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1. Alte Geschichte - S. 147

1869 - Mainz : Kunze
147 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Bollbürgergenieinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die ini Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. b) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Soeii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Verträgen. Zweite Abteilung. Das Zeitalter der außer italischen Kriege und Erobe- rungen 264—133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom inrd Carthago. (264—201.) 1. Der erste pmüsche Krieg (264—241). Carthago's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten imb reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschten die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine ans den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syraknsaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

2. Alte Geschichte - S. 5

1872 - Mainz : Kunze
I. 9zrwte, fiage, ©rietfienlanb Qe\ld<;} Graecia) der ffibltcfjfte Xfyil der ilfyrifcfjen ober £>ämo3= (23alfan=) ^palbtnfel, der oftlidfjften unter den bret jüb= europdifcfjen ^mlbinfeln, oom 40. bi3 36. ©rab nörbltcfjer Ssreite fidfj erftrecfenb. 'Sdte ©eftalt be§ Sanbeg ein mit der ©pi^e fübltch gefe^rteg gteidjfeitige§ Sdreied „Sdie g an § e ipatbtnfel ^at ihre (150 geographifc§e teilen) breite Bap in der Spämostette, rcelc^e Tüie eine ©dfjeibetdanb alleä füblidje ßanb t>om korben, den Sdonau= länbern abfdjtiefjt, nach ©üben, auf die ©ee ^inraeift. Mgemeiner (S^arafter des> fianbes: 1) Stuflöfung in ^albinfeln, Unfein, Satzungen, ungen)0^n= li<$e Ä'üftenentraicfelmtg mit gahtlofen ^afenbuditen, je mehr nach ©üben, befto reifer und mannigfaltiger, Sßeloporates auf 3 □ 1 Pleite itüfte. 2) Leitung des> Sauber in eine Menge Keiner (Santone burdej die gasreichen ©ebirg^üge. Sdie Sb eftfeite geographifch geringer au^geftattet, für die ■©efctjidote bafjer ohne p^ere Bebeutung: mit 2htgnaf)me jmeier Sbud^ten und be3 Jl'orintf)ifd)en ©oifs> burcfj Mippenfüften ober Sagunen entfteltt, einförmig, flach, ^afenlo^, ungefunb. Sdie Oft? feite, nach dem 2legäifc£)en Meer und Ssorberafien Ijingemjrt, die beoorgugte: regelmäßige ©ebirg§glieberung -Spanb in £>anb mit der reicfjen Äüftenbtlbung, anbaufähige §luf$thäler, ©benen, jur ©täbte? grünbung und ©eefahrt gefcfjaffen. 2tüe griedfjifd()en ^auptftaaten liegen auf biefer ©eite, dem ©djauplafc'ber ©efchicfjte; Berührungen mit den roeftafiatifd^en Äüftentänbern, der anberen ©eite des> Stegäijcfjen Meere§. Sdie ^nfeln biefes> Meeres ftnb nur §ortfe£ungen der orientatifd^en ©ebirgggüge, die 33rücfe non und nach 3sorberafien; — ^gftaben, ©poraben. Äreta fd^ließt ba3 bunte ^ttfelmeer nrie ein Duerrieget nach ©üben ab.

3. Alte Geschichte - S. 167

1872 - Mainz : Kunze
167 Boren 106, fämpft in dem 33unbe3genoffenfriege und gegen die 2jlarianer, oerbirgt sich, fo lange biefe fiegreid^ ftnb. ^adfj ©utta1§ 9ftücffefjr roirb er beffen eifrigfter $orfämpfer. ^ompejug ohne fefte politifd&e ©efinnung, den 3ser§dttniffen bienenb, nicht Berufen in einer Beroegten 3eit erfte ©teile eingunehmen. ©ein auf un= erhörtem ©lüde fu|enbe§ ©elbftßerouftfein und fein ©£)rgeij größer als feine ^raft. 3lemilitt§ £epibu3, der Vater der £riumt)ir, fudfjt naäj ©ulla’S %ob beffen 35erfaffung§reform umjufto^en, fammelt ein £eev in ©trurien, roirb aber von ^ßompejuä, der an der ©pi^e der ©e= natäpartei ftanb, gefcf)lagen. ©ertoriug, ein iwann oon ebler ©efinnung, foroie großer Äriegstücljtigfeit, ftammte au3 dem ©abinifc^en, Bitbet fid^ in 9ftom al3 ©achroalter au§, fämpft mit 2)iariu3, beffen Vertrauen er ge= roinnt, gegen die (Simbern und Teutonen und nimmt 33)eil am 23unbe3genoffenfrieg. ^adfjbem ©ulla Italien erobert, Begibt er fidj nach ©panien, um bort die marianifd^e ©ad§e aufrecht gu erhalten und ein neueä Otorn §u gritnben und uon ba au§ Italien 3u &e= herrfcljen. @r rt)irb oon ©ulla geästet und t>on einem fullanifcljen §eere aus» ©panien öertrieben. üftachbem er ftc(j eine ,3eit ^ans *n Mauretanien aufgehalten und unftät auf dem Meere umijergefc^raeift roar, fe^rt er 81 auf die (Sinlabung der Sufitaner, ’ruetd^e fid^ der romifd^en §errfdf)aft nicht unterroerfen roollten, mit einem Weinen §eere nach ©panien jurücf, geroinnt immer mehr Voben, führt einen ©uerillafrieg und Behauptet sich gegen O. ülftetellus 5piu3 (feit dem ,3cthre 80) und gegen ^ßontpejuä, der 77 mit einem Beträchtlichen §eere nadf) ©panien fommt, Big er in $olge einer gegen ihn ge= richteten Verfcljroörung 72 t)on feinem eigenen ßegaten, bent neibi= fd^en ^ßerperna Bei einem ©elage ermorbet roirb; ^erperna, der nun den ©Berbefehl überna^m, oon ^ßompejuä gefangen und Ringes richtet (72). 2. $er Äricg gegen ©Jiartatiig (73—71). £)ag> ©ffanenroefen nahm immer größere £)imenftonen an. $)ie ©flauen §ur Verrichtung aller puälichen und $elbarbeiten cerroenbet; tljeilroeife auch in förmlichen ©dfjuten al§ ©labiatoren eingeiibt, um ihre Blutigen fünfte uor dem f<hautuftigen ^ublifum ju geigen. 3>n einer ©labiatorenfchule gußapua ftiftete der ©flaue ©p ar= tacuä, ein ^hrac^err ^ne Verfchroörung unter feinen ©enoffen; fte entfprangen, riefen alle ©flauen Italiens §ur Freiheit auf, die

4. Alte Geschichte - S. 139

1870 - Mainz : Kunze
139 1) In Vollbürgergemeinden. Die Vollbürgergemeinden ziem- lich zusammenhängend zwischen Formiü in Latium und dem süd- lichen Etrurien und zwischen Meer und Apennin; die übrigen Vollbürgergemeinden zerstreut. 2) In Gemeinden, die im Verhältniß der Unterthänigkeit standen. Die letzten zerfielen wieder in drei Klassen: a.) die Gemeinden latinischen Rechtes, die nur privatrechtlich (in Handel und Verkehr, Erbschaftsangelegenheiten re.) den Ge- meinden der Vollbürger gleichgestellt waren und ihre eigene Ver- waltung durch Diktatoren oder sogenannte Aedilen hatten. Die Inhaber von Gemeindeämtern waren römische Vollbürger. d) Die Gemeinden ohne eigene Verwaltung, denen ein von Rom bestellter Präfekt Recht sprach. e) Die Socii oder die Gemeinden nicht latinischen Rechts, die bald mehr bald weniger politische Rechte ausübten, nach be- sonderen mit Rom abgeschlossenen Vertrügen. Zweite Abtheilung. Das Zeitalter der außeritalischen Kriege und Erobe- rungen 264 -133 v. Ehr. Erster Abschnitt. Kriege im Westen. Rom und Carthago. (264—201.) t. Der erste punische Krieg (264—241). Carthagv's günstige Lage. Die Carthager semitischen Stam- mes, mehr ein Handels- als ein politisches und militärisches Volk, Söldnerwesen. Sie standen damals auf der Höhe ihrer Machff bildeten den größten und reichsten Seestaat der damaligen Welt, beherrschter: die Nordküste Afrika's, Sardinien und Corsika und theilweise Sieilien. Ihre zwei zwar gewählten aber wahrschein- lich lebenslänglichen Suffeten, ihnen zur Seite zwei Senate, wo- von der eine aus den Geschlechtern, der andere aus den reichsten Bürgern genommen war. Waren Suffeten und die beiden Se- nate uneinig, so wurde die Volksversammlung befragt. Kampf der Syrakusaner und Carthager um Sieilien. Während die Ur- sache des ersten punischen Krieges in der Eifersucht und in dem

5. Alte Geschichte - S. 173

1887 - Wiesbaden : Kunze
173 Christentum abzuschaffen und die alte heidnische Religion wieder herzustellen. Er begünstigte die Juden aus Hafs gegen die Christen und befahl die Wiederherstellung des Tempels zu Jerusalem, welche aber durch ein Wunder verhindert wurde. Er zog gegen die Neuperser, siegte bei Ctesiphon, ward aber auf dem Rückzuge wahrscheinlich durch den Pfeil eines Christen tödlich verwundet. Jovianus 363—364, von dem Heere zum Kaiser ausgerufen, nahm die Verordnungen gegen die Christen zurück; er trat an die Perser den gröfsten Teil von Mesopotamien ab. Nachdem er auf dem Rückwege aus dem Feldzuge gegen die Perser gestorben, wählte das Heer Valentinianusl. 364—375. Er gab den Osten des römischen Reiches, der den unaufhaltsamen Angriffen der Barbaren ausgesetzt war, seinem Bruder Valens (regierte von 364—378). Von nun an bleibt das Reich, wenn man von Theodosius absieht, der nochmals das Ganze vereinigte, in ein östliches und westliches geteilt. Die Grenze des römischen Reiches wurde von germanischen Völkerschaften überflutet, von Franken, Burgunden und Alemannen, gegen welche Valentinian persönlich zog und dem Rheine entlang die alten Kastelle wieder herstellte. Durch seinen Feldherrn Theodosius besiegte er die aus den schottischen Gebirgen herabkommenden Picten und Scoten und eroberte das südliche Schottland, welches als neue Provinz nach ihm Valentia benannt wurde. Er starb in Pannonien, aus dem er die Quaden vertrieben hatte, 375. Um das Jahr 375 begann die Völkerwanderung, eine all- 375 gemeine Bewegung germanischer Stämme, die schliefslich zur Gründung germanischer Reiche auf römischem Boden führte. Valens nahm die von den Hunnen, einem nach Westen drängenden Nomadenvolke mongolischer Abkunft, (bzw. von Alanen und Ostgoten) bedrängten Westgoten in Mösien auf; aber sie empörten sich gegen die Ungerechtigkeiten römischer Statthalter, drangen in Thracien ein, wo sie 378 bei Adrianopel den Valens schlugen, der selbst mit dem gröfsten Teile seines Heeres umkam. Nach Valentinianus I. Tode herrschte im Reiche unter den sich einander bekämpfenden Gegenkaisern große Verwirrung.

6. Alte Geschichte - S. 197

1885 - Wiesbaden : Kunze
197 Jerusalem, welche aber durch ein Wunder verhindert wurde. Seine Strenge gegen den Bischof Athanasius. Er zog gegen die Neuperser, siegte bei Gtesiphon, ward aber auf dem Rückzuge, wahrscheinlich durch den Pfeil eines Christen tödlich verwundet. Jovianus 363—364, von dem Heere zum Kaiser aus-o-erufen, nahm die Verordnungen gegen die Christen zurück; er trat an die Perser den gröfsten Teil von Mesopotamien ab. Nachdem er auf dem Rückwege aus dem Feldzuge gegen die Perser gestorben, wählte das Heer Valentinianus I. 364—375; er gab den Osten des römischen Reiches, der den unaufhaltsamen Angriffen der Barbaren ausgesetzt war, seinem Bruder Valens (reg. v. 364—378). Von nun an blieb das Reich, wenn man von Theodosius absieht, der nochmals das Ganze vereinigte, in ein östliches und westliches geteilt. Die Westgrenze des römischen Reiches wurde von germanischen Völkerschaften überflutet, von Franken, Burgunden und Alemannen, gegen welche Valentinian persönlich zog und dem Rheine entlang die alten Kastelle wieder herstellte. Durch seinen Feldherrn Theodosius besiegte er die aus den schottischen Gebirgen herabkommenden Pikten und Skoten und eroberte das südliche Schottland, welches als neue Provinz nach ihm Valentia benannt wurde. Er starb in Pannonien, aus dem er die Quaden vertrieben hatte, 375. . 375 Um das Jahr 375 begann die Völkerwanderung, eine all- 375 gemeine Bewegung germanischer Stämme, die schliefslich zur Gründung germanischer Reiche auf römischem Boden führte. Valens nahm die von den Hunnen, einem nach Westen drängenden Nomadenvolke mongolischer Abkunft (resp. von Alanen und Ostgoten) bedrängten Westgoten in Mösien auf; aber sie empörten sich gegen die Ungerechtigkeiten römischer Statthalter, drangen in Thracien ein, wo sie 378 bei Adria- 378 nopel den Valens schlugen, der selbst mit dem gröfsten Teil seines Heeres umkam. Nach Valentinianusl. Tode herrschte im Reiche unter den sich einander bekämpfenden Gegenkaisern große Verwirrung. Theodosiu# 379—395; er vereinigte 394 wieder das 394 ganze römische Reich. Die Goten drangen unter ihm bis nach Constantinopel vor; er wufste sie durch friedliche
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