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1. Geschichte des Altertums - S. 32

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
32 Geschichte der ffiitecficn. eiaot. Mit dem zwanzigsten Jahre wurde der Athener Bürger und erhielt Zutritt zu der Volksversammlung. Mit dem dreißigsten Jahre erhielt er das Recht, sich zu einem Amt wählen oder auslosen zu lassen, in den Rat einzutreten oder als Richter in einem der großen Geschworenengerichte zu sitzen, die immer mehrere hundert Richter zählten. Als Geschworener empfing er eine kleine Geldentschädigung. So war immer ein außerordentlich großer Teil der Bürgerschaft im Dienste des Staates tätig, sei es im Heeres- und Flottendienst, sei es als Geschworene, Ratsherren oder Beamte. Bolksver- Der Volksversammlung stand in allen politischen Fragen die sammlung. Scheidung zu. Natürlich war nie das gesamte Volk anwesend, besonders die Landbewohner wurden häufig durch die Entfernung am Erscheinen verhindert-, es trug nicht zum Besten des Staates bei, daß die niedere städtische Bevölkerung überwog. Mit Gebet wurde die Versammlung eröffnet. Nachdem dann der Vorsitzende einen Gegenstand zur Beratung gestellt hatte, fragte ein Herold, wer reden wolle. Jeder Bürger durfte das Wort ergreifen und auch Anträge stellen; doch trug er auch die Verantwortung für seinen Antrag und konnte, wenn dieser den Gesetzen widersprach, zur Verantwortung gezogen werden. Beaml- Unter den Beamten nahmen die Archonten nicht mehr, wie früher, die oberste Stellung ein. Sie waren nur noch Leiter der Schwurgerichte; ihre übrigen Befugnisse hatten sie verloren. Einer von ihnen, der noch den Namen Archon König trug, hatte den Vorsitz im Areopag. Dieser Gerichtshof hatte an Macht eingebüßt; er besaß nicht mehr das Recht der Oberaufsicht über das politische und private Leben (vgl. § 19), sondern übte nur noch die Blutgerichtsbarkeit aus. Das einflußreichste Amt war jetzt das der zehn Feld Herrn (Strategen). Es ist leicht begreiflich, daß durch die große Machtstellung Athens auch Oonbti und das wirtschaftliche Leben gefördert wurde. Der Piräus wurde jetzt Gewklbe. ^ h^H^ste Handelshafen Griechenlands. Dort lagen immer zahlreiche Schiffe, die Getreide von den Küsten des Schwarzen Meeres oder Linnen und feingewebte Gewänder aus dem Orient oder Wein, Früchte, Fische, auch Sklaven herbeigeführt hatten; andere Schiffe wieder wurden mit athenischen Waren, mit Ol, Vasen und Krügen, Lederwaren, Waffen und anderen Metallarbeiten belastet, um sie in die Ferne zu führen. Infolgedessen erblühte das G e w e r b e; die Fabriken vermehrten sich, der Wohlstand wuchs, freilich stieg auch die Zahl der Sklaven, die nicht viel geringer war als die der Bürger. Sie wurden meist milde behandelt, waren aber rechtlos und konnten verkauft werden wie irgend ein anderer Besitz.

2. Geschichte des Altertums - S. 16

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
16 Geschichte der Griechen. Lykurg zu, der im neunten Jahrhundert gelebt haben soll. Auf langen Reisen habe er die Gesetze vieler Völker kennen gelernt; dann habe er durch seine Gesetzgebung seinem durch lange innere Wirren zerrütteten Vaterlande den Frieden zurückgegeben. In Wirklichkeit ist die spartanische Verfassung sicherlich nicht das Werk eines einzigen Mannes, sondern hat sich im Laufe der Jahrhunderte herausgebildet. tu Acker- Zunächst ist von der eigentümlichen Ordnung des Grundbesitzes Verteilung. ^ ^n. Damit nämlich allen Vollbürgern ihr Unterhalt ge- sichert würde, war die fruchtbare Ackerflur der Eurotasebene in Güter von ungefähr gleichem Ertrage zerlegt, deren jedes einer ©partiatenfamilie zu-gc liefen und von mehreren Helotenfamilien bewirtschaftet wurde. Um aber zu verhüten, daß künftig Ungleichheit des Besitzes einträte und manche reich, andere arm würden, wurde die Bestimmung getroffen, daß niemand fein Grundstück verkaufen durfte. Die Die Ordnung des spartanischen Lebens hatte den Zweck, den fp8rstoe Spartiaten die kriegerische Tüchtigkeit zu erhalten. Jedes neugeborene Kind wurde untersucht und, wenn es als schwächlich befunden wurde, ausgesetzt. Mit dem siebenten Jahre ward dann der Knabe der Mutter genommen und vom Staat erzogen. Er wurde einer Knabenabteilung zugesellt und Lehrmeistern unterstellt; unter Wassenübungen, in rauher Zucht, bei einfachster Lebensweise und kärglichster Nahrung wurde er zum tapferen, gehorsamen und ausdauernden Krieger erzogen; die wissenschaftliche Ausbildung dagegen wurde vernachlässigt und nur die Musik eifrig gepflegt. Bei den Mädchen sah man ebenfalls vor allem auf körperliche Ausbildung und Abhärtung. Auch wer zum Manne herangereift war, blieb in erster Linie Soldat; so hoch die Hausfrau auch in Sparta geehrt wurde, so mußte das Familienleben doch sehr zurücktreten. Jeder Bürger gehörte einer Tisch- und Z e l t g e n o f f c n f ch a f t an. Mit seinen Kameraden speiste er, nicht bei seiner Gattin; die Speisen waren einfach, die schwarze Suppe das Hauptgericht; jeder steuerte zu der gemeinsamen Mahlzeit von dem Ertrage seines Gutes oder von der Jagdbeute etwas bei. Der Tag verlief vorwiegend in kriegerischen Übungen und Jagdzügen; erst die Greife, die sich des höchsten Ansehens erfreuten, wurden davon entbunden. Im Kriege wurde unbedingte Tapferkeit von jedem gefordert. Wer floh, wer den Schild verlor, wer auf dem Rücken anstatt auf der Brust die Wunde trug, galt für einen ehrlosen Mann. Mit dem Schilde oder auf dem Schilde, als Sieger oder tot, sollte der spartanische Krieger heimkehren. Verfassung. Die V e r f a s s u n g der Spartaner unterschied sich schon dadurch von der anderer Staaten, daß zwei Könige an der Spitze des Staates standen.

3. Das Altertum - S. 34

1907 - Leipzig : Voigtländer
34 Geschichte der Griechen. 1. Die Sp artiaten, d. H. die herrschenden Dorier, der Rdel des Landes. Sie allein waren an der Verwaltung des Staates beteiligt und besaßen den größten und besten Teil des Landes. 2. Die Umwohner, d.h. die rings um Sparta wohnenden Rchäer, die sich nach kurzem widerstände freiwillig unterworfen hatten! Sie waren ohne politische Rechte, aber persönlich frei. Sie trieben R&erbau, Gewerbe und Handel und waren zur Zahlung von Rbgaben verpflichtet. 3. Die Heloten, d. H. die nach längerem Kampfe unterworfenen Hchäer. Sie waren Leibeigene des Staates und mußten den Sp artiaten die Felder bestellen oder sonstige Knechtesdienste leisten. Da sie die Spartiaten an Zahl weit übertrafen, so wurden sie aus Furcht vor Rufständen streng überwacht und häufig ungerecht und grausam bestraft. 3. Lykurgs Gesetzgebung. 3n Sparta regierten immer zwei Ho'" Könige zugleich; man führte ihr Geschlecht auf Zwillingsbrüder aus dem hause der herakliden zurück (§ 23, 1). Rber zwischen den beiden Königsfamilien, zwischen Königen und Rdel und zwischen den Spartiaten und Achäern herrschte andauernd heftiger Streit, der den Staat in die größte Gefahr brachte, Rus ihr wurde Sparta durch die Gesetzgebung Lykurgs (um 880 v. (Ihr.) gerettet. Lykurg Lykurg entstammte nach dem Bericht der griechischen Geschicht- schreiber aus königlichem Geschlecht und verwaltete eine Zeitlang als Vormund seines minderjährigen Hessen das Königs amt. Dann lernte er im Ausland die Einrichtung anderer Staaten, besonders die von Kreta, kennen. Da baten ihn seine Mitbürger, die Verwirrung in Sparta durch eine Gesetzgebung zu beseitigen. (Er kehrte heim und erhielt zu diesem Werke die Zustimmung des Orakels zu Delphi. Hun ordnete er durch Gesetze die Verfassung des Staates und das Leben des Volkes. Hach feierlicher (Einführung seiner Gesetze verließ er Sparta und starb im Ruslande. a) Die Verfassung: Könige 1. Die beiden Könige blieben die obersten Priester und Heer- führer, doch ihre Regierungsgetvalt wurde beschränkt. Ratöeraiten 2. Die Gerusia, ein Rat von 28 Riten von mindestens 60 Jahren, hatte alle wichtigen Dinge zuerst zu beraten, famm^ungen Volksversammlung umfaßte alle Spartiaten vom 30. Jahre an und trat immer zur Zeit des Vollmondes zusammen; sie hatte über die Wahl der Beamten, über Gesetze und Verträge, über Krieg und Frieden durch Abstimmung zu entscheiden. Spartiaten Umwohner Heloten Lykurgs Ge-

4. Geschichte des Altertums - S. 213

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 33,2. Der 5. und 6. König und die Änderung der römischen Verfassung. 213 zugleichen, und die Sicherheit des Staates dadurch zu erhöhen. Tul-lius machte deshalb das Wahlrecht und den Heeresdienst nicht mehr von der Herkunft sondern von dem Vermögen abhängig, sodaß jeder freie Einwohner zur Teilnahme an der Staatsregierung gelangen konnte. Rom wurde in 4 städtische und 26 ländliche Bezirke (Tribus) und die gesamte Bevölkerung in fünf Vermögensklassen eingeteilt. Die zur 1. Klasse Gehörigen mußten wenigstens 100 000 Aß (ungefähr 7800 M.), die der 2. Klasse 75 000, die der 3. Klasse 50 000, die der 4. Klasse 25 000, die der 5. Klasse 12 500 Aß im Vermögen haben. Diejenigen Einwohner, deren Besitz die Höhe der 5. Klasse nicht erreichte, hießen Proletarier und waren weder zu Steuern noch zum Kriegsdienst verpflichtet. Nach den 5 Vermögensklassen war auch der Heeresdienst geordnet. Die gesamte Bewohnerschaft war in 193 Centurien (Abteilungen) eingeteilt, von welchen 18 die Reiter oder Ritter und 175 das Fußvolk enthielten. Auf die 1. Vermögensklasse kamen 18 Centurien Reiter und 80 Centurien Fußvolk; auf die 2., 3. und 4. Klasse je 20, auf die 5. Klasse 30 Centurien; aus die Werkleute und Spielleute, welche dem Heere beigegeben waren, kamen je 2; die Proletarier bildeten zusammen eine Centurie. In den Volksversammlungen hatte jede Centurie eine Stimme; die erste Klasse hatte deshalb, wenn die Centurien derselben einig waren, stets die Entscheidung in den Händen. Jeder Bürger war vom 17.—40. Jahr zum Kriegsdienst im Felde, vom 40.—60. Jahre zum Besatzungsdienst in den Städten verpflichtet. Da der Besitz wechselte, so wurde alle fünf Jahre eine neue Vermögensab-schätzung (ein Census) vorgenommen. Servius Tullius hatte aber durch diese Verfassungsänderung so sehr den Haß der Patrizier aus sich geladen, daß eine Verschwörung gegen ihn entstand, infolge deren er von feinem eigenen Schwiegersohn, Tarquinius Supsrbus, gestürzt und ermordet wurde. Die Sage berichtet darüber in folgender Weise: In seiner Familie hatte der gute König viel Kummer; er besaß keine Söhne sondern nur zwei Töchter, die beide Tullia hießen. Die eine war eine fromme, sanfte und edle Jungfrau, ihre Schwester dagegen war ungestüm, leidenschaftlich und herrschsüchtig. Beide vermählte Servius zwei ihnen ähnlichen Männern, den Söhnen des erschlagenen Königs Tarquinius Priscus, und zwar gab er die sanfte Tullia dem herrschsüchtigen Lucius, die ungestüme Schwester dem gutmütigen Ar uns. Allein die Hoffnung des Vaters, die heftigen Gemüter durch die Verbindung mit einem sanfteren zu mildern, schlug fehl: die leidenschaftliche Tullia tötete ihren Gemahl und Tulius seine Gemahlin, worauf sich beide mit einander vermählten. Dem herrschsüchtigen Ehepaar regierte nun der greise Servius

5. Geschichte des Altertums - S. 228

1889 - Wiesbaden : Kunze
228 Dritter Abschnitt. Zweiter Zeitraum. und L. Sextius für die Plebejer: 1) Ermäßigung der Schulden durch Abzug der entrichteten Zinsen, 2) Anteil an dem Staatslande, von welchem kein Bürger über 500 Morgen besitzen dürfe, 3) Ersetzung der Kriegstribunen durch zwei Konsuln, wovon jedesmal einer aus den Plebejern zu wählen sei. Zehn Jahre lang traten die Patrizier diesen Forderungen entgegen; da gaben sie endlich nach. 366 traten die sogenannten licinischen Gesetze in Kraft, und Lucius Sextius wurde der erste plebejische Konsul. Von dem Konsulate war jedoch die Rechtspflege getrennt und dafür ein neues Amt, die Prätur geschaffen worden, das nur den Patriziern zugänglich sein sollte. Aber nach und nach fielen auch die letzten Vorbehalte der Patrizier. 356 erhielten die Plebejer Zutritt zur Diktatur, 351 zur Censur, 337 zur Prätur und endlich 300 auch zum Pontifikate, der Oberpriesterwürde. Dckmit waren die letzten Schranken für die Plebejer hinweggeräumt und die volle Gleichstellung der Stände durchgeführt. Zur Feier der Versöhnung wurde der Göttin Concordia (Eintracht) ein Tempel errichtet. Die Schließung der Kluft zwischen den beiden Ständen, welche die Patrizier durch Aufgabe ihrer überkommenen Vorrechte endlich herbeiführten, wird durch folgende Sage veranschaulicht: Auf dem römischen Markt war infolge eines Erdbebens ein großer Spalt entstanden. Die sibyllinischen Bücher, welche Prophezeihungen für alle Unglücksfälle des Staates enthielten,, sagten aus, der Spalt werde sich schließen, wenn Rom das Beste und Stärkste, was es besitze, hineinwerfe. Da bestieg ein Jüngling, Marcus Curtius, sein Roß, weihte sein Leben den unterirdischen Göttern und stürzte sich hinab in den Abgrund, welcher sich alsbald über ihm schloß. Die Staatsämter. Außer der Priesterschaft zählte die Republik folgende, meist jährlich gewählte, höhere Staatsbeamten: 1) Die beiden Konsuln oder an deren Stelle in gefahrvollen Zeiten der für 6 Monate gewählte Diktator als Staatsleiter; 2) die beiden (später 16) Prätoren als Leiter des Gerichtswesens; 3) die beiden Censoren, welche alle 5 Jahre (Lustrum) gewählt wurden. Diese besorgten den Census d. H. die Schätzung des Vermögens und der darauf gegründeten Einteilung der Bürger in Centurien und bildeten die Sittenpolizei, als welche sie solche Vergehen gegen das öffentliche Wohl und die Sitte zu rügen und zu strafen hatten, welche gerichtlich nicht verfolgt werden konnten. 4) Die Ädilen, welche über das Gesundheitswesen, die öffentlichen Gebäude und den Marktverkehr zu wachen und für die öffentlichen Spiele zu sorgen hatten; 5) die beiden (später 4—10) Quästoren, welche die Staats- und Kriegskasse zu verwalten hatten.

6. Geschichte des Altertums - S. 255

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 44. Cornelia und die beiden Gracchen. 255 Bildung folgten, ergaben sich bei weitem die meisten Vornehmen dem zugleich mit in Rom einziehenden griechischen Sittenverderbnisse. Durch die Siege der römischen Heere strömten unermeßliche Reichtümer nach Rom; prächtige Bauten stiegen allenthalben empor und glänzten in griechischem Schmucke; Üppigkeit, Genußsucht und Verschwendung nahmen überhand, und vergeblich steuerte der alte, einfache Cato denselben. Ein neuer schroffer Gegensatz entstand in der römischen Bürgerschaft, indem sich die reichgewordenen Patrizier und Plebejer nebst ihren Nachkommen als Stand der Vornehmen (nobiles) oder Optimalen von dem übrigen Volk absonderten, das Gemeindeland in Händen hielten und die Staatsämter unter sich zu verteilen wußten. Geschah es einmal, daß ein talentvoller Mann niederer Herkunft gegen ihren Willen zu einem höheren Amt gewählt wurde, so wurde er als Neuling (homo novus) in ihren Stand ausgenommen. Die höheren Beamten bereicherten sich bei der Verwaltung der Provinzen; der Geldadel (die Ritter) pachtete die Zölle in denselben und vermehrte seinen Besitz durch Erpressungen, durch Geldanleihen oder Handelsgeschäfte. Mit den erworbenen Mitteln kauften sie die Ländereien der kleinen Bauern zu großen Gütern zusammen und ließen dieselben durch Sklaven bebauen, deren Unterhalt nur wenig kostete. Die Folge war, daß der wohlhabende Mittelstand, aus dem Roms Macht hervorgegangen war, verschwand und es bald nur noch Reiche und Arme gab. Die letzteren entfremdeten der Arbeit und suchten den in den Kriegen ausgebildeten Hang zum Nichtsthun dadurch zu befriedigen, daß sie sich von den Reichen Gaben spenden ließen und einen schändlichen Gebrauch von ihrem Stimmrechte in den Volksversammlungen machten. Wer ihnen das meiste Geld gab, Brot und Korn verteilte oder durch glänzende öffentliche Spiele die Gunst des Volkes erstrebte, ging, auch wenn er sonst tüchtigeren Männern nachstand, in der Regel siegreich aus den Wahlversammlungen hervor. Mit Recht konnte daher der numidische König Jugurtha von dem Rom der damaligen Zeit sagen: „Rom, wie bist du so feil geworden; wenn sich ein Käufer fände, du wärest zu erkaufen." §. 44. Cornelia mul die ßeitlen Smcrfien. Cornelia. Jener Quästor, mit welchem die Numantiner unterhandelt hatten, Tiberius Sempronius Gracchus, war ein Sohn der Cornelia, einer Tochter des ältern Scipio. Diese, eine der edelsten Frauen Roms, Hatte ihren Gemahl frühzeitig verloren und widmete

7. Geschichte des Altertums - S. 290

1889 - Wiesbaden : Kunze
290 Dritter Abschnitt. Dritter Zeitraum. freiwilligen Opfertod zu übernehmen, und durch einen sündenlosen Wandel die uranfeingliche Heiligkeit und Seligkeit zu vollenden. Nachdem sich Jesus in solcher Weise durch sein Leben und Wirken, durch seinen Tod am Kreuze, durch seine Auferstehung und Himmelfahrt als den Stifter eines Reiches erwiesen hatte, das nicht von dieser Welt ist, übernahmen nach seinem Hintritte dessen weitere Verbreitung seine Jünger oder Apostel, welchen er am Pfingstseste den verheißenen Tröster, den heiligen Geist, sandte, durch dessen Verleihung sie mit besonderen Gnaden ausgestattet wurden. An demselben Pfingst-feste wurden durch die Predigt von dem Gekreuzigten dreitausend Zuhörer zur Annahme der Taufe bewogen und dadurch der Grund zur christlichen Kirche gelegt. Eine Zeit lang lebte die sich täglich mehrende Christengemeinde zu Jerusalem unangefochten in Stille und Reinheit des Wandels. Bald aber erhob sich eine Verfolgung der Juden gegen sie, und der Älmosenpfleger Stephanus wurde der erste Märtyrer oder Blutzeuge. Diese Verfolgung veranlaßte die Zerstreuung vieler Glieder der Gemeinde in andere Teile Palästinas und nach Syrien und damit die weitere Verbreitung des Evangeliums. Vor allen aber war es Paulus, aus einem Verfolger des neuen Glaubens ein auserwähltes Rüstzeug zu seiner Ausbreitung geworden, der in Syrien, Kleinasien, Griechenland und Macedonien durch seine Predigt und durch Gründung christlicher Gemeinden wirkte und endlich auch berufen wurde, in der Hauptstadt des römischen Weltreichs, in Rom selbst Zeugnis von dem Gekreuzigten abzulegen und, wie auch Petrus, durch seinen Tod zu besiegeln. Durch die Apostel und ihre Nachfolger verbreitete sich das Christentum in fast alle Länder des römischen Reiches. Überall, wohin es kam, hatte es mit großen Hindernissen zu kämpfen, die meist in dem Zusammenhang der heidnischen Religion mit der Staats-versassung ihren Grund hatten. Aber die in ihm wohnende göttliche Kraft überwand alle heidnischen Gegenbestrebungen; der selbst verleugnende Glaube der Christen, ihr heiliger Wandel und innerer Seelenfriede, ihre freudige Opferwilligkeit, die heldenmütig alle Schmach und selbst den martervollen Tod über sich ergehen ließ, mußte zuletzt über alles heidnische Wesen den Sieg erringen. Als die Verfolgungen des Christentums durch die Juden mit dem Untergange ihrer scheinbaren Selbständigkeit aufgehört hatten, begannen die Verfolgungen durch die Römer. Die Versammlungen der Christen erschienen den römischen Beamten als

8. Geschichte des Altertums - S. 307

1889 - Wiesbaden : Kunze
§. 59. Von Konstantin bis zum Untergang des weström. Reiches. 307 Gemahlin und selbst seinen ältesten Sohn Crispus hinrichten. Seine Mutter Helena (§. 62, 3) hatte auf einer Pilgerfahrt in das gelobte Land 326 das Grab Jesu wieder aufgefunden und an der heiligen Stätte die Grabeskirche erbauen lassen. Von großer Wichtigkeit war es, daß Konstantin die kaiserliche Residenz von Rom, wo alles an das Heidentum erinnerte, nach B y -zanz verlegte. An der Grenze zweier Kontinente, zwischen zwei Meeren gelegen und mit einem ausgezeichneten Hafen versehen, war die Stadt ein ebenso trefflicher Handelsplatz wie ein geeigneter Ort, feindliche Angriffe abzuweisen. Paläste, Kirchen, Säulengänge, Wohnungen und öffentliche Plätze stiegen auf das kaiserliche Machtwort hin rasch empor, und in acht Jahren war Neu-Rom vollendet, welcher Name allmählich in Konstantinopel umgewandelt wurde. Durch Veranstaltung einer allgemeinen Kirchenversammlung zu Nicäa 325 (des ersten ökumenischen Konzils) suchte er die in der christlichen Kirche herrschenden und den Staat tief erschütternden Verschiedenheiten in der Lehre über die Person Christi, über die Taufe und über die Feststellung der Osterfeier zu klären und zu einigen. Der Arianismus oder die Lehre des Presbyters Arius aus Alexan-drina, der behauptete, Christus sei bloß ein Geschöpf und deshalb dem Vater untergeordnet, wurde besonders durch des Athanasius siegreiche Verteidigung der Schriftlehre verworfen und das nicäifche Glaubensbekenntnis, daß der Sohn Gottes gleichen Wesens mit dem Vater sei, als Kirchenlehre festgestellt. Konstantin sorgte nach innen und außen für das Wohl und die Sicherheit des Reiches und vollendete die monarchische Regierungsform desselben durch eine neue Hof- und Staatsverfassung. An seinem Hof umgab er sich mit einer großen Zahl Beamten, das Reich teilte er in vier Obersta tth a ltersch a ft en (Präfekturen): Orient, Jllyrien, Italien und Gallien, diese wieder in Diöcesen und Provinzen ein und erleichterte so die Verwaltung. Er führte die Sonntags-fei er ein, ließ viele Kirchen erbauen und stattete sie mit Grundbesitz aus. Der Geistlichkeit gewährte er Steuerfreiheit, den Bischöfen eigene Gerichtsbarkeit. Nach einer reichen Thätigkeit starb er in seinem 65. Lebensjahre auf der Reise in ein bithynisches Bad 337. Nach Konstantins Tod teilten seine drei Söhne Konstan-tinus, Konstantins und Konst ans das Reich, das Konstantins 353 nach dem Tode seiner Brüder wieder vereinigte. Ihm folgte sein Vetter Julianus der Abtrünnige 361—363, ein geistvoller und 20*

9. Geschichte des Altertums - S. 310

1889 - Wiesbaden : Kunze
310 Dritter Abschnitt. Dritter Zeitraum. stimmung im Glauben und in der Lehre zu verwirklichen. Darum wurden abweichende Meinungen und Auffassungen in der Lehre, welche durch Hereinziehung jüdischer, griechischer und orientalischer Religionsanschauungen entstanden, bekämpft und die erste Kirchenlehre verteidigt, zu welchem Zwecke das sogenannte apostolische Glaubensbekenntnis aufgestellt wurde. Auch fehlte es nicht an erleuchteten Männern, welche teils durch erbauende Schriften die Gemeinden im Glauben befestigten, teils durch Verteidigungsschriften die Angriffe der Juden, Heiden und Irrgläubigen abwehrten, teils auch die Kirchenlehre wissenschaftlich darstellten. Als Kaiser Konstantin offen zum Christentum übertrat und dasselbe zur Staatsreligion erhob, konnte sich diese endlich, aller hemmenden Schranken entledigt, frei und unabhängig entwickeln, verlor aber mit Erweiterung ihres äußeren Umfangs auch an innerer Reinheit, indem jetzt viele aus rein weltlichen Beweggründen zum Christentum übertraten. Eine große Spaltung in der christlichen Kirche trat ein, als der Presbyter Arius zu Alexandrien die Lehre aufstellte, daß Christus nicht gleichen, sondern nur ähnlichen Wesens mit dem Vater sei. Zur Beilegung des Streites berief Konstantin im Jahr 325 die schon oben erwähnte allgemeine Kirchenversammlung nach Nicäa, auf welcher die Lehre des Arius verworfen wurde. Doch wurde sie von den germanischen Goten, Vandalen und Langobarden noch Jahrhunderte lang festgehalten, die deshalb als Ketzer verfolgt wurden. Unter Theodosius dem Großen erlosch das Heidentum fast völlig; der alte Götzendienst wurde verboten, und die meisten Heiden bekehrten sich. Die Reste der Heiden zogen sich auf die Dörfer zurück, wo sie sich noch länger hielten. Diesem Umstande ist es zuzuschreiben, daß der Name für Heidentum in einigen Sprachen gleichbedeutend ist mit dem für Dorfesart (Paganismus, payen). Kirchenväter. Die vorzüglichsten der christlichen Kirchenlehrer werden durch den Namen Kirchenväter geehrt. Zu ihnen gehören: die beiden alexandrinischen Geistlichen Clemens (f 217) und Ori-genes (f 254), ferner Bischof Eusebius von Cäsarea (f 430), der Schöpfer der christlichen Geschichtschreibung, sowie der beredte Bischof Chrysostomus von Konstantinopel (-s- 407); Basilius der Große (t 379); Gregorius von Nazianz (f 399), der ein Drama schrieb, das den leidenden Christus darstellt und das Muster der christlichen Kirchen- und Schulschauspiele des Mittelalters geworden ist. Unter den lateinischen Kirchenvätern zeichneten sich vor allen aus: Hieronymus (331—420), dessen lateinische Übersetzung der Bibel

10. Geschichte des Altertums - S. 324

1889 - Wiesbaden : Kunze
324 Dritter Abschnitt. Dritter Zeitraum. Gegenwart der Priester die Trauung statt, wonach es üblich war, die junge Frau über die Schwelle der Hausthüre ihres Gemahls zu tragen. Bisher war der Vater ihr Herr und Richter gewesen; durch , die Heirat wurde der Gemahl ihr Vater und Beschützer. Ihre Mitgift, und was sie erwarb, war Eigentum des Mannes; nach dessen Tod erbte sie einen Kindesteil und hatte überhaupt die Erb-schastsrechte wie eine Tochter. Schon Romulus soll den Frauen besondere Vorrechte eingeräumt haben. Der Mann mußte der ihm begegnenden Matrone ausweichen; anstößige Reden und ungeziemende Handlungen gegen Frauen wurden hart geahndet. Dafür, daß die römischen Frauen beim gallischen Brande (§. 36, 2) dem Staate ihr goldenes Geschmeide dargebracht hatten, wurde ihnen die Ehre zu teil, daß bei ihren Begräbnissen Gedächtnisreden gehalten wurden. Ebenso durften sie, was nur den höchsten Amtspersonen gestattet war, auf einem Wagen ausführen. Man erlaubte ihnen die Teilnahme an öffentlichen Festen und Mahlzeiten, den Besuch des Theaters und der Kampfspiele, die Mädchen besuchten die Schulen und waren nie so von der Männerwelt abgeschlossen, wie dies in Griechenland und im Orient der Fall war. Und doch widmeten sich die römischen Frauen bei aller Freiheit, die man ihnen einräumte, vorzugsweise der Leitung des Hauswesens. Das Haus war ihr Wirkungskreis; .hier sah man die angesehensten Frauen mitten unter ihren Mägden spinnen und weben, die Küche besorgen, die Kinder beaufsichtigen und anleiten und alle Geschäfte bewerkstelligen helfen, die einer thätigen Hausfrau wohl anstehen. Und welchen Einfluß die römischen Frauen daneben in öffentlichen Angelegenheiten übten, ist uns schon bekannt; wir wollen hier in der Kürze darauf zurückkommen und die Namen derjenigen zusammenstellen, welche sich in der Geschichte ausgezeichnet haben. Als die Römer ihre Stadt erbaut hatten, ließ Romulus die Sabinerinnen rauben. Es entstand Krieg, und Tarpeja fiel als Opfer ihrer thörichten Eitelkeit und Habsucht. Die geraubten Sabinerinnen dagegen stürmten mutig zwischen die Kämpfenden, stifteten Frieden und erwirkten die Übersiedelung der Sabiner nach Rom. Die kluge Tanaquil bewog ihren Gemahl, die königliche Würde zu erstreben, und verschaffte nach dem Tode desselben ihrem Schwiegersohn durch Fassung und Gewandtheit die Krone. Die beiden Tullia, Enkelinnen der Tanaquil, waren von Gemüt sehr verschieden ; während die eine den Ränken der Schwester erlag, verschuldete die andere den Tod ihres eigenen Vaters. Die edle Lu-
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