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er die Königreiche Neapel und Sizilien in Besitz nehmen. Diese Reiche gehörten ihm von seinem Urgroßvater her; allein ein französischer Prinz, Karl von Anjou, hatte sie erobert. Im Jahre 1268 zog er mit seinem Freunde Friedrich von Baden und einer kleinen Schar Krieger uach Italien. Die Freunde der Hohenstaufen in Italien führten ihm bewaffnete Mannschaft zu, so daß er mit einem ziemlich starken Heere in sein Königreich gelangte. Bei dem Städtchen Scurcola stellte sich ihm Karl von Anjou entgegen. Konradin schlug den welschen Kronräuber in die Flucht; allein statt den Feind zu verfolgen, plünderten die Soldaten Konradins das feindliche Lager. Als Karl dies gewahr wurde, machte er noch einen Angriff und entriß dem deutschen Königssohne den schon gewonnenen Sieg. Konradin und sein Freund Friedrich flohen uach der Meeresküste, um ans einem Schiffe zu entkommen. Allein beide wurden von einem italienischen Edelmanne verräterischer Weise festgenommen und an Karl von Anjou ausgeliefert.
Aus allen Teilen seines Reiches lud dieser Rechtsgelehrte nach Neapel, die das Urteil sprechen sollten. Aber nur ein Richter war dem König zu Willen, alle übrigen sprachen Konradin frei; denn er sei nicht als ein Räuber und Empörer gekommen, sondern im Glauben und trn Vertrauen auf fein gutes Recht; er habe nicht gefrevelt, da er ja sein angestammtes väterliches Reich durch offenen Krieg wiederzugewinnen suchte. Trotzdem folgte der König jener einen Stimme und sprach das Todesurteil Über die Gefangenen.
Konradin faß eben beim Schachspiel, als man ihm diese Nachricht brachte. Er verlor die Fassung nicht, sondern benutzte die kurze Zeit, die man ihm gönnte, um sein Testament zu machen und sich mit Gott zu versöhnen. Unterdes schlug man in aller Stille dicht vor der Stadt das Blutgerüst auf. Ende Oktober 1268 wurden die Verurteilten zum Richtplatz geführt. Karl von Anjou fah^vvn dem Fenster einer benachbarten Burg aus dem traurigen Schauspiele zu.
Als Konradin das Gerüst betreten hatte, bat er, man möge ihm noch einmal das Wort verstatten. Dann sprach er mit sester Stimme: „Vor Gott habe ich als Sünder den Tod verdient, hier aber werde ich ungerecht verdammt. Ich habe nur meine Rechte verteidigt, und darum kann ich des Todes nicht schuldig sein. Und wenn ich selbst schuldig wäre, so darf man jedenfalls die nicht töten, die mir als treue Freunde in den Kampf folgten."
Diese Worte erzeugten Rührung, aber das Urteil blieb un-geändert. Konradin umarmte noch einmal seinen Todesgenossen Friedrich von Baden. Dann zog er sein Oberkleid aus, erhob Augen und Hände zum Himmel und sprach: „Jesus Christus,
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Extrahierte Personennamen: Karl_von_Anjou Karl Friedrich_von_Baden Friedrich Karl_von_Anjou Karl Konradin Konradin Konradins Karl Karl Konradin Konradin Friedrich Friedrich Karl_von_Anjou Karl Konradin Konradin Konradin Karl_von_Anjou Karl Konradin Konradin Konradin Konradin Friedrich_von_Baden Friedrich Christus
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Männer, hier wurden dem Jünglinge Schild und Speer übergeben, und er mußte geloben, ein wackerer Mann und tapferer Krieger zu werden.
Die alten Deutschen hatten keine ständige Obrigkeit. Jeder freie Mann war in seinem Hause König, Richter und Priester. Angelegenheiten des ganzen Volkes wurden von der Versammlung aller freien Männer beraten. Für den Krieg wurde der tapferste Mann zum Heerführer oder Herzog erwählt.
Die Religion der alten Deutschen war heidnisch. Ihren vor nehmsten Gott nannten sie Wodan. Sie stellten sich ihn als einen gewaltigen Kriegsmann vor. Zu ihm nach Walhalla kamen nach ihrem Glauben alle diejenigen, welche aus Erden gut und tapfer waren. Dort erfreuten sie sich in alle Ewigkeit an Jagd. Waffenspiel und Festgelagen. Die Bösen und Feigen kamen nach Nebelheim, an einen finstern, kalten Ort. Die Götter wurden nicht in Tempeln, sondern in heilig gehaltenen Wäldern verehrt.
Die alten Deutschen waren ein gutmütiges, treuherziges Volk. Es wird ihnen zwar nachgesagt, daß sie einen unbändigen Hang zum Trunk und Würfelspiel hatten. Doch größer und zahl' reicher als ihre Fehler waren ihre guten Eigenschaften. Sogar ihre Feinde, die Römer, rühmten ihre Sittenreinheit, Gastfreund schaft und ihre Treue.
Ii. Die Deutschen im Kampfe mit den Römern.
1. Die Cimbern und Teutonen.
Im Jahre 113 vor Christi Geburt wurde nach Rom die Nachricht gebracht, vom Norden her rückten ungeheure Scharen von fremden Kriegsmännern gegen die Alpen. Es seien Männer von riesiger Größe mit rötlichem Haar und so feurigen blauen Angen, daß niemand ihren Blick ertragen könne. Den streitbaren Männern folgten die Frauen und Kinder auf Wagen. Woher sie kamen, wußte man nicht. Einer Wolke gleich wälzten sie sich gegen Gallien und Italien, und niemand vermochte ihnen in der Schlacht stand zu halten. Es waren dies die Cimbern und Teutonen, zwei deutsche Völkerschaften. Sie waren von ihren Wohnsitzen an der untern Elbe ausgezogen mit Weib und Kind und all ihrer beweglichen Habe, um in einem fruchtbareren Lande bessere Wohnsitze zu suchen. Die Römer wollten sie von Italien abhalten und schickten darum ein großes Heer unter dem Befehle des Papirins Carbo über die Alpen. Allein bei Noreja wurde Papirius besiegt und fast sein ganzes Heer vernichtet. Die Cimbern und Teutonen blieben darauf mehrere Jahre in dem Lande zwischen der Donau und den Alpen. Sie schickten zu den Römern Botschafter, die um Anweisung von Ländereien bitten sollten. Allein
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Extrahierte Ortsnamen: Walhalla Christi Rom Gallien Italien Italien Donau
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sich dann nördlich gegen Mainz, von wo sie dem Laufe des Rheins folgt bis zur Mündung der Sieg; hier tritt sie auf das rechte User, folgt dem Laufe der Sieg bis zur heutigen Grenze zwischen der Rheinprovinz und Westfalen, mit der sie bis an die holländische Grenze zusammenfällt. Die Nordgrenze ist dann der Rhein bis zu seiner Mündung.
2. Die Verfassung des Reiches.
Jehenowksrn. Wenn in den Zeiten der Völkerwanderung von einem deutschen Stamme ein Land erobert worden war, wnrde der gesamte Grund lind Boden als das Eigentum des Eroberers betrachtet. Ein großer Teil des Ackerlandes, der Weiden und Wälder wurde für den Herzog oder König ausgeschieden; sodann wurde jedem freien Kriegsmann ein größeres oder kleineres Landgut als Allod, d h. freies Eigentum, übergeben; den Rest behielten die früheren Eigentümer.
Das Königsgut diente zur Bestreitung des Hofhaltes und derjenigen Ausgaben, die das gemeine Beste notwendig machte; so erhielten die vom Könige gesetzten Beamten ihre Belohnung durch Übertragung von Gütern znr Nutznießung entweder für die Dauer ihres Dienstes oder auch auf Lebenszeit; außerdem vergabte der König von seinem Gute nach Gunst oder Verdienst an die Stammesangehörigen Ein Gut, das aus diese Weise zur Nutznießung übergeben wurde, nannte man Lehen. Derjenige, welcher es einem andern übergab, wurde der Lehensherr genannt; der Empfänger hieß Lehensträger, Vasall, auch Dienstmann, weil er mit dem Lehen die Verpflichtung zu besonderen Diensten für den Lehensherrn, besonders zum Kriegsdienste, übernahm.
Ursprünglich gab es bei den Deutschen keinen Adelsstand, der vor den übrigen freien Männern besondere Vorrechte gehabt hätte. Allein es war doch natürlich, daß solche Familien, deren Mitglieder sich durch Weisheit im Rate und durch Tapferkeit im Kriege auszeichneten, ein größeres Ansehen genossen, als die übrigen freien Männer. Aus ihnen wurden die Könige gewählt, und die Könige nahmen ans ihnen ihre vornehmsten Ratgeber, Gesellschafter, Beamten, Unterfeldherren. Hierdurch wurde vielen edeln Familien Gelegenheit gegeben, immer mehr Ehren und Reichtümer zu erwerben, und ihre Nachkommen bildeten späterhin den hohen Adel; der niedere Adel bestand aus edlen Familien von geringerem Besitze und aus Männern, die dadurch geadelt wurden, daß sie von Fürsten und hohen Geistlichen Hofämter und damit verbundene Lehen erhielten. Man nannte diese letzteren Ministerialen.
Die Allode waren ursprünglich sehr groß. Der älteste Sohn erbte das väterliche Gut. Die Geschwister lebten, so lange sie unverheiratet waren, bei ihm; wenn sie sich verheirateten, so mußte er ihnen eine Ausstattung geben; daher kam es, daß im Verlaufe der Zeit die Güter teils verkleinert, teils mit Schulden belastet wurden und zum Unterhalte der Familien nicht mehr hinreichten. Die Besitzer derselben suchten darum von den reichen Familien Güter als Lehen zu erlangen; häufig übergaben sie ihr Stammgut einem mächtigen Herrn oder einer Kirche als Eigentum und empfingen es vermehrt als Leben zurück. Hierdurch wurden sie aber von freien Grundbesitzern zu Dienstmannen und büßten an Ansehen und Rechten ein, besonders das Recht, bei der Wahl des Königs ihre Stimme abzugeben
Unter den sächsischen Kaisern wurden die hohen Reichslehen, die Herzogtümer, Grafschaften, Markgrafschaften erblich, „ und die Familien, in beiten sich dieselben vererbten, betrachteten die Ämter, die sie im Namen des Kaisers verwalteten, sowie die Güter, die eigentlich nur die Besoldung des Amtes darstellten, als ihr freies Eigentum. Je mehr diese Anschauung zur Geltung kam, desto mehr wurden die hohen Reichsvasallen
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mehr als einmal in Gefahr, alles zu verlieren. Allein sein ungebeugter Mut, sein großes Feldherrntalent, seine Umsicht und Schnelligkeit trugen zuletzt doch den Sieg davon. Durch den Frieden, am 15. Februar 1763 zu Hubertsburg, einem Jagdschlösse bei Leipzig, geschlossen, wurde ihm der Besitz von Schlesien abermals bestätigt. So wurde durch diesen Friedensschluß von Preußen anscheinend nichts gewonnen. Denn es wurde ja nur der Zustand vor dem Kriege wiederhergestellt. Und doch beruht auf dem Hubertsburger Frieden die spätere Machtstellung Preußens. Mehr denn die Hälfte der europäischen Staaten war nicht imstande gewesen, Friedrich Ii. niederzuwerfen. Das Talent und die Ausdauer des Königs, der Opfermut, die Vaterlandsliebe, die Hingebung der Bewohner errangen den Sieg in dem furchtbaren Kampfe. Aus ihm ging Preußen als europäische Großmacht hervor; auf dieser Großmacht beruht die heutige Bedeutung und Größe Deutschlands.
Die Friedensjahre verwendete Friedrich der Große darauf, die Zustände seines Reiches mehr und mehr zu verbessern. Er sorgte für eine pünktliche Gerechtigkeitspflege durch Herausgabe eines Gesetzbuches. Im Eingang des Buches schärfte er den Richtern ein, daß Großen und Kleinen, Armen und Reichen gleiche und unparteiische Gerechtigkeit zuteil werde. Sie sollten bedenken, daß sie sich einstens vor dem Richterstuhl Gottes zu verantworten hätten, und sollten dafür sorgen, daß die Seufzer der Witwen und Waisen nicht auf ihr und ihrer Kinder Haupt kämen. Die Herausgabe eines zweiten von ihm angeordneten Gesetzbuches „das allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten" erlebte er nicht mehr; es erschien unter seinem Nachfolger. Die Anwendung der Folter verbot er im Gerichtsverfahren. Wie sehr er sich selbst vor dem Gesetze beugte, zeigt die bekannte Erzählung: Der König und der Mütter.*) Besonders war er daraus bedacht, den Wohlstand und damit die Steuerkraft feiner Unterthanen zu heben. Gleich im Anfang feiner Regierung zog er viele Ansiedler in fein Land. Die Württembergs brachte er in Gegenden mit gutem Ackerboden, die Holländer verwandte er zur Verbesserung der Viehzucht, die Pfälzer für Garten- und Obstbau, die Italiener zur Hebung des Seidenbaues. In siebenjähriger Arbeit entwässerte er den Oderbruch und gewann eine so große Bodenfläche, daß er sagen konnte: „Hier habe ich eine Provinz im Frieden erobert." Weiteres fruchtbares Land gewann er durch Entfumpfuug des Warthe- und Netzebruches. Berlin erhielt unter der Regierung des großen Königs die erste Porzellanfabrik. Um den Tuchwebereien der Mark gute Wolle zu liefern, wurde das spanische Edelschaf im Lande eingeführt. In
*) Vergl. int Anhang das betreffende Gedicht.
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Ii Friedrich Friedrich_der_Große Friedrich
Extrahierte Ortsnamen: Leipzig Deutschlands Berlin
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Kanonenkugel getroffen und starb an der Wunde kurze Zeit darauf in Ingolstadt.
Lilly war neben Gnstav Adolf und Wallenstein der größte Feldherr des dreißigjährigen Krieges. In sechsunddreißig Schlachten hat er gesiegt und ist nur dem großen L>chwedenkönige unterlegen. Dabei war er ein aufrichtig frommer Mann; er hielt bei seinem Heere strenge Manneszucht, verübte keine Erpressungen und duldete keine Gewaltthaten gegen die friedlichen Einwohner. Der Untergang Magdeburgs hat seinem Namen einen Schandfleck angeheftet; allein es ist nicht wahrscheinlich, daß die unglückliche Stadt mit seinem Willen zerstört worden ist. Die dabei verübten Greuel konnte er nicht verhindern; denn wenn ein Heer eine Stadt erstürmt hatte, verlor der Feldherr auf einige Zeit die Gewalt über die im Kampf und Blutvergießen verwilderten Soldaten, wie dies sogar Gustav Adolf in der ihm befreundeten Stadt Frankfurt an der Oder erleben mnßte.
Xx. Der preußische Staat.
1. Die Hohenzollern erwerben die Mark Brandenburg.
Die Mark Brandenburg gehörte ursprünglich zum Herzogtum Sachsen. Kaiser Konrad Iii. erhob sie 1142 zu einem selbständigen Fürstentum, welches er Albrecht dem Bären aus dem Geschlechte der Assanier*) übertrug. Nach dem Anssterben der askanischen Markgrafen erwarb Kaiser Karl Iv. die Mark Brandenburg irrt ^jahre 1373 und^vererbte sie aus seinen jüngeren Sohn Sigismund.
Markgras Sigismund gewann durch seine Heirat mit einer ungarischen Königstochter die Krone von Ungarn und wurde im ^ahre 1411 zum deutschen Kaiser erwählt. Um die Mark Brandenburg hat er sich nie viel bekümmert, außer daß er sie mehrmals an seine Vettern verpfändete, wenn er in Geldverlegenheit war. Deshalb fehlte es dem Lande lange Zeit an einer geordneten Regierung, und es traten schlimme Zustände ein, wie einst in Deutschland während der kaiserlosen Zeit. Einige Adelsgeschlechter, besonders die Herren von Ouitzow, thaten, als wären sie die Herren des Landes, bedrückten die Einwohner und verübten jegliche Gewaltthat. Um dem Unwesen zu steuern, schickte Kaiser Sigismund den Burggrafen von Nürnberg, Friedrich von Zollern, als seinen Statthalter in die Markgrafschaft.
Das Stammschloß der Grafen von Zollern, die Burg Hohenzollern, liegt südlich von Hechingen auf einem Gipfel der rauhen Alb. Die Grafen gehörten zu den vornehmsten Geschlechtern im
*) Das Geschlecht hatte seine Stammgüter am nördlichen Fuße des Harzes; von der dazn gehörigen Stadt Äschersleben, lateinisch Ascania, kommt der Name Askanier.
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Extrahierte Personennamen: Gnstav_Adolf Adolf Gustav_Adolf Gustav Adolf Konrad_Iii Konrad Albrecht Albrecht Karl_Iv Karl Sigismund Markgras_Sigismund Ouitzow Sigismund Friedrich_von_Zollern Friedrich Ascania
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südlichen Deutschland. In den Zeiten Kaiser Friedrichs des Rotbarts teilte sich das Geschlecht in zwei Familien; die eine blieb in Schwaben ansäßig, und zu ihr gehören die Fürsten von Hohen-zollern; die andere erwarb Güter in Franken und erhielt vom Kaiser Friedrich dem Rotbart das Burggrafenamt in Nürnberg; von ihr stammen die preußischen Könige ab.
Burggraf Friedrich mußte große Mühe aufwenden, um die Ordnung in der Mark wiederherzustellen. Berlin und die übrigen Städte leisteten ihm Gehorsam; die unbotmäßigen Adeligen dagegen verließen sich auf ihre festen Burgen und widersetzten sich mit bewaffneter Hand. Besonders trotzig waren die Herren von Qnitzow in ihrer Burg Plaue, welche vier Meter dicke Mauern hatte und für uubezwiuglich galt. Aber der Trotz sollte ihnen bald vergehen. Es war nickt mehr wie in Kaiser Rudolfs Zeiten; damals gaben feste Mauern Schutz gegeu ein großes Heer. Burggraf Friedrich hatte nicht nur tüchtige Mannschaft, sondern auch einige Donnerbüchsen, deren Gebrauch damals noch neu war. Die starken Mauern von Plauen waren bald zu Trümmern geschossen; eine Burg nach der andern wurde erobert, und den adeligen Herren blieb nichts übrig, als zum Gehorsam gegen die rechtmäßige Obriqkeit zurückzukehren.
Burggras Friedrich leistete dem Kaiser Sigismund noch viele andere wichtige Dienste. Besonders half er ihm zu wiederholteu-maleu aus großer Geldverlegenheit durch Darlehen bis zum Betrage von 400000 Goldgulden*).
Zur Vergeltung seiner großen Dienste wurde Friedrich während des Konzils zu Konstanz zum Kurfürsten von Brandenburg erhoben am 18. April 1417. An diesem Tage versammelten sich viele Fürsten und Herren auf dem Marktplatze zu Konstanz. Sigismund faß auf einem erhöhten Throne; um den Thron herum standen die vornehmsten geistlichen und weltlichen Fürsten des Reiches. Der Kurfürst von der Pfalz hielt das Scepter und der Kurfürst von Sachsen das Königsschwert. Zwei Bannerträger geleiteten den Burggrafen vor den Thron des Kaisers, wo er niederkniete. Nun verlas der Kanzler des Kaisers eine Urkunde, in der die Rechte und die Pflichten des Kurfürsten von Brandenburg geschrieben standen. Hierauf sprach der Kaiser: „Herr Kurfürst des römischen Reiches, lieber Oheim, wollt Ihr das beschwören?" Friedrich antwortete: „Mächtiger Kaiser, gerne!" und er leistete deu Eid. Darauf nahm der Kaiser das Banner von Nürnberg und das von Brandenburg aus den Händen der Träger und reichte sie dem neuen Kurfürsten dar. Ebenso übergab er -ihm als dem
*) Uber 3l/2 Millionen Mark.
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Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Schwaben Nürnberg Berlin Rudolfs Plauen Brandenburg Konstanz Sachsen Brandenburg Nürnberg Brandenburg
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wenig Rechte, wohl aber viele Lasten. Hierüber wurden sie unzufrieden, und es gab in Athen bedenkliche Unruhen. Die Athener beauftragten daher um das Jahr 590 Solon, Gesetze aufzustellen, die dem Rechte und der Billigkeit entsprächen. Solon begann damit, daß er den überschuldeten Leuten, die unerschwingliche Zinsen zahlen mußten, Erleichterungen verschaffte; der Zinssnß wurde herabgesetzt, und die zu hohen Zinsen sollten an der Kapitalsumme abgerechnet werden. Die Athener wurden nach ihrem Vermögen in vier Klassen eingeteilt. Aus den drei ersten Klassen wurden die Staatsbeamten erwählt; die Angehörigen der vierten Klasse, die steuerfrei war, dursten zwar wählen, konnten aber nicht gewählt werden.
Solon ließ das Amt der Archonten bestehen, nahm ihnen aber die Regieruugsgewalt, und sie behielten nur die Leitung des Gerichtswesens und der religiösen Angelegenheiten. Die oberste Regierungsbehörde war der Rat der Fünfhundert. Die 500 Ratsherren wurden anfänglich nur aus den drei steuerzahlenden Klassen gewählt; später konnten auch die Bürger der vierten Klasse in den Rat kommen. Der Rat war in zehn Abteilungen geteilt, deren jede der Reihe nach 35 Tage die Regierung führte. Die Wahl der Staatsbeamten, die Entscheidung über Krieg, Frieden und Bündnisse, die Einführung von Gesetzen, die Aufsicht über die Verwenduug der Staatsgelder, die Aburteilung von Staatsverbrechen kam der Volksversammlung zu, die jährlich zehnmal, später vierzigmal vom Rate der Fünfhundert berufen werden mußte. Jeder Bürger hatte das Recht, an der Volksversammlung teilzunehmen, Anträge zu stellen, seine Meinung auszusprechen und abzustimmen. Gegen das Urteil der gewöhnlichen Gerichte konnte man Berufung einlegen an das große Schwurgericht, das auch die schwersten Verbrechen aburteilte. Der Areopag war die höchste Gerichts- und Aussichtsbehörde im athenischen Staate.
So lange die Athener echten Bürgersinn und rechte Liebe zum Vaterlande besaßen, war Athen ruhig, wohlhabend und glücklich; Gewerbe und Handel, Baukunst, Bildnerei und Dichtkunst standen in schönster Blüte.
4. Die Perserkriege.
Auch in Kleinasien, an der ganzen Westküste, waren Griechen ansässig und bewohnten reiche, blühende Städte. Der Perserkönig Cyrus eroberte um 540 v. Chr. Kleinasien und unterwarf die griechischen Städte seiner Herrschaft. Um 500 v. Chr. empörten sich die kleinasiatischen Griechen gegen den Perserkönig Darius. Die Athener schickten ihnen 20 Schiffe zu Hilfe. Anfangs kämpften sie glücklich, wurden aber zuletzt besiegt, und die prächtige Stadt Milet wurde von Grund aus zerstört. Der Perserkönig wollte an den Athenern für die geleistete Hilfe Rache nehmen und schickte
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Extrahierte Personennamen: Solon Cyrus Cyrus Darius Darius
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Extrahierte Personennamen: Gott Philipp_von_Mace-bonien Philipp Philipp Philipp
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und Unterschlagungen schulbig gemacht und war einer ihm beshalb drohenbeu Verurteilung nur durch Bestechung der Richter entronnen. Dieser Mann trachtete barnach, sich der Gewalt in der Stadt Rom gu bemächtigen. Als er mit seiner Bewerbung um die Konfuls-tvürbe burchgesallen war, gewann er eine Anzahl verworfener Menschen für sich, mit bereu Hilfe er die Konsuln, Senatoren und anbere angesehene Männer ermorben und die Staatsverfassung umstürzen wollte. Allein der Anschlag würde vereitelt. Nachbem er bei der Konsulwahl für das Jahr 63 v. Chr. zum zweitenmal burchgesallen war, stiftete er eine neue Verschwörung, an der auch hochangefehene Männer teil hatten, welche in der allgemeinen Verwirrung Befriebigung ihres Ehrgeizes zu finben hofften. Catilina warb etn kleines Heer an, verteilte Waffen unter den Stabtpöbel und verabrebete in nächtlichen Zusammenkünften mit feinen Rotten den Tag, an dem die Beschützer der altert Verfassung ermorbet, Rom angezünbet und geplünbert werben sollte. Der Konsul Marcus Tullius Cicero erhielt Kenntnis von den Plänen der Verschworenen, traf in aller Stille die nötigsten Anorbnungen und klagte in der Sitzung des Senates den anwefenben Catilina mit gewaltigen Worten des Hochverrates an. Als Catilina seine Pläne entbeckt sah, entwich er aus Rom nach Etrurien, wo er fein Heer in Bereitschaft hatte. Die in der Stadt gebliebenen Verschworenen würden gefänglich eingezogen und fünf berfelben hingerichtet. Cati-lina mit feinem Heere würde balb barauf nach verzweifeltem Kampfe bet Pistoja niebergemncht. Bei der Hinrichtung der Verschworenen waren nicht alle gesetzlichen Formen beobachtet worben. Darum verhinberten die Freunbe des Catilina den Konsul Cicero am Schlüsse seines Amtsjahres an dem herkömmlichen Schwur, daß er den Gesetzen gemäß regiert habe. Cicero aber leistete vor der Volksversammlung seinen Etb mit den Worten, er habe das Vater-lanb gerettet. Die ganze Versammlung jubelte ihm zu, und Tausenbe von römischen Bürgern gaben ihm das Geleite vom Forum nach seinem Hause und priesen ihn als den Retter des Vaterlanbes. Gleichwohl würde er wenige Monate barnach von der nämlichen Versammlung angeklagt, daß er römische Bürger ohne Urteil und Recht habe hinrichten lassen, und die Volksversammlung fällte das Urteil, daß er in die Verbannung gehe und lein Haus in Rom dem Erbbobeu gleich gemacht werbe.
5. Rom wirb ein Kaiserreich.
Die von den Römern außerhalb Italiens eroberten Gebiete hatten den Namen Provinzen; ihre Einwohner waren nicht römische Bürger, fonbern Unterthanen des römischen Volkes. Die Provinzen würden meist von Prokonsuln, b h. solchen Staatsbeamten verwaltet, die schon die Konfulswürbe bekleibet hatten. Die Pros
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