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1. Leitfaden der allgemeinen Weltgeschichte - S. 335

1881 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 125. Politische und gesellschaftliche Zustände im Mittelalter. 335 um Konradin annehmen, allein Manfred hinterging denselben und ;og die Herrschaft an sich im Namen Konradins, wie er vorgab. Anfänglich erklärte er dein Papste, daß er sich ihm unterwerfe, nrn denselben sicher zu machen. Unvermutet überfiel er aber die päpstlichen Truppen und schlug dieselben. Statt das Interesse Konradins zu wahren, liest er sich selbst in Palermo krönen und bekriegte den Papst, so daß dieser sich nach Hilfe umsehen mustte. Da er weder ans Deutschland noch ans England Hilfe bekam, wandte er sich an Frankreich. Daß Karl von Anjou als ein solcher Wüterich sich zeigen werde, konnte Innocenz Iv. nicht ahnen. Er machte übrigens dem neuen Könige wegen seines arglistigen und grausamen Betragens nicht nur herbe Vorwürfe, sondern Klemeus Iv. verwandte sich auch dringend für Konradin und forderte den König Ludwig Ix. von Frankreich, Karls Bruder, ebenfalls dazu auf. 2. Ezzeliuo da Romano (Herr von der Burg Romano), Markgraf von Treviso, war das furchtbarste Haupt der Ghibellinen. Er wütete mit einer solchen Grausamkeit gegen die Gegner der Hohenstaufen, daß er den Beinamen „Menschenschlächter" erhielt, während er sich selbst „Geißel Gottes" nannte. Enzio „trat alles Heilige nieder, s o daß Italien mit Bl nt und Schrecken erfüllt wurde". — Friedrich, der treue Begleiter und Uuglücks-gefährte Konradins, war der ©ohn des Markgrafen Hermann von Baden und der Gertrnde von Österreich, so daß er bald Friedrich von Baden, bald Friedrich von Österreich genannt wird. Mit beiden wurden noch zwölf adelige Deutsche hingerichtet, und Karl von Anjon weidete sich von dem Fenster einer benachbarten Burg aus au dem Schauspiel. Der Gerichtshof, vor den Konradin und seine Gefährten gestellt wurde«, sprach übrigens die Angeklagten mit allen Stimmen bis auf eine frei. Kart verwarf aber diesen Richterspruch und ließ durch deu einen Richter Robert vou Bari den Gefangenen das Todesurteil verkünden und vollstrecken. 3. Die Sizilianer hatten sich gegen die Franzosen verschworen und Peter von Aragonien hatte unter dem Vorwande, gegen die Sarazenen zu ziehen, Schiffe und Mannschaft ausgerüstet. Am zweiten Ostertage (30. März 1282), während das Volk von Palermo im Freien vor den Thoren lustwandelte und auf das Vesperlänten wartete, erlaubte sich ein Franzose, Drouct, gegen eine ehrbare Frau ein ungeziemendes Benehmen. Der Mann sprang herbei und stach bett Franzosen nieder. Damit war das Signal zur allgemeinen Ermordung der Franzosen aus der ganzen Insel gegeben. In Catania kamen 8000, in Messina 3000 Franzosen mit dem Vizekönig um das Leben. Man schonte selbst die Frauen nicht, welche französische Männer geehclicht hatten. 8 125. politische und gesellschaftliche Zustände im Mittetalter. Lehenswesen. Rittertum. Städte. 346) Die Grundlage der mittelalterlichen Staatseinrichtnngen bildete das Lehenswesen, welches sich aus der Zeit herschreibt, in der die karolingischen Könige römische Provinzen und andere

2. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 149

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
149 Friedrich l, der Rothbart. sein Sohn Heinrich war ihm zwei Jahre vorangegangen, der andere, Friedrich, noch minderjährig. Dreizehntes Kapitel. Friedrich I-, der Rothbart (1152 — 1190). Die Fürsten hatten nach Konrads Tode nur die Wahl zwischen Heinrich dem Löwen und dem Hohenstaufen Friedrich; sie entschieden sich für den letztern, weil von ihm eine Versöhnung mit dem Welfen zu hoffen war, denn er war mütterlicherseits selbst Welfe und dazu Jugend- freund Heinrichs des Löwen. Wirklich gab er auf einem Reichstage diesem das Herzogthum Sachsen zurück und sprach ihm ebenso Bayern wieder zu. Zur Entschädigung für den Babenberger Heinrich, der um Bayern mit den Welfen lange Krieg geführt hatte, wurde die Markgrafschaft Oester- reich zu einem auch in weiblicher Linie erblichen, den Kur- oder Erz- fürstenthümern gleichgestellten Herzogthum erhoben (1156), dem fast gänzliche Freiheit von allen Leistungen gegen König und Reich bewilligt wurde, weil es als Vorwache Deutschlands und von nicht deutschen Völkern fast ganz umgeben genug zu leisten hatte. Friedrichs Streben war dahin gerichtet, dem Kaiserthume die Macht wieder zu verjüngen, welche Karl der Große und Otto der Große geübt hatten. Wie seine Vorbilder wollte er die kaiserliche Oberherrlichkeit über die Kirche wieder Herstellen, obwohl er weder wie Karl eine be- drängte Kirche zu retten, noch wie Otto ihre gestörte Ordnung wieder herzustellen hatte; dieses Streben mußte ihn zum Bruche mit dem Papste führen und dadurch wurden dem Kaiser die besten Kräfte entfremdet, er selbst geradezu an die Gewalt verwiesen. Er wollte Italien erobern, weil die Weltherrschaft mit dem Namen Rom verbunden schien und die reichen italienischen Städte die ergibigsten Steuern der damaligen Zeit abgeworfen hätten, darum sagte er klagenden Lombarden und Siciliern Hilfe zu, den einen gegen Mailand, den andern gegen ihren König. Wie schwer Italien zu behaupten sei, hatten alle Nachfolger Karls des Großen und namentlich die deutschen Könige erfahren. Friedrich wollte erobern, aber welche Macht stand ihm zu Gebote? Seine schwäbisch-fränkische Hausmacht, die Lehensmannen, welche durch ihre Lehen seinem Hause verpflichtet waren. Diese Macht-war eine starke, konnte aber nicht anhaltend zu auswärtigen Kriegen gebraucht werden, weil die Lehensleute durch mehrjährigen Kriegsdienst verarmen mußten,

3. Geschichte des Mittelalters - S. 126

1866 - Freiburg im Breisgau : Herder
126 Das heilige römische Reich deutscher Nation. der Beweis, daß die deutsche Nation die erste in der Christenheit sei. Die Beschütznng des hl. Stuhles, die Verteidigung der Kirche gegen innere und auswärtige Feinde war allerdings eine ebenso schöne als hohe Pflicht, aber weil mit ihr zugleich die Oberherrlichkeit über Italien verbunden war, so führte dies zu unaufhörlichen Kämpfen mit den ita- lienischen Städten und Fürsten und mit dem Papste selbst, wenn der Kaiser seine sehr beschränkte Gewalt ausdehnen wollte. Papstthum und Kaiserthum. Die Idee einer ros pulilioa ellristinnu, eines allgemeinen christ- lichen Staatenbundes unter der Oberleitung des Papstes, gehörte ur- sprünglich der Hierarchie an und wurzelte in den christlichen Völkern um so tiefer ein, als die weltlichen Gewalthaber nur zu gerne die Schranken des göttlichen und menschlichen Rechtes durchbrachen und da- durch au die Nothweudigkeit eines höhern Richters mahnten. Das geist- liche Oberhaupt der Christenheit erschien durch seine Unabhängigkeit von dynastischen sowie nationalen Interessen und Leidenschaften, durch die heiligen Pflichten, die ihm seine hohe Würde auferlegten, eigentlich zum Vermittler und Versöhner zwischen feindlichen Fürsten oder Völ- kern , zum gemeinschaftlichen Friedensrichter und Hüter des Völker- rechtes berufen, und kein Mensch bestritt damals auch nur von ferne die Berechtigung des Nachfolgers des Apostels Petrus, für die unter- drückte Unschuld einzuschreiten und zu dem gekrönten Frevler zu sprechen wie Nathan zu David, wie Johannes der Täufer zu Herodes. Die natürliche Folge dieser Stellung war, daß ein ächter Papst, der nicht gewaltsam B. durch Faktionen in Rom und Italien) in seiner Thätigkeit gehemmt wurde, um so energischer eingriff, je mehr durch Despotismus oder Anarchie die gesetzliche Ordnung der christlichen Staaten gebrochen war, und darum wurde der Papst gerade in solchen Zeiten zu dem Mittelpunkte, d^ durch seine Macht es verhinderte, daß die christliche Weltordnung nicht in Trümmer auseinander fiel. Ein solches Einschreiten des Papstes war ein Verdienst um die Christenheit, was die Völker dankbar anerkannten, und darum wuchs die Macht oder das Ansehen des Papstes gegenüber der kaiserlichen bei jedem derartigen Ereignisse. Gerade als die Karolinger das Werk ihres großen Ahnen zer- störten , vollendete oder befestigte vielmehr Papst Nikolaus I. die hier- archische Ordnung im Abendlande und erwirkte für das oberste Richter- amt des Papstes die allgemeine Anerkennung. Auf der einen Seite leitete er die Bekehrung der Bulgaren mit apostolischer Weisheit, auf der andern setzte er gegen den anfänglichen Widerspruch des Erzbischofs Hinkmar von Rheims die Anerkennung des päpstlichen oberhirtlichen

4. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 441

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
Rußland. 441 der Menschenverlust wurde um so mehr empfunden, als die Bevölkerung des Reichs ohnehin eine dünne ist, und die finanziellen Kräfte waren so abgespannt, daß sie allein schon den Frieden als das einzige Heilmittel rathsam machten. Unter Alerander ruhten daher von 1815 bis 1825 die russischen Waffen und die seit Peter I. traditionelle russische Politik zeigte sich während dieses Decenniums nur dadurch, daß 1824 die Nord- westküste von Amerika zum großen Aergeruisse der Briten und Nord- amerikaner förmlich in Besitz genommen wurde; wie das Augenmerk der russischen Herrscher unverrückt gegen Centralasien schaut, bewies die Ge- schicklichkeit, mit der im gleichen Jahre 7 kirgisische und kalmückische Hor- den sich dem chinesischen Reiche entziehen und zu russischen Schützlingen machen ließen. Für den Ackerbau sorgte der Kaiser, insoweit dies über- haupt ein Fürst thun kann, in dessen Lande die Mehrzahl der Bauern Leibeigene sind. Den Ausfuhrhandel mit den Erzeugnissen des Acker- baues, der Viehzucht, der Jagd, des Fischfangs, des Bergbaues (Hanf, Lein, Talg, Häute, Pelzwerk, Hausenblase, Kaviar, Holz, Theer, Kupfer), beförderte er durch weise Gesetze; die Industrie, die den Bedürfnissen Rußlands bei weitem nicht genügte, versuchte er bereits durch die un- mittelbare Betheiligung des Staats zu heben, indem er z. B. Wollen- tuchfabriken auf Regierungskosten anlegte. Erst 1823 jedoch wurde durch den Finanzminister Kankrin (einen Deutschen aus Hanau) das System der russischen Handelspolitik in seinen Grundzügen aufgestellt, das jetzt vollendet dasteht: Ausschließung jedes fremden Fabrikats, dessen Erzeu- gung in Rußland nur irgendwie möglich ist; Herstellung einer einheimi- schen Industrie nicht allein durch diese Sperre gegen das Ausland, son- dern nöthigenfalls dadurch, daß aus den Leibeigenen Arbeiter für die Fabriken wie Rekruten ausgehoben, gedrillt und eingetheilt werden; Ver- schließung des alten Handelswegs nach Centralasien über Kolchis und das kaspische Meer für alle nichtrussischen Maaren. Dadurch strebte Ruß- land sein ungeheueres Gebiet der Abhängigkeit von fremder Industrie zu entziehen, wie es auch andererseits als eine eigene Welt dastehen und dem, was man in dem andern Europa den Zeitgeist zu nennen pflegt, keine Opfergaben oder Tribute darbringen wollte. Anfangs gehörte Ale- rander selbst der liberalen Richtung an (das beweisen die finnländische und polnische Verfassung, die Manifeste im Kriege von 1812—15 re.), er entzog ihr jedoch bald seine Gunst. Er gründete allerdings 5 Uni- versitäten, 50 Gymnasien, 100 Kreis- und mehrere tausend Volksschulen, aber er ließ den öffentlichen Unterricht streng überwachen und führte eine scharfe Censur ein, Maßregeln, die unter seinem Nachfolger bis zur äußersten Konsequenz ausgebildet wurden, so daß der Umfang des Wis- sens jedem Russen der unteren Stände genau zugemessen ist. Religiö- sen Bewegungen und Differenzen wurde er schon 1816 sehr abhold; in

5. Die Neuzeit - S. 35

1884 - Mainz : Kirchheim
Deutschland. Ursachen der Kirchenspaltung. 35 Ii. Deutschland unter Kaiser Karl Y. (1519—1556). 1. Die Ursachen der Kirchenspaltung. Die nächste Veranlassung zur Kirchenspaltung in Deutschland war der Jubelablaß, welchen 1514 Papst Leo X. zur Vollendung der von Julius Ii. im Jahre 1506 begonnenen Peterskirche in Rom ausschrieb. Mit der Verkündigung desselben in Deutschland war Erzbischof Albrecht von Mainz beauftragt. Während der Ablaß in den übrigen Ländern der Christenheit ohne jeden Widerspruch gepredigt wurde, erhob sich in Deutschland eine Opposition gegen denselben, welche keineswegs in etwaigen Über* treibnngen oder unwürdigen Anpreisungen des Ablasses von Seiten der vielverleumdeten Dominikaner, insbesondere des gelehrten Johannes Tetzel, ihren Grund hatte, sondern aus einer ganz anderen Quelle entsprungen war. Dieser Widerspruch gegen den Ablaß wird oft als Hauptursache der Kirchenspaltung angegeben, allein mit Unrecht. Die eigentlichen Ursachen der Kirchentrennnng lagen in den staatlichen und gesellschaftlichen Zuständen jener Zeit. Kirche und Staat krankten an Mißbräuchen, die sich nach und nach eingeschlichen hatten und wie ein Krebsschaden das Übel immer schlimmer machten. Doch nicht allein die kirchlichen Übelstände drückten den Anstiftern und Förderern des Abfalls die Waffen gegen die Kirche in die Hand, sondern die gleichen, in ihnen selbst ans die Spitze getriebenen sündhaften Neigungen, in denen die Mißbräuche innerhalb der Kirche ihren Grund hatten. Wer daher reformieren d. h. verbessern wollte, hätte vor allen Dingen bei sich selbst anfangen Müssen, dann wäre eine Reformation der Kirche von selbst erfolgt. — Was zunächst die damaligen staatlichen Verhältnisse anbelangt, so leisteten diese dem Ausbruch des Kampfes großen Vorschub, indem der Kaiser Maximilian nicht so viel Macht besaß, um den Aufstünden, welche von Seiten des über die Einrichtung des Landfriedens erbitterten verarmten und verkommenen Adels, fowie von dem in drückenden Verhältnissen lebenden und deswegen unzufriedenen Volkes drohten, mit Erfolg vorzubeugen. Sein Enkel und Nachfolger-Karl Y. besaß zwar diese Macht, aber dieselbe wurde teils durch die große Ausdehnung seiner Staaten, teils durch seine Kriege mit den Türken und mit seinem Nebenbuhler, dem Könige Franz I. von Frankreich so sehr in Anspruch genommen, daß er sie nicht zur Bändigung der brausenden Gährnngsstoffe zusammenfassen sonnte. Noch schlimmer stand es in den verschiedenen Verhältnissen

6. Viertehalb Jahrhunderte - S. 664

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
664 Spanien, Deutschland und Italien zur Zeit des Königs Philipp Ii. das einige Jahrzehnte später, im Jahre 1631, dem Herzogthume Urbino, der letzten der großen Lehenherrschaften im Kirchenstaate, fiel. Unruhiger schien für Italien die Zeit Pauls V. werden zu wollen, der mit Vene- dig wegen mehrfacher Eingriffe des Staates in kirchliche Angelegenheiten in heftigen Streit gerieth. Der Geist des Despotismus, welcher der Republik eigen war, zeigte sich ganz vorzüglich auch in einem Bestreben, die kirchliche Thätigkeit möglichst zu hemmen, damit nicht im Staate eine Gewalt wirksam sei, welche nicht von dem Staate als solchem ausgehe. Man wollte, damit nicht eine geistige Macht der Herrschaft staatlicher Willkühr Schranken zu ziehen vermöge, die Geistlichkeit lieber in knech- tischer Unterwürfigkeit der Fähigkeit zu Ausübung ihres Berufes ent- kleidet sehen, als sie in- einem Leben für ihren Beruf zum Gegenstände der Achtung werden lassen. Eine Kränkung kirchlicher Gerechtsame führte den Papst, da jede Beschwerde fruchtlos geblieben war, zu An- wendung kirchlicher Strafen, deren Verkündigung jedoch in Venedig ver- hindert wurde. Es fehlte nicht an einer schriftstellerischen Vertheidigung für Venedigs Verfahren, da Sarpi, der Theologe der Republik genannt, mit eben so viel Trotz gegen die Kirchengewalt als Unterwürfigkeit gegen die Staatsgewalt, der Vertheidigung der zur Rechtfertigung jenes Verfahrens erdachten Grundsätze seine Feder lieh. Der Papst war nahe daran, die Wahrung seines geistlichen Rechtes durch das nicht ent- sprechende Mittel eines Krieges zu versuchen, als Heinrich Iv. durch seine Vermittlung eine Aussöhnung zu Stande brachte. Der Staat nahm die gegen den Papst oder vielmehr gegen die Kirche ergriffenen Maßregeln zurück, hob auch die im Laufe des Streites verfügte Aus- weisung der Ordensgeistlichen auf und ließ nur gegen die Jesuiten, die immer einer über die Grenzen ihres Berufes hinausgehenden Staats- gewalt vorzüglicher Gegenstand der Besorgniß und des Zornes sein mußten, das Verbot des Aufenthaltes im Staate noch Jahrzehnte be- stehen. Der Streit hatte dadurch, daß er auf beiden Seiten zu lebhafter Erörterung über die Grenzen der geistlichen und weltlichen Gewalt An- laß gegeben, eine über den Bereich der Republik hinausgreifende Be- deutung gewonnen, wie er denn der Vorläufer einer Menge anderer Streitigkeiten geworden ist, denen eine Uebertragung unkirchlicher An- schauungen auf die Verhältnisse der Kirche als letzte Ursache zu Grunde liegt.

7. Viertehalb Jahrhunderte - S. 828

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
828 Die Zeit der falschen Aufklärung und der gewaltthätlgen Staatskunst. Staatsgebietes gleichmäßig verwirklichte. Wohl wurde manche auf altem Herkommen beruhende Einrichtung, die der Einheit des Staates im Wege stand, zum Nutzen des Ganzen beseitigt, aber noch öfter die freie Regung des in kleinen Kreisen waltenden Lebens erstickt. Auch die Einförmigkeit wurde nicht bloß, wo sie ein erforderliches Mittel war, sie wurde, als ob sie selbst ein Ziel der Staatsweisheit sei, allenthalben gesucht. Dadurch wurde der Staat mehr und mehr einer kunstreichen Maschine ähnlich, und die Thätigkeit des Verwaltens vervielfältigte sich immer mehr, weil man möglichst Vieles unter Regeln zu bringen suchte. Man glaubte Vieles, was, ohne mit dem Willen der Staatslenker in Widerspruch zu stehen, doch Selbstständigkeit verrietst, schon darum in Schranken weisen, in Formen zwängen zu müssen, weil man von jeder Uebung der Selbstständigkeit eine Schmälerung der Gefügigkeit besorgte. Indem so die Negierenden und die Negierten in das mechanische Ver- stältniß zweier gegen einander wirkenden Kräfte oder Gewichte kamen, bereitete sich eine große Gefastr vor für eine Zeit, wo die Regierten, die doch die Quelle der Stärke für den Staat und für die Negierenden ausmachten, sich den Einwirkungen mechanischer Gewalt gegenüber zu Aus- übung mechanischer Gewalt aufgefordert füstlten. Auch stier war es zu- meist die Kirche, deren Thätigkeit der gebührenden Freiheit beraubt wurde. Die Unabänderlichkeit ihrer Gesetze, die Ausdehnung des Kreises, für welchen dieselben Geltung in Anspruch zu nehmen staben, machte sie zu einer gefürchteten Macht, weil sie sich ein Gebiet, in welches keine Ne- gierungskunst sich hineinerstrecken solle, vorzubestalten schien. Zudem man aber durch sie die erstrebte Einförmigkeit gefährdet glaubte, von ihr auch eine Durchbrechung des über den Staat gezogenen Netzwerkes der Vor- schriften und Regeln besorgte, gab man sich Mühe, sie nicht bloß an Uebergriffen auf staatliches Gebiet zu hindern, sondern auch innerhalb ihres Bereiches die Negierungskunst zu versuchen und dadurch ihr die Kraft zu benehmen, durch welche sie im Namen ewiger Gesetze sich gegen willkührliche Regeln hätte sträuben können. Auch hier war Frankreich den Staaten vorangegangen, da es in langer Reihe von Versuchen die Kirche seines Landes unter dem Vorgeben, sie frei zu machen, mit Fesseln belastet hatte. 3. War die Richtung, welche die Staatskunst in inneren und äuße- ren Angelegenheiten genommen, eine der Kirche ungünstige, zum Theile sogar feindliche, so entsprach ihr eine im Laufe der Zeit entwickelte Denkweise, die mit ihr in Wechselwirkung stand. Der Fortschritt der Wissenschaften, vorzugsweise der rechnenden und messenden, sowie die Herrschaft, welche vermittelst derselben der Mensch über die Natur ge- wonnen hatte, steigerte die Meinung von der dem einzelnen Menschen Persönlich eigenen Fähigkeit der Erkenntniß so sehr, daß von Vielen die

8. Viertehalb Jahrhunderte - S. 882

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
882 Die Zeit der falschen Aufklärung und der gewaltthätigen Staatskunst. der Selbstständigkeit der Kirche innerhalb der Grenzen des Gebietes konnte es nur auf Beseitigung einer als Hinderniß neuer Pläne oder als Beeinträchtigung fürstlichen Ansehens gefürchteten Einwirkung des römischen Stuhles abgesehen sein. Daß eine solche Selbstständigkeit nur Unterwerfung der Kirche unter die weltliche Gewalt bedeutet, war kein Geheimniß, aber eben eine solche Unterwerfung war für die damalige Regierungskunst ein Hauptziel und fand oft Empfehlung von Seiten solcher Mitglieder des Klerus, die unter so veränderten Verhältnissen eine Befriedigung weltlicher Wünsche oder Schutz gegen Ahndung un- kirchlichen Verhaltens zu erwarten hatten. Daß alle Theile der Kirche nur in Verbindung mit ihrem Mittelpunkte ihre Lebenskraft zu bewahren vermögen, war in den Augen der absichtlich ans Zerstörung der Kirche ausgehenden Staatsmänner ein Beweggrund mehr für das Bemühen, die Kirche des Landes zu vereinzeln. Diejenigen aber, welche auf die Bahn der neuen Staatsweisheit ohne eine der Kirche feindliche Absicht geleitet wurden, befanden sich wenigstens in dem Irrthum, daß man die Verfassung der Kirche antasten könne, ohne ihre Lehre zu gefährden. Sie wurden unversehens in dem Eifer, die ausschließliche und unbedingte Regierungsgewalt durch Zerstörung der kirchlichen Verfassung zu sichern, auch Feinde der kirchlichen Lehre. Denn sie erstreckten ihre Angriffe bis zu den Theilen der Lehre, um derentwillen die Verfassung auf den angegriffenen Punkten vertheidigt wurde, zogen, um den Widerstand der Geistlichen und der Laien zu vermindern, die Besetzung der geistlichen Stetten an sich, um sie den Fügsamern, die auch in der Lehre die minder Strengen waren, zu verleihen, und bemächtigten sich, damit für kom- mende Geschlechter der Widerstand ganz verschwinde, der Beaufsichti- gung und Leitung der zur Erziehung des Klerus bestimmten Anstalten. Auf solchen Wegen bewirkte der Großherzog Leopold eine für die Kirche in seinem Staate verderbliche Neuerung, wobei er von dem jansenistisch gesinnten Bischof Ricci von Pistoja theils getrieben, theils unterstützt wurde. Nicht allein, daß die gallikanischen Sätze im Jahre 1786 ein sogenanntes Concil zu Pistoja förmlich annahm, es ging noch weit über das Maß gallikanischer Freiheiten hinaus, und da seine Ansichten die Richtschnur der Regierung wurden, kam es zu völligem Bruche mit Clemens' Xiv. Nachfolger Pius Vi. 31. Als Joseph nach dem Tode seiner Mutter zu der Krone des Kaiserthums die Kronen des habsburgischen Hauses erhielt, war auch in Deutschland Vieles für eine Thätigkeit, durch welche er sich seinem jüngeren Bruder als Vertreter der Aufklärung gleichstellte, vorbereitet. Nicht allein, daß die geistige Strömung, die aus Frankreich nach Deutsch- land mächtig ging, die dortigen Anschauungen über das Verhältniß von Kirche und Staat, ja die aus der Schule der Aufklärung stammende

9. Viertehalb Jahrhunderte - S. 619

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die Kirchentrennung in England, im Norden und in Polen. 619 solchen Neigung hervortraten, gegen dieselben sofort jene Wachsamkeit, welche gegen Inden und Mauren geübt worden war. Italien konnte sich bei dem vielfacheren Verkehr mit Deutschland nicht gegen die neue Lehre verschließen, und die Schaaren deutscher Kriegsleute höheren und niederen Standes mußten das Land mit Kunde von den neuen Bestre- bungen erfüllen. Doch ein Zerwürfniß mit den Ordnungen der Kirche führte hier nicht zu Ausbildung neuer Lehre und neuen Kirchenthums, sondern riß diejenigen, bei denen es eintrat, auf die Bahn des Unglau- bens und des unkirchlichen Lebens, auf welcher sich ein Bedürfniß nach verändertem Glauben und verändertem Kirchenthum ebensowenig ent- wickelte, als es einst in den Kreisen der gibellinischen oder der antiken Bildung geschehen war. Im Osten Europas blieb Rußland, wie es von der abendländischen Kirche getrennt war, auch der in ihr ausge- brochenen Bewegung fremd. In Polen drang dieselbe, wie in Ungarn, vermöge der Nachbarschaft und des von der deutschen Bildung auf jene Länder ausgeübten Einflusses frühzeitig ein, brachte es aber in Polen noch weniger als in Ungarn zu einer Umgestaltung des Staatswesens. Dagegen fand der Protestantismus in England, sowie in den Staaten des Nordens, in Schottland, Dänemark, Norwegen, Schweden und Lifland vermöge der dort obwaltenden staatlichen Verhältnisse einen Boden, wo er nicht bloß Wurzel faßte, sondern durch Verdrängung der katholischen Religion schon zur Herrschaft gelangt war, als er in Deutschland noch um sein Bestehen kämpfte« 2. In England ging die kirchliche Umwälzung von König Hein- rich Viii. aus, und sein Beginnen wurzelte in der Leidenschaft. Eine Hinneigung zu Luthers Lehre hatte er nicht, da er gegen denselben nicht lange nach dem Anfänge des Streites die kirchliche Lehre vertheidigte, wofür ihm Papst Leo den Titel eines Vertheidigers des Glaubens bei- legte. Das Verlangen nach Trennung einer eingegangenen Ehe, das schon früher oft dem päpstlichen Stuhle Veranlassung zum Widerstande gegen fürstliche Willkühr gegeben, versetzte den König von England bei dem Schutze, den gegen ihn das Recht zu Rom fand, in eine Verlegenheit, in welcher der schon geläuflg gewordene Gedanke einer Lossagung von der kirchlichen Hoheit des Papstes einen Ausweg zeigte. Der Wunsch nach einer neuen Verbindung bewog ihn, Zweifel gegen die Rechtmäßig- keit seiner Ehe mit Katharina zu äußern, die er als die Wittwe eines älteren Bruders nur mit besonderer Erlaubniß des Papstes Julius Ii. hatte heirathen können. Seine diesfälligen Vorstellungen langten in Rom zu der Zeit an, als Clemens Vii. nach der Eroberung Roms an seiner Versöhnung mit dem Kaiser arbeitete und, da er diesen durch einen seine Tante kränkenden Ausspruch zu verletzen ganz besonders scheuen mußte, sich um so mehr zur Vorsicht aufgefordert sah. Da es auf

10. Viertehalb Jahrhunderte - S. 1019

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die Zeit des noch lebenden Geschlechtes. 1019 mit den Waffen äußerlich begonnen worden war, innerlich fortzusetzen. Es zeigte sich jetzt der große Verlust, den die Kirche in Deutschland durch die Auflösung des Reiches erlitten hatte. Hinsichtlich der neu zu gründenden Ordnung war sie jetzt von dem Willen der Fürsten ab- hängig. Da die Mehrzahl derselben dem protestantischen Bekenntnisse an- gehörte, waren es meist auch protestantische Diener, denen die Arbeiten für Feststellung der kirchlichen Verhältnisse übergeben wurden, und auf dem eigenen religiösen Standpunkte konnten diese nur einer den Lebens- bedingungen der Kirche höchst ungünstigen Ansicht von dem Verhältnisse der landesherrlichen Gewalt zu der Kirche folgen. Am fühlbarsten wurden die hieraus sich ergebenden Uebelstände bei den Verhandlungen, welche die Kirchenordnung für den katholischen Theil des südwestlichen Deutschlands feststellen sollten, und bei den Bestimmungen, welche nach der im Jahre 1827 erfolgten Einrichtung der oberrheinischen Kirchenprovinz mit dem Erzbisthum Freiburg und den Bisthümern Rottenburg, Mainz, Fulda und Limburg im Jahre 1830 von den betheiligten Negierungen Badens, Würtembergs, Hessen-Darmstadts, Hessen-Cassels und Nafsau's hinsichtlich ihres oberhoheitlichen Schutz- und Aufsichtsrechtes beliebt wurden. Hatten schon die Päpste Pius Vh. und Leo Xu. (1823—1829) die Hindernisse, auf welche die vorgängigen Verhandlungen stießen, zu beklagen gehabt, so machte jetzt Leo's Nachfolger Pius Vih. den Bi- schöfen , die schon vor Erlaß jener staatlichen Anordnungen eingesetzt waren, den Vorwurf, daß sie sich nicht gegen dieselben, äußersten Falles selbst mit der Erklärung, man müsse Gott mehr als den Menschen ge- horchen, erhoben hätten. 7. Zur Zeit, als in den romanischen Ländern Empörung gegen die rechtmäßigen Herrscher die Aufmerksamkeit des heiligen Bundes auf sich zog, wurde die Erwartung von ganz Europa durch die Erhebung gespannt, mittelst deren die Griechen das schwer auf ihnen lastende Joch der Türken, ihrer barbarischen Beherrscher, abzuwerfen suchten. Der Eifer, mit welchem das westliche Europa die Ketten Napoleons gebro- chen, hatte auch unter den Griechen das Verlangen nach Freiheit geweckt, und die Stiftung der ihnen benachbarten jonischen Republik hatte das Bild des von ihnen ersehnten Zustandes bestimmter ausmalen helfen. Noch hatten die Griechen unter der türkischen Herrschaft ihre nationale Eigen- thümlichkeit nicht eingebüßt, und eine große Handelsthätigkeit nährte bei ihnen einen gewissen Wohlstand. Wenn daher gesellschaftliche Verbin- dungen, Hetärieen genannt, Gedanken an gewaltsame Befreiung nährten, so fand sich dafür auch in weiteren Kreisen Empfänglichkeit. Der große Einfluß, den Kaiser Alexander an der Spitze des heiligen Bundes be- thätigte, schien eine Bürgschaft russischer Hülfe, da man erwarten mußte, Rußland, der seit lange im Vordringen begriffene Feind der Türken,
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