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1. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 93

1888 - Leipzig : Teubner
- 93 - her ausgebt; die geistlichen Groen waren zugleich weltliche Herrscher geworden, da die Könige sie reich mit Gtern beschenkt und ihre Gebiete mit eigener Gerichtsbarkeit ausgestattet hatten. Dadurch waren dieselben von der Herzogsgewalt frei geworden, und es gab nun Fahnenlehen und Stablehen. Die geistlichen Herrschaften wurden fr die Könige ein Gegengewicht gegen die Selbstndigkeit der Herzge (wie war das mglich?). Ottos Grab im Dom zu Magdeburg. Ottos italienische Politik wird schon fr seine nchsten Nach- . 106. folger aus dem schsischen Hause verhngnisvoll. Sein Sohn Otto Ii., Gemahl der griechischen Kaisertochter Theophano, kmpft in Unteritalien unglcklich gegen Griechen und Araber, stirbt in Rom (sein Grabdenkmal in der Peterskirche). Ihm folgt dreijhrig Otto Iii. (983 1002), schwrmerisch (das Jahr 1000!) und abenteuerlich; lt das Grab Karls des Gr. ffnen,*) will Rom zum Mittelpunkt eines neuen Weltreiches machen, stirbt in Italien. Mit seinem Verwandten Heinrich Ii. (dem Heiligen; Bistum Bamberg!) erlischt das schsische Haus. Die frnkischen Kaiser 10241125. Die Groen fast aller Stmme whlen Konrad Ii. (die Be- . 107. schreibnng der Wahl in Uhlands Ernst von Schwaben). Sein Stiefsohn Ernst von Schwaben emprt sich wegen des burguudischeu Erbes (Werner von Kybnrg). Sein Sohn Heinrich Iii. (10391056), ein kraftvoller Herrscher, im Anfang seiner Regierung Herzog von Bayern, Schwaben und Franken. Auch gegenber der Kirche ist er unbedingt herrschend; er geht Hand in Hand mit den Bestrebungen des Benediktinerklosters Clngny in Frankreich, die auf eine Reform der tiefgesunkenen Geistlichkeit abzielen; Sittenverderbnis am rmischen Hof, Simonie (Apostelgesch. Viii, 18). Heinrich lt drei gleichzeitige Ppste absetzen und ernennt nacheinander vier Deutsche zu Ppsten. Der Gottesfriede soll dem Faust- und Fehderecht steuern; die Selbsthlfe war dadurch allgemein geworden, da man selbst vor Gericht den Zweikampf als eine Art Gottesurteil ansah (nenne andere Formen des Gottesurteils!). Neben Otto I. ist Heinrich Iii. die machtvollste Erscheinung . 108. auf dem deutschen Kaiserthron; und doch liegt am Ende seiner *) Rethels Wandgemlde in Aachen.

2. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 59

1888 - Leipzig : Teubner
- 59 - samkeit (der Olympier, der Donner und Blitz des Zeus auf seiner Zunge trug). Das wichtige Amt des Aufsehers der ffentlichen Einknfte verwaltete er regelmig. Aus den Bundesgenossen wurden Unterthanen; der Schatz wurde von Delos nach Athen gebracht; der Abfall einzelner Städte und Inseln hart unterdrckt. In Athen hatte sich allmhlich die volle Demokratie (das Volk herrscht) ausgebildet. Was fehlte nach Solons Gesetzgebung an der Gleichheit aller Brger? Perikles lie den Brgern fr die Teilnahme an der Volksversammlung und an den Geschworenengerichten einen Sold auszahlen (was wollte er damit bewirken?). (der Litteratur und Kunst vergl. die Tabelle.) Je mehr Athens Macht und Ansehen wuchs, desto grer wurde Spartas Eifersucht und der Ha der brigen griechischen Städte gegen die Tyrannenstadt". Perikles sieht die Wogen des Krieges vom Peloponnes sich herwlzen". Der pewponnesische Krieg 431404. Die Spartaner verwsten die attische Landschaft; wo bleiben . 44. Sie Bewohner? Die Athener verheeren mit ihrer Flotte die Ksten des Peloponnes. In Athen bricht die Pest aus. Perikles erfhrt den Wankelmut des Volkes (die Anklagen!) und erleidet schweres husliches Unglck (Tod seiner Shne); 429 stirbt er. Mit ihm verliert das athenische Staatsschiff sein Steuer. Dem Namen nach war der athenische Staat eine Demokratie, in Wahrheit die Allein-Herrschaft des ersten seiner Brger" (Thucydides). Der Krieg wird von beiden Parteien mit wilder Grausamkeit -gefhrt. Das zeigt sich bei dem Abfall von Mytilene auf Lesbos; die Athener beschlieen die Hinrichtung smtlicher mnn-lichen Bewohner (Kleon der Gerber); am folgenden Tage wird das Urteil auf die Hauptschuldigen (mehr als 1000!) beschrnkt. Ebenso wten die Spartaner und Thebaner bei der bergabe der Stadt Plat, deren ruhmvolle Vergangenheit in der Erinnerung der Gegner ausgelscht ist. Der nach zehnjhrigem Kampfe geschlossene Friede wird bald . 45. wieder gebrochen, als der ehrgeizige Alcibiadcs die Leitung Athens bernimmt. Schon in der Jugend hatte er durch mutwillige Streiche die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt; die Erzhlung von dem Fuhrmann! Was uert er der die Rechenschaftsablage, die Perikles dem Volke geben will? Weder sein Vormund Perikles

3. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 130

1888 - Leipzig : Teubner
- 130 - Tie Friedensbedingungen. . 164. 1. Schweden erhlt als Reichslehen (1) Vorpommern mit Rgen, die Stadt Wismar, die Bistmer Bremen (ohne die Stadt) und Verden. Frankreich erhlt auer Metz, Toul und Verdun die Landgrafschaft Elsa (ohne Straburg). Brandenburg, das ein Erbrecht auf ganz Pommern hatte, erhlt nur Hinterpommern, ferner als Entschdigung die Bistmer Camin, Halberstadt, Minden und das Erzbistum Magdeburg. 2. Der Friede stellt die drei christlichen Bekenntnisse einander rechtlich gleich; der geistliche Vorbehalt wird aufgehoben (was heit das?). Die Besitzverhltnisse zwischen Katholiken und jgroi_ testanten sollen so sein wie im Jahre 1624 (welches Edikt wird damit aufgehoben?). Die Unterthanen erlangen auch jetzt noch keine vllige Glaubensfreiheit (was war 1555 ausgemacht?); nur diejenigen haben freie Religionsbung, die sie im Jahre 1624 besessen haben (denke an die Bhmen und streicherl). 3. Den Reichsstnden (Fürsten, Herren, Reichsstdten) wird fr ihre Gebiete die volle Landeshoheit besttigt; sie erhalten das Recht, Bndnisse unter sich und mit Auswrtigen zu schlieen, nur nicht gegen Kaiser und Reich. Folgen des Krieges. . 165. Das Land, in welchem das neue Licht des 16. Jahrhunderts erschienen war, Deutschland, hatte die Kosten des furchtbarsten aller Religionskriege zu bezahlen. Die Bevlkerung war um zwei Drittel rmer geworden. Das Ackerland lag vielfach noch ein Menschen-alter lang wst. Das Brgertum hatte seinen Wohlstand eingebt; die Gewerbe gingen zurck. Die frheren Hansestdte (1632 der letzte Hansetag) verloren den Ostsee- und den Rheinhandel an die Hollnder. Die Einheit des deutschen Reiches bestand nur noch dem Namen nach; die einzelnen Fürsten hatten die Selbstherrlichkeit errungen; sie waren in der That unabhngig (souvern) geworden. Deutschlands Ansehen unter den Vlkern Europas war tief gesunken; Frankreich und Schweden stiegen, sie hatten in Deutschland festen Fu gefat. , Das Brgertum, einst der Hort der Bildung tn Kunst und Sitte, versank in Roheit. Das Ausland, besonders Frankreich, beherrschte Deutschland auch in Sitte und Sprache; in der Litteratur

4. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 103

1888 - Leipzig : Teubner
103 (Dantes Begrung), starb in Italien (sein Grabmal im Campo santo zu Pisa). Die Doppelwahl Ludwigs des Bayern und Friedrichs . 125. des Schnen von Ostreich fhrte zum Kampf; Ludwig siegte 1322 bei Mhldorf. Wie verstndigten sich die beiden Gegner, die frher Freunde gewesen waren? Auch der Papst mischte sich in den Thronstreit; derselbe wohnte seit 1309 in Avignon (1309 bis 1376 das babylonische Exil der Kirche); Ludwig wurde ge-bannt. Die Fürsten erklrten jedoch auf dem Kurverein zu Rense 1338, da der von ihnen gewhlte König der Besttigung durch den Papst nicht bedrfe (wie handelten die Fürsten zur Zeit Heinrichs Iv.?). Endgltig wurde die Kaiserwahl geregelt durch das Reichs-gefetz der goldenen Bulle, welches 1356 unter Karl Iv. zustande kam. Die goldene Bulle bestimmt 7 Kurfrsten: Mainz, Trier, Kln Bhmen, Pfalz, Sachsen-Wittenberg, Brandenburg; ordnet die Frmlichkeiten bei der Wahl (vergl. die Beschreibung der Kaiserkrnung von 1764 in Goethes Wahrheit und Dichtung); setzt die Unteilbarkeit der Kurlnder fest und macht die Kurfrsten zu fast unabhngigen Gewalten. In den Einzelstaaten vollzieht sich die Bildung der Landstnde (Ritterschaft, Geistlichkeit, Städte), die den Fürsten Abgaben bewilligen gegen Zugestndnisse (welcher Art?). Karllv., Sohn Johanns vonbhmen (aus welchem Geschlechte?),. Bhmens Vater (Universitt Prag 1348), des Reiches Erzstiefvater. Der schwarze Tod fhrt zu den Judenverfolgungen und zur Bildung der Geilergesellschaften. *) 2. Das Mrgertum. Die Hansa. Der deutsche Orden in Preußen. Gegenber der Schwche des Knigtums und der bermacht . 126. der Fürsten steht das aufstrebende Brgertum der Städte, die sich zu Bndnissen zusammenschlieen. Die Luft in den Stdten macht frei. Zugleich werden im Innern der Städte harte Kmpfe zwischen den Geschlechtern (Patriziern) und den Znften ansgefochten; die *) Paul Heyses Novelle Siechentrost".

5. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 102

1888 - Leipzig : Teubner
102 Dritter Zeitraum. Vom Untergang der Hohenstaufen bis zur Reformation, 1254 1517. 1. Das reine Wahlknigtum. Habsdurger und Luxemburger. 123. Von 1254 1273 dauerte das Interregnum, die kaiserlose, die schreckliche Zeit". Wohl fhrten mehrere Fürsten den Knigs-titel unter ihnen ein kastilischer und ein englischer ; aber keiner konnte die Einheit herstellen und der Gesetzlosigkeit steuern. Fehden und Gewaltthaten der Raubritter zerrtteten das Land. Besonders schwer litt der Bauernstand, der an sich wegen der Leib-eigenschaft ein hrteres Los hatte; freie Bauerngemeinden gab es fast nur in der Schweiz, in Holstein (Dithmarscheu) und Westfalen. Die Städte waren trotz der Feindseligkeit der Kaiser und Fürsten bereits so stark geworden, da sie mit Erfolg zur Selbsthilfe griffen. Viele Städte waren reichsunmittelbar geworden; freie Reichs-stdte. 1254 schlssen sich die rheinischen Städte,zu einem Landfriedensbunde zusammen und erlangten fr eine Weile die Aufhebung smtlicher Zollsttten am Rhein. . 124. 1273 whlten die Fürsten den Grafen Rudolf von Habs-brg (wo liegt die Habsburg?), der zugleich Landgraf im Elsa war (Schillers Graf von Habsburg). Rudolf stellte den Land-frieden durch Zerstrung von Raubburgen her; zog gegen Ottokar von Bhmen, der streich, Steiermark, Krnten und Krain in Besitz genommen hatte, schlug ihn auf dem Marchfelde bei Wien 1278; Ottokar fiel. Rudolf belehnte seine Shne mit Ostreich, Steiermark und Krain und grndete so die Macht des Hauses Habsburg. Dies war ein verhngnisvolles Beispiel fr alle folgenden Herrscher, solange die freie Wahl Grundsatz blieb. Kaiser Rudolfs Ritt zum Grabe nach Speier (Kerner). In dem Streben nach Erwerbung und Vergrerung der Hausmacht gingen zu Grunde Adolf von Nassau und sein sieg-reicher Gegner Albrecht I. von ftreiff) (Rudolfs Sohn), der die Reichsnnmittelbarkeit der schweizerischen Waldsttte vernichten wollte und von seinem Neffen Johann Parricida ermordet wurde (Schillers Tell). Heinrich Tu. von Luxemburg belehnte seinen Sohn Johann mit Bhmen und grndete so die luxemburgische Hausmacht. Heinrich wollte die italienische Politik der alten Kaiser erneuern

6. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 2

1894 - Berlin : Hertz
X — 2 — des Gerovit in Havelberg, des Jutrebog zu Jüterbog, des Radegast zu Rethra im Lande der Obvriten, vor allen des Swantewit zu Arkona auf Rügen (s. S. 6.) Überall eine einflußreiche Priesterschaft?) Grenz- und Religionskriege an der Elbe zwischen Deutschen und Slaven seit den Zeiten Karls des Großen. 768—814. Nachdem Karl der Große die heidnischen Sachsen (westlich und östlich von derweser)demfränkischenreich unterworfen und zum Christentum bekehrt hat, nimmt er den Kampf mit den heidnischen Wenden an der Elbe auf. (Übergang über dieselbe im I. 789 und Kampf mit den Wilzen. Militärgrenze eingerichtet: Limes Saxonicus und Sorbicus. Markgrafen.) Beim Zerfall des karolingischen Reiches leiden auch die Verhältnisse hier im Osten, und erst die deutschen Könige Heinrich I. und Otto I. treten wieder thatkräftiger (als Sachsenherzöge)2) den Wenden und Sorben gegenüber für die deutsche und christliche Sache ein. 919—936. Heinrich I., der Städteerbauer, waltet der Grenzen gegen _ die Einfälle der Sorben und der verheerenden Reiterscharen der Ungarn durch Anlegung von Burgen sowie Befestigung der Städte mit Mauern und verbindet damit als eine „stehende" Landesverteidigung den Heerbann, der aus den auf den Burgen angesiedelten Rittern mit ihren 1) Erinnert noch heute der wendische Typus der meisten Ortsnamen an die Zeit der Slavenherrschaft, so weist der in verschiedenen Gruppen des flachen Landes hervortretende, deutsche Charakter der Gebräuche und Sagen in seiner besonderen Eigenartigkeit eben noch auf alte zurückgebliebene deutsche Volksüberrcfte hin, welche während der Slavenherrschaft in aller Zurückgezogenheit sich erhalten und ihr Volkstum bewahrt haben, wie umgekehrt die Lausitz inmitten deutscher Lande bis jetzt ihre wendische Art. Selbst die Namen heidnisch-deutscher Götter leben noch, wenngleich unverstanden, in der Tradition fort, indem sie sich u. a. an die angebliche „wilde Jagd" oder die sog. „Zwölften", das heidnische Fest der Wintersonnenwende (zur Weihnachtszeit), anschließen, z. B. der Wöbe in Mecklenburg sowie in der Priegnitz und in der Altmark, die Frick in der Uckermark, Frau Harke im westlichen Teil der Mittelmark, s. Vorrebe. 2) Das alte Herzogtum Sachsen erstreckte sich von der Unstrut nörblich bis zur Rotbsee, westlich fast bis zum Rhein, östlich bis zur Elbe, umfaßte also Westfalen, Hannover, Holstein, bte Provinz Sachsen (nörblich der Unstrut und westlich von Saale und Mulbe) so wie die von biesen Lanben eingeschlossenen kleineren Gebiete.

7. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 43

1894 - Berlin : Hertz
— 43 — 1815, den 20. Novbr. Zweiter Pariser Friede.^ Auf dem Fürstenkongretz zu Wien erhält Preutzen für feine aroken Opfer als neue Lande die Herzogtümer Sachsen') und Westfalen?) die Grotzherzog-tümer Niederrhein') und Posen sowie Schwedisch Pommern?) Dagegen verlor es Oltfriesland an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern?) _ Glückliche Friedensjahre unter Friedrich Wilhelm Iii. 1815 4j- Neue Organisation des preußischen Staats, eingehend st efürsorge füralle Zweige der Verwaltung?) ^ ^ Die Ministerien für die verschiedenen Zwerge der Verwaltung erhalten größere Selbständigkeit. Des Königs Kabinett trifft die letzte Entscheidung.') Die Gesetzgebung ruht in der Hand des Königs (nach Anhörung des Staatsrats und der seit 1823 neu eingerichteten Provinziallandtage. ) — 1) Von Wittenberg bis Merseburg und Naumburg auf der West-und bis Tuben, Sorau und Görlitz aus der Oftseite. 2) Das Land von Gütersloh bis Siegen. 3) Düsseldorf, Jülich, Köln, Bonn, Koblenz bis hmunter nach Trier und Saarlouis. = = 4) Schweden bekam dafür Norwegen, welches Dänemark, da es zu Napoleon gehalten, verlor. c 0 „ , . . 5) Preußens Verlangen, Elsaß und Lothringen wieder an Deutschland zu bringen, fand bei Österreich (Metternich) und selbst beim übrigen Deutschland keine gehörige Unterstützung. - Auch Kay er Alexander milderte manches für Frankreich (Kontribution). Blucher fetzte wenigstens durch, daß alle geraubten Kunst- und litterarischen Schätze den Eigentümern zurückgegeben wurden. 6) Mr die schon von Friedrich Wilhelm I. gebotene Schulpflicht wird in eingehendster Weise durch Förderung der 33 o lksfchulen, für die höhere Bildung aber durch Anlegung von Gymnasien und Universitäten gesorgt. (Berlin. Bonn. Vereinigung von Wittenberg-Halle.) Minister Altenftein. Museum zu Berlin. — Chausseeen breiten sich über das Land aus, 1838 beginnt auch der Bau von Eisenbahnen. Gas in den Städten. — Besonders hebt sich Berlin (300000 Einw.) und wird mannigfach verschönert. (Bauwerke und Kunstdenkmäler von Qchinkel, Schadow und Rauch. Denkmal auf dem Kreuzberge nach einem Entwurf Schinkels.) , 1tt „ ., r . . . 7) Die Oberrechenkammer hatte Fr. Wilhelm Iii. gleich bei fernem Regierungsantritt in ihrer vollen Bedeutung wieder eingesetzt. — 1817 wird dann die Staatsfchulden-Verwaltung geordnet. (Zusage emes künftigen Reichstages.) 8) Daneben die Kreistage für die Angelegenheiten der einzelnen Kreise. Das von Friedrich d. Gr. eingeführte Institut der Landräte bleibt.

8. Vorderasien und Griechenland - S. 115

1874 - Leipzig : Teubner
- 115 — eine eigenthümliche Weise für Lebenszeit vom Volke gewählt Wenn das Volk versammelt war, begaben sich einige auserlesene Männer in ein benachbartes Gebände, von wo aus sie nicht in die Versammlung sehen, aber die Stimmen der Versammelten hören konnten. Dann wurden die Bewerber nach dem Loose einer nach dem andern schweigend durch die Versammlung geführt. Bei jedem Einzelnen erhob das Volk, je nachdem es ihm mehr oder weniger günstig war, ein stärkeres oder schwächeres Geschrei, und jene eingeschlossenen Männer merkten sich bei dem Ersten, Zweiten und so fort, ohne zu wissen, wem es galt, den Grad des Geschreis. Wem das stärkste Geschrei erscholl, den riesen sie zum Rathsherrn aus. Die Könige waren gewissermaßen nur bte Vollzieher der Beschlüsse des Rathes, in dem sie den Vorsitz hatten. Im Kriege hatten sie bte Anführung, und hier war ihre Gewalt fast unumschränkt; in gewöhnlicher Zeit aber war ihr Einfluß gering. Dagegen würde ihnen nach dem Tode bte größte Ehre zu Theil; man bestattete sie wie Heroen. Wenn der König gestorben war, brachten ausgeschickte Reiter die Trauerhtnbe in das ganze Laub; in der Stadt öerfünbeten Klageweiber den Tod, welche, eherne Becken schlagettb, durch die Straßen zogen. In jebetn Hause mußten wenigstens zwei Personen, ein Mann und eine Frau, Trauerkletber anlegen. Zur Bestattung fanb sich aus ganz Lakonien außer den Spartiaten eine große Zahl von Heloten und Periöken ein. Viele Tausenbe kamen zusammen, Männer und Frauen; sie schlugen sich unter unermeßlichem Wehklagen bte Stirn und priesen den Verstorbenen als den besten König, den sie je gehabt. Nach der Bestattung bauerte bte Trauerzeit noch 10 Tage; es ruhten alle öffentlichen Geschäfte. Unter der Gerusia mit den tietben Königen an der Spitze staub die Bürgergemeinbe, die Volksversammlung der Spartiaten, als der Grunb und Boben aller Macht. „Dem Volke sei Entscheibung und Macht", hieß ein Gesetz des Lykurgos; es entschieb über alle wichtigen Angelegenheiten des Staates. Dahin gehörten die Wahlen der Beamten, Beschlüsse über 8*

9. Der erste geschichtliche Unterricht - S. 37

1872 - Heidelberg : Weiß
— 37 — das einfache Hirtenvolk wollte wie bisher unmittelbar unter dem deutschen Reichsschutze stehen. Nun schickte ihnen Albrecht Vögte, welche die Landleute hart bedrückten. Vergebens beklagten sie sich darüber beim Kaiser. Da traten einige wackere Männer (Werner Stanffacher aus Schwyz, Walter Fürst aus Uri, Arnold von Melch-thal ans Unterwalden nebst dreißig andern) ans dem Rütli, einer Bergwiese am Vierwaldstädtersee, zu einem Bunde zusammen, und schwuren einen Eid, die grausamen Vögte zu verjagen und die alten Freiheiten zu behaupten (1307). Bald darauf wurde der verhaßte Vogt Geßler von Bruueck in einer hohlen Gasse bei Küßnacht von dem kühnen Urner Wilhelm Tell aus Bürgleu erschossen, und am Neujahrstage 1308 die übrigen Landvögte, jedoch ohne Blutvergießen, vertrieben. Der erzürnte Kaiser Albrecht zog nun mit Heeresmacht heran, um die Waldstädte zu züchtigen. Er wurde aber von seinem Bruderssohn Johann von Schwaben, dem er widerrechtlich seine Erb-lande vorenthielt, mit Hilfe einiger Verschworenen am Ufer der Renß ei mordet. Der Kaiser starb am Wege in den Armen eines Bettelweibes. , ^Die Schweizer verteidigten ihr Land heldenmütig gegen alle Angriff-der Österreicher. Herzog Leopold von Österreich wurde in dem Enq-fül1« Morga r ten geschlagen, worauf die Schweizer einen ewigen Bnnd schloffen, von dem ie den Namen Eidgenossen erhielten. - Noch unglücklicher war Leopolds Eukel,Herzog Leopold Iii. von Österreich, in der Schlacht bei Sempa ch, wo die eb(e_ Selbstaufopferung Arnolds von Winkelrieb den Etbgeitoffen den Sieg gewann. — Mit der Zeit traten noch anbere Stabte und Gebiete dem Schwe,zer-Bunbe bei. Erst im westfälischen Fuebev 1648 würde indes die Schweiz vollständig vom deutschen Reiche abgetrennt. 35. Friedrich der Schöne von Österreich und Lndwig der Bayer. Auf Albrecht I. folgte Heinrich Vii., ein Graf von Luxemburg, alv deutscher Kaiser; nach raum fünfjähriger Regierung starb er auf einem Zuge «ach Italien. Die Uneinigkeit der deutschen pursten brachte wieder zwei Köuige aus den Thron: den Herzog Lubtöig von Bayern und den Sohn des Kaisers Albrecht, Friedrich den Schönen von Österreich. Da keiner von beiden zurücktreten wollte, entstand ein achtjähriger Kamps. Endlich siegte Ludwig der Bayer durch die Klugheit seines tapferen Feldhauptmannes Schweppermann bei Mühldorf in Bayern über [1322 seinen Gegner, und ließ Friedrich gefangen ans die Burg Trausnitz

10. Der erste geschichtliche Unterricht - S. 6

1872 - Heidelberg : Weiß
— 6 — die wilden Tiere oder die Feinde Gefallenen; Weiber und Kinder kamen in die übrigen Himmelsräume. Die Seelen der ehrlos Verschiedenen wurden aber au die bleiche Toteiigöttin Helia verwiesen. Diese hielt sie in ihrem Reich Nebelheim unerbittlich sest. Da war ein trauriges Zusammensein ohne Kampf, ohne Freude und Lust. Das böse Wesen hieß Loki. Von ihm kamen die Übel der Welt. Doch glaubte das Volk, die guteu Götter würden einst ihren Feind bezwingen uyd in den Tiefen der Erde festbannen. Darnach würde dann Wodan Himmel und Erde neu und schöner umschaffen. In alten Liedern verehrten die Deutschen auch einen erdgeborenen Gott Luisko und dessen Sohn Manns als Urheber und Stammvater ihres Volkes. (Von Tnisko oder Teut leiten manche das Wort „deutsch" ab.) Dem Manns schrieben sie drei Söhne zu, von welchen die drei Stämme der deutscheu Völker abstammen sollten. Im übrigen war nach der Meinung der alten Deutschen die ganze Natur von göttlichen Wesen belebt: es gab Zwerge und Riesen, Elfen und Nixen, Kobolde und Feen. Diese waren teils gute, teils böse Geister. Auch die Wochentage standen unter dem Schutze der Götter, daher die meisten jetzt noch deren Namen tragen. Die Priester der Germanen standen in hohem Ansehen, bildeten aber feinen besonderen Stand. Im Namen des Volkes brachten sie die Opfer dar. Diese bestanden meist aus Feldfrüchten, Vieh, besonders in wilden Pferden; doch wurden auch gefangene Feinde geopfert. Gewisse Opserplätze in den Wäldern hielt man besonders heilig und unternahm dahin selbst aus entfernter Gegenden Wallfahrten. Den Willen der Götter und die Zukunft erforschte man auf verschiedene Weise, zuweilen aus dem Wiehern heiliger weißei Rosse, welche in Hainen der Götter gehegt und gepflegt wurden. Auch ge wisse Vögel, wie die Eule, der Rabe, der Kuckuck, galten als schicksalver kündend, eilt Aberglaube, der sich bis in unsere Zeit erhalten hat. 8. Gerichtswesen. Jeder Hausvater war Herr und Gebieter in seinem Gehöfte und durch freiwilliges Bündnis mit anderen Hofherren zu einer Gemeinde vereinigt. Größere Vereinigungen hießen Marken und Gaue. Jeder Gau wählte einen Vorsteher, den Graf, und die Beisitzer oder Richter für die Gaugerichte. Alle 14 Tage wurden diese öffentlichen Gerichte unter freiem Himmel gehalten. Der Platz hierzu war durch einen Baum oder Stein bezeichnet und hieß die Malftatt. In diesen Versammlungen wurde Recht gesprochen und Streit geschlichtet. Die Richter hatten die Anklage zu untersuchen und das Urteil zu sprechen, der Graf mußte es vollziehen. Bei Anklagen, die nicht vollständig erwiesen werden konnten, überließ man die Entscheidung einem sogenannten Gottesurteile. Man glaubte nämlich, die Götter würden dem Unschuldigen unmittelbare Hilfe verleihen. Zu diesen Gottesurteilen oder Ordalen gehörte der Zweikampf, die Feuer- und Wasserprobe u. s. w. Beim Zweikampf galt der Besiegte für schuldig. Bei der Feuerprobe mußte der Angeklagte glühendes Eisen in die Hand nehmen oder mit bloßen Füßen über glühende Kohlen laufen; bei der Wasserprobe ließ man ihn einen Ring oder einen Stein ans siedendem Wasser holen. Blieb er unverletzt, so war er unschuldig. Bei dem Bahrgericht mußte der eines Mordes Verdächtige an die Bahre treten und den Leichnam berühren; bluteten die Wunden, so wurde er schuldig erklärt.
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