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Griechische Geschichte. Zweite Periode (500 — 431).
gefüllt waren. Athen wurde ferner die stärkste Festung Griechen-
lands. Zur Sicherung der Yerbindung der Stadt mit den Häfen
Piräeus und Phaleron waren die „langen Mauern“ erbaut worden,
zu denen Perikies die „mittlere“ Mauer fügte.
Die Wehrfähigkeit Athens erfuhr auch eine Verstärkung
durch die Anlage von Kolonien und Kleruchien (ydrjqovxicu).
In der Nähe des von Kroton zerstörten Sybaris wurde Thurioi
und am Strymon Amphipolis gegründet, freilich nur zum Teil
von athenischen Bürgern. Kleruchien waren befestigte Ansied-
lungen attischer Bürger, die auch in der Fremde fortfuhren
athenische Bürger zu sein, in unsichern Gebieten. Übrigens
war die Anlage von Kleruchien auch eine soziale Maßregel, da
sie dazu diente das Proletariat zu vermindern.
Die Finanzlage des attischen Reiches war glänzend. Seine
Einkünfte bestanden aus den jährlich 460 Talente (2500000 Ji>\
zuweilen auch mehr, betragenden Beiträgen der Bundesgenossen,
den Erträgen der Laurischen Silbergruben und zahlreichen Markt-
und Hafenzöllen; gegen direkte regelmäßige Steuern hatte das
Altertum eine Abneigung (vgl. § 27b); doch wurden von den
Reichen persönliche Leistungen (Liturgien, lenovqyial abgel. von
laög) verlangt, wie die Ausstattung der Chöre bei Aufführungen
(%Oqt]yla), die Ausrüstung von Schiffen (rqltjqaqyia) u. a.
40. c) Wirtschaftliche Verhältnisse. Die Geldwirtschaft war
nunmehr völlig entwickelt. Einen bedeutenden Aufschwung hatte
der reichen Gewinn abwerfende Handel und die fabrikmäßig
meist durch Sklaven betriebene Großindustrie gewonnen. Da-
neben jedoch' nährten zahlreiche Handwerke und andre Berufe
die große Masse der freien Bürger. Alle Handelsstädte, auch
Korinth, — Ägina war erobert worden (§ 36b) — hatte Athen
überflügelt; es war die erste Handelsstadt der griechischen Welt
geworden. Besonders wichtig war der pontische Handel und dem-
gemäß die Beherrschung der pontischen Wasserstraßen; diesem
Zwecke diente die am Bosporos errichtete Zollstätte. Von dort
bezog Athen vor allem Getreide, sodann Vieh, Fische, Früchte,
Salz, Holz, Flachs, Hanf, Pech u. a. Ausgeführt wurden die Er-
zeugnisse der attischen Gewerbtätigkeit, vor allem Töpferwaren.
TM Hauptwörter (50): [T14: [Athen Stadt Athener Sparta Spartaner Griechenland Krieg Perser Flotte König], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T4: [Handel Land Industrie Stadt Verkehr Gewerbe Ackerbau Viehzucht Deutschland Zeit], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T31: [Athen Athener Spartaner Flotte Perser Stadt Sparta Krieg Schlacht Griechenland], T2: [Athen Stadt Sparta Griechenland Insel Krieg Korinth Peloponnes Theben Staat], T79: [Wein Zucker Baumwolle Kaffee Getreide Tabak Fleisch Holz Wolle Handel]]
TM Hauptwörter (200): [T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T37: [Athen Athener Flotte Perser Stadt Spartaner Schiff Heer Schlacht Sparta], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen], T113: [Wein Seide Baumwolle Handel Zucker Kaffee Wolle Tabak Reis Getreide]]
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Zweite Periode. 510—264 v. Chr. Roms Entwickelung
J.t.chr. J. d. St. Aeussere Geschichte. Innere Geschichte.
434 320 Die Dauer der Censur wird durch den Dictator Aemilius Mamercus auf achtzehn Monate beschränkt.11
421 333 Die Zahl der Quästoren wird verdoppelt und die Bestimmung getroffen, dass zu diesem Amt auch Ple- bejer zulässig sein sollen.1
409 345 Die ersten plebejischen Quästoren gewählt.k
406 348 Dem Fussvolk des römischen Heeres wird Sold verwilligt.1
405 : 1 349 Der letzte Krieg mit Yeji wird begonnen.2
403 351 Yeji wird eingeschlossen und die Belagerung auch im Winter fortgesetzt.3 Auch der Reiterei wird Sold verwilligt.m
402 352 Die Capenaten und Falisker überfallen das
römische Lager vor Veji.4 Der erste plebejische Tribunus militum consulari potestate, P. Licinius, gewählt.11
400 354
397 357 Auch die Tarquinienser auf Seiten Yeji's.5 Der Albaner-See wird durch einen Emissar abgeleitet.6
2) Yeji hatte schon im J. 438 in Verbindung mit Fidenä den
Krieg erneuert; es wurde aber 434 genöthigt, einen achtjährigen
Waffenstillstand abzuschliessen, s. Liv. Iv, 17—20. 21 — 22. 30.
Hierauf brach der Krieg mit Yeji und Fidenä im J. 426 wieder aus,
wnrde aber schon im folgenden Jahre durch die Zerstörung von
Fidenä und durch einen 20jährigen Waffenstillstand mit Yeji beendigt,
s. Liv. 1y, 31—34. 35. Der jetzt zum Ausbruch kommende Krieg
dauerte 10 Jahre und war der siebente Krieg zwischen Rom und
Veji, s. Liv. Iy, 32. V, 4. Die beiden ersten Jahre bieten kein
Ereigniss von Interesse dar. Yeji wird den Sommer über belagert,
interessante abweichende Tradition findet sich Dionys. Xii, 4. Hier
wird erst die Sache, wie bei Livius, im Wesentlichen bis auf
die Form übereinstimmend erzählt, dann aber nach Cincius und Piso
eine andere Version hinzugefügt, wonach kein Dictator ernannt,
sondern Maelius durch Meuchelmord des Servilius aus dem Wege
geräumt wurde.]
h) S. Liv. Iy, 24 vergi. Ix, 33. Das Gesetz ist nicht so zu
deuten, als wären nach je 18 Monaten neue Censoren ernannt wor-
den; dies geschah auch fernerhin nur alle Lustra, die 372 Jahre
nach Yerlauf der 18 Monate blieben ohne Censoren.
i) Liv. Iy, 43: quam rem, praeter duos urbanos quaestores duo
ut consulibus ad ministeria belli praesto essent, a consulibus rela-
tam cum et patres summa ope approbassent, consulibus tribuni
plebi certamen intulerunt, ut pars quaestorum , nam ad id tempus
patricii creati erant, ex plebe fieret. Der Interrex L. Papirius
Mugillanus bringt endlich einen Vergleich dahin, wie oben angegeben
ist, zu Stande. Die Plebejer Hessen es sich um so angelegener sein,
an diesem Magistrat Antheil zu bekommen, da ihm die Einziehung
des Zehnten vom Staatsland und die Bestimmung des Tributs, so wie
die Vertheilung der Beute zustand.
k) S. Liv. Iv, 54. Damit erhielten die Plebejer einen regel-
mässigen Weg in den Senat eröffnet, s. S. 15. Anm. b. Die erste
ausdrückliche Erwähnung eines plebejischen Senators findet sich im
J. 400, s. Liv. V, 12.
1) Liv. Iv, 59: Additum deinde omnium maxime tempestivo
principum in multitudinem muñere, ut ante mentionem ullam plebis
tribunorumque decerneret senatus, ut Stipendium miles de publico
occiperet, cum ante id tempus de suo quisque functus eo muñere
esset. Um aber diesen Sold ohne Bedrückung des Volkes durch
Tribut zahlen zu können, war es nöthig, dass die Patricier den
Zehnten vom Staatsland bezahlten. Hierauf beziehen sich wahrschein-
lich die Worte, Liv. a. a. 0. 60: patres bene coeptam rem perse-
s. Liv. Iv, 61. Der etruskische Bund weigert sich, Veji zu unter-
stützen, s. Liv. a. a. 0. und Y, 1.
3) S. Liv. V, 2 — 7. Plut. Cam. 2.
4) S. Liv. V, 8. Dieser Angriff wird, aber mit geringerem Glück,
im J. 399 wiederholt, s. Liv. V, 53.
5) S. Liv. Y, 16.
6) Daran war, wie ein etruskischer Haruspex verrathen hatte,
und wie auch das delphische Orakel es bestätigte, das Schicksal von
Veji geknüpft, s. Liv.y, 15. 16. 17. Dionys. Xii, 10 —12. Plut.
Cam. 3 — 4.
veranter tueri: conferre ipsi primi, et quia nondum argentum signa-
tum erat, aes grave plaustris quidam ad aerarium convehentes
speciosam etiam collationem faciebant. (Wie viel betrug der Sold?
Zu des Tacitus Zeit erhielt der Legionär täglich 10 Asse, s. Ann.
I, 17. Auf die Höhe hatte Julius Caesar den Sold durch Ver-
doppelung des bisherigen gebracht, s. Sueton. Caes. 26, bis zu diesem
betrug derselbe also täglich 5 Asse. Bei dieser Berechnung ist der
Denar als 16 Asse enthaltend angenommen; so viele enthielt derselbe
nämlich, seit das As nur noch */12 Pfund wog, d. h. nach Böckh
seit dem 2ten punischen Kriege; nimmt man dagegen an, dass
10 Asse einen Denar machen, wie dies früher der Fall war, so be-
tragen jene 5 Asse etwa 3% schwere Asse, und dies ist der Betrag
des Soldes, welchen Niebuhr für unsere Zeit, für die Zeit der Ein-
setzung, annimmt und womit auch Polyb. Vi, 39 übereinstimmt,
welcher 2 Obolen nennt.)
m) S. Liv. V, 7. Ai3 das Heer vor Veji durch einen Ausfall
der Belagerten einen Verlust erlitten hatte, so erboten sich diejenigen
von den Rittern, welche nicht ausgehoben waren und deshalb auch
kein Ritterpferd vom Staat erhalten hatten (quibus census equester
erat, equi publici non erant assignati, Liv.), mit eignen Pferden Kriegs-
dienste zu leisten. Dafür wurde ihnen Sold verwilligt, s. Liv. a. a. 0.:
piacere autem omnibus his voluntariam extra ordinem professis mili-
tiam aera procedere, und es betrug dieser Sold seit 400 das Dreifache
des Soldes der Legionaren, s. Liv. V, 12. Vii, 41. Polyb. Vi, 39.
n) S. Liv. V, 12. Im folgenden Jahre werden dann alle Stellen
mit Plebejern besetzt, mit Ausnahme einer einzigen, s. Liv. V, 13.
Darauf wurden die Plebejer abwechselnd bald zugelassen, bald aus-
geschlossen. [Freilich war einer der drei Consulartribunen des Jahres
444, L. Atilius Longus, trotz der Versicherung des Livius (Iv, 7)
ein Plebejer, s. V, 13, indess wurde, vielleicht eben deswegen,
dieses Collegium nach wenigen Tagen wieder aufgehoben und Consuln
gewählt.]
TM Hauptwörter (50): [T20: [Rom Jahr Cäsar Senat Kaiser Pompejus Antonius Tod Krieg Sohn], T23: [Rom Römer Krieg Italien Stadt Jahr Heer König Rmer Hannibal], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
TM Hauptwörter (100): [T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T55: [Rom Krieg Römer Jahr Heer Cäsar Hannibal Pompejus Marius Schlacht], T66: [Geschichte Iii Vgl Nr. Aufl Gesch Lesebuch Bild fig deutsch], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund], T53: [Rom Stadt König Romulus Tempel Römer Sohn Forum Zeit Alba]]
TM Hauptwörter (200): [T146: [Rom Römer Stadt Krieg Gallier Rmer Italien Heer Jahr Schlacht], T162: [Jahr Rom Senat Plebejer Volk Gracchus Cicero Gesetz Konsul Marius], T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T92: [Vgl Aufl fig Vergl Sch. Liv Sept Aug Iii Geb], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen]]