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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Fürst Bismarck - S. 190

1916 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
190 Anmerkungen. 6. 8) Man unterscheidet direkte und indirekte Wahlen. In der direkten Wahl wählt der Stimmberechtigte seinen Kandidaten. Bei der indirekten Wahl dagegen wählen die stimmfähigen Männer (Urwähler) zunächst einen sog. Wahl- mann; die Wahlmänner wählen dann den Abgeordneten. Typische Beispiele für diese Unterschiede bilden das Wahlrecht zum Deutschen Reichstage einerseits und zum Preußischen Ab- geordnetenhause andererseits. — Beim allgemeinen Stimm- recht entscheidet für die Stimmfähigkeit nicht der Dermögens- zensus, sondern eine gewisse Altersgrenze,- für den Deutschen Reichstag z. B. die Vollendung des 25. Lebensjahres. — 11) Urwähler (vgl. 6, 8). Das Wahlrecht der Urwähler in Preußen beruht auf einem sehr einschneidenden Vermögens« Zensus. In Preußen wählen die Urwähler in drei Klassen (Dreiklassenwahlsystem). 7. 14) Budget (engl., vom altfranz. bou^etta — Sack) bezeichnet die geordnete Aufstellung der voraussichtlichen Ein- nahmen und Ausgaben des Staates. — 22) Konvent, Name der franz. Nationalversammlung seit 1792. 8. 13) Radikalen (vom lat. raäix — Wurzel), die- jenigen Abgeordneten und Politiker mit ihrem Anhang, die die Konsequenzen ihrer politischen Grundsätze ohne Rücksicht auf Anknüpfung an das Bestehende und auf allmähliche Entwicklung zur Geltung zu bringen suchen. — 15) Das Zitat stammt aus der Oper „Der Freischütz" von Kind (Musik von C. M. v. Weber), I. Akt. — 21) querelle allemande, ursprünglich querelle d’Alle- mans. Die Allemans waren ein franz. Adelsgeschlecht, das stets solidarisch gegen die Urheber jedes einem ihres Geschlechtes zugefügten Unrechts vorging. Wegen des Gleichklanges später auf die Deutschen (Allewaväch bezogen. — 22) Blockade, Absperrung eines Küstenstriches oder eines Hafens durch Kriegs- schiffe. — 24f.) Vgl. Goethes Faust I, 2: Nichts Vessers weiß ich mir an Sonn- und Feiertagen Als ein Gespräch von Krieg und Kriegsgeschrei, Wenn hinten weit in der Türkei Die Völker aufeinander schlagen. — 29) terrorisieren (vom lat. terror, Schrecken, Terroris- mus), Schreckensherrschaft ausüben, mit Gewalt zwingen. — 30) Märzfieber, Anspielung aus die Märzunruhen des Jahres 1848. Dgl. 1, 5. 9. 32) Hecker war im Revolutionsjahr 1848 einer der Führer im Badischen Aufstand. — 35) August Heinrich Simon, Ludwig Simon und Schaffrath, Mitglieder der Nationalver- sammlung in Frankfurt.

2. Fürst Bismarck - S. 192

1916 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
192 ss'®'®'®®'®'® Anmerkungen, '®®'®®'®>®'®®'®'® Unmittelbarkeit eines Standesherrn und Versetzung in die Ab- hängigkeit eines größeren Staates. Eine solche Mediatisierung fand in größerem Maßstabe durch den Neichsdeputationsrezeß von 1803 statt, in dem eine Anzahl deutscher Reichsfürsten für linksrheinische Gebietsabtretungen an Frankreich auf dem rechten Rheinufer gewisse bis dahin reichsunmittelbare Gebiete zugewiesen erhielt. — 34) dynastischer Standpunkt, der das Interesse der Dynastie des Herrscherhauses vertritt im Gegen- satz zum Interesse des beherrschten Volkes. 24. 1) Hie Waiblingen, hie Welf, im Mittelalter Parteiruf zwischen den Ghibellinen (Anhänger des Kaisers) und den Guelfen (Partei des Papstes). - 16) Der katholische Geistliche, Pros. Dr. Michelis: „Was nützt es uns, wenn wir die ganze Welt gewönnen und doch Schaden nähmen an un- serer Verfassung." Michelis meint das in dem Sinne, daß er nicht gesonnen sei, auch nur ein Titelchen von den Rechten des preußischen Landtages preiszugeben. 25. 14) Assisen, Geschworenen, soll heißen: vor den Richterstuhl des Landtages. 26. 12) Olmütz. Vgl. Anm. 10, 29. 27. 14) ad acta, zu den Akten, beiseite legen (um nie wieder hervorgeholt zu werden). 28. 6) Der Prinz Friedrich Karl ging im Juli 1866 mit seiner Armee auf Preßburg los, um durch den Fall dieser Stadt den österreichischen Heerführer Benedek von Wien ab- zuschneiden und der österreichischen Hauptarmes den Rückzug nach Ungarn zu verlegen. Dies führte am 22. Juli zu dem Gefecht bei Vlumenau, das aber schon um Mittag nach Be- kanntwerden des Waffenstillstandes abgebrochen wurde. — 25) Parlamentarismus. „Das Prinzip, daß die jedes- malige Majorität des Parlaments für die Ernennung der Minister und der anderen politisch bedeutsamen Staatsbeamten maßgebend ist" wie z. V. in England, Italien, Belgien usw. — 35) Reaktion, das fortschrittfeindliche Bestreben, in ver- alteten öffentlichen Zuständen zu beharren oder gar zu ihnen zurückzukehren. 29. 15) Militärbudget, vgl. Anm. 7, 14. 31. 5) Deichoerband, die Vereinigung der in einem Überschwemmungsgebiet des Meeres oder eines Stromes woh- nenden Einwohner zum Zwecke der Anlegung und Erhaltung der Deiche. 33. 28) Integrität (lat.), Vollständigkeit, unversehrter Bestand.

3. Fürst Bismarck - S. 203

1916 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
's's ^'s 'S's's ^'S Anmerkungen. S's'ss'®'®'Ss's'® 203 155. 3) Freiherr v. Hertling, Prof, vr., Führer des Zentrums. Gegenwärtig bayerischer Ministerpräsident. 156. 6) korporative Assoziationen, zunftmäßige Innungen (hier mit bestimmten rechtlichen Befugnissen). — Basis (griech.) Grundlage. -13) Berufsstatistik, Zusammen- stellung der Berufs- und Erwerbszweige und der Anzahl der in ihnen beschäftigten Personen. Die Aufstellung besorgt das Statistische Amt in Berlin. — 30) akademisch soll hier be- deuten: umständlich, zu ausführlich. 157. 21) kuuditus (lat), gründlich. 158. 5) in prowptu (lat), in Bereitschaft. — 15) Un- fallversicherung soll für den Fall eintretender Arbeitsun- fähigkeit durch Unfall im Betriebe die Auszahlung einer Rente sichern. Die Beiträge für diese Versicherung sind vom Arbeit- geber allein zu zahlen. Bei der Alters- und Invaliden- versicherung wird die Rente aufgebracht durch Einkleben amtlicher Versicherungsmarken in eine zu diesem Zwecke aus- gestellte amtliche Karte. Die Beiträge (wöchentliche) sind zur Hälfte vom Arbeitgeber, zur anderen vom Arbeitnehmer zu tragen. — 26) kombiniert, zusammengelegt. — 29) obiter, flüchtig, obenhin, im Vorbeigehen. — 34) Assekuration, die Zusicherung einer Person oder einer Gesellschaft, einem andern gegenüber, gegen einen bestimmten (jährlichen, monatlichen oder wöchentlichen) Beitrag eine bestimmte Hilfe zu leisten, wenn bestimmte Fälle eintreten (z. B. bei der Feuerversicherung, Brandschaden, Lebensversicherung, Todesfall usw.). 159. 14) fakultativ, freigestellt, im Belieben des ein- zelnen liegend; Gegensatz: obligatorisch, bindend, verpflich- tend. — 25) Intentionen, Absichten. — 33) sezessionistische Politik, Absonderungspolitik; Bismarck meint die sog. Se- zessionisten (Forckenbeck, Rickert, Bamberger, Stauffenberg u. a.), welche sich 1880 von der liberalen Partei trennten und sich 1884 mit der Fortschrittspartei zur Deutschen Freisinnigen Partei vereinigten. 160. 30) J6 serai le roi des gueux, ich werde der König der Bettler sein. 161. 2) prosperieren, gedeihen, blühen. — 19) Eman- zipation, Befreiung aus einem Abhängigkeitsverhältnis. — 20) Stein, Heinrich Friedrich Karl, Freiherr vom und zum Stein, geb. 26. Oktober 1757 in Raflau a. d. Lahn, berühm- ter preußischer Staatsmann, arbeitete nach dem unglücklichen Kriege 1806/7 gegen Napoleon energisch an der Wiedergeburt Preußens; er starb 29. Juni 1831. - Hardenberg, Karl August, Fürst, geb. 31. Mai 1750 in Essenroda in Hannover, Ausgewählte Reden des Fürsten v. Bismarck. 14

4. Fürst Bismarck - S. 187

1916 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
Anmerkungen. (Die fettgedruckten Iahten bedeuten die Seiten-, die anderen die Zeilenzahl.) 1. 8) In dem berühmten Edikt vom 27. Oktober 1810 hatte Friedrich Wilhelm Iii. seinem Volke „eine zweckmäßig eingerichtete Repräsentation sowohl in den Pro- vinzen als für das Ganze zu geben" versprochen. Dieses Versprechen wurde nicht so bald und dann noch unvollkommen eingelöst, wenigstens entsprach das durch den König Gebotene nicht den Ewartungen des Volkes. Am 22. Mai 1815 erließ der Königreine Verordnung über die zu bildende Re- präsentation des Volkes, in der man jedoch keineswegs eine Einlösung des gegebenen Königswortes erblickte. Dann unterschrieb der König am 5. Juni 1823 das allgemeine Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände, auf Grund dessen 1826 die Landtage der acht Provinzen zum ersten Male zusammentreten konnten. Aber die Berufung der allge- meinen Landstände unterblieb. Das Volk setzte nun alle Hoff- nung auf den Kronprinzen. Doch konnte man 1840 nur so viel erreichen, daß Deputationen der einzelnen Provinzialland- tage nach Berlin berufen wurden, um als Vereinigte Aus- schüsse gewisse, für die ganze Monarchie geltende Gesetze zu beraten. Im Volke wuchs die Unzufriedenheit. Da kam 1847 die Entscheidung. Die Regierung benötigte eine größere An- leihe für den Bau von Eisenbahnen. Rach einem Edikt Fried- rich Wilhelms Iii. vom 17. Januar 1820 konnte dieselbe nur unter der Bürgschaft von Reichsständen aufgenommen werden. So erließ denn Friedrich Wilhelm Iv. unter dem Drucke der Verhältnisse am 3. Februar 1847 das Patent, durch das die acht Provinziallandtage zu einem Vereinigten Landtage nach Berlin berufen wurden. Am 11. April 1847 fand im Königlichen Schlosse zu Berlin mit größtem Prunke die Eröff- nung des Ersten Vereinigten Landtags durch den König statt. „Die ständische Gliederung der Provinziallandtage kehrte auch im Vereinigten Landtage wieder: er schied sich in die Ausgewählte Reden des Fürsten v. Bismarck. 13

5. Fürst Bismarck - S. 189

1916 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
Anmerkungen. 189 klären, Frieden zu schließen und Verträge mit fremden Re- gierungen zu errichten.-24) Exekutivgewalt, vollstreckende Gewalt, der Gegensatz zur legislativen (gesetzgeberischen) und richterlichen Gewalt nach der seit dem 18. Jahrhundert auf- gekommenen Theorie von der Teilung der Gewalten. Diese Anschauung steht mit dem Begriff und Wesen des Staates als einer organischen Einheit im Widerspruch. Der innerlich un- haltbare Gegensatz zwischen Exekutive und Legislative bildet noch immer einen Hauptbestandteil der parlamentarischen Kämpfe in Deutschland. 4. 3) Prärogative (lat.) Vorrecht, besonders die Vor- rechte des Monarchen, namentlich die Rechte, hinsichtlich deren Ausübung den parlamentarischen Körperschaften eine Mit- wirkung nicht zusteht. — 7) Manifestationen (lat.) Offen- barung, Erklärung, Darlegung der Gedanken, Gesinnung und des Willens. — 3b) präjudizierlich (vom lat. praejudicium — vorgefaßte Meinung, Vorurteil), von Vorurteilen beeinflußt. In der Rechtssprache heitzt präjudizierlich von nachteiligen Folgen begleitet. 5. 4) Engerer Bund, d. h. die sog. Union mit Ausschluß Österreichs. — 11) Die Verfassung vom 5. Dez. 1848. Vgl. 1,14. — 23) Contrat social, ein 1762 erschienenes Werk des franz. Schriftstellers Jean Jacques Rousseau (1712-1778), worin er die Lehre von der ^ursprünglichen Gleichheit aller Menschen und der unverlierbaren, immer wieder direkt aus- zuübenden Souveränität des Volkes verkündigte. — 24 Phan- tom (griech.) Scheinbild, Trugbild. — 27) Absolutismus,un- umschränkte Herrschaft eines einzelnen, Alleinherrschaft — Frankfurter Verfassung, die von der in der Pauls- kirche zu Frankfurt a. M. tagenden Nationalversammlung an- genommene Verfassung. - 28) Prinzip, Grundsatz. - Volks- souveränität, die oberste, höchste Gewalt des Volkes, Gegen- satz zur Souveränität des Fürsten. - 32) Mit „die Linke" bezeichnet man die auf der linken Seite des Sitzungssaales sitzenden Abgeordneten. Die in der Mitte sitzenden heißen „die Mitte" oder „das Zentrum", die auf der rechten Seite „die Rechte". — 34) Suspensiv-Veto, aufschiebende Ein- sprache. Gegenüber den Beschlüssen der Volksvertretung unter- scheidet man ein absolutes und ein Suspensiv-Deto. Beim Suspensiv-Veto hat die Verweigerung der Unterschrift unter ein Gesetz durch den Landesherrn mitunter eine aufschiebende Wirkung; denn eine wiederholte Annahme des Gesetzes durch die Kammer macht die Vorlage auch ohne die Unterschrift des Landesherrn zum Gesetz. 13*

6. Fürst Bismarck - S. 191

1916 - Bielefeld [u.a.] : Velhagen & Klasing
Dwwwww'dw'dw Anmerkungen. 191 10. 29) Olmützer Punktationen, Preußen gab namentlich in der holsteinischen Frage nach, verzichtete auf die Reform des Deutschen Bundes und willigte in die Herstellung des alten Bundestages. Der Bundestag war die Versamm- lung der Regierungsvertreter der zum Deutschen Bunde ge- hörenden Staaten in Frankfurt a. M., der nach der Konstituie- rung der Nationalversammlung aufgelöst, nach deren Scheitern aber auf Betreiben Österreichs wieder eingerichtet wurde. 15. 6) Zollverein, ein aus zahlreichen Einzelverträgen hervorgegangener Verein der Einzelstaaten, auf dem die wirt- schaftliche Einheit Deutschlands beruht. Seit 1817 fanden die Verhandlungen statt, kamen aber nur sehr langsam vom Fleck. Die Errichtung des Norddeutschen Bundes war für die Ent- wicklung des Zollvereins am förderlichsten. Mit der Begrün- dung des Deutschen Reiches ging er im Reiche auf. Der Zoll- verein sandte seine Vertreter zum sog. Jollparlament nach Berlin. 17. 6) Artikel, Abschnitt. — 24) Phase (griech. pbasig = Erscheinung), augenblicklicher Zustand einer (periodischen) Bewegung oder Erscheinung. 18. 15) Rurik (russ. Rjurik), Gründer des russischen Reiches. R. starb 879. Die Herrschaft blieb bei seinem Ge- schlechte bis 1598, wo es mit Feodor erlosch. 1613 kam das jetzt regierende Haus Romünow auf den Thron. 19. 32) Motive, in der Gesetzessprache die einer Gesetzes- vorlage beigegebenen Begründungen. 20. 20) Spezialdiskussion. In der Regel werden die Gesetzesvorlagen zunächst in einer Generaldiskussion ganz allgemein besprochen. Die Besprechung der einzelnen Paragraphen findet in der Spezialdiskussion statt. 21. 7) Quadratur des Zirkels, die Verwandlung eines Kreises in ein Quadrat von gleichem Flächeninhalt, eine unmögliche Konstruktion. - 12) Gemeint sind die Frankfurter Nationalversammlung und das Erfurter Parlament, das vom 20. März bis 29. April 1850 in Erfurt tagte zur Beratung des Derfafiungsentwurfs für den auf Grund des zwischen Preußen, Hannover und Sachsen gebildeten Dreikönigsbundes geplanten Bundesstaates. 22. 1) unitarisch, auf Einheitlichkeit, engen Zusammen- schluß gerichtet; partikularistisch, für den Teil strebend. P artikularismus, die politische Tendenz, in einem Bundes- staat für die Einzelstaaten ein möglichst hohes Maß von Selbständigkeit zu erstreben. Partikularist, Anhänger dieser Richtung. — 14) Mediatisierung, Entziehung der Reichs»
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