andere Städte sich des Haupthandels bemächtigten, und weil die Mündungen sämtlicher deutschen Flüsse in die Hände ausländischer Fürsten gerieten. Nur Hamburg, Bremen und Lübeck haben bis heute den Namen Hansestädte bewahrt. Durch den Aufschwung im Handel und Verkehr mußte das Geld eine immer größere Bedeutung gewinnen. Es entstanden Bankhäuser, welche den reisenden Kaufleuten wegen der überall verschiedenen Münzen Geld wechselten, ihnen Geld liehen und Geld von ihnen in Verwahr nahmen. (Fugger in Augsburg.) Xvi. Kuiturzustände im Mittelalter. 1. Stände und Verfassung. Die weltlichen Fürsten des Reiches (Kurfürsten, Herzöge, Landgrafen rc), die Lehnsmannen des Königs waren, hatten mit der Zeit..ihre Lehnsgüter erblich gemacht. Sie, sowie die Bischöfe und manche Abte, hatten allmählich in ihren Landschaften Hoheitsrechte bekommen und waren so selbständige Fürsten geworden. Sie bildeten die Reichsstände und nahmen an den Reichstagen teil. Zu den Reichsständen gehörten später auch die Reichsstädte. Aber wie die Fürsten es dem Könige gemacht hatten, so geschah es ihnen selbst von ihren eigenen Lehnsmannen, den Grafen und Rittern. Auch diese machten ihre Lehen erblich und verweigerten den Fürsten den Gehorsam. Schließlich bildete man aus ihnen und den Landstädten die Land stände, welche auf den Landtagen an der Regierung des Fürstentums Anteil hatten. 2. Gerichtswesen. Die selbständigen Fürsten, Herren und Städte brachten auch bald das Gerichtswesen in ihrem Bezirke an sich und richteten über ihre Untergebenen ganz selbständig. a) Folter. Grausam und barbarisch waren im Mittelalter die Strafen für Vergehen. Leugnete der Angeklagte seine Schuld, so kam die Folter zur Anwendung. Man legte dem Unglücklichen Daum- und Beinschrauben an, die ihm die Glieder derartig zusammenpreßten, daß das Blut hoch herausspritzte und die Knochen gequetscht wurden. Man hing ihn an den Händen an der Decke auf und beschwerte die herabhangenden Füße mit schweren Ge-
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