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1. Grundriß der Verfassungs- und Bürgerkunde - S. 42

1909 - Breslau : Hirt
42 Die Verwaltung von Berlin. die Angelegenheiten ihres Verwaltungszweiges selbständig; nur Be- schlüsse, die größere Geldsummen erfordern, bedürfen der Zustimmung beider Stadtbehörden. Eine Anzahl von Beaniten sorgt für die Aus- führung der Verwaltungsmaßregeln. Der Stadtausschust, der aus dem Oberbiirgermeister und vier andern Magistratsmitgliedern zusammengesetzt ist, erteilt die Erlaubnis für gewisse Gewerbebetriebe und Gast- und Schankwirtschaften, von öffent- lichen Gesangs- itnd Deklamationsvorträgen, Pfandleihgeschäften, Handel mit Giften usw. Der Umfang der Geschäfte ist aber ein so bedeutender, daß die genannten Kräfte nicht ausreichen, sie zu erledigen. Da treten die Bürger der Stadt opferwillig mit in die Arbeit ein. Berlin ist in mehr als 400 Stadt- bezirke eingeteilt. An der Spitze eines jeden Bezirks steht ein Bezirks- vorsteher, der den Magistrat in örtlichen Geschäften des Bezirks zu unterstützen hat. Außerdem wirken noch in jedem Stadtbezirk ver- schiedene Kommissionen, wie die Schul-, Armen-, Einschätzungskom- mission und der Gemeinde-Waisenrat. Die Mitglieder dieser Kom- missionen arbeiten unentgeltlich aus Liebe zu ihrem Gemeinwesen mit an der Verwaltung. Freilich ist es ihre Bürgerpflicht; dafür genießen sie die Befriedigung, die jedes pflichtgemäße Tun gemährt, und haben Anteil an dem Ruhme, den Berlin als eine der bestverwalteten Städte der Welt genießt. Es gilt auch hier des Dichters Wort: „Arbeit ist des Bürgers Zierde, Segen ist der Mühe Preis." Die der öffentlichen Ordnung und Sicherheit dienende Polizei ist könig- lich. An der Spitze steht ein Polizeipräsident. Zurzeit sind 113 Polizei- reviere und Polizeiwachen vorhanden. Um nützliche Einrichtungen und Anstalten zu schaffen und zu erhalten, die Beamten zu besolden, werden der Biirgerschaft durch die städtischen Behörden Steuern auferlegt (Kommunal- oder Gemeindesteuern), die in die Kämmereikasse aus dem Rathause fließen. Solche Steuern sind die Gemeindeeinkommensteuer, die Grund- und Gewerbesteuer, die Hundesteuer u. a. Die Einnahmen werden noch vermehrt durch die Erträge der städtischen Werke. Die Steuerlast der Berliner Bevölkerung ist im Verhältnis zu der anderer Großstädte nicht driickend. Mit ihren reichen Mitteln ist die Stadt in der Lage, auf allen Verwaltungsgebieten Großes zu schassen. So ist in ausreichender Weise durch wohleingerichtete niedere und höhere Schulen für die Befriedigung des Bildungsbedürfnisses gesorgt. Für die Armen wendet die Stadt große Summen auf. In Berlin braucht keiner betteln zu gehen. Schöne Schmuckplatze mit wohlgepflegtem Rasen, schattigen Bäumen,

2. Grundriß der Verfassungs- und Bürgerkunde - S. 43

1909 - Breslau : Hirt
Die Verwaltung von Berlin. 43 Ziersträuchern und Blumenbeeten erfreuen das Auge. Große Park- anlagen bieten den Einwohnern einen angenehmen Aufenthalt und Gelegenheit zur Erholung. Die „Lunge Berlins" ist der Tiergarten. Die städtischen Bauten sind nicht nur in ihrer Einrichtung zweck- entsprechend, sondern befriedigen auch in hohem Grade den Kunstsinn. Das großartige Werk der Kanalisation mit den dazu erforderlichen Rieselgütern sorgt für die Befreiung der Stadt von Stoffen, die der Gesundheit schädlich sind. Berlin steht daher in dem wohlverdienten Rufe besonderer Sauberkeit. Die Stadt unterhält sechs große Kranken- häuser. Als die Märkte von den Plätzen und Straßen verschwanden, legte Berlin vierzehn Markthallen an. In sechs Anstalten wird Gas be- reitet, die Wasserwerke versorgen die Stadt mit frischein Wasser, der Schlacht- und Viehhof mit der Fleischschau bewahrt die Einwohner vor der Gefährdung der Gesundheit durch untaugliches Fleisch. Einen Segen für den Gesundheitszustand bilden auch die Volks- und Fluß- badeanstalten. Durch Verabreichung von Freikarten ermöglicht die Stadt auch minder Bemittelten die Wohltat des Badens. Mit dieser Übersicht ist die Zahl der Veranstaltungen, die der Magistrat zu ver- walten und zu beaufsichtigen hat, noch lange nicht erschöpft. Oft kommen Männer von nah und fern, um die mustergültigen Einrichtungen der deutschen Reichshauptstadt kennen zu lernen. Sie staunen über die Großartigkeit der Anstalten und Einrichtungen, loben die Sauberkeit der Straßen, das vorzügliche Pflaster und scheiden dann wohl mit dem Urteil: „Berlin ist eine schöne Stadt." Die andern Bundesstaaten. Die Pflichten der Bundesstaaten gegen das Reich erstrecken sich auf bestimmte Leistungen, vor allem militärischer und finanzieller Natur. Dafür haben sie auch die Rechte des Schutzes seitens des Reiches, Benutzung seiner Einrichtungen, Teilnahme an der Bildung der Reichsorgane. Außerdem bestehen einige Sonderrechte (Reseroatrechte); in allen nicht zur Zuständigkeit des Reiches gehörenden Angelegenheiten sind die Einzelstaaten autonom, d. h. selbständig in Verwaltung und Gesetzgebung. Die Bundesstaaten besitzen (außer Mecklenburg) eine Verfassung, die Einrichtungen sind in der Hauptsache dieselben wie in Preußen, nur bezüglich des Wahlrechtes und der Be- steuerung herrscht größere Verschiedenheit. Die größeren Staaten haben meist zwei Kammern, die kleineren gewöhnlich nur eine, doch kommt auch in letzteren das durch das preußische Herren- und Abgeordneten- haus gekennzeichnete Prinzip zum Ausdruck. In Mecklenburg besteht allein noch die alte landständische Verfassung, doch wird auch hier eine neue vorbereitet. Die meisten Bundesstaaten sind Erbmonarchien, die drei Freien und Hansastädte dagegen Republiken; beim Senat und bei der von den Bürgern gewühlten Bürgerschaft liegt die Staats-

3. Grundriß der Verfassungs- und Bürgerkunde - S. 57

1909 - Breslau : Hirt
Aus der Geschichte des Bürgertums. 57 waltete das Vermögen der Stadt, hielt die Befestigung in Ordnung, schloß Verträge mit andern Städten und den Fürsten. Tie Marktgerechligkeit. Jede Stadt hatte das Recht, gewisse Wochen- märkte tind Jahrmärkte abzuhalten. Zu diesen kamen Handwerker und Händler von weit und breit, schlugen ihre Buden auf und boten ihre Waren seil. Nach abgeschlossenem Handel gab sich das Volk lautem Vergnügen hin, sammelte sich in den Schenken und trank meist mehr, als ihm dienlich war. Spaßmacher, Zauberkiinstler, Bänkelsänger sorgten für die Unterhaltung. Auch die Arzte jener Zeit priesen in den Markt- buden ihre Pulver, Mixturen und Tropfen an, rühmten sich ihrer Wunderkuren (Doktor Eisenbart), Wahrsager verkündeten die Zukunft, sogenannte Planeten- und Traumbücher offenbarten das bevorstehende Schicksal. Die zu Markt gebrachten Waren waren zollfrei. Wehrhaftigkeit. Jede Stadt war eine Festung. Da die Fürsten in der älteren Zeit nur über Ritterheere versiigten, so fehlte es ihnen an Besatzungstruppen; daher verwandelten sie die Städte in Festungen und überließen den Bürgern ihre Verteidigung. Diesen lag ja selbst an der Sicherheit ihres Ortes, da sich in diesem Waren und andere Werte anhäuften. Sie verwandelten daher mit vielen Kosten die ur- sprünglichen Plankenzäune in Steinmauern und übernahmen die Ver- teidigung. Der Biirger leistete den Bürgereid, verpflichtete sich zu allen Lasten, erhielt aber auch Anteil an allen Rechten der Stadt. Lurus. Da viele Städte sehr wohlhabend wurden, so wuchs in den Bürgerhäusern die Neigung zum Wohlleben. Besonders bei Hoch- zeiten und Kindtaufen wurde viel Üppigkeit gezeigt, die Bürgerfrauen stolzierten in Samt und Seide und behingen sich mit allerlei Kostbar- keiten aus Silber und Gold, wodurch sie den Neid adliger Damen erregten. Junge Männer suchten durch stutzerhafte Tracht Aussehen zu erregen. Fürsten wie Ratsmänner erließen gegen den Luxus Ge- setze, die das Recht der Bürger sehr einschränkten. So erließ der Rat zu Wittstock eine Verordnung, durch die er den Bürgern überhaupt verbot, bei Kindlaufen Gäste zu haben. Den Frauen wurde Silber- oder Goldschmuck nur bis zu einem gewissen Werte erlaubt, seidene Kleider dursten sie gar nicht tragen. Wenn jemand eine Hochzeit ausrichten wollte, so mußte er im Rathause angeben, wie er es damit halten wollte. Es war in manchen Städten verboten, andere Gäste zu bitten als Verwandte, den Geistlichen und die Ratsherren. Jeder Gast mußte zur rechten Zeit nach Hause gehen; wer bis zum nächsten Morgen sitzen blieb, siel in Strafe. Es war genau vorgeschrieben, wie- viel Tische ein Bürger bei einem solchen Gastmahl stellen, wieviel Gäste er einladen und wieviel Gerichte er aussetzen durfte. Das richtete sich

4. Grundriß der Verfassungs- und Bürgerkunde - S. 61

1909 - Breslau : Hirt
Aus der Geschichte des Handels und Verkehrs. 61 Tie Städteordnung. So wohltätig diese Beaufsichtigung der Städte auch wirkte, so hatte sie doch auch ihre Schattenseiten. Der Bürger ent- wöhnte sich der Sorge und Arbeit für seine Stadt. Diese wurde durch Beamte verwaltet; er stand beiseite, sah zu, tat, als ginge ihn das alles nichts an. So bildete sich ein Spießbürgertum aus, das wohl für Klatsch und allerlei Kleinigkeiten Sinn hatte, nicht aber für die Stadt und den Staat. („Denn die einen, sie denken aus Lust und vergänglichen Putz nur, andere hocken zu Haus und brüten hinter dem Ofen." Goethe, Hermann und Dorothea.) Daher sahen auch die Bürger dem Falle des Preußischen Staates ziemlich gleichgültig zu. Als Napoleon l. in Berlin einzog, empfingen ihn aus den Reihen der zuschauenden Bürger nicht wenige Zurufe (vivo l'smpereur!). Wie durch die neue Gesetz- gebung nach den Unglücksjahren 1806 und 1807 ein neuer Bauernstand geschaffen war, so sollte auch ein neuer Bürgergeist lebendig werden. Da- her gab Friedrich Wilhelm Iii. nach Steins Vorschlage die Städteordnung. Durch sie wurde den Bürgern die Verwaltung ihrer städtischen An- gelegenheiten zurückgegeben. Sie wählen die Männer ihres Vertrauens zu Stadtverordneten, diese den Magistrat. Die Verwaltung geschieht wohl auch uoch unter Aussicht des Staats, dieser mischt sich aber nicht ohne Not ein. Seitdem ist ein reger Sinn der Bürger für die Ver- waltung der Stadt erwachsen, sie bringen große Opfer an Arbeit, Zeit und Geld. Man sieht es den Städten schon von außen an, daß Ordnung und Reinlichkeit herrschen. Die öffentlichen Gebäude, wie Rathäuser und Schulen, werden nicht nur in Rücksicht aus ihren Zweck, sondern auch auf Schönheit erbaut; Promenaden und Schmuckplätze verschönern die Städte. Durch Anlage von Wasserleitungen und Kanalisationen wird die Gesundheit in hohem Grade gefördert. Auch die Schulen erfreuen sich der Fürsorge der Städte; Fortbildungs- schulen geben jungen Leuten Gelegenheit, sich weiter zu bilden. Aus der Geschichte des Handels und Verkehrs. Der Handel war ursprünglich nur ein Austausch örtlicher Erzeug- nisse, doch sind auch in frühester Zeit schon Gegenstände aus weiter Ferne nach Deutschland gebracht worden. Ja unter den Steinen der Steinzeit befinden sich solche, die aus der Ferne stammen, so auch gewisse Metalle, wie die Bronze und allerlei Schmuck. An den Küsten erschien das Handelsschiff, brachte Waren und tauschte solche ein, schleppte gelegentlich auch Menscheu fort. Das betriebsamste Handelsvolk der Welt der Alten waren die Phönizier; sie fuhren westwärts in den Atlantischen Ozean, ostwärts nach Indien und umsegelten Afrika. Ihnen folgten die Griechen, sie drangen in die Ostsee ein und
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