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1. Vollständiges Lehr- und Lesebuch für die oberen Klassen katholischer Volksschulen - S. 378

1855 - Mainz : Kirchheim
378 und wurden dadurch so mächtig, daß in Zeiten der Gefahr ganz Grie- chenland ihnen den Oberbefehl über das gemeinschaftliche Heer übertrug. Die Athener. Die Athener waren die gebildetsten Griechen und hatten vortreffliche Geschichtschreiber, Weltweise, Redner, Dichter, Bild- hauer, Maler, Baumeister und tapfere Heerführer. Das Leben des Weltweisen Sokrates und des Redners Demosthenes, dieser berühmten Athener, haben wir im Lesebuch erzählt. Die weisen Gesetze dieses Volkes gab Solon, einer der neun Archonten, welche die höchste obrigkeitliche Gewalt in diesem Freistaate ausübten. Da viele Bürger durch den reichen Adel verarmt waren, theilte er das Volk in vier Abtheilungen, welche je nach Vermögen zu den Stcats- lasten beitragen mußten. Wer aus Armuth keine Steuern bezahlen konnte, durfte auch keine Ansprüche auf ein Staatsamt machen, hatte aber das Recht, bei den Volksversammlungen wie die Uebri- gen abzustimmen. Merkwürdig ist noch seine Verordnung, daß ein Sohn, der keine Kunst erlernt hatte, seinen Vater zu unterhalten nicht gezwungen werden konnte, sowie daß Jeder über seinen Nah- rungszweig Rechenschaft ablegen mußte. — Obschon Solons Gesetze kriegerische Uebungen für die Jugend vorschrieben, so wurde doch nicht wie in Sparta die Bildung des Geistes dadurch vernachlässigt. Noch zu Solons Lebzeiten brachen Unruhen und Ankämpfungen gegen seine Gesetzgebung in Athen aus; doch blieben die Athener den Solonischen Gesetzen an 200 Jahre treu. Die Perferkriege. Die Vaterlandsliebe der Griechen und ihr Heldengeist glänz- ten am herrlichsten in dem ungleichen Kampfe mit den mächti- gen persischen Königen. Bei Marathon siegten 11,000 Griechen unter ihrem trefflichen Führer Miltiades über 100,000 Perser; 1000 Spartaner unter ihrem Könige Leónidas vertheidigten heldenmüthig den Engpaß von Therrnopylä, und nur durch Verrath zogen die Perser über die Leichname der Griechen; wenige Kriegsschiffe unter dem Befehl des Atheners Themistokles er- rangen einen glänzenden Sieg in der Meerenge von Salamis über die persische Seemacht. Diese glänzenden Heldenthaten verschafften den in Kleinasien unter persischer Herrschaft schmachtenden Griechen die Freiheit. — Kaum waren die Fremdlinge vom griechischen Bo- den vertrieben, so begannen Feindseligkeiten zwischen Sparta und Athen. Ein 27jähriger blutiger Krieg, in welchem zuerst Athen, dann Sparta und zuletzt Theben die Oberherrschaft über ganz Grie- chenland ausübten, lieferte die uneinigen und geschwächten Griechen in die Gewalt eines Ausländers, des schlauen Königs Philipp von Macedonien. Alexander der Große. Als Philipp, König von Macedonien, durch die Hand eines Meuchelmörders um das Leben kam, war sein Sohn Ale-

2. Vollständiges Lehr- und Lesebuch für die oberen Klassen katholischer Volksschulen - S. 199

1855 - Mainz : Kirchheim
199 vollendet. Der Leichnam des heiligen Bonifacius wurde anfangs nach Utrecht, dann auf Bitten des Erzbischofs Lullus nach Mainz gebracht. Da es aber der Wille des Verstorbenen war, zu Fulda begraben zu werden, und der Abt Sturm deßwegen nach Mainz kam, um an diesen Willen des Verstorbenen zu erinnern, so wurde der Leichnam unter der Begleitung unermeßlicher Schaaren von Trauern- den nach Fulda gebracht und mit der größten Feierlichkeit da bei- gesetzt, wo jetzt der Haupteingang der Domkirche ist. Hepp. 13. Kavl der Große. Karl hatte ein ehrfurchtgebietendes A e u ß e r e. Er war sieben Fuß groß und dabei so stark, daß sein kaiserlicher Ornat einen Mann unserer Tage zu Boden drücken würde. Auf seiner Stirne, dem Abbilde seiner hohen und erhabenen Gedanken, thronte Maje- stät. Sein Angesicht war heiter; er hatte große und lebhafte Augen und einen durchbohrenden Blick, wenn er zornig war. Sein Gang war fest, seine durchaus männliche Haltung verkündete den Helden, den mächtigen Weltbeherrscher. Obschon Karl bei feierlichen Gelegenheiten, besonders beim Empfang der Fürsten und Gesandten barbarischer Nationen, mit einer beinahe morgenländischen Pracht sich umgab, so liebte er doch für sich die Einfachheit. Seine Kleidung war die vaterländische, wie der gemeine Franke trug er Wams und Hose von Leinen, dar- über einen Rock mit seidener Borte eingefaßt. Des Winters deckte ein Wams von Otterfellen Brust und Schultern. Stets war er mit einem Schwerte umgürtet, dessen Griff und Wehrgehenk von Gold war und das ein solches Gewicht hatte, daß ein Mann unserer Tage es nur mit Mühe heben könnte. Bei festlichen Gelegenheiten ging er mit einem golddurchwirkten Rocke, in Schuhen mit Edel- steinen besetzt, in einem Mantel, den eine goldene Spange zusammen- hielt, und mit einem Diadem von Gold und Edelsteinen geschmückt einher. — Die eitlen Kleider seiner Umgebung waren dem einfachen Manne zuwider. Eines Tages lud er seine Hofleute zur Jagd ein und befahl ihnen, im besten Schmucke zu erscheinen. Es war aber ein kalter Tag und regnete, heftig, daß es den Eitlen trübselig er- ging. Als man nach Hause kam, sprach Karl scherzhaft: „Bis zum Schlafengehen darf keiner seinen Pelz ausziehen, damit sie besser auf dem Leibe trocknen." Beim Schlafengehen brachen die gedorrten und zusammengeschrumpften Kleider wie dürres Reis. Am anderen Morgen mußten sie in denselben Kleidern erscheinen. Karl ließ nun seinen Schafpelz ausreiben und hinbringen; der hatte seinen alten Glanz wieder. „Ihr Narren," sprach er, „wo gibt's wohl ein köstlicheres Pelzwerk und das kostet mich kaum einen Gul- den, eure dagegen viele Pfund Silbers." Wie Karl einfach war in der Kleidung, so war er auch mäßig in Speise und Trank. Die Trunkenheit verabscheute er höchlich.

3. Vollständiges Lehr- und Lesebuch für die oberen Klassen katholischer Volksschulen - S. 250

1855 - Mainz : Kirchheim
Mühe des Sammelns spärlich belohnt wird. Anders ist es in dieser Hinsicht im asiatischen Rußland, Ostindien, Afrika und Amerika, woher auch das meiste Gold kommt. In neuerer Zeit entdeckte man in Californieu und Australien sehr reiche Goldlager. Da nahmen denn auch Goldsucher aus aller Herren Länder den Wanderstab und eilten, die Schätze zu heben. Und wirklich glückte es Vielen in kurzer Zeit, aber ihr mühseliges, gefahrvolles und abenteuerliches Leben möchte wohl Mancher nicht mit ihnen getheilt haben. Das Unterneh- men gleicht einem Lotteriespiel, bei welchem das Leben eingesetzt wird. Gar Viele verließen den heimathlichen Boden mit der Hoffnung auf reichen Gewinn, unterzogen sich den fürchterlichsten Strapatzen und Entbehrungen und fanden am Ziel im Goldsande — ein Grab, das ihnen das Vaterland auch ohne diese Anstrengungen gegeben hätte. 2. Das Silber. Sind die vorhin genannten Goldstücke einem großen Theil der Menschen auch nur dem Namen nach bekannt, so macht sich dagegen das Silbergeld nicht so rar, sondern wandert in Münzen unterschied- lichen Werthes von Hand zu Hand, ein rechtes Bild der Unstätigkeit, es sei denn, daß man den unruhigen Reisenden auf einige Zeit unter Schloß und Riegel bringt, was bisweilen geschieht. Könnte ein alter Thaler, an dem wie bei allen unruhigen Wanderburschen das Gewand Noth gelitten, Bild und Inschrift abgegriffen und unkenntlich gewor- den, reden und er würde gefragt: „Freund, was hast du schon all' erlebt, welches sind deine Reisen und Erfahrungen, seitdem du neu und blank die Münze verließest, bis zum heutigen Datum?" so würde er eine Erzählung beginnen, welche sehr unterhaltend, bald lustig und kurzweilig, bald traurig wäre. Er würde die Menschen beschreiben von der schönen, edlen, sowie von der schlimmen Seite. Reines Silber ist zur Verarbeitung zu weich, daher wird ihm Kupfer zugesetzt, wodurch es härter wird. Ein halbes Pfund oder eine Mark wird nach der Güte bestimmt, indem man die Loth Silber zählt, welche darin enthalten sind und den Zusatz als werthlos be- trachtet. 14lötbig heißt demnach eine Mischung, wenn in je 1/2 Pfund derselben 14 Loth reineö Silber und 2 Loth Kupfer enthalten sind. Aus 16 Loth reinem Silber mit entsprechendem Zusatz prägt man in den Staaten des süddeutschen Münzvereins 24*/, fl., in Norddeutschland aber 14 preußische Thaler und in Oesterreich 20 ff. Aus dieser Verschiedenheit erklären sich die Ausdrücke 24 und 20st. Fuß. Scheidemünzen haben weniger Silbergehalt als grobe, wie man an Kreuzern und Groschen schon sieht, an denen das Kupfer häufig vorscheint. Sonach haben 24*/, ff. in kleiner Münze nicht den Sil- berwerth dieser Summe in grober Münze. Gold wird ebenfalls legirt. Hierbei wird die Mark in 24 gleiche Theile zerlegt, davon jeder ein Karat heißt. Wann wird also die Mischung z. B. 19karatig heißen? Gold- und Silberarbeiter

4. Bd. 2 - S. 166

1838 - Freiburg im Breisgau : Herder
166 Viertes Kap. Römische Geschichte. oder wenigstens durch äußere Furcht im Zaume gehalten waren, muß- ten jezt unwirksam werden, da Rom eine wettherrschende, in ihren Ansprüchen durch Nichts beschränkte Gemeinde, und sein Volk ein Volk von Königen war. Habsucht und Herrschbegierdc, welche — wiewohl in allen Zeiten ihre Spur sich zeigt — früher nicht hatten aufkommen mögen, wurden sezt durch die Aussicht auf das unermeßlich vor ihnen liegende Erntefeld ganz unbändig gemacht. Der Raub der Nationen strömte nach Rom, und häufte sich, da meist nur den Volks - und Kriegshänptern und dem Senate erlaubt war, die Provinzen zu plündern, in wenigen Familien ans. Dieser Reichthum, die Frucht der Eroberungen, wurde Lockspeise und Antrieb zu immer neuen Kriegen. Je größer der Gewinn, desto unersättlicher die Be- gierde; Raub und Erpressung wurden schäm- und schrankenlos. Die Wirkung von allem Dem war nicht blos das Aufhören der alten Mäßigung, Enthaltsamkeit und Tugendsitte, sondern zugleich eine völlige Veränderung der Machtverhältnisse. Denn, als der Gotd- dnrst von oben herab in alle Klassen gedrungen war, und dann doch nur Wenige zur unmittelbaren Plünderung der Provinzen kamen; so zo- gen dafür die Uebrigen aus ihrem Wahlrechte zu den Aemtern Ge- winn. Hinfort konnte Keiner mehr zu hohen Staatswürden und — was ihre gewöhnliche Folge war — zur Verwaltung von Provinzen anders, als durch Bestechung, ja fast offenbaren Kauf gelangen: cs wurde der Reichthum, welcher ans der Macht geflossen, zugleich Mittel zur Erwerbung der Macht. Und so erhob sich allmälig an die Stelle der alten Adels- und der Optimaten-Aristokratie — jene des Reichthums. Schon längstens war die erste gestürzt, und fast aller politische Unterschied zwischen patrizischen und plebejischen Geschlechtern vertilgt worden. Dafür hatten die Optimaten-Geschlechter, d. h. jene Häuser — ohne Unterschied ob patriziscben oder plebejischen Ursprungs—, deren Glieder einmal zu den hohen Würden gelangt waren, dieselben fort- während, wenn auch nicht ausschließungs-, doch vorzugsweise be- hauptet. Auch waren derselben so viele, daß noch Spielraum genug für die freie Wahl, so wie für den Wetteifer der Tugend und des Talentes blieb. Jezt aber in dem Maße, als einige Häuser ihre Macht durch vermehrten Reichthum steigerten, sanken die Uebrigen in verglei- chungöweise Schwäche: und da die Gewalt hinwieder größeren Reich- thum brachte, so wurde das Mißverhältniß zwischen den Geschlech- tern in Beiden: täglich größer. So concentrirte sich die Macht in den Händen der allcrrcichsten Bürger, und es wurde die hassenswür- digste aller Aristokranecn begründet.

5. Bd. 2 - S. 266

1838 - Freiburg im Breisgau : Herder
266 Erstes Kap. Bürgerlicher Zustand. baute, legte den Grund zu dem Romercharalter, und die Er- richtung der Republik befestigte ihn. Dem Kriege mögen wir die Här- ten, dem Landbaue die Tugenden dieses Charakters zuschrcibcn, der Freiheit das Heroische in Beiden. Zu diesen mächtigen Hauptursachen kam noch der Eifer der Magi- strate in Bewahrung der alten Sitte, die strenge Zucht der Jugend inner und ausser dem Hause, die gefürchtete Macht des Ceusoreuamtcs und das Ansehen der in alle Handlungen des Privat-, wie des öffentlichen Lebens verwebten Religion. Aus der Vereinigung so vieler begünsti- gender Umstände wird begreiflich, wie in Rom länger und allgemei- ner, als bei irgend einem Volke glühende Vaterlandsliebe, Eifer in öffentlichen Angelegenheiten, Mnth in Schlachten, mit strenger Recht- lichkeit und Unschuld des Privatlebens verbunden, gedeihen und sich erhalten konnten. Aber bei allem Dem dauerte diese Römertugend nicht viel länger, als die Armuth und Schwäche des Staates. Wir haben in der Ge- schichte desselben gesehen, wie nach Besiegung Karthago's mit der Beute der überwundenen Nationen auch das Verderbniß nach Rom gekom- men, und wie im Schooße des Glückes und der Herrschaft alle has- senswürdigen Leidenschaften rege, ja zügellos geworden. Von diesen Leidenschaften,, der Habsucht, des frechen Stolzes, der unersättlichen Herrschbegier, wird der aufmerksame Beobachter selbst in den schöneren Zeiten schon die Keime wahrnehmen, deren Entwick- lung durch oben bemerkte Umstände nur anfgehalten ward. Die Härte der Gläubiger gegen die Schuldner, die zum Theil empörenden An- maßungen der Patrizier, die schamlose Verleznng des Völkerrechtes schon in den ersten Zeiten sind die Belege hiervon. tz. 24. Hauswesen; Ehe; väterliche Gewalt. Welche Zeit den Römern der Krieg übrig ließ, die wurde meist mit ländlichen Arbeiten hingebracht. Die edle Simplicität jener Consnln und Diktatoren, die hinter dem Pfluge einhergingen, ist wohl mit Recht gepriesen worden, und die von Produkten des Feldbaues abgeleiteten Namen eines Fab ins. Len tu ln s, Pi so u. a. sind vielleicht rümlichcr, wenigstens humaner, als die eines Macedonicus, Asiaticus, Creticus. Zwei Morgen für den Bürger war das Maß der ersten Ackervertheilung, dann wurden sieben gestattet; nachmals schien es Bedrückung, als Li ein ins Stoto und später Gracchus nur fünfhundert erlauben wollten. Anfangs und lange wurden die Felder trefflich gebaut, größe Männer (wie Cato) schrieben über Agri- kultur. Nachmals verdarb der Luruö, wie Alles, so auch die Land-

6. Bd. 2 - S. 278

1838 - Freiburg im Breisgau : Herder
278 Zweites Kap. Religion. Erzählungen des Livius und Plutarch lesen (welche wenigstens den Ton der betreffenden Zeiten, bei Plutarch auch wohl seine eigene Sinnesweise, schildern), wenn wir selbst einen Cicero von einem Traume, als einer von Gott eingegebenen Ahnung, sprechen hören (de divin. I. 28.); so können wir nicht verkennen, daß nicht nur Fröm- migkeit, sondern abergläubische Gcmüthsart und meist sklavische Götterfurcht ein Hanptzug des Römercharakters bei Großen und Kleinen gewesen. Trefflich hatten die ersten Gründer des Staates sowohl, als seine folgenden Häupter, diesen religiösen Sinn genüzt und gcpffcgt. Sie hatten ihn zu einer Hauptstüze der Verfassung, znm Triebwerke des Gehorsams und des patriotischen Eifers, znm Erhalter der politischen Tugend gemacht. Die Religion war das kostbarste Staatseigen- t h u m; sie antasten hieß gegen die Majestät des Volkes sündigen (*). Hinwieder wurde für Gottlosigkeit gehalten, die Fahnen zu verlassen, den Magistraten nicht zu gehorchen, gegen den Vorzug edler Ge- schlechter zu kämpfen. Ohne diese heilige Waffe wären die Patrizier viel früher und vollständiger der Plebs erlegen. Alle schwereren Pflich- ten, alle härteren Opfer wurden den Bürgern im Namen der Götter aufgelegt; alle Tugenden, an deren Erhaltung dem Staate lag, wurden zu Religionspflichten gestempelt; jedes Widerstreben wurde durch Autorität des Himmels gedämpft. Daher konnten die griechischen Götterfabeln, in so fern sie blos Dichterphantasie und theils von belustigender, theils von sitten- verderblicher Wirkung waren, in Rom keinen Eingang finden. Hier wurde nur ausgenommen, was p o li t isch - nü z ti ch schien. Der Charak- ter der römischen Religion blieb ernst und feierlich; sie reichte den Aus- schweifungen weder Deckmantel, noch Entschuldigung dar, sondern schärfte die Gebote der Sittlichkeit und des Rechts durch eine höhere Sanktion ein. Jedoch nicht des öffentlichen Rechts; denn da sie Staatsmaschine und Dienstmagd der Politik war, so gebrauchte man sie (bei Kriegserklärungen, Friedensschlüssen und Bündnissen waren Priester, die Fccialen, nöthig) zur Beschwichtigung des Ge- wissens, zur Aufrichtung des Selbstvertrauens in den abscheulichsten Kriegen und zur Beschönigung der gröbsten Attentate gegen das Völ- kerrecht. Aus demselben Grllnde, daß die Religion in Rom mehr znm Besten des Staates, als jenem der Bürger vorhanden war, floß auch die Unbestimmtheit ihrer Unsterblichkeitslehre. Es scheint die- (') Auch die Sacra prirat« (Hausgottesdienst) mußten vom Volte gebilligt seyn.

7. Bd. 2 - S. 239

1838 - Freiburg im Breisgau : Herder
259 Staatsverfassung und Regierung. den, welchen in einer der vier Regionen der Stadt oder der sechs und zwanzig ländlichen Regionen umher Landeigenthum angewiesen war. ( Nur die P le b e j e r erhielten solche Anweisungen zum E i g e n t h n m e, gewissermaßen als Abfindung. Die Patrizier erhielten größere Stre- cken der Domaine, doch blos zur Nuznießung, die sie dann meist wieder unter ihre Clienten vertheilten). Die Nachkommen der ursprüng- lichen Mitglieder mit den allmälig neu Aufgenommenen sezten dann die Vereinigung fort. Die also in den Curien und Tribus einander gegenüber stehenden beiden Stände wurden zur Nation algemein de vereinigt in den Centurien. Servius Tullius nämlich theilte die Gesammtheit der Bürger in sechs Klassen nach der Stufenleiter des Vermögens. In der ersten mußte man wenigstens 100,000 asses ( 2132 Thlr.), in der zweiten 75,000 »8868 (1600 Thlr.), in der dritten 50,000 »8868 (1066 Thlr.), in der vierten 25,000 »8868 ( 533 Thlr.), in der fünften 11,000 »8868 (266 Thlr.) besizen; in der sechsten waren alle Mittellosen. Aus den secbs Klassen zusammen wurden nun 103 Cen- turien gebildet, jodoch so, daß die erste Klasse (*) (in welcher vor Allen die in 18 Centurien vertheilten Ritter stimmten) deren 98, die übrigen mit einander nur 95 zählten (die zweite 22, die dritte 20, die vierte 22, die fünfte 30, die sechste aber nur 1), wornach die erste Klasse allein, wenn sie einstimmig war, gegen alle anderen ent- schied. Aber auch die Lasten des Staates (Steuern und Kriegsdienst oder Bewaffnung) waren nach demselben Verhältnisse getheilt, und die sechste Klasse — worin, neben den ärmeren Plebejern, auch die mei- sten Clienten, als Nichteigenthümer, weil blos erbunterthänige Nuznießer, waren — diente gar nicht im Kriege, wiewohl sie, wenigstens zumtheit, einemäßigesteuer entrichtete (s. B.i. S. 182). In dieser Lage (da die Patrizier auch durchaus die Reicheren waren) war noch immer die Vermittlung des Königs nöthig, um die gemeinen Bürger gegen den Druck des Adels zu schüzen. Durch die Vertreibung der Könige, an deren Stelle die patrizischen C onsuln kamen, wurde die aristokratische Gewalt des Adels dermaßen vermehrt, daß die Last derselben der Plebs unerträglich schien, und daher auch allsogteich die Versuche zu ihrer Verminderung begannen. Zwar schon Valerius Publicola (s. röm. G. §. 5.) verord- nete, daß von allen Magistraten die Appellation an's Volk gehen sollte; aber diese berühmte l6x Valeria (ihr Grundsaz war schon älter, wie (*) Die Bürger in dieser Klasse hießen vorzugsweise classici, daher das Wort „klassisch". — Ueber die Zahl der Centurien in jeder Klasse kömmt je- doch Livius mit Dionysius nicht ganz überein.

8. Bd. 2 - S. 240

1838 - Freiburg im Breisgau : Herder
240 Erstes Kap. Bürgerlicher Zustand. aus der Geschichte des Horatiers, bei Liv. I. 26. erhellt) konnte der Plebs wenig fruchten, da solche Berufung nur als ausserordentli- ches Nothmittel galt, und außerdem auf den nach Eenturi en gehal- tenen Volksversammlungen die Vornehmeren dominirten. Aber, als die Gedrückten durch entschlossenen Troz die Einführung des Tribunals erlangt hatten, und bald darauf die comitia tributa aufkamen, wo anfangs die Plebejer allein stimmten, und die Stimme des Armen so viel, als jene des Reichen galt (röm.g. §. 5. 6. sq.): so fühlte sich die Plebs so stark unter ihren gesezlichen Vorfechtcrn, daß sie den Patriziern allmälig jedes Vorrecht entreissen, und so die politische Gleichheit zwischen beiden Standen bewirken konnte. Wir haben an gehöriger Stelle erzählt, wie der Reichthum der Pa- trizier durch agrarische Gescze beschränkt, ihrer Willkür im Recht- sprechen durch geschriebene Geseze, ihrer Härte gegen plebejische Schuldner durch Aufhebung der alten gesezlichen Strenge (wornach dergleichen Schuldner als Neri in die Gewalt der Gläubiger kamen) gesteuert, weiterden Plebejern die Theilnahme an allen hohen Staats- ämtern — sonach auch au den damit verbundenen Auspicien und an der Senatsfähigkeit, welche-eine Folge solcher Magistraturen war — bewilliget, die Wechselehen zwischen beiden Ständen er- laubt, und endlich — durch wiederholte Sanktion — den auf den comtiis tributis gefaßten Beschlüssen die Kraft dcrvolksb.eschlüsse, d. i. allgemein verbindlicher Geseze, ertheilt wurde. Daß auf diesen comitiis tributis seit der Gesezgcbung derdecemvirn auch die Clien- ten der Patrizier stimmten, bewirkte zwar anfangs eine sehr fühl- bare Opposition gegen den demokratischen Geist der Plebs. Allein all- mätig, als das Band der Clientel überhaupt loser, und durch Aus- sterben patrizischer Häuser im Einzelnen häufig zerrissen ward, nah- men auch die Clienten die Interessen wie die Stellung und Rechte der Plebejer an. Zulezt erschienen die Patrizier selbst auch auf den comitiis tributis, doch mit einem wegen ihrer geringen Altzahl sehr unbedeutenden Gewicht. §. 10. Beschränkung derselben. Ungeachtet der hergeste'llten politischen Gleichheit der patrizischen und plebejischen Geschlechter dauerte doch die Absonderung der drei Ordnungen, des Senats, der Ritter und des Volks (ordo Senatorius — amplissiimis — efjuestei' — splendidissi- nnis — und popularis, dies lezte Wort in engerer Bedeutung oder im Gegensaze der beiden anderen genommen (*), fort. Hiedurch und durch noch andere Umstände wurde die Demokratie beständig beschränkt. (*) Eigentlich begriff popnius alle drei Ordnungen, oftmals auch die Bur- gerversammlung ohne den Senat, wie in der bekannten Formel 8. I». tz ^

9. Bd. 2 - S. 127

1838 - Freiburg im Breisgau : Herder
127 Viertes Kap. Römische Geschichte. ihre Unkosten, aber ohne Gewinn für sie, erwarb sich dasselbe die Herr- schaft der Welt. Die Völker, durch das Gewicht der Sklaverei erdrückt, verloren das Selbstgefühl und den Trieb zu nüzlicher Thätigkeit, sie verarmten an Geist und Leben, so wie an Habe, an Charakterstärke, so wie an Glück, und die einzige Kraftäußerung, die später noch von ihnen ausging, war ein Krieg gegen die Tyraunin. §. 14. Verfassung Roms. In Rom war mittlerweile die Demokratie, den Formen und Grundgesezen, doch keineswegs dem Geiste nach, herrschend geworden. Zwar konnten jezt alle Bürger zu den obersten Staatswürden gelan- gen, und in ihren Versammlungen rcsidirte die höchste legislatorische Gewalt. Aber ungeachtet hiedurch der politische Unterschied zwischen patrizischen und plebejischen Geschlechtern beinahe völlig verschwand; so wurde doch die Demokratie durch die List der Vornehmeren und durch die Wirkung der Zeitnmstände auf verschiedene Weise beschränkt. Znm Adel (*) wurden nicht mehr die Patrizier ausschließend, sondern auch jene Plebejer gerechnet, welche entweder selbst oder deren Vorfahren hohe Staatsämter bekleidet hatten. Die Optimaten - Geschlechter — denn Gewohnheit, Verdienst und gegenseitiger Beistand erhielten so ziemlich den Best; der Würden in einem fast geschlossenen Kreise von Familien, und nur schwer, durch überwiegende Gunst oder Verdienst oder Glück, drängte oder schlich ein homo novns m jenen Kreis sich ein — waren nun eigentlich die Regierer des Staates. Selbst die Coinitia tributa, worauf schon länger auch die Clienten und jezt auch die Patrizier stimmten — waren ihnen nicht mehr gefährlich, seitdem der Censor Fabius Marimus (3679. 304 v. Chr.) durch eine neue Einrichtung der Tribus, wornach aller gemeine Pöbel in vier Tribus, die man urbanas nannte, die angeseheneren und reicheren Leute aber in die übrigen, welche rustiöa« hießen, gesammelt wurden, das Ueber- gcwicht der niedrigen Menge vereitelt hatte (**). Rom blieb nun eine ge- raume Zeit von innerlichen Unruhen befreit. Es war dieses die Periode der wichtigen punischen Kriege, der großen Eroberungen und des unauf- haltsamen Fortschreitens zur Weltherrschaft. Die Leitung der großen Geschäfte concentrirte sich damals in den Händen des Senates, jenes ehrwürdigen Staatökörpcrs, in welchen: auch die austretenden höch- sten Magistrate ihren Siz auf lebenslang nahmen, und wo sonach die (*) Daraus ist der Unterschied zwischen Nobilis und Patriäus klar. Der Adel ließ stch erwerben; das Patriziat war ausschließendes Geschlechtsei- gen t h u m. (**) Zum Danke für diese wichtige Wvhlthat erhielt auch Fabius durch den Adel den (erblichen) Ehrennamen Marimus. (S. Liv, Ix. 46.)

10. Bd. 2 - S. 264

1838 - Freiburg im Breisgau : Herder
264 Erstes Kap. Bürgerlicher Zustand. Der Spartaner brachte seine Zeit mit gymnastischen Uebungen und öffentlichen Angelegenheiten hin. Landwirthschaft und Industrie war ausschließend der Sklaven Sache. Die Athener ehrten beide, und liebten insbesondere das ländliche Leben mit wahrer Leidenschaft. Wie sehr sie den'gcwerbssieiß geachtet, beweist das Gesez, wornach ein Fremder, wenn er eine Fabrik in Attika errichtete, das Bürger- recht unweigerlich erhielt, jenes so sehr geschäzte Bürgerrecht, welches wohl Königen bisweilen versagt ward. Zn dem Reize eines freien, harmlosen, naturgemäßen Lebens, welcher die Athener auf's Land zog, kam noch die Neigung zur Be- quemlichkeit und Pracht. Republikanische Eifersucht war, wenigstens in früheren Zeiten, durch stolze Wohnhäuser in der Hauptstadt belei- digt worden: daselbst sollten alle Privatgcbäude den Schein einer be- scheidenen Gleichheit tragen, und nur die öffentlichen Gebäude Pracht verkünden. Aber ihre Landhäuser mochten die Reichen nach Gefallen vergrößern und schmücken; man fand nichts Arges daran. Die Kleidung beider Geschlechter war meist aus Wolle. Attika und Arkadien erzeugten die beste, und die Athenerinuen wußten sie sehr geschickt zu verarbeiten. Aber die mi lesi sch e oder überhaupt jo- nische Wolle wurde höher gcschäzt. Leinwand holte man aus dem Peloponnes, noch lieber austhracien und Aegypten. Seide und Baum- wolle dienten zur Pracht, lieber das anschließende Unterkleid wurde ein Mantel getragen; von den Frauen ein Rock und ein Schleier. Aber die Spartanerinnen gingen häufig ohne den leztern, welches den Strengen für eine Art der Nacktheit galt. Allenthalben waren öffentliche Anstalten zum Baden. Reinlich- keit war selbst Religionspflicht. Bäder, Salben, Räucherwerk wur- den unter die gemeinsten Bedürfnisse gerechnet. Die Griechen liebten die Vergnügungen der Tafel, würzten sie durch geistreiche Unterhaltung, und paarten damit noch vcrschledene Sinnenlust. Aber die Weiber — die Hetären ausgeuommen — blieben von den Malen der Männer entfernt. Die Reichen besezten ihre Tafel mit unzähligen Leckerbissen von nah' und fern. Die Schlemmer wußten genau, welches für jede Speise die beste Gegend, Jahreszeit und Zubereitung sey, und eine gute Anzahl Schriftsteller hatte die Kochkunst zum Gegenstände gelehrter Abhandlungen gewählt (*). Sy- rakus brachte die besten Köche hervor. Allgemein war der Hang nach berauschenden Getränken ; und frühe schon wurde das attische Bier durch die köstlichen Weine verdrängt, (*) Neben vielen ähnlichen Werken wurde insbesondere die Gastrono- mie des Archestralos gerühmt.
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