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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Neue Zeit - S. 17

1897 - Stuttgart : Neff
wurde im Baseler Frieden nicht erwähnt. Der Eidgenossenschaft traten 1501 bei Basel, das im Schwahenkriege neutral gewesen war, als vollbe- rechtigter Ort und Sch aff hausen, das thatsächlich von nun an wie Freiburg und Solothurn als vollberechtigt behandelt wurde. 1518 wurde noch Appenzell aufgenommen (die „13 a 11en Orte“). Ludwig Xii. trat 1508 als Herr von Mailand an die drei Waldorte Stadt und Grafschaft Belle(i)nz(ona) ab. 1512 erwarben die Eidgenossen das bisher mailändische Lugano und Locarno, die Graubündner Veltlin mit Bormio und Chiavenna. Unter dem Eindruck dieses Misserfolgs lind des Verlusts Mailands an die Franzosen fügtesichmaxaufdemreichs- tag von Augsburg 1500 den Entwürfen der ständisch- föderalen Reformpartei. Es wurde eine allgemeine Reichsaushebung, zu deren Kosten die Unbemittelten ver- hältnismässig am meisten, die Fürsten und Kurfürsten für ihr Kammervermögen am wenigsten in Anspruch genommen wurden, und deren Einzelkontingente von den Landesobrigkeiten auf- gestellt werden sollten, beschlossen, aber auch die Einsetzung eines Reichsregiments, unter dem Vorsitz des Königs oder seines Statthalters, mit weitgehenden Vollmachten auch in aus- wärtigen Angelegenheiten; 18 von seinen 20 Mitgliedern er- nannten die Stände; sein Sitz war Nürnberg, doch konnte es der König an seinen Hof berufen. Aber die Reichsaushebung wurde nicht ausgeführt, unddasreichsregiment löste sich 1502 auf infolge des bösen Willens des Königs und wider- spruchsvoller Verhandlungen beider mit Frankreich, sowie Haders über die Verwendung und Verwahrung der Erträgnisse des Jubi- läumsablasses von 1500, die vom Papst ausschliesslich für den Türkenkrieg bestimmt worden waren; bald darauf hörte auch das Reichskammergericht auf. Die kurfürstliche Opposition (Berthold f 1504) wurde nach und nach, da sich die Zahl dem König ergebener junger Fürsten und Bischöfe immer mehrte, und durch die Wirkungen des Landshiiter Erbfolgestreites (1503) lahm gelegt. Nach dem Tode des Herzogs Georg von Landshut-Ingolstadt Ende 1503 suchte dessen Schwiegersohn Ruprecht von der kurpfälzischen Linie die ganze territoriale Hinterlassenschaft an sich zu bringen, des Königs Max Kammergericht sprach sie den Münchener Herzogen zu. Diese wurden, wie von Ulrich von Württemberg und andern Fürsten, so auch vom König in dem in Bayern und der Kurpfalz mit entsetzlichem Sengen, Brennen, Rauben und Morden geführten Kriege unterstützt. Den zwei Söhnen des mittlerweile ver- storbenen Ruprecht sprach Max 1505 die etwa 70 Quadratmeilen grosse „neue Pfalz11, die späteren Fürstentümer Neuburg und Sulzbach, aus der Hinter- lassenschaft des Grossvaters zu; „sein Interesse“ hatte er bei der ganzen Sache zu wahren gewusst: er erwarb für sein Haus Gebiete zur Abrundung Tirols (u. a. Kufstein), die Ortenau (mit Offenburg) und die Landvogtei Hagenau. Auf einem Reichstage in Konstanz 1507 wurde das Reichskammergericht in mehr partikularistischer Zusammen- setzung (2 Beisitzer vom König für Oesterreich und Burgund, Lehrbuch d. Weltgeschichte. Neue Zeit 2 Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung Bi bin *" - k

2. Neue Zeit - S. 153

1897 - Stuttgart : Neff
153 genügende, Zugeständnis erhoben aber die katholischen Stände Niederösterreichs Widerspruch. In Böhmen musste Rudolf angesichts der Organisation (30 Direktoren), des Aufgebots und der Werbungen der pro- testantischen Stände 9. Juli 1609 in einem „Majestätsbrief“ diesen ihre Forderungen bewilligen: gleiche Gewissensfrei- heit für die Anhänger des Bekenntnisses von 1575, wie für Katholiken; fürherren, Ritter und königliche Städte das Recht, Geistliche ihres Bekenntnisses anzustellen und den Gottesdienst ihres Bekenntnisses überall auszu- üben, Leitung eines für das Bekenntnis von 1575 zu schaffenden Konsistoriums und der ihm zugewiesenen Prager Universität durch Defensoren, die von den Ständen gewählt wurden und das Recht erhielten, von sich aus eine Art protestantischen engeren Landtag zu berufen. In einem gleichzeitigen Ver- gleich zwischen den protestantischen und den katho- lischen Ständen wurde u. a. festgesetzt, dass die pro- testantischen Unterthanen der königlichen Kron- güter das Recht des Kirchenbaus und des Gottes- dienstes haben sollten. Zu den Krongütern rechneten dann die Protestanten auch die kirchlichen Güter. Schlesien, dessen Fürstentümer, Herrschaften und Kronlande damals überwiegend protestantisch waren, erwirkte 20. August einen ähnlichen Majestätsbrief, der allen Klassen von Unterthanen volle Freiheit des Gottesdienstes und des Kirchenbaus gewährte. Schon vorher schlossen die protestantischen Stände Böhmens und Schlesiens ein Schutzbündnis (mit genau bestimmter Verpflichtung zu militärischer Hilfe). Rudolfs Ausgang. In seinem Plane, durch Krieg mit Matthias, wozu er sich sogar um die Hilfe der Union bemühte, dasverlorenezurückzugewinnen und dann den Majestäts- brief zu vernichten, wurde er von Leopold bestärkt; durch die in Strassburg und Passau gesammelten Truppen gedachte Leopold auch, sich die Nachfolge in der Kaiserwürde zu erwerben. Den Anschlägen des Kaisers gegenüber schlossen sich schon April 1610 Matthias und die Stände von Mähren, Oesterreich undüngarn wieder zusammen; auch die böhmischen Stände begannen Truppen zu werben; dagegen fand Rudolf weder bei den deutschen Fürsten noch bei Spanien Hilfe. Eine vom Prager Fürstenkonvent vereinbarte Vermittlung vereitelte Rudolf wieder. Der Einfall der schon lange nicht mehr besoldeten Truppen Leopolds vom Passauer Gebiet aus zunächst in Oberösterreich, dann in Böhmen (Ende 1610 und Anfang 1611) bestimmte den Prager Landtag, mit widerwilliger Genehmigung Rudolfs, ein

3. Neue Zeit - S. 21

1897 - Stuttgart : Neff
21 verabredeten, und bald schlossen England, Frankreich und der Papst einen „Friedenshund“ (1518). § 9. Maximilians I. Ausgang, seine Persönlichkeit. Seit 1517 war Max bemüht, seinem Enkel Karl die römische Königskrone, die er früher dem ungarischen Kronprinzen Ludwig in Aussicht gestellt hatte, zu verschaffen. Auf dem Reichs- tag von Augsburg (1518) verpflichteten sich fünf Kurfürsten: Mainz, Köln, Pfalz, Brandenburg, (Polen-)Böhmen, da die Gelder aus Spanien noch nicht eingetroffen waren, nur dazu, Karl in einigen Monaten zu wählen. .Die vom Legaten Cajetan verlangten Steuern, mit deren Ertrag ein vom Lateran- konzil (das Max schon 1512 anerkannte) 1517 beschlossener allgemeiner Kreuzzug gegen die Türken bestritten werden sollte, wurden von den Reichsständen abgelehnt; dagegen, zumeist ge- rade vom Klerus, schwere Klagen über die Uebergriffe und das Finanzsystem der Kurie erhoben und die Gra- vamina der deutschen Nation noch einmal zusammengestellt. Der Kaiser Max starb, ehe Karl zum römischen König gewählt wurde. Eine Machterweiterung hatte er seinem Hause gesichert, indem sein Enkel Ferdinand 1516 per procura mit Anna, der Tochter des Königs Wladislaw von Böhmen-Ungarn, ver- mählt wurde, mit der sich früher Max selbst, um die mit ihrer Hand verbundene Aussicht für alle Fälle seinem Hause zu er- werben, verlobt hatte. Aber Max hatte, um die Gegnerschaft des Polenkönigs zu beseitigen, 1515 sich im Gegensatz zu seiner seitherigen Haltung verpflichtet, den Hochmeister des Deutschordens nicht mehr davon abzuhalten, Polen den Lehnseid zu schwören, und so den Orden aus der staatsrechtlichen Zugehörigkeit zum Reiche gelöst. Störungen des Landfriedens. Der Wormser Landfriede wurde thatsächlich nicht durchgeführt, da es an einer organisierten Macht zum Schutze des Friedens und an einer Exekutive für die gegen Friedensbrecher erlassenen Urteile fehlte. Auf einem Reichstag in Köln 1512 beschloss man die Einteilung des gesamten Reichsgebiets (auch der kurfürstlichen und der österreichisch-erbländischen Gebiete) in 10 Kreise („Circkel“), deren Hauptleute den Landfrieden handhaben und die Urteile vollstrecken, und die sich nötigenfalls gegenseitig unterstützen sollten. Aber als die Gewalt- thaten Franz von Sickingens gegen die Reichsstadt Worms (1515) ein Einschreiten dringend nötig machten und Max eine Zeitlang dazu sehr bereit war, zeigte es sich, dass diese zunächst auf sechs Jahre be- schlossene Ordnung zum grössten Teile noch nicht durchgeführt und ganz leistungsunfähig war; die Stände des oberrheinischen Kreises weigerten sich, allein vorzugehen, die von Max an die einzelnen Kreise gerichtete Auf- forderung, zu einer bestimmten Zeit Truppen in die Nähe von Worms zu senden, war wirkungslos, und die Kölner Beschlüsse blieben unausgeführt.

4. Neue Zeit - S. 154

1897 - Stuttgart : Neff
154 Heer aufzustellen. Als Matthias mit seinem Heere in Prag erschien, hatten Rudolf und Leopold ihre Truppen schon durch Abschlagszahlungen zum Abzug, und später zur Abdankung, bestimmt. Rudolf war thatsächlich Gefangener der ständischen Truppen, Matthias wurde 23. Mai 1611 zum Könige von Böhmen gekrönt, Rudolf, der alle möglichen Projekte er- sann, um wieder zur Macht zu gelangen, starb 20. Januar 1612. § 50. Das Reich und Oesterreich unter Matthias bis 1618. Zunehmender Zwiespalt der Religionsparteien im Reiche. Dem Interregnum machte die einstimmige Wahl Matthias’ 13. Juni 1613 ein Ende. Die geistlichen Kurfürsten hatten ihre Bedenken gegen den Verbündeten protestantischer Stände zurückgedrängt, den Protestanten brachte sie dank der Haltung Kursachsens keine irgendwie bedeutende Einräu- mung. Matthias und ein Teil seiner obersten Beamten, insbesondere Klesl, zeigten sich, jedoch ziemlich zaghaft und unklar, bereit, in einstweiliger Vermittlung der schärfsten und brennendsten der Streitfragen den Protestanten einige Zugeständnisse zu machen (z. B. Erteilung von Indult an die Administratoren auf Zeit, paritätisch zusammengesetzten Deputationstag), damit das Reich nach innen (besonders Justiz) und nach aussen (besonders den Türken gegenüber) wieder einigen Zusammenhalt und einige Handlungsfähigkeit erlange. Aber der Regensburger Reichstag August bis Oktober 1613 vertiefte nur den Bruch; die Mehrheit der katho- lischen Stände verweigerte jedes Zugeständnis; die Mehrheit der protestantischen verlangte eine neue Ordnung des Reichshofrats derart, dass die Beeinflussung durch die kaiserliche Willkür ausgeschlossen werde, einst- weilige Suspension der am Reichshofrat schweben- den Prozesse, sowie alsbaldige Restitution Donau- wörths; endlich dass über diejenigen ihrer Beschwerden und Forderungen, die der Kaiser für sich nicht befriedigen könne, gütlich, nicht durch Reichstagsbeschluss, entschieden werde. Die Korrespondierenden erklärten, bis ihre Forderungen bewilligt wären, an keiner Verhandlung mehr teilzu- nehmen; aber die katholischen Stände und das Haus Sachsen (Koburg ausgenommen) und Hessen-Darmstadt bewilligten ohne Rücksicht darauf dem Kaiser eine Türken- hilfe (zunächst zur Aufrechterhaltung der habsburgischen Ober- hoheit über Siebenbürgen). Zum Kampf zwischen den Gegen- sätzen kam es jedoch noch nicht infolge der finanziellen Er-

5. Neue Zeit - S. 222

1897 - Stuttgart : Neff
222 ■ « i, /- {fl; > * land dem Kampfe sich an). Unter der Führung Karls von Loth- ringen und Ludwigs von Baden errangen die kaiserlichen Heere, wesentlich verstärkt durch kurbayerische und kursächsische (seit 1686 auch kurbrandenburgische) und andere deutsche Truppen, über die Türken, wie über die aufständischen Ungarn Erfolge (u. a. 1685 Eroberung von Neuhäusel, Kaschau und Eperies, September 1686 von Ofen, 1687 grosser Sieg beimohacs). Mit der Niederbeugung der ungarischen Aristokratie unter ein strammeres monarchisches Regiment verbanden sich anfangs noch Gewaltsamkeiten gegen den Protestantismus (Blutgericht des Generals Caraifa in Eperies, nach einiger Zeit durch dessen Abberufung eingestellt). Jedoch wurde, als Anfang 1688 der ungarische Reichstag die Erblichkeit der Krone anerkannte und auf das seit 1222 verbriefte Adelsrecht der Rebellion ver- zichtete, den Protestanten örtlich beschränkte Religions- freiheit gewährleistet (aber ohne ius reformandi der prote- stantischen Grundherren). Freilich gelang es den Jesuiten auch fernerhin dem Protestantismus nach und nach viel Boden zu ent- ziehen. Auch Siebenbürgen erkannte 1688 die liabsbur- gische Oberherrschaft an. Belgrad wurde unter Führung Max Emanuels von Bayern September 1688 genom m e n. Ludwig von Baden erfocht noch 1689 drei Siege in Serbien, und Leopold hoffte mindestens Bosnien und die Herzegowina, womöglich auch Serbien unter seine Oberherrschaft zu bringen. Dievenetianer hatten 1685—87 unter Morosini, zum Teil mit deutschen Kräften, Morea erobert (Athen 1687 genommen, 1689 wieder verloren). Ludwigs Xiv. Kirchenpolitik. Gallikanische Deklaration. Für Ludwig, der die Päpste wiederholt seine Macht und semen Eigenwillen in schroffer Weise fühlen liess, waren die Frei- heiten der gallikanischen Kirche gleichbedeutend mit der Beherrschung der Kirche durch die Krone. Das dem König in manchen Kirchenprovinzen zustehende Regalien- recht (Bezug der Einkünfte und Ausübung der Kollationsrechte während der Erledigung von Bistümern) dehnte er 1673 ohne weiteres auch auf die südlichen aus. Das Widerstreben zweier Bischöfe wurde 1678 von Innocenz Xl unterstützt, der 1681 einen der Krone gefügigen Erzbischof exkommunizierte. Durch eine assemblée générale des Klerus liess der König 19. März 1682 die von Bossuet verfasste „gallikanische Deklaration“ beschliessen; von ihren vier Artikeln nahm der zweite die eine Superiorität der Konzilien feststellenden De- krete von Konstanz wieder auf, der vierte zog die Un- fehlbarkeit des Papstes in Abrede. Diese Deklaration sollte

6. Mittelalter - S. 136

1896 - Stuttgart : Neff
Peter von Aragonien, der 1283 zum König Siciliens gekrönt wurde. Nach langen Kämpfen musste Karl Ii. von Neapel und Papst Bonifatius Viii. Friedrich, den jüngsten Sohn Peters, als König von Sicilien anerkennen (1302). Wilhelm von Holland war, nachdem Konrad nach Italien gegangen war, so ziemlich allgemein anerkannt worden, brachte es aber trotz unermüdlicher Thätigkeit nicht zu durchgreifender Regierungsgewalt; er wurde auf einem Feldzuge gegen die Friesen Anfang 1256 erschlagen. Seine Hauptstütze war schliesslich, nachdem u. a. der Kölner sich mit Wilhelms Gegnerin, der von Karl von Anjou unterstützten Margarete von Flandern verbündet hatte, der rasch sich ausbreitende und auch Fürsten und Herren umfassende rheinische (S t ä d t e-) B u n d gewesen. An einen etwas älteren Bund von Mainz (Arnold Waldpode) und Worms, dann auch Oppenheim schloss sich eine Vereinigung mittel- und oberrheinischer Städte an zur Durchführung des Landfriedens, zu gemeinsamem Schutz (besonders Abschaffung ungerechter Zölle) und schiedsrichterlichem Austrag von Streitigkeiten. Mit diesem immer mehr sich ausbreitenden Städtebund gingen geistliche und weltliche Herren eine Landfriedensvereinigung ein, zu billigem Ausgleich der städtischen und der fürstlichen Interessen und schiedsgerichtlicher Entscheidung von Streitigkeiten (1254). Die Städte beschlossen eine Flotte von 600 Kriegsschiffen zu schaffen; Worms und Mainz sollten die Geschäfte des Bundes führen. Den Bund, der sich über das rheinische Gebiet hinaus erstreckte (z. B. Lübeck, Hamburg, Nürnberg, Regensburg), suchte Wilhelm mit Erfolg seiner königlichen Politik und den Reichsinteressen dienstbar zu machen. Nach dem Tode Wilhelms zerfiel aber der Bund, der das Reichsgut in seine Obhut genommen und dessen Glieder sich verpflichtet hatten, keine zwiespältige Wahl irgendwie anzuerkennen oder zu unterstützen, durch die Doppel wähl. Richard von Cornwallis, Bruder Heinrichs Iii. von England, Schwager Friedrichs Ii., erwirkte seine Wahl durch Bezahlung einer gewaltigen Summe an die Kurie, bescheidenerer Summen an geistliche und weltliche Fürsten; eine kleinere Zahl wählte den ebenfalls mit den Staufen verwandten Alfons X. von Castilien. Alfons, dem es bald nur um die Kaiserkrone und Italien zu thun war, kam nie, Richard fünfmal nach Deutschland (1257/58 etwa auf lj/2 Jahre, in Aachen gekrönt; zum letzten-male 1268/69 etwa auf 1 Jahr). Die Gegenkönige überliessen 1263 die Entscheidung, wer der rechte König sei, der Kurie, die jedoch diesen „Prozess“ nie entschied. Hatten die letzten Staufen und König Wilhelm Reichsgut und Reichsrechte verschleudert, so rissen während der „kaiserlosen Zeit“ Fürsten und der niclitfürst- 42. Interregnum 1256—1273.

7. Mittelalter - S. 120

1896 - Stuttgart : Neff
120 veranlasste, I erschwörung normannischer Adeliger entdeckt und ein Aufstand niedergeworfen wurde; an den Häuptern der Verschwörung liess Heinrich grauenhafte Strafgerichte vollziehen und die schon früher nach Deutschland abgeführten Angehörigen des normännischen Königshauses und andere Geiseln zum grossen Teil blenden. Vom byzantinischen Kaiser Alexius, der seinen Bruder Isaak Angelus, den Vater von Heinrichs Schwägerin Irene, gestürzt und geblendet hatte, erzwang Heinrich, indem er ihm mit Krieg, auch zur Rückeroberung der von Robert Guiskard besetzten Gebiete, drohte, die Bezahlung eines (jährlichen) Tributs („Deutschensteuer“). Frühjahr 1195 hatte Heinrich einen Kreuzzug gelobt und seitdem in grossartigem Umfange vorbereitet; ein grosses Heer war schon nach Syrien abgefahren, das dann 1197 Beirut einnahm. Da starb Heinrich Sept. 1197 in Messina, er wurde in Palermo begraben. Seine Witwe verbannte alle Deutschen aus dem Reiche und liess sich von Papst Innocenz Iii. (1198—1216) belehnen. In Teilen Unteritaliens behaupteten sich jedoch deutsche Herren als selbständige Gebieter. Nach dem Tode Konstanzes Ende 1198 übernahm Innocenz Iii. ihrer Bestimmung gemäss die Regentschaft des Reiches und die Vormundschaft über Friedrich. Die Herrschaft des Reichs in Mittel- und Oberitalien war nach Heinrichs Tode rasch zusammengebrochen. Kapitel Xi. Die Zeit der höchsten Macht des Papsttums, der Minderung der deutschen Königsmacht, des Untergangs der Kaiserherrlichkeit. § 38. Philipp von Schwaben 1198—1208 und Otto Iv. von Braunschweig 1198—1215. Gegen Philipp von Schwaben, jüngsten Bruder Heinrichs, den die süddeutschen Fürsten in Anbetracht der Jugend Friedrichs März 1198 zum König erhoben, erkoren unter Führung des Erzbischofs Adolf von Köln (Kölns enge Handelsbeziehungen zu England) die niederrheinischen Fürsten im Juni Otto, zweiten Sohn Heinrichs des Löwen,

8. Mittelalter - S. 174

1896 - Stuttgart : Neff
— 174 — Albrecht I. (1298—1308), damals etwa 50 Jahre alt, wurde einmütig noch einmal gewählt und dann gekrönt. Ein tapferer Krieger, kluger Feldherr und gewandter Diplomat, zähen, strengen und sparsamen Wesens, verfolgte er in äusserlich wechselnder Politik das Zie 1, seine Hausmacht zu mehren und seinem Geschlecht die Erblichkeit der Königskrone zu verschaffen. Er war bestrebt, Frieden und Ordnung aufrecht zu erhalten (z. B. ahndete er eine entsetzliche Judenverfolgung im fränkischen Gebiet) und die Gegensätze zwischen Fürsten und Städten auszugleichen. Meissen und Thüringen nahm er als erledigte Lehen für sich in Anspruch: Meissen verpfändete er dem Böhmenkönig, den er schon vor seiner Krönung zum Reichshauptmann hier und im Oster- und Pleisselande ernannt hatte. Albrecht im Bunde mit Frankreich und im Kampfe g'eg’en die rheinischen Kurfürsten. Als Bonifatius Viii. sich weigerte, ihn anzuerkennen (weil er den gesalbten König Adolt getötet habe), schloss Albrecht in engem Bündnis sich an Philipp Iv. von Frankreich an. Eine Heirat zwischen seinem Sohne Rudolf, der alle österreichischen Herzogtümer bekommen und König werden sollte, und Blanka, der Schwester Philipps, der als Wittum die Landgrafschaft Eisass und das schweizerische Freiburg zugesichert wurde, fand nicht den Beifall der geistlichen Kurfürsten, mehr wegen ihrer Abneigung gegen Vererblichung und Erstarkung der Krone und aus Rücksicht auf den Papst als aus Sorge, die damals thatsächlich in französischem Besitz befindliche Freigrafschaft Burgund möchte dem Reich so ganz entfremdet werden. Als Albrecht vollends Holland, Seeland und Friesland nach dem Aussterben des Grafengeschlechtes dem Reiche und sich zusprechen Hess und selbst nach den Niederlanden ging, schlossen die geistlichen Kurfürsten (der neue Erzbischof Diether von Trier ein Bruder König Adolfs) und der Pfalzgraf einen Bund gegen „den Herzog Albrecht von Oesterreich, der nun König von Deutschland lieisst“. Albrecht grilt ernstlich auf eine schon von Rudolf erlassene, von ihm 1298 wiederholte Verordnung zurück, dass alle seit 124;) neu eingeführten Zölle oder Zollerhöhungen abgeschafft werden sollten, und gewann so die Unterstützung der Städte. Rasch warf er seine Gegner nieder (1301—1302). Wegen seines neuen Streites mit Frankreich hatte der Papst gar nicht in diesen Kampf sich eingemischt und erkannte (30. April 1303) Albrecht als den rechtmässigen, zum Kaiser zu erhebenden römischen König an, womit er thatsächlich den Anspruch einer richterlichen Entscheidung und die Forderung, dass Handlungen eines vom Papst

9. Mittelalter - S. 229

1896 - Stuttgart : Neff
— 229 lastet) aufgenommen, und das Stans er V erkommnis (November 1481) gewährleistete gegenseitigen Rechtsschutz und Rechtshilfe und gemeinsamen Besitz der zukünftigen Eroberungen. Als St. Galler, Appenzeller und Rhein-tbaler Freischaren den vom St. Galler Abt oberhalb Rorschach begonnenen Neubau eines Klosters stürmten („ Rorschacher Klostersturm11 1489), schritt die Eidgenossenschaft, vor allem Zürich, Luzern, Schwiz und Glarus, mit denen der Abt 1479 einen Schirmvertrag geschlossen hatte, ein. Den Appenzellern und St. Gallern wurde Gebietsverlust auferlegt, der St. Galler Bürgermeister Yarnbüler als Hauptanstifter verbannt und des Vermögens beraubt. Den Beitritt zum Schwäbischen Bund (s. u.) verweigerten die Eidgenossen, erneuerten ihr Bündnis mit Rottweil und schlossen mit den Herzogen von Bayern 1491 einen Neutralitätsvertrag auf 5 Jahre. § 71. Erwerbung (1er burgimdischen Gebiete durch Max. Begründung der habsburgischen Grossinacht. Ludwig Xi. besetzte nach dem Tode Karls die Bonr-gogne, später auch die Franche comte, Picardie und Artois und war bemüht, die Hand Marias für seinen Sohn Karl zu erlangen. Gegen diese Verbindung sprachen sich aber auch die Bürger der Städte aus. Maria entschied sich für den 18 Jahre alten Max. In dem Kriege mit Frankreich, den Max, vom Reiche gar wenig unterstützt, zu führen hatte, erfocht er zwar 1479 den Sieg bei Guinegate; aber nach dem Tode Marias (März 1482) entfremdeten sich ihm die niederländischen Stände immer mehr, und er musste dem von diesen Ende 1482 abgeschlossenen Frieden von Arras zustimmen, durch den Frankreich die Bourgogne und die Picardie überlassen wurden und der Dauphin später als Mitgift Margaretens, der Tochter Max’, Artois, die Freigrafschaft u. a. bekommen sollte; das Bistum Lüttich war wieder unabhängig. Die Anerkennung seiner Vormundschaft über seinen Sohn Philip]) erwirkte Max erst 1485. Gegen Kaiser Friedrich, den aufständische Adelige schwer bedrängten, hatte Matthias Corvinus schon 1477 Krieg begonnen, aber angesichts eines neuen Türkenangriffs sich zum Frieden verstanden. Ein neuer Krieg 1479—1485 endete damit, dass Matthias fast ganz Oesterreich, Kärnten und Steiermark in seine Hand bekam und in Wien residierte. Friedrich zog Mitte 1485 ins Reich. Max wurde 16. Febr. 1486 zum römischen Könige erwählt (wider den Willen des Vaters?). Anf. 1488 wurde der Schwäbische Bund gegründet, der Sigmund von Tirol (seit 1490 Max), Eberhard von Württemberg, den St. Georgsschild und die Städte umfasste, sich aber bald auch über die Grenzen Schwabens ausdehnte; bei seiner verhältnismässig festen Organisation und bedeutenden Bundesarmee war er ein wirksamer Hort des Friedens im Süden und für das Haus Oesterreich ein wertvolles Gegengewicht gegen

10. Mittelalter - S. 184

1896 - Stuttgart : Neff
— 184 — zum Reichsgesetz erhoben, die über Ludwig- verhängten kirchlichen Censuren als null und nichtig und die Geistlichen, die keinen öffentlichen Gottesdienst halten, für friedlos erklärt. Ludwig übertrug in Koblenz vor einer grossen Versammlung dem persönlich erschienenen englischen König das Reichsvikariat für die linksrheinischen Gebiete. Selbst Johann, der in Rense nicht erschienen war, schloss sich nachträglich den Beschlüssen an. Aber Ludwig war dem grossen Augenblick nicht gewachsen; er hatte die Unterhandlungen mit Frankreich und mit der Kurie nicht abgebrochen. Dem Bündnis mit England, mit dem er auf Philipp Vi. drücken wollte, gab er keine Folgen und schloss schon 1341 mit Frankreich ein Bündnis, das ihm aber die Aussöhnung mit der Kurie nicht brachte. Die Verheiratung seines Sohnes Ludwig mit Margaretemaultasch, ermöglicht durch kaiserliche Nichtigkeitserklärung von deren erster Ehe, nachdem sie ihren luxemburgischen Gemahl mit Hilfe des Adels verjagt hatte, und die Belehnung dieses Paares mit Tirol und dem im Besitze der Habsburger befindlichen Kärnten machte ihm die Luxemburger, die der Kaiser 13,39 mit Tirol belehnt hatte, und die Habsburger zu unversöhnlichen Gegnern und erschien dem Bürgerstande als eine Frivolität. Allen Fürsten erregte diese Machtvermehrung schwere Bedenken. Papst Clemens Vi. (1342—52), auch ein Vertreter der päpstlichen Allgewalt und mit den Lützelburgern befreundet, machte durch allzuhohe Forderungen eine Aussöhnung unmöglich, und die Kurfürsten, an die sich Ludwig wandte, wahrten ihre eigenen und des Reiches Rechte (1344), überliessen es aber dem Kaiser, wie er zum Frieden mit dem Papst und den ihm feindlichen Fürsten gelangen könne. Dadurch, dass er Holland, Seeland, Friesland und Hennegau als erledigte Reichslehen behandelte und seiner Frau Margarete, der Schwester des verstorbenen Grafen, zusprach (1346), beraubte er sich der Aussicht auf Englands Hilfe, da Eduard Seeland beanspruchte, und bestimmte die in ihren Erblanden bedrohten Lützelburger zum entschiedenen Angriff. Clemens Vi., der auch einen Zug Ludwigs mit dem König von Ungarn nach Italien fürchtete, verfluchte feierlich Ludwig, und nach drei Monaten wählten die drei geistlichen Kurfürsten, Böhmen und Sachs en-Avittenberg Karl von Mähren zum König, nachdem Karl dem Papste weitgehende, aber keineswegs den Forderungen Bonifatius’ Viii. entsprechende^ Zusagen gemacht hatte. Den Kampf gegen Ludwig begann Karl erst nach seiner Rückkehr von Frankreich, wo sein erblindeter Vater
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