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1. Von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 88

1902 - Leipzig : Hirt
88 Quellenstze. 2. Und kann noch mag solch Wort nicht vom Sakrament der Bue, das ist von der Beichte und Genugtuung, so durch der Priester Amt gebt wird, ver-standen werden. 21. Derhalben irren die Ablaprediger, die da sagen, da durch des Papstes Abla der Mensch von aller Pein los und selig werde. 27. Die predigen Menschentand, die da vorgeben, da, sobald der Groschen, in den Kasten geworfen, klinget, von Stund an die Seele aus dem Fegfeuer fahre. 36. Ein jeder Christ, so wahre Reue und Leid hat der seine Snden, der hat vllige Vergebung von Pein und Schuld, die ihm auch ohne Ablabriefe gehret. 79. Sagen, da das Kreuz, mit des Papstes Wappen herrlich aufgerichtet, vermge so viel als das Kreuz Christi, ist eine Gotteslsterung. 94. Man soll die Christen vermahnen, da sie ihrem Haupt Christo durch Kreuz, Tod und Hlle nachzufolgen sich befleiigen. 95. Und also vielmehr durch Trbsal ins Himmelreich zu gehen, denn da sie durch Vertrstung des Friedens sicher werden." 40) Weil denn Eure Kaiserliche Majestt und Gnaden eine schlichte Ant-wort begehren, so will ich eine nicht stoende und beiende Antwort geben dieser-maen: Es sei denn, da ich durch Zeugnis der Schrift berwunden werde oder aber durch klare Grnde denn ich glaube weder dem Papst noch den Konzilien allein, weil es am Tag ist, da dieselben zu mehreren Malen geirrt und wider sich selbst geredet haben so bin ich berwunden durch die Schriften, so von mir angefhrt sind, und gefangen im Gewissen an dem Wort Gottes: derhalben ich nichts mag noch will widerrufen, weil wider das Gewissen zu handeln beschwerlich, unheilsam und gefhrlich ist. Gott helf mir, Amen." 41) Ferdinand Ii. an Wallenstein:*) Hochgeborner Fürst, lieber Oheimb! Weiln ich heute den glygfeeligen Succe und de fchweden tott von dem Diodati vernommen, al habe ich keinen Umgang nemmen wollen, zevrderts den Obr. Lbl zue E. L. abzufertigen und zuegleich mir unbt E. L. zu congratuliren, inmaen Sie mit mehreren von Jme werde vernehmen knnen. Gott sei Ewigen lob und dankh gesagt; und E. L. haben mich mit dero Vlei und Vigilancia noch mehres verobligiret. Dero bin ich beinebens mit Kay. Huld, lieb und affection allezeit beigethan verbleibe Datum Wien, den 29. Novembris Anno 1632. E. L. Guetwilliger Freund! Ferdinand. *) M. Schilling, Quellenbuch. Druck von August Pries in Leipzig.

2. Von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 8

1902 - Leipzig : Hirt
8 Erste Periode. Die Zeit der Vlkerwandrung und Staatenbildung. Baumeister schmckte er seine Hauptstadt Ravenna mit Kirchen, einem Palaste und einem Grabmale sr sich selbst. Unter dem Namen Dietrich von Bern*) ist er eine Lieblingsgestalt der deutschen Helden-sage geworden. Nach Theoderichs Tode regierte seine Tochter Amalaswintha in seinem Geiste. Angefeindet von den katholischen Rmern und trotzigen gotischen Edlen, suchte sie ihr Heil in Anlehnung an Byzanz zu ihrem und ihres Volkes Verderben. Sie wurde von Goten ermordet, und dies benutzte der ostrmische Kaiser Justini an als Vorwand zur Eroberung Italiens. In einem zwanzigjhrigen Heldenkampse gegen die Feldherren Belisar und Narses gingen die Ostgoten unter, und 555. Italien wurde wieder ein Teil des Kaiserreichs, 555. 7. Die Langobarden.**) Als Narses, der Statthalter von Italien, vom byzantinischen Hose abberufen war, kamen die Langobarden herbei, die sich an der Donau niedergelassen hatten. Sie eroberten 568. Italien 568 unter ihrem König Alb Sin und siedelten sich in der nach ihnen benannten Ebene an. Pavia machte Alboin zur Hauptstadt seines Reiches. Er starb durch Meuchelmord auf Veranlassung seiner Gemahlin Ros antun de.***) In den Wirren der folgenden Zeit verdient die von den Langobarden verehrte Knigin Theodelinde, eine bayrische Prinzessin, Beachtung. Sie trat mit dem Papste Gregor dem Groen in Ver-bindung und wirkte fr die Ausbreitung des katholischen Glaubens in ihrem Volke. Die wilden Langobarden gewhnten sich allmhlich an 774. friedliche Beschftigung. Ihr Reich bestand, bis es 774 durch Karl den Groen mit dem frnkischen vereint wurde. 8. Die Franken. Die kriegerischen Franken ( 35, 6) hatten sich allmhlich der das nrdliche Gallien ausgebreitet und lebten unter ver-schiedenen Knigen. Der eigentliche Grnder des frnkischen Reiches war Chlodwig aus dem Geschlechte der Merowinger, ein König der 486. Salier. Zunchst vernichtete er 486 den Rest der rmischen Herrschaft in Gallien durch den Sieg bei Soissons. Vergebens bemhte sich seine christliche Gemahlin Chlotilde, eine burgundische Knigstochter, den trotzigen Heiden zu bekehren. Als aber in der Schlacht gegen die 496. Alemannen i. I. 496 sich der Sieg auf die Seite der Feinde neigte, gelobte er dem Gotte der Christen zu folgen, wenn er siegen wrde. *) Dietrich ist die hochdeutsche Form von Theoderich; Bedeutung: Volksfrst. Bern ist Verona. **) Bedeutung des Namens: mit langen Barten. ***) Wie berichtet wird, hatte er sie bei einem Gastmahle gezwungen, aus dem Schdel ihres von ihm getteten Vaters zu trinken.

3. Von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 10

1902 - Leipzig : Hirt
Erste Periode. Die Zeit der Vlkerwandrung und Staatenbildung. und in Zeiten der Bedrngnis geschah es hufig, da Eigentmer ihr Allod einem Mchtigen gaben, um es von ihm als Lehen zurck zu empfangen und dafr seinen Schutz zu genieen. So bildete sich ein weitverzweigtes, verwickeltes Lehnswesen, welches die Grundlage aller mittelalterlichen Staaten wurde. Wer war der oberste Lehnsherr? Beamte und Geistliche wurden fr ihre Dienste durch Land entschdigt; in welchem Verhltnis standen sie also zum König? An Stelle der alten Volksversammlung trat das Mrzfeld, spter das Maifeld; der König hielt eine allgemeine Heeresmusterung und beriet mit den Vornehmsten die Angelegenheiten des Reiches. Die Sklaverei wurde durch das Christentum allmhlich beseitigt; die Leibeigenschaft dagegen blieb bestehen. Der Leibeigene stand zu seinem Herrn in hnlichem Verhltnis wie dieser zu seinem Lehnsherrn, nur da er in seiner persnlichen Freiheit sehr beschrnkt war. 2. Das Gerichtswesen. Die Gerichtsversammlungen wurden noch unter freiem Himmel auf einem bestimmten Platze abgehalten, wo die freien Grundbesitzer unter Vorsitz des Grafen (Gauvorstehers) das Recht sprachen. Spter wurden bestimmte Personen, Schffen (von schaffen, d. h. Recht sprechen), zur regelmigen Anwesenheit und zur Findung des Urteils verpflichtet. Das Verfahren wurde eingeleitet durch die Anklage des Beschdigten, worauf der Verklagte seine Unschuld zu beweisen suchte. Als Beweismittel galten auer Zeugenaussagen der Eid, welcher geleistet wurde, nachdem Eideshelfer die Glaubwrdig-keit des Schwrenden bekrftigt hatten, und die Gottesurteile: Zwei-kmpf, Feuerprobe, Wasserprobe, Kesselfang, Kreuzprobe, Bahrrecht. Die Strafen waren grtenteils Geldstrafen; selbst der Mord konnte durch ein Wergeld ( Manngeld) geshnt werden.26) Frauen wurden als Klgerinnen und Verklagte durch ihren Vor-munb, also die Ehefrau durch ihren Mann, vertreten, ebenso, wenn auf Zweikampf als Gottesurteil erkannt war. Fr Verletzungen des Rechts und der Ehre der Frauen waren schwere Buen festgesetzt, und fr eine gettete Frau wurde bei manchen Stmmen ein hheres Wergeld bezahlt als fr einen Mann. 3. Die Stbte. Viele ehemals blhende Städte am Rhein und an der Donau lagen in Trmmern; in anderen hatten germanische Huptlinge ihre Burgen aufgeschlagen. Eigentmlich war das Aussehen einer frnkischen oder langobardifchen Stadt: griechische Sulen und rmische Gewlbe, verfallende Amphitheater und Badeanstalten, christliche Kirchen und germanische Bauernhuser standen bunt durcheinander. Auf den Straen treffen wir rmische Geistliche, von Bewaffneten begleitet,
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