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1. Alte Geschichte - S. 32

1869 - Mainz : Kunze
32 b. Die nemeischen Spiele, bei Nemea in Argolis dem Zeus zu Ehren alle zwei Jahre gefeiert. 6. Die isth mischen bei Korinth alle zw ei Jahre zu Ehren des Poseidon. d. Die pythischen in alter Zeit von 8 zu 8, seit 586 alle 4 Jahre in Delphi zu Ehren des Apollon. Ursprünglich auch musische, seit 586 ritterliche und gymnische Wettspiele. Der Wechsel der Verfassnngsformen läßt sich am klarsten an der Geschichte Athens erkennen, während Sparta wesentlich in den einmal angenomnienen Formen beharrte. Beide Städte ge- langen zu ihrer Bedeutung zunächst durch die politische Ei- nigung (Centralisation) ihrer Landschaft, ein Fortschritt, der in Athen am besten glückte. Aber auch anderwärts regt sich in dieser Periode das mehr oder minder gelingende Streben, durch Einigung der Landschaft unter einem Hauptort ein poli- tisches Ganzes herzustellen, so in Argolis und Böotien. Die griechischen Verfassnngsformen {nolivttai) wechseln mit einer gewissen Gesetz- und Regelmäßigkeit, so daß man von einer Periode des Königthums, der Adelsherrschaft, der Volksherrschaft reden könnte. Doch finden sich diese Formen nicht blos nach- einander, sondern auch nebeneinander in den verschiedenen Staaten, im buntesten Wechsel in den Kolonien. Schema der griechischen Verfassungen nach Aristoteles 1) Das althellenische heroische Königthum (s. oben S. 22) ist auch im Anfang dieser ersten Periode die herrschende Staatsform, mit kriegerischem Charakter, nur wenig beschränkt, doch immerhin weit entfernt von orientalischer Despotie. Mit dem Erbrecht mußte sich persönliche Tüchtigkeit, überlegene Helden- kraft verbinden. Iv. Aelteste Verfassungen. (Pol. Iii, 4, 7) Grundformen Ausartungen {nuqty.ßdaeiß) 1. /uovuq/ja oder ßuoixtiu, 2. Uqunohqaxiu, 3. noxithu (Kòrjf.ioy.oaria)

2. Alte Geschichte - S. 43

1869 - Mainz : Kunze
43 der Schuldgesetze und Festsetzung eines Maximums von Grund- besitz die drückendste Noth des Volkes beseitigt hatte, begann er, der Versuchung zur Tyrannis widerstehend, das Versassungswerk, das die rechte Mitte zu halten suchte zwischen den Bedürfnissen des Volks und der hergebrachten Stellung des Adels; — eine Timokratie mit demokratischer Grundlage, deren Grundgedanke: jedem Bürger so viele Rechte zu gewähren, als seinen Leistungen an den Staat entspräche. Der Anfang eines neuen politischen Lebens für Athen. 1. Bestandtheile und Eintheilung des Volks. a. Die Bürger (in der Blüthezeit des Staates e. 20000 erwachsene). Das Bürgerrecht bedingt durch die Abstammung aus der rechtmäßigen Ehe eines Bürgers mit einer Bürgerin. Nur ausnahmsweise erhielten Söhne eines Bürgers mit einer Nichtbürgerin (vo&oi) durch Volksbeschluß das Bürgerrecht. Die Verleihung an einen Fremden war sehr erschwert; in zwei Volks- versammlungen mindestens 600 Stimmen waren erforderlich (ätjflotcoltjtot). Die Erziehung war wesentlich eine häusliche und'private. Der Staat sorgte für öffentliche Ringschulen (yvfivdaid), die Privatturnplätze irraxuïatoou) standen unter Staatsaufsicht. Mün- digkeit mit dem 18. Lebensjahre (scpyßog) ; Aufnahme in die Phratrie, Eintragung in das bfèiaçyiyov yqufifiavuov, Ep Heben- eid, als tuqîttoxoç in den Besatzungen der Greuzflsten dienend. Mit 20 Jahren zu der Volksversammlung, mit 30 zu freit Aemtern zugelassen. Theilweise oder völlige Entziehung des Bürgerrechtes (dxifda) konnte wegen Unterlassung der pflichtmäßigen Zahlungen an beit Staat eintreteu. Eintheilung der Bürgerschaft in 4 Klassen nach deujahres- einküufteu des Grundbesitzes, zur Regelung der Besteuerung und des Kriegsdienstes: ntvruyoaiofièâifivol (die großen enpatridischen Grundbesitzer), imiuç (der minder begüterte Adel mit 3—500 Scheffel Ertrag), Çtvyîrcu (die kleinen Grundbesitzer, mit 300— 150 Scheffel Jahresertrag), iffjxtg.*) Die letzteren steuerfrei. Den ersten Klaffen liege:: noch baovoylai (yogyyia, rmyouq/Ja, yvfivaauxq/Ju) ob. Zum regelmäßigen Kriegsdienst waren die drei ersten Klassen verpflichtet; nur die beiden ersten zum Reiterdienst. *) D. h. Arbeiter, von der Wurzel (rc-d-q-fu) setzen, t h u n; doch vgl. Curtius Gr. Etym. 229.

3. Alte Geschichte - S. 33

1869 - Mainz : Kunze
33 2) An Stelle dieses Königthums tritt vom nennten Jahr- hundert an, namentlich aber im achten eine Aristokratie, die, durch die Eroberungszüge der letzten Jahrhunderte mächtig geworden, statt der früher nur berathenden Stellung zum Fürstenhaus die Theilnahme am Regiment erhält, endlich das Königthum ganz verdrängt und allein die Regierung an sich zieht. In den Händen des hellenischen Adels (der Geschlechter) liegt der größte Grundbesitz, eine höhere Bildung, Kriegserfahrung, die Rechtskunde, die Priesterämter, dabei steht derselbe mit dem delphischen Orakel in engster Verbindung. 3) Besonders die Kolonien, in denen die politische Entwicklung schneller geht und wo statt der eigentlichen Geburtsaristokratie immer Timokratie erscheint, bereiten den Uebergang zur De- mokratie vor. Seewesen, Handel, beweglicher Besitz, geistige Bildung entwickelten das Städteleben und den Bürgerstand. Seit der Mitte des siebenten Jahrhunderts auch im Mutter- lande, besonders in beit Küstenstaaten, erbitterte Parteikämpfe zwischen Adel und Volk um schriftliche Gesetze, rechtliche und politische Gleichstellung. Den Sieg erkämpft die Demokratie in. der Regel durch die Uebergangszeit der Tyrannis. Im siebenten und sechsten Jahr- hundert treten meist geistig bedeutende Führer des Volks, selbst von Adel, au die Spitze des Volks gegen die Alleinmacht ihrer Standesgenossen. Aus den Volksführern werden Alleinherrscher, neue ,demokratische Könige'. Durch sie glänzende Entwicklung des bürgerlichen Lebens, Kunst- und Prachtliebe, Begünstigung der Poesie und der Anfänge der Wissenschaft, materielle Hebung des Mittelstandes und der ärmeren Volksklassen. Enge Ver- bindung der hellenischen Tyrannen unter einander, an barbarische Fürsten angelehnt. Doch ist die Tyrannis nur eine vorüber- gehende Erscheinung, ohne tiefere Wurzeln im Volksleben, nur ausnahmsweise zur Gründung von Dynastien führend; endlich durch die Geschlechter, ohne Widerstand des Demos, gestürzt. Aber die bürgerliche Gleichheit war durch sie festgestellt; die Adels- herrschaft kehrt nicht wieder. Herbst, historisches Hütsrbuch I. (Ausg. f. Ähmn.) 3

4. Alte Geschichte - S. 141

1869 - Mainz : Kunze
141 Der Censor Appins Claudius nahm Männer vom niedrigsten 312 Stande in den Senat ans und reihte Freigelassene und besitzlose Leute in die Tribus ein; 304 wurden aber die letztern in die vier 304 städtischen Tribus ausgenommen, die dadurch an Bedeutung und Ansehen viel verloren. Nachdem die Kämpfe der Patrizier und Plebejer in der po- litischen Gleichstellung um die Mitte des vierter: Jahrhunderts ihr Ende gefunden, bildet sich an der Stelle des Patricats die Oligarchie des Amtsadels, der regierenden Familien aus; ihre Uebermacht und Willkür dem regierten Volke gegenüber führt allmählich diejenigen Mißverhältnisse herbei, welche wir zur Zeit der Gracchen vorfinden. Die Tribunen treten, nachdem die Plebs ihres Schutzes nicht mehr bedurfte, in den Dienst des groß- ßen unterdrückten Volkes und gewinnen ungemein an Bedeutung. Dritter Abschnitt. Bon der politischen Gleichstellung der Plebejer (An- f.ang der Demokratie) und den Samniterkriegen bis zur Unterwerfung Italiens. 366 resp. 342—266. 1. Erster Samniterkrreg (342—340) und letzter Latinerkrieg (340—337). Nachdem die etruskische Macht gebrochen, begannen die Rö- mer den Krieg mit dem zweiten Hauptfeinde, den Samnitern, welche Etrusker und Griechen in Carnpanien unterdrückt hatten und vom tyrrhenischen bis zum adriatischen Meere herrschten. Die Römer waren im Vortheil durch größere Centralisation ihres Staatswesens. Die staatlichen Einrichtungen der Sabeller mehr eine lose Föderation, als ein geschlossener Organismus. Dies gilt namentlich auch von den Samnitern, welche in ihren schwer zugänglichen Bergen offene Ortschaften bewohnten und zur Bil- dung eines städtischen Bürgerthums nicht vorschritten. Mit einer- vollkommeneren Heeresorganisation traten ferner die Römer den Samnitern entgegen. Die Legionen, bisher eine phalanxartige, wenig gegliederte Masse. Nunmehr behufs leichterer Bewegung die Aufstellung nach Manipeln in beu drei Schlachtreihen der hastati, principes und triarii. Nachdem die Zwietracht im In-

5. Alte Geschichte - S. 133

1870 - Mainz : Kunze
133 Gesetz des Ognlnius zu den Priesterstellen.*) Das Amt des rox sab'i-ifieulus so wie das der drei flamines blieb den Patriziern Vorbehalten. Im Jahre 326 wurde die Schuldhaft aufge- hoben; die Person des Schuldners wurde unangreifbar und der Gläubiger war nur auf dessen Vermögen angewiesen?*) Der Censor Appius Claudius nahm 312 Männer vom nied- rigsten Stande in den Senat auf und reihte Freigelassene und besitzlose Leute in die Tribus ein; 304 wurden aber die letztern auf die vier städtischen Tribus beschränkt, die dadurch an Bedeu- tung und Ansehen viel verloren. Nachdem die Kämpfe der Patrizier und Plebejer in der po- litischen Gleichstellung um die Mitte des vierten Jahrhunderts ihr Ende gefunden, bildet sich an der Stelle des Patriciats die Oligarchie des Amtsadels, der regierenden Familien aus; ihre Uebermacht und Willkür dem regierten Volke gegenüber führt allmählich diejenigen Mißverhältnisse herbei, welche wir zur Zeit der Graechen vorfinden. Die Tribunen treten, nachdem die Plebs ihres Schutzes nicht mehr bedurfte, in den Dienst des groß- ßen unterdrückten Volkes und gewinnen ungemein an Bedeutung. Dritter Abschnitt. Von der politischen Gleichstellung der Plebejer (An- fang der Demokratie) und den Samniterkriegen bis zur Unterwerfung Italiens. 366 resp. 342—266. 1. Erster Samniterkrieg (342—340) und letzter Latinerkrieg (340—337). Nachdem die etruskische Macht gebrochen, begannen die Rö- mer den Krieg mit dem zweiten Hauptfeinde, den Samnitern, welche Etrusker und Griechen in Campanien unterdrückt hatten und vom tyrrhenischen bis zum adriatischen Meere herrschten. Die Römer waren im Vortheil durch größere Centralisation ihres Staatswesens. Die staatlichen Einrichtungen der Sabeller mehr eine lose Föderation als ein geschlossener Organismus. Dies gilt namentlich auch von den Sammlern, welche in ihren schwer zugänglichen Bergen offene Ortschaften bewohnten und zur Bil- dung eines städtischen Bürgerthums ntd)t vorschritten. Mit einer *) **) *) Lex Ogulnia: ut quum quatuor augures, quator pontifices ea tem- pestate essent placeretque augeri sacerdotum numerum, quatuor ponti- fices, quinque augures de plebe omnes allegerentur. **) Livius Viii. 28: plebi Bomanae velut aliud initium libertatis fac- tum est, quod necti desierunt,

6. Hülfsbuch für den ersten Unterricht in Alter Geschichte - S. VIII

1873 - Mainz : Kunze
Viii wrtige erschienene historischehlfsbuch von vr. Herbst, I. Theil Alte Geschichte" Bestimmt, dem der Unterzeichnete, dessen Ur-theil allerdings kein ganz unbefangenes ist, weil er selbst den greren Theil der griechischen Geschichte jenes Hlfsbnches verfat hat, wenigstens den Vorzug vindicieren mchte, da es einen blos mechanischen Unterricht ausschliet, da es dcn-kende, da es fleiige Lehrer voraussetzt. Fr solche mchte ich denn auch das gegenwrtige elemen-tare Lehrbuch geschrieben haben. Ich bergebe es mit grerer Scheu der ffentlichkeit, als irgend welchen anderen schrift-stellerischen Versuch, den ich etwa gewagt habe: doch hoffe ich, da sich ein gedeihlicher, fr Lehrer und Schler erfreulicher Unterricht an dasselbe wird knpfen lassen. Der Lehrer, der es bentzt, wird meinen Sinn am besten treffen, wenn er am Ende des Kursus weit weniger erreicht zu haben scheint, als die Mehrzahl der Lehrbcher als erreichbar voraussetzt, dafr aber das Wenige, das ihm das gegenwrtige bietet, wirklich erreicht hat. Kln, im November 1866. K. Jger.

7. Hülfsbuch für den ersten Unterricht in Alter Geschichte - S. 41

1873 - Mainz : Kunze
41 Uneinigkeit hatte schon frher (um 370) dem Fürsten Jason von Pher in Thessalien den Gedanken eingegeben, sich bte Fhrerstelle in Griechenland zu erringen: aber er war einer Verschwrung zum Opfer gefallen, wie er eben im Begriffe stand, seine ehrgeizigen Plane zu verwirklichen. Diese nahm jetzt Philipp, seit 359 König von Macedonien, wieder auf. Das Knigreich Macedonien im Norden von Thessalien, ein Land von etwa 1200 ? Meilen, beherrscht von einem aus Argos eingewanderten Frstengeschlecht, das seinen Stammbaum auf den griechischen Halbgott Herakles zurckfhrte, dnn be-vlkert, wenig fruchtbar, von wilden Barbarenstmmen um-geben und noch wenig kultiviert, spielte bis dahin in der grie-chischen Geschichte nur eine untergeordnete Rolle. Philipp, 3ter Sohn des Knigs Amyntas, kommt in seinem lten Lebensjahr als Geiselnach Theben, zur Zeit der Blthe dieses Staates unter Epanimondas und Pelopidas. Zurckgekehrt besteigt er nach dem Tode seines Bruders Perdiceas den Thron, welchen er gegen eingefallene Barbarenschwrme und gegen einige Glieder des kniglichen Hauses, welche Ansprche auf denselben machen, vertheidigt und behauptet. So im eigenen Lande Herr geworden, denkt er seine Macht zu erweitern, wozu ihm tier Parteienkampf in Thessalien und Griechenland die nchste Gelegenheit gibt. Anla sich in Griechenland einzumischen, bietet ihm der 356 ausbrechende phoeische oder 3te hei-lige Krieg. 2) Der 3te heilige Krieg 356 346. Die Ph o et er, wegen Bebauung des dem Apollo ge-Weihten Feldes vou Kirrhavom Amphiktyonengericht nn-ter thebanischem Einflu in eine unerschwingliche Geldstrafe v e r-urtheilt, greifen zu den Waffen, bemchtigen sich Del-phis und der an dieser heiligen Sttte niedergelegten Schtze und Weihegeschenke, und werben mit diesen ein stattliches Sldner-Heer. An der Spitze ihrer Gegner steht Theben: der Krieg nimmt einen wilden und grausamen Charakter an: die Sldner

8. Hülfsbuch für den ersten Unterricht in Alter Geschichte - S. 105

1873 - Mainz : Kunze
105 sprach Recht, ordnete den durch die Brgerkriege zerrtteten Staat auf allen Gebieten neu. Die Verwaltung der Provinzen, deren Bevlkerung er gegen Mihandlung durch die rmischen Beamten schtzte, die Finanzverwaltung, das Heer, die Rechtspflege gestaltete er um; er fhrte die Getreideverthei-hingen auf ein geringeres Ma zurck, beschftigte mit Straenanlegungen und groen Bauunternehmungen das Volk; suchte die Sitien zu verbessern und dem Luxus zu steuern. Nach-dem er noch einen Aufstand der republikanischen Partei in Spanien unter _deu beiden Shnen des Pompeju^Wrch-^eu^ Siea bei Munda 45. niedergeschlagen^. kehrt er nach Rom zurck und verfolgt seine Plane weiter: Herstellung von Kormth und Karthago, Anlegung einer Strae der den Apennin, Durchstechung der Landenge von Korinth, Austrocknung der pontinischen Smpfe, Sammlung des bestehenden Rechts in ein Gesetzbuch. Ein groer Rachezug gegen die Parther wird beschlossen: die monarchische Regierungsweise des Imperators tritt immer deutlicher zu Tage, obwohl er das Diadem selbst, das Abzeichen der kniglichen Wrde, ablehnte: aber das Mivergngen der gestrzten Partei fhrt zu einer xe^Jibli^-nischen Verschwrung, an deren Spitz^C. C a^M s^und ^Mtjiinius Brtus^er Schwiegersohn Catos steht. Un-' bekmmert uni^Wrnugszeichen besucht Csar^Senatz-sitznng vom 15. Mrz: dott, bei versammeltem Senat, ~~tmrb er von den Verschworenen^etdte^t (44^. Iv. Z)as zweite Triumvirat und die Einherrschaft des K- Julius Hfar Kctavianus (Mgustus). Durch die Ermordung Esars war die Republik nicht gerettet, sondern nur aufs neue in den Brgerkrieg zurckgestoen. Eine hchst verworrene Zeit folgte, deren wichtigste Ereignisse folgende: 44. Die Bevlkerung zeigte keine Begeisterung fr die

9. Hülfsbuch für den ersten Unterricht in Alter Geschichte - S. 110

1873 - Mainz : Kunze
republikanischen Erinnerungen allmlig verschwanden, bestimmt jetzt das Schicksal des Reichs. Unter Angustus Regierung er-folgte, von den Zeitgenossen nicht beachtet, das wichtigste Ereigni der Weltgeschichte,'die Geburt Jesu Christi. Auf Augustus folgten, als er im I. 14 n. Chr. nach langer und im Ganzen lblicher Regierung gestorben war, noch 4 Kaiser aus dem Hause der Csaren, Tiberins, Calignla, Claudius, Nero: unter ihrem grausamen Despotismus hatte Rom und Italien schwer zu leiden, wogegen die Lage der Pro-vinzen selbst unter ihrem Regiment weit besser war, als in den letzten V/a Jahrhunderten der Republik. Im I. 68 fand Nero aus Anla eines Soldatenausstandes, der sich wider ihn erhob, seinen Tod: von den an verschiedenen Punkten des Reichs durch die Soldaten erhobenen Kaisern, Galba, Otho, Vitellins, behauptete sich keiner: erst T. Flavins Bespa-fianns, den die syrischen Legionen ausgerufen, ordnete die Regierung neu, regierte gut (6979 u. Chr.), gab der nichts-wrdigen Grausamkeit, der wahnsinnigen Verschwendung der Csaren gegenber das Beispiel edler Milde, weiser Sparsam-feit: darin folgt ihm sein Sohn Titus, der Zerstrer von Jerusalem (70), der schon nach 2 Jahren einer trefflichen Re-gierung starb: sein Bruder Domitian lenkt in die Bahnen Neros zurck. Ihm folgte (von 96 an) eine Reihe vortrefflicher Regenten, Nervet, Trajan, der die Landschaften Baby-lonienuud Assyrien dem Reiche hinzufgte, Hadrian, Anto-ninns Pius, M. Aurelius, unter deren einsichtiger und thtiger Regierung die rmische Welt das Bild eines blhenden, von mchtigen und wohlmeinenden Herrschern trefflich verwal-teten und geleiteten, nach Auen gesicherten, im Innern durch Handel, weit verbreitete Bildung, lebhaften Verkehr der Völker untereinander gedeihenden Reiches darbietet. Unter M. Aurels Sohn Com modus (seit 180) beginnt der Verfall: bei dem Mangel einer gesicherten Thronfolgeordnung wechselten, von der Willkr der Legionen erhoben und gestrzt, die Kaiser rasch, wenn auch einzelne Herrscher oder Familien so die
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