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1. Vom Zeitalter des Augustus bis zum Westfälischen Frieden - S. 107

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
Iv. Der Verfall d. mittelalterl. .Hierarchie u. d. Reformbestrebungen usw. 107 Papste untertan zu sein. Aber es fehlte Bonifaz völlig an der Macht, diese Ansprüche zu verwirklichen. Die Androhung des Bannes blieb erfolglos Philipp gegenüber, durch dessen Regierung „der scharfe Luftzug der modernen Zeit weht" (Ranke). Auch auf die französische Bevölkerung machte das Vorgehen des Papstes gegen den König keinen Eindruck. Französische Ritter nahmen unter Führung des königlichen Kanzlers Bonifaz in Anagni gefangen; von den Bürgern der Stadt befreit, starb er kurze Zeit darauf, ohne die erlittene Anbill vergolten zu haben. Philipp gelang es nunmehr, die Wahl eines französischen Erzbischofs zum Papste durchzusetzen, der unter dem Einflüsse des Königs dauernd in Frankreich blieb- Von 1309—1378 war Avignon der Sitz der Kurie, die jetzt im Dienste der französischen Politik stand. Den im Süden des Reiches begüterten Templern wurde z. B. auf Befehl Philipps der Prozeß wegen Ketzerei gemacht, und die weiten Besitzungen des Ordens verfielen der Krone. Durch die Übersiedelung nach Frankreich gingen den Päpsten die Einkünfte aus dem Kirchenstaate größtenteils verloren. Sie suchten nun Ersatz dafür durch eine weitgehende Besteuerung des Klerus und auch der Laien. So flössen neben dem Peterspfennig bei jeder Gnadenbewilligung hohe Gebühren in die päpstliche Kasse. Die scharfe und bis ins einzelne gehende kirchliche Gesetzgebung in Ehe-und Fastenangelegenheiten machte häufige Befreiungen auf dem Wege der päpstlichen Gnade („Dispense") nötig, deren Erlangung von der Zahlung außerordentlich hoher Sporteln abhing. Dazu kamen die vielfachen Ablässe und seit 1300 besonders der Iubelablaß, um neben zahlreichen Geschenken der Gläubigen die Kassen in Avignon zu füllen. Vor allem wurden aber die Klöster und die Weltgeistlichkeit zu hohen Zahlungen verpflichtet. Bischöfe und Äbte mußten für ihre Be-Bestätigung, Erzbischöfe für die Verleihung des „Palliums"1 hohe Summen zahlen; von einer neuverliehenen Pfründe mußten die „Annaten", der Betrag einer Iahreseinnahme, abgeliefert werden. Falls der Inhaber eines geistlichen Amtes innerhalb bestimmter Monate oder auf der Romreise starb, beanspruchte der Äeilige Stuhl das Recht der Wiederbesetzung, unbekümmert um die Rechte der sonst Wahlberechtigten („reservierte Fälle"). Auch bei solchen Gelegenheiten kam die päpstliche Kasse nicht zu kurz. Es wurden sogar Anwartschaften auf Pfründen in allen Ländern Europas verliehen, 1 Das Pallium, das Abzeichen der erzbischöflichen Würde, war ein Streifen von wollenem Tuch, der über die Schultern gehängt wurde. Seine Verleihung bedeutete die päpstliche Anerkennung.

2. Vom Zeitalter des Augustus bis zum Westfälischen Frieden - S. 30

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
30 Ii. Germanen und Römer. von dort bis an den Rhein aus einem Erdwall mit Pfahlwerk und Graben bestand *). Zur Verstärkung der Grenzsperre dienten etwa 80 Kastelle mit ständigen Besatzungen. Ein solches Römerkaftell war einst die von Kaiser Wilhelm Ii. in ursprünglicher Gestalt wieder hergestellte „Saalburg" mit ihrem Limesmuseum bei Äomburg im Taunus. Zwischen den Kastellen waren gegen 900 Wachttürme errichtet, die nur so weit voneinander entfernt standen, daß sich die Grenzwächter durch Zeichen miteinander verständigen konnten, wenn Gefahr drohte; auf der den limes entlang laufenden Äeerstraße konnten dann die Besatzungen der Kastelle rasch herbeieilen. Im weiteren Hintergründe aber lagen an Donau und Rhein stark belegte Standlager der Legionen, die durch gute Heerstraßen mit den Grenzkastellen verbunden waren. Eine solche Straße führte über den Großen St. Bernhard nach Zürich und von da über Straßburg nach Augsburg. Um die Standlager errichteten Ländler und Handwerker ihre Zelte, und bald wurden daraus Säufer. Ebenso siedelten sich ausgediente Soldaten sowie Leute aus den benachbarten Landschaften gern unter dem Schutze des Lagers an; das Standlager wandelte sich somit mehr und mehr in eine „Stadt" um. Die rechtwinklig sich schneidenden Lagerwege wurden zu Straßen, und feste Wohnhäuser, Bäder, Wasserleitungen, Altäre, Tempel, Kauf- und Gerichtshallen sowie Amphitheater erhoben sich an Stelle der alten Zeltstadt. Fast zwei Jahrhunderte lang erfüllte der Grenzwall seinen Zweck. Er hielt die Germanen von Einfällen ins römische Reich ab und Zwang sie, seßhaft zu werden. Die durch den Pfahlgraben abgeschnittene Südwestecke Deutschlands aber schlugen die Römer zu ihrem Reiche; man nannte sie „Zehntland", weil die Bevölkerung den zehnten Teil ihrer Einkünfte als Steuer nach Rom entrichten mußte. Rasch hielt hier die römische Kultur ihren Einzug. Obstgärten, Getreidefelder, Weinberge, Steinbrüche, Bäder (wie Wiesbaden, Baden-Baden, Badenweiler), Straßen gaben dem Lande bald römisches Gepräge. Der freie Germane aber durfte das Zehntland nur bei Tage betreten, auch mußte er, bevor ihn der Posten durch die Grenzsperre ließ, seine Waffen abliefern und für mitgeführte Waren Zoll bezahlen; außerdem mußte ein Legionsfoldat den Fremden begleiten. Wohl gab es an der weiten Grenze bisweilen Plänkeleien, aber die Schranke wurde nirgends ernstlich durchbrochen. J) Die Römer nannten das Ganze limes, d. H. Grenze, auch palus oder vallum. Daraus machten die Germanen „Pfahlgraben" oder „Wallgraben". Die Bezeichnungen „Pfahl" und „Wall" haben sie in der Folgezeit vielfach zur Bildung ihrer Ortsnamen verwandt (Pfahlheim, Pfahlbronn, Wall-Haufen), die erhalten blieben, während der limes selber zerfiel.

3. Vom Zeitalter des Augustus bis zum Westfälischen Frieden - S. 80

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
80 V. Das Kaisertum der Äohenftaufen. Es gelang Friedrich jedoch, die Erfüllung dieses Vertrages hinauszuschieben. Za, er konnte sogar seinen jugendlichen Sohn nach Deutschland kommen und ihn auch hier zu seinem Nachfolger wählen lassen. Obwohl Friedrichs Vorgehen Innocenz' Bestrebungen völlig widersprach, tat sein Nachfolger keine Schritte dagegen. Um so mehr lag ihm der Kreuzzug am Äerzen, dessen Ausführung Friedrich gelobt hatte. Für diese Fahrt bildete das sizilische Königreich eine weit bessere Grundlage als Deutschland. Ehe sich der König jedoch auf einen Kampf gegen die Ungläubigen einlassen konnte, mußte er auch in seinem normannischen Reiche die Stellung der Krone neu befestigen, die seit dem Tode Heinrichs Vi. erst unter der langen vormundfchaftlichen Regierung, sodann während seiner eigenen Abwesenheit durch die großen Lehnsbarone arg geschwächt worden war. Er setzte in Deutschland eine Regentschaft für den unmündigen Sohn ein und begab sich 1220 wieder nach Italien. Nach seiner Kaiserkrönung hub die Reformtätigkeit in Sizilien an. Alle seit 1189 erfolgten Vergebungen von Krongut wurden für ungültig erklärt, so daß der König wieder in den Besitz großer Mittel gelangte. Die bereits weit fortgeschrittene Geldwirtschaft machte es möglich, durch die Erträgnisse direkter und indirekter Steuern die Mittel für die Einrichtung eines straffen Beamtenstaates zu gewinnen, der an die Stelle des lockeren Lehnsstaates trat. Auch konnte der Kaiser eine starke Truppe von sarazenischen Söldnern halten, die ihn von dem guten Willen der großen Vasallen unabhängig machte. Für Frieden und Ruhe im Lande sorgten landesherrliche Rechtsprechung und Polizei; das Fehderecht der Barone wurde fast völlig beseitigt. Friedrichs Streben, das uns ganz neuzeitlich anmutet, ging auf ein absolutes Königtum hin, und zum guten Teil hat er dies Ziel auch erreicht. Natürlich mußte er im Lande erst manchen Widerstand brechen und den Bestand seiner Neuordnung einigermaßen sichern, ehe er an die Ausführung des Kreuzzuges denken konnte. Im Jahre 1227 fand ein Wechsel auf dem Stuhle Petri statt. Der neue Papst Gregor Ix. verlangte dringend die Einlösung des gegebenen Versprechens. Friedrich trat auch noch in demselben Jahre die Kreuzfahrt an; doch eine im Äeer ausbrechende Seuche nötigte ihn zur Umkehr. Der greise Papst wollte in dieser Begründung einen leeren Vorwand erblicken und belegte den Kaiser mit dem Banne. Trotzdem unternahm Friedrich im nächsten Jahre den Kreuzzug, und obwohl die geistlichen Gewalten dem Gebannten mannigfache Schwierigkeiten bereiteten, erwirkte er durch Vertrag mit dem ägyptischen Sultan den Besitz der heiligen Stätten und freie Zugangsstraßen von den Küstenplätzen des Königreichs Jerusalem zur Äauptstadt.

4. Vom Zeitalter des Augustus bis zum Westfälischen Frieden - S. 118

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
118 V. Landesherrschasten und Reichsreform in Deutschland. Reformwünsche der Stände einzugehen. Doch blieb es meistens bei Versprechungen; das Reichsregiment ist nur auf ganz kurze Zeit ins Leben getreten, und zur Durchführung einer allgemeinen Reichssteuer ist es überhaupt nicht gekommen. Die Aufbringung der Mittel für die bewilligten Neichshilfen erfolgte nach wie vor durch Matrikular-beitrüge der einzelnen Stände, deren Löhe aber sehr gering war, und die auch nur unvollständig gezahlt wurden. Nur gegen das jede Ordnung aufhebende Fehdewesen schritt man ein. Auf dem Reichstage zu Worms von 1495 wurde ein allgemeiner Landfriede ver-kündigt. Ferner trat ein Reichskammergericht ins Leben, dessen Mitglieder zum großen Teil von den Ständen gewählt wurden, und das Reich wurde in zehn Landfriedenskreise eingeteilt, denen die „Reichsexekution", die Vollstreckung der gegen die Friedensbrecher ergangenen Urteile des Reichskammergerichts, obliegen sollte. An der Spitze standen die mächtigsten Landesherren als Kreisoberste. Trotz aller Anläufe war es also nicht gelungen, die Kräfte des Reiches wieder fester zusammenzufassen. Der Kaiser dachte bei allen Reformversuchen nur daran, wie er die neugewonnene europäische Stellung seines Laufes durch die Mittel des Reiches stützen und stärken könne. Aber auch den Ständen lag mehr an der Steigerung ihrer Macht und Freiheit als an der Festigung des Reiches; Opfer für die Einheit des Reiches zu bringen, waren sie ebensowenig gesonnen wie der Kaiser. So erreichte die staatliche Zersplitterung in Deutschland einen Löhepunkt, der um so gefährlicher wurde, als Frankreich seine Macht auf Kosten des Reiches auszudehnen suchte und die Türken in bedrohlicher Weise vordrangen. Auch die Landesfürsten waren in ihrer Lerrschaft nicht uneingeschränkt. Das Lehnsrecht legte dem Vasallen die Verpflichtung auf, seinem Lernt mit Rat zur Verfügung zu stehen, und in dem großen Privileg Friedrichs Ii. von 1232 war von einer Mitwirkung der Großen des Landes bei Gesetzgebung und Regierung die Rede. Daraus entwickelte sich im 14. Jahrhundert der Gebrauch, daß zur Erhebung von Auflagen Adel und Geistlichkeit ihre Zustimmung geben mußten. Als dritte ständische Gruppe kamen noch die Landstädte dazu, die ebenfalls nach und nach die „Landstandschaft" erhielten, wie es im 15. Jahrhundert den Reichsstädten gelang, Sitz und Stimme im Reichstage zu erhalten. Ständige Steuern gab es in den Territorien ebensowenig wie im Reiche. Der Fürst war neben den meist nicht sehr ertragreichen Zöllen und Regalien auf die Lausgüter (Domänen) angewiesen, die er durch Amtleute verwalten ließ. Von ihren Einkünften sollte er die Bedürfnisse seines Lofhaltes wie die der Landesverwaltung und Gerichtsbarkeit bestreiten.

5. Vom Zeitalter des Augustus bis zum Westfälischen Frieden - S. 93

1914 - Frankfurt a. M. : Diesterweg
I. Das deutsche Städtewesen im Mittelalter. 93 sich aber keiner geringeren Selbständigkeit als die größeren Reichsstädte. Für den Bevölkerungszuwachs der Stadt war es von größter Bedeutung, daß zugezogene Anfreie, wenn sie nicht von ihrem Lerrn zurückgefordert wurden, nach Jahr und Tag die Freiheit „ersaßen": „Stadtluft macht frei." Auch Personen, die außerhalb des Stadtgebietes wohnten, pflegte man das Bürgerrecht zu erteilen. Solche „Ausbürger" oder „Pfahlbürger" unterstanden der städtischen Gerichtsbarkeit und hatten das Recht, in der Stadt Äandel zu treiben. Dafür waren sie ihr zu Kriegsdiensten verpflichtet. Es ist erklärlich, daß sich die Landesfürsten durch diese Einrichtung geschädigt fühlten; sie wurde daher wiederholt seit Friedrich Ii. durch Reichsgesetze eingeschränkt, besonders auch durch die Goldene Bulle. Das Vordringen des Deutschtums nach Osten brachte seit der zweiten Äälfte des 12. Jahrhunderts auch dorthin deutsche Bürger, und es wurde in der Folgezeit eine Menge von Städten gegründet, die bis Krakau und Lemberg hin einen vorherrschend deutschen Charakter trugen. Von den Fürsten wurden sie als Stützpunkte des Handels- und Gewerbebetriebes an geeigneten Stellen angelegt und ihnen nach deutschem Muster ein Stadtrecht verliehen. Die neue Gemeinde galt dann als Tochterstadt derjenigen Stadt in der deutschen Leimat, mit deren Rechte sie ausgestattet war. So verbreitete sich über Brandenburg, Schlesien, Böhmen, Posen das Magdeburgische Recht, während in den Ostseegebieten mehr das „Lübische" üblich war. Die rechtliche Stellung dieser städtischen Anlagen im Ansiedlungs-gebiet glich also derjenigen der Städte im Mutterlande, mit deren Äilfe sie auch eingerichtet wurden. So hat Lübeck bei der Gründung von Danzig, Elbing it. a. in tatkräftiger Weise mitgewirkt und sich damit um die Germanisation der preußisch-litauischen Ostseeküste im Bunde mit dem Deutschen Orden große Verdienste erworben. Auch in diesen Städten hatten zunächst die Geschlechter die Führung und bildeten den Rat, der, oft noch in Gemeinschaft mit landesherrlichen Vögten, Verwaltung, Gericht und Polizei in seinen Länden hatte. Der Lande!, der in den Städten immer mehr aufblühte, steigerte die Geld wirtschaft; daher wurden ihre indirekten und direkten Steuern nicht, wie im agrarischen Lehnsverbande, in Naturalien und persönlichen Leistungen, sondern in barem Gelde entrichtet, und zwar die direkten meist in der Form des Grundzinses. Auch für die eigenen Bedürfnisse sorgten die Städte durch Aufbringung von Geldmitteln, so daß die mittelalterliche Stadtwirtschaft die Vorläuferin der Finanzwirtschaft des modernen Staates geworden ist.

6. Bilder aus der jüdischen Vergangenheit - S. 13

1914 - Frankfurt am Main : Kauffmann
V. Die Darbringung Der Erstlingsfrüchte Aus Mischnah Bikkurim, Abschn. Iii. In welcher Weise brachte man die Erstlingsfrüchte nach Jerusalem hinauf? Die Bewohner der zu einem Kreise gehörenden Städte, versammelten sich (vor dem Wochenfeste) in der Kreisstadt, sie übernachteten auf dem Marktplatze und gingen nicht in die Häuser. Morgens in der Frühe rief der Führer ihnen zu: ,,Auf, lasst uns nach Zion in den Tempel unsers Gottes ziehen!“ Die in der Nähe (Jerusalems) Wohnenden brachten frische Feigen und Trauben, die Fernwohnenden getrocknete. Der mit vergoldeten Hörnern und einem Olivenkranze geschmückte Opferstier ging dem Zuge voran und unter Flötenspiel ging es bis in die Nähe Jerusalems. War man dort angelangt, so liess man die Ankunft in der Stadt melden, und man bekränzte die Körbe, die mit den Erstlingsfrüchten angefüllt waren. Die Vorsteher der Priesterschaft, die der Leviten und die Tempelverwalter gingen ihnen vor die Stadt entgegen, und, wenn sie in die Stadt eingezogen, erhoben sich ehrerbietig, die Handwerker mitten in der Arbeit vor ihnen und begrüssten sie mit den Worten: „Unsere Brüder, ihr Männer von N. N. ziehet ein zum Frieden!“ Unter Flötenton zogen sie nun ( 13 )

7. Bilder aus der jüdischen Vergangenheit - S. 21

1914 - Frankfurt am Main : Kauffmann
— 21 — handlung möglich, etwas zu retten.“ Da antwortete er ihm: „Stelle dich schwer krank; alle Welt wird kommen, nach dir zu fragen, und wenn dafür gesorgt ist, dass etwas ins Haus gelegt wird, was einen schlechten Geruch verbreitet, so wird bald das Gerücht über dich entstehen, du seiest gestorben. Natürlich dürfen nur deine Schüler, die ins Vertrauen gezogen sind, in das angebliche Sterbezimmer kommen und für deine Fortschaffung sorgen; kein Fremder darf sich dabei beteiligen, da die schwerere Last, die ein Toter als die, die ein Lebendiger verursacht, leicht den Betrug merken lässt. R. Elieser und R. Josua trugen nun den Sarg hinaus. Als sie an das Stadttor kamen, wollten die Wachtposten, um zu prüfen, ob nichts Verbotenes hinausgebracht werde, in den Sarg hineinstechen, aber die Träger sagten: „Wie möchtet ihr dies wagen,würden diefeinde doch sagen, die Juden selbst hätten auf ihren Rabbi gestochen“, und so wendeten sie es auch ab, dass man den Sarg schüttelte. Als R. Jochanan nun glücklich dem Sarge entstiegen und vor den Feldherrn gelangt war, begrüsste er ihn: „Friede mit dir, König! Friede mit dir, König!“ Vespasian aber entgegnete: „Du bist des Todes schuldig; einmal bin ich kein König, und du nennst mich König; und dann: b i n ich König, warum bist du bis heute noch nicht zu mir gekommen?“ Worauf jener: „Wenn du sagst, du seiest kein König, das ist wahr, aber du wirst König werden, sonst würde Jerusalem nicht in deine Hand fallen, denn bei uns geht die Tradition, dass Jerusalem nur von einem König wird erobert werden, und dass du fragst, warum ich bis jetzt nicht zu dir gekommen, wenn du der König bist, so antworte ich, weil es die Barjoni, die in unserer Stadt sind, nicht zugegeben haben.“ Darauf der Feldherr: „Wenn um ein Fass mit Honig sich eine Schlange gewunden hätte, würde man nicht, um die Schlange loszuwerden, das Fass zer-

8. Bilder aus der jüdischen Vergangenheit - S. 35

1914 - Frankfurt am Main : Kauffmann
Xi. R. Elieser Ben Hyrkanos (90 n.) Aus Aboth D’ R. Nathan« 2. Rezension, Kap. 13, Ed. Schechter Man erzählt von R. Elieser, dass, als er Thora lernen wollte, er felsigen Boden auf seines Vaters Aeckern pflügen musste, während die ändern Arbeiter guten Boden zu bestellen hatten. Als sein Vater ihn bei der Arbeit weinend antraf, fragte er ihn: „Warum weinst du, quält es dich etwa, dass du felsigen Boden zu bestellen hast? Morgen sollst du auf besserem Boden arbeiten.“ Aber auch bei der leichteren Arbeit weinte er, und auf die Frage seines Vaters, warum er so traurig sei, antwortete er: „Ich möchte Thora lernen.“ „Du,“ erwiderte ihm der Vater, „bist ja schon 28*) Jahre alt und willst jetzt noch mit dem Lernen beginnen? Heirate und dann bringe deine Kinder in die Schule.“ Drei Wochen lang quälte er sich, bis Elijahu ihm erschien und ihn aufforderte, nach Jerusalem zu den Sakkai zu gehen. Dort setzte er sich hin und weinte. „Wessen Sohn bist du?“ fragte ihn R. Jochanan. Er sagte es nicht. „Warum weinst du? — Was wünschst du?“ — „Ich will Thora lernen.“ — „Bist *) Nach einer ändern Lesart; 22 Jahre. 3* ( 35 )

9. Bilder aus der jüdischen Vergangenheit - S. 41

1914 - Frankfurt am Main : Kauffmann
— 4i — „Wer hat diesen getötet?“ „Ich habe ihn getötet!“ rief ein Kuthäer, worauf der König befahl, ihm den Leichnam des Helden zu zeigen; man tat dieses und fand ihn von einer Schlange umwunden. Und der König sprach: „Hätte nicht Gott selbst ihn getötet, wer hätte den töten können?“ Und er wendete auf ihn den Bibelvers an: (V. B. M. 32, 30.) „Hätte sie ihr Hort nicht preisgegeben und Gott sie nicht ausgeliefert, (niemand hätte ihnen etwas anhaben können).“ Die Feinde richteten dann ein Blutbad an, dass die Pferde bis über den Bauch im Blute wateten, und das Blut noch weit im Meere, in das es floss, sichtbar war . . . Der König Hadrian besass ein Gelände von achtzehn Milien im Geviert, so gross wie die Entfernung von Tiberias nach Sephoris ist. Dieses liess er einzäunen und dahinein die bei Bethar Gefallenen bringen, woselbst sie auf seinen Befehl unbegraben blieben, bis ein späterer König*) gestattete, sie zu begraben. Rab Huna sagt, dass zur Erinnerung an diese Erlaubnis dem Tischgebet der vierte Segensspruch hatob wehametib (der Gute und der Gutes zu spenden veranlasst) angefügt wurde: Der Gute, der die Leichen nicht verwesen — der Gutesspendende: Der veranlasst hat, dass die gute Tat eines Menschen sie die Grabesruhe finden liess. *) Antoninus Pius.

10. Bilder aus der jüdischen Vergangenheit - S. 59

1914 - Frankfurt am Main : Kauffmann
— 59 — siebenhundert Gulden von dem Zehnten zu, und er setzte für jeden ein Urteil auf, das sie von den Schuloberhäup-tern sollten bestätigen lassen. Als es an R. Saadia zur Unterschrift gelangte, bemerkte er beim Durchlesen Un-gehörigkeiten in den Rechtssprüchen, liess sich aber nichts merken, sondern sagte zu den Leuten: „Geht zu Cohn Zedek, dem Oberhaupt der Schule von Pumbeditha, dass er die Briefe unterschreibe.“ Nachdem dieses geschehen, gingen sie wieder zu Saadia, dass er sie auch unterschreibe und bestätigen möge. „Wozu braucht ihr von mir eine Unterschrift,“ fragte Saadia, „ihr habt ja die des Exilarchen und die des Oberhauptes der Hochschule zu Pumbeditha, Cohn Zedek? Meiner Unterschrift bedarf es nicht.“ „Warum willst du denn nicht unterschreiben?“ fragte man ihn. Er aber wollte ihnen den Grund nicht sagen, bis die Männer ihn beschworen, ihnen seine Gründe mitzuteilen, ob er Anstand an dem Rechtsspruch nehme, und drängten ihn so sehr, bis er ihnen seine Beanstandungen, die nach seiner Ansicht den Rechtsspruch ungültig machten, mitteilte. Als sie zum Exilarchen zurückgekehrt waren und ihm von dem Widerstande Saadias berichteten, beauftragte er seinen Sohn Jehuda, zu Saadia zu gehen und ihm in seinem Namen zu sagen, dass er die Briefe bestätigen solle. Darauf sagte ihm dieser: „Geh zurück zu deinem Vater und sage ihm: Es heisst in der Thora: Achtet nicht auf das Gesicht beim Rechtsspruch.“ Der Vater aber befahl dem Sohne, noch einmal hinzugehen und Saadia zu sagen: „Unterschreibe, und sei kein Narr!“ Der Sohn teilte aber dem Rabbi nicht die Worte seines Vaters mit, sondern suchte ihn mit freundlichen Worten zu überreden, die Urteile zu unterschreiben, dass zwischen ihm und seinem Vater kein Streit über diese Angelegenheit ausbreche. Da aber Saadia auf seinem Widerstand beharrte und der junge
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