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1. Von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 63

1902 - Leipzig : Hirt
63. Zustnde im deutschen Reiche. 63 5. Das Aunsthandwerk. Das Aufblhen der reinen Kunst zog das Streben der Handwerker nach sich, den Gegenstnden durch schne Formen und Verzierungen greren Wert zu verleihen und die Freude am Gebrauch zu erhhen. Die Wohnrume sind ausgestattet mit antiken Dekorationsformen, mit einfachen, eleganten Polstersthlen, mit einem behaglichen, farbigen Kachelofen und anderen kunstvoll ausgefhrten Erzeugnissen der Metallarbeiter, Tpfer und Schreiner. (Fig. 109; vgl. auch Fig. 110.) 63. Zustnde im deutschen Reiche. \. Die Feuerwaffen. Auch auf das staatliche Leben der Neuzeit hat eine Erfindung mchtig eingewirkt: die der Feuerwaffen. Obgleich das Schiepulver (t)er Sage nach von einem Franziskanermnch Berthold Schwarz erfunden) den Arabern lngst bekannt war, wurden Ge-schtze (Kanonen und Bchsen) doch erst im 14. Jahrhundert wahrscheinlich zuerst in Deutschland, verfertigt, und erst im 16. Jahrhundert kamen die Feuerwaffen iu berwiegeuder Anzahl in Gebrauch. Die Kriegfhrung wurde durch sie wesentlich verndert. Auch zur See erhielten die Kanonen steigende Bedeutung. (Fig. 125.) 2. Die Städte. Gegen die neuen Waffen muten die Stadtmauern verstrkt und durch Wlle gedeckt werden. (Fig. 112.) An den dazu ntigen Mitteln fehlte es nicht. Denn trotz des vernderten Weltver-kehrs nahmen Handel und Wohlstand nicht ab. Die Kaufleute be-eilten sich, an dem Verkehr mit der Neuen Welt teilzunehmen. Einer, Welser in Augsburg, grndete sogar eine deutsche Ansiedluug in Venezuela. Seine Familie und die der Fugger in Augsburg zhlten zu den reichsten des 16. Jahrhunderts, und viele Fürsten waren ihre Schuldner. Neben Augsburg gehrten Nrnberg (Fig. 111) und Ulm zu den reichsten Stdten. Behagliches Wohlleben und ppige Feste waren die Folgen des Wohlstandes. Die Huser waren wohnlich und gediegen eingerichtet ( 62, 5). Die Trachten waren sehr mannigfaltig; während in der ersten Hlfte des Jahrhunderts noch die franzsische Mode ihren Platz behauptete, wurde sie in der zweiten Hlfte von der spanischen besiegt. (Fig. 123.) Auf Speise und Trank wurde viel Sorgsalt verwandt, wie schon das Hufigerwerden von Kochbchern zeigt; die starkge-wrzten Speisen und Weine des Mittelalters erhielten sich. Unter den Festlichkeiten waren im mittleren Brgerstande die Schtzenfeste, bei denen auer der Armbrust auch das Feuerrohr gebraucht wurde, am meisten beliebt.

2. Von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 88

1902 - Leipzig : Hirt
88 Quellenstze. 2. Und kann noch mag solch Wort nicht vom Sakrament der Bue, das ist von der Beichte und Genugtuung, so durch der Priester Amt gebt wird, ver-standen werden. 21. Derhalben irren die Ablaprediger, die da sagen, da durch des Papstes Abla der Mensch von aller Pein los und selig werde. 27. Die predigen Menschentand, die da vorgeben, da, sobald der Groschen, in den Kasten geworfen, klinget, von Stund an die Seele aus dem Fegfeuer fahre. 36. Ein jeder Christ, so wahre Reue und Leid hat der seine Snden, der hat vllige Vergebung von Pein und Schuld, die ihm auch ohne Ablabriefe gehret. 79. Sagen, da das Kreuz, mit des Papstes Wappen herrlich aufgerichtet, vermge so viel als das Kreuz Christi, ist eine Gotteslsterung. 94. Man soll die Christen vermahnen, da sie ihrem Haupt Christo durch Kreuz, Tod und Hlle nachzufolgen sich befleiigen. 95. Und also vielmehr durch Trbsal ins Himmelreich zu gehen, denn da sie durch Vertrstung des Friedens sicher werden." 40) Weil denn Eure Kaiserliche Majestt und Gnaden eine schlichte Ant-wort begehren, so will ich eine nicht stoende und beiende Antwort geben dieser-maen: Es sei denn, da ich durch Zeugnis der Schrift berwunden werde oder aber durch klare Grnde denn ich glaube weder dem Papst noch den Konzilien allein, weil es am Tag ist, da dieselben zu mehreren Malen geirrt und wider sich selbst geredet haben so bin ich berwunden durch die Schriften, so von mir angefhrt sind, und gefangen im Gewissen an dem Wort Gottes: derhalben ich nichts mag noch will widerrufen, weil wider das Gewissen zu handeln beschwerlich, unheilsam und gefhrlich ist. Gott helf mir, Amen." 41) Ferdinand Ii. an Wallenstein:*) Hochgeborner Fürst, lieber Oheimb! Weiln ich heute den glygfeeligen Succe und de fchweden tott von dem Diodati vernommen, al habe ich keinen Umgang nemmen wollen, zevrderts den Obr. Lbl zue E. L. abzufertigen und zuegleich mir unbt E. L. zu congratuliren, inmaen Sie mit mehreren von Jme werde vernehmen knnen. Gott sei Ewigen lob und dankh gesagt; und E. L. haben mich mit dero Vlei und Vigilancia noch mehres verobligiret. Dero bin ich beinebens mit Kay. Huld, lieb und affection allezeit beigethan verbleibe Datum Wien, den 29. Novembris Anno 1632. E. L. Guetwilliger Freund! Ferdinand. *) M. Schilling, Quellenbuch. Druck von August Pries in Leipzig.

3. Von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 10

1902 - Leipzig : Hirt
Erste Periode. Die Zeit der Vlkerwandrung und Staatenbildung. und in Zeiten der Bedrngnis geschah es hufig, da Eigentmer ihr Allod einem Mchtigen gaben, um es von ihm als Lehen zurck zu empfangen und dafr seinen Schutz zu genieen. So bildete sich ein weitverzweigtes, verwickeltes Lehnswesen, welches die Grundlage aller mittelalterlichen Staaten wurde. Wer war der oberste Lehnsherr? Beamte und Geistliche wurden fr ihre Dienste durch Land entschdigt; in welchem Verhltnis standen sie also zum König? An Stelle der alten Volksversammlung trat das Mrzfeld, spter das Maifeld; der König hielt eine allgemeine Heeresmusterung und beriet mit den Vornehmsten die Angelegenheiten des Reiches. Die Sklaverei wurde durch das Christentum allmhlich beseitigt; die Leibeigenschaft dagegen blieb bestehen. Der Leibeigene stand zu seinem Herrn in hnlichem Verhltnis wie dieser zu seinem Lehnsherrn, nur da er in seiner persnlichen Freiheit sehr beschrnkt war. 2. Das Gerichtswesen. Die Gerichtsversammlungen wurden noch unter freiem Himmel auf einem bestimmten Platze abgehalten, wo die freien Grundbesitzer unter Vorsitz des Grafen (Gauvorstehers) das Recht sprachen. Spter wurden bestimmte Personen, Schffen (von schaffen, d. h. Recht sprechen), zur regelmigen Anwesenheit und zur Findung des Urteils verpflichtet. Das Verfahren wurde eingeleitet durch die Anklage des Beschdigten, worauf der Verklagte seine Unschuld zu beweisen suchte. Als Beweismittel galten auer Zeugenaussagen der Eid, welcher geleistet wurde, nachdem Eideshelfer die Glaubwrdig-keit des Schwrenden bekrftigt hatten, und die Gottesurteile: Zwei-kmpf, Feuerprobe, Wasserprobe, Kesselfang, Kreuzprobe, Bahrrecht. Die Strafen waren grtenteils Geldstrafen; selbst der Mord konnte durch ein Wergeld ( Manngeld) geshnt werden.26) Frauen wurden als Klgerinnen und Verklagte durch ihren Vor-munb, also die Ehefrau durch ihren Mann, vertreten, ebenso, wenn auf Zweikampf als Gottesurteil erkannt war. Fr Verletzungen des Rechts und der Ehre der Frauen waren schwere Buen festgesetzt, und fr eine gettete Frau wurde bei manchen Stmmen ein hheres Wergeld bezahlt als fr einen Mann. 3. Die Stbte. Viele ehemals blhende Städte am Rhein und an der Donau lagen in Trmmern; in anderen hatten germanische Huptlinge ihre Burgen aufgeschlagen. Eigentmlich war das Aussehen einer frnkischen oder langobardifchen Stadt: griechische Sulen und rmische Gewlbe, verfallende Amphitheater und Badeanstalten, christliche Kirchen und germanische Bauernhuser standen bunt durcheinander. Auf den Straen treffen wir rmische Geistliche, von Bewaffneten begleitet,
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