Jeder einzelne Staat hat seine eigene Verfassung,
doch werden die gemeinsamen Angelegenheiten von der
Bundes- oder Reichsregierung verwaltet, die vom Kaiser,
dem Bundesrat und dem Reichstag ausgeübt wird.
Der Kaiser vertritt das Reich, ernennt die Reichs-
beamten und ist Befehlshaber über Heer und Flotte.
Der Bundesrat besteht aus den Vertretern der ein-
zelnen Staaten, von denen jeder wenigstens eine, die
grösseren mehrere, Preussen 17 Stimmen hat; zusammen
sind es 58. Der Bundesrat, an dessen Spitze der vom
Kaiser ernannte verantwortliche Reichskanzler steht,
führt die eigentliche Regierung, er schlägt Gesetze vor,
überwacht ihre Ausführung u. s. w.
Der Reichstag besteht aus den vom Volke in direkter
geheimer Wahl gewählten 397 Abgeordneten. Er hat
in Gemeinschaft mit dem Bundesrate das Recht der
Gesetzgebung, stellt die Einnahmen und Ausgaben des
Reiches fest und beaufsichtigt die ganze Reichsverwaltung.
Die Reichsgezvalt erstreckt sich auf Heer und Marine,
auswärtige Vertretung, Handels- und Verkehrswesen
(Post und Télégraphié, Schiffahrt, Münz- und Geldwesen),
Zölle und indirekte Steuern und die Rechtspflege. Unter
Schutz und Verwaltung des Reichs stehen auch die seit
1884 erworbenen überseeischen Besitzungen Deutschlands.
Völlig getrennt von der Civilverwaltung ist die des
Heeres. Die Grundlage des vom Grossen Kurfürsten
eingeführten stehenden Heeres ist seit Anfang des
19. Jahrhunderts die allgemeine Wehrpflicht. Jeder wehr-
fähige Deutsche ist auch wehrpflichtig. Bezüglich der
Ausbildung und Schulung des Heeres behauptet das
Deutsche Reich den ersten Rang unter allen Völkern
der Erde. Das deutsche Reichsheer umfasst 23 Armee-
korps (Preussen mit Baden, Elsass-Lothringen und den
kleineren norddeutschen Staaten ausser dem Gardekorps
16, Bayern 3, Sachsen 2, Württemberg 1). Die Friedens-
stärke beträgt über Va Mill., die Kriegsstärke über 2'/2
Mill. Mann, ohne Landsturm, Die Kaiserliche Marine
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TM Hauptwörter (100): [T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T59: [Heer Mann Soldat Krieg Jahr Offizier Land König Truppe Waffe], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund]]
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Sehr bedeutend ist die Ausfuhr an Erzeugnissen (1er
chemischen Industrie. So finden besonders Säuren und Salze,
Parfümerien, Farbwaren, Schreib- und Zeichenmaterialien grossen
Absatz in allen Nachbarländern, sowie in Skandinavien und den
Vereinigten Staaten.
An Gegenständen der Maschinenindustrie ist die Aus-
fuhr ebenfalls bedeutender als die Einfuhr. Fast alle europäischen
Länder beziehen von Deutschland Lokomotiven, landwirtschaftliche
Maschinen, Nähmaschinen, Fahrräder etc. Gross ist auch die
Ausfuhr von Musikinstrumenten (Klaviere, Geigen) nach ausser-
europäisclien Ländern. Die Einfuhr von Taschenuhren (aus der
Schweiz und Frankreich) überwiegt die Ausfuhr. Gegenstände
der Metallwarenindustrie, namentlich Eisenwaren finden in den
Nachbarstaaten und den Vereinigten Staaten, Kurz- und Schmuck
waren in England, Österreich und Russland, Spielwaren be-
sonders in England und Nordamerika Absatz.
Erheblich ist auch die Ausfuhr von Papier und Pappe, von
fertigen Lederwaren, besonders Handschuhen, wozu die Nach-
barländer zum Teil die Rohstoffe liefern.
§ 94. Her vorragende Handelsplätze:
a) Seehandelsplätze : Hamburg, Bremen, Stettin, Danzig,
Lübeck, Königsberg, Kiel.
b) Binnenhandelsplätze : Berlin, Leipzig, Köln, Breslau,
Frankfurt a. M., Nürnberg, Magdeburg.
c) Buchhandelleipzig, Berlin, Stuttgart.
d) Geldverkehr: Berlin, Hamburg, Frankfurt a. M.,
Augsburg.
e) Die deutschen Staaten.
§ 95. Königreich Prefisseli. Aus der Mark Brandenburg
entstanden, umfasst Preussen heute etwa 2/a vom Flächen-
inhalte des Deutschen Reiches und 3/ö von dessen
Bevölkerung. Die wichtigsten Bestimmungen der
preussischen Verfassung kehren in denen dei' meisten
andern Monarchieen wieder. Die gesetzgebende Gezvalt
wird durch den König und durch die Volksvertretung
ausgeübt. Diese gliedert sich in zwei Häuser (Kammern),
das Herrenhaus und das Abgeordnetenhaus.
Das Herrenhaus besteht aus den grossjährigen königlichen
Prinzen, aus Mitgliedern früher reichsunmittelbarer Fürsten-
und Adelsfamilien, sowie aus solchen Mitgliedern, welche der
König auf Lebenszeit beruft. — Das Haus der Abgeordneten
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TM Hauptwörter (100): [T40: [Fabrik Maschine Industrie Arbeiter Stadt Weberei Arbeit Herstellung Handel Art], T61: [Mill Staat Deutschland Reich Europa deutsch Million Land England Einwohner], T10: [Stadt Berlin Hamburg Elbe Einw. Magdeburg Stettin Festung Lübeck Provinz], T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung]]
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Extrahierte Ortsnamen: Skandinavien Vereinigten_Staaten Deutschland Frankreich England Russland England Nordamerika Hamburg Bremen Stettin Danzig Königsberg Kiel Berlin Leipzig Breslau Frankfurt_a._M. Nürnberg Magdeburg Berlin Stuttgart Berlin Hamburg Frankfurt_a._M. Augsburg Brandenburg