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1. Die Geschichte des Mittelalters - S. 424

1876 - Köln : DuMont-Schauberg
424 Dritter Zeitraum des Mittelalters: 1096—1273. Zug auf, den ihre Fürsten im Jahre vorher auf dem Mainzer Reichstage beschlossen hatten. Mit geringer Macht zog er erst im August 1236 über Verona nach dem Mincio, wo sich die Truppen der reichsgetreuen Städte und die vorausgeschickten mit ihm vereinigten. Doch waren die Erfolge dieses Feldzuges nicht eben glänzend, denn sie beschränkten sich auf die Verwüstung der Umgegend von Mantua und die Erstürmung Vicenza's. Dann überließ er die Kriegführung dem Ezelin de Romano und ging selbst im Winker wieder nach Deutschland, wo er bei einem längeren Aufenthalte in Wixä die Länder des wegen Ungehorsams gegen ihn geächteten Herzogs Friedrich des Streitbaren von Oesterreich und Steiermark einzog, um sie für immer bei dem Reiche zu behalten. Auch erfolgte hier im Anfange des Jahres 1237 die Wahl seines zweiten Sohnes, Konrad, zum römischen Könige und zum künftigen Kaiser, welche auf einem zu Speier gehaltenen Hoftage bestätigt ward. Erst im Herbste 1237 zog er mit einem im Lechfelde gesammelten Heere abermals nach Italien, um Deutschland nur noch einmal (1242) und ganz im Geheimen wieder zu sehen. Bei seiner Ankunft stießen alle Ghibellinen der Lombardei und 10,000 Saracenen, die er sich aus Apulien zuführen ließ, zu ihm. Der Einnahme vieler Burgen folgte die Uebergabe Mantua's, welches ebenso, wie die angesehensten Gegner Ezelin's, des Kaisers Gnade suchte und erhielt. Unter diesen Umständen mußten die Mailänder besorgt werden, denn auf sie, als das Haupt des Bundes, richtete sich natürlich des Kaisers Zorn am meisten. Sie wandten sich an den Papst, der in ihnen die einzige unabhängige Macht nicht fallen lassen konnte, um Unterstützung und um Vermittlung bei dem Kaiser; doch wurden die päpstlichen Legaten, als sie sich für Mailand verwenden wollten, nicht vorgelassen und Friedrich bestand auf Unterwerfung. Am Oglio traf er auf das Heer der Lombarden, fand sie aber so gut ausgestellt, daß sie weder leicht anzugreisen waren, noch auch der Uebergang über den kleinen Fluß erzwungen werden konnte, daher suchte er sie zu täuschen, indem er sein Heer in verschiedenen Richtungen aus einander gehen ließ. So gelangte er über den Oglio, während die Mailänder, erfreut über das Verschwinden des kaiserlichen Heeres, sich nach Eortenuova, südwestlich von Bergamo, zogen. Hier kam es am Nachmittage des 27. November zur Schlacht. In unbezähmbarer Kampfeslust warf sich die kaiserliche Vorhut, ohne die nachrückenden Abtheilungen abzuwarten, auf die Lombarden und nöthigte diese nach ein-stündigem Kampfe, die Ebene in großer Unordnung und mit vielem Verluste zu räumen. Und als jetzt erst das Hauptheer der Kaiserlichen, in welchem Deutsche, Norditaliener, Apulier und die saracenischen Bogenschützen mit einander wetteiferten, siegesgewiß heranstürmte, da leistete nur noch ein Theil der Lombarden, besonders Mailänder und Alexandriner, bei dem von Schanzen umgebenen Earroccio (dem Fahnenwagen, s. S. 391) Widerstand. Die Nacht machte dem Kampfe ein Ende, und noch während derselben wurden

2. Die Geschichte des Mittelalters - S. 107

1876 - Köln : DuMont-Schauberg
23. Die Verbesserung des römischen Rechts unter Justinian. 107 nahm. Sein Plan war nach der damaligen Lage der Rechtsquellen theils auf die Constitutionen der Kaiser, theils auf die Schriften der Juristen gerichtet. Für die Constitutionen bestand die Schwierigkeit darin, daß dieselben in drei Sammlungen und den nach Diesen erschienenen Gesetzen zerstreut und in jenen sowohl die veralteten wie die noch geltenden Verordnungen ausgenommen waren. Justinian ernannte daher (528) eine Commission von zehn hohen Beamten und Rechtsgelehrten, darunter auch Tribonian, Vorsteher einer der kaiserlichen Kanzleien, und ertheilte ihnen den Auftrag, Alles in eine einzige Sammlung zu bringen, die überflüssigen Gesetzespräfationen, Wiederholungen, einander wiedersprechenden und veralteten Bestimmungen wegzuschneiden, nöthigensalls auch die Texte zu verändern oder mehrere Stellen in eine einzige zusammenzuziehen, übrigens aber doch die Constitutionen nicht bloß mit ihrem Datum zu bezeichnen, sondern auch in jedem Titel nach ihrer chronologischen Folge zu ordnen. Diese Sammlung wurde schon nach zehn Monaten (529) mit der Erklärung publicirt, daß alle darin aufgenommenen Constitutionen, auch die bloß an gewisse Personen lautenden Reskripte, allgemein verbindliche Kraft haben, auch außer ihr keine Constitutionen gelten und vor Gericht allegirt werden sollten. Mittlerweile war in Justinian der Gedanke reif geworden, auch aus den Schriften der Juristen eine neue Sammlung zu veranstalten. Zu diesem Zwecke erließ er (530) an Tribonian, der Quästor des Palastes geworden war, den Auftrag, unter Zuziehung von Rechtslehrern und Advocaten der Stadt einen völlig genügenden Auszug aus den gangbaren und mit praktischer Autorität versehenen Schriften der alten Juristen zu verfertigen. Die excerpirten Stellen sollten in fünfzig Bücher und Titel nach Art der neuen Constitutionensammlung und des Edicts vertheilt, dabei die Meinungen der Autoren ohne Ansehen der Personen sorgfältig gewogen, das Ueber-flüssige weggelassen, das Mangelhafte verbessert, die Widersprüche ausgeglichen, die Wiederholungen und veralteten Bestimmungen gestrichen, Alles in einen Guß gebracht und so angesehen werden, als wäre es frisch aus dem Munde des Kaisers hervorgegangen, endlich das Ganze den Namen Digesten oder Pandekten erhalten. Nachdem zur Vollführung dieses Auftrages vom Kaiser 16 Mitarbeiter Tribonian's erwählt waren und die Arbeiten begonnen hatten, stellte sich die Zahl der zu excerpirenden Schriften auf beinahe 2000 Bücher. Um damit fertig zu werden, theilte man die Commission in drei Sectionen. Jede Section nahm die ihr zugefallenen Schriften nach einander vor, und was für die Pandekten brauchbar gefunden wurde, setzte man mit Angabe des Namens der ausgezogenen Schrift und ihres Verfassers unter eine Rubrik. Nachdem auf diese Weise die einzelnen Sectionen fertig geworden waren, traten sie zusammen, um aus ihren drei Sammlungen ein Ganzes zu machen. Zu diesem Zwecke legte man bei jedem einzelnen Titel die Sammlung zum Grunde, welche die meisten oder doch die größten

3. Die Geschichte des Mittelalters - S. 167

1876 - Köln : DuMont-Schauberg
40. Auslösung des fränkischen Reiches. 167 baierisch-kärntnerischen Heeres gegen ihn heranziehe. Je mehr der Usurpator sich Tribur näherte (bis Frankfurt), desto allgemeiner ward der Abfall der Großen, die der Vortheil oder die Furcht vor Verlust ihrer Lehen auf seine Seite trieb. Der Kaiser begehrte, mit Gleichmuth sich in's Unvermeidliche fügend, von seinem Nachfolger nichts weiter als einige Meierhöfe in seinem Schwaben, wo er nur noch 6 Wochen den Unfall überlebte, der ihn von der Höhe herabgeschleudert hatte (f 13. Januar 888). In Folge dieser unblutigen Umwälzung erscheint Arnulf schon Ende November von allen deutschen Stämmen als König des ostfränkischen Reiches anerkannt; nur die Lotbringer und die Friesen hielten sich größtentheils noch fern, indem sich hier der Gegensatz zwischen den seit dem Vertrage von Verdun vereinigten und den später hinzugekommenen Stämmen ausspricht. Ueber die Form von Arnulf's Thronbesteigung können wir, bei dem Mangel an jeder Nachricht, nur vermuthen, daß sie, wie nachmals bei Arnulf's Sohne Ludwig, in einer Krönung (zu Frankfurt oder zu Regensburg?) bestand; daß aber damals die Wahlmonarchie an die Stelle der erblichen getreten sei, wird von einem Zeitgenossen ausdrücklich verneint. Es beruht überhaupt aus einer falschen, jener Zeit fremden Anschauung, wenn man Wahl und Erblichkeit als Gegensätze ansehen will, die sich gegenseitig ausschließen. Die Erblichkeit gilt für das herrschende Geschlecht, aber in Bezug auf die einzelnen Glieder desselben tritt die Wahl ergänzend und bestätigend hinzu. Während der 74 Jahre von dem Tode Karl's des Großen bis zur völligen Auslösung des fränkischen Reiches hatte sich eine wesentliche Umgestaltung des politischen Zustandes desselben ereignet, welche indeß nur der Fortgang der bereits in der merovingischen Zeit begonnenen und durch die Kraft jenes Herrschers nur auf einige Zeit gehemmten Entwicklung war. Eine Aristokratie weltlicher und geistlicher Großen war an die Stelle der von Karl begründeten Monarchie getreten, und das Lehnswesen war die Form des politischen Lebens geworden. Schon die Schwäche Ludwig's des Frommen hatte den Trotz und die Ansprüche der Mächtigern, welche durch seine kräftigen Vorfahren in engere Schranken zurückgewiesen worden waren, wieder hervorgerufen, und während der Empörungen seiner Söhne gegen ihn und während des Krieges dieser unter einander hatten jene Ansprüche zum Theil Anerkennung gesunden, indem die Kriegführenden durch Zugeständnisse sich den Beistand der Großen des Reiches zu erkaufen suchten. Wenn selbst Karl der Große nicht im Stande gewesen war, den Bedrückungen und Gewaltthätigkeiten gänzlich zu wehren, durch welche die Grasen und andere mächtige Männer die Gemeinfreien zur Lehnsabhängigkeit zu zwingen suchten, so vermochten es seine schwachen Nachfolger noch viel weniger, und bei der zu ihrer Zeit herrschenden Verwirrung und Gesetzlosigkeit nöthigte schon das Bedürfniß des Schutzes, welchen der König nicht gewähren konnte, eine große Anzahl Freier, die Vasallen eines Mächtigern zu werden. So

4. Die Geschichte des Mittelalters - S. 444

1876 - Köln : DuMont-Schauberg
444 Dritter Zeitraum des Mittelalters: 1096-1273. sie zu Lehen zu nehmen und dagegen die Normandie, Anjou, Tours, Poitou in aller Form abtrat. Die Normandie konnte dann auf immer mit der Krone vereinigt werden. Auf der unmittelbaren Regierung von France und Normandie beruhte seitdem die Kraft der Könige. Die alten Formen der feudalistischen Monarchie blieben bestehen; aber wie früher Absonderung und Eigenmacht, so hatten jetzt Ordnung und Gehorsam das Uebergewicht. Die Herzoge und Grasen von Bourgogue, Bretagne, Anjou, Poitou, Toulouse, Artois gehörten der Familie des Königs an; der König erschien als das natürliche Oberhaupt aller dieser Geschlechter. Eben das war für Ludwig Ix. ein Beweggrund der Belehnung des Königs von England, daß auch dieser zur Verwandtschaft des königlichen Hauses gehörte. In diesem genealogischen Zusammenhang lag ein vereinigendes Moment für den Staat. Noch in dem 12. Jahrhundert hatte der Gedanke der Wahl sich geregt; im 13. konnte davon nicht mehr die Rede sein; Alles unterwarf sich der Autorität und besonders dem Gerichte des Königs. Ludwig Ix. ist als der vornehmste Begründer eines geordneten Rechtszustandes überhaupt berühmt. Gerechtigkeit zu handhaben, galt auch ihm für die vornehmste, von der Religion gebotene Pflicht eines Fürsten. Aus dem Hofe des Königs sonderte sich allmählich das große jurisdictionelle Institut des Reiches, das Parlament, ab, - wie seine Zusammensetzung aus den Pairs des Reiches, einigen Beamten des Hofes, andern geistlichen und weltlichen Herren beweist. Die Gerichtshöfe der verschiedenen mit der Krone verbundenen Provinzen erschienen fast nur als Delegationen des obersten Gerichtshofes. Während in allen andern Ländern die Fehde entbrannte, waltete hier der Friede; und Frankreich nahm zu an Menschenzahl und fortgehender Cultur. Daß ein ruhiger, bescheidener, vor Allem für das Heil feiner Seele besorgter Mann so viele mächtige Fürsten und streitbare Vasallen im Zaum halten konnte, war für die damalige Welt ein Gegenstand der allgemeinen Bewunderung. In die Streitigkeiten der Päpste mit den Hohenstaufen vermied er sich einzumischen, aber für Constantinopel und das heilige Land sich anzustrengen, war er immer bereit. Wie oft und reichlich hat er die Unternehmungen der Kreuzfahrer unterstützt. Er selbst nahm zweimal das Kreuz (s. S. 346 ff.), aber mit dem unglücklichsten Erfolge; in Aegypten wurde er gefangen genommen; vor Tunis kam er um. In seinen letzten Gedanken noch beschäftigte er sich mit der Ausbreitung des christlichen Glaubens. 91. Die Albigenser in Siidfrankreich. (Nach Theodor von Bernhardt, Geschichte Rußlands, und Ernst Alex. Schmidt, Geschichte von Frankreich, bearbeitet vom Herausgeber.) In dem blühenden und reichen Süden Frankreichs, wo die Traditionen aus der alten Zeit nicht nur römischer, sondern auch griechischer Bildung

5. Die Geschichte des Mittelalters - S. 574

1876 - Köln : DuMont-Schauberg
574 Vierter Zeitraum des Mittelalters: 1273—1492. durften. Sodann behaupteten die Hansen zuerst den Grundsatz freien Handels und freier Fahrt der neutralen Flagge für zwei mit einander Krieg führende Nationen. Die Verdienste, welche sie darin erwarben, wirken noch bis jetzt segensreich, sie schufen für den internationalen Verkehr den zeither ganz mangelnden Rechtsboden, sie vindicirten dem Handel zuerst feine weltbürgerliche Bedeutung, und was jetzt zur unverbrüchlichen, selbstverstandenen Gewohnheit geworden, haben sie mit Muth in das öffentliche Leben eingeführt und mit Eifer und Ausdauer gepflegt. Nur ein so begabtes, kluges, zäh ausdauerndes, muthiges Männergeschlecht, wie unsere Vorfahren, vermochte allen Verhältnissen zum Trotz so Wunderbares zu schaffen. Wie alles, was das christliche Mittelalter hervorgebracht hat, zumal das deutsche, trägt die Hansa das Gepräge des nur einmal möglichen Individuellen. Sie ist, wie die „heimliche Vehm", wie die gothische Baukunst, wie das Nitterthnm, wie der Ordensstaat in Preußen, wie das deutsche Reich nur einmal in der Gesammtentwicklnng eines großen, in sich gleichförmigen Volkes unter den Bedingungen einer besonderen Welt-stellnng erfindbar. Die Hansa weckte den Forschersinn für geographische Entdeckung, pflanzte das Christenthum, erspähte ferne Straßen und Länder, gab Gesetze, verbesserte die Schifffahrt, ward unberufen des Reiches Seemacht, erzog die britische Marine, den britischen Handel; sie zähmte die Wuth der Normannen, steckte der Herrschsucht der Dänen ihre Grenzen, erhob die Könige des Nordens auf ihren Thron, beseitigte oder entsetzte sie nach Gutdünken. So lange eine kraftvolle deutsche Hansa existirte, gab es auch eine gefürchtete deutsche Seemacht, und die Geschichte der deutschen Hansa ist daher mit der der deutschen Seemacht ibentisch. 113. Die westfälische Fehme. (Nach F. W. Kamp schulte, Zur Geschichte des Mittelalters, bearbeitet vom Herausgeber.) Die westfälischen Fehmgerichte (benannt von dem altsächsischen, auch im Heliaub vorkommenden Zeitworte fehdn, d. i. fähigen, fähig, paffend machen?) sind als der letzte Ueberrest einer Gerichtsverfassung anzusehen, die einst allen deutschen Stämmen gemeinsam war. Dieselben sind in ihrem Ursprünge nichts anderes, als die altgermanischen, von Karl dem Großen durch die Einführung des Schöffen-Jnstituts und strengere Unterordnung unter das Reichsoberhaupt neu organisirten freien Volksgerichte. Nach der Auslösung des Karolingischen Reiches suchten die aus den ehemaligen kaiserlichen Beamten sich entwickelnden Territorial-Herren an die Stelle der alten, dem Kaiser untergebenen Volksgerichte ihre eigenen Hofgerichte zu fetzen. Dies gelang nach einigem Widerstande der Bevölkerung fast überall; nur in

6. Die Geschichte des Mittelalters - S. 134

1876 - Köln : DuMont-Schauberg
134 Zweiter Zeitraum des Mittelalters: 751 1096. der Führer der Bewegung, erlag den Waffen Karl's, als dieser im Anfange ves I. 776 zum zweiten Male in Ober-Italien mit einem raschgesammelten, aber keineswegs starken Heere erschien. Zur besseren Sicherung seiner Herrschaft in Italien ließ Karl in allen den Städten, die sich dem Aufstande angeschlossen hatten, fränkische Besatzungen zurück und setzte fränkische Grafen in größerer Anzahl ein. Eine durchgreifende Umgestaltung der Verwaltung seines italischen Reiches wurde auch diesmal einer vorbehalten und fand überhaupt nicht auf einmal, sondern n Statt. 31. Die Unterwerfung und Bekehrung der Lachsen. (Nach Sigurd Abel, Jahrbücher des fränkischen Reiches unter Karl dem Großen, W. Kentzler, in den „Forschungen zur deutschen Geschichte", und Ferdinand Heinrich Müller, Die deutschen Stämme, bearbeitet vom Herausgeber.) Schon die Merovinger waren mit den Sachsen früh in feindliche Berührung gekommen, welche bereits 553 Clotar I. einen jährlichen Tribut von 500 Kühen versprechen mußten, dessen sie sich 631 wieder entledigten. Bei der Schwäche des fränkischen Reiches gelang ihnen seit dem Anfange des 8. Jahrhunderts die Erweiterung ihres Landes, bis die kräftigen Majoresdomus Karl Martell und Pippin ihnen mit Entschiedenheit nicht nur im Westen, sondern auch im Osten (an der Ocker) entgegentraten, sie von Neuem zu Tribut verpflichteten und zuletzt auch den freien Zutritt christlicher Glaubensboten erzwangen. Unter Karl dem Großen nahmen, wie schon Einhard andeutet, die Sachsen-kriege nicht nur einen großem Umfang, sondern auch einen andern Charakter an. Die früheren Kämpfe hatten im Wesentlichen den Zweck, die Grenzen gegen die Uebersälle der Sachsen sicher zu stellen, wobei der ihnen auferlegte Tribut den Schein einer fränkischen Oberhoheit hervorbringen mochte. Karl aber wollte (wenigstens seit dem I. 775) die Sachsen dem fränkischen Reiche völlig einverleiben und dadurch das deutsche Element in demselben möglichst verstärken, weil ihm die Wiedervereinigung der getrennten Theile nach Karl-mann's Tode vorwiegend romanische Bevölkerung zugebracht hatte. Mit der Unterwerfung sollte aber die Bekehrung der Sachsen zum Christenthum und ihre Einordnung in den Organismus der fränkisch-römischen Kirche verbunden sein. Beides waren gleich hohe Ziele seiner Politik, das eine bedingte das andere. Nur mit Hülfe des Christenthums konnte er die Sachsen fest ans fränkische Reich knüpfen und sie theilhaftig machen der hohem Gesittung, welche die übrigen deutschen Stämme bereits besaßen und deren Träger das fränkische Reich war. Einhard bezeugt es ausdrücklich, daß der zähe Wider-

7. Die Geschichte des Mittelalters - S. 149

1876 - Köln : DuMont-Schauberg
37. Karl's des Großen Staatsverwaltung. 149 grafen stellte oder über welche er zur. Führung eines Kampfes mit den Barbaren einen besondern Sendgrafen setzte, der dann den Namen Markgraf (marchio) empfing. 37. Karl's des Großen Staatsverwaltung. (Nach Ernst Alexander Schmidt, Geschichte von Frankreich.) Groß erscheint Karl als Krieger und Eroberer, aber nicht minder groß als Regierer, Ordner und Gesetzgeber seines Reiches. Die Formen der Staatsverwaltung und die Beamten, in deren Händen sich dieselbe befand, blieben meistens dieselben wie früher; allein jene erhielten eine größere Festigkeit, und diese erscheinen in einer großem Abhängigkeit von dem Oberhaupte des Reiches, welches ihre Amtsverwaltung genauer beaufsichtigt. Durch das Aufhören der baierifchen Herzogswürde verschwanden die Nationalherzoge und eine größere Einheit und Gleichförmigkeit der Verwaltung wurde möglich. Die Herzoge in der Zeit Karl's des Großen sind nur Kriegsherzoge, meist nur für die Dauer eines Krieges mit der Führung des Heerbannes mehrerer (gewöhnlich dreier) Grafschaften beauftragt. Die Geschäfte der Grafen blieben unverändert. Eine unmittelbare Beaufsichtigung der Grafen und der ganzen Reichsverwaltung, größere Einheit derselben und durchgreifende Beschränkung gewaltthätiger Willkür der Mächtigeren bezweckte Karl durch die allgemeine Einführung von Sendboten (missi dominici). Das ganze Reich war in Sendbezirke getheilt; für jeden derselben wurden zwei Männer aus den Großen des Reiches ernannt, gewöhnlich ein Geistlicher und ein Laie, welche beauftragt waren, in ihren Bezirken sich über Alles zu unterrichten, was nicht ganz den Gesetzen gemäß geschehen war, dafür zu sorgen, daß Niemand zum Nachtheil der Kirchen, der Armen, Witwen und Waisen das Recht verletze u. f. w. Viermal jährlich hielten sie an verschiedenen Orten ihres Sendbezirks öffentliche Sitzungen, um die Beschwerden eines Jeden über jedwede Beeinträchtigung anzunehmen, um die von dem Grafen noch nicht erledigten Klagen zu entscheiden und Alles, was gegen des Königs Befehle geschehen war, abzustellen; über Alles aber hatten sie dem König selbst Bericht zu erstatten. Die Geschäftskreise der obersten Staatsbeamten am Hofe des Königs erhielten eine bestimmtere und zum Theil verschiedene Einrichtung als früher. Das Amt des Hausmeiers ^rtte, seitdem derselbe den Thron bestiegen, aufgehört; die Geschäfte desselben, namentlich die Beaufsichtigung des Kriegswesens und die Verleihung der Benesicien, scheint der König sich elbst vorbehalten zu haben. Der Pfalzgraf war nicht allein Stellvertreter des Königs im Gericht, sondern stand überhaupt an der Spitze der gesammten

8. Die Geschichte des Mittelalters - S. 228

1876 - Köln : DuMont-Schauberg
228 Zweiter Zeitraum des Mittelalters: 751—1096. noch jetzt die Grenze zwischen Oesterreich und Ungarn bildet) und behauptete sich dadurch vorläufig im Besitze des Thrones. Da er jedoch die Versprechungen (mit Ausnahme der Gebietsabtretung) nicht erfüllte, so unternahm Heinrich einen dritten Kriegszug gegen Ungarn (1044). An der Raab stieß er auf das ungleich stärkere Heer der Feinde. Sei es nun, daß ein Wirbelwind sich plötzlich erhob und, den Ungarn den Staub in das Gesicht treibend, den Angriff der Deutschen unterstützte; sei es, daß Verrath in Aba's Reihen herrschte, wie spätere ungarische Quellen andeuten, Heinrich gewann den vollständigsten Sieg fast ohne Kampf und mit geringen Verlusten. Die Ungarn, sich nach allen Seiten durch die Ebene zerstreuend, wurden etwa 6 Meilen weit verfolgt, und eine große Zahl von ihnen fiel unter dem Schwerte der Deutschen. Nachdem Heinrich den Befehl gegeben hatte, von der weitern Verfolgung abzustehen, schlug er auf dem Schlachtfelde das Lager auf und hielt sogleich in demselben eine große Siegesfeier mit vorwiegend gottesdienstlichem Charakter. Aba flüchtete sich in die innersten Theile seines Reiches; Heinrich setzte dagegen seinen Weg unbehindert nach Stuhlweißenburg, der damaligen ungarischen Königsstadt, fort, wo man sogleich dem Sieger die Thore öffnete, der nun frei über die Krone Ungarns verfügen konnte. Aba wurde der königlichen Würde verlustig erklärt und Peter in der Marienkirche vor den versammelten Magnaten des Landes auf den Thron des heiligen Stephan zurückgeführt, der sich auch durch einen Treueid zur Vasallität verpflichtete. Zum Schutze desselben, bestimmte Heinrich, sollte eine starke baierische Besatzung im Lande zurückbleiben. Aba wurde auf der Flucht verfolgt und eingeholt; jenseit der Theiß ergriff man ihn in einer Kirche und schleppte ihn vor Peter's Richterstuhl, der ihn enthaupten ließ. Doch die Abhängigkeit Ungarns vom deutschen Reiche war nur von kurzer Dauer; denn schon im I. 1046 erhoben einige unzufriedene Magnaten und Hofleute einen Aufstand gegen Peter und seine deutschen Beschützer, der auch die kirchlichen Einrichtungen König Stephan's, überhaupt das ganze christliche Wesen des Landes dem Untergange nahe brachte. Peter fiel in Stuhlweißenburg einem sanatisirten Volkshaufen in die.hände, wurde geblendet, verstümmelt und starb des schmählichsten Todes. W seiner Stelle ward Andreas, der Sohn eines Neffen des heiligen Stephan, auf den Thron erhoben, welcher sich, so wenig er es an Versicherungen der Ergebenheit fehlen ließ, in der Erfüllung der Vasallenpflicht und der Zahlung des versprochenen Tributs sehr säumig bewies. Wiederholte Kriegszüge des deutschen Königs (in den Jahren 1050-1052) vermochten nicht, die deutsche Oberherrschaft über Ungarn zu befestigen. Die Unmöglichkeit, eine bereits gewonnene Provinz zu behaupten, erschütterte natürlich den Glauben an die Unüberwindlichkeit des Kaisers, und mit diesem schwand auch die Achtung vor ihm bei den deutschen Fürsten. Ungleich wichtiger als die schnell vorübergehende Ausdehnung der deutschen

9. Die Geschichte des Mittelalters - S. 10

1862 - Köln : DuMont-Schauberg
10 I. Deutschland vor der Völkerwanderung. hing man Blumenkränze auf und warf Kränze und Sträuße in die hei- lige Flut. Priester. Der deutsche Priester hieß mit einem schönen Namen éwart, éwarto, d. h. der Pfleger und Hüter, der Wart des Gesetzes, denn éé, éa ist Gesetz. Dies Gesetz haben wir hier im ausgedehnte- sten Sinn des Wortes zu verstehen, cs ist das göttliche wie das mensch- liche Gesetz gemeint, denn beide waren einst genau verbunden und gleich heilig. Es liegt also schon im Namen des altdeutschen Priesters, daß er sowohl des Gottesdienstes als des Gerichtes zu warten hatte. In den Heerzngcn sah das Alterthum eine durch die Gegenwart der Gott- heit und deren Einwirkung geheiligte, den Göttern besonders angenehme Handlung, eine Art von Gottesdienst. Die Priester holten vor der Schlacht die Bilder und Symbole der Götter aus den heiligen Hainen und trugen sie mit in den Kampf. Wohl leitete der Feldherr die Schlacht, aber die Priester nährten die Begeisterung der Kämpfenden, sie allein hielten die Zucht und durften Strafe über den Feigen ver- hängen, ihn binden, selbst schlagen. Ebenso waren sie als unmittelbare Diener der Gottheit bei allen öffentlichen Handlungen thätig, welche zur Ehre der Götter verrichtet wurden, oder unter Anrufung der Götter geschahen. Sie verrichteten die feierlichen Gebete, tödteten die Opfer- thiere, brachten den Göttern ihren Theil daran dar und vertheilten Fleisch unter das Volk; sie weihten die Könige und Leichen, wahrschein- lich auch die Ehen, nahmen die Eide ab und sprachen die Weissagungen aus dem Gewieher öffentlich unterhaltener Rosse, oder aus geworfenen Loosen, oder aus den Eingeweiden der Opferthiere aus. Das Geschäft der Weissagung tritt jedoch mehr als den Frauen zustehend hervor, als ein hauptsächliches Amt der Priest crin neu. Schon Tacitus meldet, daß nach deutschem Glauben den Frauen etwas Heiliges und Vorahnen- des innewohne, und daß die Deutschen weder ihren Rath verachteten, noch ihre Aussprüche vernachlässigten. Und bereits Cäsar sagt, daß bei den Germanen die Hausfrauen durch Loos und Weissagung entschieden, ob man zur Schlacht schreiten dürfe oder nicht. Wohnte diese Gabe der Vorherverkündigung schon den Frauen im Allgemeinen bei, dann hatten ohne Zweifel die eigentlichen Priesterinnen sie in erhöhtem Grade; sie erscheinen darum auch vor allen hochgeehrt, man betrachtete sie nur mit größter Ehrfurcht wie Gottheiten. So jene bructerische Jungfrau, die weithin durch ihr hohes Ausehen herrschende Veleda, welche einfl den Deutschen Sieg, den römischen Legionen aber Verderben vorherverkündet hatte, die von hohem Thurm herab, den sie bewohnte, gleich einer Götter- botin ihre Orakel den rings ehrerbietig harrenden und reiche Gaben darbriugenden Gesandten der Ubier spendete.

10. Die Geschichte des Mittelalters - S. 8

1862 - Köln : DuMont-Schauberg
8 I. Deutschland vor der Völkerwanderung. der Banmwipfel ankündigend. Erhoben wurde diese Heiligkeit der Stätte noch, wenn sie dem Himmel näher, wenn dieselbe aus einem Berge lag, höher, als die Wohnsitze der Menschen. In dem heiligen Walde war das eigentliche Heiligthum der Gott- heit besonders abgetheilt. In jenem versammelte sich das Volk, da wurde das Gericht gehalten, ihn durfte jeder betreten (keiner aber ihn verletzen oder ein Wild erlegen), dem innern Heiligthum jedoch durfte man nur mit großer Ehrfurcht nahen. Da stand der Opferaltar, da wurde der heilige mit Tüchern verhüllte Wagen verwahrt, auf dem die Gottheit jährlich ihren Umzug hielt, da waren die geopferten Thier- häupter aufgehängt, da hing man den Göttern einen Theil der Kriegs- Leute auf. Nur der Priester durfte diesen heiligen Ort frei betreten. In diesem innersten Heiligthum war es wieder ein Baum, der durch sein Altcrthum, durch seine besonders laubige Krone oder Anderes aus- gezeichnet, der Gottheit vorzüglich geweiht war. Oft standen solche Bäume nicht in Wäldern, sondern frei, und dann war wohl nur ein kleiner Raum um sie herum eingcfriedigt und galt als heilig. Ein solcher Baum war u. a. die wunderbar große Donnereiche, welche der heilige Bonifacius bei Geismar fällte. Neben diesen freien Heiligthü- mern gab es jedoch in frühester Zeit schon Tempel für einzelne Gott- heiten. Sie entstanden, sobald das Volk selbst sich bestimmtere Wohn- sitze wählte und ansing, feste Wohnungen zu gründen; denn dem Hei- denthum war der Gott in allen Verhältnissen dem Menschen gleich. Schon die durch Tacitus uns bekannte Mutter Erde hatte in ihrem heiligen Hain ihren Tempel. Gottesdienst. Der als allwaltend und machtvoll erkannten Gott- heit sucht der Mensch seine Verehrung zu beweisen, er trachtet sie sich geneigt zu machen. Diese Verbindung zwischen ihr und ihm geschieht durch das einfache oder das mit Gaben begleitete Gebet. Dieses nen- nen wir mit einem durch das Christenthum erst cingeführten Na- men Opfer, offerre, darbringen, der ältere Ausdruck dafür ist gothisch Tblötan. Der Anlaß zum Opfer konnte ein doppelter sein, man wollte ent- weder den Göttern für ihre Wohlthaten danken und ihnen einen Theil des von ihnen Gespendeten zum Zeichen des Dankes weihen, oder man glaubte sie erzürnt und suchte sie durch eine mit der Abbitte der Ver- gehung, durch die man ihren Zorn erregt meinte, verbundene Gabe zu versöhnen. Die Dankopfer waren die frühesten und häufigsten, und weil die Beweise der Güte sich täglich oder jährlich aufs Neue offen- barten, so wurden sie mit der Zeit stehend und gingen in regelmäßig wiederkehrende Feste über. Sie haben alle einen heitern Anstrich, der noch dadurch gewinnt, daß die dargebrachten Gaben meistens dem Pflan- zenreich angehören. Ernst dagegen ist das Sühnopfer; zu ihm ge- nügten jene schuldlosen Gaben nicht, bei ihm mußte Theureres darge- bracht werden, es mußte Leben entströmen, Blut fließen. Aller Opfer höchstes war das Menschenopfer; in ihm begegneten sich alle alten
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