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1. Geschichte des Altertums - S. 80

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
80 Geschichte der Römer. und im Senat, in welchen jeder gewesene Beamte eintrat, über alle wichtigen Fragen des Staatswesens Beschlüsse zu fassen. Man nannte sie auch Optimalen oder die Nobilität; Emporkömmlinge suchten sie, mochten sie auch noch so tüchtig und begabt sein, von der Bekleidung der Staatsämter auszuschließen. Die meisten dieser Familien besahen fürstlichen Reichtum, prachtvolle Häuser * in Rom und schöne Villen und Parkanlagen auf dem Lande; sie hatten ausgedehnten Grundbesitz, Latifundien, welche sie durch Erwerb der Nachbargrundstücke fortwährend zu vergrößern suchten; dort hielten sie große Viehherden, die sie von Sklaven hüten ließen. Den großen Kaufleuten, dem Geldadel, war die Bekleidung von Ämtern und der -Zutritt zum Senat verboten; wohl aber stand ihnen der Ritt er stand offen. Sie waren es, die als Steuerpächter die Provinzen aussogen; sie trieben außerdem Großhandel mit Getreide und anderen Waren, liehen Geld auf Zinsen aus und erwarben vielfach große Reichtümer. Indessen ging es den römischen B a u e r n von Jahr zu Jahr schlechter. Ihre kräftigen Arme hatten den Kreis der Länder um das Mittelmeer Rom untertan gemacht; aber die Eroberungen kamen ihnen nicht zu gute. Schwer lastete auf ihnen der Druck des Kriegsdienstes; gar mancher wurde Jahr für Jahr zum Feldzug aufgeboten, bald nach Asien, bald nach Spanien; selbst die Kosten der Ausrüstung mußte er tragen. Dazu kam, daß der Ackerbau, da aus Sizilien, Afrika und anderen Ländern viel billiges Getreide eingeführt wurde, die auf ihn verwandte Arbeit nicht mehr lohnte. So entschlossen sich viele, den väterlichen Hof zu verlassen und an den reichen Nachbar zu verkaufen, mancher ward auch mit Gewalt dazu genötigt; die Heimatlosen zogen dann in die Städte, besonders nach der Hauptstadt. Das wenige, das sie besaßen, verloren sie bald; regelmäßige Arbeit fanden sie selten, da die Fabriken des Altertums ja mit Sklaven betrieben wurden; so sammelte sich in Rom ein zahlreicher besitzloser Pöbel an, der von der Hand in den Mund lebte und ein trauriges Gegenstück bildete zu dem überreichen, im Genuß lebenden, mächtigen Adel. 1) Von dem Grundriß des römischen Hauses geben uns besonders die Ausgrabungen in Pompeji eine Vorstellnng. Den Mittelpunkt des Hauses bildet das Atrium, eine Halle, in dessen Dach sich eine viereckige Öffnung befand, die dem Licht und dem Regen freien Zutritt gewährte. Daher befand sich in der Mitte des Atnums ein Wasserbecken. Hinter diesem erhob sich der Hausaltar. Ein Gang führte vom Atrium zur Straße. An den Seiten schlossen sich Wohn- und Schlafräume an. Hinter dem Atrium lag das Tablinum, das Empfangszimmer; weiter folgten ein säulengeschmücktcr Garlenraum, das Peristyl, rechts und links davon Wirtschaftsräume und Festsäle. Im zweiten Stock befanden sich Schlafzimmer. Zu Rom gab es übrigens auch Mietshäuser, die mehrere Stock hoch waren.

2. Geschichte des Altertums - S. 95

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Das zweite Triumvirat. 95 Antonius vor dem versammelten Volke anbot, gern angenommen, wenn ihm nicht das Murren der Menge gezeigt hätte, daß er besser tue, dies noch nicht zu wagen. Cäsar wandte seine gewaltige Macht in vortrefflicher Weise an, fo daß seine kurze Regierung zum Segen für das Reich wurde. Gegen seine bisherigen Gegner zeigte er eine klug berechnete Milde und begnadigte viele von ihnen. In den Provinzen gründete er zahlreiche Kolonien und siedelte dort arme Bürger an; so gelang es, die große Zahl der Besitzlosen, die sich in Rom aushielten und dort von den Getreidespenden des Staates lebten, zu vermindern. Die Untertanen des Reichs schützte er gegen die Erpressungen der Statthalter und der Steuerpächter. Der zunehmenden Sittenlosigkeit suchte er durch Gesetze entgegenzutreten, welche auf Gewalttat und Bestechung harte Strafen setzten und den Luxus einschränken sollten. Auch den Kalender, der in völlige Zerrüttung geraten war, ordnete er unter Heranziehung eines Astronomen aus Alexandria. So entstand der julianische Kalender, der allgemein in Geltung gewesen ist, bis ihn im sechzehnten Jahrhundert Papst Gregor Xiii. hat verbessern lassen; in Rußland gilt er noch heute. Mitten in seiner großartigen Herrschertätigkeit erlag Cäsar einer Verschwörung, an der sich teils begnadigte Pompejaner, teils unzufriedene Eäsarianer beteiligten und deren Führer der finstere und ehrgeizige C a s s i u s und der von Cäsar immer sehr begünstigte Junius Brutus waren. Als er am 15. März 44 trotz mehrfacher Warnungen und trotz der böfen Cäsars «r. Träume seiner Gemahlin sich in den Senat begeben hatte, wurde er von 16 • den Verschworenen überfallen. „Auch du, Brutus!" rief er, als auch dieser den Dolch aus ihn zückte, verhüllte sein Haupt und sank, von dreiundzwanzig Stichen durchbohrt, an der Bildsäule des Pompejus nieder. Cäsar gehört als Feldherr wie als Staatsmann und R e g e n t zu den größten Männern der Weltgeschichte. Um seinen Ehrgeiz zu befriedigen und die Alleinherrschaft zu erreichen, hat er unlautere Mittel nicht verschmäht; aber als er die Macht-in den Händen hatte, erwies er -sich als einen großen Regenten. Der vielseitige Mann zählt aber auch zu ton bedeutendsten römischen Schriftstellern; er hat die Geschichte feiner Taten selbst geschrieben. 5. Die Zeit des Emporkommens Octavians. Das zweite Triumvirat. § 104. Die Cäsarmörder hatten gehofft, daß sich ihnen die Be- «ntonta«. Dölkerung Roms begeistert anschließen würde. Aber das Gegenteil trat ein.

3. Geschichte des Altertums - S. 32

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
32 Geschichte der ffiitecficn. eiaot. Mit dem zwanzigsten Jahre wurde der Athener Bürger und erhielt Zutritt zu der Volksversammlung. Mit dem dreißigsten Jahre erhielt er das Recht, sich zu einem Amt wählen oder auslosen zu lassen, in den Rat einzutreten oder als Richter in einem der großen Geschworenengerichte zu sitzen, die immer mehrere hundert Richter zählten. Als Geschworener empfing er eine kleine Geldentschädigung. So war immer ein außerordentlich großer Teil der Bürgerschaft im Dienste des Staates tätig, sei es im Heeres- und Flottendienst, sei es als Geschworene, Ratsherren oder Beamte. Bolksver- Der Volksversammlung stand in allen politischen Fragen die sammlung. Scheidung zu. Natürlich war nie das gesamte Volk anwesend, besonders die Landbewohner wurden häufig durch die Entfernung am Erscheinen verhindert-, es trug nicht zum Besten des Staates bei, daß die niedere städtische Bevölkerung überwog. Mit Gebet wurde die Versammlung eröffnet. Nachdem dann der Vorsitzende einen Gegenstand zur Beratung gestellt hatte, fragte ein Herold, wer reden wolle. Jeder Bürger durfte das Wort ergreifen und auch Anträge stellen; doch trug er auch die Verantwortung für seinen Antrag und konnte, wenn dieser den Gesetzen widersprach, zur Verantwortung gezogen werden. Beaml- Unter den Beamten nahmen die Archonten nicht mehr, wie früher, die oberste Stellung ein. Sie waren nur noch Leiter der Schwurgerichte; ihre übrigen Befugnisse hatten sie verloren. Einer von ihnen, der noch den Namen Archon König trug, hatte den Vorsitz im Areopag. Dieser Gerichtshof hatte an Macht eingebüßt; er besaß nicht mehr das Recht der Oberaufsicht über das politische und private Leben (vgl. § 19), sondern übte nur noch die Blutgerichtsbarkeit aus. Das einflußreichste Amt war jetzt das der zehn Feld Herrn (Strategen). Es ist leicht begreiflich, daß durch die große Machtstellung Athens auch Oonbti und das wirtschaftliche Leben gefördert wurde. Der Piräus wurde jetzt Gewklbe. ^ h^H^ste Handelshafen Griechenlands. Dort lagen immer zahlreiche Schiffe, die Getreide von den Küsten des Schwarzen Meeres oder Linnen und feingewebte Gewänder aus dem Orient oder Wein, Früchte, Fische, auch Sklaven herbeigeführt hatten; andere Schiffe wieder wurden mit athenischen Waren, mit Ol, Vasen und Krügen, Lederwaren, Waffen und anderen Metallarbeiten belastet, um sie in die Ferne zu führen. Infolgedessen erblühte das G e w e r b e; die Fabriken vermehrten sich, der Wohlstand wuchs, freilich stieg auch die Zahl der Sklaven, die nicht viel geringer war als die der Bürger. Sie wurden meist milde behandelt, waren aber rechtlos und konnten verkauft werden wie irgend ein anderer Besitz.

4. Geschichte des Altertums - S. 16

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
16 Geschichte der Griechen. Lykurg zu, der im neunten Jahrhundert gelebt haben soll. Auf langen Reisen habe er die Gesetze vieler Völker kennen gelernt; dann habe er durch seine Gesetzgebung seinem durch lange innere Wirren zerrütteten Vaterlande den Frieden zurückgegeben. In Wirklichkeit ist die spartanische Verfassung sicherlich nicht das Werk eines einzigen Mannes, sondern hat sich im Laufe der Jahrhunderte herausgebildet. tu Acker- Zunächst ist von der eigentümlichen Ordnung des Grundbesitzes Verteilung. ^ ^n. Damit nämlich allen Vollbürgern ihr Unterhalt ge- sichert würde, war die fruchtbare Ackerflur der Eurotasebene in Güter von ungefähr gleichem Ertrage zerlegt, deren jedes einer ©partiatenfamilie zu-gc liefen und von mehreren Helotenfamilien bewirtschaftet wurde. Um aber zu verhüten, daß künftig Ungleichheit des Besitzes einträte und manche reich, andere arm würden, wurde die Bestimmung getroffen, daß niemand fein Grundstück verkaufen durfte. Die Die Ordnung des spartanischen Lebens hatte den Zweck, den fp8rstoe Spartiaten die kriegerische Tüchtigkeit zu erhalten. Jedes neugeborene Kind wurde untersucht und, wenn es als schwächlich befunden wurde, ausgesetzt. Mit dem siebenten Jahre ward dann der Knabe der Mutter genommen und vom Staat erzogen. Er wurde einer Knabenabteilung zugesellt und Lehrmeistern unterstellt; unter Wassenübungen, in rauher Zucht, bei einfachster Lebensweise und kärglichster Nahrung wurde er zum tapferen, gehorsamen und ausdauernden Krieger erzogen; die wissenschaftliche Ausbildung dagegen wurde vernachlässigt und nur die Musik eifrig gepflegt. Bei den Mädchen sah man ebenfalls vor allem auf körperliche Ausbildung und Abhärtung. Auch wer zum Manne herangereift war, blieb in erster Linie Soldat; so hoch die Hausfrau auch in Sparta geehrt wurde, so mußte das Familienleben doch sehr zurücktreten. Jeder Bürger gehörte einer Tisch- und Z e l t g e n o f f c n f ch a f t an. Mit seinen Kameraden speiste er, nicht bei seiner Gattin; die Speisen waren einfach, die schwarze Suppe das Hauptgericht; jeder steuerte zu der gemeinsamen Mahlzeit von dem Ertrage seines Gutes oder von der Jagdbeute etwas bei. Der Tag verlief vorwiegend in kriegerischen Übungen und Jagdzügen; erst die Greife, die sich des höchsten Ansehens erfreuten, wurden davon entbunden. Im Kriege wurde unbedingte Tapferkeit von jedem gefordert. Wer floh, wer den Schild verlor, wer auf dem Rücken anstatt auf der Brust die Wunde trug, galt für einen ehrlosen Mann. Mit dem Schilde oder auf dem Schilde, als Sieger oder tot, sollte der spartanische Krieger heimkehren. Verfassung. Die V e r f a s s u n g der Spartaner unterschied sich schon dadurch von der anderer Staaten, daß zwei Könige an der Spitze des Staates standen.

5. Das Altertum - S. 34

1907 - Leipzig : Voigtländer
34 Geschichte der Griechen. 1. Die Sp artiaten, d. H. die herrschenden Dorier, der Rdel des Landes. Sie allein waren an der Verwaltung des Staates beteiligt und besaßen den größten und besten Teil des Landes. 2. Die Umwohner, d.h. die rings um Sparta wohnenden Rchäer, die sich nach kurzem widerstände freiwillig unterworfen hatten! Sie waren ohne politische Rechte, aber persönlich frei. Sie trieben R&erbau, Gewerbe und Handel und waren zur Zahlung von Rbgaben verpflichtet. 3. Die Heloten, d. H. die nach längerem Kampfe unterworfenen Hchäer. Sie waren Leibeigene des Staates und mußten den Sp artiaten die Felder bestellen oder sonstige Knechtesdienste leisten. Da sie die Spartiaten an Zahl weit übertrafen, so wurden sie aus Furcht vor Rufständen streng überwacht und häufig ungerecht und grausam bestraft. 3. Lykurgs Gesetzgebung. 3n Sparta regierten immer zwei Ho'" Könige zugleich; man führte ihr Geschlecht auf Zwillingsbrüder aus dem hause der herakliden zurück (§ 23, 1). Rber zwischen den beiden Königsfamilien, zwischen Königen und Rdel und zwischen den Spartiaten und Achäern herrschte andauernd heftiger Streit, der den Staat in die größte Gefahr brachte, Rus ihr wurde Sparta durch die Gesetzgebung Lykurgs (um 880 v. (Ihr.) gerettet. Lykurg Lykurg entstammte nach dem Bericht der griechischen Geschicht- schreiber aus königlichem Geschlecht und verwaltete eine Zeitlang als Vormund seines minderjährigen Hessen das Königs amt. Dann lernte er im Ausland die Einrichtung anderer Staaten, besonders die von Kreta, kennen. Da baten ihn seine Mitbürger, die Verwirrung in Sparta durch eine Gesetzgebung zu beseitigen. (Er kehrte heim und erhielt zu diesem Werke die Zustimmung des Orakels zu Delphi. Hun ordnete er durch Gesetze die Verfassung des Staates und das Leben des Volkes. Hach feierlicher (Einführung seiner Gesetze verließ er Sparta und starb im Ruslande. a) Die Verfassung: Könige 1. Die beiden Könige blieben die obersten Priester und Heer- führer, doch ihre Regierungsgetvalt wurde beschränkt. Ratöeraiten 2. Die Gerusia, ein Rat von 28 Riten von mindestens 60 Jahren, hatte alle wichtigen Dinge zuerst zu beraten, famm^ungen Volksversammlung umfaßte alle Spartiaten vom 30. Jahre an und trat immer zur Zeit des Vollmondes zusammen; sie hatte über die Wahl der Beamten, über Gesetze und Verträge, über Krieg und Frieden durch Abstimmung zu entscheiden. Spartiaten Umwohner Heloten Lykurgs Ge-

6. Geschichte des Altertums - S. 201

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 31, 2. Das Religionswesen. Einteilung der römischen Geschichte. 201 Gewerbe und einen ausgedehnten Handel zur See, bildeten ihr Religionsund Staatswesen aus und stiegen zu großer Macht und hoher Kultur auf, durch welche sie auch auf die Römer bildend einwirkten. Ihr Staat zerfiel in 12 selbständige Stadtgemeinden, die zu einem Bunde vereinigt waren. An der Spitze jedes Stadtgebietes stand ein W a h l k ö n i g (Lucumo), der aus einer der vornehmen Familien hervorging. Seine Würde kennzeichnete der elfenbeinerne Thronstuhl, die purpurumsäumte Toga, mit welcher er bekleidet war, und die 12 Liktoren (Diener), welche ihm Stabbündel mit je einem Beil vorantrugen. Die Etrusker schufen große, den griechischen verwandte Säulentempel und führten den Gewölbebau ein. Die wieder aufgefundenen, von ihnen hergestellten Grabkammern weisen thönerne, bemalte Vasen, Bildsäulen und allerlei Gerätschaften und Schmucksachen aus Bronce, Silber, Gold und Bernstein auf. Die Italiker. Die südlich von den Etruskern wohnenden Völkerschaften werden mit dem Namen Italiker zusammengefaßt und zerfallen in zwei Gruppen, in die Latiner und die cimbrisch-sabellischen Stämme. Die Latiner dehnten sich von der Tiber längs der Meeresküste in dem nach ihnen genannten Latium aus. Sie bildeten 30 von einander unabhängige S t a d t g e m e i n d e n, die zu einem Bundesstaat mit der Hauptstadt Albalonga vereinigt waren. Die Sabeller wohnten in Mittel- und Unteritalien und teilten sich in mehrere Stämme, von welchen die Sabiner den ältesten bildeten. Die Sabiner wohnten östlich von den Latinern in den Berglandschaften des mittleren Apennin und waren ein einfaches, Ackerbau treibendes Naturvolk. Aus ihnen gingen die kriegerischen Samniter hervor. Andere sabellische Völkerschaften waren: die Campaner, Lucaner, Bruttier rc. Im Süden Italiens wohnten außer diesen noch die Japygier, die den Griechen nahe verwandt waren und vermutlich den ältesten Volksstamm Italiens bildeten. An den südlichen Küsten hatten die Griechen zahlreiche Niederlassungen gegründet, weshalb der Süden Italiens auch Großgriechenland genannt wurde. 2. Das Religionswesen. Einteilung der Geschichte. Die Religion der Römer hatte Ähnlichkeit mit derjenigen der stammverwandten Griechen, war aber nicht so poesievoll ausgebildet wie dieselbe. Wie die Griechen, so erhoben auch die Römer Naturkräfte zu persönlichen, göttlichen Wesen, die sie dem ernsten Wesen des

7. Geschichte des Altertums - S. 213

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 33,2. Der 5. und 6. König und die Änderung der römischen Verfassung. 213 zugleichen, und die Sicherheit des Staates dadurch zu erhöhen. Tul-lius machte deshalb das Wahlrecht und den Heeresdienst nicht mehr von der Herkunft sondern von dem Vermögen abhängig, sodaß jeder freie Einwohner zur Teilnahme an der Staatsregierung gelangen konnte. Rom wurde in 4 städtische und 26 ländliche Bezirke (Tribus) und die gesamte Bevölkerung in fünf Vermögensklassen eingeteilt. Die zur 1. Klasse Gehörigen mußten wenigstens 100 000 Aß (ungefähr 7800 M.), die der 2. Klasse 75 000, die der 3. Klasse 50 000, die der 4. Klasse 25 000, die der 5. Klasse 12 500 Aß im Vermögen haben. Diejenigen Einwohner, deren Besitz die Höhe der 5. Klasse nicht erreichte, hießen Proletarier und waren weder zu Steuern noch zum Kriegsdienst verpflichtet. Nach den 5 Vermögensklassen war auch der Heeresdienst geordnet. Die gesamte Bewohnerschaft war in 193 Centurien (Abteilungen) eingeteilt, von welchen 18 die Reiter oder Ritter und 175 das Fußvolk enthielten. Auf die 1. Vermögensklasse kamen 18 Centurien Reiter und 80 Centurien Fußvolk; auf die 2., 3. und 4. Klasse je 20, auf die 5. Klasse 30 Centurien; aus die Werkleute und Spielleute, welche dem Heere beigegeben waren, kamen je 2; die Proletarier bildeten zusammen eine Centurie. In den Volksversammlungen hatte jede Centurie eine Stimme; die erste Klasse hatte deshalb, wenn die Centurien derselben einig waren, stets die Entscheidung in den Händen. Jeder Bürger war vom 17.—40. Jahr zum Kriegsdienst im Felde, vom 40.—60. Jahre zum Besatzungsdienst in den Städten verpflichtet. Da der Besitz wechselte, so wurde alle fünf Jahre eine neue Vermögensab-schätzung (ein Census) vorgenommen. Servius Tullius hatte aber durch diese Verfassungsänderung so sehr den Haß der Patrizier aus sich geladen, daß eine Verschwörung gegen ihn entstand, infolge deren er von feinem eigenen Schwiegersohn, Tarquinius Supsrbus, gestürzt und ermordet wurde. Die Sage berichtet darüber in folgender Weise: In seiner Familie hatte der gute König viel Kummer; er besaß keine Söhne sondern nur zwei Töchter, die beide Tullia hießen. Die eine war eine fromme, sanfte und edle Jungfrau, ihre Schwester dagegen war ungestüm, leidenschaftlich und herrschsüchtig. Beide vermählte Servius zwei ihnen ähnlichen Männern, den Söhnen des erschlagenen Königs Tarquinius Priscus, und zwar gab er die sanfte Tullia dem herrschsüchtigen Lucius, die ungestüme Schwester dem gutmütigen Ar uns. Allein die Hoffnung des Vaters, die heftigen Gemüter durch die Verbindung mit einem sanfteren zu mildern, schlug fehl: die leidenschaftliche Tullia tötete ihren Gemahl und Tulius seine Gemahlin, worauf sich beide mit einander vermählten. Dem herrschsüchtigen Ehepaar regierte nun der greise Servius

8. Geschichte des Altertums - S. 228

1889 - Wiesbaden : Kunze
228 Dritter Abschnitt. Zweiter Zeitraum. und L. Sextius für die Plebejer: 1) Ermäßigung der Schulden durch Abzug der entrichteten Zinsen, 2) Anteil an dem Staatslande, von welchem kein Bürger über 500 Morgen besitzen dürfe, 3) Ersetzung der Kriegstribunen durch zwei Konsuln, wovon jedesmal einer aus den Plebejern zu wählen sei. Zehn Jahre lang traten die Patrizier diesen Forderungen entgegen; da gaben sie endlich nach. 366 traten die sogenannten licinischen Gesetze in Kraft, und Lucius Sextius wurde der erste plebejische Konsul. Von dem Konsulate war jedoch die Rechtspflege getrennt und dafür ein neues Amt, die Prätur geschaffen worden, das nur den Patriziern zugänglich sein sollte. Aber nach und nach fielen auch die letzten Vorbehalte der Patrizier. 356 erhielten die Plebejer Zutritt zur Diktatur, 351 zur Censur, 337 zur Prätur und endlich 300 auch zum Pontifikate, der Oberpriesterwürde. Dckmit waren die letzten Schranken für die Plebejer hinweggeräumt und die volle Gleichstellung der Stände durchgeführt. Zur Feier der Versöhnung wurde der Göttin Concordia (Eintracht) ein Tempel errichtet. Die Schließung der Kluft zwischen den beiden Ständen, welche die Patrizier durch Aufgabe ihrer überkommenen Vorrechte endlich herbeiführten, wird durch folgende Sage veranschaulicht: Auf dem römischen Markt war infolge eines Erdbebens ein großer Spalt entstanden. Die sibyllinischen Bücher, welche Prophezeihungen für alle Unglücksfälle des Staates enthielten,, sagten aus, der Spalt werde sich schließen, wenn Rom das Beste und Stärkste, was es besitze, hineinwerfe. Da bestieg ein Jüngling, Marcus Curtius, sein Roß, weihte sein Leben den unterirdischen Göttern und stürzte sich hinab in den Abgrund, welcher sich alsbald über ihm schloß. Die Staatsämter. Außer der Priesterschaft zählte die Republik folgende, meist jährlich gewählte, höhere Staatsbeamten: 1) Die beiden Konsuln oder an deren Stelle in gefahrvollen Zeiten der für 6 Monate gewählte Diktator als Staatsleiter; 2) die beiden (später 16) Prätoren als Leiter des Gerichtswesens; 3) die beiden Censoren, welche alle 5 Jahre (Lustrum) gewählt wurden. Diese besorgten den Census d. H. die Schätzung des Vermögens und der darauf gegründeten Einteilung der Bürger in Centurien und bildeten die Sittenpolizei, als welche sie solche Vergehen gegen das öffentliche Wohl und die Sitte zu rügen und zu strafen hatten, welche gerichtlich nicht verfolgt werden konnten. 4) Die Ädilen, welche über das Gesundheitswesen, die öffentlichen Gebäude und den Marktverkehr zu wachen und für die öffentlichen Spiele zu sorgen hatten; 5) die beiden (später 4—10) Quästoren, welche die Staats- und Kriegskasse zu verwalten hatten.

9. Geschichte des Altertums - S. 255

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 44. Cornelia und die beiden Gracchen. 255 Bildung folgten, ergaben sich bei weitem die meisten Vornehmen dem zugleich mit in Rom einziehenden griechischen Sittenverderbnisse. Durch die Siege der römischen Heere strömten unermeßliche Reichtümer nach Rom; prächtige Bauten stiegen allenthalben empor und glänzten in griechischem Schmucke; Üppigkeit, Genußsucht und Verschwendung nahmen überhand, und vergeblich steuerte der alte, einfache Cato denselben. Ein neuer schroffer Gegensatz entstand in der römischen Bürgerschaft, indem sich die reichgewordenen Patrizier und Plebejer nebst ihren Nachkommen als Stand der Vornehmen (nobiles) oder Optimalen von dem übrigen Volk absonderten, das Gemeindeland in Händen hielten und die Staatsämter unter sich zu verteilen wußten. Geschah es einmal, daß ein talentvoller Mann niederer Herkunft gegen ihren Willen zu einem höheren Amt gewählt wurde, so wurde er als Neuling (homo novus) in ihren Stand ausgenommen. Die höheren Beamten bereicherten sich bei der Verwaltung der Provinzen; der Geldadel (die Ritter) pachtete die Zölle in denselben und vermehrte seinen Besitz durch Erpressungen, durch Geldanleihen oder Handelsgeschäfte. Mit den erworbenen Mitteln kauften sie die Ländereien der kleinen Bauern zu großen Gütern zusammen und ließen dieselben durch Sklaven bebauen, deren Unterhalt nur wenig kostete. Die Folge war, daß der wohlhabende Mittelstand, aus dem Roms Macht hervorgegangen war, verschwand und es bald nur noch Reiche und Arme gab. Die letzteren entfremdeten der Arbeit und suchten den in den Kriegen ausgebildeten Hang zum Nichtsthun dadurch zu befriedigen, daß sie sich von den Reichen Gaben spenden ließen und einen schändlichen Gebrauch von ihrem Stimmrechte in den Volksversammlungen machten. Wer ihnen das meiste Geld gab, Brot und Korn verteilte oder durch glänzende öffentliche Spiele die Gunst des Volkes erstrebte, ging, auch wenn er sonst tüchtigeren Männern nachstand, in der Regel siegreich aus den Wahlversammlungen hervor. Mit Recht konnte daher der numidische König Jugurtha von dem Rom der damaligen Zeit sagen: „Rom, wie bist du so feil geworden; wenn sich ein Käufer fände, du wärest zu erkaufen." §. 44. Cornelia mul die ßeitlen Smcrfien. Cornelia. Jener Quästor, mit welchem die Numantiner unterhandelt hatten, Tiberius Sempronius Gracchus, war ein Sohn der Cornelia, einer Tochter des ältern Scipio. Diese, eine der edelsten Frauen Roms, Hatte ihren Gemahl frühzeitig verloren und widmete

10. Geschichte des Altertums - S. 21

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 5, 3. Die Kultur der Ägypter. 21 samt dem verzierten Sarge, in welchen man u. a. eine Gebete enthaltende Papyrusrolle, das sogenannte Totenbuch, legte, in einem unterirdischen Gemache auf, welches sich im Westen jeder Stadt befand. Solche unterirdische Begräbniskammern wurden von den Griechen Katakomben genannt. Der abgeschiedenen Seele war nach dem Glauben der Ägypter folgendes Schicksal bereitet: Sie zieht mit der untergehenden Sonne in die Unterwelt und tritt vor Osiris zum Totengericht. Diesersitzt auf erhabenem Thron, umgeben von 42 Richtern, neben ihm der ibisköpfige Schreiber Toth mit der Feder in der Hand. Nachdem die Seele geschworen, daß sie sich keiner Todsünde schuldig wisse, wird das Herz des Toten gegen die Straußenfeder, das Symbol der Gerechtigkeit und Wahrheit, gewogen, und der Schreiber zeichnet das Ergebnis auf. Diejenigen, welche das Gericht wohl bestanden haben, werden in die Gefilde der Seligen geleitet, wo sie, zum göttlichen Ursprung zurückgekehrt, den Lohn ihres frommen Wandels finden. Die Schuldigen dagegen werden zur Seelenwanderung verurteilt, und ihre Seelen müssen zur Strafe und Läuterung bis zu 3000 Jahre durch Tierleiber wandern, worauf sie zur Prüfung von neuem in den Menschenleib zurückkehren. 3. Die Kultur der Ägypter. Die Ägypter brachten es in dem fruchtbaren Lande durch Frömmigkeit, Arbeitsamkeit und Mäßigkeit zu einer höchst merkwürdigen Kultur. Der größte Teil der zahlreichen Bevölkerung beschäftigte sich mit dem reichlich lohnenden Ackerbau. Der Überschuß an Produkten erzeugte den Handel. Dieser war zuerst Tauschhandel, blieb lange Zeit auf das Land selbst beschränkt und hatte den Nil zur Hauptvermittlungsstraße. Später wurden fremden Kaufleuten einzelne Orte für den Austausch der Handelsartikel geöffnet, doch blieb der Verkehr mit den Fremden beschränkt, und die Ägypter, die sich für ein bevorzugtes Volk hielten, blieben schwer zugänglich. Das Gewerbe befaßte sich mit der Herstellung von Gewändern aus Byssus (einer Art Baumwolle), von Arbeiten aus Metall, Glas und Thon, welche ebensowohl eine große Kunstfertigkeit, wie Wohlstand und Luxus bei den Ägyptern bekunden. Kunstdenkmäler. Die großartigsten Kunstleistungen gehören der Baukunst an. Die altägyptischen Bauwerke erregen sowohl durch das Ungeheure ihrer Verhältnisse und die Größe der mechanischen Arbeit, wie durch die hohe Vollkommenheit der dazu erforderlichen Kunstfertigkeiten und die Beseitigung au^der unüberwindlich erscheinenden Schwierigkeiten ungeteilte Bewunderung. Nur eine gewaltige, völlig willenlose Volksmasse konnte, dem Drucke der Könige und Priester nachgebend, gleich einer kolossalen Maschine mit einem seltenen Aufwand von Zeit, Kraft und Geduld solche Riesenbauten schaffen. Zu den merkwürdigsten Baudenkmälern gehören folgende:
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