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1. Lehrbuch der Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. XXXVIII

1904 - Gotha : Perthes
Xxxviii 5) Finanzen. In die Reichskasse flieen die indirekten Steuern (Verbrauchssteuern vom Branntwein, Bier, Tabak, Zucker, Salz und die Einfuhrzlle). Die wichtigsten Reichsbehrden sind: auswrtiges Amt, Reichs-amt des Innern, Marineamt, Reichspostamt, Reichsschatzamt. Durchfuhrung der Selbstverwaltung in Preußen. a) Zur Stdteordnung ist die Land gemeinde ordnung getreten. Dem Schulzen und den Schffen zur Seite steht die Gemeindevertretung. l>) Die Kreisordnung stellt neben den Landrat den Kreisausschu und neben beide den Kreistag. c) die Provinzialordnnng neben den Landesdirektor den Pro-vinzialausschu und neben beide den Provinziallandtag. Die Selbstverwaltung der evangelischen Kirche ist durch die Kirchengemeinde- und Synodalordnung geschaffen worden. Die Gemeinde verwaltet ihre Angelegenheiten durch den Gemeinde-kirchenrat und die Gemeindevertreter. Die Dizese wird durch die Kreissynode, die Provinz durch die Provinzialsynode, das Land durch die Generalsynode vertreten. Ii. Die soziale Bewegung. Gewaltige Entwicklung der Naturwissenschaften. (Alexander von Humboldt f 1859.) Technische Anwendung der Naturwissenschaften: Watt macht die Dampfmaschine fr das Gewerbe brauchbar (17641784). Fulton baut das erste Dampfschiff (1807), Stephenson erfindet die Lokomotive; 1826 luft der erste Dampfwagen in England, 1835 in Deutschland zwischen Frth und Nrnberg. Verbreitung der Telegraphie (um 1840), Vollendung der Photographie (um 1850). Der Phonograph Edifons (1878), das Telephon Graham Bells, die dynamoelektrischen Maschinen von Werner Siemens (1866). Vernderung des stdtischen Lebens durch das Fabrikwesen und das Grogewerbe. _ Das Maschinenwesen und die Teilung der Arbeit setzt die Arbeiter zu mechanischen Werkzeugen herab. Entstehung der Sozialdemokratie. 1878 Zwei Mordanschlge auf Kaiser Wilhelm. Der Staat nimmt Stellung zur sozialdemokratischen Bewegung. Schutzdesarbeitersdurcharbeiterversicherungsgesetze: die Krankenversicherung (1883), die Unfallversicherung (1884), die Jnvaliditts- und Altersversicherung (1889). Das Arbeiterschutzgesetz (1891): Ausschlieung der Kinder aus den Fabriken; Arbeiterinnen drfen nicht bei Nachtzeit beschftigt werden; Verbot oder Beschrnkung der Sonntagsarbeit. in. Die Erwerbung deutscher Kolonien. In Afrika werden in den 80er Jahren in deutschen Schutz genommen: im Westen das sogen, deutsche Sdwestafrika, das Kamerun-land und das Togoland, im Osten das sogen, deutsche Ost-

2. Lehrbuch der Europäischen Staatengeschichte für Schulen - S. 131

1794 - Gotha : Ettinger
\ Ix. Italien. 131 ix. Italien. A. Allgemeine Geschichte desselben. 1. Italien wird größtentheils von deutschen Völkern unterjocht. Westgothen unter dem Manch bis 412. Heruler unter demodoacher 476. Ostgvthen unter Dietrich dem Großen 495. Residenz zu Ravenna. Griechische Kaiser seit 552. Die Ostgothett wurden vom K. Iustinian verdrängt. Exar- chen zu Ravenna. Longobarden seit 56z. Ursprung der neuern Italiener und ihrer Sprache. 2. Italien kömmt unter die Herrschaft der Ca- rolinger. Schon Pipin bekriegte die Longobarden, und 7^4 nahm ihnen das Exarchat weg. Karl der Große zwang den longobardischendie- 771 trich, ein Mönch zu werden. Auch stellte er die abendländische Kaiserwürde wieder her. Nach Karls Tode wurde sein Enkel Bernhard 814 König von Italien. Diesem ließ sein Onkel Kaiser Ludwig der Fromme die Augen aus- 8l7 stechen. Durch den Vertrag zu Verdun wurde Italien 84z dery ältesten Sohne Ludwigs des Frommen, dem Kaiser Lothar, zu Th?il. Dieser hatte I - wie-

3. Vierzig Lektionen über die vereinigte Gesetzeskunde und Volkswirtschaftslehre - S. 111

1894 - Gotha : Behrend
Schiffahrt. Ili Austausch der Waren der benachbarten Länder sind, so hätte doch die Ausbreitung des Handels und Verkehrs über die ganze Erde nicht so schnelle Fortschritte machen können, wenn jene Er- findung nicht durch die des Dampfschiffes ergänzt würde. Über- haupt sind die Wafferwege (Flüsse, Kanäle, Seen, Meere) für den Verkehr von größter Bedeutung, da sie viel billiger sind als Landwege, warum? — Schon im Altertum finden wir die bedeutendsten Völker an Flüffen (Rhein, Donau rc.) und Meeren (Mittelmeerbecken — nach der Entdeckung Amerikas das Atlantische Becken). b) Geschichtliches. Segelschiffe — Dampfschiffe. Das erste Dampfschiff wurde 1802 von dem englischen Bergingenieur Symington auf dem Forth- und Clpdekanal in Gang gesetzt. Der Amerikaner Fulton benutzte den nicht ganz geglückten Ver- such Spmingtons und fuhr 1803 mit einem kleinen Dampf- schiffe auf der Seine umher, ohne jedoch zu seinem Ziele zu ge- langen. Napoleon I. wies ihn auf den Vorschlag seiner Berater ganz entschieden ab. Im Jahre 1807 glückte es ihm, die Brauchbarkeit der Dampfkraft zur Fortbewegung des Schiffes nachzuweisen; 1812 wurden die Dampfschiffe durch Bell in England eingeführt, und von da aus haben sie sich nach und nach über ganz Europa verbreitet. Weshalb ist der Transport auf Wasserwegen billiger als auf Landwegen? (1. Weniger Abnutzung, 2. weniger Bedienung; so wird beispielsweise ein Elbkahn, welcher mehrere tausend Centner Fracht führt, bequem von zwei Schiffsknechten bedient.) Welche Völker saßen am Mittelmeerbecken? — Woher rührt der Reichtum der Engländer, Holländer u. A. ? Wer wird als Er- finder der Dampfschiffe genannt? — Wem gebührt jedoch das Vorrecht? — Seit welcher Zeit hat man Dampfschiffe? c) Handelsmarine. (Kriegsmarine s. Lekt. 31.) Die Kauffahrteischiffe aller Bundesstaaten bilden eine einheitliche Handelsmarine. Geregelt werden diese Verhältniffe, insbesondere auch die Rechte und Pflichten der deutschen Seeleute, durch die Seemannsordnung.*) Innerhalb des Bundesgebietes sind *) Für Handels- und besonders Navigationsschulen eingehender zu behandeln.

4. Geschichte der neuesten Revolution - S. 95

1861 - Eisleben Leipzig : Klöppel G. E. Schulze
- 95 schämen, bei der sich der „Diktator" Werner, der Jude Rosenthal, der Pole Cowetzky und ein paar flüchtige Civil- kommjffäre befanden. In Lörrach wurde Dr. Kaiser an- geblich seiner Gesinnung wegen gefangen genommen und, als er entfloh, vor seinem Hause eine Kanone aufgefahren und seiner wehrlosen Frau von Blenker eine beträchtliche Summe Geldes abgepreßt. Ja, ganze Städte und Dörfer wurden von flüchtigen Banden wegen ihrer „reaktionären" Gesinnung um baares Geld gebrandschatzt. Anr 23. Juli wurde auch die Festung Rastadt, in wel- cher das revolutionäre Regiment a»r längsten gewüthet und alle Sündengreuel groß gezogen hatte, auf Gnade und Un- gnade übergeben, und damit hatte die badische Revolution ihr schmähliches, aber wohlverdientes Ende. Von den Re- bellen wurden 27 standgerichtlich erschossen, eine große An- zahl zu l Ojähriger Zuchthausstrafe verurtheilt, die Zahl der Flüchtlinge aber, die Vaterland und Familie verlassen und in der Fremde in Armuth und Schande herumirren tnußten, betrug über 10,000. Ueberdies war dem Staate und den Privatleuten in Baden durch die Revolution ein Schaden von mehr als 100 Millionen Gulden erwachsen, gesegnete Fluren verwüstet, reiche Dörfer verbrannt worden und es mußte lange dauern, che alle aufgelöste Bande der Ord- nung und des Vertrauens wieder hergestellt und die ins Stocken gerathenen Gewerbe und Geschäfte wieder in Gang gebracht wurden! Fast gleichzeitig mit der badischen Revolution war am 3. bis 9. Mai in Sachsens Hauptstadt Dresden eine Straßcnschlacht mit Barrikaden geliefert worden, gleichfalls angeblich zur Erzwingung der Reichsverfassung, vom auf- gewühlten und vom Erzgebirge aus unterstützten Volke. Auch eine aufständische provisorische Regierung hatte sich gebildet, bei welcher ein flüchtiger demokratischer Russe, Na- mens Bakunin, eine Hauptrolle spielte. Man wollte sogar das königliche Schloß unterminiren und in die Luft sprengen. Auch dort waren es wieder die Preußen, welche die Frevler und Meuterer Niederkämpfen und die Rebellen erdrücken halfen. 10. Niedergang der revolutionären Wewegung. Der Kaiser von Oesterreich selbst war nämlich damals in eigner großer Gefahr und konnte seinen deutschen Bun- desgenossen keine ausreichende Hülfe leisten, indem er in

5. Geschichte der neuesten Revolution - S. 9

1861 - Eisleben Leipzig : Klöppel G. E. Schulze
9 ligkeit zur Revolution wurde, da auch die polnischen Trup- pen meist zu den Empörern übergingen und den russischen Großfürsten Konstantin nebst den russischen Soldaten und Beamten aus der Hauptstadt und dem Lande vertrie- den. Die Revolution, in der größten Tollkühnheit unter- nommen, schien ein gelungener Handstreich, und ein in der Eile zusammengerufener polnischer Reichstag sprach (am 25. Januar 1851) schon die Absetzung des Kaisers Nikolaus und die Ausschließung des Hauses Romanow vom polnischen Throne aus, auf welchen durch freie Wahl ein neuer konstitutioneller König erhoben werden sollte. Allein bald mußten die empörten Polen erkennen, daß, wer Wind säet, Sturm erntet. Denn in kurzer Zeit wälzten sich aus dein innern Rußland bedeutende Truppenmassen heran, und der gefeierte Türkenbesieger und Feldmarschall Diebitsch Sabalkanöki rückte mit etwa 120,(Hk) Mann und 400kanonen über den Bug. Auf beiden Seiten wurden mörderische Schlachten mit großer Tapferkeit geschlagen und theils gewonnen theils verloren, und die Schrecken der Re- volution durchtobten die Hauptstadt und das Land, bis endlich nach einem zweitägigen fürchterlichen Sturm (6. und 7. September 1831), bei welchem 11,000 Russen den Tod fanden, der russische Feldinarschall Pa skew i tsch Eri- wanski die polnische Hauptstadt wieder einnahm und ein strenges'strafgericht hielt. Mehr als 20,000 Polen, welche der Gnade des zürnenden Kaisers mißtrauten, wunderten nach der Schweiz, Frankreich, England und mußten im Auslande das Brod der Trübsal essen. Die Meisten von ihnen, unzufrieden mit den Schlüssen der göttlichen Weltrc- gierung und von heftiger Sehnsucht nach dem für sie ver- lornen Vatcrlande ergriffen, vermehrten die Zahl der Revo- lutionäre anderer Länder und hofften durch neue Umwäl- zungen das Ziel ihrer Sehnsucht zu erreichen. In Deutschland war nach den Freiheitskriegen auf dem Wiener Kongreß das alte deutsche Kaiserthum nicht wieder hergestcllt worden, sondern an dessen Stelle trat kraft der Bundcsakte vom 8. Juni 1815 der deutsche Bund, d. h. die Vereinigung der souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands zu einem beständigen Bunde, als des- sen Zweck die Erhaltung der innern und äußern Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten erklärt ward. Die deutsche Bundesakte gewährte den Katholiken wie den Protestanten

6. Zeugnisse zum deutschen Aufstieg - S. 187

1915 - Gotha : Perthes
187 und der Tageswert der Arbeitskraft 3 sh., so betrug der Preis der Arbeitsstunde 3f d.; er sinkt auf 3 d., sobald der Ar- beitstag zu 12 Stunden, und 2f d., sobald er zu 15 Stunden steigt. Tages- oder Wochenlohn bleiben trotzdem unverändert. Umgekehrt kann der Taglohn oder Wochenlohn steigen, obgleich der Preis der Arbeit konstant bleibt oder selbst sinkt. War z. B. der Arbeitstag zehnstündig, und ist der Tageswert der Arbeitskraft 3 sh., so der Preis einer Arbeitsstunde 3f d. Arbeitet der Arbeiter infolge zunehmender Beschäftigung und bei gleichbleibendem Preise der Arbeit 12 Stunden, so steigt sein Tageslohn nun auf 3 sh. 7^ d. ohne Variation x) im Preise der Arbeit. Dasselbe Resultat könnte herauskommen, wenn statt der extensiven Grötze^) der Arbeit ihre intensive Großes zunähme. Steigen des nominellen Tages- oder Wochenlohnes mag daher begleitet sein von gleichbleibendem oder sinkendem Preis der Arbeit. Dasselbe gilt von der Einnahme der Ar- beiterfamilie, sobald das von dem Familienhaupt gelieferte Arbeitsquantum durch die Arbeit der Familienglieder vermehrt wird. Es gibt also von der Schmälerung des nominellen Tages- oder Wochenlohns unabhängige Methoden zur Herab- setzung des Preises der Arbeit. Bismarck s„Brief an -Röntg Ludwig Ii. von Bayern wegen ®-• der Kaiserkronung'1. ' ff' Versailles, 27. November 1870. Bezüglich der deutschen Kaisersrage ist es nach meinem ehr- furchtsvollen Ermessen vor allem wichtig, daß deren Anregung von keiner andern Seite wie von Eurer Majestät und nament- lich nicht von der Volksvertretung zuerst ausgehe. Die Stellung würde gefälscht werden, wenn sie ihren Ursprung nicht in der freien und wohlerwogenen Initiative 4) des mächtigsten der dem Bunde beitretenden Fürsten verdankte. Ich habe mir erlaubt, 1) Veränderung. 2) --- zeitliche Ausdehnung. 3) ---- Anstrengung, Ergiebigkeit. 4) „Anfang"; freier Entschluß.

7. Zeugnisse zum deutschen Aufstieg - S. 234

1915 - Gotha : Perthes
234 Zeugnisse zum deutschen Aufstieg. Vi/ 1880—1915 wir ihn einen deutschen Künstler nennen. Und wenn über Jahr und Tag die Deutschen auch endlich wieder ihre nationale Kunst in vollstem Matze haben werden, so wird er zu den ersten För- derern derselben gerechnet werden müssen. Als ein Deutscher wird er uns und auch denen, die nach uns kommen, immer im Gedächtnis bleiben. 5 / Öffentliches Leben, Politik, Wirtschaft. Äoifet Wilhelm l. [„Botschaft vom 17. November 38,' 27 ff. 1881 "]. Wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., tun kund und fügen hiermit zu wissen: Schon im Februar dieses Jahres haben Wir Unsere Über- zeugung aussprechen lassen, daß die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression l) sozialdemokratischer Ausschreitungen 2), sondern gleichmäßig auf dem der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein werde. Wir halten es für Unsere kaiserliche Pflicht, dem Reichs- tage die Aufgabe von neuem ans Herz zu legen, und würden mit um so größerer Befriedigung auf alle Erfolge, mit denen Gott Unsere Regierung sichtlich gesegnet hat, zurückblicken, wenn es Uns gelänge, dereinst das Bewußtsein mitzunehmen, dem Vaterlande neue und dauerhafte Bürgschaften seines inneren Friedens und den Hilfsbedürftigen größere Sicherheit und Er- giebigkeit des Beistandes, auf die sie Anspruch haben, zu hinter- lassen. In Unseren darauf gerichteten Bestrebungen sind Wir der Zustimmung aller verbündeten Regierungen gewiß und ver- trauen auf die Unterstützung des Reichstages ohne Unterschied der Parteistellungen. In diesem Sinne wird zunächst der von den verbündeten Regierungen in der vorigen Session 4) vor- 1) Unterdrückung. 2) Gesetz gegen die Bestrebungen der Sozialdemokratie, Oktober 1878 (nach den Mordversuchen gegen den Kaiser vom 11. Mai und 9. Juni) bis 1890. 3) wirklichen. 4) Tagung.

8. Zeugnisse zum deutschen Aufstieg - S. 191

1915 - Gotha : Perthes
Öffentliches Leben, Politik, Wirtschaft 191 zösifchen Minister erklärten sich in der Unmöglichkeit x), definitiv zuzustimmen, daß Gemeinden, die bisher französisch geblieben waren, aufhörten es zu sein. Sie waren dahin wohl bereit, eine anderweitige Rektifikation 2) der französischen Grenze bei Belfort zu akzeptieren 3), aber ohne Äquivalent4). Ich habe deshalb vorgeschlagen, das; sie dies, weil sie die Verantwortung dafür nicht tragen wollten, der ratifizierenden 5) Versammlung überlassen. Ich habe das Angebot einer ferneren Gebiets- Zession 6) vor Belfort gestellt für den Fall, daß man von fran- zösischer Seite aus die fraglichen Gemeinden in der Gegend von Thionville, von der Luxemburger Grenze bei Rodingen bis gegen Moyeuvre abtrete. Die übrigen Bedingungen werden die Herren ja binnen kurzem aus der Veröffentlichung und einer amtlichen Mit- teilung, die ich mir erlauben werde an Sie zu richten, ersehen können. Wir haben das Bedürfnis gehabt, die Bahnen, welche der Gesellschaft der Ostbahn in Elsaß und Lothringen gehören, für eine bestimmte Summe zu erwerben, indem es nicht tunlich er- schien, diese überwiegend französisch bleibende Gesellschaft, die nur etwa ein Viertel ihres Eigentums in Elsaß und Lothringen liegen hat, im Besitz der dortigen Konzession 7) zu lassen, und indem wir, wenn wir uns nicht vertragsmäßig darüber geeinigt hätten, in der Lage gewesen wären, die Gesellschaft dort gesetz- lich zu expropriieren 8), wobei, da wir zugleich Partei und Ge- setzgeber waren, die Frage der Abschätzung des Wertes des Eigentums immerhin eine unerwünschte gewesen wäre. Für die Ratifikation 9), einerseits durch Se. Majestät den Kaiser, anderseits durch die Versammlung in Versailles, ist eine Frist von zehn Tagen vorbehalten, sie würde also bis zum 20. d. M. zu erfolgen haben. 1) ---- erklärten, es sei ihnen unmöglich. 2) Berichligung. 3) anzunehmen, zu bewilligen. 4) Gegenleistung. 5) vollziehenden, endgültig und rechtskräftig gutheißenden, 6) Gebietsabtretung. 7) Betriebserlaubnis. 8) enteignen. 9) Vollziehung.

9. Zeugnisse zum deutschen Aufstieg - S. 235

1915 - Gotha : Perthes
Öffentliches Leben, Politik, Wirtschaft 235 gelegte Entwurf eines Gesetzes über die Versicherung der Arbeiter gegen Betriebsunfälle mit Rücksicht auf die im Reichstage stattgehabten Verhandlungen darüber einer Um- arbeitung unterzogen, um dessen erneute Beratung vorzubereiten. Ergänzend wird ihm eine Vorlage zur Seite treten, die sich eine gleichmäßige Organisation des gewerblichen Krankenkassen- wesens zur Aufgabe stellt. Aber auch die, die durch Alter und Invalidität erwerbsunfähig werden, haben der Gesamt- heit gegenüber einen begründeten Anspruch auf ein höheres Matz staatlicher Fürsorge, als ihnen bisher hat zuteil werden können. Für diese Fürsorge die rechten Mittel und Wege zu finden, ist eine schwierige, aber auch eine der höchsten Aufgaben jedes Gemeinwesens, das auf den christlichen Fundamenten des Volks- lebens ruht. Der engere Anschluß an die realen Kräfte dieses Volkslebens und das Zusammenfassen der letzteren in der Form korporativer Genossenschaften unter staatlichem Schutze und staat- licher Förderung werden, wie Wir hoffen, die Lösung auch von Aufgaben möglich machen, denen die Staatsgewalt allein in gleichem Umfange nicht gewachsen sein würde. Immerhin aber wird auch auf diesem Wege das Ziel nicht ohne die Auf- wendung erheblicher Mittel zu erreichen sein. Urkundlich usw. Gegeben Berlin, 17. November 1881. Wilhelm. Fürst von Bismarck. Fürst Bismarck ^„Rede über die europäische Lage vom D. §r. 6. Februar 1888"]. 42'16 Ich glaube nicht an eine unmittelbar bevorstehende Friedens- störung — wenn ich mich resümieren sollx) — und bitte, daß Sie das vorliegende Gesetz 2) unabhängig von diesem Gedanken 1) zusammenfassen. 2) Das Gesetz/ wonach die Summe von 278^ Millionen Mark für das Reichsheer durch eine Anleihe aufgebracht werden sollte.

10. Deutschlands Kolonieen - S. 78

1889 - Gotha : Behrend
78 Deutschlands Kolonieen. [342 tigt, diese Befugnis einem anderen Kaiserlich en Beamten zu übertragen. Auf die Naturalisation und das durch dieselbe begründete Verhältnis der Reichsangehörigkeit finden die Bestimmungen des Gesetzes über die Er- Werbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 355), sowie Artikel 3 der Reichsver- fassung und § 4 des Wahlgesetzes für den Deutschen Reichs- tag vom 31. Mai 1369 (Bundes-Gesetzbl. S. 145) entsprechende Anwendung. Im Sinne des §21 des bezeichneten Gesetzes, sowie bei Anwendung des Gesetzes wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung vom 13. Mai 1870 (Bundes-Gesetzbl. S. 119) gelten die Schutzgebiete als Inland. § 7. Durch Kaiserliche Verordnung können Eingeborne der Schutzge- biete in Beziehung aus das Recht zur Führung der Reichsflagge (Gesetz, be- treffend die Nationalität der Kauffahrteischiffe und ihre Befugnis zur Führung der Bundesflagge, vom 25. Oktober 1867, Bundes-Gesetzbl. S. 35) den Reichsangehörigen gleichgestellt werden. Die Führung der Reichsflagge infolge der Verleihung dieses Rechts hat nicht die Wirkung, daß das betreffende Schiff als deutsches Seefahrzeug im Sinne des § 1 Absatz I Nr. 1 und § 2 Absatz 1 des Gesetzes, betreffend die Unfallversicherung der Seeleute und anderer bei der Seeschiffahrt be- teiligter Personen, vom 13. Juli 1887 (Reichs-Gesetzbl. S. 329), gilt. § 8. Deutschen Kolonialgesellschaften, welche die Kolonisation der deut- schen Schutzgebiete, insbesondere den Erwerb und die Verwertung von Grund- besitz, den Betrieb von Land- oder Plantagenwirtschaft, den Betrieb von Bergbau, gewerblichen Unternehmungen und Handelsgeschäften in denselben zum ausschließlichen Gegenstand ihres Unternehmens und ihren Sitz ent- weder im Reichsgebiet oder in den deutschen Schutzgebieten haben, oder denen durch Kaiserliche Schutzbriefe die Ausübung von Hoheitsrechten in den deut- schen Schutzgebieten übertragen ist, kann auf Grund eines vom Reichskanzler genehmigten Gesellschaftsvertrages (Statuts) durch Beschluß des Bundesrats die Fähigkeit beigelegt werden, unter ihrem Namen Rechte, insbesondere Eigen- tum und andere dingliche Rechte an Grundstücken zu erwerben, Verbindlich- keiten einzugehen, vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden. In solchem Falle haftet den Gläubigern für alle Verbindlichkeiten der Kolonialgesellschaft nur das Vermögen derselben. Der Beschluß des Bundesrats und im Auszuge der Gesellschaftsvertrag sind durch den „Reichs-Anzeiger" zu veröffentlichen. § 9. Der Gesellschaftsvertrag hat insbesondere Bestimmungen zu ent- halten: 1) über den Erwerb und den Verlust der Mitgliedschaft! 2) über die Vertretung der Gesellschaft Dritten gegenüber; 3) über die Befugnisse der die Gesellschaft leitenden und der die Leitung beaufsichtigenden Organe derselben; 4) über die Rechte und Pflichten der einzelnen Mitglieder; 5) über die Jahresrechnung und Verteilung des Gewinns;
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