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1. Geschichte des Altertums - S. 50

1905 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
50 Griechische Geschichte. Zweite Periode (500 — 431). gefüllt waren. Athen wurde ferner die stärkste Festung Griechen- lands. Zur Sicherung der Yerbindung der Stadt mit den Häfen Piräeus und Phaleron waren die „langen Mauern“ erbaut worden, zu denen Perikies die „mittlere“ Mauer fügte. Die Wehrfähigkeit Athens erfuhr auch eine Verstärkung durch die Anlage von Kolonien und Kleruchien (ydrjqovxicu). In der Nähe des von Kroton zerstörten Sybaris wurde Thurioi und am Strymon Amphipolis gegründet, freilich nur zum Teil von athenischen Bürgern. Kleruchien waren befestigte Ansied- lungen attischer Bürger, die auch in der Fremde fortfuhren athenische Bürger zu sein, in unsichern Gebieten. Übrigens war die Anlage von Kleruchien auch eine soziale Maßregel, da sie dazu diente das Proletariat zu vermindern. Die Finanzlage des attischen Reiches war glänzend. Seine Einkünfte bestanden aus den jährlich 460 Talente (2500000 Ji>\ zuweilen auch mehr, betragenden Beiträgen der Bundesgenossen, den Erträgen der Laurischen Silbergruben und zahlreichen Markt- und Hafenzöllen; gegen direkte regelmäßige Steuern hatte das Altertum eine Abneigung (vgl. § 27b); doch wurden von den Reichen persönliche Leistungen (Liturgien, lenovqyial abgel. von laög) verlangt, wie die Ausstattung der Chöre bei Aufführungen (%Oqt]yla), die Ausrüstung von Schiffen (rqltjqaqyia) u. a. 40. c) Wirtschaftliche Verhältnisse. Die Geldwirtschaft war nunmehr völlig entwickelt. Einen bedeutenden Aufschwung hatte der reichen Gewinn abwerfende Handel und die fabrikmäßig meist durch Sklaven betriebene Großindustrie gewonnen. Da- neben jedoch' nährten zahlreiche Handwerke und andre Berufe die große Masse der freien Bürger. Alle Handelsstädte, auch Korinth, — Ägina war erobert worden (§ 36b) — hatte Athen überflügelt; es war die erste Handelsstadt der griechischen Welt geworden. Besonders wichtig war der pontische Handel und dem- gemäß die Beherrschung der pontischen Wasserstraßen; diesem Zwecke diente die am Bosporos errichtete Zollstätte. Von dort bezog Athen vor allem Getreide, sodann Vieh, Fische, Früchte, Salz, Holz, Flachs, Hanf, Pech u. a. Ausgeführt wurden die Er- zeugnisse der attischen Gewerbtätigkeit, vor allem Töpferwaren.

2. Geschichte der Hellenen in neuen und alten Darstellungen - S. 169

1884 - Leipzig : Weber
Lykurg und Solon. 169 selbst hineingezogen, sie mußten ihre Meinung sagen und wurden dafür getobt oder zurechtgewiesen, sie mußten aus verfängliche Fragen oder Neckreden rasch und treffend mit Witz und Geistesgegenwart zu antworten und dabei sich allen unnützen Geredes zu enthalten, möglichst viel in möglichst wenig Worten zu sageu lernen. Die Erziehung der Jünglinge dehnte sich bis zum dreißigsten Jahre aus, indem sie bis dahin in ihren bestimmten Abteilungen zu vorschriftsmäßigen Übungen angehalten wurden. Die Verpflichtung zum Dienst in der Lime begann aber mit dem vollendeten zwanzigsten Jahre. Vom dreißigsten Jahre an zählten sie zu den Männern, und konnten nun erst einen eigenen Hausstand begründen, obgleich es gar nicht unmöglich war, daß sie mich schon vor diesem Alter heirateten. Aber dies entband nicht von der Pflicht, sich in der Abteilung von Altersgenossen, der sie angehörten, regelmäßig zum Speisen und zu den vorschriftsmäßigen Übungen einzufinden. In Sparta war der Staat das erste, das Haus das zweite, und hatte nur in so fern Wert und Bedentuug, als es auch dem Staate diente. Dieser Sinn lag auch dem Institute der Syssitien oder der gemeinschaftlichen Manner-mahle zugrunde, wodurch das häusliche Leben mit Frau und Kindern allerdings beeinträchtigt, dafür aber die Bürger gewöhnt wurden, wie Plutarch sich ausdrückt, gleich den Bienen mit einander verbunden, sich nur als Glieder und Teile der Gesamtheit zu fühlen, und nicht für sich, sondern nur für das Ganze leben zu wollen. Die Teilnahme an diesen Syssitien war unerläßliche Pflicht eines jeden Spartaners, sobald er das zwanzigste Jahr zurückgelegt hatte. Auch die Könige durften sich von den Syssitien nicht ausschließen. Ihr Vorzug vor jedem andern Bürger bestand nur dariu, daß sie doppelte Portion bekamen, um davon denjenigen mitteilen zu können, welchen sie eine Ehre erweisen wollten. Die Kosten des königlichen Tisches gewährte der Staat; alle übrigen aber mußten zu den Syssitien einen bestimmten Beitrag entrichten an Gerstengraupe oder Mehl, Wein, Käse, Feigen und außerdem noch eine Kleinigkeit an Geld. Die Kost war, wie sich denken läßt, im höchsten Grade einfach; das alltägliche Hauptgericht bestand in der berühmten schwarzes Blutsuppe, das Fleisch iu dem Blute gekocht und mit nichts als mit Essig und Salz gewürzt. Hiervon wurde jedem seine bestimmte Portion besonders vor-gesetzt, Gerstenbrot dagegen konnte einer essen nach Belieben, und auch Wein ward in hinreichender Menge verabreicht, um selbst ziemlich starkem Durste zu genügen. Sich zu betrinken aber galt für schimpflich. Zum Nachtisch gab es dann Käse, Oliven, Feigen. Doch war es den Tischgenossen nicht verwehrt, auch ein Extragericht zum besten zu geben, ein Stück Wilbbret z. B. ober ein Geflügel ober ein Weizenbrot. Dergleichen zu geben, warb bisweilen als Buße für leichtere Vergehen auferlegt, Reichere aber ober solche, die auf der Jagb etwas Gutes erbeutet hatten, thaten es oft freiwillig. Die Kleibung war vorschriftsmäßig bieselbe für bett Reichsten wie für bett Ärmsten, ltttb

3. Geschichte der Hellenen in neuen und alten Darstellungen - S. 144

1884 - Leipzig : Weber
144 Geschichte der Hellenen. leere Gedanken ganz einfältig, wenn sie während der Verhandlung nach schönen Bildsäulen und Gemälden, nach der Vorhalle eines Theaters oder dem kunstvoll ausgeführten Giebeldach eines Rathauses gaffen." War das Volk in Masse beisammen, so hatte sonst niemand die Befugnis, einen Antrag zu machen, außer dem Rat und den Königen; das Volk hatte bloß das Recht zur nachfolgenden Entscheidung über einen solchen Antrag. Aber trotz solcher Mischung der politischen Gewalten blieb es eben eine reine übergewaltige Oligarchie. Deswegen legte man ihr nach Platos Ausdruck gleichsam ein Gebiß an, und dies war die Gewalt der Ephoren. Die zweite und zugleich kühnste Maßregel Lykurgs besteht in der Verteilung des Landes. Die Ungleichheit war in der That entsetzlich; eine Masse von besitzlosen, verarmten Leuten belästigte die Stadt, während aller Reichtum schlechthin in der Hand einiger Wenigen zusammengeflossen war. Übermut und Neid, Verbrechen und Üppigkeit standen sich gegenüber, sowie zwei andere Krankheitsformen eines Staates, die nock-tiefer gelegen und bedeutender find, nämlich Reichtum und Armut. Dies waren die Feinde, die Lykurg zu vertreiben suchte. Er bewog die Spartaner, das gesamte Gebiet wieder zu Staatseigentum zu machen, um sodann eine neue Teilung vorzunehmen. Sie sollten insgesamt mit einander nach dem Grundsätze der Gleichheit leben. Jede Verschiedenheit für den Nahruugsstaud sollte wegfallen. * Den ersten Rang sollten sie nur auf dem Wege der Tugend suchen und keinen andern Unterschied, keine Ungleichheit in den gegenseitigen Verhältnissen kennen als diejenige, welche der Schimpf von schlechten und der Ruhm von edlen Handlungen bestimmt. Als er seinen Vorschlag zur Ausführung brachte, verteilte er eiueu großen Teil des Landes Lakonika an die Periöken (Umwohner) in 30 000 Losen; dasjenige Land aber, welches zur Markung der Hauptstadt Sparta gehörte, in 9000; letzteres war die Zahl für die Lose der Spartaner. Das Los jedes einzelnen war so groß, daß es für den Mann einen Ertrag von 70, für eine Frau von 12 Scheffeln lieferte und ebenso eine verhältnismäßige Menge von Wein und Ol. Ein solcher Vorrat war nach seiner Ansicht für alle zureichend; er war zum Wohlbefinden und zur Gesundheit genügend; sie konnten kein weiteres Bedürfnis mehr haben. Allein Lykurg gedachte der Üppigkeit noch mehr auf den Leib zu gehen und das Trachten nach Reichtum noch gründlicher abzuthun. Deswegen führte er eine dritte und zugleich schönste Maßregel ein. Es war die Anordnung der sogenannten Syssitien d. H. der gemeinschaftlichen Mahlzeiten, so daß sie mit einander aßen und sich täglich zum Genusse von gemeinsamen festbestimmten Fleisch- und Mehlspeisen vereinigten. Zuhause dursten sie nicht tafeln und sich dabei auf kostbare Polster an teuren Tischen bequem niederlegen; sie durften sich nicht durch die Hände "von Künstlern und Köchen im finstern mästen lassen wie gefräßige Tiere und dabei neben den Sitten zugleich auch den Körper ruinieren. Denn dieser erhält hiedurch eine zügellose Neigung zu jeder Art von Begierden oder Völlerei, und es macht sich alsdann ein langes Schlafen, warmes Baden, vieles Ausruhen und gewissermaßen eine alltägliche Krankenpflege zum Bedürfnis. Schon dieser einzige Zweck war wichtig genug; aber noch wichtiger war es, daß Lykurg den Reichtum nach Theophrasts Ausdruck gleichsam „abschätzte und verarmen" ließ. Er bewerkstelligte dies eben durch die Gemeinsamkeit der Mahlzeiten und die Einfachheit der Kost. Es war kein Gebrauch, kein Genuß, überhaupt nicht einmal mehr der Anblick oder die Schaustellung von all dem vielen Geräte möglich, weil der Reiche mit dem Armen zu dem nämlichen Mittag-essen ging. Auch war es verboten, vorher zuhause zu speisen, um dann mit vollem Magen zum Gemeintisch zu gehen. Die anderen gaben genau Achtung. Wenn einer nicht mit ihnen aß und trank, so schalten sie ihn einen Lüstling, dem die allgemeine Kost zu grob sei. Es kamen dabei je fünfzehn Personen zusammen, bisweilen einige wenige über oder unter dieser Zahl. Jeder Mitspeisende brachte monatlich einen Scheffel Gerstenmehl, etwas Wein, Käse und Feigen, ferner noch zum Ankauf weiterer Speisen eine ganz unbedeutende Kleinigkeit von Geld. Außerdem schickte man von jedem Opfer eine Erstlingsgabe und ebenso von der Jagd ein Stück Fleisch an den allgemeinen
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