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1. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 178

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 178 — Gewalt bringen und dann die Armen aus schnöder Habgier in die furchtbarste Sklaverei verkaufen, wo sie langsam an Leib und Seele zu Grunde gehen müssen. Für die Schurkerei der tausendfachen Mörder giebt es gar kein Wort, das schlimm genug wäre. Daher freuen wir uns auch, wenn wir in dem Bericht über die Kinderkreuzzüge noch lesen, daß jene Menschenhändler später in die Gewalt des Kaisers Friedrichs Ii. gerieten und ihren wohlverdienten Lohn am Galgen bekamen. Vierter Abschnitt: Der Kreuzzug des Kaisers Friedrich Ii. Ziel: Überschrift. I Von diesem Kreuzzuge, dem fünften, haben wir schon gehört. Denn der Landgraf Ludwig der Heilige beteiligte sich an dem Zuge, der von Unteritalien (Brindisi) den Seeweg einschlagen sollte. Wir können uns ferner denken: Der Zweck dieses Kreuzzuges ist die Wiedereroberung der noch immer in den Händen der Türken befindlichen heiligen Stadt; die Teilnehmer am Kreuzzug sind Deutsche, geführt von ihrem Kaiser; die Veranlassung zum Kreuzzug wird wohl die gewaltige Kreuzpredigt des Papstes Innocenz sein. Uber den Erfolg des Kreuzzuges können wir im voraus nur das sagen: Wenn der Hohenstause Friedrich Ii. etwas von dem Geiste seines Großvaters Barbarossa in sich hat, so wird er mit dem Schwert seiner tapferen Deutschen sicherlich viel erreichen. Ii a. Darbietung des Stoffes. (Vergl. das geschichtliche Lesebuch!) Zur Erläuterung: Die Lage Friedrichs vor dem Kreuzzug? Friedrich, der Sohn Heinrichs Vi., war von seinem Vormund, dem Papst Innocenz in Italien erzogen, dann in sein Erbreich Sizilien eingesetzt worden, während in Deutschland sein Onkel, der Kaiser Philipp von Schwaben, mit einem welfischen Gegenkönig rang, den der Papst unterstützte. Als aber der siegreiche Welfe dem Papst nicht mehr gehorchen wollte, sandte dieser den jungen Friedrich mit seinem Geld und seinem Segen gegen den Ungehorsamen, und im Nu hatte der junge Hohenstause die deutschen Lande und Herzen erobert. So besaß nun Friedrich die Kronen von Sizilien und Deutschland und wollte sich durch die Vermählung mit der Erbin von Jerusalem noch die Krone des morgenländischen Königreiches erwerben. Warum sprach der neue Papst wegen des kurzen Aufschubs des Kreuzzuges den Bann über den Kaiser aus? Der Kreuzzug kann gar nicht die eigentliche Ursache des so verschärften Bannes sein, da Friedrich schon mehrmals den Zug aufgeschoben und gerade diesmal durch schwere Krankheit entschuldigt war; den wirklichen Grund sehen wir aus dem sofortigen Einbruch der päpstlichen Truppeu in Friedrichs Königreich Neapel. Der Papst baßte und fürchtete nur Friedrichs übergroße Macht, die den Kirchenstaat von Nord und Süd einklammerte, und wollte sich durch den Bann nur eine gute Gelegenheit schaffen, ihm einen Teil

2. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 22

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 22 — durch Auflösung des Lehnseides. Gregor bannte Heinrich hauptsächlich deswegen, weil sich dieser durch Entsetzung des Papstes zum Herrn der Kirche ausgeworfen und die Kirche gespalten hatte. Gregor war der Meinung, daß der Papst Oberherr der Kirche und — durch seine Gewalt zu binden und zu lösen — auch Oberherr von Kaiser und Reich sei. Der Papst wollte den König durch den Bann zur Demütigung und Unterwerfung unter feinen Willen zwingen. 2. Zusammenfassung des letzten Teilabschnittes. (Der Bann-fpruch des Papstes); der vier Teil-Abschnitte (Überbringung und Verkündigung der Wormser Beschlüsse, die Bannung, der Bannspruch); des ganzen Abschnittes (Die Bannung des Kaisers auf dem Konzil zu Rom — Bannfpruch). Iii). Beurteilung. 1. Die Handlungen Gregors. 2. Der Plan Gregors. 3. Die Handlungen Heinrichs. 1. Die Handlungen Gregors. Sie machen auf uns einen ähnlichen Eindruck wie die Einrichtungen Gregors. Daß Gregor die kaiserlichen Räte bannte, war zweckmäßig (denn nur durch solche Strenge konnte er dem Unfug steuern und den Kaiser vor weiteren Übelthaten abschrecken) und gerecht (benn die Räte verdienten die Strafe); Gregor zeigte sich also klug, streng und gerecht, zugleich auch (durch sein Auftreten gegen die vornehmsten und mächtigsten Herren) mutig und rücksichtslos. Daß Gregor nun dem Kaiser Vorwürfe machte wegen feines Umgangs mit den Gebannten und wegen seiner Laster (von denen er freilich nur durch Hörensagen und vielleicht auch durch Verleumdungen wußte) können wir auch noch gut heißen, ja auch noch, daß er dem Kaiser mit der Kirchenstrafe des Bannes drohte; denn der Kaiser hatte sich gegen die Kirche vergangen (Simonie, Umgang mit den Gebannten). Gregor zeigte sich also auch hier streng, gerecht und mutig. Aber daß er dem Kaiser die Einsetzung von Bischöfen vorwarf und ihm mit Entsetzung drohte, das war ungerecht und anmaßend; denn der Kaiser hatte doch das Recht zur Investitur, und Gregor war doch nicht sein Oberherr und Richter. Es war aber auch unklug; denn es mußte ja den jungen, hitzigen und siegesfrohen Kaiser zu Kampf und Gewalttat reizen. Das Verhalten des Papstes auf der Fastenversammlung (insbesondere gegen die Boten) haben wir schon früher als mutig, edelmütig und klug bezeichnet und können jetzt noch hinzufügen, daß er sich beim Empfang der kaiserlichen Botschaft sehr geistesgegenwärtig und entschlossen und bei der Bestrafung der deutschen Bischöfe sehr klug zeigte. Wie sollen wir aber über den Bannspruch des Papstes urteilen? Wertn er den Kaiser wegen der Simonie, des Umgangs mit den Gebannten, der ungerechten Entsetzung und der Spaltung der Kirche aus der Kirche und dem Gottesbienst ausgestoßen hätte, so könnten wir das immer noch billigen, benn dazu hatte der Papst das Recht, die Macht und auch gerechte Ursache; er hätte sich aber trotzbem bebenken müssen,

3. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 26

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 26 — Daß der Kaiser Simonie trieb oder treiben ließ, das Verbot und die Warnungen des Papstes nicht achtete und auch die wegen Simonie gebannten Räte nicht entließ und dadurch zugleich den Bann verachtete, mar (wie wir schon früher gesehen) entschieden nicht recht. Denn der Verkauf hoher geistlicher Ämter an den Meistbietenden oder an Günstlinge, also jedenfalls oft an Unwürdige und Unfähige ist eine Sünde gegen die Kirche, gegen Christus und gegen die christlichen Gemeinden; der Kaiser, der solchen Unfug duldet, anstatt die Kirche zu schützen und zu pflegen, handelt also pflichtvergessen. Heinrich wollte sich zwar nicht selber dadurch bereichern, sondern seinen Freunden und Anhängern einen Nutzen zuwenden; aber als Kaiser durfte er eben nicht zum Nutzen einiger Günstlinge das ganze christliche Volk schädigen. Wenn er nicht daran dachte, und — wie es scheint — die ganze Sache für eine Kleinigkeit hielt, so müssen wir ihn auch noch leichtsinnig nennen. Auch hätte er bedenken müssen, daß er durch den Unfug alle guten Christen ärgerte, seinen Gegner, den Papst reizte, und ihn ins Recht, sich aber ins Unrecht setzte; es war also unklug von ihm. Die Absetzung Gregors durch Heinrich war ebenfalls unrecht. Denn was war die Veranlassung? Zorn über die päpstliche Drohung, Begierde sich zu rächen, Übermut wegen seines Sieges über die Sachsen. Und wie stand es mit der Überlegung? Vor lauter Zorn bedachte er nicht, wie mächtig sein Gegner durch seine Anhänger war, daß er ihn durch die Entsetzung zum Bannspruch zwang, daß der Papst in gar manchen Dingen recht hatte; er war also unbesonnen. Und wie stand es mit dem Recht der Bischöfe und des Kaisers zur Absetzung des Papstes? Das Konzil hatte entschieden kein Recht dazu; denn es bestand nur aus deutschen Bischöfen (der römische Bischof war aber der allgemeine Bischof für alle christlichen Volker), hatte den Angeklagten nicht vorgeladen, gewährte ihm also keine Verteidigung und glaubte blindlings den Verleumdungen eines Feindes; ein solches Gericht und eine solche Absetzung find ungerecht und gewaltthätig. Der Kaiser hatte wohl als ©chutzheu der Kirche wie sein Vater das Recht zur Absetzung schlechter Päpste; er durste aber dies hohe Recht nicht mißbrauchen zur Befriedigung seines Zornes und feiner Rachgier gegen einen Papst, der gewiß kein schlechter Papst war. Der Kaiser zeigte sich also bei der Absetzung Gregors jähzornig, rachgierig, unbesonnen, ungerecht und gewaltthätig. Wie hätte der Kaiser handeln sollen? Er hätte in dem nachgeben sollen, worin der Papst recht hatte (Simonie, Entlassung der gebannten Räte), und hätte dann doppelt fest an dem halten sollen, worin er selber recht und der Papst unrecht hatte. Und was war dies? Der Anspruch Gregors, daß er allein die Bistümer besetzen und sogar den Kaiser absetzen dürfe. Daß der Papst hierzu kein Recht hatte, haben wir schon früher festgestellt, und darum können wir es nur loben, daß der Kaiser an feinem Recht festhielt. Und wie entschieden und würdig hielt er daran fest. (Vergl. den Brief des Kaisers und die dazu gehörige Besprechung!). Er erklärte: Die Besetzung der Bistümer ist mein „ererbtes Recht"; ich würde die Macht und Ehre von Kaiser

4. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 79

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
- 79 — er nicht wagen konnte, ohne den Schutz der Normannen auf dem Trümmerfelde zu bleiben und inmitten der Wütenden weiter zu regieren. Bestätigung: Mit Schrecken sah Gregor die Greuel der Normannen. Bald hörte er auch, wie die Römer ihm und ihrem Befreier fluchten und dagegen den milden Kaiser Heinrich priesen. Als daher Robert mit seinem Heer abzog, folgte ihm auch Gregor. Wie ein Flüchtling verließ er die Stadt seiner Herrschaft, und die Verwünschungen der Römer gaben ihm das Geleit. Dafür zog der Gegenpapst in Rom ein und begann seine Herrschaft. — (Erläuterung). Zur Erläuterung des ganzen Stückes. Wer ist nun schließlich der Sieger in dem Kampf, Heinrich oder Gregor? Scheinbar Gregor, denn er wird ja durch die Waffengewalt seiner Freunde befreit, und Heinrichs Heer muß abziehen. In Wirklichkeit aber siegt Heinrich, denn er erlangt die Kaiserkrone, er setzt den Gegenpapst ein, und — was die Hauptsache ist — er vertreibt Gregor wohl für immer aus seinem Herrschersitz Rom in die Verbannung. Freilich thut er dies nicht aus eigner Kraft, sondern es wird bewirkt durch den Zorn der Römer über die Greuel der Normannen; aber es kommt Heinrich zu gut und war für ihn vielleicht noch wertvoller, als die Eroberung der Engelsburg gewesen wäre. — Zusammenfassung, Überschrift: Gregors Befreiung und Flucht. b. Wie kommt es zum Sieg, beziehungsweise zur Niederlage der einzelnen Parteien? Heinrich dankt den Sieg seiner Klugheit (Rückzug) aber noch mehr seinem Glück (Greuel der Normannen, Haß der Römer gegen Gregor); freilich der volle Triumph (Gefangennahme des Papstes) war ihm nicht vergönnt. Die Römer erleiden die Niederlage durch ihre Unklugheit (Schwanken zwischen Kampf und Ergebung), aber noch mehr durch Unglück (Verräter in der Stadt, Tod des Normannenfürsten). Die Normannen erlangen den Sieg mit leichter Mühe durch den Verrat, aber sie mißbrauchen den Sieg durch gräßliche Roheit und Grausamkeit gegen Wehrlose; auf solche „Getreuen des heiligen Petrus" konnte der heilige Vater nicht stolz sein. Gregor erleidet feine Niederlage (Verbannung aus Rom) zunächst durch die Schuld seiner Befreier, noch mehr aber durch eigne Schuld; denn durch den zweiten ungerechten Bann hat er Heinrich zum Äußersten, zum Kampf auf Tod und Leben gezwungen. Er hatte feinem Todfeind das rasche Gericht des Himmels geweissagt, und nun hat ihn selbst das Gericht getroffen. Ob er das wohl einsehen wird? Ich glaube nicht. Zweiter Abschnitt: Gregors Ende. Ziel: Gregor stirbt. I. Wo wird er sterben? Gewiß nicht in Rom, sondern irgendwo im Lande seines Befreiers (Unteritalien). Wie wird er sterben ? (d. h.

5. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 44

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 44 — die Freude; er vertieft sich in das liebliche Bild, er sieht sich an der Spitze von vielen Tausenden Bauern, Bürgern und Rittern, er giebt das Zeichen zum Angriff (daher der Griff nach dem Schwert), er greift an, er siegt, und vor ihm stehen die stolzen Fürsten, gefangen und gebunden, wie einst die Sachsen an der Unstrut; und nun aus nach Rom, gegen den frechen Mönch, ihn zu verjagen oder zu fangen, denn das Schwert ist schärfer als der Bann, deutsches Eisen stärker als der römische Fluch. Doch noch ist es nicht so weit, noch ist er nicht Sieger, sondern wehrlos und ehrlos in der Hand der Fürsten und des Papstes. So erwacht er aus dem schönen Traum, und Kummer und Gram blicken uns wieder aus seinem Antlitz entgegen. So wechseln in der Seele des Kaisers Schmerz und Zorn und Hoffnung, und so reitet er ein in Speier als ein gebeugter Mann, ein Kaiser und doch ein Gegenstand des Mitleids selbst für den geringsten Mann „im letzten Häuselein." Zusammenfassung: Die Fürsten erklärenden gebannten Kaiser für abgesetzt, wenn er nickt binnen kurzer Zeit vom Banne gelöst sei; sie wollen auf dem nächsten Reichstag den Papst endgiltig über Heinrich und feine Herrschaft richten lassen. — Überschrift: Ernied- rigung Heinrichs auf dein Fürstentag in Tribur. b. Wie steht es nun mit Recht und Unrecht in dieser traurigen Geschichte? Es handelt sich bei dieser Frage um zwei Parteien, den Kaiser und die Fürsten. 1. Der Kaiser. Ich habe es euch angemerkt, daß ihr seine Partei ergriffen und Mitleid mit feinem Unglück empfunden habt. Ist er aber ganz rein und ohne Schuld an feinem Unglück? Das Unglück war die einfache Folge und gerechte Strafe des Leichtsinnes, des Übermutes, der Unbesonnenheit, des Jähzornes, der Rachsucht, der Härte und Gewaltthätigkeit womit er den Papst, die Fürsten und die Sachsen behandelt hatte. Er hatte allen dreien nicht bloß angemaßte (z. Sb.?), sondern auch wirkliche Rechte zu entreißen und zu verringern gesucht (Simonie, ungerechte Entsetzung des Papstes, Rat der Fürsten, Freiheiten der Sachsen); durch diese Gewaltthaten trieb er aber die Angegriffenen zu einem Bündnis gegen sich, und diesem Bündnis zwischen Papst und Fürsten mußte er unterliegen; denn die vereinigten Fürsten waren ihm weit überlegen an Waffengewalt, und der Papst gab ihrem Treubruch und Widerstand göttliches Recht durch den Bann. Für seine Thorheit und sein Unrecht mußte nun Heinrich durch die Erniedrigung von Tribur büßen. Und die Erniedrigung war furchtbar hart. Denn durch feine Einwilligung in den Vertrag bekannte er öffentlich gerade das Gegenteil von dem, was er früher gedacht und erstrebt hatte (vergl. seinen Brief aus Worms!). Dem Papst bekannte er: Ich hatte kein Recht dich zu entsetzen, du aber hast das Recht mich zu bannen und zu entsetzen; ich muß dir gehorsam sein „in allen Dingen" (also auch bei der Investitur), du aber bist mir gar keine Pflicht schuldig. Den Fürsten aber bekannte er: Ich habe kein Recht über euch zu herrschen, sondern ich darf bloß mit euch regieren. Und die schwerste Erniedri-

6. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 45

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 45 — gung stand noch bevor auf dem Reichstag zu Augsburg. Da werden Papst und Fürsten über ihn und seine Krone zu Gericht sitzen wie über einen armen Sünder, und wenn sie ihm auch die Krone lassen, so werden sie sein Recht und seine Macht für allezeit so beschränken, daß er nicht mehr ein selbständiger König von Gottes Gnaden sondern ein armseliger König von des Papstes und der Fürsten Gnaden ist, der von seinen Herren jederzeit wie ein Schulknabe getadelt und gestraft werden kann. So hatte sich Heinrichs übermütiges und höhnisches Wort „Steige herab!" gegen ihn selbst gerichtet, und mit bitterem Spott klang es ihm aus dem Vertrag zu Tribur entgegen. Diese Vergeltung war hart, ja wohl zu hart; denn Heinrich hatte doch auch wirkliche und wichtige Rechte des Kaisertums, ja die Macht und Ehre des Reiches mannhaft gegen Papst und Fürsten und Sachsen verteidigt. Aber warum gab er denn nun auf einmal alle diese Rechte und Ehren auf? Zeigte er sich hier nicht schwach und feig? Nein, er that es nur gezwungen, in der tiefsten Not. Er nahm ein großes Übel auf sich, um das größte Übel — den völligen Verlust der Krone — zu vermeiden, und hat sich sicherlich vorgenommen, sobald er sich wieder regen könne, die unerträglichen Fesseln zu sprengen. Und dieser Vorsatz war kein Unrecht, sondern seine kaiserliche Pflicht, und kein vernünftiger Mensch konnte etwas anderes von ihm erwarten. — Zusammenfassung. 2. Die Fürsten. Sie konnten zwar ihren Treubruch und Eidbruch mit dem Bann des Papstes entschuldigen, aber im innersten Herzen werden sie schwerlich — wie das damalige niedrige Volk und die Anhänger des Papstes — geglaubt haben, daß der Papst wirklich einen Eid lösen könne. Hätten sie bei Heinrich ihren Vorteil gefunden, so hätten sie sich gar nicht um den Bann gekümmert, so wenig wie um die angeblichen Verbrechen des Kaisers; denn sie waren ebensowenig Engel wie Heinrich. Aber die Eideslösung war ihnen ein willkommener Vorwand, um durch Abfall von dem nach immer größerer Königsmacht strebenden Heinrich ihre bedrohten Rechte und Freiheiten (selbständiges Regieren in ihrem Gebiet, Mitregieren im Reich) sicher zu stellen und so sehr als möglich zu vergrößern und die Macht des Königs so sehr als möglich zu verkleinern. Wir können dies Bestreben der Fürsten nicht loben, denn weitn der König keine Macht über die Glieder des Reiches hat, so kann er auch nicht für das Wohl des Ganzen sorgen, und dazu ist er doch da. Aber wir wollen die Fürsten deswegen doch auch nicht Verräter schelten; denn wenn sie mit ihrem Gut und Blut dem Reich dienen sollen, so muß auch ihr Rat und Wille vom König gehört werden. Der Fehler war eben aus beiden Seiten; erst überspannte der König Heinrich seine Rechte und Forderungen, als er im Glück war, und dann machten es die Fürsten ebenso, als er im Unglück war. Aber wenn wir dies auch den Fürsten nicht als Verbrechen anrechnen wollen, daß sie so sehr auf ihren Vorteil bedacht waren, (dasselbe gilt auch von den Bischöfen), so müssen wir es doch ganz abscheulich und nichtswürdig nennen, daß persönlicher Vorteil ihnen wertvoller war als die Ehre, Hoheit und Macht von Kaiser und Reich. Denn wenn sie

7. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 87

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 87 - Raub, Raubmord, Körperverletzung werden mit dem Verlust der Augen und der rechten Hand bestraft, geringerer Diebstahl mit Abschneiden der Haare und Stäupen. Wer einen Verbrecher schützt, erleidet die gleiche Strafe; wer sich der Strafe zu entziehen weiß, verliert sein Lehen. Bei der Ausführung dieses Gesetzes ging Heinrich den Fürsten mit gutem Beispiel voran. Er strafte die vornehmen Räuber mit aller Strenge und Gerechtigkeit. Da wurde gar mancher reiche Dieb arm, seine Scheuern und Keller wurden leer, und er konnte nicht mehr in Purpnrkleidern und goldenen Sporen einherstolzieren. Aber der Bauer konnte wieder sicher sein Feld bauen und abernten und sein Vieh auf die Weide treiben. Der Kaufmann zog mit seinem Wagen ruhig seinen Weg, und das Schiff des Bürgers fuhr den Strom hinab ohne Furcht vor den Räuberburgen am Ufer. Mit Freuden dankte der gemeine Mann dem Kaiser für seinen Schutz und vergalt ihm Liebe mit Liebe. Freilich die mächtigen und vornehmen Herren waren mit dem Kaiser nicht so zufrieden wie das Volk. Die einen murrten, weil er ihnen Raub und Fehde wehrte; andere klagten, daß er noch immer im Bann sei und sich noch immer nicht mit der heiligen Kirche ausgesöhnt habe; andere Fürsten aber zürnten ihm, weil er sie nicht genug mitregieren lasse. Zur Erläuterung: Mit welchen Schwierigkeiten hatte Hienrich bei seiner weiteren Regierung zu kämpfen? (Drei gregorianische Päpste und deren Bann, zwei Gegenkönige, Widerstand der Sachsen. Abfall Conrads, Fehdelust und Raubgier der Herren). Welches Ereignis war sür ihn das schmerzlichste? Der Abfall Conrads. Warum? (Nachweis). Wie und womit werden wohl die Päpstlichen den Kaisersohn verführt haben? (Bann des Vaters, gottloser Kamps des Vaters gegen die Kirche, Gewinn der Kaiserkrone). Was für ein Kaiser würde wohl Conrad geworden sein? (Diener des Papstes, denn . . .). Was ist auffällig bei der Krönung des jungen Heinrich? (Der Eid; er erklärt sich aus dem Mißtrauen des schwer getäuschten Vaters). Wie wurde Heinrich Herr über die vielen Schwierigkeiten? Gegen den Bann der Päpste konnte er sich freilich nicht helfen, wohl aber erwehrte er sich der Gegenkönige durch mutigen Kampf, des abgefallenen Sohnes durch Absetzung und durch Krönung des zweiten Sohnes (und die Sorge um dessen Herrschbegier beseitigte er durch den Eid). Die Sachsen gewann er durch Nachgeben und Erfüllung ihres Hauptwunsches. Der Fehdelust und Räuberei wehrte er erst durch den Gottfrieden, später durch den Reichsfrieden. Welches ist wohl der Unterschied zwischen diesen beiden Frieden? Der erste ist eine kirchliche Einrichtung. Denn Bischöfe sind es, die ihn in ihren Sprengeln einrichten, heilige Tage und Jahreszeiten dürfen nicht durch Blutvergießen entweiht werden; den Widersetzlichen treffen besonders geistliche Strafen (Ausschluß vom Abendmahl, Bann). Der Reichsfrieden aber ist eine weltliche Einrichtung. ein Reichsgesetz. Denn die Mehrzahl der Fürsten setzt ihn aus Antrag des Kaisers ein, und jeder verpflichtet sich zu seiner Durchführung; alle Verbrechen gegen Leben und Eigentum werden für alle

8. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 88

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
Tage des Jahres verboten; den Übelthätern werden nur weltliche Strafen angedroht, und diese werden von der Obrigkeit jedes ^ürsten-ausgeführt. Welcher Friede ist wohl der wirksamere? Der Rerchssnede. Warum? ... Wie zeigt sich die Wirksamkeit des Reichssrredens? Wie denken die Unterthanen über ihren Kaiser, und warum urteilen sie so verschieden? Zusammenfassung. ^ Disposition: Die Schwierigkeiten, die Ersolae. Ges amtüb ersch rist: Die Regierung Heinrichs. b. Was ist eigentümlich an dieser Regierung Heinrichs? Er regiert trotz des Bannes und gegen den Willen dreier Päpste weil ihm die Mehrzahl der Fürsten trotz alledem den Lehnseid hält und auch ohne Scheu mit ihm verkehrt. (Daher können wir auch die obige Überschrift wieder umändern in: die Regierung des gebannten Kaisers. Wodurch erreicht Heinrich diesen Ersolg und die übrigen Ersolae von denen wir gesprochen haben? Er zeigt sich thatkräftig (gegen alle leine Widersacher, insbesondere gegen die Gegenkönige, gegen Conrad gegen die räuberischen Herren; Nachweis!); gerecht (gegen die Sachsen' gegen die Räuber und Friedensbrecher); wohlwollend und fürsorglich (gegen seine notleidenden Unterthanen) und durch alles dies als echter und rechter König, der seine Pflicht gegen sein Volk erfüllt („Ein guter König ist des Volkes Glück"). Dafür erntet er auch mit Recht den Dank und die Liebe seines Volkes. — Nur sein Mißtrauen gegen seinen jüngeren Sohn gefällt uns nicht, und dies Mißtrauen kann auf den Jüngling nur schlecht einwirken (Wie so?). Conrad ist ein ungehorsamer Sohn (gegen das 4. Gebot), ein Verräter und Empörer (wie Absalom); der Ehrgeiz und vielleicht auch der Glaube an die Kraft des Bannfluches haben ihn zu seinem Verbrechen gegen den Vater und gegen das Reich (Eid des Gehorsams gegen den Papst) verführt. Die drei feindlichen Päpste halten fest an dem Gedanken Gregors und bannen darum den Kaiser, der sich den Ansprüchen der Kirche auf die Oberherrschaft (Investitur) nicht fügen und sich ihrem Urteil nicht reumütig unterwerfen will. Warum richtete Heinrich nicht von vornherein gleich den viel wirksameren Reichsfrieden ein? Er hatte anfangs nicht genug Macht, um die Ubelthäter im Reich zu bestrafen; diese Macht, die doch jeder Kaiser haben muß, um seine Pflicht zu erfüllen (cf. Karl d. G., Otto I.) hatten ihm die herrschsüchtigen Fürsten in den seitherigen Kämpsen geraubt Der Gottesfriede war also ein Notbehelf; weil das Reich nicht mächtig war, sich selber zu helfen, mußte die Kirche mit ihrer geistlichen Macht ihm beispringen. Erst beim Reichsfrieden half sich das Reich mit eigener Kraft. Freilich stand auch der Reichsfrieden nicht auf festen Füßen trotz der furchtbaren Strafen, die uns übertrieben streng und grausam vorkommen. Denn er hing nur vom guten Willen der Fürsten ab; wenn einzelne Machthaber sich aus irgend einem Grunde (Ärger gegen den

9. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 89

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
— 89 — Kaiser, Habsucht) nicht mehr um das Reichsgesetz kümmerten und die Übelthäter nicht mehr bestraften, so konnte sie niemand dazu zwingen. Das ist freilich ein trauriges Reich, das nicht einmal seine Bürger vor Dieben, Räubern und Mördern schützen kann. Aber die Habsucht und Herrschsucht der Fürsten war schuld daran, nicht der Kaiser, der ja gerne allen bedrängten Deutschen geholfen hätte. — Zusammenfassung. Kulturhistorisches: Unsicherheit von Leben und Eigentum der Bürger; Fehdelust und Fehderecht; Gottesfriede und Reichsfriede; grausame Strafen. Schwur auf das Crucifix. Zweites Stück: Der Sturz des gebannten Kaisers. Ziel: Wie der junge König Heinrich nach dem Throne seines Vaters strebte. I. Habt ihr das erwartet? Nein, denn der heilige Eid und das vierte Gebot mußten den Jüngling davon abhalten. Was wird ihn aber dennoch dazu bewogen haben? Ratschläge der unzufriedenen Fürsten, Verlockungen von Anhängern des Papstes, eigener Ehrgeiz (wie bei Conrad). Da wissen wir auch gleich, wer auf seiner Seite stehen wird? Die unzufriedenen Fürsten, der Papst und seine Anhänger; ihm hilft auch noch der auf feinem Vater liegende Bann (wie so?) und der Umstand, daß er als Sohn und Erbe des Kaisers schon zum König gekrönt ist (wie so?). Ob dem bösen Sohn sein böser Plan gelingen wird? Ii. a. Darbietung des Stoffes in geeigneten Abschnitten (vergl. das Lesebuch!) mit Einwebung von Vermutungen, Spekulationen und Erläuterungen. (Siehe die Anmerkung zum 1. Stück!). Zur Erläuterung. _ Die Besprechung des Thatsächlichen wird sich hier vielfach mit der Stufe Ii. b berühren, da das sittliche Urteil über die abscheulichen Handlungen sich von selbst aufdrängt. Stoffübersicht: Des jungen Königs Beweggründe, Vorbereitungen, Verrat; des Kaisers Abdankung, Flucht und Ende. Besprechung der angegebenen Beweggründe, des letzten Zweckes (Entsetzung des Vaters) und der angewandten Mittel (Öffentliche Erklärungen, Botschaft an den Papst, Sammlung eines Heeres. Überlistung in Coblenz, Gefangennahme in Bingen, Zwang zur Abdankung). Welchen Zweck hatte die Botschaft nach Rom? Wie kam es, daß der aufrührerische Sohn so viel Anhänger fand? (vergl das erste Stück). Gedanken des Vaters bei der Kunde von der Empörung? Warum vermied der Sohn den Kampf mit den Waffen? (Sieg zweifelhaft; Blutvergießen im Kampf mit dem Vater ein Schandmal für den Sohn in den Augen der Menschen; andere Mittel führen sicherer zum Ziel). Welchen Zweck hat der junge Heinrich bei der friedlichen Unterredung

10. Von Heinrich IV. bis Rudolf von Habsburg - S. 52

1893 - Dresden : Bleyl & Kaemmerer
und Räte, die vor ihm in Canossa waren? Barfuß und im härenen Büßerhemd vor den Papst hintreten und geduldig die Buße auf sich nehmen, die ec gebot, das wäre freilich der stärkste Beweis der Bußfertigkeit und Unterwerfung, und das mußte auch auf den Papst wirken; denn er hatte ja selbst zu den Gebannten gesagt, daß dem wahrhaft Reuigen die Verzeihung nicht versagt werden könne. Aber das wird doch Heinrich nicht thun, er, der stolze Kaiser, der sich noch vor kurzem als den Oberherrn des Papstes hingestellt hatte. Das mochten Geistliche und gewöhnliche Christen ohne Schimpf und Schaden gegenüber dem obersten Herrn der Kirche thun, aber nimmermehr ein Kaiser; wenn der sich so demütigte und erniedrigte, so erniedrigte er nicht bloß sich persönlich als einen einfachen Christen vor der zürnenden Kirche, sondern er erniedrigte zugleich die Krone und das Kaisertum. Also auch dieser Weg erscheint uns für Heinrich unmöglich. Nun, hören wir, was Heinrich that. Zur Erläuterung der letzten Stücke der Erzählung. Es ist ein ergreifendes Bild, das wir eben geschaut haben, unvergessen bis auf den heutigen Tag in Rom und in Deutschland, unvergeßlich gewiß auch für euch. Wie kommt das? Es ist so unglaublich und unerhört: Ein deutscher Kaiser freiwillig in solcher Erniedrigung vor dem römischen Bischof! Malen wir uns das Bild des büßenden Königs noch genauer aus! Sein Aufzug (siehe den Text!); seine Leiden (Frost und Hunger); seine Stimmung. Die ist trüb und traurig genug und bereitet ihm gewiß mehr Qualen als die Kälte. Ihn quälte freilich nicht Reue und Zerknirschung über feine Sünde gegen Gott und die heilige Kirche (denn er glaubt gewiß, recht — wenn auch unklug — gehandelt zu baben), nein mit starrem Trotz hatte er sich jählings zu der Buße entschlossen, in dem Gedanken: Ich will und muß den Papst zur Lösung zwingen, solcher Buße kann und darf der heilige Vater der Christenheit die Verzeihung nicht versagen. Auch war er wohl in der Einbildung besangen, daß er sich nur als gewöhnlicher Christ nach der hergebrachten kirchlichen Sitte vor dem Oberhaupt der Kirche demütige. Aber als er nun in so jammervollem Auszug vor der Burg stand, dem Mittleid und dem Gespött der Burgleute preisgegeben, als das Thor verschlossen und der Papst unbewegt blieb durch feine Buße, da kam ihm doch zum Bewußtsein, daß er zu weit gegangen war mit feiner Erniedrigung und ^ daß jebermann in ihm boch nicht bloß den bußfertigen Christen fonbern * noch vielmehr den gebernütigten Kaiser sehe. Und dieser Gedanke erweckte in ihm brennenbe Scham über seine Schmach und zugleich Grimm über den hartherzigen Mönch und über sich selber. Und Scham und Grimm wuchsen immer mehr, je länger die Demütigung, die körperliche Qual und die Hartherzigkeit Gregors bauerte und je verkehrter es erscheinen mußte, die angefangene Buße ohne Erfolg wieber aufzugeben. — Zusammenfassung: Trotz, Scham, Grimm. Warum blieb Gregor so lange unerschüttert durch die Buße Heinrichs und die Bitten feiner Freunbe? (Gewalt über den König durch den
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