Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 93

1888 - Leipzig : Teubner
- 93 - her ausgebt; die geistlichen Groen waren zugleich weltliche Herrscher geworden, da die Könige sie reich mit Gtern beschenkt und ihre Gebiete mit eigener Gerichtsbarkeit ausgestattet hatten. Dadurch waren dieselben von der Herzogsgewalt frei geworden, und es gab nun Fahnenlehen und Stablehen. Die geistlichen Herrschaften wurden fr die Könige ein Gegengewicht gegen die Selbstndigkeit der Herzge (wie war das mglich?). Ottos Grab im Dom zu Magdeburg. Ottos italienische Politik wird schon fr seine nchsten Nach- . 106. folger aus dem schsischen Hause verhngnisvoll. Sein Sohn Otto Ii., Gemahl der griechischen Kaisertochter Theophano, kmpft in Unteritalien unglcklich gegen Griechen und Araber, stirbt in Rom (sein Grabdenkmal in der Peterskirche). Ihm folgt dreijhrig Otto Iii. (983 1002), schwrmerisch (das Jahr 1000!) und abenteuerlich; lt das Grab Karls des Gr. ffnen,*) will Rom zum Mittelpunkt eines neuen Weltreiches machen, stirbt in Italien. Mit seinem Verwandten Heinrich Ii. (dem Heiligen; Bistum Bamberg!) erlischt das schsische Haus. Die frnkischen Kaiser 10241125. Die Groen fast aller Stmme whlen Konrad Ii. (die Be- . 107. schreibnng der Wahl in Uhlands Ernst von Schwaben). Sein Stiefsohn Ernst von Schwaben emprt sich wegen des burguudischeu Erbes (Werner von Kybnrg). Sein Sohn Heinrich Iii. (10391056), ein kraftvoller Herrscher, im Anfang seiner Regierung Herzog von Bayern, Schwaben und Franken. Auch gegenber der Kirche ist er unbedingt herrschend; er geht Hand in Hand mit den Bestrebungen des Benediktinerklosters Clngny in Frankreich, die auf eine Reform der tiefgesunkenen Geistlichkeit abzielen; Sittenverderbnis am rmischen Hof, Simonie (Apostelgesch. Viii, 18). Heinrich lt drei gleichzeitige Ppste absetzen und ernennt nacheinander vier Deutsche zu Ppsten. Der Gottesfriede soll dem Faust- und Fehderecht steuern; die Selbsthlfe war dadurch allgemein geworden, da man selbst vor Gericht den Zweikampf als eine Art Gottesurteil ansah (nenne andere Formen des Gottesurteils!). Neben Otto I. ist Heinrich Iii. die machtvollste Erscheinung . 108. auf dem deutschen Kaiserthron; und doch liegt am Ende seiner *) Rethels Wandgemlde in Aachen.

2. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 59

1888 - Leipzig : Teubner
- 59 - samkeit (der Olympier, der Donner und Blitz des Zeus auf seiner Zunge trug). Das wichtige Amt des Aufsehers der ffentlichen Einknfte verwaltete er regelmig. Aus den Bundesgenossen wurden Unterthanen; der Schatz wurde von Delos nach Athen gebracht; der Abfall einzelner Städte und Inseln hart unterdrckt. In Athen hatte sich allmhlich die volle Demokratie (das Volk herrscht) ausgebildet. Was fehlte nach Solons Gesetzgebung an der Gleichheit aller Brger? Perikles lie den Brgern fr die Teilnahme an der Volksversammlung und an den Geschworenengerichten einen Sold auszahlen (was wollte er damit bewirken?). (der Litteratur und Kunst vergl. die Tabelle.) Je mehr Athens Macht und Ansehen wuchs, desto grer wurde Spartas Eifersucht und der Ha der brigen griechischen Städte gegen die Tyrannenstadt". Perikles sieht die Wogen des Krieges vom Peloponnes sich herwlzen". Der pewponnesische Krieg 431404. Die Spartaner verwsten die attische Landschaft; wo bleiben . 44. Sie Bewohner? Die Athener verheeren mit ihrer Flotte die Ksten des Peloponnes. In Athen bricht die Pest aus. Perikles erfhrt den Wankelmut des Volkes (die Anklagen!) und erleidet schweres husliches Unglck (Tod seiner Shne); 429 stirbt er. Mit ihm verliert das athenische Staatsschiff sein Steuer. Dem Namen nach war der athenische Staat eine Demokratie, in Wahrheit die Allein-Herrschaft des ersten seiner Brger" (Thucydides). Der Krieg wird von beiden Parteien mit wilder Grausamkeit -gefhrt. Das zeigt sich bei dem Abfall von Mytilene auf Lesbos; die Athener beschlieen die Hinrichtung smtlicher mnn-lichen Bewohner (Kleon der Gerber); am folgenden Tage wird das Urteil auf die Hauptschuldigen (mehr als 1000!) beschrnkt. Ebenso wten die Spartaner und Thebaner bei der bergabe der Stadt Plat, deren ruhmvolle Vergangenheit in der Erinnerung der Gegner ausgelscht ist. Der nach zehnjhrigem Kampfe geschlossene Friede wird bald . 45. wieder gebrochen, als der ehrgeizige Alcibiadcs die Leitung Athens bernimmt. Schon in der Jugend hatte er durch mutwillige Streiche die Aufmerksamkeit auf sich gelenkt; die Erzhlung von dem Fuhrmann! Was uert er der die Rechenschaftsablage, die Perikles dem Volke geben will? Weder sein Vormund Perikles

3. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 130

1888 - Leipzig : Teubner
- 130 - Tie Friedensbedingungen. . 164. 1. Schweden erhlt als Reichslehen (1) Vorpommern mit Rgen, die Stadt Wismar, die Bistmer Bremen (ohne die Stadt) und Verden. Frankreich erhlt auer Metz, Toul und Verdun die Landgrafschaft Elsa (ohne Straburg). Brandenburg, das ein Erbrecht auf ganz Pommern hatte, erhlt nur Hinterpommern, ferner als Entschdigung die Bistmer Camin, Halberstadt, Minden und das Erzbistum Magdeburg. 2. Der Friede stellt die drei christlichen Bekenntnisse einander rechtlich gleich; der geistliche Vorbehalt wird aufgehoben (was heit das?). Die Besitzverhltnisse zwischen Katholiken und jgroi_ testanten sollen so sein wie im Jahre 1624 (welches Edikt wird damit aufgehoben?). Die Unterthanen erlangen auch jetzt noch keine vllige Glaubensfreiheit (was war 1555 ausgemacht?); nur diejenigen haben freie Religionsbung, die sie im Jahre 1624 besessen haben (denke an die Bhmen und streicherl). 3. Den Reichsstnden (Fürsten, Herren, Reichsstdten) wird fr ihre Gebiete die volle Landeshoheit besttigt; sie erhalten das Recht, Bndnisse unter sich und mit Auswrtigen zu schlieen, nur nicht gegen Kaiser und Reich. Folgen des Krieges. . 165. Das Land, in welchem das neue Licht des 16. Jahrhunderts erschienen war, Deutschland, hatte die Kosten des furchtbarsten aller Religionskriege zu bezahlen. Die Bevlkerung war um zwei Drittel rmer geworden. Das Ackerland lag vielfach noch ein Menschen-alter lang wst. Das Brgertum hatte seinen Wohlstand eingebt; die Gewerbe gingen zurck. Die frheren Hansestdte (1632 der letzte Hansetag) verloren den Ostsee- und den Rheinhandel an die Hollnder. Die Einheit des deutschen Reiches bestand nur noch dem Namen nach; die einzelnen Fürsten hatten die Selbstherrlichkeit errungen; sie waren in der That unabhngig (souvern) geworden. Deutschlands Ansehen unter den Vlkern Europas war tief gesunken; Frankreich und Schweden stiegen, sie hatten in Deutschland festen Fu gefat. , Das Brgertum, einst der Hort der Bildung tn Kunst und Sitte, versank in Roheit. Das Ausland, besonders Frankreich, beherrschte Deutschland auch in Sitte und Sprache; in der Litteratur

4. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 103

1888 - Leipzig : Teubner
103 (Dantes Begrung), starb in Italien (sein Grabmal im Campo santo zu Pisa). Die Doppelwahl Ludwigs des Bayern und Friedrichs . 125. des Schnen von Ostreich fhrte zum Kampf; Ludwig siegte 1322 bei Mhldorf. Wie verstndigten sich die beiden Gegner, die frher Freunde gewesen waren? Auch der Papst mischte sich in den Thronstreit; derselbe wohnte seit 1309 in Avignon (1309 bis 1376 das babylonische Exil der Kirche); Ludwig wurde ge-bannt. Die Fürsten erklrten jedoch auf dem Kurverein zu Rense 1338, da der von ihnen gewhlte König der Besttigung durch den Papst nicht bedrfe (wie handelten die Fürsten zur Zeit Heinrichs Iv.?). Endgltig wurde die Kaiserwahl geregelt durch das Reichs-gefetz der goldenen Bulle, welches 1356 unter Karl Iv. zustande kam. Die goldene Bulle bestimmt 7 Kurfrsten: Mainz, Trier, Kln Bhmen, Pfalz, Sachsen-Wittenberg, Brandenburg; ordnet die Frmlichkeiten bei der Wahl (vergl. die Beschreibung der Kaiserkrnung von 1764 in Goethes Wahrheit und Dichtung); setzt die Unteilbarkeit der Kurlnder fest und macht die Kurfrsten zu fast unabhngigen Gewalten. In den Einzelstaaten vollzieht sich die Bildung der Landstnde (Ritterschaft, Geistlichkeit, Städte), die den Fürsten Abgaben bewilligen gegen Zugestndnisse (welcher Art?). Karllv., Sohn Johanns vonbhmen (aus welchem Geschlechte?),. Bhmens Vater (Universitt Prag 1348), des Reiches Erzstiefvater. Der schwarze Tod fhrt zu den Judenverfolgungen und zur Bildung der Geilergesellschaften. *) 2. Das Mrgertum. Die Hansa. Der deutsche Orden in Preußen. Gegenber der Schwche des Knigtums und der bermacht . 126. der Fürsten steht das aufstrebende Brgertum der Städte, die sich zu Bndnissen zusammenschlieen. Die Luft in den Stdten macht frei. Zugleich werden im Innern der Städte harte Kmpfe zwischen den Geschlechtern (Patriziern) und den Znften ansgefochten; die *) Paul Heyses Novelle Siechentrost".

5. Geschichtliches Hülfsbuch für die oberen Klassen der höheren Mädchenschulen - S. 102

1888 - Leipzig : Teubner
102 Dritter Zeitraum. Vom Untergang der Hohenstaufen bis zur Reformation, 1254 1517. 1. Das reine Wahlknigtum. Habsdurger und Luxemburger. 123. Von 1254 1273 dauerte das Interregnum, die kaiserlose, die schreckliche Zeit". Wohl fhrten mehrere Fürsten den Knigs-titel unter ihnen ein kastilischer und ein englischer ; aber keiner konnte die Einheit herstellen und der Gesetzlosigkeit steuern. Fehden und Gewaltthaten der Raubritter zerrtteten das Land. Besonders schwer litt der Bauernstand, der an sich wegen der Leib-eigenschaft ein hrteres Los hatte; freie Bauerngemeinden gab es fast nur in der Schweiz, in Holstein (Dithmarscheu) und Westfalen. Die Städte waren trotz der Feindseligkeit der Kaiser und Fürsten bereits so stark geworden, da sie mit Erfolg zur Selbsthilfe griffen. Viele Städte waren reichsunmittelbar geworden; freie Reichs-stdte. 1254 schlssen sich die rheinischen Städte,zu einem Landfriedensbunde zusammen und erlangten fr eine Weile die Aufhebung smtlicher Zollsttten am Rhein. . 124. 1273 whlten die Fürsten den Grafen Rudolf von Habs-brg (wo liegt die Habsburg?), der zugleich Landgraf im Elsa war (Schillers Graf von Habsburg). Rudolf stellte den Land-frieden durch Zerstrung von Raubburgen her; zog gegen Ottokar von Bhmen, der streich, Steiermark, Krnten und Krain in Besitz genommen hatte, schlug ihn auf dem Marchfelde bei Wien 1278; Ottokar fiel. Rudolf belehnte seine Shne mit Ostreich, Steiermark und Krain und grndete so die Macht des Hauses Habsburg. Dies war ein verhngnisvolles Beispiel fr alle folgenden Herrscher, solange die freie Wahl Grundsatz blieb. Kaiser Rudolfs Ritt zum Grabe nach Speier (Kerner). In dem Streben nach Erwerbung und Vergrerung der Hausmacht gingen zu Grunde Adolf von Nassau und sein sieg-reicher Gegner Albrecht I. von ftreiff) (Rudolfs Sohn), der die Reichsnnmittelbarkeit der schweizerischen Waldsttte vernichten wollte und von seinem Neffen Johann Parricida ermordet wurde (Schillers Tell). Heinrich Tu. von Luxemburg belehnte seinen Sohn Johann mit Bhmen und grndete so die luxemburgische Hausmacht. Heinrich wollte die italienische Politik der alten Kaiser erneuern

6. Zeittafeln der griechischen Geschichte zum Handgebrauch und als Grundlage des Vortrags in höheren Gymnasialklassen mit fortlaufenden Belegen und Auszügen aus den Quellen - S. 20

1873 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
20 Zweite Periode. 1104 — 500 v. Chr. 1 J. v. Chr. j I [ Politische Geschichte. Kunst und Literatur. 1 826. Teleklos. 824. yeqovala, mit Einschluss der beiden Könige (welche aber auch nur je 1 Stimme hatten, s. Thuc. I, 20, Ygl. Herod. Vi, 57) aus 30 Mitgliedern bestehend, s. Flut. L. 26. Neben diesen Staatsge- walten erhoben sich nach und nach zu immer höherer Macht die fünf Ephoren (nach Herod. I, 65. Xen. de rep. L. Viii, 3 von Lykurg seihst, nach Piat. Legg. Iii. p. 692. Ar ist. Fol. V, 9. Flut. L. 7. 27 erst von Theopomp eingesetzt), welche aus dem Volke (hx zov Srjfiov, Arist. Folyb. Ii, 6, daher ot zvyovzeg genannt, elend.) auf je 1 Jahr gewählt wurden und endlich fast alle Regierungsgewalt an sich rissen. Die Volksversammlung end- lich (axla, Herod. Vii, 134, ctnexxätetv, Flut. I. 6) hatte nur die Anträge des Raths der Alten (später auch der Ephoren) ent- weder anzunehmen oder zu verwerfen, nicht aber selbst Anträge zu stellen. Es bestand aber dieses Volk nur aus den Spartiaten, den Nachkommen der dorischen Eroberer, welche die einzigen Wahlbürger und die Beherrscher des Landes waren. Dieselben waren in die 3 Phylen der Hylleer, Pamphylen und Dymanen (s. 5. 10. Anm. 19), in (wahrscheinlich 30) Oben, s. Flut. Lyc. 6, wahrscheinlich auch in eine bestimmte Anzahl von Geschlechtern getheilt, und ursprünglich unter einander in Rang und Rechten gleich (ojxoloi, Xenoph. de rep. L. X, 70. Isocrat. Areop. §. 61), während in der späteren Zeit die xaxoi xayctd-ol, Arist. Fol. Ii, 6, 15, oder yvtoqifiot, elend. V, 6, 7, als eine höhere Klasse der Spartiaten vor den Uehrigen (inofzeloveg, Xenoph. Hell. Iii, 3,6?) hervorgehoben werden. Ausser den Spartiaten gab es noch die zwei untergeordneten Klassen der Bevölkerung: Heploixoi, auch Aaxes aifiovcoi genannt, und Eixcozeg (entweder von der Stadt Helos, Flut. I. 2. Ephoros lei Strab. p. 365, oder vom Verbalstamme "Eall so genannt), erstere persönlich frei, aber ohne allen Antheil am Stimmrecht in der Volksversammlung und an den Ehrenrechten, letztere Leibeigene, aber nicht der einzelnen Spartiaten, denen sie immer nur vom Staate zum Dienst zugewie- sen wurden, sondern des Staates, s. besonders Ephoros a. a. 0., und hauptsächlich dazu verwandt, die Ländereien der Spartiaten zu behauen und die Spartiaten als Leichtbewaffnete im Kriege zu begleiten, s. Herod. Ix, 28, wo erwähnt wird, dass bei Platää die 5000 Spartiaten 35000 Heloten als Leichtbewaffnete bei sich haben. (Neosa/zobseig, Freigelassene, s. z. B. Thuc. V, 34. Vii, 19. 48. 58. Xenoph. Hell. Iii, 1, «4. 4, 2, fibd-axeg, Heloten- kinder, welche mit Kindern der Spartiaten erzogen und nachher in der Regel freigelassen werden, s. Fhylarch. bei Athen. Vi, 271, die xqvnzela, Flut. Lyc. 28, ein Beispiel von Grausamkeit gegen Neodamoden, Thuc. Iv, 80. Ungefähres Verhältniss der Seelen- zahl der 3 Stände zur Zeit der Blüthe Spartas: 40000 Spartiaten, 120000 Periöken, 200000 Heloten.) Ueber den Charakter der Lykurgischen Verfassung überhaupt s. Aristot. Pol. Ii, 3: “Evioc und Pherekydes, Frocl. vit. Horn., so wie das Epigramm eines Dreifusses auf dem Helikon, Bio Chrysost. t. I. p. 76. ed. Reiske: 'Halosog Movouig ‘Exixwviac zovs' avh&rjxev | v/uvqj vixrjaag ¿v Xaxxlsi d-elov "Ofxrjqov, für später Philochoros und Xenophanes, Gell. Iii, 11, 2, Eratostbenes, Strab. p. 23, und Apollodor, Strab. p. 298. 299. Für die letztere Annahme spricht der Charakter der dem Dichter zugeschriebenen Gedichte. Die Angaben über Hesiods Leben sind sagenhaft und schwankend, Paus. Ix, 31, 5; sein Grabmal mit der Grabschrift wurde zu Orchomenos gezeigt, Paus. fihv ovv Xiyovatv, (og Sei ztjv aqlazrjv noxizetuv dnaadiv eivai zwv noxizeiwv /ue^iiy/Lihvr]V' Sio xai zrjv zwv Aaxesai- fxovlwv hncuvovaiv eivai ydq avzrjv ol ¡uhv ¿g ¿Xiyaqylag xai fiovaq/lag xai Srj/uoxqazlag cpaol, Xhyovzeg zr\v /uhv ßaoixelav fiovaqylav, rrjv Sh zwv yeqovzwv uqyrjv oxiyaq/lav, Sr]/uoxqct- zszo&ai Sh xaza zr\v iwv ecpoqwv dqyi]V Sia ro hx tov Srj/J.ov eivai Toiig hqoqovg, und ausführlicher Folyb. Vi, 10. — Ein besonderes Augenmerk richtete aber Lykurg darauf, dass Sinn und Sitte der Spartiaten durch geeignete Institutionen der Gesetz- gebung gemäss gebildet und namentlich das nei&aq/szv und das xaqzeqezv hei ihnen möglichst stark entwickelt wurde. Daher die Ackervertheilung, durch welche jedem Familienhaupte unter den Spartiaten ein bestimmter Grundbesitz zugewiesen wurde, über den er weder durch Kauf oder Verkauf noch durch Schenkung oder Testament (letzteres bis auf das Gesetz des Ephoren Epitadeus nach dem peloponnesischen Kriege, s. Flut. Ag. 5) frei verfügen durfte: zu welchem Behuf die Ländereien der Spartiaten in 9000 Loose (xxdqoi, anfänglich jedoch vielleicht nur 4500 oder 6000, die volle Zahl erst nach der Eroberung Messeniens) eingetheilt wurden, Flut. lyc. 8. vgl. Heraclid. Pont. c. 2. Daher die öffent- liche Erziehung, aywyri, die sich auch auf die Mädchen erstreckte, Xen. de rep. L. I, 4, an der sich aber namentlich die Knaben und Jünglinge vom 7ten bis zum 303ten Jahre betheiligen mussten, wenn sie nicht das volle Bürgerrecht verlieren wollten, Arist. Pol. Ii, 6, und wobei die Knaben in Ixai und dyixai (dor. ßovai) getheilt, unter besonderen Aufsehern (naisovofzoi, ßovayol) haupt- sächlich in der Gymnastik geübt, übrigens auch durch besondere Veranstaltungen (die Sictfiaaxlywaig am Altar der Artemis Orthia, das Stehlen, Flut. L. 18. Xen. de rep. L. Ii, 6) abgehärtet und durch die Unterordnung der jüngem unter die ältern nach mehr- fachen Abstufungen (aisevvai, /uexxelqeveg, nqwzezqai, acpaiqezg, eiqeveg) an Gehorsam gewöhnt wurden. Das Princip der Erziehung Thuc. I, 84: xquzioxov eivai oozig hv zolg uvayxaiozaxoig nai- Sevezai, ihre Wirkung Xen. de rep. I. Iii, 4. Daher endlich auch die avaalzia (cpislzia, avsqeta) der Männer mit dem stehen- den Gericht der schwarzen Suppe (atfiaxla oder ßacpa genannt), die ivcouozlai im Kriege, Herod. I, 65. Thuc. V, 68, die Besei- tigung der edlen Metalle, Flut. Lyc. 9. 19. Lys. 17. Pol. Vi, 49, die Beschränkungen des Verkehrs mit dem Auslande (£evrjxaala), Thuc. I, 144. Ii, 39, und Anderes mehr. — Um die Spartiaten zur Aufrechthaltung der Gesetze zu zwingen, nahm ihnen Lykurg einen Eid ab, dass sie bis zu seiner Rückkehr nichts ändern wollten, und reiste nach Delphi, kehrte aber nicht wieder zurück, Flut. Lyc. 29. 31, und so sind dieselben in der That bis zur Zeit des peloponnesischen Kriegs im Wesentlichen unverändert beibehal- ten worden. Ix, 38, 3. Welche Gedichte nun vom Hesiod herrührten, darüber herrschte hei den Griechen grosse Meinungsverschiedenheit. Nur die ”Eqyu xai rj/uhqai, ein Gedicht über das Tagewerk der Land - und Hauswirthschaft, ward einstimmig von allen dem Hesiod zuge- schrieben, bis auf die zehn ersten Verse, Faus. Ix, 31, 4. Doch ist dieses Gedicht schon frühzeitig durch Einschiebsel und Zusätze mannigfach erweitert und entstellt. Die Geoyovlcc, eine epische Zusammenstellung der Sagen von den Zeugungen und Kämpfen der Götter, Riesen und Helden, ist zwar angezweifelt, Paus. Viii,

7. Zeittafeln der griechischen Geschichte zum Handgebrauch und als Grundlage des Vortrags in höheren Gymnasialklassen mit fortlaufenden Belegen und Auszügen aus den Quellen - S. 32

1873 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
32 Zweite Periode. 1104— 500 v. Chr. Olympiaden- jahr. Jahr i vor Chr. Politische Geschichte. Kunst und Literatur. Dorische Staaten. Athen. Kolonieen Xlvi, 3. 594. j Gesetzgebung des Solon68). im westlichen Meer in Sicilien. sonst. Solon1) (politische Elegie, Spruch- dichtung). 68) Bis auf Solou bestand die Grundlage des Staatsorganismus lediglich in den 4 Stämmen (s. S. 9. Anm. 18), welche in je 3 Phra- trien, diese wieder in je 30 Geschlechter und die Geschlechter in je 30 Häuser (?) getheilt waren, s. Polluc. Viii, 111: dxe fiivxoi xegoaqeg rjocn' at cpvxai, elg xqia piqrj exadxr] dirjqrjxo, xai xo (¿eqog xovxo ixaxeixo xqixxvg xai efrvo; xai (pqazqiw exaozov de efrvovg yivrj xqiäxovta ¿g avdqcöv xogovxwv, a ixaxeixo xqia- xaäeg, xai ol /xezi/ovreg xov yivovg yevvrjxai xai ofioyaxaxxeg, yevei fxev ov nqogrixovxeg, Ix dt xrjg Gvvbdov ovxw nqogayooevo- fievoi. Unter den zu diesen Stämmen Gehörigen waren aber die Eupatriden (s. S. 9 Anm. 20) die einzigen, welche an der Herrschaft Theil nahmen, s. Plut. Thes. 25. Dion. Hai. Ii, 8. Polluc. a.a.o., und ausser jenen gab es jedenfalls noch eine grosse Anzahl solcher, welche ausserhalb der Stämme standen. Aus den Eupatriden wur- den die Archonten gewählt, s. Anm. 45, desgleichen der Areopag, der, schon vor Solon vorhanden (Plut. Sol. 19), den Archonten als berathende Behörde zur Seite stand und zugleich das höchste Gericht bildete, ferner die vavxqaqot, über welche s. Polluc. Viii, 108. Herod. V, 71, und die iqejai, auf welche durch Drakon die Blut- gerichte übertragen wurden, s. Polluc. Viii, 125. Die Verfassung war also durchaus aristokratisch und war in der letzten Zeit beson- ders durch die harte Anwendung der Schuldgesetze von Seiten der Aristokraten immer drückender geworden, so dass viele von den Bürgern ihre Grundstücke verpfändet, andere sich oder ihre Kinder in die Schuldknechtschaft gegeben oder das Land verlassen hatten, Plut. Sol. 13. 15. Die Unzufriedenheit hierüber aber hatte den Anlass gegeben, dass sich die 3 einander feindlich gegenüberstehen- den Parteien der Aiäxqioi (Demokraten), nedcelg oder nediaioi (Oligarchen), 7iäqaxot (welche zwischen jenen beiden in der Mitte standen), Plut. Sol. 13, gebildet hatten. Desshalb ertheilte man, da Drakons Gesetzgebung nicht zum Zweck geführt hatte, dem Solon, dem Sohne des Exekestides, aus dem Geschlechte des Kodros (Diog. Laert. Iii, 1), als Archonten des Jahres 594 den Auftrag, den bestehenden Uebelständen durch neue Gesetze abzuhelfen. Haupt- quelle über ihn Plut. Solon. Sein Verdienst um die Eroberung von Salamis, welches an die Megarer verloren gegangen, s. das. 8 —10, seine Betheiligung am ersten heiligen Kriege, s. daselbst 11. vergl. Anm. 67. Die Vertreibung der Alkmäoniden und die Reinigung der Stadt durch den Kretenser Epimenides als Vorbereitung zu der neuen Gesetzgebung, s. das. 12. vgl. Anm. 64. Hierauf als erster Akt der Gesetzgebung selbst die aetoax&eia, durch welche nach Solons eigner Angabe (in seinen bei Plut. Sol. 15 und Aristid. Ii. p. 536. Dind. erhaltenen Versen: oqovg avelxov noxxa/rj 7ienr]yo- xag — noxxovg (T 'Afxqvug naxqid lg Üeoxxixov avriyayov nqa- txivxag) die Pfandsäulen beseitigt, die Schuldknechtschaften aufge- hoben und die Flüchtigen zurückberufen wurden, und welche für alle diese Fälle, also für die Armen, wie Dionys. Hai. V, 65 aus- drücklich sagt, nothwendig in einer Schuldentilgung bestanden haben muss, während sie in andern Fällen den Schuldnern nur durch eine Herabsetzung des Münzwerthes (im Verhältnis von 100: 73) eine Erleichterung gewährte, s. Plut. Sol. 15. Hierauf theilte er das Volk nach dem Vermögen in 4 Klassen: nevxaxooio'- [xiöi/xvoi, welche jährlich mindestens 500 Medimnen (ungefähr = 15/i6 Berliner Scheffel) Getreide oder 500 Metreten (ungefähr = 33 Berliner Quart) Oel ernteten, innetg mit 300, Cevyizai mit 200 (oder 150, Demosth. adv. Macart. p. 1067) Medimnen oder Metreten, Qrjzeg, mit einem unter dieses letztere Maass herabgehenden Ein- kommen, Plut. Sol. 18. Ar ist. Pol. H, 9, 4. Polluc. Viii, 130. Diese Klassen bildeten den Maassstab, wonach die Abgaben (das Verhält- nis der 4 Klassen war in dieser Hinsicht : 1 Talent, 1/2 Talent, 10 Minen, nichts, Polluc. a. a. O.) und sonstigen Leistungen, eben so aber auch der Antheil an der Ausübung der bürgerlichen Rechte bemessen wurde; daher die Verfassung eine „Timokratie“ oder wie sie Aristoteles auch nannte eine oxeyaq/ia noxixixi] d. h. ein Mit- telding zwischen Oligarchie und Demokratie, s. Arist. Pol. Iv, 5, 1 ff. 11, 6. Vi, 4, 1 u. ö. Das Hauptsächlichste in Betreff dieser Verfassung [die vielleicht nicht in dem einen Jahre 594, sondern in einer Reihe von Jahren nach und nach zu Stande kam] ist fol- gendes: Archonten und Areopag behielt er bei, beide zum Zweck der Verwaltung der Gerichte; letzterer aber zugleich mit der Ober- aufsicht über die gesammte Staatsverwaltung betraut, s. Isocr. Areop. p. 147. Philochor. fr. 17 und 141. b. bei Müller, vgl. Aeschyl. Eumenid. v. 660 ff., beide nur für Bürger der 1. Klasse zugänglich, Plut. Arist. 1. Sol. 19; für die Verwaltung der öffentlichen Ange- legenheiten setzte er die ßovxi] ein, aus 400 Mitgliedern bestehend, je 100 aus jeder Phyle, welche theils selbstständig Beschlüsse fas- sen, theils durch einen Vorbeschluss (nqoßovxevfxa) einen Beschluss der Volksversammlung (ixxxrjaia) vorbereitete. Zur ßovxrj hatten nur die Bürger der 3 ersten Klassen den Zutritt, zur ixxxr]ola dagegen alle Bürger; endlich wurde noch ein Volksgericht aus 6000 (so wenigstens später) Bürgern bestehend, die r\Xia(a} eingesetzt. S. Plut. Sol. 18 —19. Aristot. Pol. H, 9. Zur Beurtheilung s. Arist. a. a. O. §.4: Zoxwr ye eoixe xi)V dvayxaeoxäxrjv anodidovai xtg drjfao) dvvauiv, x6 zag aq/ag aiqeio&ai xai evfrvveiv,' und die Euseb. arm. ol. 35, 2. 58, 2 p. 88. 96. Herod. I, 170. Diog. L. I, 22 f. Suid. s. v., der auch zu den sieben Weisen gezählt wird. Als Staatsmann ertheilt er den ionischen Städten Rath, Diog. L. I, 95. Herod. I, 170, und leitet die Abdämmung des Halys, Herod. I, 75. Als Naturforscher, Mathematiker und Astronom, Diog. L. I, 22. 23. 24, sagt er eine Sonnenfinsterniss vorher, Herod. I, 74, als Philo- soph sah er das Wasser als den Ursprung aller Dinge an, Arist. Metaph. I, 3. Cic. de nat. d. I, 10. Schriften hat er nach der Meinung der meisten Alten nicht hinterlassen, Diog. L. I, 23. Themist. or. Xxvi, p. 317. t) Von Gedichten des Solon werden erwähnt die Elegie Salamis in 100 Versen, durch welche er seine Mitbürger zur Wiedererobe- rung von Salamis anfeuerte, Bergk. fr. 1. 2. 3, ferner Elegieen über den athenischen Staat, fr. 4. Ueber seine Verfassung fr. 5, s. Anm. 68. Ueber die Gewaltherrschaft des Peisistratos, fr. 10, 3. Ferner dichtete er im elegischen Maass 'Yttod-rjxai eig iavzo'v, fr. 13, Tiqbg <Pix6xv7xqov, fr. 19. Tiqog Mcfiveqfaov, fr. 20. rtqbg Kqixiav, fr. 22, und andere, fr. 23 — 27, trochäische Tetrameter Txgbg <#»¿5xov, fr. 32 — 35, jambische Trimeter, fr. 36 u. a. Seine Dichtung lobt Plato Tim. p. 21. c. Auch die Staatsmänner, die man unter den Weisen versteht, wirkten als Dichter ähnlich, wie Solon; so Periandros, Diog. L. I, 97. Suid. v. Ileqiaväqos, Cheilon, Diog. L. I, 68, Bias, das. I, 85, Pittakos, das. 78. 79, Kleobulos, das. I, 91, vgl. Plat. Protag. p. 343. a. Diog. L. 41. 42.

8. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 2

1894 - Berlin : Hertz
X — 2 — des Gerovit in Havelberg, des Jutrebog zu Jüterbog, des Radegast zu Rethra im Lande der Obvriten, vor allen des Swantewit zu Arkona auf Rügen (s. S. 6.) Überall eine einflußreiche Priesterschaft?) Grenz- und Religionskriege an der Elbe zwischen Deutschen und Slaven seit den Zeiten Karls des Großen. 768—814. Nachdem Karl der Große die heidnischen Sachsen (westlich und östlich von derweser)demfränkischenreich unterworfen und zum Christentum bekehrt hat, nimmt er den Kampf mit den heidnischen Wenden an der Elbe auf. (Übergang über dieselbe im I. 789 und Kampf mit den Wilzen. Militärgrenze eingerichtet: Limes Saxonicus und Sorbicus. Markgrafen.) Beim Zerfall des karolingischen Reiches leiden auch die Verhältnisse hier im Osten, und erst die deutschen Könige Heinrich I. und Otto I. treten wieder thatkräftiger (als Sachsenherzöge)2) den Wenden und Sorben gegenüber für die deutsche und christliche Sache ein. 919—936. Heinrich I., der Städteerbauer, waltet der Grenzen gegen _ die Einfälle der Sorben und der verheerenden Reiterscharen der Ungarn durch Anlegung von Burgen sowie Befestigung der Städte mit Mauern und verbindet damit als eine „stehende" Landesverteidigung den Heerbann, der aus den auf den Burgen angesiedelten Rittern mit ihren 1) Erinnert noch heute der wendische Typus der meisten Ortsnamen an die Zeit der Slavenherrschaft, so weist der in verschiedenen Gruppen des flachen Landes hervortretende, deutsche Charakter der Gebräuche und Sagen in seiner besonderen Eigenartigkeit eben noch auf alte zurückgebliebene deutsche Volksüberrcfte hin, welche während der Slavenherrschaft in aller Zurückgezogenheit sich erhalten und ihr Volkstum bewahrt haben, wie umgekehrt die Lausitz inmitten deutscher Lande bis jetzt ihre wendische Art. Selbst die Namen heidnisch-deutscher Götter leben noch, wenngleich unverstanden, in der Tradition fort, indem sie sich u. a. an die angebliche „wilde Jagd" oder die sog. „Zwölften", das heidnische Fest der Wintersonnenwende (zur Weihnachtszeit), anschließen, z. B. der Wöbe in Mecklenburg sowie in der Priegnitz und in der Altmark, die Frick in der Uckermark, Frau Harke im westlichen Teil der Mittelmark, s. Vorrebe. 2) Das alte Herzogtum Sachsen erstreckte sich von der Unstrut nörblich bis zur Rotbsee, westlich fast bis zum Rhein, östlich bis zur Elbe, umfaßte also Westfalen, Hannover, Holstein, bte Provinz Sachsen (nörblich der Unstrut und westlich von Saale und Mulbe) so wie die von biesen Lanben eingeschlossenen kleineren Gebiete.

9. Grundriß der brandenburgisch-preußischen Geschichte - S. 43

1894 - Berlin : Hertz
— 43 — 1815, den 20. Novbr. Zweiter Pariser Friede.^ Auf dem Fürstenkongretz zu Wien erhält Preutzen für feine aroken Opfer als neue Lande die Herzogtümer Sachsen') und Westfalen?) die Grotzherzog-tümer Niederrhein') und Posen sowie Schwedisch Pommern?) Dagegen verlor es Oltfriesland an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern?) _ Glückliche Friedensjahre unter Friedrich Wilhelm Iii. 1815 4j- Neue Organisation des preußischen Staats, eingehend st efürsorge füralle Zweige der Verwaltung?) ^ ^ Die Ministerien für die verschiedenen Zwerge der Verwaltung erhalten größere Selbständigkeit. Des Königs Kabinett trifft die letzte Entscheidung.') Die Gesetzgebung ruht in der Hand des Königs (nach Anhörung des Staatsrats und der seit 1823 neu eingerichteten Provinziallandtage. ) — 1) Von Wittenberg bis Merseburg und Naumburg auf der West-und bis Tuben, Sorau und Görlitz aus der Oftseite. 2) Das Land von Gütersloh bis Siegen. 3) Düsseldorf, Jülich, Köln, Bonn, Koblenz bis hmunter nach Trier und Saarlouis. = = 4) Schweden bekam dafür Norwegen, welches Dänemark, da es zu Napoleon gehalten, verlor. c 0 „ , . . 5) Preußens Verlangen, Elsaß und Lothringen wieder an Deutschland zu bringen, fand bei Österreich (Metternich) und selbst beim übrigen Deutschland keine gehörige Unterstützung. - Auch Kay er Alexander milderte manches für Frankreich (Kontribution). Blucher fetzte wenigstens durch, daß alle geraubten Kunst- und litterarischen Schätze den Eigentümern zurückgegeben wurden. 6) Mr die schon von Friedrich Wilhelm I. gebotene Schulpflicht wird in eingehendster Weise durch Förderung der 33 o lksfchulen, für die höhere Bildung aber durch Anlegung von Gymnasien und Universitäten gesorgt. (Berlin. Bonn. Vereinigung von Wittenberg-Halle.) Minister Altenftein. Museum zu Berlin. — Chausseeen breiten sich über das Land aus, 1838 beginnt auch der Bau von Eisenbahnen. Gas in den Städten. — Besonders hebt sich Berlin (300000 Einw.) und wird mannigfach verschönert. (Bauwerke und Kunstdenkmäler von Qchinkel, Schadow und Rauch. Denkmal auf dem Kreuzberge nach einem Entwurf Schinkels.) , 1tt „ ., r . . . 7) Die Oberrechenkammer hatte Fr. Wilhelm Iii. gleich bei fernem Regierungsantritt in ihrer vollen Bedeutung wieder eingesetzt. — 1817 wird dann die Staatsfchulden-Verwaltung geordnet. (Zusage emes künftigen Reichstages.) 8) Daneben die Kreistage für die Angelegenheiten der einzelnen Kreise. Das von Friedrich d. Gr. eingeführte Institut der Landräte bleibt.

10. Der erste geschichtliche Unterricht - S. 37

1872 - Heidelberg : Weiß
— 37 — das einfache Hirtenvolk wollte wie bisher unmittelbar unter dem deutschen Reichsschutze stehen. Nun schickte ihnen Albrecht Vögte, welche die Landleute hart bedrückten. Vergebens beklagten sie sich darüber beim Kaiser. Da traten einige wackere Männer (Werner Stanffacher aus Schwyz, Walter Fürst aus Uri, Arnold von Melch-thal ans Unterwalden nebst dreißig andern) ans dem Rütli, einer Bergwiese am Vierwaldstädtersee, zu einem Bunde zusammen, und schwuren einen Eid, die grausamen Vögte zu verjagen und die alten Freiheiten zu behaupten (1307). Bald darauf wurde der verhaßte Vogt Geßler von Bruueck in einer hohlen Gasse bei Küßnacht von dem kühnen Urner Wilhelm Tell aus Bürgleu erschossen, und am Neujahrstage 1308 die übrigen Landvögte, jedoch ohne Blutvergießen, vertrieben. Der erzürnte Kaiser Albrecht zog nun mit Heeresmacht heran, um die Waldstädte zu züchtigen. Er wurde aber von seinem Bruderssohn Johann von Schwaben, dem er widerrechtlich seine Erb-lande vorenthielt, mit Hilfe einiger Verschworenen am Ufer der Renß ei mordet. Der Kaiser starb am Wege in den Armen eines Bettelweibes. , ^Die Schweizer verteidigten ihr Land heldenmütig gegen alle Angriff-der Österreicher. Herzog Leopold von Österreich wurde in dem Enq-fül1« Morga r ten geschlagen, worauf die Schweizer einen ewigen Bnnd schloffen, von dem ie den Namen Eidgenossen erhielten. - Noch unglücklicher war Leopolds Eukel,Herzog Leopold Iii. von Österreich, in der Schlacht bei Sempa ch, wo die eb(e_ Selbstaufopferung Arnolds von Winkelrieb den Etbgeitoffen den Sieg gewann. — Mit der Zeit traten noch anbere Stabte und Gebiete dem Schwe,zer-Bunbe bei. Erst im westfälischen Fuebev 1648 würde indes die Schweiz vollständig vom deutschen Reiche abgetrennt. 35. Friedrich der Schöne von Österreich und Lndwig der Bayer. Auf Albrecht I. folgte Heinrich Vii., ein Graf von Luxemburg, alv deutscher Kaiser; nach raum fünfjähriger Regierung starb er auf einem Zuge «ach Italien. Die Uneinigkeit der deutschen pursten brachte wieder zwei Köuige aus den Thron: den Herzog Lubtöig von Bayern und den Sohn des Kaisers Albrecht, Friedrich den Schönen von Österreich. Da keiner von beiden zurücktreten wollte, entstand ein achtjähriger Kamps. Endlich siegte Ludwig der Bayer durch die Klugheit seines tapferen Feldhauptmannes Schweppermann bei Mühldorf in Bayern über [1322 seinen Gegner, und ließ Friedrich gefangen ans die Burg Trausnitz
   bis 10 von 169 weiter»  »»
169 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 169 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 3
1 32
2 53
3 17
4 111
5 51
6 44
7 31
8 47
9 10
10 150
11 66
12 12
13 136
14 388
15 19
16 14
17 29
18 80
19 22
20 53
21 8
22 22
23 56
24 45
25 80
26 76
27 37
28 45
29 57
30 3
31 26
32 121
33 3
34 79
35 26
36 77
37 183
38 64
39 42
40 11
41 4
42 49
43 28
44 3
45 70
46 101
47 53
48 24
49 10

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 8
2 3
3 5
4 19
5 0
6 0
7 56
8 2
9 46
10 7
11 0
12 0
13 3
14 0
15 1
16 11
17 50
18 1
19 1
20 5
21 1
22 0
23 9
24 0
25 1
26 2
27 0
28 1
29 1
30 3
31 7
32 3
33 0
34 10
35 2
36 0
37 40
38 1
39 3
40 0
41 30
42 2
43 14
44 8
45 9
46 1
47 0
48 0
49 0
50 0
51 1
52 0
53 3
54 8
55 0
56 31
57 1
58 7
59 18
60 6
61 1
62 0
63 15
64 0
65 4
66 9
67 3
68 51
69 9
70 0
71 21
72 36
73 30
74 2
75 2
76 7
77 1
78 3
79 1
80 6
81 0
82 9
83 27
84 0
85 2
86 5
87 3
88 1
89 5
90 5
91 0
92 10
93 0
94 14
95 4
96 6
97 0
98 14
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 7
1 2
2 12
3 6
4 47
5 73
6 2
7 73
8 5
9 9
10 202
11 7
12 6
13 10
14 4
15 2
16 47
17 1
18 137
19 93
20 0
21 11
22 38
23 0
24 8
25 9
26 39
27 4
28 1
29 16
30 9
31 20
32 0
33 141
34 1
35 14
36 4
37 7
38 10
39 60
40 14
41 11
42 3
43 42
44 19
45 0
46 4
47 6
48 32
49 3
50 35
51 13
52 28
53 3
54 79
55 19
56 7
57 13
58 8
59 134
60 17
61 5
62 196
63 9
64 67
65 26
66 3
67 12
68 30
69 5
70 21
71 22
72 90
73 21
74 0
75 23
76 3
77 68
78 3
79 31
80 131
81 119
82 2
83 0
84 0
85 3
86 1
87 1
88 1
89 2
90 0
91 33
92 8
93 12
94 5
95 1
96 4
97 160
98 27
99 131
100 121
101 1
102 21
103 8
104 0
105 21
106 16
107 0
108 4
109 0
110 6
111 5
112 69
113 4
114 19
115 4
116 17
117 3
118 146
119 6
120 17
121 37
122 32
123 6
124 11
125 9
126 8
127 38
128 17
129 8
130 7
131 27
132 142
133 12
134 1
135 5
136 32
137 2
138 0
139 2
140 4
141 0
142 77
143 40
144 16
145 231
146 16
147 8
148 20
149 2
150 6
151 46
152 24
153 2
154 27
155 40
156 28
157 36
158 68
159 4
160 1
161 6
162 28
163 1
164 0
165 35
166 40
167 9
168 3
169 43
170 4
171 388
172 3
173 24
174 10
175 28
176 6
177 162
178 0
179 30
180 3
181 12
182 35
183 85
184 0
185 7
186 2
187 11
188 13
189 2
190 3
191 48
192 20
193 0
194 40
195 1
196 19
197 14
198 0
199 16