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1. Schul-Atlas der Alten Welt - S. uncounted

1883 - Berlin : Reimer
Mis Ch (Wiiaw ■ Wpina. i Das Bosporan Ische Reich in. gleichem Mq.ßftctb zuid^bischiuss an den ö&ch]ehen. Hcurui der Hditptjcorte-. c*Zete&Zf7ti. jltsta 1 i i7i esi Mittel tjo Ost-Europa i/Jhun Ocsci Salpiuiikj»», und Die Illyrischen Provinzen des Römischen Reichs % mijlplif I § Gw: Ul Ai Lm 01r ktlm Weit Dru^ t.l Kraat^Eerlm Berlin, Verlag Von Dietrich Reimer*. ' Sdhriftv. C. Bio cioff, Terrain -v. Xsillzer

2. Carl Wolff's historischer Atlas - S. 5

1877 - Berlin : Reimer
5 besitz eine Ausdehnung erhalten, wie kein früheres Kaiser- geschlecht ihn aufzuweisen hatte, nicht nur, dass zu den burgundischen Ländern auch noch das ehemalige Bisthum Utrecht, Groningen und Westfriesland erworben worden sind, auch Mailand, das der spanischen Linie des Hauses mit überwiesen wird, und die Länder der böhmischen Krone sind den Habsburgern zugefallen, während sie von Ungarn vorläufig nur den nördlichen und nordwestlichen Theil be-' sitzen. — Im Uebrigen ist der in Folge der Uebertragung der sächsischen Kurwürde von der älteren ernestinischen auf die jüngere albertinische Linie des Hauses Wettin ein- getretene veränderte Besitzstand beider bemerkenswerth. In Süddeutschland tritt auch schon das neue Herzogthum Wirtemberg mehr und mehr hervor, während sich in Norddeutschland das Kurfürstenthum Brandenburg unter dem kräftigen Geschlechte der Hohenzollem bisher zwar nur langsam aber stetig vergrössert hat. Die Verwandlung des Ordenslandes Preussen in ein weltliches, freilich vor- läufig noch als polnisches Lehen bestehendes Herzogthum unter einem Hohenzollern aus der ansbachischen Linie sollte später für Brandenburg von der allergrössten Bedeutung werden. Wie sich in Brandenburg allmählich im Norden der Staat bildet, der von der Vorsehung bestimmt ist, der Wiedereiniger und Wiederhersteller des zerfallenen Deutsch- lands zu werden, so im Süden derjenige, welchem später für Italien dieselbe Rolle zugefallen ist, Savoien Die in so manchen Stücken so unheilvoll gewesene und doch auch wieder in Folge der durch dieselbe bewirkte Germanisierung Schleswigs so segensreich gewordene Ver- bindung Holsteins mit Dänemark wird auf dieser und den folgenden Karten durch die beiden Ländern gemeinsame Farbe zum äussern Ausdruck gebracht. Mittel-Europa nach dem westfälischen Frieden im Jahre 1648. Die sehr bedeutenden Veränderungen in den Besitz- verhältnissen, welche dieses Blatt gegen die vorhergehenden nachweist, sind grösstentheils die Ergebnisse des westfälischen Friedens, Durch die Losreissung der Schweiz von Deutsch- land ist die unmittelbare territoriale Verbindung desselben mit den Reichsländern Italiens unterbrochen. Im Nordwesten sind die vereinigten Niederlande, die sich in langem Kampfe von Spanien losgerungen, auch aus dem deutschen Reichsverbande ausgeschieden und durch die nun endgültig an Frankreich vollzogene Abtretung der Bisthümer und Städte Metz, Toul und Verdun, die der französische König freilich bereits seit einem Jahrhundert als „Reichs- vicar" im Besitze gehabt, und des oberen Elsasses er- scheint das feindliche Nachbarland gleichsam wie mit der Spitze eines Keiles in den Reichskörper hineingetrieben. Auch über Italien hat die Reichsgewalt so gut wie auf- gehört, wenn der Kaiser auch später noch gegen kleinere italienische Dynasten, wie die Herzoge von Mantua und Mirandola, die er während des spanischen Erbfolgekrieges in die Reichsacht erklärte, kaiserliche Acte vollzogen hat. Aber auch innerhalb des Reiches sind grosse Veränderungen vor sich gegangen. Brandenburg, das schon vorher durch das Aussterben der jülich-kleve-bergischen Herzoge seine ersten westdeutschen Besitzungen erworben, erhält jetzt Hinterpommern (mit Kammin), Magdeburg*), Halber- *) Brandenburg erhielt im westfälischen Frieden bekanntlich nur die Anwartschaft auf Magdeburg, zum vollen Besitz des Landes ge- langt es erst 1680 nach dem Tode des letzten Administrators, des Herzogs August von Sachsen-Weissenfeis. Da die Stände aber in Folge der westfälischen Friedensbestimmungen dem Kurfürsten die Eventualhuldigung leisteten, so ist für das Herzogthum auf dieser Karte bereits die brandenburgische Farbe gewählt worden. Stadt, Minden und einen Theil der Grafschaft Hohnstein zu- gewiesen. Schweden behält im Frieden Vorpommern (mit Rügen), Bremen, Verden, die Stadt Wismar und das bisher mecklenburgische Amt Neukloster, alles als Lehen des Reiches, es gelangt dadurch zu bedeutendem Einfluss auf die inneren Angelegenheiten desselben. Sachsen wird mit den beiden Lausitzen als böhmischen Lehen und das nunmehrige Kur- fürstenthum Baiern mit der Oberpfalz abgefunden, Hessen- Kassel erwirbt die Abtei Hersfeld. Es sind also zum gros- sen Theil frühere während der Reformationszeit protestantisch gewordene geistliche Lande, welche jetzt endgültig in welt- lichen Besitz übergehen. Die sonstigen traurigen Bestim- mungen des westfälischen Friedens, soweit sie das innere Verhältniss der Reichsstände zu Kaiser und Reich und gegeneinander änderten, konnten selbstverständlich äusser- lich nicht kartographisch zur Darstellung gelangen. Im Gegensatz zu dem auf das äusserste zerrissenen Deutschland ist die äussere Staatseinheit des Königreichs Frankreich jetzt vollständig durchgeführt; das Land ist in Gouvernements eingetheilt. In welcher Weise es sein durch diese Einheit erlangtes Uebergewicht besonders über Deutschland benutzt, hat sich bereits in dem eben voll- endeten dreissigjährigen Kriege gezeigt und sollte bald noch offenbarer werden. Das polnische Lehnsherzogthum Preussen ist jetzt (seit 1618) nach dem Aussterben des herzoglichen Hauses im Besitze der kurfürstlichen Linie des Hauses Hohenzollem, eine Erwerbung, die sehr bald von der weitreichendsten Be- deutung werden sollte. — Im Südosten zeigt uns die Karte die grösste Ausdehnung des osmanischen Reiches in- nerhalb Ungarns, von welchem Königreiche den Habsburgern nur ein schmaler Grenzstrich verblieben ist. Die Türken haben den Höhepunkt ihrer Machtstellung erreicht. No. 12. i Europa im Jahre 1721. Die Raubkriege Ludwigs Xiv., die Österreich-türkischen Kriege, der spanische Erbfolgekrieg und der nordische Krieg haben die politische Gestaltung Europa's abermals sehr wesentlich verändert. Im Westen zeigt sich ein aber- maliges Zurückweichen der Reichsgrenze: Artois, ein Theil Flanderns, die Franche Comté und ganz Elsass sind Frank- reich zum Opfer gefallen. In Folge der Zersplitterung der grossen spanischen Monarchie ist Spanien jetzt auf sich selbst beschränkt, die Niederlande, Mailand, Neapel und Sicilien sind Oesterreich, Sardinien (seit 1720, wo es diese Insel nebst der Königswürde gegen das im Frieden er- worbene Sicilien von Oesterreich eintauschte) dem Hause Savoien, ein Theil Gelderns Preussen zugefallen, dessen im Jahre 1701 angenommene königliche Würde nun allseitig anerkannt wird. — Der nordische Krieg hat das Ueber- gewicht Schwedens gebrochen, von den Besitzungen die- ses Reiches sind Bremen und Verden an das neue Kur- fürstenthum Hannover, Vorpommern südlich der Peene an Preussen, Livland, Esthland und Ingermanland (und damit der Zutritt zum Meere) an Russland gefallen. Letzteres hat im Laufe des vergangenen Jahrhunderts auch grosse Eroberungen gegen Polen und gegen das Chanat der Krim gemacht, das Chanat Astrachan erworben und seine Herr- schaft bereits beinahe bis an das schwarze Meer ausgedehnt. Grosse Einbusse hat die Türkei erlitten, ganz Ungarn und Siebenbürgen sind ihr bis 1699 verloren gegangen, dazu aber noch im Jahre 1718 ein Theil von Serbien und die kleine Walachei, Gebiete, in deren Besitz Oesterreich freilich nur einige Jahrzehnde verblieben ist. England und Schottland, seit dem Jahre 1603 unter demselben Herrscherhause vereinigt, erscheinen jetzt (seit 1707) unter dem Namen Grossbritannien völlig zu einem einheitlichen Königreiche verschmolzen. 2

3. Carl Wolff's historischer Atlas - S. 6

1877 - Berlin : Reimer
6 Xt No. 13. / Das Königreich Polen nebst dem westlichen Russ- land im Jahre 1772, mit Angabe der Theilungslinien der Jahre 1772, 1793 und 1795. Die unglückseligen inneren Zustände des einst so mäch- tigen und von seinen Nachbarn gefürchteten Königreichs Polen führen im Jahre 1772 zu seiner ersten Theilung zwischen den benachbarten Reichen Russland, Oesterreich und Preussen. Die darauf folgenden Theilungen vom Jahre 1793 zwischen Russland und Preussen und vom Jahre 1795 zwischen eben diesen Staaten und Oesterreich vollendete den Untergang der „Republik". Von den drei Theilungsmächten hat Russland den grössten, Oesterreich den bevölkertsten, Preussen aber vielleicht den für dasselbe unentbehrlich- sten Theil davongetragen, da durch das neuerworbene Westpreussen die so wünschenswerthe territoriale Verbindung Ostpreussens mit der westlichen Hauptmasse der Monarchie hergestellt ist. No. 14 Deutschland beim Ausbruch de ij* französischen volution im Jahre 1789. Re- Die Karte zeigt uns den territorialen Zustand Deutsch- lands, wie er sich durch die vielen Jahrhunderte des spä- teren Mittelalters und der neueren Zeit hindurch heraus- gebildet hat und wie er bald darauf durch die in Folge der französischen Revolution hereinbrechenden Stürme in einer Weise umgestaltet werden sollte, wie dies durchgreifender seit der Auflösung der Gauverfassung nicht geschehen war. Die Vergrösserung des preussischen Staates inner- halb Deutschlands ist nach der Erwerbung von Lingen, Tecklenburg und Moers zu Anfang des Jahrhunderts auch unter Friedrich Ii. durch diejenige Ostfrieslands und eines Theiles der Grafschaft Mansfeld stetig fortgeschritten. Von viel grösserer Bedeutung freilich und Preussen zur Gross- machtstellung verhelfend ist — abgesehen von der schon erwähnten Erwerbung polnischer Landestheile — die Er- oberung Schlesiens. Durch den Breslauer Friedensschluss vom Jahre 1742 geht Schlesien als souveränes Herzog- thum in den Besitz Friedrichs des Grossen über; indem es aufhört, ein böhmisches Kronland zu sein, scheidet es auch aus der bisherigen mittelbaren Verbindung mit dem deutschen Reiche aus und nimmt fortan zu demselben die- selbe Stellung ein, die schon vorher das souveräne Herzog- thum und spätere Königreich (Ost-) Preussen inne hatte. — Im Uebrigen ist besonders der grosse vereinigte Länder- besitz des wittelsbachischen Hauses bemerkenswerth, indem durch das Aussterben der bairischen Linie desselben Baiern, dessen Kurwürde nach den Bestimmungen des west- fälischen Friedens nun wieder auf die Pfalz übergeht, frei- lich ohne das an Oesterreich abgetretene Innviertel, dem Kurfürsten von der Pfalz zufällt. Die wittelsbachische Linie Pfalz-Zweibrücken sollte bald darauf, nach dem Abgehen auch der kurpfalzischen Linie, das gesammte Erbe in ihre Hand vereinigen. No. 15. Deutschland nach der Auflösung des deutschen Reiches im Jahre 1806. Der politische Zustand Deutschlands und der an- grenzenden Länder, wie er auf diesem Blatte dargestellt wird, ist das Ergebniss zahlreicher seit dem Beginn der französischen Revolution eingetretener Veränderungen, be- sonders derjenigen, die sich durch den Vollzug des Friedens von Lunéville im Jahre 1801 den Reichsdeputationshaupt- schluss vom Jahre 1803 und die Stiftung des Rheinbundes im Jahre 1806 ergaben. Das tausendjährige deutsche Reich ist in Trümmer ge- gangen, dafür haben sich Frankreich und Oesterreich zu erblichen Kaiserreichen erklärt. Die Republik Venedig ist verschwunden und der grössere Theil ihres Gebietes nach kurzer Zugehörigkeit zu Oesterreich in dem neuen napoleonischen Königreiche Italien aufgegangen. Die um Genf, Wallis und das Veltlin verkürzte Bundesrepublik der Schweiz ist zur einheitlichen helvetischen Republik um- geschaffen und die ehemalige Republik der vereinigten Niederlande zeigt sich uns verkleinert als napoleonisches Königreich Holland. Frankreich, die Urheberin aller dieser Veränderungen, ist seit dem Frieden von Lunéville im Besitze der lang ersehnten Rheingrenze, aber schon hat es seinen Einfluss durch Gründung des Rheinbundes auf einen grossen Theil des südlichen und westlichen Deutsch- lands ausgedehnt. Den Staaten dieses Rheinbundes, beson- ders den süddeutschen, sind zahlreiche vorher selbständige Territorien zum Opfer gefallen, und zwar auf keinem an- dern Wege als auf dem der Anwendung nackter Gewalt. Dagegen zeigen sich in Norddeutschland noch wesent- lich dieselben Besitzverhältnisse, wie sie aus dem Reichs- deputationshauptschluss von 1803 hervorgegangen sind, nur dass das Kurfürstenthum Hannover jetzt zu Preussen ge- hört. Die Ausdehnung dieses Staates, wie sie die Karte zeigt, ist diejenige, welche die Monarchie Friedrich Wilhelms Iii. unmittelbar vor dem grossen Zusammenbruch auf den Schlachtfeldern von Jena und Auerstedt erreicht hat. No. 16. / Mittel-Europa zur Zeit der höchsten Machtentfaltung Frankreichs im Jahpe 1812.*) Die „natürlichen" Grenzen Frankreichs bilden nicht Rheinstrom und Alpen, sondern sie werden willkürlich nach der jeweiligen französischen Machtentwickelung bestimmt; das beweist die politische Gestaltung Europas im Jahre 1812. Auf die grossartigste Weise hat Frankreich seine Macht ent- faltet. Das französische Reich selbst erstreckt sich im Norden bis an die Ostsee, im Süden bis zum Garigliano, ausserdem ist es im Besitze der sogenannten illyrischen Provin- zen ; durch Personalunion mit dem Kaiserreiche ist das König- reich Italien verbunden. Dazu sitzen Napoleoniden auf den Thronen von Spanien, Neapel, Westfalen und Berg. Der Franzosenkaiser ist Protector der Schweiz *) Das Gebiet der Republik Danzig wird auf den meisten histo- rischen Karten fälschlich in der Form der polnischen Exclave von 1772 bis 1793 wiedergegeben. Nach Artikel 19 des Tilsiter Ver- trages jedoch wurde dem Freistaate nur ein Gebiet von zwei Stunden "Weges Halbmesser um die Ringmauer zugestanden, was später inso- fern erweitert wurde, als man der Stadt ein Territorium von zwei Stunden Weges Halbmesser von den äussersten Punkten ihrer Festungswerke zulegte. Das Gebiet der Republik war demnach, wie es hier auf der Karte angegeben ist, kreisrund.

4. Carl Wolff's historischer Atlas - S. 7

1877 - Berlin : Reimer
Und des Rheinbundes, der das ganze noch übrige Deutschland ausser Oesterreich und Preussen umfasst. Die- sem übermächtigen Frankreich gegenüber stehen ein durch grosse Länderverluste geschwächtes Oesterreich und das verkleinerte misshandelte durch den Rheinbund und das mit Sachsen in Personalunion verknüpfte Herzogthum War- schau eingeschnürte Preussen. — Die Befreiung Deutsch- lands von französischer Knechtschaft im Jahre 1813 erfolgt nicht durch Deutschland selbst, sondern sie wird gegen die Heere Frankreichs und des Rheinbundes erkämpft vorzugs- weise mit preussischem und russischem Blute und mit engli- schem Gelde. No. 17. Deutschland zur Zeit des deutschen Bundes 1815—1866. Der lose deutsche Bund von 1815, das Werk des Wiener Congresses, dem man eine lange Lebensdauer zu geben geglaubt hatte, führt doch nur ein halbes Jahrhundert ein sieches Leben. Preussen, für den Verlust des gröss- ten Theiles seiner polnischen Provinzen zwar durch die Hälfte von Sachsen und die Rheinlande entschädigt, aber in zwei ungleiche Hälften auseinandergerissen und mit für die Dauer unmöglichen Grenzen ausgestattet, erstrebt eine festere Gestaltung des Bundes; der Gegensatz der beiden Grossmächte Oesterreich und Preussen innerhalb des selben führt 1866 aus Veranlassung der schleswig-holsteini- schen Ereignisse zum Kriege und zur Sprengung des Bundes. — Auch die das übrige Europa betreifenden Beschlüsse und Abmachungen des Wiener Congresses sind bereits nach wenigen Jahrzehnden durchbrochen, so zerfällt schon im Anfange der dreissiger Jahre das Königreich der Nieder- lande, von dem sich Belgien absondert, während Polen in Folge des Aufstandes von 1830 dem russischen Kaiser- reiche vollständig einverleibt wird. In Italien gehen Ende der fünfziger und Anfang der sechziger Jchre die grossen Veränderungen vor sich, die die Abtretung Savoiens an Frankreich, diejenige der Lombardei an Sardinien und die Gründung des neuen Königreichs Italien zur Folge haben. No. 18. Mittel-Europa nach der Wiederaufrichtung des deut- schen Kaiserreiches im Jahre 1871. Mittel-Europa und besonders Deutschland sind bei der Darstellung, wie sie der Atlas giebt, vorzugsweise berück- sichtigt worden. Dieses Blatt zeigt den vorläufigen Abschluss einer funfzehnhundertjährigen und für Deutschland so ehren- voll endenden Entwicklung ; obwohl den territorialen Besitz- stand der Gegenwart zur Darstellung bringend, konnte doch von diesem Gesichtspunkte aus die Karte principiell nicht fehlen. Zur Aussprache der Fremdnamen: Magyarisch......... z sz zs s Cs (ts) cz — gy y V — — Siidslavisch........ z s i « . V s V C c r c — — V — — Polnisch (auch für Westrussland) . z s t z sz cz c — — — w a * e 6 Im Deutschen zu sprechen wie . . s sz sh(') sch tsch tz « ts dj j w on en (') bezeichnet den weichen sch-Laut des französischen j (ebenso zu sprechen im polnischen rz). c bezeichnet den arabischen leisen Kehlhauch Ain. dj = dsch. A. Abtei. B. Bisthum. Erzb. Erzbisthum. Erzhz. Erzherzogthum. F. Fürstenthum. Freigr. Freigrafschaft. Gef. Gr. Gefürstete Grafschaft. G Vt. Gouvernement. Gr. Grafschaft. Abkürzungen. Grf. Grossfürstenthum. Tjrosshz. Grossherzogthum. H. Herrschaft. Hz. Herzogthum. Kgr. Königreich. Kurf. Kurfürstenthum. Ld. Land. Ldv. Landvogtei. Lgr. Landgrafschaft. Mgr. Markgrafschaft. Pfalzgr. Pfalzgrafschaft. Pr. Probstei. Prov. Provinz. Rep. Republik. Vgr. Vicegrafschaft (Vicomté). Wdsch. Woiwodschaft.
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