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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Grundriß der Erdkunde - S. 40

1882 - Halle : Anton
40 Preußen. 15v2 Mill. (fast 2/s) Katholiken. Die katholische Confession hat in Süddeutschland das Übergewicht, die beiden evangelischen Bekenntnisse sind in Norddeutschland vorherrschend. 2. Reichsversassung. (§ 75.) Oberhaupt des deutscheu Reichs ist der jedesmalige Köuig von Preußen, der deshalb den Titel deutscher Kaiser führt. Er ist in der Reichsregierung beschränkt: 1) durch den Bundesrat, der aus Be- vollmächtigteu der deutschen Regierungen gebildet ist, 2) durch den Reichs- tag, der sich aus Abgeordneten zusammensetzt, welche vom Volke gewählt werden. 3. Die Staaten des deutschen Reichs. (§ 76.) Die Staaten des deutschen Reichs bestehen aus dem Königreich Preußen, der nördlichen Staatengruppe und der südlichen Staa- tengruppe. I. Das Königreich Preußen.') Preußen ist die Hauptmacht des deutschen Reichs. Es besteht aus deu 12 Provinzen Brandenburg, Pommern, Westpreußen, Ostpreußen, Posen, Schlesien, Sachsen, Schleswig-Holstein, Hannover (mit dem Jade- gebiet), Hessen-Nassau, Westfalen, Rheinproviuz (mit Hohenzollern). (§ 77.) 1. promn; Brandenburg. -) l. Lage. Das Land zu beiden Seiten der Oder, bis zur Havel und Elbe im W, das Stammland des preußischen Staats. 2. Bod eng est alt und Bewässerung nach der Karte. 3. Einteilung in 2 Regierungsbezirke. a. Regierungsbezirk Potsdam. In ihm liegt die Haupt- und Residenz- stadt Berlin (?). Das Weichbild der Stadt umfaßt l'^O.-M. und die Be- völkerung beträgt 1,1 Mill. Die Glanzpunkte der Stadt zeigt eine Wan- derung von W nach 0. Aus dem Tiergarten leitet das Brandenburger Thor (mit der Siegesgöttin) zum Pariser Platz. In diesen mündet Berlins schönste Straße ..Unter den Linden," die Spaziergänge, Reit- und Fahrwege nebeneinander bietet. Die Linden werden von zwei der wichtigsten Straßen geschnitten: von der prächtigen Wilhelmsstraße mit dem Wilhelms- platze, den die Standbilder berühmter Kriegshelden schmücken, und weiterhin von der fast h M. langen großen Friedrichsstraße. In der Nähe des Opernhausplatzes, der die Linden abschließt, folgt ein Prachtbau dem andern: der Palast des Kaisers, die Bibliothek, das Opernhaus ic.; dem Kaiserlichen Palaste gegenüber erhebt sich das Standbild Friedrichs d. Gr. Vom Opernhausplatze führt die Schloßbrücke über einen Arm der Spree zum Königlichen Schloß; in dessen Nähe befinden sich 1. Brandenburger Thor. 2. Pariser Platz. 3. Unter den Linden. 4. Opernhansplatz. 5. Schloßbrücke. 6. Königliches Schloß. 7. Lange Brücke. 8. Rathaus. 7. Wil- Helmsplatz. 1) A. 8. 2) A. 9.

2. Grundriß der Erdkunde - S. 175

1882 - Halle : Anton
Das Himmelsgewölbe. 175 (§ 362.) 5. Gesittungsstufen. Die Gesittungsstufen der Mensch- heit sind sehr verschieden. Doch nennt nicm alle Völker, frei denen sich feste Wohnsitze und persönliches Eigentum finden, Kulturvölker, im Gegensatz zu deu unkultivierten Völkern, welche diese Einrichtungen nicht haben. Die unkultivierten Völker. Es sind: 1) wilde Völker; diese sind ohne Besitztum und nähreu sich nur vou Jagd oder Fischerei (Amerika, Nordost - Asien); 2) Hirtenvölker oder Nomaden; sie besitzen Eigentum au Viehherden, deren Unterhalt ein beständiges Umher- ziehen notwendig macht (Steppen Hochasiens). I». Die Kulturvölker. Ihre Thätigkeit richtet sich nicht nur auf die Erhaltung und Steigerung des leiblichen Wohlseins, sondern auch aus die Entwicklung der Seelenkräfte. Ackerbau und Viehzucht vereint sind die Grundquelle des Wohlstandes; die Gewerbthätigkeit steigert sich häusig zur Industrie; der Handel blüht als Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchgangshandel; Wissenschaften und Künste Pflegen den Sinn für das Wahre und Schöne. (§ 363.) 6. Staatssormeti. Alle Kulturvölker haben sich zu geord- neten Staaten aneinandergeschlossen. Die Hauptformen derselben sind: :i. Die Monarchie oder Einherrschaft; in ihr ist die Staats- gewalt erblich und liegt in der Hand eines einzigen Herrschers; sie ist eine beschränkte, wenn der Herrscher die gesetzgebende Gewalt in Gemeinschaft mit einer Volksvertretung (Reichstag, Landtag) ausübt, eine unbeschränkte, wenn sich die gesetzgebende und vollziehende Gewalt in der Person des Herrschers vereinigt (Preußen; Rußland). I>. Die Republik oder Vielherrs chaft; in ihr liegt die Staats- gewalt in den Händen mehrerer vom Volke gewählter Personen (§ 296). Ii. Teil. Mathematische Erdkunde. Erste Abteilung. Die Erde als Weltkörper. 1. Abschnitt. Scheinbare Bewegungen der Himmelskörper. 1. Das Himmelsgewölbe. (§ 364.) \. Horizont und Horizontsläche. Von jedem genügend hohen Standpunkte aus überschaut man eine kreisrunde Flache, au deren Räudern der Himmel die Erde zu berühren scheint. Der umschreibende Kreis ist der Ge sichts kr eis oder Horizont, die von ihm eingeschlossene Fläche die Horizontfläche. (§ 365.) 2. Himmelsgewölbe. Von jedem Standpunkte ans über- schaut man einen Teil der Himmelshohlkugel; Ersahrungen lehren, daß der für uns sichtbaren Himmelshalbkugel eine uns unsichtbare gegenüber- steht. Die Hohlkugel, an der die Himmelskörper sich zu beweaeu scheinen ist das Himmelsgewölbe. (§ 366.) 3. Orientierung, a) Der scheinbar höchste Punkt am Himmelsgewölbe liegt senkrecht über nnserm Scheitel; er heißt Scheitel- Punkt (Z). Ihm entgegengesetzt und uns unsichtbar ist der Fußpunkt (F), Scheitelpunkt und Fußpunkt verbindet die Scheit ellinie (Zkc F).

3. Hilfsbuch für den Unterricht in der Erdkunde - S. 147

1885 - Halle : Anton
Deutschland, Öfterreich und die Schweiz. der Landsgemeinde zur Entscheidung kommen sollen, vier Wochen vorher öffentlich vorgelegt hat. Man spricht bescheiden, wie es ehrbaren Männern geziemt, deren Stolz ihre Landsgemeinde ist, und wenn der Fremde Aus- kunst Uber diesen oder jenen Artikel verlangt, so wird sie bereitwillig und vollständig erteilt. — 2) So wird es Sonntag Mittag. Von allen Seiten ziehen jauchzende Männer heran; jeder ist mit einem Seitengewehr versehen: dieser hat einen Jnsanteriesäbel, jener einen Galanteriedegen, ein anderer einen Hirschfänger u. s. w. Wenn es schönes Wetter ist, wird die Waffe Uber die Schulter gelegt und daran Jacke oder Rock getragen. Endlich ist alles auf dem schönen großen Platze in Trogen versammelt, wohl 8000 bis 10 000 Männer, vom achtzehnjährigen Jüngling bis zum Greise. Im Vordergrunde steht eine Bühne und auf ihr der Landamman im schwarzen Frack, einen aufgeschlagenen dreieckigen Hut auf dem Haupte, den Degen an der Seite; neben ihm steht der Landschreiber und der Land- waibel, dieser im schwarzweißen Wappenrocke, kurzen, schwarzen Hosen und weißen Strümpfen. Auf einer anderen Bühne seitwärts haben die anderen Landesobrigkeiten Platz genommen. Der Landamman eröffnet mit einer kurzen Rede die Landsgemeinde, und die Geschäfte nehmen ihren Anfang. Zuerst wird der neue regierende Landamman gewählt und auf die Bühne geführt. Zwei Pfeifer und zwei Hellebardiere begleiten ihn; jene spielen einen alten Marsch auf ihren Pfeifen, die mit silbernen Denk- münzen behangen sind; diese machen langsam voranschreitend Platz durch die Menge. Eine gleiche Ehre wiederfährt jedem Landrate, der auf die Bühne gerufen wird. — 3) Endlich werden die Gefetzesvorfchläge des Memoriale Paragraph nach Paragraph vorgenommen. Der Landwaibel ruft: „ Wem' s wohl gefällt, daß--(jetzt wird der betreffende Paragraph wörtlich wiederholt) — der hebe die Hand auf!" Augen- blicklich fliegen die rechten Hände in die Höhe, wie es scheint, fast alle. Das sind aber zarte, kleine, weiße Hände, denen man es ansieht, daß sie nur das Webefchiffleiu und den Baumwollenfaden handhaben. Doch es ist seit dem ersten „Mehr" (so heißt die Abstimmung durch die erhobene Rechte) kaum eine Minute vergangen, so ertönt es wieder von der Bühne herab: „Wem's aber nicht so gefällt, sondern wem's besser gefällt---, der hebe die Hand auf!" und zu unferm Er- staunen erheben sich mehr Hände, als das erste Mal, und der Vorschlag ist verworfen. Auch dem geübtesten Auge wird es oft schwer, zu entscheiden, für welchen Antrag das Mehr ergangen ist; dann ruft der Landamman zwei Landräte auf die Bühne und läßt noch einmal abmehren. Getrauen sich auch diese nicht, zu entscheiden, welches Mehr das zahlreichere gewesen, so müßte die Landsgemeinde in zwei Parteien auseinandertreten und Mann für Mann abgezählt werden. Zuletzt werden auch noch die anderen Landes- obrigkeiten aus den vorgeschlagenen Männern gewählt, und am Ende wird allen Anwesenden ein feierlicher Eid abgenommen: sie heben die Schwur- finger in die Höhe und geloben bei Gott, die Gesetze und Ordnungen des Landes zu halten. Dann geht alles auseinander, die angenommenen Ge- setzesvorschläge bilden sortan einen Teil des Landbuches, und noch lange Zeit nachher ist die Landsgemeinde ein Gegenstand des Gesprächs der Männer. Nach Bnmüller. 10 *
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