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1. Geschichte des Altertums - S. 11

1898 - Leipzig : Teubner
3. Das griechische Land. 11 von ihm forderte, gab, mute der Grieche Trgheit und Verweichlichung meiden, indem es aber doch nicht die ganze Kraft und Zeit des Mannes in Anspruch nahm, und das Fernbleiben eigentlicher Winter mit wenig Kewe erdrckende Kleidung und leichtem Wohnhaus vorlieb nehmen lie, blieb ihm ein groer Arbeitslast. Teil Frische und Lebensmut brig. Andererseits machte das Klima den Menschen gengsamer: Er bedurfte weniger Nahrungszufuhr als die Be- Migung wohner hherer Breiten, wo die grere Feuchtigkeit und die Winterklte den Stoffwechsel beschleunigen. Das fast immer schne Wetter lockte ihn aus dem Hause; mit Vorliebe verbrachte er seine freie Zeit auf den Straen Leben auerhalb und Pltzen, am Strande des Meeres, ein Umstand, der freilich das des Hauses. Familienleben sehr schdigte. Die zahlreichen heiteren Tage, der blaue Himmel, die klare, durchsichtige Luft, die Nhe des nervensthlenden Meeres steigerten seinen Frohsinn, seine Fhigkeiten, seine Krperschne. Ein geistig Geistige An-beanlagtes Volk konnte hier wie zum Mahalten und zur Selbst- regung. beherrschnng, so auch zur Klarheit in Auffassung und Darstellung, zum Ver-studnis und zur Pflege des Schnen erzogen werden. Durch fters recht hohe Gebirge und auch breite Meereinschnitte in viele kleine Gebiete, die unter einander sehr verschieden sind, aufgelst, ohne einen von der Natur gegebenen Mittelpunkt, verursachte das Land das Auseinandergehen des Volkes in eine groe Anzahl kleiner, ungleicher Stmme, Staatliche Zer-was viel dazu beitrug, die reichste Einzelentwicklung zu sichern, aber auch Menheit. eine staatliche Einigung fernzuhalten. Der magere Boden, die Nhe der Inseln, die zahlreichen Hfen und Buchten der Ostkste, die hufige Er-fchwerung des Verkehrs im Binnenlande durch aufsteigende hohe Bergrcken wiesen den Griechen, und zwar in hherem Mae auf der Stirnseite, auf das Meer, das, anderswo trennend, sie miteinander verknpfte. Die gische Jnselbrcke brachte ihn mit den asiatischen Kulturvlkern in leichte Verbindung. So machte das Land die Griechen zum See- und Handelsvolk. B. gtro besonderen. 1. Das griechische Festland reudg). An Gre ungefhr halb Gre. Sddeutschland nebst dem Reichslande gleich (63 000 qkm), war es in der Bevlkerungs-Bltezeit von vielleicht 4% Million Menschen bewohnt, wobei also auf den zahl. Quadratkilometer durchschnittlich 70 Menschen kamen, eine Bevlkerungsdichte, Volksdichte, die bei dem verhltnismig geringen Bodenertrag nur bei starkem Gewerb-flei und Handel mglich war1). Im Westen, Sden und Osten vom Meer umgeben, ist es im Norden Grenzen, keineswegs durch eine scharfe Naturgrenze von Macedonien und Jllyrieu geschieden, da die Lngsthler zwischen den Ketten der westlichen Landschaft mhelosen Eingang von Nordosten her ermglichen, auf der stlichen Grenz- nhren vermag, also fr 10% Million Menschen Korn einfhren mu (jetzt schon jhrlich nahe 2 Millionen Tonnen). Ebenso England. l) Im deutschen Reiche, wo sich 36 v. H. der Bevlkerung der Landwirtschaft befleiigen, wohnen heute nahezu 100 Menschen auf dem qkm, in England 120, in Italien Ho, in Belgien 200, in Rußland 18, im heutigen Griechenland 35; im alten Gallien vielleicht 16, in Germanien 10.

2. Kleine Lebensbilder aus dem Alterthum - S. 1

1868 - Elberfeld : Volkmann
Erste Abtheilung. Erzählungen aus der griechischen Geschichte. § 1. Das griechische Land. Ehe wir zur Erzählung der vorzüglichsten Begebenheiten aus der griechischen Geschichte übergehen, wollen wir uns das Land ansehen und den Boden betrachten, auf dem dieselben vorfielen. Das alte Griechenland bildete den südlichen Theil der jetzigen türkisch-griechischen oder sogenannten Balkan-Halbinsel und um- faßte einen größeren Raum, als das jetzige Königreich Griechen- land; es gehörten nämlich dazu noch die jetzt türkische Landschaft Thessalien und der südliche Theil von Albanien oder Arnaut, der damals Epirus hieß. Der Flächeninhalt betrug etwas über 1800 Quadr. M., also so viel, wie etwa die Königreiche Baiern und Würtemberg zusalnmen, während das jetzige Griechenland nur 950 Quadr. M. groß ist. Es war an drei Seiten von Meeren bespült, im Osten vom ägäischen oder dem Archipelagus, im Westen vom ionischen, die beide sich im Süden vereinigen. Von den im Norden liegenden Ländern Macedonien und Jllyrien war es durch Gebirgszüge getrennt, in welchen der Berg Olym- pus sich bis 7000 Fuß erhebt; etwa von der Mitte dieser Ge- birge zieht sich ein anderes nach Süden und dieses sendet nach beiden Seiten wieder Zweige aus, so daß die Form der Ebene verhältnißmäßig nur wenig auftritt, das Land vielmehr größten- theils gebirgig ist. Die Küste ist vielfach von größeren und klei- neren Meerbusen eingeschnitten, wie dies fast bei keinem anderen i

3. Geschichte des klassischen Altertums - S. 48

1913 - Leipzig : Teubner
Der Staatshaushalt. 48 Griechische Geschichte. anderen zugefügten Rechtsverletzung Klage zu erheben, wurde die Abhängigkeit der wirtschaftlich Schwachen von dem Stärkeren, der Hintersassen von dem Grundherrn, wesentlich gemildert. Die Rechtssicherheit im allgemeinen aber wurde dadurch gesteigert, daß die Berufung (ecpsöis) gegen Erkenntnisse der Beamten eingeführt wurde. Dadurch hob sich das Ansehen des alten Volksgerichts über dessen Zusammensetzung in dieser Zeit wir sonst wenig wissen. d) Die folouischen Gesetze, die auf drehbaren Holztafeln (a£ovss oder Kvgßeig) eingeritzt und auf der Akropolis ausgestellt waren, umfaßten das gesamte Gebiet des öffentlichen und privaten Lebens : Wahlrecht, Strafrecht, Eigentumsrecht, Familien- und Eherecht, Sittenpolizei. Die gesetzliche Einführung einer neuen Währung, d. h. der Übergang von der äginäischen Währung zur euböischen, trug dem wachsenden Handel Athens Rechnung.x) Doch erstreckten sich Solons Bestimmungen bis in die kleinsten Einzelheiten, z. B. auf den Frauenputz. Auch neue religiöse Anordnungen wurden getroffen, die Spiele erweitert und die Siegespreise neu festgesetzt. Eigentliche Steuern wurden in Friedenszeiten nicht erhoben, sondern im Kriegsfälle wurde eine außerordentliche Vermögenssteuer (slöcpopä) durch Volksbeschluß ausgeschrieben. Freilich waren die Ämter unbesoldet, und es mußte der kriegspflichtige Bürger Waffen und 1) Die Währungsverhältnisse des Altertums bieten der Forschung die größten Schwierigkeiten und sind bis heute noch nicht, einwandfrei aufgeklärt. Hier muß folgendes genügen: Bei den Babyloniern und Ägyptern war Gewicht und Münze dasselbe abgewogene Stück, bei dem von verschiedenen Normen ausgegangen werden konnte, woraus dann bei der Teilung in Münzen verschiedene Währungen entstanden. So verhielt sich das im dorischen Peloponnes übliche, nach der Handelsrepublik Ägina das „äginäische" genannte Talent (zäxuvtov = „Wage" und „Abgewogenes") zu dem von Euböa aus verbreiteten „euböischen" Talent etwa wie 25 : 18, d. H. da das Talent in 60 Minen, bte Mine ([ivä ^ Teil; semitisch) in 100 Drachmen (ägaxw von dpaöuofiai — Handvoll) zerfiel, so waren 73 äginäische Drachmen = 100 euböischen. Das von Solon eingeführte attisch-euböische Talent (als Münze nicht ausgeprägt) wird auf etwa 4715 Jt berechnet, so daß die Drachme auf etwa 78 5, kam (vgl. die heutige griechische Drachme gleich dem Franken der „lateinischen Münzkon-vention"). Die Drachme zerfiel in 6 Obolen (zu 13 §>), und der Obolus wurde noch in einer größeren Zahl von Zeitstücken ausgeprägt, und zwar bis zu % Obolus in Silber. Goldmünzen übernahm man später von den Persern (= etwa 22 Jt). Doch geben solche Umrechnungen antiken Geldes in unser heutiges kein klares Bild, da nicht nur der Silberwert dauernd schwankte, sondern auch die wirtschaftlichen Verhältnisse jener einfachen Zustände sich mit den unsrigen gar nicht mehr vergleichen lassen. Am besten erhält man noch einen Begriff von dem Wertunterschiede zwischen damals und heut, wenn man erwägt, daß der (griechische) Scheffel Weizen, der zu Solons Zeit eine Drachme galt, heut gegen 8 Jt kosten würde. Wenn Solon von der äginäischen schwereren Währung, die übrigens als Handelsgewicht bestehen blieb, zur leichteren euböischen überging, so tat er dies, um dem als Handelsplatz aufblühenden Athen Anschluß an die von Euböa ausgegangenen chalzidischen und die von Korinth ausgegangenen italisch-sizilischen Kolonialgebiete zu verschaffen.

4. Altertum und Mittelalter - S. 6

1914 - Paderborn : Schöningh
6 Vorwort. Mir erschien es durchaus erforderlich, nicht nur die betreffenden Gesetze zum Abdruck zu bringen, sondern auch nach Möglichkeit die seit Erlaß des betreffenden Gesetzes getroffenen Änderungen oder Einschränkungen zum mindesten in Fußnoten anzuzeigen. Diese Hinweise vermisse ich z. B. vielfach in den sonst so überaus verdienstlichen Quellensammlungen W. Altmanns zur deutschen, preußischen und außerdeutschen Geschichte, die ich übrigens auch mit großem Nutzen zu Rate zog. Gern hätte ich noch eine ganze Reihe von Gesetzen zum Abdruck gebracht: z. B. die Synodalordnung für Preußen 1873, die Emanzipationsbill 1829, das Ansiedlungsgesetz 1886, das Heeresvermehrungsgesetz 1913, die Verfassungen Rußlands 1905/06 und Japans 18891 u. a.; aber der vorgesehene Raum von 12 Vogen sollte nicht überschritten werden. Der gesamte Stoff ist der besseren Übersichtlichkeit halber auf zwei Bändchen verteilt: das erste Bändchen umfaßt Altertum und Mittelaller, das zweite die Neuzeit. In der Einleitung bedeutet I — erstes Bändchen, Ii — zweites Bändchen. * * * Meinem verehrten Lehrer, Herrn Universitätsprofessor Dr. Karl Brandt in Göttingen, habe ich dieses Buch zum Zeichen der Dankbarkeit zugeeignet; denn Herr Professor Brandt hat mich vor 10 Jahren durch seine Vorlesung über die deutsche Verfassungsgeschichte für diese Seite des geschichtlichen Lebens begeisternd angeregt und meine Studien und Arbeiten bis auf den heutigen Tag mit Rat und Tat gefördert! 1 Bei W. Altmaun, Ausgewählte Urkunden zur außerdeutschen Ver-fasfungsgefchichte seit 1776. 2. Aufl. Berlin 1913, S. 309-349 in deutscher Übersetzung abgedruckt. Unna, im Herbst 1914. Der Herausgeber.
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