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1. Von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 85

1902 - Leipzig : Hirt
Quellenstze. 85 entlang ging, kam er an denjenigen, welcher den Krug zerschlagen hatte, und sagte zu ihm: Keiner trgt so schlechte Waffen wie du. Und er nahm dessen Axt und warf sie zu Boden. Als jener sich niederbeugte, sie aufzuheben, holte der König aus und hieb ihm mit seiner Axt in den Kopf. So, sprach er, hast du bei Soisions mit dem Kruge getan. Als er tot war, befahl er den anderen zu gehen. Allen jagte er durch diese Tat groe Furcht ein." (Gregor von Tours.)*) 26) Aus dem Gesetz der ripuarischen Franken: Wenn ein Freier einen freien Ripuarier ttet, so soll er zur Erlegung von 200 Solidi (kleine rmische Goldmnze) verurteilt werden. Wenn jemand einen Knecht gettet hat, so soll er zur Erlegung von 36 Solidi verurteilt werden. . . . Wenn ein Freier dem anderen das Ohr abgehauen hat, so da dieser nicht hren kann, so soll er zur Erlegung von 100 Solidi verurteilt werden. Wenn jener das Gehr nicht verloren hat, so soll er die Bue von 50 Solidi zahlen. . . . Wenn jemand einen Mann während der Heerfahrt gettet hat, so soll er zur Zahlung des dreifachen Wergeldes ver-urteilt werden. . . . Wenn jemand ein Wergeld zahlen soll, so kann er . . . eine gehrnte, sehende und gesunde Kuh fr einen Solidus geben, ein sehendes und gesundes Pferd fr 6 Solidi ... ein Schwert mit der Scheide fr 7 Solidi . . . eine gute Brnne fr 12 Solidi . . . gute Beinbergen fr 6 Solidi, einen Schild samt Lanze fr 2 Solidi." 27) Ansang der schsischen Taufformel: Entsagst du dem Teufel?" Ich entsage dem Teufel." Und aller Teufelsgilde?" Und ich entsage aller Teufelsgilde." Und allen Teufelswerken?" Und ich entsage allen Teufels-werken und Worten, Donar und Wodan und Saxnot und allen den Unholden, die ihre Genossen sind!" Glaubst du an Gott" u. f. w. 28) Aus einem Kapitulare der die kniglichen Gter: Wir wnschen, da unsere Landgter uns allein dienen und nicht anderen Leuten, da unser Ge-sinde gut gehalten werde und durch niemand ins Elend gerate, und da unsere Amtleute sich nicht unterfangen, unser Gesinde zu ihrem Dienste zu gebrauchen, nicht zu Fronden, nicht zum Holzfllen, noch sie andere Arbeiten zu vollbringen zwingen. Es sollen unsere Amtleute unsere Weinberge bernehmen, welche in ihren Bezirken liegen, sie gut besorgen und den Wein selbst in gute Gese tun und sorgfltig darauf achten, da er in keinerlei Weise Schaden leide. . . - So viele Landgter einer in seinem Bezirke hat, so viele Leute soll er dazu bestimmen, die Bienen fr unsere Wirtschaft zu besorgen. In unseren Mhlen sollen sie im Verhltnis zur Gre derselben Hhnex und Gnse halten, so viel man kann. Auf den Hauptgtern soll man bei unseren Scheuern nicht weniger als 100 Hhner und mindestens 30 Gnse halten, auf den Hufengtern aber mindestens 50 Hhner und nicht weniger als 12 Gnse. Jeder Amtmann soll Jahr fr Jahr reichlich Federvieh und Eier an den Hof liefern . . . Es ist mit aller Sorgfalt darauf zu achten, da, was die Leute mit ihren Hnden verarbeiten oder verfertigen, als Speck, getrocknetes Fleisch, Wurst, ein-gesalzenes Fleisch, Wein, Essig, Maulbeerwein, Senf, Kse, Butter, Malz, Bier, Met, Honig, Wachs, Mehl, alles mit der grten Reinlichkeit hergestellt und be-reitet werde . . . *) 25, 30 nach E. Blume, Quellenstze.

2. Von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 88

1902 - Leipzig : Hirt
88 Quellenstze. 2. Und kann noch mag solch Wort nicht vom Sakrament der Bue, das ist von der Beichte und Genugtuung, so durch der Priester Amt gebt wird, ver-standen werden. 21. Derhalben irren die Ablaprediger, die da sagen, da durch des Papstes Abla der Mensch von aller Pein los und selig werde. 27. Die predigen Menschentand, die da vorgeben, da, sobald der Groschen, in den Kasten geworfen, klinget, von Stund an die Seele aus dem Fegfeuer fahre. 36. Ein jeder Christ, so wahre Reue und Leid hat der seine Snden, der hat vllige Vergebung von Pein und Schuld, die ihm auch ohne Ablabriefe gehret. 79. Sagen, da das Kreuz, mit des Papstes Wappen herrlich aufgerichtet, vermge so viel als das Kreuz Christi, ist eine Gotteslsterung. 94. Man soll die Christen vermahnen, da sie ihrem Haupt Christo durch Kreuz, Tod und Hlle nachzufolgen sich befleiigen. 95. Und also vielmehr durch Trbsal ins Himmelreich zu gehen, denn da sie durch Vertrstung des Friedens sicher werden." 40) Weil denn Eure Kaiserliche Majestt und Gnaden eine schlichte Ant-wort begehren, so will ich eine nicht stoende und beiende Antwort geben dieser-maen: Es sei denn, da ich durch Zeugnis der Schrift berwunden werde oder aber durch klare Grnde denn ich glaube weder dem Papst noch den Konzilien allein, weil es am Tag ist, da dieselben zu mehreren Malen geirrt und wider sich selbst geredet haben so bin ich berwunden durch die Schriften, so von mir angefhrt sind, und gefangen im Gewissen an dem Wort Gottes: derhalben ich nichts mag noch will widerrufen, weil wider das Gewissen zu handeln beschwerlich, unheilsam und gefhrlich ist. Gott helf mir, Amen." 41) Ferdinand Ii. an Wallenstein:*) Hochgeborner Fürst, lieber Oheimb! Weiln ich heute den glygfeeligen Succe und de fchweden tott von dem Diodati vernommen, al habe ich keinen Umgang nemmen wollen, zevrderts den Obr. Lbl zue E. L. abzufertigen und zuegleich mir unbt E. L. zu congratuliren, inmaen Sie mit mehreren von Jme werde vernehmen knnen. Gott sei Ewigen lob und dankh gesagt; und E. L. haben mich mit dero Vlei und Vigilancia noch mehres verobligiret. Dero bin ich beinebens mit Kay. Huld, lieb und affection allezeit beigethan verbleibe Datum Wien, den 29. Novembris Anno 1632. E. L. Guetwilliger Freund! Ferdinand. *) M. Schilling, Quellenbuch. Druck von August Pries in Leipzig.

3. Von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 10

1902 - Leipzig : Hirt
Erste Periode. Die Zeit der Vlkerwandrung und Staatenbildung. und in Zeiten der Bedrngnis geschah es hufig, da Eigentmer ihr Allod einem Mchtigen gaben, um es von ihm als Lehen zurck zu empfangen und dafr seinen Schutz zu genieen. So bildete sich ein weitverzweigtes, verwickeltes Lehnswesen, welches die Grundlage aller mittelalterlichen Staaten wurde. Wer war der oberste Lehnsherr? Beamte und Geistliche wurden fr ihre Dienste durch Land entschdigt; in welchem Verhltnis standen sie also zum König? An Stelle der alten Volksversammlung trat das Mrzfeld, spter das Maifeld; der König hielt eine allgemeine Heeresmusterung und beriet mit den Vornehmsten die Angelegenheiten des Reiches. Die Sklaverei wurde durch das Christentum allmhlich beseitigt; die Leibeigenschaft dagegen blieb bestehen. Der Leibeigene stand zu seinem Herrn in hnlichem Verhltnis wie dieser zu seinem Lehnsherrn, nur da er in seiner persnlichen Freiheit sehr beschrnkt war. 2. Das Gerichtswesen. Die Gerichtsversammlungen wurden noch unter freiem Himmel auf einem bestimmten Platze abgehalten, wo die freien Grundbesitzer unter Vorsitz des Grafen (Gauvorstehers) das Recht sprachen. Spter wurden bestimmte Personen, Schffen (von schaffen, d. h. Recht sprechen), zur regelmigen Anwesenheit und zur Findung des Urteils verpflichtet. Das Verfahren wurde eingeleitet durch die Anklage des Beschdigten, worauf der Verklagte seine Unschuld zu beweisen suchte. Als Beweismittel galten auer Zeugenaussagen der Eid, welcher geleistet wurde, nachdem Eideshelfer die Glaubwrdig-keit des Schwrenden bekrftigt hatten, und die Gottesurteile: Zwei-kmpf, Feuerprobe, Wasserprobe, Kesselfang, Kreuzprobe, Bahrrecht. Die Strafen waren grtenteils Geldstrafen; selbst der Mord konnte durch ein Wergeld ( Manngeld) geshnt werden.26) Frauen wurden als Klgerinnen und Verklagte durch ihren Vor-munb, also die Ehefrau durch ihren Mann, vertreten, ebenso, wenn auf Zweikampf als Gottesurteil erkannt war. Fr Verletzungen des Rechts und der Ehre der Frauen waren schwere Buen festgesetzt, und fr eine gettete Frau wurde bei manchen Stmmen ein hheres Wergeld bezahlt als fr einen Mann. 3. Die Stbte. Viele ehemals blhende Städte am Rhein und an der Donau lagen in Trmmern; in anderen hatten germanische Huptlinge ihre Burgen aufgeschlagen. Eigentmlich war das Aussehen einer frnkischen oder langobardifchen Stadt: griechische Sulen und rmische Gewlbe, verfallende Amphitheater und Badeanstalten, christliche Kirchen und germanische Bauernhuser standen bunt durcheinander. Auf den Straen treffen wir rmische Geistliche, von Bewaffneten begleitet,
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