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mtng zu bestätigen; dagegen nahmen die Kaiser das Recht in Anspruch, dass ohne ibre
Zustimmung kem Papst gewählt werden dürfte.) ^ ' 9 9
.. Ulj Einheit im Reiche zu begründen, schaffte Karl die Macht der Her-zöge ab theilte das Reich in Gaue und setzte Grafen als die obersten Borsteher derselben ein.
Zur Beaufsichtigung dieser ordnete er sogenannte Send grafen an.
cm ^Grenzen oder Marken setzte er Markgrafen mit erweiterter
Alcacht.
to?r,^er Mittelpunkt der Regierungsgewalt, f ’it; ^rief er bei Abhaltung der Maifelder (Heermusterungen,
früher Marzfelder) einen Reichstag, zu dem alle weltlichen und geistlichen Vasallen erschienen. Man berieth bei diesen Versammlungen über Gesetze und Staatsangelegenheiten. Da erschienen auch die Gesandten der unter-
worfenen Völker mit ihren Tributen.
Die Bildung des Volkes förderte Karl durch Berufung von tüchtigen Gelehrten (Alkum, Emhard oder Eginhard, Paulus Diakonus). —Von dem letzteren ließ er sich selbst noch in der griechischen Sprache unterrichten; auch lernte er noch als Kaiser das Schreiben) — und durch Gründung neuer Schulen und Verbesserung der bestehenden.
Der Gottesdienst wurde gehoben, die Geistlichen erhielten bessere Vorbildun g, der Kirchengesang wurde gepflegt (die erste Orgel).
ferner befördert Karl die Baukunst. Der Dom zu Aachen und mehrere Königshöfe oder Pfalzen entstanden durch ihn. Auch der Dichtkunst war er hold, indem er die Heldengesänge aufschreiben ließ. Den Handel beförderte er durch Anlegung von Handelsplätzen und durch Erbauung von Brücken und Kanälen. Durch Musterwirtschaften hob er den Ackerbau.
Karls Häuslichkeit und Fam ili en le den war einfach, aber königlich
Der Kaiser stand als Regent, Feldherr, Mensch und Christ über seinen Zeitgenossen. '
Sein Sohn Ludwig bekam von ihm das große Reich (die beiden älteren
süchtigeren Söhne Karl und Pipin starben früh) und trat die Regierung nach des Vaters Tode (am 28. Januar 814) an.
§. 17. Ludwig der Fromme (814—840).
ßufcttug, ein schwacher, gutmütiger, von den Geistlichen beeinflusster Fürst, nicht kräftig genug die Großen des Reiches in den Schranken zu halten wurde schon 4 Jahre nach seinem Regierungsantritte gedrängt, das Reich unter seine 3 Söhne, Lothar, Pipin und Ludwig zu theilen.
Eine spätere Theilung zu Gunsten seines 4. Sohnes (aus 2. Ehe), Karls des Kahlen, verursachte einen Krieg mit den ältesten Söhnen.
Auf dem Lügenfelde bei Colmar (833) musste der verrathene und verlassene Vater sich seinen Söhnen ergeben und die frühere Reichstheiluna bestätigen. Auf Betrieb Lothars wurde er sogar zur Kirchenbuße und Thronentsagung genöthigt und in Gefangenschaft gehalten. Die anderen -örwer (besonders Ludwig) befreieten den Vater jedoch wieder, und Lothar
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Extrahierte Personennamen: Karl Karl Karl Paulus_Diakonus Karl Karl Karls_Häuslichkeit Karls Ludwig Ludwig Karl Karl Ludwig Lothar Ludwig Ludwig Karls Ludwig) Ludwig
Himmel und die Voreltern verehren lehrte, die alten Sprüche sammelte und Tugend und Recht predigte.
Die Geschichte des Volkes der Chinesen war Jahrtausende lang sagenhaft. Ein Fürstengeschlecht stürzte das andere, bis Schi-Hoang-ti sich (247) zum Alleinherrscher machte und die große Mauer zum Schutz gegen die nördlichen Feinde bauete. Auch die fernere Geschichte bis in die neuere Zeit berichtet von ewigen Unruhen und Thronwechseln, welche das Land zerrütteten und die Nachbarvölker zu Einfällen verlockten. Um die Mitte des 17. Jahrh, drangen die Mandschu in China ein, eroberten Peking, machten sich zu Herren des Landes und sind es noch heute.
Kein Volk ist im Lause der Jahrtausende so unverändert geblieben, als die Chinesen.
§. 3. Die Inder.
Indien, eins der reichsten Länder der Erde, wurde schon in uralter Zeit von einem leiblich und geistig wohlgebildeten Volke kaukasischer Race, den ändern (Hindus), bewohnt, welche vom asiatischen Hochlande (am Bolortagh) zunächst in die Gegenden des Indus auswanderten. Ihre ältesten Schriften sind die vier Vedas, welche lehren, dass Brahma das höchste nnerschaffne, unbestimmte All ist,^aus dem alles hervorging. (Priester: Brahmanen.) Zwei Hauptgötter (Siva der Erzeuger und Zerstörer und Vischnu der Erhalter und Regierer) gingen aus Brahma hervor. In Tempeln wurden Steinbilder dieser Gottheiten ausgestellt. Außerdem gab es noch unzählige Untergottheiten.
Das indische Volk wurde früh in fünf Schichten oder Kasten eingetheilt: 1) Priester (Brahmanen), 2) Krieger, 3) Ackerbauer, Handwerker, Kaufleute, 4) die Dienenden (Tagelöhner), 5) die Parias (waren keine eigentliche Kaste, sondern Ausgestoßene, Unreine, Verachtete, wahrscheinlich die unterjochte Urbevölkerung). Die Brahmanen waren die Rathgeber der Könige. Einen Aufschwung gewann die indische Religion durch Buddha (550 v. Chr.). Seine Lehre, Buddhaismus, verbreitete sich auch in den
Nachbarländern. Er lehrte, dass man durch ein Leben in Mäßigkeit, Friedfertigkeit, Geduld, Barmherzigkeit und Standhaftigkeit, aber auch durch Kasteiungen in den Himmel aufsteigen könne. Der Geist der Lasterhaften geht über in einen Thierleib. Alle Gebete werden von den Göttern gnädig aufgenommen. Als verdienstlich gilt das ehelose Kastenleben. Die Priester dursten nicht heiraten, um ungestört den heiligen Dienst verrichten zu können.
Die alten Inder waren in der Himmelskunde, Heilkunde und Mathematik (Decimalziffern) bewandert. Alte Bauwerke (Tempel und Paläste) und Dichtungen (Heldengedichte) geben Zeugnis von ihrem Kunstsinn.
§. 4. Die alten Aeggpter.
1. Land. Das alte Aegypten oder Mizraim, ein langes schmales Land, halb so groß wie Deutschland, ist ein im Westen von der lybischen, im Osten von der arabischen Bergkette eingeschlossenes Thal, welches vom Nil durchflossen wird. Durch das regelmäßige Steigen des Nilwassers (vom Juni
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Extrahierte Ortsnamen: Schi-Hoang-ti China Peking Indien Bolortagh Deutschland
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regeln in Bezug auf Maß, Gewicht, Münze rc., über Strandrecht, Stapelrecht,
Niederlagsrecht. ,
S}ur Bestreitung der gemeinen Angelegenheiten zahlte jede Stadt eme Steuer, Pfnndgeld genannt, in Kriegszeiten dagegen mussten Schiffe, resp. Kriegsvolk, von einer jeden Stadt gestellt werden. Die Macht der Hansa^ war so groß, dass sie gegen Könige siegreiche Kriege führte. (Kampf der Hansa gegen Waldemar v. Dänemark, welcher 1361 Gothland erobert und Wisby zerstört hatte. Er wurde zum Frieden genöthigt, und von 1370 an hatte sogar die Hansa auf kurze Zeit die Oberherrschaft über die skandinavischen
Reiche.) , _r r
Die Schiffahrt der Hansa verbreitete sich besonders über die Ostsee und nach der Nordsee. An der Küste von Norwegen (Bergen in Schonen) betrieb die Hansa den Häringsfang, in Schweden holten sie Metall, aus Russland Leder, Wachs, von England Wolle rc. Die niederländischen Städte vermittelten den Handel nach Frankreich und Spanien.
Ein Fehler des Bundes waren die Selbstsucht der einzelnen Glieder und die oft hervortretende Eifersucht der einen Stadt gegen die andere. Am Ende
des 15, Jahrhunderts schon begann der Verfall der Hansa. Als die Land-
straßen durch Befestigung des Landfriedens im 16. Jahrhundert sicherer wurden und mau die neuen Erdtheile und dadurch neue Handelswege entdeckte und dem Welthandel sich neue Bahnen eröffneten, wurde der deutsche Handel brach gelegt. Er ging ausschließlich auf die Niederlande und endlich auf England über.
So wie die Hansen sich verbündet hatten, also auch die süddeutschen Städte. Derschwäbische Städtebund umfasste 37 Städte. Da weder
die Kaiser, noch die Fürsten und Ritter diesen Bünden günstig waren, so
entstanden besonders am Ende des 14. Jahrhunderts Kriege (1377 schwäbischer und 1388 großer Städtekrieg), in denen schließlich die Städte unterlagen.
Viii. Die Fehmgerichte Die Rechtspflege war im Mittelalter noch sehr mangelhaft. Man gebrauchte wie in alter germanischer Zeit noch immer die Gottesgerichte oder Ordalien (Zweikampf, Wasserprobe, Feuerprobe, Kreuzprobe rc.) zur Entdeckung der Verbrecher. Während in den ersten Jahrhunderten Vermögens- und einfache Todesstrafen angewandt wurden, kamen in späterer Zeit barbarische Strafen und die Folter auf. Die Unsicherheit bei den Gerichten und das immer mehr überhandnehmende Faustrecht veranlasste die Entstehung der Fehmgerichte. Diese Gerichte entstanden um 1200 in Westfalen ans den alten germanischen Freigerichten. Sie wurden meist im Geheimen gehalten und waren der Schrecken aller Verbrecher und Frevler. (Wissende, Freischöppen, Freigraf; Stuhlherr.) Im 14. Jahrhundert, als der allgemeine Landfrieden in Deutschland mehr befestigt wurde und die Fürsten die Rechtspflege in die Hand nahmen, verfiel die Fehme, indem sie an Stelle strenger Gerechtigkeit die Willkür und den Uebermut herrschen ließ. In Westfalen hielten sie sich noch bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. (Fehmlinde zu Dortmund.)
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Extrahierte Personennamen: Waldemar_v
Extrahierte Ortsnamen: Norwegen Schweden Russland England Frankreich Spanien Niederlande England Westfalen Deutschland Westfalen Dortmund
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Regionen (OPAC): Braunschweig
Inhalt Raum/Thema: Geographie, Braunschweig
Inhalt: Zeit: Geographie
Geschlecht (WdK): koedukativ
Konfession (WdK): offen für alle
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Das Landgericht gliedert sich in vier Zivilkammern, eine Kammer
für Handelssachen und zwei Strafkammern. Die Zivilkammern be-
arbeiten wichtigere bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Berufungen und Beschwerden
in den von den Amtsgerichten verhandelten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und
Entscheidungen in Grundbuchsachen. Die Strafkammern beschäftigen sich mit
Hauptverhandlungen in Strafsachen, mit Berufungen bei Vergehen oder Über-
tretungen, mit Beschwerden gegen Beschlüsse der Amtsgerichte in Strafsachen.
Das Schwurgericht ist zuständig für die schwersten Verbrechen.
3. Gesetzgebung in Braunschweig. Alle Gesetzesvorlagen haben bei der
Landesregierung ihren Ursprung und werden von ihr verkündigt. Alle Gesetze,
die die Landesverfassung oder das Landes-Finanz- und Steuerwesen betreffen,
können nur iu Kraft treten, nachdem der Landtag zugestimmt hat. Bei anderen
Gesetzen, besonders im Landespolizeiwesen, ist ein Gutachten und Rat des Land-
tages ausreichend.
Das Staatsministerium ist die oberste Regierungsbehörde und zählt wenig-
stens drei Mitglieder, einen Staatsminister und zwei Wirkliche Eeheimräte, die
der Landesfürst ernennt und nach Gefallen verabschiedet (jetzt v, Otto, Hartwieg,
Wolfs).
Landesbischof ist der Herzog. Für Kirchengesetze ist die Zustimmung der
Landessynode nötig, die aus 14 geistlichen und 13 weltlichen Mitgliedern besteht.
Die Katholiken unterstehen dem Bischof in Hildesheim.
4. Politische Einteilung. Braunschweig wird eingeteilt in
sechs Kreise:
1. Braunschweig, 544 qkm groß, mit 191000 Einwohnern
2. Wolfenbüttel, 736 „ „ „ 86000
3. Helmstedt, 799 „ „ „ 79000
4. Blankenburg, 475 „ „ „ 36000 „
5. Gandersheim, 544 „ „ „ 50000
6. Holzminden, 574 „ „ „ 52000 „
5. Bevölkerung. Am 1. Dezember 1910 wurden im Her-
zogtum 494 387 Einwohner gezählt (1905: 485 958), 242 739 mann-
lichen, 251648 weiblichen Geschlechts. 237 944 wohnten in ötädten,
256 443 in Landgemeinden. Auf 1 qkm kommen in Braunschweig
135 Einwohner, im Deutschen Reich 120. 1905 waren 450760 (92,5%)
lutherisch, 4720 (0,97%) reformiert, 26 504 (5,5%) katholisch, 1815
(0,39%) israelitisch. 1905 waren von 1000 Einwohnern 289 in
Land- und Forstwirtschaft beschäftigt, 455 in Industrie, Bergbau, Bau-
fach, 121 im Handel, 57,3 im Staats- und Gemeindedienst, 70 in
anderen Berussarten.
6. Wichtige Staatsstraßen. Die Leipziger Straße: Graunfchweig — Wolfen-
büttel—hessen; die Frankfurter Straße: Braunschweig—thiede—lutter a. 23.—
Seesen Ildehausen; die Celler Straße: Braunschweig—steinhof; die Hildes-
heimer Straße: Braunschweig—vechelde—bettmar; die Magdeburger Straße:
Braunschweig—königslutter—helmstedt—magdeburg; die Hannoversche Straße:
Vechelde Sierße; die Holzmindener Straße: Seesen—holzminden—hölter; die
Hamelnsche Straße: Eschershausen—halle a. W.—Bessingen; die Nordhäuser
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Extrahierte Personennamen: Otto Wolfs Wolfenbüttel
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neuen Gesetzen, und diese zu geben, war niemand geeigneter alsisolou, der zwischen Armen und Reichen unbefangen in der Mitte stand. Zu diesem Zwecke wurde Solon (594 v. Chr.) zum Archonten gewählt. Seine Freunde rieten ihm, er möchte die erlangte Würde benutzen, um die Alleinherrschaft (Tyrannis) von Athen zu gewinnen. Aber Solon blieb streng in den Grenzen seines Amtes.
Als Archont erneuerte er das Ansehen des Areopags, eines sehr heilig gehaltenen Gerichtshofes, der schon seit alten Zeiten bestand und auf dem Hügel des Kriegsgottes Ares seine Sitzungen hielt. Diese Sitzungen wurden bei Nacht ohne Sicht gehalten, damit nicht die Richter durch den kläglichen Anblick der Angeklagten zum Mitleid bewegt würden. Ihre Urteilssprüche schrieben sie aus Täfelchen und warfen sie schweigend in die Urnen, von denen die eine die Urne des Todes, die andere die Urne der Erbarmung hieß. Waren die Stimmen auf beiden Seiten gleich, so wurde noch ein Täfelchen in die Urne der Erbarmung geworfen und der Angeschuldigte freigesprochen. Dieser Gerichtshof hatte namentlich die Aufsicht über die Sitten der Bürger und die Entscheidung über vorsätzlichen Mord, Brandstiftung, Giftmischerei 2c. Einst verurteilte der Areopag einen Knaben, der Wachteln die Augen ausgestochen hatte, zum Tode, weil ein solcher Mensch, wenn er herangewachsen sei, seinen Mitbürgern zum Verderben sein würde. Das Ansehen des Areopags befestigte Solon dadurch, daß nur die Archonten, die ihr Amt untadelhaft verwaltet hatten, unter die Richter aufgenommen wurden.
Nun teilte Solon das ganze Volk in vier Klassen, die nach dem Vermögen unterschieden waren, und nach denen sich der Kriegsdienst der Bürger richtete. Die Bürger der drei ersten Klassen hatten teil an den Staatsämtern und mußten im Kriege eine schwere Rüstung haben. Aus den Bürgern der zweiten Klasse wurde die Reiterei genommen. Die vierte Klasse hatte zwar Zutritt zur Volksversammlung, aber nicht zu den Staatsämtern ; sie enthielt die unbemittelten Bürger, die im Kriege als Leichtbewaffnete, oder später, als Athen eine Seemacht war, ans der Flotte dienten.
Die Volksversammlung hatte das Recht, Krieg und Frieden zu schließen, Bündnisse einzugehen, Beamte zu wählen, alte Gesetze aufzuheben und neue zu geben. Um aber ihre Macht zu beschränken, stellte ihr Solon den Rat der Vierhundert zur Seite, zu welchem jede der vier Klassen hundert Mitglieder
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die Nahrung in wildem Obst, Wildbret und Milch; der gewöhnliche Trank war der Met, aus Honig bereitet. Wein tranken nur die am Rhein Wohnenden. Die Wohnung bestand ans einzeln gelegenen Hütten von Baumstämmen. Städte und zusammenhängende Dörfer haßten sie. Mehrere einzelne Gehöfte bildeten eine Gemeinde, mehrere Gemeinden einen Gau.
Die Sorge für Haus und Hof und den Ackerbau überließen die alten Deutschen den Fraueu und Sklaven. Der freie Mann verachtete diese Geschäfte. Freiheitsliebe, Tapferkeit, Treue und Redlichkeit waren die Haupteigenschaften der alten Germanen. Die Gastfreundschaft war ihnen heilig. Jeder Fremde wurde nach Vermögen bewirtet.
Diesetugeuden wurden freilich durch leideufchaftlicheuhaug zu Spiel und Trunk verdunkelt. Es galt für keine Schande, Tag und Nacht bei Trinkgelagen hinzubringen. Dem Würfelspiel waren sie so ergeben, daß sie nicht selten Hab und Gut, ja sogar ihre Freiheit verloren. Ohne Murren ließ sich der stärkste Mann binden und als Sklaven verkaufen.
4. Bürgerliche Einrichtungen, Gerichtswesen. Die alten Deutschen waren entweder Freie oder Unfreie. Jene waren die Besitzer des Landes (Allod) und hatten allein das Recht, Waffen zu tragen und an den Volksversammlungen teilzunehmen Sie zerfielen wieder in edle Geschlechter, Ädelinge und gemeine Freie oder Freilinge. Die Unfreien oder Hörigen erhielten von ihren Herren eine Hütte und Land (Feod) gegen eine bestimmte Abgabe an Getreide, Vieh oder gewebtem Zeuge. Die Leibeigenen oder Knechte waren rechtlose Sklaven.
Einige deutsche Völkerschaften hatten Könige, welche ans den edlen Geschlechtern gewählt wurden. Doch waren sie an die Entscheidung der Volksversammlung gebunden. An jedem Neu- und Vollmonde trat diese zusammen. Alle erschienen bewaffnet. Kurz und bündig wurde besprochen, was zu thun oder zu lassen sei. Fanden die Vorschläge Beifall, so schlug man mit den Waffen zusammen.
Das Volk wurde in Gaue eingeteilt. Jeder Gau wählte einen Vorsteher, den Grasen, und die Beisitzer oder Richter für die Gaugerichte. Diese Gerichte wurdeu auf einem freien Platze, Malstatt genannt, alle 14 Tage abgehalten. Die Richter sprachen das Urteil, das der Graf zu vollziehen hatte. In zweifelhaften Fällen überließ man die Entscheidung einem sogenannten Gottesurteile (Ordale), indem man glaubte, die Gottheit werde dem Unschuldigen unmittelbare Hilfe verleihen. Diese
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unb.säugte sie und der Specht, des Mars heiliger Vogel, brachte ihnen Speise. 9
, Dies sah Faustulus, ein königlicher Hirt; er erbarmte sich der Knaben und brachte sie seiner Frau zur Pflege und Lrztehung. So wuchsen Romulus und Remus unter den Hirten auf dem palatinischen Berge zu rüstigen Jünglingen heran und famprten mit ihren Genossen tapfer gegen Raubtiere und gegen Räuber. Zuweilen gerieten sie tnhänbel mit andern Hirten, namentlich mit benen Numitors. Bei solch einer Fehbe würde tnnst Remus gefangen und vor Numitor gebracht. Da eilte faustulus mit Romulus herbei und entbeefte das Geheimnis der Herkunft der Brüber. Numitor erkannte feine Enkel und erzählte ihnen sein Schicksal. Diese beschlossen Rache zu nehmen. Sie sammelten ihre Gefährten, überfielen den Amiilins, erschlugen ihn und atzten ihren Großvater Numitor wieber auf den Thron.
Zum Lohne bafür erlaubte biefer seinen Enkeln, ba wo Jie ausgesetzt und erzogen worben waren, eine Stadt zu gründen. Am linken Tiberufer, auf dem palatinischen Berge, legten ^ie ^reunben 753 v. Chr. den Gninb zur Stadt Rom.
etw öollenbet war, erhob sich über die Benennung
und Beherrschung besselben unter den Brübern ein Streit benen Entscheibung sie den Göttern anheimstellten, Man be-fcylotz den Willen der Götter ans dem Fluge der Vögel zu er= forschen. Sie begaben sich auf tierschiebene Berge, Romulus auf Den palatinischen, Remus auf den atientinifchen. Dem Remus erschienen zuerst sechs Geier. Aber kaum hatte er bieses Zeichen dem Romulus gemelbet, ba flogen an biefem zwölf Geier tior= über unter Donner und Blitz. Remus behauptete, er müsse u ^oizng haben, weil ihm zuerst die Vögel erschienen feien, und Romulus behauptete, er sei König, weil ihm die boppelte Anzahl erschienen war. Remus sprang, um seinen Bruder zu ^ "der die Mauern der neuen Stadt. Da erschlug
ihn Romulus mit den Worten: „So fahre jeber, der über meine Mauern fetzt!" Nun war Romulus König und die Stadt erhielt feinen Namen, aber sie war mit Brnberblnt eingeweiht.
2. Romulus erster König. Zum Zeichen seiner Königs-luurbe umgab sich Romulus mit einer Leibwache von 300 Reitern, aus bereu Nachkommen sich ein besonberer Staub, der Ritterstaub, bitbete. Erschien er öffentlich, so schritten zwölf Genchtsbieuer, Liktoren, mit Beilen und Rutenbiin-beln vor ihm her. Ans den angesehensten Bürgern wählte er sich einen Rat (Senat), welcher anfangs ans hunbert,
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die ihm reich an Lebenserfahrung schienen, sammeln, und brachte die unsterblichen Werke zuerst nach Europa.
In Sparta war unterdessen große Unordnung eingerissen. Daher kehrte Lykurg auf wiederholte Bitten seiner Mitbürger nach zehnjähriger Abwesenheit zurück, um die Spartaner durch neue Gesetze von der Zwietracht und Zerrüttung zu befreien, die im Staate herrschten. Zuvor aber wollte er bei dem von den Spartanern besonders verehrten delphischen Orakel sich Rat erholen, ob sein Vorhaben für sein Volk segenbringend sein würde. Er reiste dahin, opferte dem Gotte und erhielt von der Priesterin den Spruch:
„O Lykurgus, du kommst zu meinem gesegneten Tempel,
Wert und teuer dem Zeus und den sämtlichen Hinimelsbewohnern. Soll ich als Gott dich begrüßen, so frag' ich mich, oder als Menschen?
Aber ich meine, du bist Wohl eher ein Gott, o Lykurgus! Zugleich erhielt er die Erklärung, daß seine Gesetzgebung bei weitem die beste von allen sein würde.
Hierdurch ermutigt, besprach er sich mit seinen Freunden, dann suchte er die vornehmsten Bürger für fein Unternehmen zu gewinnen. Nun zog er mit dreißig bewaffneten Anhängern anf den Marktplatz, um die Gegner durch die Furcht im Zaum zu halten. Der König Charilaus floh, in der Meinung, daß dieser Anschlag gegen ihn gerichtet sei; als man ihm aber seine Sicherheit durch Eidschwüre bekräftigte, unterstützte er sogar den Lykurg.
2. Seine Gesetze. An der Spitze des Staates standen zwei Könige, denen der Rat der Alten (Gernsia) zur Seite war. Dieser Senat bestand aus 28 unbescholtenen Männern, die über 60 Jahr alt waren und vom Volk auf Lebenszeit gewählt wurden. Sie hatten die Gesetze vorzuschlagen, über welche dann die Volksversammlung abzustimmen hatte. Zu dieser gehörten alle freien Spartaner. Damit das Volk die hohen Staatsbeamten überwachen konnte, wählte es jährlich noch fünf Aufseher (Ephoren), von denen selbst die Könige abhängig waren.
Um die alte Einfachheit der Spartaner zu bewahren, schaffte Lykurg die Gold- lind Silbermünzen ab und führte eisernes Geld ein. Dieses war so groß und schwer, daß man, um 250 Thaler aufzubewahren, ein großes Gemach haben, und nm es fortznfchaffen, einen zweispännigen Wagen nehmen mußte. Durch diese Maßregel wurden eine Menge Vergehen, wie Dieb-
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Ordale waren: die Feuerprobe, wobei der Angeklagte glühendes Eisen in die Hand nehmen oder über solches gehen mußte; die Wasserprobe, wobei er den Arm in siedendes Wasser stecken mußte; der Zweikampf.
5. Kriegswesen. Die alten Deutschen waren ein sehr kriegerisches Volk. Übung in den Waffen war von früher Jugend an ihre Hauptbeschäftigung. Die freien Deutschen erschienen stets bewaffnet. Der Jüngling erhielt in öffentlicher Gemeindeversammlung von einem Vorsteher oder vom Vater Schild und Speer. Von jetzt an war er Mitglied der Volksgemeinde.
Alle wehrhaften Männer waren verpflichtet, an einem Kriege, den das Volk in einer Versammlung beschlossen hatte, teilzunehmen. Ein solches Aufgebot hieß der Heerbann.
Die Anführer im Kriege wurden nicht nach Geburt, sondern nach Tapferkeit gewählt und hießen, da sie vor dem Heere herzogen, Herzoge. Nach der Wahl des Herzogs rief man alle Wehrpflichtigen zum Heerbann, indem ein Bote oder Pfeil Tag und Nacht von Hof zu Hof ging.
Oft schlossen sich auch an einen durch Tapferkeit Ausgezeichneten andere an und bildeten seine Gefolge. Im Kampfe wetteiferten Führer und Gefolge miteinander in der Tapferkeit.
6. Die Religion der alten Deutschen. Die Religion unsrer Vorfahren war ein ernster Naturdienst nicht ohne sittlichen Gehalt. Sie verehrten die großen Kräfte und Erscheinungen der Natur: Sonne, Mond, Erde und Feuer. Doch geschah die Verehrung ihrer Götter nicht in Tempeln, sondern im Dunkel heiliger Eichenhaine und in Wäldern, zu denen das Volk wall-fahrtete, denn es schien der Würde ihrer Götter nicht angemessen, sie in Mauern einzuschließen. Auch hatten sie keine Bildnisse von ihren Göttern.
Als höchstes Wesen verehrten die alten Deutschen den Wodan oder Odin, auch Alfadur (Allvater) genannt, der die Welt geschaffen hat und die Schicksale der Menschen lenkt. Seine Gemahlin war Frigga oder Freia, die holde Göttin der Liebe. Seine beiden Söhne stehen ihm in der Weltregierung zur Seite: Donar (Thunar oder Thor), der Gott desdonners und Wetters, und Ziu (Tiu), der Kriegsgott.
Zu den niedern Göttern gehört: Fro (Freyr), der Gott der Fruchtbarkeit und des Friedens; Hertha, die ernährende Mutter Erde, die besonders auf der Insel Rügen verehrt wurde; sie hielt ans einem von Kühen gezogenen Wagen einen feier-
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