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1. Von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 40

1902 - Leipzig : Hirt
40 Vierte Periode. Die Zeit der Kreuzzge und der Hohenstaufen. und Bischofssitze ( 38, 3), teils um Burgen und Frstenhfe ( 41, 4). Die Brger" waren anfangs zum grten Teil freie Ackerbauer; daneben gab es leibeigene Handwerker, die nur fr ihren geistlichen oder weltlichen Herrn arbeiteten; Kaufleute lieen sich nieder wegen des Marktrechts,*) welches den wesentlichsten Vorzug der Städte vor den Drfern bildete. Seit Heinrich Ii., der die Geistlichkeit begnstigte, gehorchten die meisten Städte Bischfen. In dem Kampfe zwischen Kaisertum und Papsttum stellten sich die Brger, denen mit dem Wohlstande der Frei-heitsdrang gewachsen war, auf die Seite der Kaiser, die ihnen Befreiung von bischflicher Herrschaft verliehen. Nun wurde die bischfliche Ratsversammlung zum Stadtrate, der aus den altfreien Geschlech-tern, den Patriziern", gewhlt wurde und unter dem Vorsitze eines Brgermeisters die stdtischen Angelegenheiten verwaltete. Erhielten die Städte auch Befreiung von Abgaben und das Recht, ihre Gerichts-beamten selbst einzusetzen, so hieen sie Freistdte, spter Freie und Reichsstdte. Welche Städte führen noch heute den Titel Freie Städte? Die frei gewordenen Handwerker bildeten seit dem 12. Jahrhundert Znfte, deren Satzungen der das Ansehen der Genossenschaft und den gemeinsamen Vorteil wachten. Bei solcher Hebung des Standes war es nur natrlich, da die Handwerker auch Anteil an der Regierung verlangten. Nach harten, zum Teil sehr blutigen Kmpfen im 14. Jahr-hundert muten ihnen die Patrizier die verlangte Vertretung im Rate bewilligen. Vgl. die Kmpfe zwischen Patriziern und Plebejern im alten Rom. 2. Die.hansa, a) Entstehung. Benachbarte Städte in Norddeutsch-fand, zuerst Lbeck und Hamburg, schlssen im 13. Jahrhundert Verbindungen (Hansen) zum Schutze des Handels zu Lande und zu Wasser, da sie von Kaiser und Reich nichts zu hoffen hatten. Aus den Einzelbud-nissen erwuchs im 14. Jahrhundert der allgemeine Bund der Deutschen Hansa, der etwa 90 Städte von Amsterdam bis Riga umfate. b) Einrichtung. Auf die Einladungen Lbecks, welches fr das Einigungswerk am ttigsten gewesen war und allgemein als Vorort anerkannt wurde, versammelten sich dort die Abgeordneten der Städte, um der ihre gemeinsamen Angelegenheiten, besonders den auswrtigen Handel, zu beraten und zu beschlieen. Ungehorsame Bundesmitglieder *) Der Markt wurde ursprnglich im Anschlu an den Gottesdienst abgehalten; daher die Bezeichnung Messe".

2. Von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 88

1902 - Leipzig : Hirt
88 Quellenstze. 2. Und kann noch mag solch Wort nicht vom Sakrament der Bue, das ist von der Beichte und Genugtuung, so durch der Priester Amt gebt wird, ver-standen werden. 21. Derhalben irren die Ablaprediger, die da sagen, da durch des Papstes Abla der Mensch von aller Pein los und selig werde. 27. Die predigen Menschentand, die da vorgeben, da, sobald der Groschen, in den Kasten geworfen, klinget, von Stund an die Seele aus dem Fegfeuer fahre. 36. Ein jeder Christ, so wahre Reue und Leid hat der seine Snden, der hat vllige Vergebung von Pein und Schuld, die ihm auch ohne Ablabriefe gehret. 79. Sagen, da das Kreuz, mit des Papstes Wappen herrlich aufgerichtet, vermge so viel als das Kreuz Christi, ist eine Gotteslsterung. 94. Man soll die Christen vermahnen, da sie ihrem Haupt Christo durch Kreuz, Tod und Hlle nachzufolgen sich befleiigen. 95. Und also vielmehr durch Trbsal ins Himmelreich zu gehen, denn da sie durch Vertrstung des Friedens sicher werden." 40) Weil denn Eure Kaiserliche Majestt und Gnaden eine schlichte Ant-wort begehren, so will ich eine nicht stoende und beiende Antwort geben dieser-maen: Es sei denn, da ich durch Zeugnis der Schrift berwunden werde oder aber durch klare Grnde denn ich glaube weder dem Papst noch den Konzilien allein, weil es am Tag ist, da dieselben zu mehreren Malen geirrt und wider sich selbst geredet haben so bin ich berwunden durch die Schriften, so von mir angefhrt sind, und gefangen im Gewissen an dem Wort Gottes: derhalben ich nichts mag noch will widerrufen, weil wider das Gewissen zu handeln beschwerlich, unheilsam und gefhrlich ist. Gott helf mir, Amen." 41) Ferdinand Ii. an Wallenstein:*) Hochgeborner Fürst, lieber Oheimb! Weiln ich heute den glygfeeligen Succe und de fchweden tott von dem Diodati vernommen, al habe ich keinen Umgang nemmen wollen, zevrderts den Obr. Lbl zue E. L. abzufertigen und zuegleich mir unbt E. L. zu congratuliren, inmaen Sie mit mehreren von Jme werde vernehmen knnen. Gott sei Ewigen lob und dankh gesagt; und E. L. haben mich mit dero Vlei und Vigilancia noch mehres verobligiret. Dero bin ich beinebens mit Kay. Huld, lieb und affection allezeit beigethan verbleibe Datum Wien, den 29. Novembris Anno 1632. E. L. Guetwilliger Freund! Ferdinand. *) M. Schilling, Quellenbuch. Druck von August Pries in Leipzig.

3. Von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 10

1902 - Leipzig : Hirt
Erste Periode. Die Zeit der Vlkerwandrung und Staatenbildung. und in Zeiten der Bedrngnis geschah es hufig, da Eigentmer ihr Allod einem Mchtigen gaben, um es von ihm als Lehen zurck zu empfangen und dafr seinen Schutz zu genieen. So bildete sich ein weitverzweigtes, verwickeltes Lehnswesen, welches die Grundlage aller mittelalterlichen Staaten wurde. Wer war der oberste Lehnsherr? Beamte und Geistliche wurden fr ihre Dienste durch Land entschdigt; in welchem Verhltnis standen sie also zum König? An Stelle der alten Volksversammlung trat das Mrzfeld, spter das Maifeld; der König hielt eine allgemeine Heeresmusterung und beriet mit den Vornehmsten die Angelegenheiten des Reiches. Die Sklaverei wurde durch das Christentum allmhlich beseitigt; die Leibeigenschaft dagegen blieb bestehen. Der Leibeigene stand zu seinem Herrn in hnlichem Verhltnis wie dieser zu seinem Lehnsherrn, nur da er in seiner persnlichen Freiheit sehr beschrnkt war. 2. Das Gerichtswesen. Die Gerichtsversammlungen wurden noch unter freiem Himmel auf einem bestimmten Platze abgehalten, wo die freien Grundbesitzer unter Vorsitz des Grafen (Gauvorstehers) das Recht sprachen. Spter wurden bestimmte Personen, Schffen (von schaffen, d. h. Recht sprechen), zur regelmigen Anwesenheit und zur Findung des Urteils verpflichtet. Das Verfahren wurde eingeleitet durch die Anklage des Beschdigten, worauf der Verklagte seine Unschuld zu beweisen suchte. Als Beweismittel galten auer Zeugenaussagen der Eid, welcher geleistet wurde, nachdem Eideshelfer die Glaubwrdig-keit des Schwrenden bekrftigt hatten, und die Gottesurteile: Zwei-kmpf, Feuerprobe, Wasserprobe, Kesselfang, Kreuzprobe, Bahrrecht. Die Strafen waren grtenteils Geldstrafen; selbst der Mord konnte durch ein Wergeld ( Manngeld) geshnt werden.26) Frauen wurden als Klgerinnen und Verklagte durch ihren Vor-munb, also die Ehefrau durch ihren Mann, vertreten, ebenso, wenn auf Zweikampf als Gottesurteil erkannt war. Fr Verletzungen des Rechts und der Ehre der Frauen waren schwere Buen festgesetzt, und fr eine gettete Frau wurde bei manchen Stmmen ein hheres Wergeld bezahlt als fr einen Mann. 3. Die Stbte. Viele ehemals blhende Städte am Rhein und an der Donau lagen in Trmmern; in anderen hatten germanische Huptlinge ihre Burgen aufgeschlagen. Eigentmlich war das Aussehen einer frnkischen oder langobardifchen Stadt: griechische Sulen und rmische Gewlbe, verfallende Amphitheater und Badeanstalten, christliche Kirchen und germanische Bauernhuser standen bunt durcheinander. Auf den Straen treffen wir rmische Geistliche, von Bewaffneten begleitet,

4. Von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 16

1902 - Leipzig : Hirt
16 Zweite Periode. Die Zeit des Frankenreiches. An der Spitze der Gaue, in die das Reich nach Auflsung der frheren Herzogtmer geteilt war, standen als kaiserliche Beamte die Grafen; sie leiteten die Gerichte und den Heerbann. Zum Heerbann waren alle Freien verpflichtet. Zwar wurden die damit Oer bunbenen Lasten den rmeren erleichtert; doch konnte die Regierung nicht verhindern, da viele eine freiwillige Leibeigenschaft den Opfern, welche die Wehrpflicht auf-erlegte, vorzogen. der die Marken, in denen stete Kriegsbereitschaft erforderlich war, waren Markgrafen mit erhhter Gewalt gesetzt. Zur Beaufsichtigung der Grafen, der Krongter, berhaupt aller staatlichen und kirchlichen Einrichtungen, dienten weltliche und geistliche Knigs boten, die in Karls Auftrage das Land bereisten. Unter den Hofmtern war das wichtigste das des Pfalzgrafen, der den Kaiser in der Ausbung der hheren Gerichtsbarkeit vertrat. 3. Karls Sorge fr den Wohlstand. Eine Lieblingsbeschftigung des groen Kaisers war die Landwirtschaft. Auf seinen Gtern lie er Musterwirtschaften einrichten und gab selbst genaue Borschriften der alle Einzelheiten.2) Um die Ausbreitung des Ackerbaues zu erleichtern, lie er Wlder und Einden urbar machen. Dem Handel ntzte er durch Einfhrung einheitlicher Mnzen*) (Fig. 71) und durch Anlegung von Landstraen. Anfang eines Main-Donan-Kanals. Leben und Bildung. Der Kaiser hatte seine Hofhaltung in einer der Pfalzen (d. h. Palste), die er an verschiedenen Orten bauen lie. Am liebsten hielt er sich in Aachen auf, wo noch die von ihm erbaute Pfalzkapelle (Fig. 69) als ein Teil des Mnsters erhalten ist. Der Hof des Kaisers bot ein buntes, wechselvolles Bild. Vornehme aus allen Teilen des Reiches kamen, dem mchtigen Herrscher zu huldigen; braune Araber aus Bagdad, die Geschenke von Harun al Raschid brachten (darunter einen Elefanten und eine Wasseruhr), trafen dort rmische Mnche, die lateinische Verse zum Lobe des Kaisers dichteten; der Sachse begrte den Langobarden, der Slave den Avaren. Ein glnzendes Schauspiel war es, wenn der Kaiser mit seinen Shnen. Tchtern29) und Hofleuten auf die Jagd ritt, unter dem Getn der klffenden Meute und der schmetternden Hrner. Ein gemtliches Bild war es, wenn an der Tafel das Wildbret, am Spiee gebraten, aufgetragen wurde und dazu ein Schriftkundiger aus einem Geschichtsbuch oder einer Sagen-dichtuug vorlas oder eine der kaiserlichen Tchter zur Harfe sang. Karl selbst war vor allen mig in Speise und Trank und einfach in der *) 20 Solidi zu 12 Denaren gingen auf ein Pfunb Silber.
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