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1. Deutschlands Kolonieen - S. 23

1889 - Gotha : Behrend
287] Die deutschen Kolonieen in Afrika. 23 „Kaiser Wilhelms-Land und Bismarck-Archipel". Im Jahre 1886 wurden die drei nordwestlichen Inseln der Salomon-Grupp< dem Gebiet der Neuguinea-Kompanie hinzugefügt. — Zu den ferneren Kolonialbesitzungen des Reichs kamen die Admiralitäts-Jnseln, nördlich von Kaiser Wil- Helms-Land gelegen, und im Jahre 1885 die Marschall-Inseln, zu denen auch die Brown- und Providence-Jnseln zu rechnen sind. — Die Karolinen, auf welche Deutschland Anspruch machte, wurden infolge des Karolinenstreites, welcher 1885 durch päpstliche Vermittelung geschlichtet wurde, den Spaniern zugesprochen. Bedeutende Handelsthätigkeit entfaltet Deutschland auf den — ein selbständiges Reich bildenden — Samoa-Jnseln, welche jedoch nicht zum deutschen Kolonialbesitz gehören. Nach vorstehenden Ausführungen kann man den deutschen Kolo- nialbesitz der Verwaltung gemäß folgendermaßen gliedern: 1. Kronkolonieen (staatliche): Togoland, Kamerun und die Marschall-Inseln. Sie stehen unmittelbar, auch in der Verwal- tung, unter dem Reiche. 2. Deutsche Privatkolonieen (kommerzielle): Südwest- asrika, Deutsch-Ostafrika, Kaiser Wilhelms-Land :c. Es sind Ko- lonieen von deutschen Privatgesellschaften unter dem Schutze des Reichs. B, Randeskunde der einzelnen Kolonieen. «t. Die deutschen Kolonieen in Afrika. 1. Togoland. a) Jas Land. a) Lage, Größe. Togoland, die kleinste der deutschen über- seeischen Besitzungen, liegt auf der „Sklavenküstemit diesem Namen bezeichnet man denjenigen Teil von Ober-Guinea, der zwischen den Mündungen des Voltaflusses und des großen Nigir- stromes gelegen ist. Der größte Teil der Sklavenküste ist englisch, und in diesem Gebiete die Stadt Lagos (80 000 Einw.) die größte Stadt von ganz Ober-Guinea. Zwischen diese englischen Besitzungen drängen sich nun: im Innern ein großer Negerstaat, Dahome, südlich davon die französischen Gebiete von Groß-Pöpo und Agwe, und westlich von diesen das deutsche Kü st engebiet Togoland und Klein-Pöpo.

2. Deutschlands Kolonieen - S. 61

1889 - Gotha : Behrend
325] Die deutschen Kolonieen in Afrika. 61 fühlenden Menschen aufs äußerste. Wandelnden Gerippen gleich kommen die Unglücklichen weit aus dem Innern Afrikas einher- gewankt, Männer, Frauen und Kinder in buntem Durcheinander. Wer ermattet niedersinkt und sich nicht weiterschleppen kann, wird ohne Erbarmen in der Wildnis seinem Schicksal überlassen. Im Hafen werden die Sklaven besser gepflegt, um ihr Aussehen für den Verkauf günstiger zu gestalten, worauf sie nach Vorderasien, Madagaskar :c. verschifft werden. Manch Sklavenschiff wird frei- lich von den Engländern und Deutschen abgefangen und die Sklaven in Freiheit gesetzt; doch ist die Ausfuhr noch immer sehr beträcht- lich. Die Sklaven finden Verwendung zum Plantagenbau und anderen schweren Arbeiten. y) Hosoniimhätigkeik. Zwischen den südostafrikanischen Gestaden und dem semitischen Borderasien bestand unzweifelhaft schon im grauen Altertum ein Verkehr. (Ophir?) Aus Arabien scheinen auch in alten Zeiten schon Einwanderungen nach den Küstengebieten Ostafrikas statt- gefunden zu haben. Dafür sprechen unter anderm auch aufgefundene Reste uralter arabischer Bauten, sowie die Mischvölker der Galla- und Somalistämme. Im frühen Mittelalter gründeten Araber an den äquatorialen Ostküsten ein Reich von erheblicher Ausdehnung. Da dieses Gebiet abseits von der großen Handelsstraße des enro- päisch-ostindischen Handels lag, hatte es für Europäer wenig In- teresse. Nur die Portugiesen setzten sich an der Südostküste fest und eroberten zu Beginn des 16. Jahrhunderts Sansibar und das Küstengebiet. Ende des 17. Jahrhunderts vertrieb der Jmam von Maskat die Portugiesen wieder und gründete auf der San- sibarküste Statthaltereien. Erst in diesem Jahrhundert wurde Sansibar ein unabhängiges Sultanat. Der europäischen Forschung und Kulturarbeit blieb das Hinterland infolge der arabischen Herr- schast lange Zeit verschlossen. a) Mission. Die ersten Missionare in Ostafrika waren die bereits früher genannten und auch als Forscher geschätzten Deutschen Krapf und Rebmann. Infolge der Anregungen, welche von dem berühmten Forscher und Missionar Livingstone ausgingen, gründete die Londoner Missionsgesellschast, sowie die schottische Kirche Missionsstationen im Innern von Ostafrika. Seitdem das Land in den Besitz der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft übergegangen

3. Deutschlands Kolonieen - S. 19

1889 - Gotha : Behrend
283] Allgemeine Übersicht. 19 Angra Pequena zu gehen, um das dem Herrn Lüderitz gehörige Territorium an der Westküste Afrikas unter den direkten Schutz Sr. Majestät zu stellen. Das Territorium des Herrn A. Lüderitz wird nach den amtlichen Mitteilungen als sich erstreckend von dem Nordufer des Oranjeflusses bis zum 20.° Süd- breite, 20 geogr. Meilen landeinwärts, angenommen, einschließlich der nach dem Völkerrecht dazu gehörigen Inseln. Indem ich diesen Allerhöchsten Auf- trag hiermit zur Ausführung bringe, hiffe ich hier als äußeres Zeichen die Kaiserlich deutsche Flagge, stelle somit das oben erwähnte Territorium unter den Schutz und die Oberhoheit Sr. Majestät des Kaisers Wilhelm I. und fordere die Anwesenden aus, mit mir einzustimmen in ein dreifaches Hoch auf Se. Majestät. Se. Majestät der deutsche Kaiser Wilhelm I. lebe hoch!" Wenige Tage darauf wurde durch den Kommandanten des Kanonenboots „Wolf", v. Raven, auch das übrige Küstengebiet weiter nördlich bis zur Grenze der portugiesischen Besitzungen (Gr. Namaqualand und Damaraland) unter deutschen Schutz ge- stellt, die deutsche Flagge unter Trommelwirbel und Geschützsalut gehißt und folgende Proklamation verlesen: „Auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers von Deutschland, Wilhelm I., stelle ich die afrikanischen Küstengebiete zwischen 26° südlicher Breite und Kap Frio mit Ausschluß der (England gehörigen) Walftschbai unter den Schutz des Deutschen Reiches und erkläre, daß die nachweisbaren, wohl- erworbenen Rechte von Angehörigen anderer Nationen voll und ganz geachtet werden sollen. Möge der Schutz Deutschlands zum Wohlergehen beider Länder beitragen! Se. Majestät, unser allergnädigster Kaiser, lebe hoch!" Lüderitz war für die Erforschung des neuen Kolonialgebiets eifrig thätig und entsandte mehrere Expeditionen zu diesem Zwecke dorthin. Im Jahre 1885 trat er aber seine Rechte an die neu- gebildete „Deutsche Kolonialgesellschaft für Süd- afrika" ab, welche die Kolonialthätigkeit in jenem Gebiete bis heute fortsetzt. b. Togoland und Kamerun. Die zweite Erwerbung, ebenfalls vom Jahre 1884, bilden die Länder Togoland und Kamerun. Schon seit der Mitte dieses Jahrhunderts hatte der deutsche Handel in Oberguinea festen Fuß gefaßt. Von der Mündung des Gambia bis zur Nordgrenze der portugiesischen Besitzung Angola entstanden nach und nach 66 Fak- toreien, von denen allein 20 der Firma Wörmann in Ham- bürg gehörten. Der Handel wurde aber durch eingeborne Völker sowohl, als auch durch Engländer und Franzosen sehr geschädigt, weshalb die deutschen Kaufleute die deutsche Reichsregierung um Schutz baten. Dieser wurde ihnen auch gewährt. 2*
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