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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Lehrbuch der Geschichte der Römer - S. 33

1881 - Frankfurt am Main : Diesterweg
Iii. § 17. Centuriat-, Curien- und Tribus-Comitien. 33 Zur 4. Klasse gehörten diejenigen, die bis zu 25,000 Aß besaßen. Sie waren in 20 Centurien geteilt und trugen längliche Schilde, Schwerter und Speere. Die 5. Klasse bildeten die, welche bis zu 12,500 Aß besaßen. Sie waren in 30 Ce nturieu geteilt und hatten mit Wurfspießen und Schleudern außerhalb der Schlachtordnung zu plänkeln. Alle, welche weniger besaßen, bildeten die Klasse dmproletarier oder auch Capite censi genannt, d.h.die bloß nach der Köpse-Zahl geschätzten. Diesewaren vom Kriegsdienste frei und wurden erst mit Beginn des 3. Jahrh. v. Chr. dazugezogen. Dazu kamen noch_2 Centurien Zimmerleute rc. und 2 Centurien Trompeter und Hornbläser. Aus den Tapfersten wurden die Centurionen (Centurienvorsteher) gewählt. Die Reiterei wurde aus den Höchstgeschätzten gebildet und bestand aus .18 Centurien. Sie war der 1. Klasse beigezählt. Aus ihr entwickelte sich später, em"besonderer Nitterstand. , r Es waren im ganzen also 193 Centurien. — In jeder Klasse waren ebenso viele Centurien der Älteren als der Jüngeren. Die Jüngeren (bis zum 46. Jahre) waren für den Kriegsdienst, die Älteren (bis zum 60. Jahre) für die Verteidigung der Mauern bestimmt. Die allgemeine Volksversammlung, bei welcher nach Centurien gestimmt wurde, hieß Centuriat-Comitium und wurde auf einem eingehegten Platze aus dem Marsfelde abgehalten. Diese Versammlung entschied über Krieg und Frieden, wühlte die höchsten Beamten und genehmigte oder verwarf die Gesetzesvorschläge des Senats. Bei einer Abstimmung in dieser Versammlung zeigte es sich, mit welcher weisen Absicht der Gesetzgeber die verschiedenen Klassen in eine ungleiche Zahl Centurien geteilt hatte: die Mehrbesitzenden. welche die meisten Lasten für den Staat zu tragen hatten, und für welche daher die gefaßten Beschlüsse am folgenreichsten waren, bildeten die meisten Centurien. Jede Centurie stimmte unter sich nach der Mehrheit und hatte dann in der allgemeinen Versammlung 1 Stimme. So hatten die Mehrbesitzenden, wenn sie unter sich einig waren, leicht die Mehrheit, und die unteren Klaffen kamen meistens gar nicht an die Reihe, ihre Stimme abzugeben, da die Frage abgebrochen ward, sobald eine Mehrheit (97 Stimmen) erreicht war. — Die Centurien-Versammlung wurde durch Hornbläser zusammenberufen. Diese servianische Klasseneinteilung hatte nur auf das Heer und die Wahlen Bezug, nicht aber auf die Amtsfähigkeit. Diese blieb dem patrizischen Stanbe, unabhängig von dem Besitze, und ein reicher Plebejer konnte wohl zu den Centurien der 1. Klasse gehören, aber er war nicht für die höheren obrigkeitlichen Stellen wählbar. Trotzbem aber trat mit dieser Verfassung Entwicklung und Bürgerfreiheit an die Stelle bes.bisher noch waltenben Kastengeistes. Außer biesen Centurien-Versammlungen gab es auch patrizische, Curieu-Comitien genannt. Diese hatten den in den Centurien-Comitien gewählten Beamten ihr Amt feierlich zu erteilen, übten also eine scheinbare Bestätigung der in benselben getroffenen Wahlen. — Lictoren sagten den Patriziern die Curien-Ver-sammlnug an. Drittens gab es noch plebejische Versammlungen, Tribus - Cornitien genannt, in welchen die Plebejer nach den Tribus zusammenkamen,"rmd au welchen' die Patrizier erst in den späteren Jahrhunderten teilnahmen, aber als Minderzahl ohne besonderen Einfluß blieben. Zuerst wurde in jeber Tribus nach der Köpfezahl abgestimmt , und dann hatte jebe Tribus eine Stimme. Diese Versammlungen ver-haitbelten in der ältesten Zeit nur Stanbesangelegenheiten. Sie würden innerhalb der Stadt gehalten oder außerhalb, so weit die Gewalt der Tribunen reichte, d. H. 1000 Schritt im Umkreise. Der eigentlich dafür bestimmte Platz war das Forum, doch konnten sie auch auf dem Capitol, dem Marsf elb ober in dem Circus Flaminius (auf dem Marsselb) gehalten werben. Nachdem der König seine Einrichtungen getroffen hatte, nahm er eine Volkszählung vor, und es fand sich, daß der Staat mehr als 80,000 waffenfähige Männer aufbringen konnte. Seroius ordnete an, daß alle 5 Jahre jeder Bürger in seiner vollen Rüstung auf dem Marsfelde zur Volkszählung und Schatzung*) (Census) sich einfinden mußte. Dieser 5jährige Zeitraum hieß ein Lustrum. *) Das heißt, er mußte fein Vermögen angeben. Döring, Gesch. d. alten Welt. Iii.

2. Lehrbuch der Geschichte der Römer - S. 41

1881 - Frankfurt am Main : Diesterweg
7 U4hi. z Iii. § 21. Menenius Agrippa, die Volkstribunen. 41 eine Millie von Rom entfernten heiligen Berge, um sich daselbst neue 494 Wohnsitze zu gründen. _ v.chr. Die Patrizier gerieten in Bestürzung und schickten 10 Gesandte, darunter einen bei der Menge beliebten Mann, den Menenius Agrippa, zu den Ausgewanderten. Dieser erzählte den Plebejern seine berühmt gewordene Gleichnisrede, wie sich einst die Glieder des Körpers gegen den Magen verschworen hätten, weil derselbe alles allein verzehre, und wie sie ihm deshalb nichts mehr zuführten. Die Folge davon sei aber ein Absterben aller jetzt nicht mehr durch den Magen ernährten Glieder gewesen. Durch diese Erzählung lenkte Menenius Agrippa die Plebejer zur Versöhnlichkeit, und es kam ein Vertrag zwischen ihnen und den Patriziern zu stände. Sie verließen ihr befestigtes Lager auf dem Berge, welchen sie dem Jupiter weihten und dem sie den Namen des heiligen gaben. Das seitherige Schuldrecht wurde zwar beibehalten, aber den Unvermögenden eine augenblickliche Erleichterung gewährt. — Von der allergrößten Wichtigkeit für die Entwicklung des römischen Staates aber war das Zugeständnis eigener Beamten für die Plebejer zu ihrem Schutze gegen die Gewalt der Patrizier. Es wurden nämlich fortan jährlich in den Centurien - Versammlung en 3 Volkstribunen (Schirmvögte) gewählt, welche Plebejer sein mußten. Diese neueingesetzte Obrigkeit war„von den Eonsuln unabhängig. — Die Tribunen erhielten 2 Gehülfen (Ädilen), welche den Marktverkauf überwachten/' die öffentlichen Festspiele leiteten u. dgl., überhaupt eine Art polizeilicher Gewalt hatten. Die Person der Dolkstribunen war heilig und unverletzlich. Sie besaßen aber nicht die Auszeichnungen der patrizischen Obrigkeiten (sie hatten nicht den curulischen Sessel rc.). Den Sitzungen des Senats wohnten sie zwar bei, aber sie saßen unten an der Thür auf niedrigen Bänken und durften an der Beratung nicht teil nehmen, doch konnten sie jeden gefaßten Beschluß durch ein veto (ich verbiete es) ungültig machen. Fand ihre Einsprache keine Beachtung, so konnten sie die Steuererhebung und das Aufgebot der Plebejer zum Kriegsdienst verhindern, ja nötigenfalls die Btagistrate (Obrigkeiten) ins Gefängnis führen lassen. Gegen die Beschlüsse eines Dictators jedoch hatten die Tribunen kein Veto. Auch war ihre Wirksamkeit auf die Stadt und den Umkreis einer Meile vor derselben beschränkt, darüber hinaus waren sie machtlos. Sie dursten keine Nacht außerhalb der Mauern zubringen. Ihr Haus mußte Tag und Nacht offen stehen für jeden, der um Hülfe rief. Den Hülsefleh enden beschützte ihre Vermittlung selbst gegen den Consul so lange, bis die von ihnen berufene Volksversammlung in der Sache entschieden hatte. Sie hatten das Recht, die Tribuscomitien, s. § 17, zu berufen. . Die Volkstribunen erhielten das ganze Staatsleben in einem beständigen Entwicklungsgang. Ihre Macht gelangte nach und nach zu solcher Bedeutung, daß sich bald die ganze innere Geschichte Roms um sie drehte. Trotz der Einigung auf dem heiligen Berge standen sich die Plebejer und die Patrizier immer noch wie zwei lose verbündete Völker gegenüber: es bestand keine Ehegemeinschaft zwischen ihnen; jeder Teil hatte eigene, selbstgewählte Obrigkeiten, eigene Versammlungen und sogar eigene Festspiele. /£yvv >' i c> f o . § 22. Coriolarrus. Für's erste herrschte viel Hader in Rom, indem die Patrizier den Einfluß der Tribunen zu beschränken, die Plebejer aber denselben zu- vergrößern suchten. Unterdessen verstärkten die umliegenden Völker, namentlich die Volsker und Äquer, auf Kosten der Römer ihre Macht. Diese aber 493 zogen gegen sie und eroberten die von den Volskern eingenommene latinische v.chr.

3. Lehrbuch der Geschichte der Römer - S. 43

1881 - Frankfurt am Main : Diesterweg
Iii. § 23. Spurius Cassius, die Fabier an der Cremera, Publilius Valero. 43 welche dieses Land zuwiesen, Patrizier waren, so wurde es ihrem Stande leicht, sich ausschließlich die Nutznießung des eroberten Landes anzueignen. Überdies wurde derjenige, welcher von einem zum Gemeinland gehörenden Grundstück Besitz ergriffen hatte, von der Obrigkeit in dem Besitze desselben geschützt und konnte es vererben und verkaufen, so daß dieser Besitz dem Eigentum sehr nahe kam. Selbst die vorgeschriebene Nutzungssteuer (vom Saatland der Zehnte, von Baumfrüchten der fünfte Teil und vom Weideland ein Hutgeld) wurde von den Patriziern nicht regelmäßig bezahlt. Die Plebejer wünschten deshalb eine allgemeine Verteilnng des ager publi cu s. Wie gerechtfertigt ihr Verlangen war, geht schon daraus hervor, daß ein Patrizier die Sache zuerst in Anregung brachte. Es war Spurius Cassius, der während seines 3. Consnlates auf das erste agrarische y (Acker-) Gesetz antrug. Er verlangte, daß auch die Plebejer Anteil an der Benutzung des ager publicus erhalten sollten. Dieser Antrag erschütterte die Republik aufs heftigste, wurde nach ihm häufig wiederholt und veranlaßte viele gefährlichen Unruhen. Des Cassius Standesgenossen leisteten dem Volke Versprechungen. Ihn selbst verdächtigten sie, er wolle sich den Weg zur Alleinherrschaft bahnen. Die Patrizier verurteilten ihn in einer Curien-Versammlung. Spurius Cassius, der 3 mal Consnl gewesen war und 2mal als Triumphator das Capitol bestiegen hatte, wurde schimpflich hingerichtet. ( Als der Senat das in Betreff der Landverteilung gegebene Versprechen nicht hielt, entstand Unzufriedenheit unter dem Volke. Die Consuln beugten dem Ausbruch der Unruhen vor, indem sie Heere gegen die Aquer und Volsker aushoben. Damals begannen auch wieder die Kriege mit den Etruskern. Die Etrusker waren am mächtigsten gewesen nach der Zeit der römischen Könige. Bald darauf, um die Mitte des 5. Jahrh. v. Chr., entstand neben ihrer Seemacht, welche im Bunde mit der karthagischen die italischen Gewässer beherrscht hatte, diejenige der Syrakus ane r. Das Geschlecht der Fabier, aus dem 7 Jahre lang immer ein Consnl gewählt wurde, kämpfte besonders hartnäckig für die Vorrechte der Patrizier. Als wieder ein Fabius gegen die Vejenter (die Bewohner von Veji) in Etrurien auszog, erfocht er zwar einen Sieg, aber seine Mann- ^1 schaft weigerte sich, denselben zu verfolgen, und zog heim, als ob sie ge- einschlagen wäre. Das stolze Geschlecht sah sich endlich genötigt, die Wünsche der Plebejer zu berücksichtigen. Es gewann sich dann bald des Volkes Herz durch seine Tapferkeit. Die Vejenter fielen jedes Jahr in das römische Gebiet ein, zogen sich aber immer vor dem römischen Heere zurück. Da erbot sich das Geschlecht der Fabier, 306 Mann stark, mit 4000 Hörigen und Freunden den Krieg allein zu führen, damit sich die Stadt gegen die anderen Feinde verteidigen könne. Sie zogen aus über den Tiber und verschanzten sich in einiger Entfernung von Rom auf einem steilen Hügel an der Cremera, einem Nebenmßchen des Tiber. Immer glücklich in kleinen Gefechten, wurden sie allzu zuversichtlich. Da lockten die Etrusker sie in einen Hinterhalt, überfielen und töteten das ganze Geschlecht bis auf einen Minderjährigen, 477 welcher in Rom geblieben war. v.chr. Der Tag der Niederlage der Fabier an der Cremera wurde fortwährend als ein Unglückstag angesehen, und man unternahm kein wichtiges Staats-geschäft an demselben.

4. Lehrbuch der Geschichte der Römer - S. 50

1881 - Frankfurt am Main : Diesterweg
50 Kriegstribunen, Censoren, Spurius Mälius, Quästoren. Iii. § 26. 443 2 Männern, Censoren genannt, übertrugen, welche nur aus den Patriziern v.chr. gewählt werden durften. Sie wurden anfangs für 5 Jahre, später (434 v Chr) alle 5 Jahre für 18 Monate gewählt, so daß von 434 an das Amt immer 372 Jahre unbesetzt blieb. Sie hatten alle 5 Jahre eine Liste sämtlicher Bürger nach Stand und Vermögen aufzustellen und das damit verbundene Remlgungsfest (Lustrum) abzuhalten. Auch erhoben sie die Abgaben für das Gemeinland und leiteten den Bau der Tempel, Wasserleitungen, Straßen und Brücken. Damrt wurde nach und nach auch eine Art sittntjielterlichen Amtes verbunden, indem die Censoren den Unwürdigen seines Vollbürgertums verlustig erklären konnten. Sie versetzten ihn entweder in eine geringere Klasse, oder sie strichen ihn ans dem Verzeichnis der Tribus und Centurien ganz.aus und schrieben ihn in einen geringeren Stand der Bevölkerung ein die Arart er genannt. Dnrch diese sittenrichterliche Befugnis galt das Censorenamt für das wichtigste und angesehenste. Daher wurde 265 b. Chr die Bestimmung getroffen, daß es niemand zweimal bekleiden dürfe. Nach einigen Jahren entstand eine schwere Hungersnot in Rom. Der 439 retche plebejische Ritter Spurius Mälius machte allenthalben Korn-v-^yr. aufkäufe und gab fernen Vorrätzu niederen Preisen an das Volk ab Dies erregte die Besorgnis der Patrizier. Sie beschuldigten den Mälius ehrgeizigen Strebens nach der Alleinherrschaft und ernannten den 80jährigen Quinetius Cineinnatus zum Dictator. Dieser ließ es geschehen, daß der Magister equitunt Servil ins Ahäla mit einer Schar junger Leute den Mälius auf dem Forum niederstieß. Sein Getreide wurde dem Volke unentgeltlich ausgeteilt und sein Haus niedergerissen. 421 Bald erlangten die Plebejer auch den Zutritt zu der Quästur, v.chr. welche die vorbereitende Stelle zu den höheren Ämtern des Staates war. Jeder gewesene Quästor erhielt einen Sitz im Senat. Die Quöftoren wmen die Verwalter der Staatskasse, besorgten den Verkauf der Kriegsbeute und vertraten den Senat bei fremden Gesandten, deren Verpflegung sie aus der Staatskasse bestritten, und für welche sie die gebräuchlichen Geschenke anschaffen ließen, ^hre Geschäfte waren sehr weitläufig, und daher wurde ihre Rahl immer mehr vergrößert; auch hatten sie ganze Schreibstuben voll Rechner und Schreiber. Unterdessen wurde der Krieg im Bunde mit Latinern und Hernikern gegen die Aquer und Volsker mit Glück geführt, namentlich feit die c.405 Truppen Sold aus der Staatskasse erhielten, wodurch der v-Ehr. Römer ohne Nachteil für feine häuslichen Angelegenheiten öfter und längere Zeit hindurch in den Krieg ziehen konnte. Patriziern und Plebejern waren Kriege gleich sehr erwünscht, weil sie durch kriegerische Verdienste allein größeres Ansehen erlangen konnten. Überdies konnten sich die Patrizier nur durch Kriege Ruhe vor den Tribunen und dem von diesen aufgeregten Volke verschaffen. Aus dem Ehrgeize der beiden Stände ging also eine rege Thätigkeit hervor, deren Ziel das Wohl des Vaterlandes war. Dies machte den Senat jener Zeit ehrwürdig, die Anführer der Heere wachsam und thätig. Auch die plebejischen Fmilien waren mit regem Eifer erfüllt, sich um den Staat verdient M machen, damit sie mit denjenigen, die im Besitze der Macht waren, die Ehrenstellen teilen könnten; ebenso strebten sie, zu erwerben und zu sparen, um ihnen an Vermögen gleich zu kommen. So führte beides: die inneren Kämpfe und die Kriege nach außen, Nom zu jener Machtstellung, durch welche es die Bewunderung der Nachwelt erregt. Auch die Art, wie die Römer Pflanzbürger aussandten, trug viel zu ihrer künftigen Größe bei. Die Griechen trennten, wie wir wissen, ihre Kolonieen gleich bei der Gründung derselben von der Mutterstadt ab. Aber die zu einer Anstellung ausgesandten römischen Bürger blieben fortwährend ein Teil des Staates und der Bürgerschaft von Rom. Übrigens waren die römischen Kolonieen keine neuen Anlagen. Auch verursachten sie dem Staate keine

5. Lehrbuch der Geschichte der Römer - S. 93

1881 - Frankfurt am Main : Diesterweg
Iii. § 45. Marius und die Unruhen in Rom. 93 Bei den Aristokraten galten Catulus und Sulla als die Sieger. Sie hatten im Mitteltreffen gestanden und mehr Feldzeichen erobert als Marius; das Volk aber schrieb diesem, dem Oberfeldherrn, das Hauptverdienst zu. — Die Volkspartei erstarkte jetzt wieder, da sie an Marlus einen mächtigen Führer gewann. Gracchus hatte die Beamtengewalt, die ganz vom Senat abhängig geworden war, in ihre ursprünglichen Rechte wieder einsetzen, die Ratsversammlung aus der regierenden wieder in die beratende Behörde umwandeln wollen. Ebenso war es sein Bestreben gewesen, den Unterschied zwischen Bürgern, Bundesgenossen und Unterthanen allmählich auszugleichen. Diese Absichten nahm jetzt Marius auf. Marius verband sich mit 2 Männern der Volkspartei, mit Lucius Apulejus Saturnrnus und Cajus Servilius Glaucia, welche ihm das 6. Consulat verschafften. Glaucia erhielt die Prätur, und Satur-ninus bewarb sich um das Tribunal: zuerst nicht zum Tribunen ernannt, ließ er einen der Gewählten noch am Tage der Wahl umbringen und setzte seine eigene Wahl durch. — Während des Consulatsjahres des Marius wurde der Staat von den heftigsten Bewegungen erschüttert. Marius war ein guter Feldherr, aber kein großer Staatsmann. Er suchte es mit beiden Parteien zu halten, der Regierungspartei und der Volkspartei. Satur-ninus machte eine Reihe Vorschläge zugunsten des großen Haufens. Am Ende des Jahres ließ Glaucia sogar nach der Neuwahl der Beamten den einen neugewählten Consul auf offenem Markte ermorden, um für sich selbst das Consulat zu erlangen. Jetzt ließ der Senat an die Consuln das Gebot ergehen, ohne Rücksicht auf die bestehenden Gesetze den Staat zu retten. So sah sich Marius genötigt, seine seitherigen Verbündeten zu verderben. Es kam zum Kampfe auf dem Markte, und die Empörer wurden auf das Capitol gedrängt, wo man ihnen das Wasser abschnitt und sie dadurch zur Unterwerfung zwang. Die Haupträdelsführer ließ Marius, 100 welcher sie. gern gerettet hätte, in dem Rathause einsperren. Die aristokra- v.chr. tische Jugend aber erstürmte das Haus und tötete alle. Die Aristokratie benutzte ihren Sieg auf grausame Weise. Marius hatte beim Volke alles Ansehen verloren und begab sich für einige Zeit nach dem Orient. § 46. Der Bundesgenossenkrieg. Ausbruch des ersten Bürgerkrieges. Marcus Livius Drusus der Jüngere*), ein bedeutenderund edeldenkender Mann, welcher dem höchsten Adel angehörte, suchte, unterstützt von einem großen Teil der Senatorenpartei, den Übelständen abzuhelfen, unter denen das römische Reich litt: 1. Die Provinzen verlangten nach gerechtem Gericht und Rechtsschutz. Die Ritter oder Kapitalisten waren die Steuerpächter in den Provinzen. Zugleich bildeten sie den Richterstand und sahen ihren Standesgenossen gern durch die Finger, ebenso waren sie den Bestechungen der Senatoren (des Beamtenstandes) zugänglich. 2. Die Proletarier und der verkommene Bauernstand forderten Abhülfe ihrer Not. 3. Die gedrückten'bund es genossen, gegen die jeder angesehene Römer sich die größten Willkürlichkeiten erlaubte, verlangten das oft verheißene römische Bürgerrecht. *) Sohn de« Älteren f. § 43.

6. Lehrbuch der Geschichte der Römer - S. 70

1881 - Frankfurt am Main : Diesterweg
70 Sieg bei den ägatischen Inseln, Friede. jjj g 35 gegen den Rat seiner Offiziere und gegen die Zeichen der Götter unter* nommen hatte. (Wenn die heiligen Hühner nicht fressen wollen, mögen E, —baranf verloren dte Römer wieder eine Flotte an der endfufte von ©teilten. ™ nächsten Jahre wurde Hamilkar Barkas (der Blitz, zum / G Oberfeldherrn der Karthager ernannt Md leitete den Krieg 6 Jahre hindurch nut großer Geschicklichkeit in ©teilten. Er bemächtigte sich des schwer zugänglichen Berges Eirkte, welcher einzeln emporragt aus der Ebene west-üch von Panormus. Eme ähnliche Stellung schuf er sich am Berge Eryx. ??ge Eirkte aus verheerte er durch rasch ausgeführte Streifzüge Tfie ftuste Haltens bts zur Stadt Cumä in Campanien. Den zu Panormus lagernden Römern hielt er in häufigen kleinen Gefechten stand. Da schossen Q. ™ aufopfernder Vaterlandsliebe die römischen Aristokraten die nötige d ihr $arue eaner Ubuen Flotte zusammen, und bald hatte der Staat • wteoer .200 große Kriegsschiffe (nachdem mehr als 700 römische Schiffe bereits tnt Meere begraben lagen). Die Karthager schickten eilig eine Flotte unter Hanno nach ©teilten.-Der römische Eonsul So jus L nt atins Catnlns zwang diesen aber zu emer Schlacht, bevor er sich mit Hamilkar vereinigen konnte, und die Römer erfochten einen vollständigen Sieg bei den ägatischen Inseln ant west-Uchen Ende von ©teilten. Hanno wurde in Karthago zur Strafe für seine Niederlage ans Kreuz geschlagen; dem Hamilkar Barkas aber überließ man me Entscheidung, ob der Krieg fortgesetzt oder beendigt werden solle. Die Kräfte Karthagos waren erschöpft, und so schloß Hamilkar Friede mit 241 den Römern. Die Karthager mußten alle ihre Besitzungen in <3 i eilten vf-an Rom abtreten und sich zur Auslieferung aller Gefangenen und zur Entrichtung einer Entschädigungssumme von 3200 Talenten (c. I6v2 Mill. Mark) binnen 10 Jahren verpflichten. Der stets unbesiegte Hamilkar stieg von seinen lange verteidigten Bergen herab und schiffte seine Soldtruppen nach Afrika ein. In seinem Herzen aber nährte er fort und fort Kriegsgedanken gegen Rom, obwohl ihm eine Friedenspartei in Karthago entgegenstand und -wirkte. Sicilien wurde durch diesen Frieden eine (und zwar die erste) römische Provinz, bis auf Syrakus und dessen Gebiet, das im freien Besttztume des Königs Hieron blieb, welcher ein treuer Bundesgenosse der Römer gewesen war. i _ Die Provinzen waren steuerpflichtig. Die Erhebung der Steuern geschah durch römische Quästoren. Die Verwaltung, die Rechtspflege und das Kriegswesen darin leitete ein Statthalter als Prvconsul oder Proprätor. Dieser besaß demnach in der Provinz alle Befugnisse, die vor der Teilung der Ämter Mt dem Consulate verbunden waren, s. 8 29; damit stand ihm eine größere Gewalt m seinem Bezirke zu, als dem Consul in Rom, dessen Macht sich übrigens nur aus das italische Festland erstreckte. Gewöhnlich losten die in Rom abtretenden Consuln und Prätoren um die ebenfalls auf ein Jahr übertragbare Verwaltung der Provinzen, bei welcher sie in späterer Zeit niemals versäumten sich außerordentlich zu bereichern, was ihnen vermöge der großen Machtvollkommenheit, welche ihnen zustand, leicht wurde. Die Provinzen wurden wahrhaft ausgesogen, von Clienten und Schutzbefohlenen Geschenke und Abgaben erpreßt. Als Generalpächter Übernahmen meistens die reichen Mitglieder des Ritter st andes die Eintreibung der Steuern, denn diese wurden nicht wie bei uns von Staatsdienern erhoben. -

7. Lehrbuch der Geschichte der Römer - S. 116

1881 - Frankfurt am Main : Diesterweg
116 Augustus. ui § 56. heiterer Friede auf seinem Gesichte, der einen großen Zauber auf seine Umgebung ausübte Seine großen und klaren Augen offenbarten die Schärfe seines durchdringenden Verstandes. ' Der Senat erteilte dem neuen Alleinherrscher nach und nach alle obrigkeitlichen Ämter, und in weiser Mäßigung begnügte sich Octavianns mit dem Besitze dieser Macht, ohne nach dem Königstitel zu streben. Er wußte mit seinem Ehrgeize und großen Stolze einfache Formen und Achtung vor dem Gesetz und Herkommen zu verbinden. Mehrere Male erklärte er im Senate, die Herrschaft niederlegen zu wollen und nahm sie erst auf dringendes Bitten wieder an. Er behielt den Namen Cäsar oder Kaiser als Bezeichnung seiner Person und Würde bei. 29 v. Chr. erhielt er den Titel Imperator auf Lebenszeit. Die Stellung als Präsident des Senates (prmceps senatus) machte ihn zum Leiter der Staatsverwaltung und das Wort Princeps (Prinz) erhielt deshalb nach und nach den Begriff fürstlicher Gewalt. Octavian erhielt auch den Ehrennamen Augustus (d. i. der Erhabene, Heilige), mit welchem wir ihn jetzt nennen. Dieser Name wurde ihm zu Ehren später auf den 8. Monat übertragen. Im Jahre 23 v. Chr. erhielt er die tribunicische Gewalt auf Lebenszeit. Senat und Volksversammlung blieben zwar bestehen, in Wirklichkeit hing aber alles von dem Willen des Herrschers ab. — Die eigentlichen Ratgeber des Augustus waren: der edle Marcus Vipsanius Agrippa, Cajus Cilnius Mäcenas und Marcus Valerius Messäla, welche beiden letzteren zu den gebildetsten Männern ihrer Zeit gehörten und Schützer der Künste und Wissenschaften waren. Der Name des Mäcenas wurde in dieser Beziehung sprichwörtlich.« Der Stadt-Präfekt oder Gouverneur von Rom erhielt eine besondere Bedeutung, denn er vertrat den Kaiser in allen polizeilichen Angelegenheiten und handelte in seinem Namen. — Noch wichtiger als der Stadt-Präfekt wurde nach und nach der Präfekt der Prätorianer oder 3>er kaiserlichen Leibwache. Am meisten gewannen die Provinzen durch die Einführung der Monarchie, denn da die Statthalter fortan aus der Staatskasse besoldet wurden, hörten die Erpressungen der senatorischen Nobilität auf. — Das romifcbe Reich umfaßte jetzt alle Kulturvölker der damaligen Welt und reichte vom atlantischen Ocean bis zum Euphrat und von der Donau bis zum Atlasgebirge und den Wasserfällen des Nil. Es bestand in der ersten Kaiserzeit aus 25 durch Heerstraßen mit Rom verbundenen Provinzen und zählte etwa 100 Millionen Bewohner. Die Grenzen wurden durch stehende Heere geschützt. Der Anlegung von Straßen und öffentlichen Bauwerken widmete Augustus eine besondere Thätigkeit. Sein Freund Agrippa erbaute das berühmte Pantheon, s. A. 1. Es entstand überhaupt eine solche Anzahl Prachtbauten, daß Augustus sich rühmen konnte, er habe eine Ziegelstadt übernommen und hinterlasse eine Marmorstadt. — Von Augustus an war der Palatin der Sitz der Weltherrschaft, indem sich die kaiserliche Burg auf diesem Berge befand. Der Name Palatium wurde daher auf alle fürstliche Wohnungen übertragen. Uber einen großen Teil des Reiches verbreitete sich jetzt äußerer Wohlstand und ein behagliches Dasein; leider aber ward auch Selbstsucht die alleinige Triebfeder aller Handlungen bei den einzelnen Bürgern, welche gleichgültig gegen Freiheit und Ehre wurden und sich nicht mehr um die Staatsgeschäfte kümmerten. Anmerk. 1: Das Pantheon ist der großartigste Rest der römischen Baukunst. Agrippa ließ es 26 v. Chr. von einem römischen Baumeister (Valerius

8. Lehrbuch der Geschichte der Römer - S. 158

1881 - Frankfurt am Main : Diesterweg
Heerwesen und Kriegstracht. Fig. 52. Iii. § 80. Verschiedene Haartrachten römischer Frauen. Fig. 54. Fig. 53. Schmuckgegenstände der etruskischen Frauen. Schmuckgegenftände waren bei den italischen Stämmen in hohem Grade beliebt, besonders bei den Etruskern. Die Männer schmückten sich mit goldenen Halsketten, Kränzen, Ringen und Oberar ms pan gen- ebenso die Frauen, welche auch die mannigfaltigsten Ohrgehänge, Haarnadeln, Gürtel und Agraffen trugen. Gold ne Ringe (d.h. Goldreifen ohne Steine) zu tragen, gehörte in der älteren Zeit zu dem Vorrechte der Senatoren. Später wurde dies Recht auch auf die Ritter ausgedehnt. Seit Hadrian aber war der goldne Ring nicht mehr das Unterscheidungszeichen eines besonderen Standes. — Für die Schmuck-gegenstände wurden die kostbarsten Steine und orientalischen Perlen verwendet. Eine solche Perle hatte oft einen ungemeinen Wert. Die berühmte Kleopatra löste einst im Übermut bei einem Gastmahle eine Perle im Wert von 10 Mill. Sesterzen (über V/z Mill. Mark) in Essig auf und genoß sie. Die Spiegel der Römer waren wie die der Griechen von Metall. Heerwesen und Kriegstracht. Ihr Heerwesen vervollkommneten die Römer immer mehr. Oft nahmen sie Sie Einrichtungen fremder Völker an; sie wußten dieselben aber eng mit den ihrigen

9. Lehrbuch der Geschichte der Römer - S. 25

1881 - Frankfurt am Main : Diesterweg
Iii. § 12. Staatseinrichtung. 25 im Umfang und ihr kleines Gebiet betrug nicht mehr als 4 Stunden im Umkreis. — Vor und hinter der Mauer wurde ein Raum freigelassen, welcher weder gepflügt noch überbaut werden durfte und das Pomörium (post moerium, hinter der Mauer) hieß. Um rasch recht viele Ansiedler in seine neugegründete Stadt zu ziehen, machte Romulus einen Hain zwischen den zwei höchsten Punkten des capi-tolinischen Hügels zur heiligen Freistätte (zum Asyl) für Flüchtlinge. Wer dahin kernt, wurde nicht ausgeliefert, welches Verbrechen er auch begangen haben mochte. Dadurch wuchs die Bevölkerung der Stadt rasch an. Nachdem Romulus seine Stadt erbaut hatte, führte er gottesdienstliche Gebräuche ein und bestimmte die Rechte der Stände zu einander. Die Gründung des strengen römischen Hausrechtes ward später auch auf Romulus zurückgeführt. Der freie Mann mit seiner ihm vom Priester angetranten Ehefrau bildete eine Hausgemeinde. Seine Macht über Weib, Kinder, Schwiegertöchter und Kindeskinder, sowie über seine Sklaven und seine Habe war unumschränkt. Er konnte über Leben und Freiheit aller Angehörigen verfügen. Es lag zwar ein religiöser Bannfluch auf dem Mißbrauch dieser Gewalt, aber die Erfüllung dieses Fluches blieb den Göttern überlassen, das irdische Gesetz mischte sich nicht hinein. 2)och durfte ein Mann sich nicht von seiner angetrauten Gemahlin trennen.. Ließ sie sich aber Ehebruch, Vergiftung der Kinder oder Anfertigung falscher Schlüssel zu Schulde» kommen, so durfte er ihr mit Bewilligung ihrer Anverwandten das Leben nehmen. Das Recht eines Kindes beruhte nicht auf feiner Geburt, sondern es stand in dem freien Entschlüsse des Vaters, es aufzuziehen oder auszusetzen. Ein König, und zwar Romulus als erster, war das Oberhaupt des neuen Staates. Er ließ, wo er im Amte auftrat, 12 Boten (Lictoren genannt) vor sich herschreiten, welche ein Bündel Ruten mit einem Beile (fasces genannt) trugen. Zu seinem Unterhalte war dem Könige ein beträchtliches Kronland aus dem Gemeingut angewiesen. Zu seinen amtlichen Verrichtungen gehörte es, über alle Rechtshändel zu Gericht zu sitzen und über Leben und Tod zu entscheiden. Er hatte die oberste Leitung der Staatsreligion, die Beaufsichtigung und Handhabung der Gesetze; er berief den Senat und das Volk, wenn über Staatsangelegenheiten zu beraten war, und vollzog die vom Senat gefaßten und vom Volke bestätigten Beschlüsse. Er war der Anführer des Volkes im Kriege, denn für das Vaterland zu kämpfen war jeder im Volke verpflichtet, und die Beute war der einzige Lohn der Krieger. — Nach dem Tode des Königs wurde von Senat und Volk ein neuer König gewählt. Der Senat war eine vom Könige auf Lebenszeit gewählte Ratsversammlung, anfänglich aus 100 Bürgern bestehend, welche sich durch Weisheit und Tapferkeit ausgezeichnet hatten. «Sie wurden patres (Väter) genannt, und ihre Nachkommen waren die Patrizier. Die Zahl 100 entsprach der Zahl der Geschlechter, aus welchen damals der römische Staat bestand. Das Volk (populus), alle Angehörigen der 100 Geschlechter, bestand ursprünglich ans lauter Edlen, deren Nachkommen erst später, als der Staat sich erweiterte, ein besonderer Stand im Volke wurden. Dieses Volk hatte in der Volksversammlung seine Zustimmung zu geben zu allen Unternehmungen, welche den ganzen Staat betrafen. Das Volk bestätigte auch die im Senate vorgenommenen Wahlen der obrigkeitlichen Personen. Ein Krieg galt nur dann als ein gerechter, wenn Volk, Senat und König über denselben einig waren. Romulus führte viele glückliche Kriege mit den Nachbarn, und da die überwundenen Gemeinden gezwungen wurden, einen Teil, gewöhnlich ein Drittel, ihrer Feldmark abzutreten, so besaß der

10. Lehrbuch der Geschichte der Römer - S. 26

1881 - Frankfurt am Main : Diesterweg
753— 716 v.chr. 26 Nomulus als König von Rom. Hi. § 13. römische Staat bald beträchtliche Strecken ungeteilten Landes (ager publicns) zur gemeinschaftlichen Benutzung. Die in den heiligen Hain Geflüchteten wurden durch heilige Gebräuche von den Vergehungen gesühnt, die sie etwa begangen hatten. Sie gehörten danach nicht zu den Vollbürgern. Zu ihnen kamen noch Abkömmlinge älterer Landeseinwohner, ihres Grundes und Bodens beraubt, freigelassene Knechte und angesiedelte Fremde. Diese alle bildeten bald einen neuen Stand gegenüber den Patriziern; Romulus verband sie aber durch sehr innige Beziehungen mit denselben, indem er das Patronat stiftete. Es erhielt nämlich jeder von ihnen das Recht, sich unter den Patriziern einen Patron (Schutzherrn) zu wählen, dessen Client er wurde?) Diese Clienten besaßen keine Staatsrechte, hatten aber auch keine Staatslasten zu tragen, doch stimmten sie mit in der Curie (dem Ratssaale) ihres Patrones. Die Clienten hatten ihre Pflichten gegen das Haus ihres Patrones strenge zu erfüllen, wie dieser die seinigen gegen sie, und diese Pflichten galten für sehr heilig, heiliger als die gegen Verwandte. Wer sich gegen den Clienten versündigte, war des Verrates schuldig und den unterirdischen Göttern geweiht, d. h. geächtet, so daß ihn jeder ungerächt erschlagen konnte. Der Patron hatte seine Clienten vor Gericht zu vertreten und gegen jede Unterdrückung zu schützen. Sie aber hatten ihn im Kriege und auf Ausgängen zu begleiten und ihm in Geldverlegenheiten öeizu-stehen, z. B. wenn er arm war, feine Töchter auszustatten rc. Sie mußten ihm, wenn er sich um ein öffentliches Amt bewarb, ihre Stimme geben und durften vor Gericht nicht gegen ihn zeugen. Das Patronatsrecht über die Clienten der Familie stand aber immer nur dem Hausvater zu. § 13. Romulus als König von Rom. Die waffenfähige Mannschaft der neuen Stadt bestand, als Romulus sie zählte, aus 3000 Fußgängern und 300 Rittern. Nanb der Sabinerinnen. Als die Römer bei den umwohnenden Völkerschaften um Frauen warben, weigerten sich diese, ihnen ihre Töchter zur Ehe zu geben. Da veranstaltete Romulus feierliche Spiele zu Ehren Neptuns, zu denen er die Nachbarn einlud. Alle erschienen, namentlich zahlreich die Sabiner, mit ihren Weibern und Kindern. Während der Kampfspiele fielen nun die Römer über die Töchter der geladenen Gäste her und raubten dieselben. Die bestürzten Eltern entflohen. Aber bald rückten die beleidigten Städte einzeln gegen die Römer ins Feld. Romulus besiegte sie jedoch eine nach der andern. Acro, der König von Cänina, rückte zuerst ins Feld gegen Romulus. Dieser gelobte, wenn er siege und seinen Gegner erlege, die Waffen desselben dem Jupiter mit eigner Hand als Weihegeschenk darzubringen. Er siegte auch wirklich und erschlug den Acron. Darauf ließ er eine große Eiche fällen und die Waffen des erschlagenen Feindes daran aufhängen. Er selbst gürtete sein Gewand und schmückte sein langgelocktes Haar mit einem Lorbeerkranze. Sodann nahm er die Trophäe (Siegeszeichen) ans und schritt, ein Siegeslied anstimmend, seinem Heere voran, welches ihm folgte. So zog er in die Stadt ein. Die geweihten Waffen nannte man Spolia opima, und eine solche durfte nur derjenige weihen, welcher als Feldherr den feindlichen Feldherrn mit eigner Hand erlegt hatte. Nach Romulus feierten nur noch 2 Römer diesen Triumph. Romulus traf damals für die eroberten Städte eine Bestimmung, welche in großem Gegensatze zu dem Verfahren der Griechen in gleichem Falle stand: *) Die Clientel ist eine uralte, italische Einrichtung, welche sich namentlich bei den Sabinern und den Etruskern findet. ■■ _ ..
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