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1. Von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 88

1902 - Leipzig : Hirt
88 Quellenstze. 2. Und kann noch mag solch Wort nicht vom Sakrament der Bue, das ist von der Beichte und Genugtuung, so durch der Priester Amt gebt wird, ver-standen werden. 21. Derhalben irren die Ablaprediger, die da sagen, da durch des Papstes Abla der Mensch von aller Pein los und selig werde. 27. Die predigen Menschentand, die da vorgeben, da, sobald der Groschen, in den Kasten geworfen, klinget, von Stund an die Seele aus dem Fegfeuer fahre. 36. Ein jeder Christ, so wahre Reue und Leid hat der seine Snden, der hat vllige Vergebung von Pein und Schuld, die ihm auch ohne Ablabriefe gehret. 79. Sagen, da das Kreuz, mit des Papstes Wappen herrlich aufgerichtet, vermge so viel als das Kreuz Christi, ist eine Gotteslsterung. 94. Man soll die Christen vermahnen, da sie ihrem Haupt Christo durch Kreuz, Tod und Hlle nachzufolgen sich befleiigen. 95. Und also vielmehr durch Trbsal ins Himmelreich zu gehen, denn da sie durch Vertrstung des Friedens sicher werden." 40) Weil denn Eure Kaiserliche Majestt und Gnaden eine schlichte Ant-wort begehren, so will ich eine nicht stoende und beiende Antwort geben dieser-maen: Es sei denn, da ich durch Zeugnis der Schrift berwunden werde oder aber durch klare Grnde denn ich glaube weder dem Papst noch den Konzilien allein, weil es am Tag ist, da dieselben zu mehreren Malen geirrt und wider sich selbst geredet haben so bin ich berwunden durch die Schriften, so von mir angefhrt sind, und gefangen im Gewissen an dem Wort Gottes: derhalben ich nichts mag noch will widerrufen, weil wider das Gewissen zu handeln beschwerlich, unheilsam und gefhrlich ist. Gott helf mir, Amen." 41) Ferdinand Ii. an Wallenstein:*) Hochgeborner Fürst, lieber Oheimb! Weiln ich heute den glygfeeligen Succe und de fchweden tott von dem Diodati vernommen, al habe ich keinen Umgang nemmen wollen, zevrderts den Obr. Lbl zue E. L. abzufertigen und zuegleich mir unbt E. L. zu congratuliren, inmaen Sie mit mehreren von Jme werde vernehmen knnen. Gott sei Ewigen lob und dankh gesagt; und E. L. haben mich mit dero Vlei und Vigilancia noch mehres verobligiret. Dero bin ich beinebens mit Kay. Huld, lieb und affection allezeit beigethan verbleibe Datum Wien, den 29. Novembris Anno 1632. E. L. Guetwilliger Freund! Ferdinand. *) M. Schilling, Quellenbuch. Druck von August Pries in Leipzig.

2. Von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 9

1902 - Leipzig : Hirt
9 Er siegte und lie sich mit 3000 seiner Edlen durch den rmischen Bischof Remigius in Reims taufen.*) Die Alemannen verloren einen Teil ihres Gebietes, und fpter wurde auch der Rest mit dem Frankenreiche ver-einigt. Als Vorkampfer des katholischen Glaubens zog der allerchristlichste König" auch gegen die arianischen Westgoten zu Felde und besiegte sie. Chlodwigs Stellung als König zeigt die Erzhlung von dem ge-raubten Kirchenfruge zu Soisfons.^) Hher stieg fein Ansehen, als der griechische Kaiser ihm den Ehrentitel eines Konsuls verlieh. Sein Hauptziel aber war, Alleinherrscher aller Franken zu werden. Um dies zu erreichen, beseitigte er durch List und Gewalt die mit ihm verwandten frnkischen Nebenfursten, die noch regierten.**) Durch das erfolgreiche Vordringen Chlodwigs wurde der Sieg des katholischen Glaubens, der im rmischen Reiche schon allgemein angenommen war, der den arianischen auch unter den Germanen ent-schieden. Chlodwigs Shne vergrerten das Reich durch das Land der Thringer (dessen sdlicher Teil den Namen Franken erhielt) und Burgund (Karte Nr. 5). Ihre Nachkommen, unter denen sich die Kniginnen Vrunhilde und Fredegunde durch besonders zahlreiche Verbrechen hervortaten, richteten sich durch greuelvolle Brgerkriege selbst zu Grunde. Nach welcher Hauptrichtung zogen die wandernden Völker? Stelle die germanischen Staaten zusammen nach Karte Nr. 5. Welche Völker haben dauernde Staaten gegrndet? Welche sind in anderen Vlkern aufgegangen? Beispiele von der Verwilderung der Sitten unter den Germanen. 37. Zustnde und Einrichtungen. V Die Verfassung. In den eroberten rmischen Provinzen lebten die Germanen unter der welschen" Bevlkerung als die Herren. Ihre Könige lieen sich von den Unterworfenen einen groen Teil des Grund-besitzes, gewhnlich ein Drittel, abtreten und verliehen ihren Getreuen Stcke davon zur Belohnung, teils als freies Eigentum (Allod), teils als Lehen. Der Lehnsmann (Vafall) war fr die Nutznieung seines Grundstckes dem Lehnsherrn zu Gegenleistungen (Abgaben, Kriegs- und anderen Diensten) verpflichtet. Wie der König, verliehen auch andere Freie Lehen von ihrem Eigentum oder von ihrem Lehen, *) Beuge deinen Nacken, wilder Sigamber! Bete an, was du zerstrt, zer-stre, was du angebetet hast." **) So verleitete er den Sohn des alten ripuarischen Knigs Siegbert in Kln zum Vatermorde, lie ihn dann selber meuchlings ermorden und vereinigte das Gebiet der Ripuarier mit seinem Reiche.

3. Von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 10

1902 - Leipzig : Hirt
Erste Periode. Die Zeit der Vlkerwandrung und Staatenbildung. und in Zeiten der Bedrngnis geschah es hufig, da Eigentmer ihr Allod einem Mchtigen gaben, um es von ihm als Lehen zurck zu empfangen und dafr seinen Schutz zu genieen. So bildete sich ein weitverzweigtes, verwickeltes Lehnswesen, welches die Grundlage aller mittelalterlichen Staaten wurde. Wer war der oberste Lehnsherr? Beamte und Geistliche wurden fr ihre Dienste durch Land entschdigt; in welchem Verhltnis standen sie also zum König? An Stelle der alten Volksversammlung trat das Mrzfeld, spter das Maifeld; der König hielt eine allgemeine Heeresmusterung und beriet mit den Vornehmsten die Angelegenheiten des Reiches. Die Sklaverei wurde durch das Christentum allmhlich beseitigt; die Leibeigenschaft dagegen blieb bestehen. Der Leibeigene stand zu seinem Herrn in hnlichem Verhltnis wie dieser zu seinem Lehnsherrn, nur da er in seiner persnlichen Freiheit sehr beschrnkt war. 2. Das Gerichtswesen. Die Gerichtsversammlungen wurden noch unter freiem Himmel auf einem bestimmten Platze abgehalten, wo die freien Grundbesitzer unter Vorsitz des Grafen (Gauvorstehers) das Recht sprachen. Spter wurden bestimmte Personen, Schffen (von schaffen, d. h. Recht sprechen), zur regelmigen Anwesenheit und zur Findung des Urteils verpflichtet. Das Verfahren wurde eingeleitet durch die Anklage des Beschdigten, worauf der Verklagte seine Unschuld zu beweisen suchte. Als Beweismittel galten auer Zeugenaussagen der Eid, welcher geleistet wurde, nachdem Eideshelfer die Glaubwrdig-keit des Schwrenden bekrftigt hatten, und die Gottesurteile: Zwei-kmpf, Feuerprobe, Wasserprobe, Kesselfang, Kreuzprobe, Bahrrecht. Die Strafen waren grtenteils Geldstrafen; selbst der Mord konnte durch ein Wergeld ( Manngeld) geshnt werden.26) Frauen wurden als Klgerinnen und Verklagte durch ihren Vor-munb, also die Ehefrau durch ihren Mann, vertreten, ebenso, wenn auf Zweikampf als Gottesurteil erkannt war. Fr Verletzungen des Rechts und der Ehre der Frauen waren schwere Buen festgesetzt, und fr eine gettete Frau wurde bei manchen Stmmen ein hheres Wergeld bezahlt als fr einen Mann. 3. Die Stbte. Viele ehemals blhende Städte am Rhein und an der Donau lagen in Trmmern; in anderen hatten germanische Huptlinge ihre Burgen aufgeschlagen. Eigentmlich war das Aussehen einer frnkischen oder langobardifchen Stadt: griechische Sulen und rmische Gewlbe, verfallende Amphitheater und Badeanstalten, christliche Kirchen und germanische Bauernhuser standen bunt durcheinander. Auf den Straen treffen wir rmische Geistliche, von Bewaffneten begleitet,
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