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gefangen und ermordet wurde, fand Alexander todt in seinem Blute.
Er ließ ihn feierlich begraben und strafte seinen Mörder. Auch
Indien betrat der große Eroberer, unterwarf einige Völker und
würde noch weiter vorgedrungen sein, wenn ihn-nicht das bedenkliche
Murren seiner Soldaten von weiteren Kriegszügen abgehalten hätte.
Zwölf Altäre wurden an der Gränze seines Siegeszuges errichtet.
Durch diese glänzenden Erfolge übermüthig geworden, überließ
sich Alexander in Babylon, seiner Residenz, asiatischer Schwelgerei
und oft grausamem Despotismus, wie er ihn an seinem Retter
Klitus verübte, den er bei einem öffentlichen Gastmahle ermordete.
Seine üppige Lebensart trug nicht wenig zu seinem frühen Tode
bei, der ihn im 32. Lebensjahre zu Babylon überraschte. — Sein
Tod war das Lärmzeichen eines langwierigen Krieges zwischen seinen
Feldherren, von welchen sich jeder für den würdigsten hielt, ihm
nachzufolgen. Keiner konnte sich aber zum alleinigen Herricher des
großen Reiches emporschwingen. So zerfiel Alexanders Reich in
mehrere Staaten, unter denen Aegypten, Syrien und Macedonien
die bedeutendsten wurden.
Die Römer.
Die Römer haben sich durch die allmälige Eroberung
der ganzen damals bekannten Welt einen unvergänglichen Namen
erworben. Ihre Sprache, die lateinische, ist die Sprache der Kirche
geworden und ihren Gesetzen gehorchen die Völker der späteren
Zeilen.
Nach Troja's Eroberung lande'en Trojaner in Mittelitalien
und stifteten das lateinische Reich oder Latium. Aus den Nachkom-
men der Herrscher von Latium stammten die Brüder Nomulus und
Rem u s, welche an den Ufern der Tiber eine kleine Stadt von Lehm
erbauten und dieselbe Nom nannten. Dieses geschah im Jahre 753
vor Christus. Nomulus war der erste Herricher oder König über
das kleine Gebiet. Bald mehrte sich die Zahl der Häuser und Ein-
wohner und glücklich geführte Kriege mit den benachbarten Volks-
stämmen vergrößerten das Gebiet des neuen Königreichs. Si den
Könige herrschten nach einander über Rom und legten den Grund
zu dem nachmaligen römischen Weltreiche.
Der siebente König wurde im Jahre 510 aus Rom ver-
trieben. An seine Stelle traten zwei Consuln, welche jährlich ge-
wählt wurden. Die Zeit des römischen Freistaats, nahe an
500 Jahre, war eine Reihe ruhmwürdiger Ereignisse und S ege
für die Römer. Diese glücklichen Erfolge verdankten sie ihren Tu
genden, ihrer edlen Einfachheit, ihrer Mäßigkeit, ihrem Gehorsain
gegen das Gesetz und ihrer Liebe zum Vaterlande. Im Frieden
bebauten die vornehmsten Männer ihre Felder, und es geschah nicht
selten, daß Staatsmänner und Feldherrn vom Pfluge zu ihren
hohen Würden gerufen wurden. Ihr Körper war abgehärtet und
ertrug mit Leichtigkeit alle Beschwerden des Krieges. Ihre Kleidung
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Extrahierte Personennamen: Alexander_todt Alexander Alexander Alexander Alexanders Alexanders Christus Nomulus
Extrahierte Ortsnamen: Indien Syrien Macedonien Mittelitalien Latium Latium Rom Rom
Schulformen (OPAC): Katholische Schule, Gehobene Schule
Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
Inhalt: Zeit: Geographie
Geschlecht (WdK): Jungen
Konfession (WdK): Römisch-Katholisch
Ii. Zeitraum. Die Bölker des Alterthums re. Z
und Gerechtigkeitsliebe auszeichnete, unter diesem versammelten sich die
Uebrigen gern, gehorchten seinen Besehlen und gewöhnten sich dadurch,
ihn auch im Frieden als ihren Herrscher zu ehren.
Ein Volk nun, das sich zur Sicherung der Ordnung im Lande und
zur gemeinsamen Vertheidiguug gegen Angriffe fremder Völker gewissen
Gesetzen unterwirft, bildet einen Staat. Es wurden mit der Zeit aus
den Völkern Staaten oder Reiche. Die ältesten Reiche waren anfangs
Wahlreiche, d. h. nach dem Tode eines Herrschers wählte sich das Volk
einen neuen Herrscher, ohne Rücksicht aus die Nachkommen des Verstorbenen.
Später wurde die Herrschaft gewiß bald erblich in einer Familie. Anfangs
hatten die Herrscher nur ein kleines Gebiet und eine eingeschränkte Macht.
Ein Staat, in dem ein Einzelner niit der Gewalt Gesetze zu geben an
der Spitze steht, heißt eine unumschränkte Monarchie und hat das Volk
au der Gesetzgebung Theil, eine constimlionelle Monarchie. Die Monar-
chen führen die Titel: Kaiser, Sultan, König, Herzog, Fürst rc. Herrscht
der Monarch nach Willkür, so ist er ein Despot, und ist er dabei grau-
sam, ein Tyrann. Ein Staat, in dem aus dem Volke von ihm selbst auf
eine gewisse Zeit gewählte Männer regieren, heißt eine Republik oder
ein Freistaat.
Ii. Zeitraum.
Die Völker des Alterthums mit staatlichen Einrichtungen.
Die ältesten Völker mit staatlichen Einrichtungen waren: 1) die Inder
in Südasien, 2) die Chinesen in Ostasien, 3) die Babylonier am Euphrat,
4) die Assyrer am Tigris, 5) das Zendvolk (Baktrer, Perser und Meder»
zwischen den Assyrern und Indern, 6) die Phönizier am Mittelmeer,
7) die Israeliten am Jordan, östlich und südlich von den Phöniziern,
8) die Aegypter in Nordost-Afrika zu beiden Seiten des unteren Nillaufs,
9) die Griechen auf der Balkan-Halbinsel in S.-Europa und 10) die Römer
ebenfalls in S.-Europa auf der Apenninen-Halbinsel (Italien).
Unter diesen Staaten des Alterthums hatten sich mehrere schon zu
Abrahams Zeit (2000 v. Ehr.) auf eine hohe Stufe der Bildung ge-
schwungen. Prachtvolle, große Städte, in denen Gewerbe, Künste und Han-
del schon damals blühten, waren: Palibothra in Indien, Baktra in Bak-
trien, Ninive in Assyrien, Babylon in Babylonien, Tyrus und Sidon in
Phönizien, Theben und Memphis in Aegypten.
Nur einige Staaten des Alterthums waren von besonderem, un-
mittelbarem Einflüsse auf die Veredelung des Menschengeschlechtes. Die
Inder, Chinesen und Aegypter hatten zwar schon manche schätzbare Kunst-
fertigkeit, hielten sich jedoch in völliger Abgeschiedenheit von der übrigen
Welt, und eine Zertheilung in Kasten ld. h. Stände — meistens vier:
a) Krieger und Fürsten, tz) Priester und Gelehrte, c) Gewerbtreibende,
Ackerbauer und Handelsleute, ck> Proletarier) verhinderte gar sehr ihre
höhere Vervollkommnung in Künsten und Wissenschaften. Die Babylonier,
Assyrer und das Zendvolk waren kriegerische Völker; der Krieg aber ist
I *
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Inhalt: Zeit: Geographie
Geschlecht (WdK): Jungen
Konfession (WdK): Römisch-Katholisch
Iv. Z ei trau In. Die Völkerwanderung und die u In g estaltun g rc. 57
Gregor d. Gr., von dem dasselbe gerühmt werden muß, ist noch besonders
merkwürdig, weil er das Meßbuch der Hauptsache nach so verfaßte und den
Gottesdienst so anordnete, wie wir Beides heute, nach 1200 Jahren noch
haben.
2. Römische Gesetze, Sprache und Bildung.
Obgleich die Römer ein mehr kriegerisches Volk waren und in den
Künsten des Friedens weit hinter den Griechen znrückblieben, so haben
wir ihnen doch einen großen Theil unserer Einrichtungen und unserer
Bildung zu verdanken. Die römischen Gesetze, ausgezeichnet .durch die
Folgerichtigkeit der Grundsätze, aus welche sie gebaut sind, und durch die
Klarheit und Bestimmtheit ihrer Abfassung, bilden heut zu Tage immer
noch die Grundlage der Gesetzgebung in den meisten europäischen Staa-
ten. Unter den Königen und in den ersten Zeiten der Republik hatten
die Römer gar keine geschriebenen Gesetze. Die Richter entschieden bei
Rechtsstreitigkeiten und in peinlichen Fällen nach Herkommen, nach den
Aussprüchen rechtserfahrener Männer und nach Willkür. Als aber der
Staat größer, die Verhältnisse verwickelter und mannigfaltiger und die
Interessen bedeutender wurden, entstand das Verlangen nach geschriebenen
Gesetzen. Man beauftragte einige einsichtsvolle Männer (440 v. Ehr.)
nach Griechenland zu reisen und sich besonders mit Lykurgs und Solons
Gesetzgebung bekannt zu machen. Hierauf übertrug man 10 Männern
(Decemvirn), die man zugleich während ihres Geschäftes mit der höchsten
Gewalt bekleidete, die Abfassung neuer Gesetze. Diese Gesetze, bekannt
unter dem Namen der 12 Tafeln, zeichneten sich durch große Strenge
aus, waren aber dem Nationalcharacter so vollkommen angemessen, daß
sie sich, selbst als die Republik aufgelöst war, im unveränderten Ansehen
erhielten. Aber da sie sehr kurz abgefaßt waren und gleichsam nur die
Hauptgrundzüge der Rechtsverhältnisse enthielten: so war nichts natür-
licher, als daß sie in der Folge theils vervollständigt, theils erläutert
und weiter ausgebildet werden mußten. Dies geschah durch die Senats-
und Volksbeschlüsse, durch die Bekanntmachungen der Oberrichter (Edicte
der Prätvren), durch die Erläuterungen rechtskundiger Männer, und
während der Kaiserzeit durch die Rechtsbestimmungen (Constitutionen)
der Kaiser. Dadurch wurde nach und nach der Umfang der im römischen
Reiche geltenden Gesetze so groß, daß das Bedürfniß nach einem allgemeinen
Gesetzbuche, worin die einzelnen und überall zerstreuten Gesetze zusam-
mengestellt wären, immer dringender wurde. Nachdem Theodosius Ii.
den ersten Versuch dieser Art hatte machen lassen, ließ Iustinian ein voll-
ständiges Gesetzbuch ansarbeiten, welches, wiewohl es zunächst nur für
das griechische Kaiserthum bestimmt war, sich bald auch Bahn zu fremden
Völkern brach. Und dieses Gesetzbuch ist es, welches heule noch in so
unverändertem Ansehen steht, daß es Jeder, der die Rechtsverhältnisse
gründlich erlernen will, mag er übrigens einem Volke angehören, welchem
er wolle, kennen muß, und ohne dessen Kenntniß Keiner auf den Namen
eines Rechtsgelehrten Anspruch machen kann.
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Extrahierte Personennamen: Gregor_d Gregor Theodosius_Ii