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F. Die deutschen Schutzgebiete.
Allgemeines. Deutschland ist erst spät in die Reihe der Kolonialmächte ein-
getreten. Zur Zeit der großen Entdeckungen zu Beginn der Neuzeit und in den darauf
folgenden Jahrhunderten, als Portugiesen, Spanier, Holländer, Franzosen und Engländer
weite Kolonialgebiete erwarben, war unser Vaterland im Innern zerrissen und nach außen
ohnmächtig, so daß an überseeische Unternehmungen nicht gedacht werden konnte. Ein
Versuch des großen Augsburger Kausmannshanses der Wels er, sich in Venezuela festzu-
setzen (1526), scheiterte. Der erste unter den deulschen Fürsten, der weitschauend die Be-
deutung einer See- und Kolonialmacht erkannte, war Friedrich Wilhelm von Branden-
bürg, der Große Kurfürst. Er ließ 1681 an der Goldküste von Guinea die branden-
burgische Flagge hissen, gründete dort das Fort Großfriedrichsburg (1687) und brachte
einen großen Teil der Guineaküste unter seine Herrschast. Aber sein Enkel, der sparsame
König Friedrich Wilhelm I., der kein Freund von kostspieligen und unsicheren Unter-
nehmungen war, verkaufte den ganzen Besitz für.7260 Dukaten und 12 Mohren an die
Holländer. Erst Jahrhunderte später, nnch der Wiederaufrichtung des Deutschen Reiches,
wachte der Gedanke an die Erwerbung überseeischer Länder wieder auf. „Nur in dem
Boden des geeinten Deutschlands konnte der Kolonialgedanke Wurzel fassen; erst erstand
das Reich in seiner ungeahnten Machtfülle; dann folgte der glänzende Aufschwung der
Industrie und des überseeischen Handels, und die Kolonisation bildete nur den not-
wendigen Schlußstein dieses Gebäudes." Die Erwerbungen folgten rasch hintereinander,
die meisten in den Jahren 1884 und 85. Die heutigen Grenzen wurden z. T. erst
später in Verträgen mit andern Mächten festgesetzt. 1884 wurden Togo, Kamerun und
Deutsch-Südw estafrika erworben, 1885 Deutsch-Ostasrika, Deutsch-Guiuea
und die Marschallinseln, 1898 Kiautschou, 1899 Samoa, die Karolinen-, die
Pal au- und die Marianeninseln. Vorbereitet wurden diese Erwerbungen durch die
Unternehmungen deutscher Großkaufleute, die des Reichsschutzes bedurften und diesen an-
riefen, um nicht durch Angriffe und Übergriffe andrer Mächte, namentlich Englands,
behindert und zurückgedrängt zu werden.
1. Togo.
(87 000 qkm, etwas größer als Bayern, 1 Mill. E., 12 auf 1 qkm.)
Lage und Grenzen. Togo erstreckt sich als ein schmaler Landstreifen von
der Guineaküste in n. Richtung ins Innere hinein. Seine Längenausdehnung,
650 km, entspricht der Entfernung von München bis Hamburg, seine größte
Breite, 200 km, der von Hannover bis Berlin. Im S. aber wird es durch
englisches Gebiet so eingeschnürt, daß es den Atlantischen Ozean nur mit einem
Landstreifen von 50 km Länge berührt. Im N. und O. wird Togo von fran-
zösischem Besitz, Dahome, im W. von der englischen Kolonie Goldküste
(Aschanti) eingeschlossen. Gegen diese bildet der schiffbare Volta eine natürliche
Grenze. Aber die Scheidelinie zieht nicht durch die Mitte des Flußbettes,
sondern am linken Ufer entlang, und auch das Mündungsgebiet des Flusses
ist englisch, so daß die wertvolle Wasserstraße für uns nicht in Betracht kommt.
Ähnlich ungünstig liegen die Verhältnisse an der Ostseite, wo der schiffbare
Grenzfluß Monu auf französischem Gebiete mündet.
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Wilhelm_von_Branden- Friedrich Wilhelm Friedrich_Wilhelm_I. Friedrich Wilhelm_I.
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Venezuela Guinea Deutschlands Kamerun Samoa Englands Hamburg Hannover Berlin Atlantischen_Ozean