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1. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 15

1888 - Berlin : Hertz
Otto I. ; Heinrich der Löwe; Brandenburg wird zur Hauptstadt. 15 3. Albrecht's Nachfolger aus dem Hause Saltenstiidt. (1168—1320.) Albrecht's Fürsorge für die brandenburgischen Lande wurde von seinen Nachfolgern in gleichem Sinne fortgesetzt, wodurch der Segen, welchen er über die Mark zu verbreiten gestrebt, ein dauernder und wahrhaft fruchtbringender wurde. Keinem unter den Ballenstädtern fehlte es an Kraft und Muth, um die eingeschlagene Ruhmesbahn zu verfolgen, sie alle waren darauf bedacht, die Grenzen des aufstrebenden Staates weiter auszudehnen, die Stellung der neuen brandenburgischen Fürstengewalt im deutschen Reiche zu befestige», und gleichzeitig durch wohlthätige Einrichtungen das innere Gedeihen ihrer Länder zu fördern. Otto I. (1168—1184) — Kriege gegen Däneuiark. Unter Albrecht's des Bären erstem Nachfolger, seinem Sohne Otto I., wurde die Macht des ballenstädtischen Hauses durch deu frühen Untergang des baierschen Löwen, des langjährigen Nebenbuhlers Albrecht's, befördert. Heinrich der Löwe, das Haupt der Welfen, war von dem hohenftaufischen Kaiser Friedrich I. mit Macht und Ehren ausgezeichnet worden, wie nie ein Fürst im deutschen Reich; als nun Friedrich nach Italien zog, um in dem großen Streit der deutscher? Kaiser mit den Päpsten die Entscheidung herbeizuführen, rechnete er vor Allem auf die Hülfe jenes mächtigen Herzogs. Heinrich aber hielt in Ehrgeiz und Undank den Augenblick für günstig, um den Untergang der Hohenstaufen zu fördern und auf den Trümmern ihrer Macht die seines eigenen welfischen Hauses noch zu erhöhen. Er ließ seinen Kaiser ungeachtet der gegebenen Versprechen im Stich, und so geschah es, daß Friedrich in dem Kampf gegen den Papst und die lombardischen Städte erlag. Kaum war der Kaiser mm nach Deutschland zurückgekehrt, so zog er den übermüthigen Herzog zur Rechen« schast, und alle Fürsten des Reichs, welche durch Heinrich's Stolz längst verletzt waren, sahen mit Freuden seinem Sturz entgegen. Vergeblich forderte ihn der Kaiser drei Mal vor das Fürstengericht; da er allen Befehlen trotzig Widerstand leistete, wurde er in die Acht erklärt, das Herzogthum Baiern dem Grafen Otto von Wittelsbach, Sachsen aber dem Grafen Bernhard von Anhalt, Bruder des Markgrafen Otto von Brandenburg, zugesprochen. Zwar nicht ohne Kampf ließ sich der Löwe aus seinem Besitz vertreiben; aber der vereinigten Macht der deutschen Fürsten vermochte er nicht zu widerstehen; der Kaiser selbst erschien an der Spitze des Reichsheeres und Heinrich bequemte sich nun, die kaiserliche Gnade anzuflehen, damit ihm nicht Alles genommen würde. Auf den Knieen bat er den Kaiser um Aufhebung des Bannes und um Rückgabe seiner Güter. Friedrich hob ihn, tief gerührt mit den Worten auf: „Du bist das eigene Werkzeug Deines Unglücks." (1181.) Seine Erbgüter allein wurden ihm gelassen; seine Nachkommen zu Herzögen von Braunschweig erhoben, sollten später dem großbritannischen Thron seine Fürsten geben. Die brandenburgischen Markgrafen hatten zwar keinen unmittelbaren Ländergewinn bei der Theilung der bairisch-sächsischen Herzogthümer, aber ihre Stellung wurde seitdem eine unabhängigere. Bis dahin war der Markgraf von Brandenburg in Bezug auf das Land am linken Elbufer, welches zur

2. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 27

1888 - Berlin : Hertz
Ludwig von Baiern; Wiederherstellung der Ordnung. 27 darauf (1320) starb dieser letzte Sprößling des ballenstädtischen Hauses, und nun stieg die allgemeine Verwirrung auf den höchsten Punkt. Rudolph von Sachsen nahm als nächster Verwandter der bisherigen Markgrafen ihre Nachfolge in Anspruch, obwohl derjenigen Seitenlinie, welcher er angehörte, niemals eine Mitbelehnung über Brandenburg ertheilt worden war. Für die Behauptung seiner Ansprüche schienen ihm jedoch die Verhältnisse in Deutschland günstig, wo die beiden Gegenkaiser, Ludwig der Baier und Friedrich von Oesterreich, im Streite lagen: in der That gelang es ihm, durch kühues Auftreten und große Verheißungen einen Theil des branden-burgischen Landes zur Huldigung zu bewegeu. Nicht lauge aber kounte er sich dieser angemaßten Herrschaft erfreuen; denn kaum war Ludwig der Baier durch die Schlacht bei Mühldorf (1322) zum unbezweiselten Besitz der höchsten Gewalt in Deutschland gelangt, so erklärte er auf dem Reichstage zu Nürnberg die Mark Brandenburg für ein eröffnetes Reichslehen und übertrug dasselbe mit Zustimmung der Fürsten seinem ältesten Sohne Ludwig. Auf diese Weise gebachte er vor Allem seine Hausmacht zu vermehren und sich eine kräftigere Stütze im Reiche zu verschaffen, weil er sich noch immer gegen bic Eifersucht seiner österreichischen Wibersacher nicht sicher hielt. Der neunjährige Herzog Ludwig von Baiern würde benn mit der Mark Branbenburg, der Erzkämmererwürbe und allen Länbern, Grafschaften und Herrschaften, die bttrch Walbemar's Tod erle« bigt waren, feierlich belehnt (1324). König Ludwig selbst übernahm die Vormunbfchaft über beu jungen Markgrafen und ergriff mit kräftiger Hand die Verwaltung in dem unglücklichen Laube, in welchem feit Walbemar's Tode auf allen Seiten Unorbnung und Willkür eingerisfen war. Befonbers hatten die Schrecken des Fanstrechts, welches unter den Ballenstäbtern in der Mark weit weniger, als in anderen Theilen Deutschlands gewaltet, jetzt auf entsetzliche Weise um sich gegriffen: kühne Raubritter belagerten die Landstraßen und erbaueten feste Burgen, von denen aus sie die Umgegend in Schrecken fetzten. Vergeblich schlossen sich viele Städte und Ritter zusammen, sie vermochten biesem Unwesen nicht wirksam zu steuern. Der neuen Regenten erste Sorge mußte es daher sein, Orbuung utib Sicherheit in dem bebrängten Laube wieberherznstellen: in den Urkunben, welche der fcaierifchc Fürst den Ständen zur Bestätigung ihrer Rechte und Freiheiten ausstellte, versprach er ihnen sofort „die Vesten zu brechen, die nach Walbemar’s Tode im Lanbe erbauet waren." Zu größerer Sicherheit in dem neuen Besitz würden mit dem Herzog von Braunschweig, dem Markgrafen von Meißen und dem König von Dänemark Familiettverbinbungen und Freunbschaftsverträge geschloffen. Rubolph von Sachsen sah sich von seinen Anhängern balb verlassen, machte nun keine Anstrengungen weiter, den unrechtmäßigen Besitz zu behaupten und würde später durch die Nieberlausitz zufriebengeftellt. Den Herzögen von Mecklenburg und Glogatt und dem König von Böhmen mußte bagegen ein Theil der Länber überlassen werben, welche sie nach Walbemar's Tode an sich genommen hatten, und die Herzöge von Pommern weigerten sich gleichfalls, die Uckermark herauszugeben, und verbanden sich zu bereu Behauptung mit dem König Wlabislaus dem Kleinen

3. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 40

1888 - Berlin : Hertz
40 Raubzüge des Erzbischofs von Magdeburg. Die Quitzows. und verwegen ihr Haupt, sonbcrn auch bic benachbarten Fürsten, bic Herzoge von Pommern, Mecklenburg und Lüneburg, besonbers aber der Erzbischof von Magbeblirg, angelockt bnrch die Schwäche des kaum vertheibigteu Laubes, ober gereizt durch Raubzüge bcr märkischen Ritter, fielen ranbenb und plüuderub iu die Marke» ein. Der Erzbischof von Magbeburg hatte au der Greuze des Havellaubes eine Raubveste Mylow erbaut, von wo aus er die Städte und Lanbschaftcn ringsum durch stete Raubzüge belästigte. Jobst's Statthalter, Ritter Lippolb vou Brebow, beschloß, biefe Burg zu brechen, und führte ein ansehnliches Kricgshccr gegen bieselbe; aber er gerieth selbst in Gefangenschaft. Nun schloß der Erzbischof noch ein Bünbniß mit dem Fürsten von Anhalt; vereint zogen bieselben plünbernb und verwüstenb in bcr Gcgcnb von Branbcnbnrg umher. Am schrecklichsten erging cs der armen Stadt Rathenow; bnrch Verrath kam bieselbe in bic Hänbc des Fürsten von Anhalt, welcher sein rohes Kriegsvolk ungezügelt rauben, morben nnb alle thierische Wuth und Lcibcnschast üben ließ. Als die Bürger ihm schon bcn Hulbigungscib geleistet, gebot er ihnen, die Panzer wieber anzulegen, um dem Erzbischof entgegen zu ziehen. Kaum aber hatten die wehrhaften Bürger die Stadt verlassen, so befahl der unmenschliche Fürst, die zurückgebliebenen Weiber, Greise nnb Kinder aus bcn Hänscrn und aus bcn Thoren der Stadt zu jagen, nnb so mußten bic Unglücklichen, mitten im Winter, ohne alles Hab nnb Gut ihren Hcab verlassen und am Bettelstab in die Frembe wanbern. Was in der Stadt noch zu plünbern war, würde fortgeschafft, die räuberischen Horben aber setzten sich bort fest, um von ba ans das Land rings herum weiter zu verheeren. Nachbem bet Greuel nur allzuviel schou verübt worben, vereinigten sich die Stabte der Mittelmark zu einem Schutzbüubniß und vergalten dem Erzbischof ihrerseits durch Einfälle tu das Magbcburgische bic Unbill, die sic von ihm erfahren hatten. Einen Augenblick schien es, als sollten die schwer Heimgesuchten bei einer kräftigen Obrigkeit selbst wieber Schutz erhalten, ba der ehrenwerthe Markgraf Wilhelm von Meißen als Statthalter in den Marken eingesetzt würde (1396). Er verbanb sich mit mehreren benachbarten Fürsten und besonbers mit Lübeck und bcn übrigen Hansastäbten, um bic Ranbbnrgen zu zerstören und die Sicherheit bcr Grenzen wieber herzustellen, aber nur zu balb legte er sein Amt nieder und an seine Stelle trat wieber Lippolb vou Brebow, kurz baraus bessen Schwiegersohn, Hans von Quitzow (1400). Die Quitzows. — Der Raine bei* Quitzows ist einer der verrufensten in bcr branbenburgischeu Geschichte; beult iu jener Zeit oer Schmach und bcr Zerrüttung war es vor allen andern Geschlechtern das der Quitzows, auf welches das Volk mit Zittern und Schrecken blicken mußte. Unter allen Raubrittern waren keine so verwegen, wie biefe, keine übten das Raubhanbwerk in so großem Maßstabe aus. Die beiben Brüder Hans und Dietrich von Quitzow waren die Söhne eines geachteten Ritters Kuno von Quitzow auf Quitzhövcl iu der Pricgnitz. Haus heirathete die Tochter des Statthalters Lippold von Bredow und erhielt dabei die Burg Platte bei Brandenburg, balb barauf das Statthalteramt. Er, wie sein Bruder Dietrich, war von wildem, rohem Wesen, ein Feind ruhigen, friedlichen Lebens, ein Verächter der Bürger und Bauern und zu jeder Gewaltthat bereit, und seine Macht und seinen Reichthum zu vermehren. Seine Laudesoerwaltung begann er bamit,

4. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 53

1888 - Berlin : Hertz
Huldigung tn der Altmark und Priegnitz; Landfriede. 53 und verbarg sich in deren Rohr. Sein Roß wurde ihm dahin nachgebracht. Als er aber aus dem Rohr hervorkam und dem Roß in die Zügel greifen wollte, scheute dasselbe auf und lief davon. Das sah ein Bauer aus dem feindlichen Belagerungsheer, lief eilig zur Stelle und erkannte den Qnitzow. Sofort eilte er in's Lager, Anzeige davon zu machen, und alsbald wurden die Flüchtigen verfolgt. Durch die Brüche der Havel mannichfach gehindert, konnten sie nicht entkommen. Hans von Quitzow wurde festgenommen und nach Kalbe in strengen Gewahrsam gebracht. Schloß Plaue aber ergab sich am folgenden Tage (26. Februar), und die reiche Beute, welche die Quitzow's vou ihren Raubzügen vornehmlich in dieser Burg aufgehäuft hatten, theilten die Belagerer. Nach dem Falle dieser festesten der Burgen konnte sich auch Schloß Benthen nicht länger halten, sondern ergab sich gegen freien Abzug der Mannschaft. So war denn der nächste Zweck des Burggrafen und seiner Verbündeten erreicht, die Quitzow's und ihre Genossen in der Mittelmark vollständig ge-demnthigt. Um aber nicht auf halbem Wege stehen zu bleiben, brach Friedrich sofort nach der Altmark auf, um nunmehr auch die dortige Ritterschaft zur Huldigung zu bringen. Nach den Erfolgen, deren Kunde ihm vorausging, konnte von thätlichem Widerstand nicht mehr die Rede sein: die Mitglieder der ersten altmärkischen Familien erschienen jetzt dienstwillig in Friedrichs Gefolge und gaben dem gefürchteten Herrn, als er von der Altmark weiter nach der Priegnitz zog, das Ehrengeleit. Ebenso ging es jetzt in der Priegnitz, wo ihm die Ritterschaft gleichfalls willig huldigte. Ueberall war der Widerstand gebengt und somit einem allgemeinen Landfrieden eine neue Stätte bereitet. Friedrich säumte nicht, nunmehr die Mitwirkung aller Stände für einen solchen ehrlichen Frieden in Anspruch zu nehmen: er berief die Bischöfe, Herren, Ritter und Städte der Mark, sowie die Grafen von Lindow und Ruppin nach Tangermünde, um „mit Rath, Vollwort und Wissen Aller und Jeglicher" ein Gesetz für die Landessicherheit zu verkünden und gleichzeitig über die Besiegten Gericht zu halten. Durch Urtheil der Landstände wurden die Quitzow's aller Lehen- und Pfandgüter verlustig erklärt, alle ihre Habe fiel als rechtlich erledigt dem Burggrafen zu. Dann wurde unter Zustimmung der Stände der Landfriede zu Tangermünde verkündet, welcher für die Mark seit langer Zeit zum ersten Male wieder eine vollständige Aufrichtung des schwer gebeugten Rechts und öffentlichen Friedens in Aussicht stellte. Jetzt konnte der Bauer wieder seine Hütte bauen, der städtische Handel wieder die sichern Straßen beleben, der tief zerrüttete Landbau fand den Muth, sich zu erneuen. „So guten Frieden hatte der Burggraf dem Lande verschafft," sagt eine alte Chronik, „wie dasselbe seit Karl's Iv. Zeiten nicht mehr genossen hatte, daher man es als eine besondere Schickung der Gnade des Allmächtigen pries." Nicht blos in der Mark wurde Friedrich's Werk gerühmt, weit umher in den angrenzenden Ländern machte sein ebenso kräftiges, wie besonnenes und umsichtiges Auftreten das größte Aufsehen. Der Ruf der gefürchteten Quitzow's war so weit verbreitet, daß ihr jäher Fall Ueberraschuug und Staunen hervorrief und in den Gedenkbüchern jener Zeit, wie in den Liedern fahrender Sänger als ein hochwichtiges Ereigniß gefeiert wurde.

5. Geschichte des preußischen Vaterlandes - S. 114

1888 - Berlin : Hertz
114 Das Geheimerathscollegium. eröffnete die meisten Sachen, welche schriftlich eingingen, hielt ihm Vortrag darüber und besorgte die Ausfertigung der Bescheide; er hielt auch die Landtage im Namen des Fürsten ab, erstattete demselben Bericht über die Verhandlungen und ertheilte in Auftrag des Landesherrn alle Befehle und Anordnungen. Meistens handelte er, ohne den Rath Anderer einzuholen, blos nach Rücksprache mit dem Fürsten und nach eigener Ansicht. Im Fall einer längeren Abwesenheit des Fürsten war es nun öfter geschehen, daß zur Besorgung der Geschäfte die Räthe desselben mit anderen angesehenen Männern aus dem Adel und der hohen Geistlichkeit zu einer Art Regentschaft oder Geheimerathscollegium vereinigt wurden, welches jedoch bei der Rückkehr des Landesherrn sich wieder auflöste. Allmälig mochte man die Vorzüge einer solchen gemeinschaftlichen Behandlung der Geschäfte erkannt haben, nach und nach wurde darauf ein um so größeres Gewicht gelegt, als die Sorgen des Fürsten sich im Laufe der Zeiten immer mehr erweiterten. In Folge der Reformation war die Macht und das Ansehen der evangelischen Landesfürsten überhaupt, besonders aber ihr Einfluß auf Regelung der kirchlichen Dinge und auf Gründung der Schulen bedeutend gestiegen. Dazu kam, daß das Kriegswesen allmälig eine ganz andere Einrichtung erhalten hatte: statt des Aufgebots der Lehensritter und ihrer Reisigen hatte man sich mehr und mehr gewöhnt, Söldnerheere anzuwerben, und in allen Staaten wurden bald stehende Truppen gehalten. Hierdurch, wie auch durch die Zunahme der auswärtigen Verhandlungen in Folge der Religionswirren und bei dem Herannahen des dreißigjährigen Krieges war die Nothwendigkeit einer strengen geregelten Landesverwaltung mehr hervorgetreten, und dieselbe wurde noch lebhafter empfuuden, als die brandenburgifchen Fürsten ihre Fürsorge zugleich dem Herzogthum Preußeu und bald auch der Auwartschaft auf die jülich-clevesche Erbschaft im westlichen Deutschlaude zuweuden mußten. Die Häufung wichtiger Geschäfte in den verschiedenen, zum Theil sehr entlegenen Landestheilen veranlaßte daher den Kurfürsten Joachim Friedrich, ein st e -hendes Geheimerathscollegium zur schleunigen Bearbeitung der Geschäfte einzurichten. Die geheimen Räthe sollten des Fürsten Briefwechsel führen und seine Obliegenheiten gegen das deutsche Reich wahrnehmen; ihrer Leitung wurden, nach der Stiftuugsurkunde, ferner auch die Kammergüter und die Finanzen untergeben „zur Erhaltung Treu und Glaubens in gehöriger Leistung der Zahlungen" (also zur strengereu Ueberwachuug der regelmäßigen Zahlungen), sodann die Sorge für Gewerbe und Handel, wobei sie die Bedenken der vornehmsten Städte und der Verständigen aus der Ritterschaft hören sollten, endlich das gesammte Kriegswesen mit Zuziehung der Obersten und Kriegsverständigen. Das Kirchenwesen dagegen gehörte vor das Konsistorium, die Rechtspflege unter das Hof- und Kammergericht, in welchem der Kanzler den Vorsitz führte, der auch die Landtagsverhandlungen nach wie vor allein leitete. Der Geheimerath hielt nun im kurfürstlichen Schlosse wöchentlich zwei Sitzungen, in welchen gewöhnlich der Kanzler die zu berathenden Gegenstände vortrug; doch stand auch jedem Mitgliede frei, solche zur Sprache zu bringen. Der Vorsitzende unter den Räthen selbst war der Oberst-Kämmerer. War der Geheimerath in einer Sache einstimmig derselben Ansicht, so pflegte der Kurfürst nach derselben zu handeln;

6. Geschichte - S. 91

1913 - Berlin : Oehmigke
— 91 — 30. Ein Überfall und seine Folgen. Heinrich von Queiß zu Plössin, Gerichtsherr und Lehnsträger des Bischofs von Lebus, ein fast achtzigjähriger Greis, war mit seinem Schäfer in Streitigkeiten geraten, und dieser vergriff sich, man weiß nicht, wodurch gereizt, an der Familie seines Brot- und Gerichtsherrn. Nicht genug damit, flüchtete er nach Friedersdorf bei Storkow und wußte die Bauern für sich zu gewinnen. Nachdem sich ihm auch noch die Bewohner von Dolgenbrodt angeschlossen hatten, fiel er eines Tages hinterlistig in Plössin ein und trieb die Schafe des alten Queiß hinweg. Dieser verklagte sofort den Aufrührer und Räuber beim Bischof, und dieser gab dem Amtshauptmann von Storkow Befehl, nicht nur die Schafe wieder beizubringen, sondern auch den Schäfer in des Gutsherrn Gericht zu liefern. War es nun Saumseligkeit oder Parteinahme, der Hauptmann ließ jenen Befehl unbefolgt. Inzwischen war zu verschiedenen Malen Feuer iu Plössin ausgebrochen, und mit Recht vermutete man in dem Schäfer den Übeltäter. Queiß wiederholte inständig seine Bitten. Der Bischof befahl den: Amtshauptmann nochmals ernstlich, seinem Erlaß nachzukommen. Daß mithin die Schuld eigentlich an dem säumigen Hauptmann lag, ahnte der racheschnaubende alte Herr nicht. Als noch immer keine Genugtuung erfolgte, wandte er sich nun endlich an den Landvogt der Niederlausitz als seine nächst höhere Behörde. Dieser, Heinrich Tuukel, Herr von Bernizko, oberster Münzmeister des Königreichs Böhmen, ersuchte noch an demselben Tage in einem ebenso schicklichen wie bestimmten Schreiben den Bischof, sich der Sache doch endlich mit Nachdruck anzunehmen und seinem Vasallen Schutz und Recht angedeihen zu lassen. Der Stolz des Bischofs siegte über seine Klugheit. Seine Empfindlichkeit war aufs äußerste gereizt. Es ging die Rede, daß er beim Lesen des Briefes geäußert habe, er werde dem Queiß dieseu Schritt nicht vergessen, sondern ihn deshalb zu züchtigen wissen. Jedenfalls sandte er bald ein Schreiben nach Plössin, worin er unumwunden seinem Grolle Ausdruck verlieh. War es bisher nur Säumnis gewesen, was den Rechtsgang aufgehalten hatte, so mischte sich jetzt immer erkennbarer die böse Absicht mit hinein, dem klagenden Teile nicht mehr zu seinem Rechte zu verhelfen, zum mindesten aber die Sache aufzuhalten. Bischof

7. Geschichte - S. 42

1913 - Berlin : Oehmigke
— 42 — Berlin versammelt, um mit ihnen über die Not des Landes zu beraten. Tyle Wardenberg war damals Alderman; er hatte die Polizeigewalt, mußte über Frieden und Ordnung in der Stadt wachen und während des Landtages dasjenige besorgen, was die Fürsten ihm für denselben auszurichten hießen. Da geschah es, daß dieselben von dannen ziehen und schleunig noch die Abgeordneten versammeln wollten, um ihnen den Landtagsabschied zu erteilen. Sie sandten deshalb zu Wardenberg, daß er die guten Leute, die in der Stadt bei den Bürgern Herberge genommen hatten, schnell zusammenberiefe. Als an Wardenberg dieser Befehl überbracht wurde, setzte er sich aufs Pferd und eilte aufs Feld, so daß die Fürsten und Mannen davonritten, was dem Lande und der Stadt zu Schaden kam. Einer aus d e m Volke: Ja, das Wegreiten war Wardenbergs Leidenschaft. Büttel: Ruhig draußen! Ankläger (fortfahrend): Bald hierauf geschah es, daß eine Pilgerin von Rom durch Berlin zog, die von Wardenbergs Freunden in der Nähe der Stadt beraubt und geschunden wurde. Als das Zetergeschrei in die Stadt drang, sandten die Ratmannen Diener aus, um die Räuber zu suchen, welche schon wieder in die Stadt zurückgekehrt waren. Als die Ratmannen dies erfuhren, drangen sie in Wardenberg, daß er die Täter verhaften ließe, damit auf Zetergeschrei über sie ein Notgedinge gerichtet werden konnte, welches er aber versagte, so daß weder Strafe noch Sühne erfolgen konnte. Einer aus dem Volke: Die alte Schraube habe ich gesehen, sie schrie Zeter wie ein Landsknecht. Ankläger: Damals geschah es auch, daß er sich an den Geldkisten der Stadt vergriff. Dieselben hatten einen zwiefachen Verschluß, wozu die beiden Kämmerer die Schlüssel verwahrten. Da forderte Wardenberg dem einen der Kämmerer den Schlüssel ab, den er wohl sechs Tage bei sich behielt. Ob er dabei nach Ehre und Pflicht gehandelt, werden die Schöffen entscheiden. Man hatte ihn aber im Verdacht, daß er sich Gelder angemaßt habe, deren er bedurfte, um sich damit Freunde zu machen. Auch versprach er den Gemeindebürgern, wenn sie ihm folgen würden, sie schoßfrei zu machen. Dies haben die Leute dem Rat bekannt und gesagt, daß sie wohl wüßten, er könne dies nicht möglich

8. Mittlere und neuere Geschichte - S. 59

1886 - Berlin : Hofmann
§ 35. Die deutschen Städte und ihre Bedeutung. 59 den Wählern erlaufen (Willebriefe; später Kapitulationen). Gleichwohl sind die Kurfürsten insofern oft von wesentlichem Nutzen gewesen, als sie dem Papste gegenüber die Fahne des nationalen Interesses aufrecht hielten und feinen vermessenen Ansprüchen auf die Besetzung des deutschen Thrones thatkräftig entgegentraten. 1314 Das geschah besonders zur Zeit König Ludwigs des -ßmjent (1314 bis 1347), als die Übergriffe des unter französischem Einfluß ^395 stehenden Papstes (babylonisches Exil der Päpste zu Avignon 1305 bis bis 1377!) unleidlich wurden. Die Fürsten erklärten in dem 13 < t Kurv er ein zu Reuse 1338, daß fortan der durch sie ge- 1338 wählte König nicht der Bestätigung des Papstes bedürfe. Im Anschluß an diesen Beschluß wurde im Jahre 1 3 5 6 1356 unter König Karl Iv. (1347—1378) ein großes Reichsgesetz er- 1347 fassen, die sog. Goldene Bulle. In demselben wurde des bis näheren festgesetzt, wie die vom Papste unabhängige Königswahl 6 fortan zu vollziehen sei, und dieselbe endgültig den sieben Kurfürsten übertragen (drei geistliche: Mainz, Köln, Trier; vier weltliche: Böhmen, Pfalz, Sachfen-Wittenberg, Brandenburg); zugleich würden biefen Kurfürsten die weitgehenbsten Rechte vom Kaiser zugestanben, zumal ein großes Maß von Unabhängigkeit. Fortan liegt das Schwergewicht des Reiches in bent Kurfürstenkolleg. Anmerkung. Im übrigen sinb die beiben erwähnten Könige für die Entwicklung des Reiches ohne große Bebeutung. Der erste — Ludwig von Bayern — hatte zum Gegenkönig Friedrich 1314 von Österreich (1314—1330), den er aber in der Schlacht bei ^o|q Mühldorf 1322 besiegte und gefangen nahm; zunächst auf dem -^22 Schlöffe Trausnitz gefangen gehalten, hat sich dann Friedrich mit feinem Gegner ausgesöhnt und sogar die Teilnahme an der Reichsregierung erlangt; boch starb er balb barauf. Karl Iv. hat für das Reich wenig, für fein Stammland Böhmen sehr viel gethan; hier gründete er die bald glänzend aufblühende Universität Prag 1348 (die erste in Deutfchlanb) und hob bnrch eine weife und freigebige Verwaltung das Laub zu hoher Blüte. Darum wirb er noch heute von den Böhmen als der größte König ihrer Geschichte gefeiert. § 35. Die deutschen Städte und ihre Bündnisse. Unter dem Einflüsse der Kreuzzüge und des bnrch sie belebten Hanbelsverkehrs entwickelte sich die Bebeutung der ©täbte. Be-

9. Mittlere und neuere Geschichte - S. 60

1886 - Berlin : Hofmann
60 Zweiter Teil. Das Mittelalter. günstigt durch manche Kaiser, die sich, wie z. B. Heinrich Iv., gegen die Fürsten gern auf sie stützten, wurden die Städte die Mittelpunkte des Handels und des geistigen Lebens und sind daher vom größten Einfluß auf unsere Geschichte gewesen. Die Bevölkerung der Städte bestand ursprünglich aus einer kleinen Gemeinde von Freien (Geschlechter-^ Patrizier) und einer größeren von Unfreien (Gewerbtreibenden), welche letzteren sich zu Zünften zu einigen pflegten. Allmählich, im 13. Jahrhundert, wurden diese Zünfte auch frei und nach langen Kämpfen erhielten sie, im 14. und 15. Jahrhundert, sogar Teil an der Regierung der Stadt, welche von Bürgermeister und Rat geleitet wurde. — Große und kostbare Bauten zeigen noch heute in unseren alten Städten, wie Augsburg, Nürnberg, Köln, Lübeck, den Reichtum und Kunstsinn der alten Bürger. Da aber in der Zeit, als die Macht der Könige verfiel und die öffentliche Sicherheit zu schwinden begann, die Städte am meisten litten, so schlossen sie zu gegenseitiger Hilfe bei ihren Handelsuuter-nehmuugen Bündnisse, von denen die wichtigsten folgende sind: a) die Hansa. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts schlossen sich die Städte des deutschen Nordens, voran Hamburg und Lübeck, zusammen zum Schutze, ihres Handels zur See und auf dem Festlande; besonders war auch die Vertretung der deutschen Kaufleute im Auslaude ihre Aufgabe. In seiner Blütezeit umfaßte der Bund mehr als 80 Städte von Brügge bis gen Reval (Bremen, Hamburg, Lübeck; Wismar, Rostock, Greifswald, Stralsund, Danzig, Elbing. — Soest, Köln, Magdeburg. — Brügge, Gent, Brüssel u. a.). Dieselben waren nach „Quartieren" eingeteilt, und die Verpflichtungen dem Bunde und den übrigen Gliedern gegenüber waren genau festgesetzt; ihre Nichterfüllung wurde streng geahndet („Verhausung"). Durch diese mächtige genossenschaftliche Verbindung erreichte der deutsche Handel eine den ganzen Norden und Osten Europas beherrschende Bedeutung. England und die skandinavischen Länder bildeten die Hauptabsatzgebiete („Stahlhof" zu London; Wisby auf Gothlaud), ja felbst in dem russischen Nischni-Nowgorod errichteten deutsche Kaufleute unter dem Schutze der Hansa Faktoreien. Durch eine große und gefürchtete hanseatische Kriegsflotte wurde nicht nur für die Sicherheit des Meeres gesorgt, sondern auch die Rechte des Bundes gegen den Dünenkönig Waldemar gewahrt. Der Krieg gegen den letzteren verlief so günstig, daß die Dänen sich ver-

10. Mittlere und neuere Geschichte - S. 61

1886 - Berlin : Hofmann
§ 36. Die Mißstände in der Arche und die großen Konzilien. 61 pflichten mußten, fortan keinen König mehr ohne Zustimmung der Hansa zu wählen. Diese Blütezeit der Hansa fällt in die Mitte des 14. Jahrhunderts. Im 15. Jahrhundert verfiel der Handel und mit ihm der Bund: dazu wirkte hauptsächlich mit bte Entdeckung des Seewegs nach Ostinbien und biejeuige Amerikas, wo-burch der Handel von der Norb- und Ostsee mehr und mehr in die großen Häfen des Atlantischen Ozeans gezogen würde. b) Der rheinisch e Stäbtebnnb (vgl. § 33) bauette auch in dieser Periobe noch fort, boch verschwanb seine Bebeutung am Ende des 14. Jahrhnnberts gegenüber dem c) schwäbischen Stäbtebnnb. Derselbe würde 1376 1376 gestiftet, besoubers gegen die Übergriffe der sübbeutschen Lanbes-herrett (wie z. B. der Grasen von Württemberg), welche die Reichs-unmittelbarkeit antasten wollten. Bon großer Ansbehnung und mit vortrefflichen Kriegsmitteln versehen, hatte der Bunb ojt^ siegt eiche Fehben gegen die Fürsten (Schlacht bei Reutlingen 1377), bis er enblich der Übermacht der letzteren erlag (Schlacht bei Döffingen 1388). — Auch die Ritterschaft Sübbeutschlaubs, die gleichfalls für ihre Reichsunmittelbarkeit fürchtete, that sich zu ähnlichen Einungen zusammen (Georgsritter, Schlegler rc.) und beteiligte sich an den Kämpfen (vgl. die Balladen von Uhland: Graf Eberhard der Rauschebart). § 36. Die Mißstände in der Kirche und die großen Konzilien. In der Kirche waren, wie in dem Reiche, um biefe Zeit eine große Menge von Mißbrauchen eingeriffett. Die Zeit der alten sittenstrengen Päpste war vorüber und zumal baburch, daß^ im Jahre 1305 das Papsttum in Abhängigkeit von bett französischen Königen gekommen war, hatte bte Achtung vor betttfelben eine empfinbliche Einbuße erlitten; es verlor baburch seinen allgemeinen Charakter. Auch als im Jahre 1377 Gregor Xi. von Avignon wieber nach Rom übersiebelte, würde der Zustanb nicht gebessert; bettn nun erfolgte, ba die avignonesische Partei einen neuen Papst wählte, eine Trennung des obersten Kirchen-amtes („Schisma"). Daburch würde die Verwirrung der Gemüter immer größer und der Wunfch der Völker nach einer Reformation der Kirche an Haupt und ©liebern immer stärker. Der letztere trat ganz besonbers hervor in bett Reformvorschlägen
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