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1. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 272

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
272 Die mittlere Zeit. Ihre rotgelbe Farbe wurde durch eine Art von Seife noch erhöht und ihre Fülle durch eine Pomade aus Talg oder Butter und Buchenasche befördert. Die Männer, welche es wachsen ließen wie das Frauengeschlecht, banden es rückwärts gegen den Scheitel in einen Schopf oder Knoten zusammen; der Bart wurde abgeschoren. Sie trugen einen einfachen Mantel, oft nur ein Tierfell, die Weiber dagegen Kleider von selbstgewobener Leinwand. Die Nahrungsmittel waren: Fleisch, geronnene Milch, Butter und Käse, Vogeleier, Fische, Haferbrei, Bier und eingetauschter Wein, den man gewöhnlich aus Bufselhörnern trank, die oft' mit Silber beschlagen waren. Religiöse Feste, Hochzeiten, Leichenfeierlichkeiten, Volksberatungen waren mit Trinkgelagen verbunden, bei denen man unter Begleitung musikalischer Instrumente sang. Bei solchen Gelagen kam es sehr oft zu Raufereien. 8 99. Kcltgiott der Germanen. Ständeunterschied. Mrgerliche Verfassung. 279) Die Religion der Germanen war ursprünglich Naturdienst, wie die aller asiatischen Völker. Man verehrte vorerst die Naturkräfte in ihrem geheimnisvollen Walten und dachte sich dieselben dann bald als persönliche göttliche Wesen. Der oberste Gott ist Odin oder Wodan, von dem die Äsen (Göttersöhne) abstammen. Neben den Äsen gibt es noch Halbgötter. Der vornehmste ist Tnisko, der erdgeborne Gott, und dessen Sohn Mannus, der Stammvater aller Menschen. Wodan thront zu Asgard, der Götterheimat, wo die Walhalla ist, die Himmelsburg, in der nach ihrem Tode die gefallenen Helden von edlem Geschlecht sich erfreuen. Auch an wohlgesinnte Dämonen wie an neckende und schadende Plagegeister glaubte man. Die heiligen Orte der Germanen waren Tempel, insbesondere aber geheiligte Haine und Opferplätze im Freien. Leider wurden auch Menschenopfer dargebracht, wobei namentlich viele Kriegsgefangene geschlachtet wurden. Die Priester standen in großem Ansehen. Sie waren neben den Königen die höchsten Diener des Staates und die Erforscher des göttlichen Willens in allen öffentlichen Angelegenheiten. Als solche waren sie auch zugleich die Richter und Vollstrecker der Todesurteile bei Staatsverrätern und die Bewahrer der Nationalfeldzeichen. Es gab auch Priesterinnen, weissagende Frauen, die aus den Eingeweiden der Opfertiere, aus dem Blute der getöteten Gefangenen, aus dem Geräusche der Wellen 2c. prophezeiten. 280) Die politische Verfassung beruhte ganz auf dem Grundbesitze, der allein rechtsfähig machte. Im Vollgenuß der Rechte befanden sich die Freien, welche ein unveräußerliches Grund-

2. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 395

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 145. Italien. Spanien. Portugal. 395 stitut, dessen Beamte die Könige einsetzten, um die Macht des Adels und der Geistlichkeit zu brechen. Die den Verurteilten himveggenommenen Güter fielen an die spanische Krone. 403) Portugal war ursprünglich eine spanische Grafschaft, welche Heinrich vonburgund für seine Verdienste im Kampfe gegen die Mauren als Lehen erhielt. Aber schon Heinrichs I. toolrn, Alfons I. der Eroberer, betrachtete sich als unabhängig und vergrößerte das Reich, indem er den Ungläubigen mit Hilfe der Kreuzfahrer (s. § 117, Anm. 2) Lissabon entriß, i Unter Alfons Iii. wurde Algarbien damit vereinigt, sowie ansehnliche Landstriche, die den Mauren abgenommen wurden. erhielt Portugal den gegenwärtigen Umfang. Dazu kamen noch Besitzungen in der Neuen Welt, wodurch Handel und Schiffahrt zu einet' Blüte sich entwickelten, auf welche Spanien eifersüchtig werden konnte. Anmerkungen. 1. An der Spitze der Republik Venedig stand ein Herzog oder Doge (Dodsche — dux), dessen Gewalt jedoch sehr beschränkt war. Ihm zur Seite stand ein Kleiner Rat (Signoria), aus sechs Adeligen (Nobili) gebildet. Den Großen Rat bildeten anfänglich alle Nobili. Als die Zahl derselben aber 450 betrug, schloß man das Adelsbnch des Großen Rates (das Goldene Bnch) ab und beschränkte dadurch die Zahl der Mitglieder. Neben allen diesen bestand aber noch die furchtbarste Behörde, der Rat der Zehner, welcher als Gerichtshof die Verbrechen gegen den Staat aufzuspüren und zu bestrafen hatte. Er hatte unumschränkte Gewalt über Leben und Freiheit. Der berühmteste Doge war Enrico Dandolo, der 41. in der Reihe, welcher an der Spitze der venetianischen Flotte Konstantinopel eroberte (1202), Kandi'a und eine Anzahl jonischer Inseln erwarb. Lange Kämpfe führte Venedig mit Genua, das so mächtig war, daß es 1298 zu einem Kampfe auf leoen und ob kam. Damals siegte Genua, eroberte 60 Galeeren und führte 5000 Gefangene fort. Aber zuletzt unterlag Genua uuter dem ™ Ä”' t.nbrea Sontarini, nach 130jährigent Kamps (1381). Die Macht Venedigs sank nach der Entdeckung Amerikas und der Eroberuna Konstantinopels. a , ^ajj.er Heinrich Vii. hatte auf feinem Römerznge den ©hinnen Matteo Visconti in Mailand zum kaiserlichen Statt-Halter gesetzt (1311) Die Macht blieb in der Hand seiner Familie, irach dem Erloschen derselben bemächtigte sich Franz Sforza, ein berühmter Eondottrere oder Söldnerführer und Schwiegersohn des Visconti, der Herrschaft. Ihm glückte die Eroberung Genuas (1468) und von ihm vererbte sich die herzogliche Würde auf seine Nach- Reichlichen £ari V" feinem Sohne Philipp Ii. Mailand als 3. Der berühmteste unter den Mediceern ist Eosimo bei Me-der sich aus die Seite der Volkspartei schlug, beshalb aus zehn ?V <Ql aöu 4. Republik verbannt, balb aber wieber zurückgerufen würde (1464) und von ba an den Staat noch 30 Jahre leitete. Sein Brnber

3. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 313

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
Florenz. 313 noch unruhigere Stadt als ihre mittel- und oberitalienischen Schwestern, und in ihr hielt sich die Demokratie, wenn auch unter fortwährenden Er- schütterungen, am längsten. Nach den Hohenstaufen war Florenz aristo- kratische Republik; zuerst wurde der ghibellinische Adel von dem guel- fischen mit Hilfe der Bürger gesprengt, dann übermannten die vorneh- men Bürger mit Hilfe der gemeinen den ganzen Adel (1282), dem später selbst die politischen Rechte entzogen wurden, so daß ein Adeliger zuerst in das Bürgerrecht ausgenommen werden mußte, wenn er z. B. ein öffentliches Amt begleiten wollte. Durch die Errichtung der Würde eines Gonfaloniere der Republik (1292) verlor der Adel auch den Be- fehl über die bewaffnete Macht und die vollziehende Gewalt. Darauf entbrannte aber ein erbitterter Kampf zwischen den sieben obern Zünften, den Fabrikanten, Kaufleuten, Wechslern re. (popolo grasso) und den vierzehn niederen Zünften der gewöhnlichen Handwerker (popolo mi- nuto), in welchem letztere 1378 mit Hilfe der Proletarier siegten und die Republik zur reinen Demokratie umgestalteten (Aufstand der Woll- kämmer, Oiompi). Es entstanden aber wiederholte Gegenbewegungen, beide Parteien gewannen abwechselnd die Oberhand, während die Her- zoge von Mailand auf Gelegenheit lauerten, um die ermüdete Repu- blik ihrem Gebiete zu annerieren. Endlich gelangte der reichste Mann seiner Zeit, der Kaufherr Kosimo de Medici, an die Spitze der Repu- blik (1434—1464) und regierte ohne einen Titel in mancher Hinsicht wie ein zweiter Perikleö. Aus seinem ungeheuren Vermögen verschönerte er die Stadt, durch Bauten, gab Künstlern und Arbeitern Verdienst, un- terstützte die Armen und spendete dem gemeinen Volke; viele Bürger wußte er sich durch Anlehen zu verbinden, während er die vornehmen durch kluge Freundlichkeit und Verschwägerung gewann. Florenz gab ihm den Namen Vater des Vaterlandes und er verdiente denselben. Sein Sohn Peter behauptete, obwohl minder klug und großmüthig als Kosimo, seine Stellung (1464 —1469), aber gegen dessen beide Söhne Lorenzo und Zulian verschworen sich die Pazzi in Florenz, wobei mehrere Herren in Italien die Hände im Spiel hatten. Beide sollten 1478 in der Kirche während des Gottesdienstes ermordet werden; dies Schicksal traf aber nur den Julian, Lorenzo konnte sich retten und herrschte bis zu seinem Tode (8. April 1492). Er hat den Beinamen der Prächtige (Ii ma- gnifico); er legte das bürgerliche Wesen seines Großvaters bei Seite, zeigte in jeder Beziehung eine fürstliche Herrlichkeit und setzte einen per- manenten Rath zur Leitung aller wichtigen Staatsgeschäfte ein. Frei- gebigkeit und Wohlthätigkeit übte er in einem Umfange, wie sie nur ein kolossales Vermögen und ungewöhnliche Seelengröße möglich machen; selbst ein Dichter und Kunstkenner pflegte Lorenzo Kunst und Wissenschaft mit freigebiger Liebe, unterstützte Künstler und Gelehrte und machte da-

4. Das Mittelalter - S. 264

1884 - Mainz : Kirchheim
264 Häusliche Einrichtung. von buntem Leder, deren Spitzen zuerst sich etwas in die Höhe hoben und dann wie der Kamm eines Truthahns herabhingen. Es war Rittertracht, aber vergeblich wollte der Rat für bte Bürger nur geringe Länge der Schnäbel zulassen. In den Städten wurden besonders die Rats- und Schösse nt rächten reicher, und bald wurde die prächtige Tuch- oder Sammetschaube, mit Fuchspelz gefüttert, und die goldene Kette Mode der Ratsherren. In Mainz gingen jedoch die Frauen reicher Bürger schon am Ansange des 13. Jahrhunderts mit langen Schleppen zur Kirche, trotz des geistlichen Fluchs über den Pfauenschweif, „den Tauz-platz der Teufelcheit," trotz des schlagenden Grundes, „daß, wenn die Franen solcher Schwänze bedürften, die Natur sie mit etwas der Art versehen haben würde/' In dem dnrch Handel schnell emporblnhenden Breslau gebot der Rat um 1370, daß keine Bürgerfrau eine Haube tragen solle, die über eine halbe Elle groß sei, und weuu sie ein Schleppkleid trüge, so sollte sie nicht nur Streife zahlen, sondern es sollte ihr die Schleppe aus dem Rathause beschnitten werden. Mit goldgestickten Kleidern, teurem Pelzwerk, goldenen Ketten und Gürteln, Perlen und Edelsteinen prunkte der Reichtum in den Städten trotz scharfer Klei-derordnungen, und selbst Bauersfrauen trugen Mützen und Halskoller von Sammet, Atlas und schwerer Seide. Schon wird geklagt, daß Dienstboten ihren ganzen Lohn ans prunkende Kleider verschwenden. Während man im Hanse in der Regel noch sarg lebte, wurde bet Fe st gelogen unglaublicher Auswand, Verschwendung und Völlerei getrieben, nicht nur bei Kindtaufen und Hochzeiten, fouderu auch bei Begräbnissen, und das verursachte beschränkende Verordnungen des wohlweisen Rates. In Brannschweig duldet derselbe bei einer Hochzeit (am Ende des 13. Jahrh.) nicht mehr als 12 Schüsseln, „so lieb einem ein Pfund Pfennige," und erlaubte drei Spielleute der Stadt; der Breslauer Rat gestattete 24 Schüsseln von jedem Gauge und zu jeder Schüssel vier Personen, also 96 Hochzeitgäste, dazu vier Spielleute. Die Freuden des Gaumens bildeten die Grundlage aller Geselligkeit, aber die gute Küche des Mittelalters würde uns unerträglich sein wegen der übergroßen Vorliebe jener Zeit für starkes Gewürz; denn es wurden außer den heimischen Küchenkräutern und dem milden Sasran die indischen Gewürze in unglaublichen Massen verbraucht, und zu den Geschenken der Stadt an vornehme Gönner gehörten deshalb auch Pseffer, Zimmet, Näglein und Muskatnuß. Diese Ga st spenden der Urväterzeit, ein schönes Zeichen eines freundlichen Herzens und achtungsvoller

5. Viertehalb Jahrhunderte - S. 956

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
956 Die Zeit der siegreichen Revolution. Oberhaupte der Kirche geleitet würde, als Mittel borgen zu müssen. Zudem hoffte man von der Mitwirkung des Papstes eine günstige Wir- kung auf die der Kirche nicht Entfremdeten, deren Gemüther man da- durch am leichtesten dem Herrscher unterwerfen würde. Nachdem das Kaiserthum verkündet, nachdem eine Anzahl von Veränderungen, durch welche die monarchische Gewalt Verstärkung erhielt, mittelst eines Se- natsbeschlüsses angeordnet worden, sollte eine Kaiserkrönung das neue Werk beschließen. Doch wollte der neue Kaiser nicht so weit gehen, durch Empfang der Krone eine Sendung von dem Papste anzunehmen, auch nicht dadurch, daß er nach Rom reiste, sich vor dem Oberhaupte der Kirche beugen. Die Unterhandlungen zielten darauf, daß Papst Pius Vh. nach Paris kommen und nicht die Krönung, sondern Salbung und Segnung verrichten möge. Viele Bedenken stellten sich in Nom dem Eingehen auf Napoleons Wünsche in den Weg. War schon die Art, wie der Papst sich bei der Feier betheiligen sollte, eine dem Ver- hältnisse zwischen Papst und Kaiser nicht entsprechende, so war die Macht Napoleons, welche nach Entstehung und Wirksamkeit mehr von der Macht der römischen Imperatoren als von der Macht der römischen Kaiser hatte, welche durch den Gegensatz zu einem Berechtigten, selbst mit Cäsars und Auguftus' Macht verglichen, im Nachtheile stand, nicht der Art, daß der Papst ihr die geforderte kirchliche Weihe zu ertheilen geneigt sein konnte. Dazu kam die Frage, wie der Papst der vertrie- benen Familie der Bourbonen gegenüber den Kaiser salben könne, der sich Kaiser der Franzosen nannte, und ungeachtet dieser Benennung war die Stellung zweifelhaft, die der neue von Plänen der Weltherrschaft erfüllte Kaiser dem wirklichen Kaiser gegenüber einnehmen würde. Alle diese Gegengründe wurden in der Seele des sanften Pius Vii. von den Vorstellungen erschüttert, durch welche seine Räthe unter dem Ein- drücke der bereits in Napoleons Händen ruhenden Gewalt, der an seine Freundschaft geknüpften Hoffnungen und der von seinem Unwillen be- fürchteten Gefahren ihn zum Nachgeben zu stimmen suchten. Auch wur- den von Paris aus die lockenden Worte, durch welche dem Papste das, was man begehrte, als der größte Gewinn für die Kirche dargeftellt wurde, nicht gespart, und die Entscheidung im Sinne des Kaisers wurde dadurch herbeigeführt, daß gegen den Sinn des Kaisers der Erzbischof von Lyon, Cardinal Fesch, der Stiefbruder von Napoleons Mutter Lä- titia, in Rom die Erklärung abgab, der Papst solle dem Kaiser auch die Krönung ertheilen. Der Papst kam, und Napoleon setzte am 2. De- cember sich und seiner Gemahlin selbst die Krone auf. Der Papst hatte sich erniedrigt, und die für die Kirche gehofften Vortheile blieben aus, weil die zur Ausführung des Concordats erlassenen Verordnungen, oie organischen Artikel genannt, dem Sinne des Concordats entgegen die

6. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 432

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
432 Das römisch-deutsche Reich in den beiden nächsten Jahrhunderten knüpften sich noch Befugnisse genug, die sich für jenen chm näher liegenden Zweck benutzen ließen. In Italien hatten die Ereignisse im neapolitanischen Reiche dessen Einfluß auf die Angelegenheiten der übrigen Staaten abgeschnitten. Im Norden des Landes entwickelte sich die Macht des Hauses Visconti mit einer solchen Gewalt, daß selbst andere gibellinische Herrscherfamilien, wie die zur Herrschaft von Mantua gelangten Gonzaga und die in Reggio an ihre Stelle getretenen Este, die Macht des Herrschers von Mailand als eine feind- liche fürchten mußten. Einer fürstlichen Gewalt gingen die gibellinischen Häupter, vor allen die Visconti, dadurch entgegen, daß das Söldner- wesen einriß und nicht mehr die Bürger der Städte die Kriege führten. Denn durch eine besoldete Truppenmacht konnte der Führer von der Partei, die ihn erhoben hatte, unabhängig werden, und das Besoldungs- wesen gab ihm Einfluß auf die Geldmittel der Städte, so daß er an die Spitze der Verwaltung trat, wie die richterliche Gewalt, früher von dem Podefta geübt, schon an ihn übergegangen war. Die Ausdehnung des Gebietes wurde sodann ein fernerer Schutz für das Haupt des neuen Staates, da etwanige Versuche einer einzelnen Stadt, sich der willkühr- lichen Herrschaft zu entziehen, durch die Kräfte der übrigen unterdrückt werden konnten. Schon griff die Macht der Visconti über die Lombardei hinaus. Auf der einen Seite faßten sie in der Romagna festen Fuß und auf der andern Seite beugte sich das von innerer Parteiung zer- rissene Genua so vor ihnen, daß es im Jahre 1353 sich förmlich unter- warf. Auch die Welfen in Tuscien oder Toscana wurden von ihnen bekämpft. Nur der Markgraf von Montserrat leistete ihnen noch nach- drücklichen Widerstand. Während so im nördlichen Italien eine neue große Macht sich bildete, war der Kirchenstaat im Begriff in eine Menge kleiner Herrschaften sich aufzulösen. In Rom selbst aber, wo man den zu Avignon wohnenden Gebieter fast vergessen hatte, tauchte ein abenteuerlicher Versuch auf, die Herrlichkeit des alten weltbeherrschenden römischen Volkes zu erneuern. Ein kühner und kluger Mann aus nie- derem Stande, Cola di Rienzi, lieh den träumerischen Erinnerungen an Roms alte Größe begeisterten Ausdruck und stieg zu solchem Ansehn empor, daß er im Jahre 1342 als Mitglied einer Gesandtschaft, die Papst Clemens Vi. zur Rückkehr nach Rom einladen sollte, das Wort führte, obgleich der große Dichter Petrarca aus Arezzo (geboren im Jahre 1304, gestorben im Jahre 1374) dabei zugegen war. Im Jahre 1347 riß er das Volk zur Herstellung der Republik hin und bewirkte eine Anzahl von Gesetzen, die auf Beseitigung der eingerissenen Unsicherheit zielten. Seine Macht stieg so schnell, daß die Häupter des römischen Adels die Stadt verließen. Gefeiert als Befreier Roms, das er unter dem Namen eines Tribuns regierte, machte er allen Fürsten, auch dem
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