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1. Vollständiges Lehr- und Lesebuch für die oberen Klassen katholischer Volksschulen - S. 380

1855 - Mainz : Kirchheim
380 gefangen und ermordet wurde, fand Alexander todt in seinem Blute. Er ließ ihn feierlich begraben und strafte seinen Mörder. Auch Indien betrat der große Eroberer, unterwarf einige Völker und würde noch weiter vorgedrungen sein, wenn ihn-nicht das bedenkliche Murren seiner Soldaten von weiteren Kriegszügen abgehalten hätte. Zwölf Altäre wurden an der Gränze seines Siegeszuges errichtet. Durch diese glänzenden Erfolge übermüthig geworden, überließ sich Alexander in Babylon, seiner Residenz, asiatischer Schwelgerei und oft grausamem Despotismus, wie er ihn an seinem Retter Klitus verübte, den er bei einem öffentlichen Gastmahle ermordete. Seine üppige Lebensart trug nicht wenig zu seinem frühen Tode bei, der ihn im 32. Lebensjahre zu Babylon überraschte. — Sein Tod war das Lärmzeichen eines langwierigen Krieges zwischen seinen Feldherren, von welchen sich jeder für den würdigsten hielt, ihm nachzufolgen. Keiner konnte sich aber zum alleinigen Herricher des großen Reiches emporschwingen. So zerfiel Alexanders Reich in mehrere Staaten, unter denen Aegypten, Syrien und Macedonien die bedeutendsten wurden. Die Römer. Die Römer haben sich durch die allmälige Eroberung der ganzen damals bekannten Welt einen unvergänglichen Namen erworben. Ihre Sprache, die lateinische, ist die Sprache der Kirche geworden und ihren Gesetzen gehorchen die Völker der späteren Zeilen. Nach Troja's Eroberung lande'en Trojaner in Mittelitalien und stifteten das lateinische Reich oder Latium. Aus den Nachkom- men der Herrscher von Latium stammten die Brüder Nomulus und Rem u s, welche an den Ufern der Tiber eine kleine Stadt von Lehm erbauten und dieselbe Nom nannten. Dieses geschah im Jahre 753 vor Christus. Nomulus war der erste Herricher oder König über das kleine Gebiet. Bald mehrte sich die Zahl der Häuser und Ein- wohner und glücklich geführte Kriege mit den benachbarten Volks- stämmen vergrößerten das Gebiet des neuen Königreichs. Si den Könige herrschten nach einander über Rom und legten den Grund zu dem nachmaligen römischen Weltreiche. Der siebente König wurde im Jahre 510 aus Rom ver- trieben. An seine Stelle traten zwei Consuln, welche jährlich ge- wählt wurden. Die Zeit des römischen Freistaats, nahe an 500 Jahre, war eine Reihe ruhmwürdiger Ereignisse und S ege für die Römer. Diese glücklichen Erfolge verdankten sie ihren Tu genden, ihrer edlen Einfachheit, ihrer Mäßigkeit, ihrem Gehorsain gegen das Gesetz und ihrer Liebe zum Vaterlande. Im Frieden bebauten die vornehmsten Männer ihre Felder, und es geschah nicht selten, daß Staatsmänner und Feldherrn vom Pfluge zu ihren hohen Würden gerufen wurden. Ihr Körper war abgehärtet und ertrug mit Leichtigkeit alle Beschwerden des Krieges. Ihre Kleidung

2. Lehrbuch der Geschichte vom katholischen Standpunkte aus - S. 3

1864 - Hildburghausen : Nonne
Ii. Zeitraum. Die Bölker des Alterthums re. Z und Gerechtigkeitsliebe auszeichnete, unter diesem versammelten sich die Uebrigen gern, gehorchten seinen Besehlen und gewöhnten sich dadurch, ihn auch im Frieden als ihren Herrscher zu ehren. Ein Volk nun, das sich zur Sicherung der Ordnung im Lande und zur gemeinsamen Vertheidiguug gegen Angriffe fremder Völker gewissen Gesetzen unterwirft, bildet einen Staat. Es wurden mit der Zeit aus den Völkern Staaten oder Reiche. Die ältesten Reiche waren anfangs Wahlreiche, d. h. nach dem Tode eines Herrschers wählte sich das Volk einen neuen Herrscher, ohne Rücksicht aus die Nachkommen des Verstorbenen. Später wurde die Herrschaft gewiß bald erblich in einer Familie. Anfangs hatten die Herrscher nur ein kleines Gebiet und eine eingeschränkte Macht. Ein Staat, in dem ein Einzelner niit der Gewalt Gesetze zu geben an der Spitze steht, heißt eine unumschränkte Monarchie und hat das Volk au der Gesetzgebung Theil, eine constimlionelle Monarchie. Die Monar- chen führen die Titel: Kaiser, Sultan, König, Herzog, Fürst rc. Herrscht der Monarch nach Willkür, so ist er ein Despot, und ist er dabei grau- sam, ein Tyrann. Ein Staat, in dem aus dem Volke von ihm selbst auf eine gewisse Zeit gewählte Männer regieren, heißt eine Republik oder ein Freistaat. Ii. Zeitraum. Die Völker des Alterthums mit staatlichen Einrichtungen. Die ältesten Völker mit staatlichen Einrichtungen waren: 1) die Inder in Südasien, 2) die Chinesen in Ostasien, 3) die Babylonier am Euphrat, 4) die Assyrer am Tigris, 5) das Zendvolk (Baktrer, Perser und Meder» zwischen den Assyrern und Indern, 6) die Phönizier am Mittelmeer, 7) die Israeliten am Jordan, östlich und südlich von den Phöniziern, 8) die Aegypter in Nordost-Afrika zu beiden Seiten des unteren Nillaufs, 9) die Griechen auf der Balkan-Halbinsel in S.-Europa und 10) die Römer ebenfalls in S.-Europa auf der Apenninen-Halbinsel (Italien). Unter diesen Staaten des Alterthums hatten sich mehrere schon zu Abrahams Zeit (2000 v. Ehr.) auf eine hohe Stufe der Bildung ge- schwungen. Prachtvolle, große Städte, in denen Gewerbe, Künste und Han- del schon damals blühten, waren: Palibothra in Indien, Baktra in Bak- trien, Ninive in Assyrien, Babylon in Babylonien, Tyrus und Sidon in Phönizien, Theben und Memphis in Aegypten. Nur einige Staaten des Alterthums waren von besonderem, un- mittelbarem Einflüsse auf die Veredelung des Menschengeschlechtes. Die Inder, Chinesen und Aegypter hatten zwar schon manche schätzbare Kunst- fertigkeit, hielten sich jedoch in völliger Abgeschiedenheit von der übrigen Welt, und eine Zertheilung in Kasten ld. h. Stände — meistens vier: a) Krieger und Fürsten, tz) Priester und Gelehrte, c) Gewerbtreibende, Ackerbauer und Handelsleute, ck> Proletarier) verhinderte gar sehr ihre höhere Vervollkommnung in Künsten und Wissenschaften. Die Babylonier, Assyrer und das Zendvolk waren kriegerische Völker; der Krieg aber ist I *

3. Lehrbuch der Geschichte vom katholischen Standpunkte aus - S. 57

1864 - Hildburghausen : Nonne
Iv. Z ei trau In. Die Völkerwanderung und die u In g estaltun g rc. 57 Gregor d. Gr., von dem dasselbe gerühmt werden muß, ist noch besonders merkwürdig, weil er das Meßbuch der Hauptsache nach so verfaßte und den Gottesdienst so anordnete, wie wir Beides heute, nach 1200 Jahren noch haben. 2. Römische Gesetze, Sprache und Bildung. Obgleich die Römer ein mehr kriegerisches Volk waren und in den Künsten des Friedens weit hinter den Griechen znrückblieben, so haben wir ihnen doch einen großen Theil unserer Einrichtungen und unserer Bildung zu verdanken. Die römischen Gesetze, ausgezeichnet .durch die Folgerichtigkeit der Grundsätze, aus welche sie gebaut sind, und durch die Klarheit und Bestimmtheit ihrer Abfassung, bilden heut zu Tage immer noch die Grundlage der Gesetzgebung in den meisten europäischen Staa- ten. Unter den Königen und in den ersten Zeiten der Republik hatten die Römer gar keine geschriebenen Gesetze. Die Richter entschieden bei Rechtsstreitigkeiten und in peinlichen Fällen nach Herkommen, nach den Aussprüchen rechtserfahrener Männer und nach Willkür. Als aber der Staat größer, die Verhältnisse verwickelter und mannigfaltiger und die Interessen bedeutender wurden, entstand das Verlangen nach geschriebenen Gesetzen. Man beauftragte einige einsichtsvolle Männer (440 v. Ehr.) nach Griechenland zu reisen und sich besonders mit Lykurgs und Solons Gesetzgebung bekannt zu machen. Hierauf übertrug man 10 Männern (Decemvirn), die man zugleich während ihres Geschäftes mit der höchsten Gewalt bekleidete, die Abfassung neuer Gesetze. Diese Gesetze, bekannt unter dem Namen der 12 Tafeln, zeichneten sich durch große Strenge aus, waren aber dem Nationalcharacter so vollkommen angemessen, daß sie sich, selbst als die Republik aufgelöst war, im unveränderten Ansehen erhielten. Aber da sie sehr kurz abgefaßt waren und gleichsam nur die Hauptgrundzüge der Rechtsverhältnisse enthielten: so war nichts natür- licher, als daß sie in der Folge theils vervollständigt, theils erläutert und weiter ausgebildet werden mußten. Dies geschah durch die Senats- und Volksbeschlüsse, durch die Bekanntmachungen der Oberrichter (Edicte der Prätvren), durch die Erläuterungen rechtskundiger Männer, und während der Kaiserzeit durch die Rechtsbestimmungen (Constitutionen) der Kaiser. Dadurch wurde nach und nach der Umfang der im römischen Reiche geltenden Gesetze so groß, daß das Bedürfniß nach einem allgemeinen Gesetzbuche, worin die einzelnen und überall zerstreuten Gesetze zusam- mengestellt wären, immer dringender wurde. Nachdem Theodosius Ii. den ersten Versuch dieser Art hatte machen lassen, ließ Iustinian ein voll- ständiges Gesetzbuch ansarbeiten, welches, wiewohl es zunächst nur für das griechische Kaiserthum bestimmt war, sich bald auch Bahn zu fremden Völkern brach. Und dieses Gesetzbuch ist es, welches heule noch in so unverändertem Ansehen steht, daß es Jeder, der die Rechtsverhältnisse gründlich erlernen will, mag er übrigens einem Volke angehören, welchem er wolle, kennen muß, und ohne dessen Kenntniß Keiner auf den Namen eines Rechtsgelehrten Anspruch machen kann.
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